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005-26-00244_LV.pdf

Mittelspannungszuleitung einschließlich Transformator für einen Ersatzneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 15:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.blb.nrw.de

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

NL Aachen

L e i s t u n g s b e s c h r e i b u n g

Projekt: 10-12-2124-15-002

AC RWTH Ersatzneubau AOC

Leistung: Mittelspannungszuleitung inkl. Trafo VE 41

Vergabenummer: 005-26-00244

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Inhaltsverzeichnis

01 Transformatorenanlage - Mittelspannungszuleitung KG 441 ........................................... 3 01.01 Transformatorenanlage ............................................................................................... 3 01.02 Mittelspannungszuleitung ......................................................................................... 26

02 Sonstige Maßnahmen f. techn. Anlagen - KG 490 ......................................................... 30 02.01 Dokumentation - KG 490 .......................................................................................... 30 02.02 Stundenlohnarbeiten ................................................................................................. 32

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 3

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

01 Transformatorenanlage - Mittelspannungszuleitung KG 441

01.01 Transformatorenanlage

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen

A. BVB - Besondere Vertragsbedingungen

B. ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen

C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung

D. Weitere Anlagen zum LV

E. ATV - Allgemeine technische Vertragsbedingungen - VOB Teil C

F. ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

G. BTV - Besondere Technische Vertragsbedingungen

H. Arbeitssicherheit

A. BVB A. Besondere Vertragsbedingungen

wird durch Bauvertrag geregelt

B. ZVB B. Zusätzliche Vertragsbedingungen

wird durch Bauvertrag geregelt

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 4

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung C. Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung

Flächen und Kennzahlen

Grundstücksfläche 5.765 m² BGF 5.794 m² BRI 27.493 m³ NRF 4.548 m² NUF 1-7 2.400 m² NUF 1-6 2.204 m² NUF 7 196 m²

Allgemeine Projektbeschreibung

Der BLB NRW Aachen beabsichtigt einen Ersatzneubau für die Institute für Anorganische und Organische Chemie auf dem Gelände des BLB NRW an der RWTH in Aachen am Landoltweg zu errichten. Der freistehende Ersatzneubau verfügt insgesamt über vier Geschosse, von denen drei oberirdisch angeordnet sind, ein nicht vollflächiges Untergeschoss, sowie ein aufgesetztes und eingerücktes Technikgeschoss. Das Baugrundstück war bisher Teil der Sportanlagen auf dem Königshügel. Östlich des Baufeldes verläuft eine bewaldete Böschung steil abfallend in Richtung Osten zum Verlauf der Professor-Pirlet-Straße. Nördlich des Planungsgebietes befinden sich drei kleinere Fußballfelder und zwei Beach-Volleyball Felder, die zum Hochschulsport der RWTH Aachen gehören. Die Sportstätte „Finnbahn Königshügel“ des Hochschulsports soll zu Beginn der Baumaßnahme gesperrt bzw. umverlegt werden. Sie soll in die umgebenden Freianlagen integriert werden. Das Gelände zeichnet sich durch große Höhenunterschiede von bis zu 10 m aus. Die höchste Stelle liegt mit etwa 214,3 m NHN um das Gebäude 1, der tiefste Punkt mit 204,11 m NHN liegt im Bereich der Hauptzufahrt an der Professor-Pirlet-Straße. Die Erschließung des Ersatzneubaus erfolgt vom Osten her über die o. g. Professor- Pirlet-Straße und den Landoltweg. Diese wird durch die bestehende Umfahrung des Nachbargebäudes (IPC) auch für Pkw, Feuerwehr, Müllfahrzeuge und Anlieferung von Süden her ergänzt. Der Vorplatz zwischen den beiden Institutsgebäuden, wird mit einer Pflasterfläche ausgelegt. Ein breites Betonelement fasst diese befestigte Fläche nach Osten hin zur Böschung ein. Auf dem Vorplatz erhält das Gebäude eine Stufenanlage mit einseitig verschleppten Stufen. Im Westen flankiert ein asphaltierter Bereich als Erschließungsstraße mit Funktionsbereich. Drei Stellplätze werden nach § 6 Abs. 5 abgelöst. Fahrrad- und behindertengerechte Stellplätze sind in baurechtlich notwendiger Anzahl und Ausführung unter Beachtung des Stellplatzschlüssels der Stadt Aachen sowie der Kompensation der PKW-Stellplätze vorgesehen (2 barrierefreie PKW-Stellplätze und 90 Fahrradstellplätze direkt am Gebäude AOC und IPC). Der Haupteingang zum Gebäude befindet sich im Erdgeschoss auf der östlichen Seite am Vorplatz und ist barrierefrei erreichbar. Die vertikale Erschließung erfolgt

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 5

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

über zwei Treppenräume, die gleichzeitig als notwendige Treppenräume dienen, über eine baurechtlich notwendige zweiläufige Treppe im Eingangsbereich, sowie über einen Personen- bzw. Lastenaufzug. Das Gebäude ist in den Obergeschossen in eine Büro-Nutzungseinheit (Achsen E-G) und den Laborbereich (Achsen A-E) unterteilt, die jeweils über einen notwendigen Flur sowie den Eingangsbereich mit vorangeschalteten Funktionszone erschlossen sind. Vorgelagert an die Nutzungseinheit ist der Lehrbereich mit Hörsaal und einem Seminarraum.

Nutzung des Gebäudes

Der Erweiterungsbau dient in erster Linie als Arbeitsstätte für institutsinterne Beschäftigte der RWTH Aachen, sowie als Lehrstätte für Studierende aus zehn unterschiedlichen Fachsemestern und verschiedenen Nebenfächlern der RWTH Aachen. Es handelt sich dabei um eine homogene Nutzungsmischung aus Versorgungseinrichtungen, Lehr- und Praktikumsbereichen, spezialisierten Forschungs- und Analyselaboren sowie Büro- und Verwaltungsflächen. Im Erdgeschoss sowie in den Obergeschossen werden Labore, Büros und die andienenden Funktions- bzw. Aufenthaltsräume eingerichtet. Im Erdgeschoss wird zusätzlich ein zweigeschossiger Hörsaal für interne und externe Veranstaltungen vorgehalten. Das 1.Obergeschoss weist einen großflächigen Praktikumsbereich aus. Im 2. Obergeschoss befindet sich oberhalb des Hörsaals ebenfalls ein Seminarraum zu Lehrzwecken. Der Hörsaal und Seminarraum sind für Studierende aus insgesamt 10 Fachsemestern und verschiedenen Nebenfächler vorgesehen. Der Praktikumsbereich ist jeweils immer für Studierende aus einem Semester vorgehalten. Im Untergeschoss sind weitere Funktions- sowie Technikräume angeordnet. Ein Röntgenraum und die zum Laborbereich zugehörigen Neben- und Lagerräume sind ebenfalls im Untergeschoss verortet.

Äußere Gestaltung

Das Gebäude ist als Massivbau mit Stahlbetonskelettbauweise geplant. Die Decken werden als Stahlbetondecken ausgeführt. Die Aussteifung erfolgt über Wandscheiben und die Treppenhauskerne aus Stahlbeton. Die Außenfassaden des Hauptbaukörpers werden als Lochfassaden mit dreiteiligen Kunststofffenstern sowie vorgehängtem Profilglas im Bereich der geschlossenen Fassaden ausgeführt. Die Technikzentrale erhält eine Fassade aus gekantetem, vorgehängtem Stahlblech. Am adressbildenden Hauptzugang auf der Ostfassade ist eine ca. 12 m hohe Pfosten-Riegel Glasfassade mit Stahlprofilen vorgesehen, welche sich teilweise bis in den Hörsaalbereich erstreckt. Die Dachflächen werden als flachgeneigte Flachdächer mit ca. 52 % extensivem Gründachaufbau begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet.

D. Weitere Anlagen zum LV D. Anlagen zum LV

Dem Leistungsverzeichnis werden nachfolgende Unterlagen zur Angebotserstellung beigelegt (Anlagen zum LV).

