| Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz Teil E | ||
| Mit Übermittlung der Unterlagen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wurden den Unternehmen die Maßnahmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen sowie gemeinsam genutzte Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen bekannt gemacht. Gemäß §5 der Baustellenverordnung gehört es zu den Pflichten der Arbeitgeber die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. | ||
| Einweisungsnachweis | ||
| Name des Unternehmens: … | ||
| Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Nachfolgend aufgeführte Beschäftigte haben an einer baustellenbezogene Unterweisung zum Thema Arbeitssicherheit auf der Baustelle am ………………….. teilgenommen. | ||
| [ ] Die Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die Sicherheits- und Verhaltensregeln wurden im Rahmen der betrieblichen Baustellenunterweisung besprochen. [ ] Die Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie die Sicherheits- und Verhaltensregeln wurden von den aufsichtsführenden Personen gelesen und der Inhalt verstanden. | ||
| Die aufsichtsführenden Personen sind aufgefordert, ihr unterstehendes Personal, auch der Subunternehmer, über die Sicherheitsmaßnahmen zu unterrichten und hinsichtlich der Arbeitssicherheit auf der Baustelle zu unterweisen. Die Unter- und Einweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden. | ||
| Aufsichts- person | Vor- und Nachname | Unterschrift |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … | |
| [ ] | … |
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Datum Unterschrift des Unternehmers oder eines Unterschriftberechtigten