Anlage K_EVB_IT_Systemlieferungsvertrag_V3.docx

Mietweise Bereitstellung von Druckern mit zugehörigen Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 15:23 (Europe/Berlin)

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Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4

1.1 Vertragsgegenstand 4

1.2 Vergütung 4

1.3 Vertragsbestandteil 4

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 5

2.1 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung 5

2.2 Schulung 5

2.3 Leistungen nach der Systemlieferung* 5

3 Systemumgebung* des Systems und Beistellungen* 5

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung* 6

4.1 Verkauf von Hardware 6

4.2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf) 6

4.2.1 Leistungsumfang und Vergütung 6

4.2.2 Abweichende Lizenzbedingungen 7

4.2.3 Bereitstellung der Standardsoftware* 8

4.3 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 8

4.3.1 Leistungsumfang 8

4.3.2 Vergütung 8

4.4 Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 8

4.4.1 Leistungsumfang 8

4.4.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 8

4.4.3 Vergütung 8

4.5 Sonstige Leistungen zur Systemlieferung 8

4.5.1 Leistungsumfang 8

4.5.2 Vergütung 9

5 Schulung 9

5.1 Art und Umfang der Schulungen 9

5.2 Schulungsunterlagen 9

5.3 Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen 10

6 Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)* 10

6.1 Art und Umfang der Dokumentation 10

6.2 Weitere Regelungen zur Dokumentation 10

6.3 Software Bill of Materials (SBOM)* 10

7 Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* 11

7.1 Arten von Systemserviceleistungen 11

7.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Störungsbeseitigung) 11

7.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 12

7.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 13

7.2 Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen 13

7.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 13

7.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 14

7.4.1 Vergütung 14

7.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 14

7.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 14

7.5.1 Teleservice* 14

7.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 14

7.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 14

7.6 Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* 14

7.6.1 Leistungsumfang 14

7.6.2 Vergütung 14

8 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software 15

9 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 15

9.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 15

9.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 16

9.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 16

9.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 16

9.2.3 Während sonstiger Zeiten 16

9.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 16

9.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 17

9.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 17

9.4.2 Reisezeiten 17

9.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 17

9.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind 17

10 Termin- und Leistungsplan 17

11 Zahlungsplan, Rechnungen 17

12 Verantwortlicher Ansprechpartner 18

13 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 19

13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 19

13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 19

13.3 Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren* 19

13.4 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) 19

13.5 Entsorgung der Verpackung 19

14 Mitwirkung des Auftraggebers 19

15 Systemlieferung* 20

15.1 Demonstration des Systems 20

15.2 Erfüllungsort 20

15.3 Versand 20

16 Mängelhaftung (Gewährleistung) 20

16.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems 20

16.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 20

16.3 Mängelmeldungen 20

16.3.1 Form der Mängelmeldung 20

16.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 20

16.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice* 21

16.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 21

16.4.2 Servicezeiten 21

16.4.3 Hotline 21

16.5 Teleservice* 22

16.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 22

16.7 Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist 22

17 Haftungsregelungen 22

17.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 22

17.2 Haftung bei Verzug 22

17.3 Haftung für entgangenen Gewinn 22

18 Vertragsstrafen bei Verzug 22

18.1 Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung* 22

18.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 22

19 Weitere Vereinbarungen 23

19.1 Abweichende Mängelklassifizierung 23

19.2 Garantien 23

19.2.1 Auftragnehmergarantien 23

19.2.2 Herstellergarantien 23

19.3 Hinterlegung des Quellcodes* 23

19.4 Haftpflichtversicherung 24

19.5 Sicherheiten 24

19.5.1 Vorauszahlungssicherheit 24

19.5.2 Mängelhaftungssicherheit 24

19.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 24

19.7 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 24

19.8 Sonstige Vereinbarungen 24

Vertrag über die Lieferung eines IT-Systems

zwischen LVR-InfoKom,

Hermann-Pünder Str. 1,

50679 Köln

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: wird vor Zuschlagserteilung ergänzt

„Auftraggeber“

und wird vor Zuschlagserteilung ergänzt

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: wird vor Zuschlagserteilung ergänzt

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand

Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung* des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und – soweit nachfolgend vereinbart – der Systemservice.

