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Projektgruppe Bauvorhaben Projekt ELMaR
AUSWAHLGEBIET INNENSTADTBEREICH
MÜLHEIM AN DER RUHR
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MÜLHEIM AN DER RUHR
Äußere Begrenzung im Uhrzeigersinn. In allen Bereichen gelten die unmittelbar angrenzenden Grund- und Flurstücke zu beiden Seiten der Fahrbahn, unabhän- gig von ihrer postalischen Anschrift.
Nördlicher Bereich:
Ab der Einmündung Friedrich-Ebertstr. / Sandstraße dem Verlauf der Sandstraße fol-
gend bis zur Wiesenstraße. An der Einmündung Sandstraße / Wiesenstraße dem Ver-
lauf der Wiesenstraße in nord-östlicher Richtung folgend bis zur Zinkhüttenstraße.
Ab der Einmündung Wiesenstraße / Zinkhüttenstraße dem Verlauf der Zinkhütten-
straße folgend bis zur Mellinghofer Straße.
Östlicher Bereich:
Ab Einmündungsbereich Zinkhüttenstraße / Mellinghofer-Straße der Mellinghofer-
Straße in südlicher Richtung folgend, ab der Aktienstraße übergehend in die Epping-
hofer Straße, bis zum Kreisverkehr Eppinghofer Straße / Klöttschen / Bruchstraße.
Ab des Kreisverkehrs Eppinghofer Straße / Klöttschen / Bruchstraße in südlicher Rich-
tung der Straße Klöttschen folgend bis zum Kreisverkehr Klöttschen / Heißener Straße.
Ab dem Kreisverkehr Klöttschen / Heißener Straße der Straße Klöttschen folgend bis
zur Kreuzung Parallelstraße / Tourainer Ring / Klöttschen. Ab Kreuzung Parallelstraße
/ Tourainer Ring / Klöttschen dem Tourainer Ring in südlicher Richtung folgend bis zum
Dickswall.
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Äußere Begrenzung im Uhrzeigersinn. In allen Bereichen gelten die unmittelbar angrenzenden Grund- und Flurstücke zu beiden Seiten der Fahrbahn, unabhän- gig von ihrer postalischen Anschrift.
Südlicher Bereich:
Ab der Einmündung Tourainer Ring / Dickswall dem Dickswall in westlicher Richtung
folgend bis zur Kreuzung Dickswall / Kaiserstraße / Leinweberstraße / Eppinghofer
Straße.
Ab der Kreuzung Dickswall / Kaiserstraße / Leineweberstraße / Eppinghofer Straße der
Leinweberstraße in westlicher Richtung folgend, die Friedrich-Ebert-Straße kreuzend,
bis zum Ruhrufer (Schloßbrücke).
Westlicher Bereich:
Beginnend in Höhe der Schlossbrücke / Leineweberstraße dem Ruhrufer folgend bis
zum Gelände der Friedrich-Wilhelm-Hütte. Die westliche Begrenzung ist hier jeweils
der Fluss Ruhr. Das Gelände der Friedrich-Wilhelm-Hütte einschließend der Friedrich-
Ebert-Straße in Richtung Stadtmitte folgend bis zur Einmündung Sandstraße.
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