Vertragsbedingungen_031126.pdf

Mitgliederzeitschrift „KVB FORUM“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 16:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen

Zwischen Kassenärztliche Vereinigung Bayerns K.d.ö.R., Elsenheimerstraße 39, 80687 München

  • im Folgenden Auftraggeberin genannt -

und ……………………………………………………………………………………………………………

  • im Folgenden Auftragnehmer genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

Hinweis: Soweit im Vertragstext das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und schließt keine geschlechtliche Differenzierung aus.

§1 Auftragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen durch den Auftragnehmer:  Druck der Mitgliederzeitschrift KVB FORUM gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung (2) Die in der Leistungsbeschreibung samt Preisblatt (Anlage 1 und Anlage 2) angegebenen Mengen stellen unverbindliche Richtwerte auf Basis von Schätzungen dar. Eine mengen- oder wertmäßige Abnahmeverpflichtung oder Mindestbestellwert besteht nicht.

§2 Vertragsbestandteile / Grundlagen des Vertrages Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:  Die Regelungen dieses Vertrages  die Leistungsbeschreibung, das Preisblatt inkl. aller Anlagen  die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.  das Angebot des Auftragnehmers vom §3 Pflichten des Auftragnehmers (1) Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer hat fachgerecht, termingerecht und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Bestimmungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere:  die für die Leistung einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften,  die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Unfall- und Brandschutzes,  die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften,  die für die Leistungserbringung maßgeblichen technischen Normen und anerkannten Regeln der Technik,  die als Anlage beigefügte Betriebsordnung für Fremdfirmen sowie die darin enthaltenen Sicherheits-, Arbeits- und Verhaltensvorgaben. Soweit aufgrund des jeweiligen Beschaffungsgegenstandes besondere gesetzliche, technische oder fachliche Anforderungen gelten, sind diese zusätzlich zu beachten. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die für die Leistungserbringung maßgeblichen gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen sowie die Vorgaben der Betriebsordnung zu unterweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Personen über die für die Leistungserbringung erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. (3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Personen über alle für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie sonstigen erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen verfügen. (4) Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Gesamtverantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eingesetzte Subunternehmer und deren Beschäftigte die für die Leistungserbringung geltenden vertraglichen und betrieblichen Vorgaben einhalten.

Seite 1 von 4

[Seite 2]

Vertragsbedingungen

(5) Der Auftragnehmer informiert die Auftraggeberin unverzüglich über Ereignisse, Umstände oder Verstöße, die die ordnungsgemäße, sichere und fristgerechte Leistung beeinträchtigen können. (6) Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen und für die Leistungserbringung maßgeblichen betrieblichen Vorgaben zu überprüfen. Die gesetzlichen Pflichten und die Verantwortung des Auftragnehmers für seine Beschäftigten und die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleiben hiervon unberührt.

§4 Pflichten der Auftraggeberin (1) Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen und bei ihr vorhandenen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung. (2) Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, ermöglicht die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Zugang zu den jeweiligen Räumlichkeiten und Einrichtungen.

§5 Vertragslaufzeit, Kündigung (1) Der Vertrag beginnt am 01.02.2027 und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung gilt jeweils als vereinbart, sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und endet danach automatisch, ohne Kündigung. (2) Die Auftraggeberin ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn der Bedarf an den vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise entfällt oder sich wesentlich reduziert. Dies gilt insbesondere bei organisatorischen oder strukturellen Änderungen. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. (3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:  die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen unzumutbar ist,  vereinbarte Leistungs- oder Liefertermine wiederholt nicht eingehalten werden,  der Auftragnehmer wesentliche Pflichten aus § 3 dieses Vertrages verletzt und die Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung oder Abmahnung nicht abstellt. Eine Fristsetzung oder Abmahnung ist entbehrlich, wenn aufgrund der Art oder Schwere der Pflichtverletzung oder aufgrund besonderer Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§6 Leistungsort und Leistungserbringung (1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den jeweiligen Einzelabrufen. (2) Lieferadressen gemäß Preisblatt Anlage 2 Position 3  Bezirksstelle Oberbayern, Elsenheimerstr. 39, 80687 München  Bezirksstelle Oberfranken, Brandenburger Str. 4, 95448 Bayreuth  Bezirksstelle Mittelfranken, Vogelsgarten 6, 90402 Nürnberg  Bezirksstelle Unterfranken, Hofstr. 5, 97070 Würzburg  Bezirksstelle Oberpfalz, Kirchmeierstraße 26, 93051 Regensburg  Bezirksstelle Schwaben, Frohsinnstr. 2, 86150 Augsburg  Bezirksstelle Niederbayern, Lilienstr. 5-9, 94315 Straubing