Lieferung, Installation, Einweisung, Schulung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsgeräten zur Miete nach vorgegebenem Abrechnungsmodell (Klick) für die Vertragslaufzeit von 72 Monaten ab voraussichtlich 01.01.2028. Die ersten 3 Monate ab 01.01.2028 dienen zum Rollout des Gesamtsystems. Die 3 Monate nach Vertragsende stellen die Liquidationsphase dar. Zusätzlich hat der Auftraggeber die Möglichkeit den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.

Vergütung

[ ] Der Pauschalfestpreis beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen.

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1

[ ] Der Pauschalfestpreis beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1

[ ] Es wird kein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[x] Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage C

1Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 7.4.1

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vertragsbestandteil

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 4 bis 24 und den folgenden Anlagen:

Anlage Nr.BezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
AVergabeunterlage
BLeistungsverzeichnis
CPreisblatt
DBetriebshandbuch
EProzesse
FTeledienstvereinbarung
GEskalations- Kommunikationsmatrix
HDienststellenverzeichnis
IPreisliste Ersatzteile gem. Leistungsverzeichnis Teil 1 -9
JErgänzende Vereinbarung von Vertragsstrafen zum EVB-IT-Systemlieferungsvertrag

[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.2.2, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nummer. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.2.2.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden, allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.2.2.2.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Systemlieferungs-AGB definiert.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung* eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Systemlieferungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege­lungen in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Systemlieferungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung

[ ] Verkauf von Hardware

[ ] Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf)

[ ] Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

[x] Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (z.B. durch Aufstellung, Installation, Customizing* und Integration* der Hardware und Standardsoftware*)

[x] Sonstige Leistungen Vermietung von Hardware und Stellung eines Projektmanagements für den Rollout

Schulung

[x] Schulung

Leistungen nach der Systemlieferung*

[x] Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*)

[ ] Sonstige Leistungen _____

Systemumgebung* des Systems und Beistellungen*

[x] Die Systemumgebung* des Systems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. B (Leistungsverzeichnis) und Anlage D (Betriebshandbuch).

[ ] Die Beistellungen* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Beistellungen*Art der Beistellungen* (HW, SW, IS, S)1
FußnoteErläuterung
1HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS= Individualsoftware, S =Sonstige

[ ] Die Beistellungen* ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Leistungen des Auftragnehmers zur Systemlieferung*

Verkauf Vermietung von Hardware

Der Auftragnehmer verkauft vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.EXP1MengeEinzelpreis2Gesamtpreis2
Siehe Anlage C Preisblatt

Summe der Gesamtpreise _____

Die Mietlaufzeit für alle Geräte endet nach Rückgabe der jeweiligen Geräte, spätestens jedoch mit Beginn der Liquidationsphase, unabhängig vom jeweiligen Mietbeginn.

Der Beginn der Miete startet am ersten des Monats nach der Inbetriebnahme und dem Funktionstest jedes einzelnen Gerätes und nach Übersendung des Lieferscheins/Installationsberichtes gemäß des vereinbarten Prozesses laut Betriebshandbuch durch den AN und endet mit Rückgabe jedes einzelnen Gerätes. Mit der Rückgabe endet die Zahlungsverpflichtung des AG.

FußnoteErläuterung
1US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Hardware unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung (Verkauf)

Leistungsumfang und Vergütung

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmal­vergütung überlassen:

Lfd. Nr.Produk­tbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaubter Sicherungs­kopienZu liefernde Version2Abweichende Nutzungs­­rechte gemäß Nutzungsrechts­matrix Anlage Nr. (Muster 3)3Einzel­preis4Gesamt­preis4

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2A = Überlassung der bei Lieferung* aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.2.2). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden.
4Bei vereinbartem Pauschalfestpreis lediglich im Feld „Summe“ den Anteil am Pauschalfestpreis angeben. Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

Abweichende Lizenzbedingungen

Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponenten aus Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:
  • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 3 (s.a. Nummer 4.2.1, Spalte 7)
  • Ziffer 2.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 7.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.

Regelungen für Open Source Software*

[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt.

[ ] Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben.

[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____

[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung stellen.

[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.2.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB): _____.

Bereitstellung der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.

[ ] gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____.

[ ] gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.

[ ] gemäß Nummer 4.2.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.

Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

Leistungsumfang

[ ] Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

Vergütung

[ ] Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Ziffer 2.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).

[x] Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. D (Betriebshandbuch) beschrieben.

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.

Vergütung

[x] Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro.

[ ] Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Sonstige Leistungen zur Systemlieferung

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemlieferung* ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Vergütung

[ ] Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil für die Leistungen beträgt _____.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Schulung

Art und Umfang der Schulungen

[ ] Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der SchulungenArt der Schulung (NZ/AD/MP/S)1Inhalt der SchulungSchulungs­tage pro SchulungOrt2Maximale Anzahl Teilnehmer pro SchulungBetrag pro Schulung³Gesamtpreis³
1NZEinweisung der Nutzer für das jeweils aufgestellte Gerät, lt. Rolloutplanung.
2MPEinweisung der Nutzer für das jeweils aufgestellte Gerät, lt. Rolloutplanung.

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
2Von Ziffer 2.4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichender Ort der Schulung
3Sofern im Pauschalfestpreis enthalten, keine Angabe notwendig

[ ] Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

Schulungsunterlagen

[x] Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

Lfd. Nr.Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 5.1 eintragen)SchulungsunterlageEXP1Menge
1NZBedienungsanleitung in elektronischer FormDT1 je LK
2NZKurzbeschreibung für die Funktionen der Geräte in elektronischer FormDT1 je LK
FußnoteErläuterung
1US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften

[ ] Art und Umfang von Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Von Ziffer 2.4.2. und/oder Ziffer 2.4.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

Vergütung für Schulungen und Schulungsunterlagen

[x] Die in Nummer 5.1 vereinbarten Schulungen sind im Pauschalfestpreis enthalten.

[ ] Eine Vergütung für die Schulung ist gesondert nach Maßgabe von Nummer 5.1 zu zahlen.

Dokumentation und Software Bill of Materials (SBOM)*

Art und Umfang der Dokumentation

[ ] Es wird folgende Dokumentation geschuldet:

Lfd. Nr.Dokumentation für Systemkomponente* aus (z.B. Nummer 4.1 lfd. Nr. 2)Art der DokumentationAnzahl

[ ] Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Weitere Regelungen zur Dokumentation

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____.

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile _____ der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ bis zum _____ zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

[ ] Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.

Software Bill of Materials (SBOM)*

[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software*

[ ] im Format SPDX

[ ] im Format CycloneDX

zur Verfügung.

Soweit Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems oder von Systemkomponenten* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung*

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf­rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

Arten von Systemserviceleistungen

Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Systems (Störungsbeseitigung)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft*

[x] des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen.

oder

[ ] des Systems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit Ausnahme folgender Systemkomponenten* wiederherzustellen: _____.

oder

[ ] folgender Systemkomponenten* gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wiederherzustellen: _____.

oder

[x] gemäß Anlage Nr. D (Betriebshandbuch) wiederherzustellen.

Störungsmeldung

7.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung

Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr. _____.

7.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen

Die Störungsmeldung erfolgt

[x] an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:Wird vor Zuschlagserteilung ergänzt
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[ ] Telefon:
[ ] Fax:
[ ] E-Mail:
[ ] Web-Adresse:

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[x] Es werden die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage D - Betriebshandbuch vereinbart (siehe Ziffer 4.1.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB):

Mängelklasse / TicketartReaktionszeit*Wiederherstellungszeit*
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel
Incident (Störungsmeldung)4 Std. (24/7; unabhängig von der Servicezeit)48 Stunden (24/7; unabhängig von der Servicezeit)
Service Request Verbrauchsmaterialtausch4 Std.; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)48 Stunden; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)
Service Request Neuinstallation/Move/Umtausch4 Std.; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)15 Werktage; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)
Service Request Deinstallation4 Std.; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)8 Werktage; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)
Service Request Zählerstandsmeldung/Zählerstandsmeldung Offline-Geräte4 Std.; Mo-Fr 8-17 Uhr (innerhalb der Servicezeit)Keine SLA

Ergänzend können in Nummer 18.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Servicezeiten, Hotline

[x] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 08:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[x] Weitere Vereinbarungen zur telefonischen Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Nr. D (Betriebshandbuch)_____.

[x] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. D (Betriebshandbuch) _____.

Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich

[x] angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Systems zu vermeiden.

oder

[ ] für folgende Teile des Systems: _____ oder für die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Teile davon angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen zu vermeiden.

oder

[ ] zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. _____.

Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Leistung auf Anforderung des AuftraggebersLeistung unverzüglich sobald verfügbar

[ ] Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungs­rechtsregelungen aus den Lizenz­bedingungen in Nummer 4.2.2 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programm­stand* geltenden Nutzungsrechts­rege­lungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.2.2 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.3.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekanntgegeben werden.

Beginn/Dauer der Systemserviceleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen, beginnend mit

[ ] dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Systems

[x] dem Tag nach der Systemlieferung*

[ ] folgendem Datum:

jeweils

[x] für die Dauer von der Vertragslaufzeit einschließlich der Liquidationsphase Monaten

[ ] für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)

[ ] für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer

zu erbringen.

Kündigung von Systemserviceleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

[ ] Ergänzend zu Ziffer 4.7.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

Vergütung

[ ] Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis beträgt _____ Euro2.

[ ] Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das System wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart.

[ ] Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 7.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

[x] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. C (Preisblatt)

2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises zu ermöglichen.

Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalmonats)

[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)

[ ] einmalig zum _____.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____

Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

Teleservice*

[x] Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. F (Teledinstvereinbarung)

Abnahme der Systemserviceleistungen

[ ] Die Parteien vereinbaren eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. _____.

Dokumentation der Systemserviceleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

Sonstige Leistungen nach der Systemlieferung*

Leistungsumfang

[x] Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* ergibt sich aus Anlage Nr. B (Leistungsverzeichnis und D (Betriebshandbuch)

Vergütung

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt _____ Euro.

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal _____Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 9.

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Zusätzliche Regelungen für Open Source Software

[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Standardsoftware* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.

[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.

[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 9.

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.

Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB zu pflegen.

[ ] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets

[ ] Open Source Software* sein,

[ ] Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebenen Lizenzen gelten

soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

[ ] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.

[ ] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software* nur nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.

[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.

[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Systemserviceleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Standardsoftware* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Systemserviceleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch die Pflege der Dokumentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.

Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:

[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____

[ ] auf openCode*.

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.1 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.1 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.2 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.2 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 9.2.3 je Tag

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
Samstagvon _____ bis _____ Uhr
Sonntagvon _____ bis _____ Uhr
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten

[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Reisezeiten

[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis enthalten sind

[ ] Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Leistungen gemäß Nummer _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird eine Preisanpassung nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.

Termin- und Leistungsplan

[x] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins TL1, SL2Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung)Leistungsort (einschließlich Anschrift)Bemerkungen
1Erstellen des Rolloutplans2027
2Auslieferung aller GeräteAb Dezenber 2027Anlage H (Dienstastellen-verzeichnis)
3Systemservice für HardwareAb Auslieferung
FußnoteErläuterung
1TL = Teillieferung*
2SL = Systemlieferung*

[ ] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Zahlungsplan, Rechnungen

[ ] Der Auftragnehmer erhält zum _____ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _____ Euro Zug um Zug gegen Gewährung einer Vorauszahlungssicherheit (siehe Nummer 19.5.1).

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Leistung gemäß Nummer 9, lfd. Nr.Art der Zahlung, AZ1, TZ2, SZ3BetragBemerkungen
FußnoteErläuterung
1AZ = Abschlagszahlung
2TZ = Teilzahlung
3SZ =Schlusszahlung

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Rechnungen sind nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen

[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV

[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]

Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____ gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

[ ] Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____

Verantwortlicher Ansprechpartner

Art des KontaktsAnsprechpartner des AuftraggebersAnsprechpartner des Auftragnehmers
NameWird vor Zuschlagserteilung ergänztWird vor Zuschlagserteilung ergänzt
Position
Organisationseinheit
Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
Anschrift:

Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

  • Mitwirkung bei der Anbindung und ggf. Aktualisierung der Ticketsysteme des AG und AN. Hierbei sind die erforderlichen Arbeiten im Ticketsystem des AN selbstständig durchzuführen. Alle hierin beinhalteten Unterstützungsleistungen seitens des AN sind in den abgegebenen Preisen enthalten.
  • Mitwirkung beim Gesamtprozess des Rollouts einschließlich der Planung. Alle hierin beinhalteten Unterstützungsleistungen seitens des AN sind in den abgegebenen Preisen enthalten.

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung SÜ 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen
FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages:

[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

Mitteilung von Kopier- oder Nutzungssperren*

[x] Dem Auftragnehmer sind keine Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* bekannt.

[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren* in den Systemkomponenten* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB)

[ ] Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _____ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware.

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Entsorgung der Verpackung

[ ] Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffer 2.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB).

Mitwirkung des Auftraggebers

[x] Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):

Lfd. Nr.Art der MitwirkungErläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen erbringt)max. AufwandTermin, ZeitraumOrt
1Rolloutplanung und Rollout01.02.2027 – 31.03.2028

[ ] Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Systemlieferung*

Demonstration des Systems

Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB

[ ] ergeben sich Regelungen zur Demonstration, deren Dauer und die vorzuführenden Funktionalitäten aus Anlage Nr. _____.

[ ] erstellt der Auftragnehmer die erforderlichen Testdaten zur Durchführung der Demonstration.

[ ] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] erbringt der Auftragnehmer weitere Unterstützungsleistungen gemäß Anlage Nr. _____.

Erfüllungsort

[ ] Erfüllungsort (abweichend von Ziffer 12.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB _____.

Versand

[ ] Abweichend von Ziffer 12.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird hinsichtlich der Versand- und Verpackungskosten folgende Regelung getroffen: _____

Mängelhaftung (Gewährleistung)

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Systems

[ ] Es gilt Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate, _____ Monate beträgt.

[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Anstelle der in Ziffer 13.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____-monatige Frist.

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teillieferungen* gemäß Anlage Nr. _____.

Mängelmeldungen

Form der Mängelmeldung

Abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. _____.

Adresse für Mängelmeldungen

Die Mängelmeldung erfolgt

[x] an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:Wird vor Zuschlagserteilung ergänzt
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[ ] Telefon:
[ ] Fax:
[ ] E-Mail:
[ ] Web-Adresse:

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline, Teleservice*

Teleservice*

[x] Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. F

Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Vereinbarung zur kaufmännischen Rügepflicht, für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist

[ ] Es werden gemäß Anlage Nr. _____ von § 377 HGB abweichende Regelungen getroffen.

Haftungsregelungen

Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei einem Auftragswert* über 100.000 EURO insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*.

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

Haftung bei Verzug

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gelten für die Haftung für Verzug die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

Haftung für entgangenen Gewinn

[ ] Abweichend von Ziffer 15.6 EVB-IT Systemlieferungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

Vertragsstrafen bei Verzug

Verzug bei Systemlieferung* oder Teillieferung*

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teillieferungen* gemäß Nummer 10 festgelegten Termine.

[x] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird bei Verzug der Systemlieferung* oder Teillieferung* oder des Services die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. J vereinbart.

Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[x] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. J Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* vereinbart.

[x] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. J Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 16.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.

Weitere Vereinbarungen

Abweichende Mängelklassifizierung

[ ] Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden die in Anlage Nr. _____ genannten Mängelklassen vereinbart.

Garantien

Auftragnehmergarantien

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 16 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) vereinbarten Mängelhaftung die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbar­keitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie).

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT Systemlieferungs-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. _____ erfolgt.

Herstellergarantien

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:

Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4GarantiebeginnDauer der Garantie in MonatenName des HerstellersArt der Garantie (z.B. VOS/BIS1)
FußnoteErläuterung
1VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)

[ ] Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. _____.

Hinterlegung des Quellcodes*

[ ] Es wird gemäß Ziffer 16.1 EVB-IT-Systemlieferungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* vereinbart:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.2.1Hinterlegungsstelle und HinterlegungsvereinbarungBeitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung ja/nein
Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird vereinbart.

Sicherheiten

Vorauszahlungssicherheit

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungssicherheit statt 100 % der Vorauszahlung _____ Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100 % der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).

Mängelhaftungssicherheit

[ ] Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit:

[ ] Abweichend von Ziffer 18.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit: _____ % des Auftragswertes*.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. DSGVO).

[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

Vereinbarungen zur Korruptionsprävention

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages

[ ] die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

Sonstige Vereinbarungen

[x] Sonstige Vereinbarungen:

  1. Zahlungsbedingungen: Abweichend von Ziffer 8.4 der EVB-IT System AGB gilt folgendes:
  • 30 Tage netto

Dies gilt für Hardware (Miete) und die Klickabrechnung. Maßgebend ist das Eingangsdatum der prüffähigen Rechnung beim AG.

  1. Rechnungsstellung und Zahlungsverpflichtung für die Hardware (Miete) und Klicks:

Die monatliche Grundmiete beginnt erst nach Inbetriebnahme jedes einzelnen Gerätes und anschließender Übersendung des Lieferscheins/Installationsberichtes gemäß des vereinbarten Prozesses laut Anlage D (Betriebshandbuch) durch den AN an den AG. Für den laufenden Monat der Inbetriebnahme wird keine Grundmiete berechnet. Die Rechnungen werden gemäß Anlage D (Betriebshandbuch) an den AG übermittelt.