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Planunterlagen:

  1. Objektplanung Ausführungsplanung:
  • Objektplanung (Baugrube, Grundrisse, Schnitte, Über- sichtspläne, Details, etc.)
  1. Tragwerksplanung
  • Erläuterungsbericht
  • Schalpläne
  • Positionspläne inkl. temp. Durchsteifung
  1. Vermesser
  • Amtlicher Lageplan
  1. TGA Planung
  • Schema Haupt- und Steigleitung
  • Planausschnitt Mittelspannung

Gutachten:

  1. Brandschutzkonzept
  2. SiGeKo-Unterlagen
  3. Bauphysikalische Nachweise
  4. Inbetriebnahmemanagement

Baugenehmigung

  1. Stellungnahme zum Freigabeantrag vom SCBAA

E. ATV - VOB Teil C E. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - VOB/C

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV - VOB/C und die weiteren in den Vergabunterlagen genannten DIN-Normen gelten in der bei Abschluss des Vertrages geltenden Fassung.

Soweit sich die DIN-Normen bis zur Auftragserteilung ändern, wird als Stichtag das Datum der Auftragserteilung festgesetzt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verbindlich verankerten und lt. Normenausschuss festgelegten Bedingungen und Vorschriften werden automatisch Grundlage der Ausführung. Grundlage der Leistungen ist stets die diesbezüglich aktuelle DIN-Norm, für andere technische Regelwerke gilt entsprechendes.

Für die rechtsgeschäftliche Abnahme ist die im Zeitpunkt der Abnahme gültige Fassung maßgeblich.

F. ZTV - Projekt AOC F. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung projektspezifischer Anforderungen

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  1. Allgemeine Hinweise:

Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und - produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fach- bereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Material- herstellers zu beziehen und als durchgängige Produkt- linien anzubieten. Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.

  1. Baustelleneinrichtung

2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt eine Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs erforderlich wird.

2.1.1 Lager- und Arbeitsflächen, Aufenthaltscontainer In diesem konkretisierten Baustelleneinrichtungsplan sind die Stellflächen für die AN-seitig gestellten Container und sonstigen Baustelleneinrichtungsteile eingetragen. Das Anlegen oder der Rückbau weiterer im Zuge der Bauaus- führung für den AN notwendigen befestigten Flächen für Krane, Stellplätze und Anderes, sind nach Rücksprache mit der Bauüberwachung des AG auszuführen. Nach Beendigung der Baumaßnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Flächen im Urzustand wieder herzustellen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, außer das LV sieht eine diesbezüglich beschriebene Bearbeitung der Flächen vor. Etwaige verbliebene Verunreinigungen werden gegen Inkosten- stellung gegenüber dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber beseitigt.

Die abschließende Zuweisung der Stellflächen erfolgt nach Anmeldung des Platzbedarfs durch die örtliche Bauleitung des AN in Abstimmung mit dem AG und der Bauüberwachung des AG. Dies gilt auch für die Nutzung von Lagerflächen. Der AG behält sich vor, diese Flächen auch durch andere Gewerke bis zur Erstellung der Außenanlagen zu nutzen.

Die Baustelle darf nur für Waren-, Baustoff- und Bauteil-transporte mit Lieferfahrzeugen befahren werden. Das Befahren der Baustelle darf nur über die hierfür gekennzeichneten Zufahrten erfolgen, die anderen Straßen sind vom Baustellenverkehr weitestgehend freizuhalten. Das Ab-, Auf- und Umladen von

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Waren, Baustoffen und Bauteilen muss an den hierfür vorgesehenen Positionen auf der Baustelle erfolgen. Verkehrs- und Rettungswege auf der Baustelle sind freizuhalten. Die im Baustelleneinrichtungsplan als Feuerwehrzufahrten markierten Flächen zu den Bestandsgebäuden müssen auch während der Bauphase freigehalten werden. Das unmittelbare Baufeld besitzt während der Bauphase keine Flächen für Stellplätze, LKW sind sofort zu entladen und zeitnah aus dem Baufeld abzufahren.

2.2 Zusätzlicher Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung Nicht erforderlich.

2.3 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Leitungen, Materialien, Transporthilfen, Abfall und Fundamente des AN sind zu entfernen.

2.4 Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Versorgung mit Bauwasser Anschluss für Bauwasser ist bauseits auf der westlichen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Der Verbrauch von Bauwasser wird seitens AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Entsorung Abwasser Die Einleitung von Brauch- / Abwasser hat in das öffentliche Netz gemäß den Satzungen, unter Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte, zu erfolgen. Ggf. nötige Abreinigungskosten bei Überschreitung von Grenzwerten o. g. Satzung inkl. der dazu nötigen Anlagentechnik sind ebenfalls einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.5 Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüste und Bauzäune. Fahrzeuge des AN dürfen nur zu Anliefungszwecken kurzzeitig im Baufeld stehen. Das Parken im Baufeld oder dem Hochschulgelände ist ausdrücklich verboten.

2.6 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege Die Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls Umfahrmöglichkeit ist vom AN über die gesamte Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege im und aus dem Gebäude.

2.7 Arbeitsgeräte und -gerüste Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Hilfskonstruktionen und Abstützungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, in die EP einzukalkulieren.

2.8 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Die Absturzsicherungen aus der Rohbauphase sind durch die Gewerke im Bauablauf nach montagebedingten Demontagen unverzüglich wieder herzustellen.

2.9 Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustande, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage.

3 Planung

3.1 Vorleistungen des AG Der AN erhält zur Ausführung seiner Leistungen Pläne gem. Anlagenverzeichnis als Download im PDF-Format. Papierausgaben werden nicht zur Verfügung gestellt. Dem AN obliegt jegliche über die den Vergabeunterlagen beigefügten Planungen und Berechnungen hinausgehende Planungsleistung in nachfolgend beschriebenem Umfang.

3.2 Werkplanung/Montageplanung; Der AN fertigt vor Ausführung seiner Arbeiten zunächst eine Planlieferliste und einen Planungsablaufplan und sodann mittels CAD eine prüfbare Werkstatt- und Montageplanung/ Zeichnungen an, die die zu erbringenden Leistungen insbesondere in Bezug auf folgende Inhalte umfänglich darstellen:

 Lage im Objekt,  alle relevanten Anschlüsse, Verbindungen, Halterungen, Befestigungen, Absteifungen,  Detailangaben und Zeichnungen der einzelnen Baustromverteilern,  Aufteilungen, Befestigungspunkte und -linien,  Querschnitte, Dimensionierungen, Bemaßungen,  Einbauabfolge.

Mit den Zeichnungen sind dem AG die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und - zulassungen aller Produkte, die solche Zulassungen benötigen, zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Revisionsunterlagen, Revisionspläne bzw. - zeichnungen mittels CAD (in v. g. Formaten) und zusätzlich in 2-facher Papierausgabe gefaltet an den AG zu übergeben. Der AN erstellt örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und Montagen.

3.3 Sichtung der Planung des AN durch den AG

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Der AG behält sich vor, jegliche vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu sichten und Prüfanmerkungen in der Planung des AN zu tätigen. Der AN ist verpflichtet, die Prüfanmerkungen des AG zeitnah in seine Planungen einzuarbeiten und dem AG zur Kontrolle wieder vorzulegen. Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass er eventuelle Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planungen einarbeiten kann. Soweit der AN der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Prüfanmerkungen des AG nicht seinem vertraglich geschuldeten Leistungssoll entspricht oder Bedenken gegen den Planungswillen des AG sprechen, zeigt der AN dem AG dies umgehend nach Zugang der Prüfanmerkungen schriftlich an. Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt.

4 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren

4.1 Prüfungen und Abnahmen Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen für Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom AN zu tragen. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich.

4.2 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE- Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen.

5 Dokumentation Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert vor Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen. Der AN übergibt dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme seiner Werkleistung (z. B. Natursteinbelägen, Fliesen, Oberbodenbeläge, Metallprofile, Fassadenbekleidung, etc.) eine Reinigungsanweisung, aus der im Hinblick auf den Erhalt der z. B. Rutschhemmung zulässige Reinigungsarten und -mittel ersichtlich sind. Die Übergabe der Reinigungsanweisungen lässt sich der AN vom AG

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

quittieren. Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten.

6 Sauberhaltung, Reinigung Der AN hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle und im Gebäude zu sorgen und seine Arbeitskräfte in diesem Sinne besonders zu ermahnen. Er richtet seine Arbeiten so ein, dass keine Verschmutzung eintritt, die im Rahmen der Leistungserbringung für gewöhnlich zu erwartende Verschmutzung übersteigt, und die Leistungen anderer nicht beschädigt oder zerstört werden. Er kalkuliert alle Aufwendungen in seine Preise ein, die für die regelmäßige und ausreichende Reinigung sowie fachgerechte Abfallbeseitigung (Entsorgung) aus seinen Leistungen, wie z. B. Beseitigung von Verpackungsgut, Sondermüll usw. entstehen. Der im gesamten Baustellenbereich vom AN verursachte Schutt und Abfall ist sortenrein zu sammeln und umgehend (arbeitstäglich) abzufahren. Der AN wird am Ende jedes Arbeitstages seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Bau- und Hilfsmaterialien wie z.B. Schalung, Rohre und dergl. sind jederzeit in sauber gestapelten Gebinden auf der Baustelle zu lagern und unverzüglich nach Ende des Einsatzes wieder abzufahren. Das Baufeld ist jederzeit von ungenutzt herumliegenden Baumaterialien und Schmutz freizuhalten. Verschmutzungen auf Zufahrtsstraßen und Wegen sind durch den AN unverzüglich, bei Schlämmen etc. mindestens werktäglich zu entfernen. Alle evtl. erstellten Bauhilfsmaßnahmen für die Baustelleneinrichtung müssen am Ende der Bauzeit, nach Rücksprache mit dem AG zu Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen beseitigt werden. Materialabfälle, Schutt u. Ä. dürfen in keinem Fall in die Kanalisation gelangen oder im Erdreich verbleiben. Zur Einlagerung von Materialien, die noch zum Einbau vorgesehen sind, werden ggf. auch innerhalb der Gebäudefläche den Gewerken Flächen zugewiesen.

7 Bauausführung/Leistungsumfang

7.1 Schnittstellen Jegliche Bauleistungen, -stoffe und -elemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für Leistungen anderer (Nach-) Unternehmer dienen, sind rechtzeitig vor Ausführung in Bezug auf die Herstellung der zugelassenen Einbaubedingungen vom AN zu prüfen. Soweit der AN Leistungen erbringt, an die erkennbar Leistungen anderer (Nach-) Unternehmer angearbeitet werden sollen und die hierfür nicht geeignet sind, trägt der AN die Aufwendungen zur - auch nachträglichen - Herstellung der zulassungskonformen Einbaubedingungen.

7.2 Vorleistungen Soweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle zur zu erbringenden Leistung des AN.

7.3 Anpassungen Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten.

7.4 Aufmaß und Maßabweichungen Grundsatz der Aufmaßerstellung und der Aufmaßprüfung ist, dass die Aufmaße - auch von nicht mit dem Projekt befassten Dritten - einwandfrei nachvollzogen werden können. Auf den Aufmaßblättern ist jeweils das Gewerk, die Beschreibung der Leistung (Kurztext), der Einbauort (Raum, Anlage, ggf. Betriebsmittelkennzeichnung oder AKZ-Nr.) und die dort eingebaute Stückzahl aufzuführen; spätestens mit Übergabe des Aufmaßes zur Rechnung ist die LV-/ bzw. Nachtragsposition aufzuführen. Bei Massenpositionen (z. B. kg, lfdm, m²) sind die Einzelbauteile / Einzelelemente / Einzelstrecken aufzuführen. Bei Luftkanälen sind die EDV-Oberflächenberechnungen auf Basis DIN 18 379 mit den Kanalpositionen und Aufmaß(Montage)-zeichnungen mit ebendiesen Kanalpositionen beizufügen; Kanaldämmungen sind den Kanalpositionen entsprechend zuzuordnen. Längen (z. B. Kabel, Rohre, Umfang-Brandschotts, Dämmungen) sind als Einzellänge ab/bis zur nächsten Richtungsänderung aufzulisten. Bei Aufmaß nach Gewicht (z. B. Schlitzschienensystem, Profilstahl) sind die Gewichtstabellen mitzuliefern. Alle Aufmaßblätter sind über die gesamte Ausführungsphase hinweg fortlaufend durchzunummerieren; keine doppelten Aufmaßblattnummern! Dem AG sind spätestens mit der jeweiligen Rechnung (auch für Teil-/Abschlagsrechnungen) alle zugehörigen Aufmaßunterlagen im Original zu übergeben. Allen Rechnungen müssen kumulierte Aufmaßzusammenstellungen mit Angabe von mindestens der Positionsnummer, dem Positionskurztext, der Einzel- und Gesamtmassen je Aufmaßblatt und der aufgemessenen Gesamtmasse beiliegen.

Alle Aufmaßunterlagen (Listen, Berechnungen, Zusammenstellungen, Skizzen, Zeichnungen etc.) müssen einzeln vom Auftragnehmer mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift versehen sein. Diese Unterlagen werden vom AG oder der Bauüberwachung des AG im Zuge der Rechnungsprüfung gegengezeichnet. Zusätzlich zur Unterschrift muss der Name des jeweils Unterschreibenden in Druckschrift ergänzt werden.

7.5 Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN.

8 Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben (z. B. VHB Formblatt 411) . Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren.

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

9 Stundenlohnarbeiten

9.1 Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen.

Sollten Stundenlohnarbeiten erforderlich sein, sind diese vom AN vor Ausführung schriftlich durch Vorlage eines Stundenzettels mit Beschreibung der Maßnahmen und Schätzung des Umfangs dem AG zur Freigabe vorzulegen.

Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.

Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:

  1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen,
  2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe,
  3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.

Die Stundenlohnleistungen sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkennung der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

9.2 Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera.

9.3 Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Nicht vergütet werden  Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä.),  Überstundenzuschläge,  Anmarsch, Materialbesorgung,  Materialtransport, Gerätetransport (sofern Bestandteil der Hauptleistung),  sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä.

Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich:  Lohn- und Gehaltskosten,  alle Sozialkosten,  Erschwernis- und sonstige Zuschläge,

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

 Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.),  Wagnis und Gewinn.

Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten.

  1. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den "Besonderen Vertragsbedingungen". Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 15 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Papier-Ausfertigung, in .pdf- Datei und als offener Datensatz zu übergeben.

  2. Lärm-und Staubschutz Es ist der Lärm-, Staub- und Vibrationseintrag zu begrenzen und hierzu mit dem AG rechtzeitig vorab abzustimmen. Die Ausführung ist erschütterungsarm gem. DIN 4150, lärmarm gem. Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetzen und AVV Baulärm und staubarm gem. TRGS 559 durchzuführen. Besonders Immissionsintensive Arbeiten sind dem AG mind. 3 Werktage vorab anzukündigen und schriftlich zu begründen.

  3. Fachbauleiter Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens 10 Kalendertage nach Auftragserteilung und vor Leistungsbeginn einen verantwortlichen Fachbauleiter unter Angabe seiner fachlichen Qualifikation zu benennen. Dieser muss während der gesamten Bauzeit erreichbar, auf Anforderung zur Verfügung des Auftraggebers bzw. der Bauüberwachung des AG stehen und deutschsprachig sein.

  4. Einweisung und Koordination Vor Beginn der Arbeiten vor Ort wird vom AG eine Unterweisung des verantwortlichen Personals des AN (Gewerk-Kick-Off) durchgeführt. Der AN ist verpflichtet das seinerseits für das Bauvorhaben vorgesehene Personal sowie eigene Nachunternehmer entsprechend einzuweisen. Weitere Koordinationsgespräche und Baubegehungen finden nach Erfordernis und auf Anordnung des AG statt.

  5. Baustellenbesprechungen Regelmäßige Besprechungen und Baustellenbegehungen finden jeweils 1x wöchentlich, in Abstimmung mit dem AG, ohne besondere Einladung statt. Der

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Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen vom Auftraggeber festgesetzten Besprechungen durch einen geeigneten, bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen, der zu rechtsverbindlichen Vereinbarungen bevollmächtigt ist.

  1. Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung Für die Baustelle gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Die Hinweise und Koordinierungsvorgaben des vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind zu befolgen und unverzüglich umzusetzen, der SiGePlan ist einzuhalten. Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo vor Beginn seiner Leistungen eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Leistungsbereich vorzulegen.

Die Unterlagen des SiGeKo werden dem LV als Anlage beigefügt, woraus sich folgende Mitwirkungspflichten des AN ergeben:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Ablaufpläne
  • Benennung Ersthelfer
  • Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Gemeinsam genutzte Einrichtungen

G. BTV - Projekt AOC G. Besondere Technische Vorbemerkungen

Besondere technische Vertragsbedingungen - Regelungen ergänzend zu VOB/ATV und ZTV nach den Erfordernissen des Einzelfalls und der Baustelle, des Grundstücks, der terminlichen Situation und der Wechselwirkung zu den anderen Gewerken.

Mitgeltende Normen und Regeln:

Ergänzend sind für die Ausführung der Leistungen dieses Gewerks, insbesondere folgende Regelwerke: zu beachten:

DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

BASt - ZTV ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke

DIN- Normen und Richtlinien sind exemplarisch genannt und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Darüber hinaus sind die jeweiligen Herstellerrichtlinien und die Geräteverordnung zu beachten. Die Vorgaben der baurechtlichen Bestimmungen sind verbindlich einzuhalten. Für Verordnungen, Normen, sonstige Vorschriften und Richtlinien gilt jeweils die gültige Fassung. Baustellenverordnung (Baustellen VO) ist durch den AN über die gesamte Bauzeit

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

einzuhalten und umzusetzen.

Angaben zur Baustelle:

Lager und Transportwege:

Bauzaun und Verkehrssicherung: Das gesamte Baugrundstück ist durch einen (bauseitig erstellten) Bauzaun mit zwei Tordurchfahrten (Ein- und Ausfahrt) umschlossen. Die Tore müssen zum Ende jeden Arbeitstages vollständig geschlossen werden. Verkehrssicherungsmaßnahmen (Absperrungen, Verkehrs-schilder etc.) werden bauseits erstellt und sind zu beachten.

Lager- und Arbeitsplätze: Flächen für Baustelleneinrichtung, Lager- und Arbeitsplätze stehen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Es befindet sich eine Lagerfläche östlich des Baufeldes, und eine eine weitere westlich des Baufeldes (vgl. Baustelleneinrichtungsplan)

Schutzbereiche und -objekte: Sämtliche Verunreinigungen von Umwelt und Natur sind zu vermeiden. Im Schadensfall haftet der AN. Es ist nicht gestattet angrenzenden Grün- /Gehölzflächen als Lager- oder Arbeits-fläche in Anspruch zu nehmen. Alle neben dem Ort der Bauleistung verbleibenden Bäume und Sträucher sind vor jeder Beschädigung und Beeinträchtigung seitens der bauausführenden Firma durch die Anwendung der RAS LP-4 zu schützen. Der Schutz des Bodens und des Grundwassers im Bereich des Baufeldes ist nach DIN 18915 zu gewährleisten. Gefährdete Bäume erhalten einen gesonderten Stamm- und Wurzelschutz. Boden, der im Zuge der Baumaßnahme durch Öle, Fette, Benzin oder andere pflanzenschädliche Stoffe verschmutzt wird, ist auszutauschen. Mehraufwendungen und Mehrkosten für Umweltschutzmaßnahmen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) sowie die RAS-LG 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) sind besonders zu beachten.

Gebäude und Hochschulbetrieb: In unmittelbarer Nähe zum Baufeld befinden sich Bestands-gebäude mit laufendem Universitätsbetrieb. Hier werden u. a. sensible wissenschaftliche Versuche und Messungen durchgeführt. Um diese nicht zu gefährden, ist dem AG vor Ausführungsbeginn ein Termin- und Ablaufplan mit Angaben zu Arbeiten mit erhöhter Erschütterung/Vibration ( z. B. Betonierarbeiten, Verdichtung durch Rüttelplatten, etc.) vorzulegen. Störungen und Emission sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Die Baustellenzufahrt führt durch einen Bereich mit gleichzeitigem Fußgängerverkehr zwischen den Bestandsgebäuden. Hier ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Der laufende Hochschulbetrieb innerhalb und zwischen den Bestandsgebäuden darf nicht

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gefährdet werden.

Angaben zur Ausführung:

Fahrzeuge, Maschinen und Geräte: Maschinen und Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen Lärm und Erschütterungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, nur lärm- und emissionsarme Maschinen mit "blauem Engel" sind einzusetzen. Reinigen der Fahrzeuge beim Verlassen der Baustelle, damit keine Verschmutzung der Verkehrsflächen stattfindet Reinigung des umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen, falls erforderlich

Angaben zur Abrechnung:

Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.

Sonstige Angaben:

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.

Koordinierungsbesprechung:

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an den von der Bauleitung festgelegten Koordinierungsbesprechungen verpflichtet. Weiter ist der AN verpflichtet, sich mit allen übrigen Auftragnehmern und Beteiligten, die seine Leistung tangieren, abzustimmen. Hierzu zählt auch die rechtzeitige Abstimmung bezüglich Nutzung des Baufelds beim An- und Abtransport von Materialien mit den zeitgleich auf der Baustelle tätigen Firmen. Die Nutzung von Lagerflächen ist vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung des AG auch für einzelne Arbeitsabschnitte, zu planen und abzustimmen.

Bautagesberichte:

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Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können enthalten.  allgemeine Angaben: Datum, Objekt, Bauteil, Geschoss, Adresse etc. äußere Einflüsse am jeweiligen Tag: Witterung, Temperatur, Niederschlag. Anzahl der Arbeitskräfte und deren Einsatzbereich. Geräte-, Maschinen- und Materialeinsatz. Art und Umfang der ausgeführten Bauleistungen Besondere Arbeiten und Vorkommnisse

Informationspflicht:

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Zugänglichkeit zur Baustelle und die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu informieren. Offene Fragen sind an den AG, vor Abgabe eines Angebotes über die Vergabe-plattform, zu formulieren. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Verdingungs-unterlagen berücksichtigt. Dem AN wird empfohlen, eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen. Termine für die Besichtigung von nicht öffentlich zugänglichen Bereichen sind ggf. über die Vergabeplattform anzufragen.

Verkehrssicherung:

Die freie Zu - und Abfahrt zu allen Einrichtungen, Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten etc. sind zwingend freizuhalten. Das jeweilige Unternehmen, dass Beeinträchtigungen in den Verkehrswegen verursacht, ist verantwortlich und haftet gegenüber allen Ansprüchen.

Baustellenordnung:

Die Einhaltung aller Vorschriften der verschiedenen Behörden und Ämter ist zwingend, wie: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Gewerbeaufsichtsamt Amt für Arbeitsschutz Feuerwehr Bauaufsichtsbehörden und SiGeKo Weiterhin sind ggf. durch den AN erforderliche Abstimmungen mit Leitungsträgern, Ver- und Entsorgungsunternehmen zu treffen und notwendige Genehmigungen zu beantragen und einzuholen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich rechtzeitig und eigenständig alle erforderlichen Genehmigungen für sämtliche Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf Logistik, Transporte, etc bei den zuständigen Behörden einzuholen und mit dem Bauleiter vor Ort vorab abzustimmen.

Schutz der ausgeführten Leistungen:

Der Auftragnehmer hat bis zur Abnahme die von Ihm ausge-führte Leistung und die Ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen und Maßnahmen zum Schutz gegen Witterungsschäden zu treffen.