(3) Ansprechpartner der Auftraggeberin: ………………………………………………….  Telefonnummer: …………………………………………………………………  E-Mail-Adresse: ………………………………………………………………… (4) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin unter Angabe der Gründe geändert werden. (5) Kommt der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist die Auftraggeberin berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die Auftraggeberin vom jeweiligen Einzel-Leistungsabruf zurücktreten und die Leistung auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig beschaffen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Seite 2 von 4

[Seite 3]

Vertragsbedingungen

§7 Vergütung, Rechnungsstellung (1) Die Vergütung erfolgt gemäß des geprüften Preisblattes (Anlage 2) zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. (2) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage von tatsächlich erbrachter Leistungen. (3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung auf Grundlage von Leistungsnachweisen (z.B. Leistungsscheinen), die Art, Umfang und Leistungszeitraum dokumentieren. Der Leistungsnachweis ist mit der Rechnung einzureichen. Jede Rechnung gilt als Teilschlussrechnung. (4) Zahlungen erfolgen bargeldlos auf Grundlage ordnungsgemäßer und prüffähiger Rechnungen. (5) Der Auftragnehmer trägt selbst die ordnungsgemäße Versteuerung sämtlicher Zahlungen sowie alle aus dem Vertrag resultierenden Abgaben und Zölle. (6) Alle Preise verstehen sich einschließlich sämtlicher Nebenkosten. (7) Rechnungen sind ausschließlich elektronisch unter Angabe der Vertragsnummer der Auftraggeberin zu senden an: rechnungseingang@kvb.de (Leitweg-ID: 09-KVBayerns-51) Rechnungsanschrift: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns K.d.ö.R. Kommunikation Elsenheimerstr. 39 80687 München

§8 Gewährleistung (1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Die Auftraggeberin wird Mängel unverzüglich anzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Auftraggeberin durch Nachbesserung. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird vom Auftragnehmer verweigert oder ist unzumutbar, stehen der Auftraggeberin die gesetzlichen Mängelrechte (Minderung, Rücktritt und Schadensersatz) zu. (4) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. (5) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer.

§9 Haftung (1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. (2) Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. (4) Der Auftragnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung. (5) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass durch die Leistungserbringung keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter frei. (6) Verzugsschäden sowie Mehrkosten, die der Auftraggeberin durch eine notwendige Ersatzvornahme oder Fremdvergabe entstehen, gelten als vertragstypisch vorhersehbare Schäden.

§10 Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und auf Verlangen innerhalb von zwei Wochen nachzuweisen. Die Mindestdeckungssummen betragen:  Personen- und Sachschäden: EUR 2.000.000 pro Versicherungsfall,  Vermögensschäden: EUR 1.000.000 pro Versicherungsfall.

§11 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen seiner Tätigkeit für die KVB bekannt gewordenen Informationen über die KVB, deren Kunden oder Mitarbeiter vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder unbefugter Weitergabe zu schützen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere betriebswirtschaftliche, technische, finanzielle oder sonstige Informationen über die KVB, deren Mitarbeiter oder Kunden. (2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag der KVB verarbeitet, verpflichtet er sich, die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

Seite 3 von 4

[Seite 4]

Vertragsbedingungen

(3) Alle von der KVB übergebenen Unterlagen bleiben Eigentum der KVB und sind nach Beendigung des Auftrags oder auf Verlangen der KVB unverzüglich zurückzugeben. (4) Der Auftragnehmer darf Subunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der KVB einsetzen. Bei Genehmigung ist sicherzustellen, dass diese die in diesem Paragraphen genannten Pflichten einhalten. (5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen und schriftlich zu verpflichten. (6) Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten nach Beendigung des Auftrags unbefristet fort.

§12 Höhere Gewalt (1) Bei höherer Gewalt sind die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Verfügungen höherer Hand, Sabotage, Streik und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen oder andere unvorhersehbare Einwirkungen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen. (2) Jede Partei informiert die andere unverzüglich über das Ereignis und stimmt geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung ab.

§13 Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Auftraggeberin bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese wurden rechtskräftig festgestellt.

§14 Umweltschutz Der Auftragnehmer hat alle durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen der Umwelt auf ein unvermeidbares Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Arbeiten sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

§15 Allgemeine Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. (4) Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

………………………………………………. ………………………………………………. Ort, Datum Ort, Datum

Manfred Klunk / Geschäftsführer ………………………………………………. ………………………………………………. Auftraggeberin Auftragnehmer Kassenärztliche Vereinigung Bayerns K.d.ö.R.

………………………………………………. Ggf. elektronische Signatur

Anlagen: Anlage 1 Leistungsbeschreibung Anlage 2 Preisblatt Anlage 3 Vertrag Auftragsverarbeitung

Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung