Anlage_4_Verfahrensvollmacht_Bietergemeinschaft.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 15:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.lvr.de

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Verfahrensvollmacht zum Angebot der Bietergemeinschaft
VergabeverfahrenZSD III
Bezeichnung der Bietergemeinschaft
Unsere Bietergemeinschaft besteht ausMitgliedern (Anzahl)
Wir, das Unternehmen
erteilen in dem o.g. Vergabeverfahren folgende Verfahrensvollmacht für eine Bietergemeinschaft und erklären: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft, werden den Auftrag, wenn unsere Bietergemeinschaft den Zuschlag im oben genannten Vergabeverfahren erhält, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in gesamthänderischer Verbundenheit ausführen und haften dabei als Gesamtschuldner. Wir – wie auch alle anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft – bevollmächtigen hiermit
Vorname Name des Bevollmächtigten
Position im Unternehmen des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Unternehmensadresse des Bevollmächtigten
Telefonnummer des Bevollmächtigten
E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten
unwiderruflich, uns im Vergabeverfahren gegenüber der Vergabestelle zu vertreten.
Zur Vertretungsberechtigung des Unterzeichners dieser Verfahrensvollmacht erklären wir (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus dem nachfolgend benannten öffentlichen Register; dieser Verfahrensvollmacht ist folgender Vertretungsnachweis für den Unterzeichner dieser Verfahrensvollmacht beigefügt:[ ]
Art des Nachweises (i.d.R. HR-Auszug):
Blattzahl des Nachweises
Unser Unternehmen ist weder im deutschen Handelsregister noch in einem sonstigen öffentlichen Register in der Bundesrepublik Deutschland oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetragen, das Auskunft gibt über die Vertretungsberechtigung für unser Unternehmen gibt. Die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners dieser Teilnahmelegitimation wird von uns versichert.[ ]
Bestätigung Vertretungsberechtigter des Mitglieds der Bietergemeinschaft Ort, Datum: Vorname(n) Name(n) Unterzeichner:__________________________________________________________ Unterschrift(en)
Hinweis: 1. Der „Verfahrensvollmacht für eine Bietergemeinschaft“ ist für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft als Vertretungsnachweis ein Auszug aus dem deutschen Handelsregister beizufügen; dieser Auszug muss die aktuellen Verhältnisse des Mitglieds der Bietergemeinschaft bei Absendung des Teilnahmeantrags widerspiegeln. 2. Die Verfahrensvollmacht ist durch das Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB zu unterzeichnen. Zu der Unterschrift auf der Verfahrensvollmacht ist der Vor- und Nachname des Unterzeichners in Druckbuchstaben auszuweisen; das geschieht durch Ausfüllen des entsprechenden Eingabefeldes in diesem Vordruck. 3. Die Verfahrensvollmacht darf nur von Personen unterzeichnet werden, deren Vertretungsberechtigung für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft sich nach Art (z.B. Mitglied eines Geschäftsführungsorgans oder Prokurist) und Umfang (z.B. einzeln oder gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt) aus dem beigefügten Handelsregisterauszug ergibt. Diese zeichnungsberechtigten Personen dürfen nur im Rahmen ihrer im Handelsregister bekanntgemachten Vertretungsmacht zeichnen; d.h.: ist beispielsweise eine Person im Handelsregister als Prokurist mit Berechtigung zur Gesamtvertretung eingetragen, darf diese Person nur in Gesamtvertretung zeichnen, also nur zusammen mit einem anderen Prokuristen oder Vorstand/Geschäftsführer. Ist eine nicht natürliche Person für den Bieter vertretungsberechtigt, ist für diese Person ebenfalls ein Handelsregisterauszug beizufügen, für den die vorstehenden Regelungen entsprechend gelten. Es muss möglich sein, (ggf. über eine Kette von Handelsregisterauszügen) anhand der beigefügten Nachweise zweifelsfrei festzustellen, dass der Unterzeichner (ggf. mittelbar) Vertretungsmacht für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft hat. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die nicht im deutschen Handelsregister eingetragen sind, insbesondere Mitglieder einer Bietergemeinschaft aus anderen Staaten, haben die Vertretungsberechtigung in geeigneter, möglichst vergleichbarer Form nachzuweisen; ergibt sich die Vertretungsberechtigung eines Unterzeichners für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft aus einem öffentlichen Register, ist nur das öffentliche Register zum Nachweis geeignet. 4. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen öffentlichen Register eingetragen sind, das Auskunft über die Vertretungsberechtigung für das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft gibt, haben in der Verfahrensvollmacht eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben; dies geschieht durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens in diesem Vordruck. 5. Bitte vergessen Sie nicht, Ort und Datum einzutragen und ebenso den Vornamen und den Namen des Unterzeichners. Gerade das Fehlen von Namen und Vornamen des Unterzeichners dieser Verfahrensvollmacht in Druckbuchstaben kann die Legitimationsprüfung vereiteln und daher zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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