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Ausführungsunterlagen:

Die erforderlichen Unterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Siehe Abschnitt D.

Arbeitszeiten:

Die werktäglichen Arbeitszeiten sind bis auf unausweichliche Ausnahmen auf 7:00 bis 20:00 Uhr beschränkt.

Bauzeiten/ Fristen:

Der AN hat auf Anforderung des AG einen eigenen detaillierten Bauzeitenplan kurzfristig vorzulegen. Ortsübliche jahreszeitliche und klimatische Witterungsverhältnisse sind einzuplanen. Die zeitlichen Vorgaben des Planungsterminplans sind einzuhalten. Der Leistungsbeginn wird vom AG verbindlich festgelegt.

Vermessungsleistungen:

Bauseitig wird durch den vom AG beauftragten Vermesser ein Grob- und Feinabsteckung durchgeführt.

Geräte- und systemabhängige Konstruktionsdetails sowie konstruktive Ergänzungen (wie z.B. Auflagerkonsolen, Spreizen, Bindebleche, Unterlegplatten, Hilfskonstruktionen für Zwischenbauzustände, etc.) sind durch den AN im Rahmen seiner Technischen Bearbeitung / Ausführungs-/Werkplanung und statischen Berechnungen noch zu ergänzen und zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren trägt der AN.

Wasserhaltung Gem. Bodengutachten ist auftretendes Grundwasser nicht zu erwarten. Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser obliegt dem AN, ohne gesonderte Vergütung.

H. Arbeitssicherheit H. Arbeitssicherheit

Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV vom 10.06.98 bzw. EG-Richtlinie 92/57/EWG) ist/wird für die Planung der Ausführung und die Ausführungsphase vom Bauherrn ein Koordinator bestellt. Dieser erstellt den gem. BaustellV für o.g. Bauvorhaben erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und eine Baustellenordnung, koordiniert die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen während der Ausführung und kontrolliert die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren.

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, die Baustellenordnung und die sich daraus ergebenen rechtlichen Nachweise sind Bestandteil des Vertrags. Der SiGe- Plan und die Baustellenordnung enthalten die projektspezifischen Sicherheitsregeln. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, während der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistung die Vorgaben der Baustellenordnung sowie alle einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, geltende Unfallverhütungs-vorschriften zu beachten und einzuhalten. Er hat diese Verpflichtung auch auf alle durch ihn am Projekt Beteiligten mit der Verpflichtung zur Einhaltung und gegebenenfalls Weiterübertragung zu übertragen. Dies schließt die durch ihn beauftragten Nachunternehmer ein.

Zu den Arbeitsschutzunterlagen gehören und sind als Anlage zum Leistungsverzeichnis beigefügt  Baustellenordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Pflichtenhefte Dokumentation und Personal Standard-Formulare, u.a. Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz, Teil A + B + C + D + E Diverse Aushänge für die Baustelle

Die darin enthaltenen Schutzmaßnahmen, Einrichtungen und Forderungen sind für einen sicheren Baubetrieb zu beachten und umzusetzen. Die Schutzmaßnahmen sind nach der derzeitigen Bauablaufplanung festgelegt worden. Änderungen, z.B. aufgrund eines anderen Bauablaufes oder anderer Bau-/ Arbeitsweise müssen dem SiGe-Koordinator rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Dem SiGeKo sind alle zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendigen Informationen rechtzeitig unaufgefordert zu übergeben, auch vorausschauend zu sicherheitsrelevanten Planungen, künftigen und bestehenden Unfallgefahren, Gefahrstoffen sowie Unfällen auf der Baustelle.

Die genannten Arbeitsschutzunterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation zu erstellen und dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator vorzulegen.

Die verantwortliche Aufsichtsperson des Auftragnehmers hat sich vor den ersten Tag des Erscheinens auf der Baustelle zwecks einer terminlichen Abstimmung der Baustelleneinweisung mit dem SiGe-Koordinator des Bauherrn in Verbindung zu setzen. Die Aufsichtsperson wird über die baustellenspezifischen Gefahrenbereiche, Sicherheitsregeln sowie Sanktionierung bei Verstößen unterrichtet.

Die Aufsichtsperson des Auftragnehmers ist für die gründliche Unterweisung dessen Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Des Weiteren weist er durch ihn beauftragte Nachunternehmer ein. Unterweisungen und Nachunternehmereinweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

Dem Schutzziel des Bauherrn folgend treffen sich die verantwortlichen Aufsichtspersonen der Auftragnehmer mit dem SiGe-Koordinator nach Vereinbarung um Sicherheitsbelange untereinander zu besprechen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten über alle Belange der SiGe-Koordination informiert werden.

Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber den Einsatz von erfahrenem Fachpersonal zu.

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Falls ausländisches Personal zum Einsatz kommt, sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache notwendig, damit z.B. Arbeits-und Sicherheitsanweisungen nachvollzogen werden können.

Vor dem Einsatz von Sub- und Nachunternehmern muss eine namentliche Meldung dieser Unternehmen an den SiGe-Koordinator des Bauherrn erfolgen (Formular "Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz"). Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens ist der Bauherr berechtigt, die nicht benannten Unternehmen von seinem Baugrund auszuschließen.

Im Baustellenbereich sind grundsätzlich folgende persönliche Schutzausrüstungen zu tragen: hohe Schutzschuhe (S3) Schutzhelm Vom Arbeitnehmer grundsätzlich mitzuführen und bei Erfordernis zu benutzen sind: Schutzbrille (bei Staub, Funkenflug, etc.) Gehörschutz (für Lärmbereiche) Warnweste (für Arbeiten an Verkehrswegen) Regelungen, die ergänzende persönliche Schutzausrüstungen erfordern wie Staubfilter, Gesichtsschilde, Heißwasserarbeiten usw., bleiben bestehen. Die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung ist grundsätzlich im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten.

Die Arbeitsplätze sind zum Feierabend nach sicherheitstechnischen Grundsätzen zu bereinigen und abzusperren. Gefahrenstellen sind mit festen Absperrvorrichtungen zu sichern. Flatterband darf nur in Bereichen geringer Unfallgefahr und auch dann nur kurzfristig eingesetzt werden. Im Bedarfsfall sind Absperrschilder und Beleuchtungen aufzustellen. Der Auftragnehmer hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen.

Der Bauherr behält sich das Recht vor, Mitarbeiter des Auftragnehmers zu überwachen, um sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Hinweise des SiGe-Koordinators sind vom Auftragnehmer zu beachten und festgestellte Beanstandungen umgehend zu beseitigen.

Bei Sicherheitsverstößen seitens AN-Personals und/oder sicherheitstechnischen Mängeln an Werkzeugen und Maschinen des Auftragnehmers ist der Bauleiter des Bauherrn berechtigt, die Einstellung der Arbeiten bis zur Behebung des Mangels anzuordnen, zuwiderhandelnde Mitarbeiter von der weiteren Tätigkeit auszuschließen. In keinem Fall dürfen aus diesen Anordnungen entstehende Kosten dem Auftraggeber angelastet werden.

Arbeitssicherheit ist ein gleichrangiges Projektziel wie Termin, Qualität, Budget und Leistungsfähigkeit.

Hinweis: Hinweis:

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  1. Vorbemerkung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, fachgerechte Montage, der Anschluss, die Prüfung sowie die Inbetriebnahme eines Öl-Transformators inkl. der erforderlichen Mittelspannungsleitung gemäß den technischen Anschlussbedingungen der RWTH Aachen Abt. 10.4 Technisches Gebäudemanagement Elektrotechnik - Standard für Mittelspannungsanlagen vom 27.02.2013 und den geltenden DIN- / VDE-Normen.

  2. Grundlagen der Planung und Ausführung Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Insbesondere sind zu beachten:

  • Einschlägige VDE-Bestimmungen (u.a. VDE 0100, VDE 0101, VDE 0532 für Transformatoren).
  • Örtliche Bestimmungen und Vorgaben des Auftraggebers
  1. Leistungsumfang (Kurzbeschreibung) Transformator: Lieferung und Einbringung eines ÖI-Transformators mit einer Bemessungsleistung von 1000 kvA, Spannungs-Ebene 10 kV I 0,4 kV wie in nachfolgenden Positionen beschrieben. Mittelspannungsseite: Anbindung an das bestehende MSP-Netz, Lasttrennschalter/Schaltanlage. Kabel und Leitungen sind gemäß folgender Positionen zu verlegen und Anzuklemmen. Prüfung und Dokumentation: Werksprüfung (Stückprüfung), Messungen nach VDE, Erstellung der Revisionsunterlagen und Einweisung des Betriebspersonals.

  2. Besondere Hinweise Terminplanung: Die Einbringung des Transformators ist bauseits mit dem Bauzeitenplan abzustimmen. Eventuelle Abschaltungen des bestehenden Netzes sind mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden und außerhalb der Kernarbeitszeiten durchzuführen. Nachweise: Mit dem Angebot sind die technischen Datenblätter (Verlustleistungen, Kurzschlussspannungen, Abmessungen und Gewichte) des angebotenen Transformators zwingend einzureichen.

01.01.0010 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Drehstrom-Öltransformator Ausführung entsprechend DIN EN 50464-1 / VDE 0532-221 / EN 50464-1: 2007, in hermetischer Bauweise Stark reduzierte Verluste gem. Verordnung EU Nr. 548/2014 Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG / Stufe 2

Nennleistung kVA 1000 Oberspannung kV 10 Anzapfung % ± 2x 2,5 Unterspannung V 400/231 Schaltgruppe Dyn5 Kurzschlussspannung % 6 Gesamtgewicht kg ca. 3620(+5% -10%)

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Ölgewicht kg ca. 590 Schallleistungspegel dB(A) 38 Flüsteraus- führung Abmessungen l x b x h mm ca. 1440x1050x1900

Für maximale Umgebungstemperatur: 40C° Kühlungsart: ONAN Schutzart IPOO, Wicklungsmaterial OS/US: wahlweise Cu oder AL Durchführungen OS-Seite: oben angeordnet, Konusdurchführung zur Montage eines berührungssicheren Steckendverschlusses Durchführungen US-Seite: oben angeordnet, Gewindebolzen mit Mehrfach- Anschlussplatte Je Anschlussplatte bestückt mit 1Stck Kugelfestpunkt D20mm, mit Kunststoffabdeckhaube, berührungssicher. PCB freies (<1ppm) lsolierölgemäß DIN 51527 Faltwellenkesselmit dehnbaren Kühlrippen zur Aufnahme der Volumenänderung des Trans- formatorenöles bei Temperaturund Druck- schwankungen. Umsetzbare Transportrollen für Längs- und Querfahrt. Aufstellungshöhe bis 1000 m ü. NN. Mit zwei Eintauchhülsen, eine für Trafovollschutz und eine für separate Temperaturanzeige. Es ist darauf zu achten, dass bei Auslieferung sämtliche Anzeigen so ausgerichtet sind, dass sie von vorne direkt ablesbar sind. mit Schwingungsdämpfer

mit: Transformatoren-Schutzblock DGPT, für hermetisch geschlossene Drehstrom- Öl-Transformatoren, mit zweistufigem Alarm- und Auslösekontakt bei Gasentwicklung, Überdruck und Temperatur.

mit: Fern-AnlagenAus-Taster Pilzdrucktaster a.P., als Fern-AnlagenAus-Taster, selbstrastend, mit 1Sund 1 ö. Montage im Traforaum auf ca. 1,5 m Höhe in Türnähe. Der Schließkontakt wird parallel mit dem Temperatur-Auslösekontakt im Trafovollschutz geschaltet

01.01.0020 4,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Direktanschlussklemme Vierleiter-Transformatoren Anschlussklemme für Anschlussbolzen nach DIN EN 50386. Zum waagerechten oder senkrechten Anschluss von Cu- oder Al-Kabeln an die Sekundärseite von Verteilungstransformatoren, mit Bolzenanschlüssen nach DIN EN 50386 (1 kV). typgeprüft nach IEC 61238 mit Cu-Kabeln, 240 mm². hochfeste Al-Legierung, galvanisch verzinnt Schrauben: Stahl, zinkbasierte Beschichtung Technische Daten Anzahl Leiter 4 Anschlussmöglichkeit waagrecht, senkrecht Leiterquerschnitte (mm²) 35 - 240

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Leiterbauart RM feindrähtig, RM, SM Bolzenanschluss (mm) M30 x 2 Trafo-Größe (kVA) 1000 Max. Strom (A) 2000 Erdungsmöglichkeit ja Abmessungen Länge (mm) 118 Breite (mm) 89 Höhe (mm) 112

01.01.0030 1,000 psch ...................... EUR

Transport und Baustellenlogistik Transport eines Drehstrom-ÖI-Verteilungs- transformators (1000 kVA) ab Werk bzw. Zwischenlager frei Baustelle, inklusive aller erforderlichen Transportversicherungen, Transportgenehmigungen, Gestellung von Transportfahrzeugen und Begleitmaßnahmen.

01.01.0040 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Einbringung und Aufstellung des Transformators Fachgerechte Einbringung des 1000 kVA Öltrafos an den endgültigen Aufstellort den Technikraum im Erdgeschoss. Inklusive Bereitstellung und Einsatz von geeignetem schwerem Gerät (z. B. Mobilkran, Kettenfahrwerk, Hub- und Rollmaterial). Abdeckung von Transportwegen, Schutz von Bodenbelägen und baulichen Anlagen während des Einbringungsweges. Positionierung, exakte Ausrichtung und mech- anische Fixierung des Trafos auf dem bauseitigen Schienensystem inkl. Schwingungsdämpfern.

01.01.0050 1,000 psch ...................... EUR

Mechanischer und elektrischer Anschluss Anschlussfertige Montage des Transformators an das Mittelspannungsnetz: Anschluss der Mittelspannungskabel wie in folgender Position beschrieben Anschluss der Erdungsanlage (Hauptpotential- ausgleich, Gehäuse und Sternpunktenerdung) gemäß VDE-Vorschriften. Anschluss der Überwachungs- und Schutztechnik (PT100- Widerstandsthermometer, Buchholzrelais bzw. DGTR-Schutzgerät) Anschluss an die bauseitige Signalierungs- oder Gebäudetechnik (ZLT)

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

01.01.0060 1,000 psch ...................... EUR

Werks- und Baustellenprüfung,Inbetriebnahme Durchführung der erforderlichen Messungen vor Ort (z. B. lsolationswiderstand, Wicklungswiderstand, Überprüfung des Drehfeldes). Begleitung und Unterstützung bei der offiziellen Zuschaltung I Inbetriebnahme in Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB). Übergabe der vollständigen Prüfprotokolle (Stückprüfung des Herstellers und Baustellen- protokolle), Betriebsanleitungen und Revisions- unterlagen.

Vorbemerkung Vorbemerkung

Ein Satz Warn- und Hinweisschilder gem. VDE und UVV, zum Aushang für Arbeiten an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100 und Teil 1 (DIN EN 50110-1), bestehend aus:

01.01.0070 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Hinweisschild "VDE-Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen"

Liefern und Montage im 10 kV Schaltanlagenraum Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

01.01.0080 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Erste Hilfe Hinweisschild "Erste Hilfe" - Aushang nach BGI 510 Liefern und Montage im 10 kV Schaltanlagenraum Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

01.01.0090 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Brandbekämpfung Hinweisschild "Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen"

Liefern und Montage im 10 kV Schaltanlagenraum Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

01.01.0100 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Nichtschalten Hinweisschild "Nichtschalten. Es wird gearbeitet" Liefern Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

01.01.0110 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Warnschild "Achtung! Geerdet und kurzgeschlossen!" Liefern Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

01.01.0120 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

5 Sicherheitsregeln Hinweisschild "5 Sicherheitsregeln" Liefern und Montage im 10 kV Schaltanlagenraum Hierfür benötigtes Kleinmaterial ist in dieser Position mit einzuberechnen.