  1. Zahlung nach Aufwand:

Leistungen nach Aufwand sind unter Nummer 8.1 geregelt.

  1. Liquidationsphase (Abholung der Geräte):

Mit Vertragsende beginnt die dreimonatige Liquidationsphase, in der der AN alle im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellte Hardware innerhalb von drei Monaten auf eigene Kosten retourniert.

Der AN retourniert in dieser Zeit alle Geräte nach einem vorher mit dem AG abgestimmten Abholplan. In dieser Zeit fällt eine Vergütungspflicht lediglich für die tatsächlich anfallenden Klicks an. Die Grundmiete läuft bis zum Zeitpunkt der Abholung.

  1. Lieferung:

Bei der Erstauslieferung sowie beim Geräteaustausch oder Nachbestellungen sind im 1. und 2. Vertragsjahr fabrikneue Geräte zu liefern.

Ab dem 3. Vertragsjahr darf der AN generalüberholte Geräte (rebuilt) einsetzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Wechsel in eine andere Geräte-Leistungsklasse zu verlangen. Das Wechselrecht ist auf 5% der Gesamtgeräte, bezogen auf alle Leistungsklassen und Mindestmenge, beschränkt. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Gerätes ist unmittelbar die für diesen Gerätetyp vereinbarte Grundmiete zu zahlen. Der AN kann zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens in Abstimmung mit der Verbrauchsstelle einen Wechsel zum Monatsende vereinbaren. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Vereinbarung nicht, sind die jeweiligen Ansprüche aus den Grundmieten pro Kalendertag zu berechnen.

Jede technische Änderung (Modellwechsel, Betriebssoftware, Firmware, Druckertreiber, Netzwerkadapter, etc.) innerhalb der Vertragslaufzeit bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und Freigabe durch den AG. Entsprechende Testgeräte sind dem AG min. 3 Monate vor Erstlieferung zur Bemusterung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Abnahme der Geräte hat der AG ab Lieferung des Testgerätes 8 Wochen Zeit.

Ein Testgerät je Leistungsklasse ist dem Auftraggeber kostenfrei über die gesamte Vertragslaufzeit für Testzwecke (Bsp. Firmwarefreigaben) zur Verfügung zu stellen.

  1. Austausch von Geräten:

Bei allen Geräten, die vor dem Ende der Vertragslaufzeit (Kündigung, Umzug, Austausch, defekt Geräte etc.) an den AN zurückgegeben werden, muss der Endzählerstand des alten und Anfangszählerstand des neuen Gerätes zwingend auf den Lieferscheinen vom AN vermerkt werden, gemäß Anlage D (Betriebshandbuch).

  1. Abmietung von Geräten:

Bei Abmietungen (vorzeitige Rückgabe von Einzelgeräten) werden keine Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Beendigung innerhalb der Vertragslaufzeit des Einzelgerätes fällig. Die Abmietungsquote ist auf maximal 10% der ausgeschriebenen Mindestmenge innerhalb der Vertragslaufzeit beschränkt. Die Mindestmenge bezieht sich auf die Summe aller Geräte über alle Leistungsklassen.

  1. Stellplatzänderungen:

Der AG ist berechtigt, den vereinbarten Einsatzort der Geräte zu ändern, beispielsweise bedingt durch Umzug einer Dienststelle, Standortwechsel innerhalb eines Dienstgebäudes wegen organisatorischen Änderungen etc.

Drucker können durch den AG selbständig umgesetzt werden wie in Anlage D (Betriebshandbuch) vereinbart. Das Umstellen durch den AG berührt die Gewährleistung und die sonstigen Rechte des AG, insbesondere den Systemservice an den Geräten nicht. Dies gilt nicht, wenn der AG den Mangel zu vertreten hat.

Ansonsten erfolgt der Wechsel des Einsatzortes durch den AN nach schriftlicher Mitteilung durch die Bedarfsstelle. Standortwechsel innerhalb eines Gebäudes sind dabei ohne Berechnung von Kosten durchzuführen. Für darüber hinaus gehende Leistungen gelten die im Preisblatt angegeben Preise.

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, NameDatum, Name
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