01.01.0130 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Trafoschutzbalken Absperrholm rot , herausnehmbar mit Schild "Hochspannung Lebensgefahr" Länge ca. 1650 mm mit links und rechts an Innenwand montierten Halteschalen

Summe 01.01 Transformatorenanlage ...................... EUR x

01.02 Mittelspannungszuleitung

Verbindungsleitungen Zentrales Technikgebäude mit Neubau / Trafoanlage Verbindungsleitungen Zentrales Technikgebäude mit Neubau / Trafoanlage

Vorbemerkung Vorbemerkung

Mittelspannungszuleitung und Steuerleitungen müssen abgehend von einem

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 27

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

zentralen Technikgebäude, zunächst im Gebäude betriebs- fertig verlegt und befestigt werden dies kann über Zwischendecken mit geeigneten Sammelhaltern und Klemmbügeln, auf Kabelleiter (Steig- trasse) einzeln oder gebündelt einschl. Bügelschellen und Gegen- wannen, an Metallkonstruktionen mit Schraub- oder Schlag- sammelhaltern sein. Auf Putz in nicht einsehbaren Bereichen mit Nagel- oder Schlag- schellen, Befestigung optisch gerade, Halterabstand nach Hersteller- vorschrift oder max. 0,8 m, einschl. Material zur Befestigung mit serienmäßigen, nichtrostenden Haltern, Schrauben und Dübel anzubieten. Im weiteren Verlauf müssen diese Kabel dann in bereits vorhandenen Lehrrohre eingezogen werden. Zur Verfügung stehen hier zwei Lehrrohre DN150. Diese verlaufen abgehend aus dem zentralen Technikgebäude über sieben Bodenschächte, Größe 80x80 cm, bis hin zum Traforaum im Neubau. Im Neubau stehen dann die Rohre aus der Bodenplatte. Es gibt drei Bodenschächte welche mehr als 2 m tiefe haben, die 4 restlichen Schächte haben max. 1,5 m tiefe, dies ist bei der Kalkulation zu beachten. Die Kabel müssen in den Bodenschächten teilweise auch um ca. 90° gebogen verlegt werden. Es sind hier zwei Höhensprünge und drei Abzweigungen einzukalkulieren. Kabel und Leitungen sind im Traforaum an der Wand normgerecht zu befestigen. Im zentralen Technikgebäude sind bereits Wanddurchführungen / Rohrdurchführungen der Fa. Hauff Technik vom Typ HSI 150 verbaut, die verwendet werden können. Eine Ringraumdichtung ist hierfür noch einzubauen und wird in folgenden Positionen noch abgefragt.

01.02.0010 200,000 m ...................... EUR ...................... EUR

Mittelspannungskabel NA2XSF2Y 3 x 1 x 70/16 mm² Lieferung und fachgerechte Verlegung eines ein- oder mehrsträngigen Mittelspannungskabels für die 10 kV-Verbindung. Kabeltyp: NA2XSF2Y 3 x 1 x 70/16 mm² (Aluminiumleiter, VPE isoliert, Schirm aus Kupferdrähten, PE-Außenmantel) gemäß den technischen Anschlussbedingungen der RWTH Aachen Abt. 10.4 Technisches Gebäude- management Elektrotechnik - Standard für Mittelspannungsanlagen vom 27.02.2013 und den geltenden DIN- / VDE-Normen. Verlegeart: Im bauseitigen Kabelschutzrohr im Erdreich und auf Kabelführungssystemen im Technikbereich wie vor beschrieben. Inklusive aller erforderlichen Montage- und Befestigungsmaterialien, Kabelabfangungen sowie der Kennzeichnung an den Endpunkten.

01.02.0020 1,000 Satz ...................... EUR ...................... EUR

Mittelspannungs-Kabelgarnituren montieren Fachgerechte Montage von steckbaren Innen- raum-Kabelendverschlüssen (bzw. passenden Endverschlüssen für die Übergabe an Schaltanlage und Transformator) für das genannte Kabeltyp durch zertifiziertes FachpersonaI. Inklusive aller Absetz-, Press- und Schrumpf- arbeiten sowie Potenzialausgleich der Schirme (16 mm²). Menge: 1 Satz a 3 Endverschlüsse für Trafo-Seite und 1 Satz a 3 Endverschlüsse für Gegenstelle

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 28

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

01.02.0030 1,000 psch ...................... EUR

Kabelprüfung (Mittelspannung) Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen und Messungen nach VDE (lsolationsmessung und Spannungsprüfung/VLF-Prüfung) an der fertig verlegten 200 m Kabeltrasse inkl. Erstellung und Übergabe des vollständigen Prüfprotokolls.

01.02.0040 200,000 m ...................... EUR ...................... EUR

Einziehen von Mittelspannungskabeln in Rohrtrassen Fachgerechtes Einziehen des Mittelspannungs- kabels (Typ NA2XSF2Y 3 x 1 x 70/16 mm2 , Länge ca. 200m) in bauseits bereitgestellte Kabelschutz- rohre über die vorhandenen Kabelzugschächte.

Leistungsumfang: Schonendes Einziehen der Kabelstränge unter strikter Einhaltung der maximal zulässigen Zug- kräfte des Herstellers (ggf. Einsatz einer Kabel- ziehwinde mit Zugkraftbegrenzung und geeignetem Gleitmittel). Führung und Durchleitung des Kabels durch die Kabelzugschächte inklusive der erforderlichen Kabelschleifen (Reservebögen) in den Schächten gemäß VDE- Vorgaben. Sauberes Auflegen/Befestigen des Kabels in den Schächten auf bauseitigen Kabelkonsolen/ Rinnen. Anbringen von dauerhaften Kabelkennzeich- nungen und Warnschildern in allen Zugschächten.

01.02.0050 200,000 m ...................... EUR ...................... EUR

Steuerkabel NYY-J 10 × 2,5 mm² RE Liefern und fachgerecht verlegen eines Starkstrom-Erdkabels NYY-J 10 × 2,5 mm², eindrähtige Kupferleiter, Leiterklasse 1 (RE), mit PVC-Aderisolierung und schwarzem PVC-Außenmantel

01.02.0060 200,000 m ...................... EUR ...................... EUR

Steuerkabel NYY-J 5 × 2,5 mm² RE Liefern und fachgerecht verlegen eines Starkstrom-Erdkabels NYY-J 5 × 2,5 mm², eindrähtige Kupferleiter, Leiterklasse 1 (RE), mit PVC-Aderisolierung und schwarzem PVC-Außenmantel

01.02.0070 2,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Systemdeckel Kabelabdichtung mit Warmschrumpftechnik zum Einsatz in Dichtpackung und Kunststoffflansch HSI150. Die Thermomuffen bieten einen großen Anwendungs- bereich und werden unter Hitze- einwirkung vom Systemdeckelstutzen auf die Kabel geschrumpft. Unbelegte Systemdeckelstutzen können mit Verschlussstopfen

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 29

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

verschlossen werden. Geprüft nach FHRK-Prüfgrundlage mit FHRK-Qualitätssiegel.

Werkstoff: Systemdeckel mit Stutzen: Polycarbonat; Spannmutter: PC/PBT Blend; Thermomuffe mit Schmelzkleber: Polyolefin; Zentrierband: EPDM Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 2,5 bar

Stutzen-Ø (mm): 58 Anzahl Kabel/Medium: 3 Anwendungsbereich Kabel-Ø (mm): 22-56

Eigenschaften: mechanische Fixierung (Bajonett) und Abdichtung (Spannmutter) wirken unabhängig; Bajonettsystem mit Rücksperre und Konterver- schraubung (Sicherung gegen selbstständiges Öffnen)

liefern und betriebsfertig montieren

01.02.0080 2,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Fingermuffen Fingermuffen in Warmschrumpftechnik zur Verlegung von mehreren kleineren Kabeln durch eine Kabeldurchführung bzw. zur Abdichtung von Kabeln mit kleinem Querschnitt und Belegung von Systemdeckelstutzen mit 3 bzw. 4 Kabeln durch Zuführung von Wärme in Warmschrumpftechnik.

Werkstoff: Polyolefin

3-Fingermuffe für Systemdeckel: HSI150 D3x58 Schrumpfbereich Anschlussseite (mm): 71 - 22 Schrumpfbereich Finger (mm): 26 - 9

liefern und betriebsfertig montieren

01.02.0090 4,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Standard-Wellrohrinnendichtung mit Segmentringtechnik Ringraumdichtung zur Abdichtung von Kabeln innerhalb von Wellrohren. Geteilte Ausführung zur Abdichtung von neu zu installierenden oder bereits verlegten Kabeln. Zur Stabilisierung des Wellrohrs muss eine Wellrohrdichtung WRD oder eine vergleichbare Befestigung installiert werden.

Maße: Dichtbreite: 40 mm; Pressplatten: 5 mm Werkstoff: Pressplatten, Schrauben und Muttern: Edelstahl rostfrei V2A (AISI 304); Gummi: EPDM Anwendungsbereich: WU-Richtlinie: Beanspruchungsklasse 1 und 2 Dichtheit: gas- und wasserdicht; radonsicher

Wellrohr Nennweite: DN 110

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Anzahl Kabel/Medium insgesamt: 2 Durchgänge: 1/1 Medienrohr Øa (mm): 8-34/6-20

Eigenschaften: Segmentringtechnik zur individuellen Anpassung auf die Leitungsdurchmesser vor Ort

liefern und betriebsfertig montieren

Summe 01.02 Mittelspannungszuleitung ...................... EUR x

01.01 Transformatorenanlage ...................... EUR

01.02 Mittelspannungszuleitung ...................... EUR x

Summe 01 Transformatorenanlage - Mittelspannungszuleitung KG 441 ...................... x

02 Sonstige Maßnahmen f. techn. Anlagen - KG 490

02.01 Dokumentation - KG 490

Hinweis Montage- und Bestandsunterlagen:

Hinweis:

Vor Aufnahme der Arbeiten sind Montagepläne, nach Abschluss der Arbeiten sind zur Abnahme folgende Bestandsunterlagen zu übergeben: Die Montage- und Bestandsunterlagen bestehen u. a. aus:

  • Anlagen- und Funktionsbeschreibung
  • Installationspläne M 1:50
  • Schemata von allen Anlagen
  • Steuerungspläne
  • Meßprotokoll über Einhaltung der Schutzmaßnahmen
  • Meßprotokolle über die Isolationsmessung
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungsanweisungen
  • Konfirmitätserklärungen

Als Montageplan sind zusätzlich zu erstellen:

  • Positionspläne mit Ausschnittsgröße und Angaben zu erforderlichen Unterkonstruktionen für Geräte in und an Decken

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  • Ansichten und Maßzeichnungen von verwändelten Geräten

Die Grundrisspläne werden als Datenträger dem Auftragnehmer von Seiten des Bauherrn zur Verfügung gestellt.

Die vorgeannnten Bestandsunterlagen sind: 3 x Datenträger 3 x als farbige Pausen, gerändelt bzw. gefaltet nach DIN und in beschrifteten Ordnern eingeheftet kompl. mit allen Nebenleistungen der Bauleitung zu übergeben.

Bezeichnung auf Aktenrückenschild:

  • Bestandsunterlagen
  • Auftraggeber - Bauvorhaben
  • Anschrift und Telefonnummer Auftragnehmer

Form der zu liefernden Unterlagen:

  • Deutsche Sprache
  • Maßeinheiten nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften

Vom Auftragnehmer ist anzuzeigen, wann die Arbeiten ausgeführt sind. Die Gewährleistung beginnt erst nach kompletter Vorlage der Bestands-und Übergabeunterlagen sowie nach Beseitigung sämtlicher Mängel.

Die Bestandsunterlagen sind spätestens zur Abnahme vorzulegen. Bei Fehlen der Unterlagen wird die Abnahme verweigert und zugleich werden diese auf Kosten des Auftragnehmers von einem beauftragten Ingenieurbüro erstellt.

Die Montageplanung ist gemäß Baufortschrift rechtzeitig, d.h. 2 Wochen, vor Montagebeginn dem AG, Bauherrn, Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.

Es darf nur nach freigegebenen Montageplänen auf der Baustelle gearbeitet werden. Auf der Baustelle dürfen nur Montagepläne mit Freigabevermerk verwendet werden.

Durch den AN ist für die Montageplanung dem AG eine Planlieferliste mit den Vorlage- und Freigabeterminen bei Beauftragung vorzulegen und eigenverantwortlich fortzuschreiben.

02.01.0010 1,000 psch ...................... EUR

Montageplanung komplett Montageplanung komplett s.w.v. beschrieben mind. 2 Kalenderwochen vor Ausführungsbeginn 2-fach in Papierform übergeben

02.01.0020 1,000 psch ...................... EUR

Teilnahme / Begleitung SV-Abnahme Teilnahme / Begleitung SV-Abnahme

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OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

02.01.0030 1,000 psch ...................... EUR

Bestandsunterlagen komplett Bestandsunterlagen komplett s.w.v. beschrieben vor Abnahme 2-fach in Papierform und auf Datenträger übergeben

02.01.0040 1,000 St ...................... EUR ...................... EUR

Feinabstimmung der Bauabwicklung Verpflichtende Teilnahme an ein (1) bis fünf (5) Jour-Fixe-Terminen mit allen am Projekt beteiligten Firmen durch den Auftragnehmer/Bieter bzw. einer vom Auftragnehmer bestellten und geeigneten Person Termine werden durch den Auftraggeber organisiert und bekanntgegeben. Ort: Räumlichkeiten des Auftraggebers oder auf der Baustelle. Abrechnung nach tatsächlichem Bedarf

Summe 02.01 Dokumentation - KG 490 ...................... EUR x

02.02 Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten

Für unvorhergesehene und nicht kalkulierbare Arbeiten gelten nachfolgende Stundensätze und Zuschläge.

Regiearbeiten dürfen nur nach Genehmigung der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden.

Regiearbeitsnachweise müssen wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden.

Die Preise sind Festpreise.

Die Verrechnungssätze enthalten den tatsächlichen Lohn incl. vermögenswirksamer Leistungen, mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialbeiträge, Auslöse, Fahrtkosten, sowie aller weiteren Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

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BLB NRW NL Aachen Mies-van-der-Rohe-Straße 10 52074 10-12-2124-15-002 AC RWTH Ersatzneubau AOC V-Nr.: 005-26-00244 Angebots-Leistungsverzeichnis 30.09.2026 Seite 33

OZ Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

02.02.0010 5,000 Std ...................... EUR ...................... EUR

Obermonteurstunden bzw. Wertstättenfacharbeiter (A-Monteur) Obermonteurstunden bzw. Werkstättenfacharbeiter (A-Monteur)

02.02.0020 5,000 Std ...................... EUR ...................... EUR

Monteurstunden bzw. Werkstättenfacharbeiter (B-Monteur) Monteurstunden bzw. Werkstättenfacharbeiter (B-Monteur)

02.02.0030 5,000 Std ...................... EUR ...................... EUR

Helferstunden Helferstunden (mit bis zu 2 Jahren Tätigkeit im Gewerk ohne Ausbildung)

Summe 02.02 Stundenlohnarbeiten ...................... EUR x

02.01 Dokumentation - KG 490 ...................... EUR

02.02 Stundenlohnarbeiten ...................... EUR x

Summe 02 Sonstige Maßnahmen f. techn. Anlagen - KG 490 ...................... x

01 Transformatorenanlage - Mittelspannungszuleitung KG 441 ...................... EUR

02 Sonstige Maßnahmen f. techn. Anlagen - KG 490 ...................... EUR x

Summe Hauptauftrag ...................... EUR x

Summe ohne MWSt. ...................... EUR

zzgl. 19 % MWSt. ...................... EUR x

Summe inkl. MWSt. ...................... EUR

x

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung