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Mietvertrag mit Bauverpflichtung für eine neue Polizeiinspektion in Mülheim an der Ruhr

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Bewerbungsbedingungen

zu dem Teilnahmewettbewerb

des europaweiten Vergabeverfahrens

Neuanmietung einer Polizeiinspektion

in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr

Stand: 01.09.2026 1

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ..................................................... 3

2. Weitere Unterlagen ........................................ 4

3. Bewerbungsbedingungen .............................. 5

3.1. Auftraggeber .......................................................................................... 5

3.2. Vergabeart ............................................................................................. 5

3.3. Form des Teilnahmeantrages ................................................................... 5

3.4. Inhalt des Teilnahmeantrags .................................................................... 5

3.5. Einreichen des Teilnahmeantrags ............................................................. 7

3.6. Rückfragen / Auskünfte ........................................................................... 8

4. Prüfung der Teilnahmeanträge und Auswahl der

Bewerber/Bewerbergemeinschaften ................ 8

4.1 Mindestkriterien Grundstück .......................... 8

4.2 Eignungsprüfung und -wertung ...................... 9

4.3 Auswahlentscheidung ................................. 10

5. Aufwandsentschädigung ............................. 11

6. Kennzeichnung von Geheimnissen ............... 11

7. Rügepflicht ................................................. 12

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  1. Einleitung

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Polizeipräsidium Essen, beabsichtigt, ein neues Polizeidienstgebäude in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr anzumieten. Die ak- tuelle Liegenschaft entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und funktionales Polizeidienstgebäude.

Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmo- bilie oder durch Planung und Neubau einer Immobilie oder durch die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts realisiert werden. Die Immobilie muss jeweils speziell auf die Bedürf- nisse des Mieters zugeschnitten werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschens- wert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäu- des mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftrag- gebers zusammenhängend sind.

Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu errichtendes bzw. herzurichtendes Gebäude auf einem vom Ver- mieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet.

Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Das Vergabeverfahren soll im September 2027 abgeschlos- sen werden.

Das neue Polizeidienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm mindestens 1.966 m² erforderlicher Nutz- bzw. Programmfläche (NUF nach DIN 277). Unter Berücksichtigung von Ne- benflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von ei- ner Bruttogrundfläche von ca. 3.750 m² BGF(R) (ohne Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Die Programmfläche umfasst Büroflächen für verschiedene polizeifachli- che Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen sowie weitere polizeispezifische Räume und Flächen im Außenbereich, u. a. als Müllsammelstelle/ Containeraufstellung, Fahrradstell- plätze. Es werden acht Alarmstellplätze im öffentlichen Bereich, 50 Stellplätze für Beschäftigte im öffentlichen Bereich (davon drei Stellplätze als Querstellplätze für ca. 12 Motorräder), 24 PKW- Stellplätze für Dienstfahrzeuge im eingefriedeten Bereich, fünf Garagen im eingefriedeten Be- reich, von denen eine nach Wahl des Vermieters auch als Carport ausgeführt werden darf, vier Besucherstellplätze und zwei barrierefreie Besucherstellplätze im öffentlichen Bereich sowie 23 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter im eingefriedeten Bereich benötigt. Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.

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Das Grundstück muss über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspu- rige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterla- gen festgelegten Mindestkriterien erfüllen.

Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Vergabe- verfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das neue Polizeidienstgebäude zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Ange- botsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative Angebot zu wechseln: weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberech- tigter an dem Grundstück sein.

  1. Weitere Unterlagen

Neben diesen Bewerbungsbedingungen werden den Bewerbern folgende Unterlagen zur Verfü- gung gestellt:

• Eignungsmatrix,

• Plan des Auswahlgebiets,

• Formblätter,

• Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien.

Den Bewerbern werden mit den vorgenannten Unterlagen die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags mitgeteilt. Damit entspricht der Auftraggeber der Vorgabe des § 12a EU VOB/A, alle erforderlichen Angaben vorzulegen, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die weiteren Vergabeunterlagen für die Angebotserstellung vertrauliche Inhalte haben, die nicht unkontrolliert veröffentlicht werden kön- nen (§ 11b Abs. 2 EU VOB/A).

Weitere inhaltliche Unterlagen wie eine Leistungsbeschreibung, Verfahrensbedingungen sowie der Vertragsentwurf werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den ausgewählten Unter- nehmen zur Verfügung gestellt.

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  1. Bewerbungsbedingungen

In diesen Bewerbungsbedingungen finden sich allgemeine Angaben zum Verfahren und Vorga- ben, die bei Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

3.1. Auftraggeber

Auftraggeber ist das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Polizeipräsidium Es- sen, Büscherstr. 2-6, 45131 Essen.

3.2. Vergabeart

Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der EU VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teil- nahmewettbewerb durchgeführt.

3.3. Form des Teilnahmeantrages

Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Reicht der in den Vordrucken vorgesehene Platz nicht aus, dürfen separate Blätter beigefügt werden. Die Verwendung von Kurzfassungen sowie Änderungen der Vordrucke sind aber unzu- lässig. In jedem Fall ist die von dem Auftraggeber überreichte Fassung der Vordrucke allein maßgeblich. Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollstän- digkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist.

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche sowie der Schriftver- kehr im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und Leistungsausführung werden in deut- scher Sprache geführt.

Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB elektronisch abzugeben. Hierzu ge- nügt, dass die natürliche Person benannt wird, die die Erklärung abgibt. Diese Voraussetzung wird durch die ordnungsgemäße Nutzung des Bietertools des Vergabemarktplatzes erfüllt. Somit müssen der Teilnahmeantrag und/oder einzelne Formblätter nicht unterschrieben und/oder mit einem Firmenstempel versehen werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind (vgl. Ziffer 3.4).

3.4. Inhalt des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag muss zumindest aus den folgenden Unterlagen bestehen:

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  1. Formblatt T1 „Teilnahmeantrag“;
  2. Formblatt T2 „Projektbeteiligte“;
  3. Bewerber-/ Bietergemeinschaften müssen einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen (Formblatt T3). Diese Bevollmächtigung ist von allen Mitgliedern der Be- werbergemeinschaft* zu unterzeichnen. Der Austausch eines Mitglieds der Bewerberge- meinschaft und/ oder der Wegfall eines Mitglieds ist während des laufenden Vergabever- fahrens unzulässig und führt zum Ausschluss;
  4. Formblatt T4 „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Im Fall der Beteiligung als Bewerberge- meinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft* einzureichen. Sollte im Übrigen die Objektplanung nicht durch den Vermieter erbracht werden, ist diese Erklärung sowohl vom Vermieter als auch vom Objektplaner/Architekten* abzugeben.
  5. Formblatt T5 „Eigenerklärung zum Beihilfenrecht“. Diese Erklärung ist nur dann vom Bewer- ber bzw. der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wenn das von ihm angebotene Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand ist oder er bzw. sie es bereits von der öffentlichen Hand erwor- ben hat;
  6. Formblatt T6 „Eigenerklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerberge- meinschaft* einzureichen. Sollte im Übrigen die Objektplanung nicht durch den Vermieter er- bracht werden, ist diese Erklärung sowohl vom Vermieter als auch vom Objektplaner/Architek- ten* abzugeben.
  7. Formblatt T7 „Eigenerklärung VO 2022/576“. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemein- schaft ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft* einzureichen. Sollte im Übrigen die Objektplanung nicht durch den Vermieter erbracht werden, ist diese Erklärung so- wohl vom Vermieter als auch vom Objektplaner/Architekten* abzugeben.
  8. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes zu benennen (Formblatt T8);
  9. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, müssen Verpflichtungserklärungen von denjenigen Nachunternehmern* einreichen, auf deren Referenzen sich die Bewerber berufen (Formblatt T9). Der Austausch eines solchen Nachunternehmers und/ oder der Wegfall eines solchen Nachunternehmers ist während des laufenden Vergabeverfahrens unzu- lässig und führt zum Ausschluss;
  10. Bewerber, die eine Eignungsleihe beabsichtigen, müssen die Eigenerklärung abgeben (Form- blatt T10) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen der eignungsleihenden Unter- nehmen* (Formblatt T11) einreichen; Der Austausch eines eignungsleihenden Unterneh- mens und/oder der Wegfall eines eignungsleihenden Unternehmens ist während des lau- fenden Vergabeverfahrens unzulässig und führt zum Ausschluss;
  11. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Grundstückes (Formblatt T12);
  12. Eigentümererklärung* zum Grundstück (Formblatt T13). Sofern das Grundstück nicht im Ei- gentum des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft steht, ist dieses Formblatt dem Teilnahme- antrag beizufügen;
  13. Formblatt T14 „Angaben zum Grundstück“. Diesem Formblatt ist − sofern vorhanden − der Bebauungsplan beizufügen. Ebenso ist mit diesem Formblatt ein Exposé und ein Lageplan einzureichen;

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i. Das Exposé soll eine allgemeine Beschreibung der Lage, Verkehrsanbindung, umliegenden Infrastruktur sowie Fotos des Grundstücks enthalten. Das Exposé soll dabei maximal zehn Seiten umfassen. Sofern das Grundstück in dem Gel- tungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sollte der Bebauungsplan ebenfalls beigefügt werden. ii. Ebenso ist ein maßstäblicher Lageplan M 1:500 des Grundstückes genordet mit Darstellungen der beiden Grundstückszufahrten, der angrenzenden Stra- ßen und angrenzenden Nachbarbebauung beizufügen. Dabei ist das angebo- tene Grundstück farblich zu umranden und mit den Flurstücknummern zu kenn- zeichnen. 14. Für die angebotenen Grundstücke sind jeweils Auszüge aus dem Grundbuch (Bestandsver- zeichnis, Abt. I - II) nicht älter als September 2026 vorzulegen. 15. Formblatt T15 „Referenzen Objektplanung/Architekt“. 16. Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Ab- kommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemein- schaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nach- weis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein; 17. Organigramm zur Unternehmensstruktur des Bewerbers. Im Fall der Beteiligung als Bewer- bergemeinschaft ist das Organigramm für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzu- reichen.

  • Etwaige Erklärungen Dritter sind unterschrieben dem Angebot beizufügen. Hierzu können fol- gende Möglichkeiten genutzt werden:
  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung.

3.5. Einreichen des Teilnahmeantrags

Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW abzugeben. Bei der elektronischen Abgabe ist es wichtig, dass der Teilnahmeantrag nicht über die Funktion „Kom- munikation“ eingereicht wird. Vielmehr ist für die Abgabe die Funktion „Teilnahmeantrag“ bzw. „Angebot“ zu verwenden.

Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per E-Mail oder Fax ist ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum

Montag, 21. Dezember 2026, 14:00 Uhr,

über den Vergabemarktplatz NRW eingegangen sein.

Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Teilnahmeantrages sind nur bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist zulässig.

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3.6. Rückfragen / Auskünfte

Rückfragen sind ausschließlich über die Rubrik „Kommunikation“ auf dem

Vergabemarktplatz NRW

zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form auf dem Vergabemarktplatz NRW be- reitgestellt. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand des Verfahrens. Da- mit der Auftraggeber Fragen rechtzeitig vor dem Ablauf der Abgabefrist beantworten kann, sind Fragen spätestens bis zum

Donnerstag, 10. Dezember 2026

einzureichen.

  1. Prüfung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber/Bewerberge- meinschaften

Zunächst werden die form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen geforderte Nachweise, Erklärungen und/ oder Angaben, verlangt der Auftragge- ber diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach. Sofern der Bewerber dieser Aufforde- rung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.

4.1 Mindestkriterien Grundstück

Die eingereichten Teilnahmeanträge werden sodann bezüglich der Grundstücke anhand der folgenden Mindestkriterien geprüft:

  1. Lage des Grundstücks im Auswahlgebiet: In der Anlage „Auswahlgebiet“ ist das Aus- wahlgebiet definiert, in dem das jeweils angebotene Grundstück vollständig liegen muss. Grundstücke außerhalb des markierten Auswahlgebietes sind dabei auch dann zugelas- sen, wenn sie unmittelbar an der Grenze des Auswahlgebiets liegen.
  2. Das Grundstück muss über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-

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/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahr- ten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Der Ab- stand zwischen den beiden Ein- und Ausfahrten muss mindestens 20 m betragen. 3. Die zweispurige Hauptzufahrt führt auf eine öffentliche Straße mit zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr. 4. Das Grundstück darf nicht innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgän- gerzone liegen, so dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone oder Fußgängerzone führen, 5. Das Grundstück darf nicht in einer Sackgasse liegen, so dass die zweispurige Grund- stücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt von dem angebotenen Grund- stück in eine Sackgasse führen, 6. Das Grundstück darf nicht so liegen, dass die zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt oder die einspurige Notein-/ -ausfahrt ausschließlich über ein Gelände führen, das Zu- gangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z.B. Privatgelände), 7. Das Grundstück darf nicht so liegen, dass Gegebenheiten im Verkehrsraum bei mindes- tens einer der beiden Grundstücksein-/ -ausfahrten die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnten (Schienenquerverkehr, Zug- brücke o. ä.), 8. das Mietobjekt ist mit seinem Hauptgebäude unmittelbar zur öffentlichen Straße ausge- richtet und befindet sich nicht in zweiter Baureihe (keine Hinterlandbebauung), 9. Plausibilitätsprüfung: Darüber hinaus wird im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung an- hand der eingereichten Unterlagen ermittelt, ob das Grundstück grundsätzlich dazu ge- eignet ist, eine Bruttogrundfläche von ca. 3.750 m² BGF (R) (ohne Tiefgarage) sowie zusätzlich 93 KFZ-Stellplätze aufzunehmen. Sollte dieser Plausibilitätsnachweis nicht ge- führt werden, gilt das Grundstück als ungeeignet und wird ausgeschlossen.

Ob die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind, wird der Auftraggeber anhand der Situation vor Ort und den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag prüfen.

Sollte mindestens eines dieser vorgenannten Mindestkriterien nicht eingehalten werden, wird der Teilnahmeantrag und/ oder das Grundstück zwingend ausgeschlossen. Sofern sich ein Bewerber mit mehreren Grundstücken beworben hat, muss mindestens eines dieser Grundstücke den Min- destkriterien entsprechen. Andernfalls führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.

4.2 Eignungsprüfung und -wertung

Zudem muss jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz für Objektplanung/Architekt vorlegen. Vergleichbar sind dabei Referenzen über Objektplanungsleis- tungen • über Planung Hochbau, Neubau eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes, • mit einer Größe von mindestens 2.000 m² BGF (R) ohne Tiefgarage, • wobei mindestens die Leistungsphase 3 gem. § 34 HOAI erbracht worden ist,

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• die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400 netto) beliefen sich auf mindestens netto 15 Mio. € und • die Objektplanungsleistungen der Leistungsphase 3 sind ab dem 1. Januar 2019 fertig gestellt worden. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum ab diesem Stichtag. In jedem Fall muss der Ab- schluss der Planungsleistungen der Leistungsphase 3 nach dem 1. Januar 2019 erfolgt sein.

Kann der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nicht mindestens eine Referenz nachweisen, die die vorgenannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt, wird er bzw. sie ausgeschlossen. Die materielle Eignungswertung wird der Auftraggeber anhand der Eignungsmatrix vornehmen. Dabei gehen die drei am besten bewerteten Referenzen je Bewerber/ Bewerbergemeinschaft in die Eignungswertung ein. Es steht den Bewerbern frei, mehr oder weniger als drei Referenzen einzureichen.

Es ist beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes die mindestens fünf und maximal sieben am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit des siebt- und der nächstplat- zierten Bewerber entscheidet das Los. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Be- werber können im Übrigen ausnahmsweise auch weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern weniger als fünf Bewerber ihre Eignung nachweisen können.

Sollte ein Bewerber, der sich mit mehreren Grundstücken beworben hat, mit mehreren Grundstü- cken zu den besten vier bis sieben Bewerbern gehören, so wird er je nach dem Bewertungser- gebnis ggf. mit mehreren Grundstücken zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall wird der Bewerber weiterhin als ein Bewerber behandelt. Er muss jedoch nach Aufforderung zur An- gebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will.

4.3 Auswahlentscheidung

Nach den aktuellen Planungen sollen die Bewerber am

Montag, 18. Januar 2027,

zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Frist für die Erstellung der ersten indikativen An- gebote soll voraussichtlich am 12. April 2027 enden. Ferner plant der Auftraggeber, erste frühe Bietergespräche (keine Verhandlungen) am 10. und 11. Februar 2027 zu führen. In diesen Ge- sprächen sollen vor allem erste Fragen zu den Vergabeunterlagen geklärt werden. Die Bewerber werden gebeten, sich diese beiden Tage rein vorsorglich zu blocken. An diesen frühen Bietergesprächen sollen auch die Objektplaner teilnehmen.

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Das Vergabeverfahren soll im September 2027 abgeschlossen werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen von diesem Zeitplan abzuweichen. In diesem Fall werden den Bewerbern rechtzeitig die neuen Fristen mitgeteilt wer- den.

Diejenigen Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden über diese Entscheidung schriftlich von dem Auftraggeber unterrichtet werden.

  1. Aufwandsentschädigung

Die den Bewerbern entstandenen Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden von dem Auftraggeber nicht erstattet.

Jedem Bieter, der ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und wertungsfä- higes Angebot abgibt, wird einmalig eine Entschädigung in Höhe von 30.000 € brutto gewährt. Für die Erstellung des frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen verbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 15.000 € brutto. Weiter- gehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen.

Sollte der Bieter mehr als ein Hauptangebot einreichen, steht ihm gleichwohl die vorgenannte Aufwandsentschädigung nur einfach zu. Insgesamt können die Bieter damit also maximal 45.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen.

Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der An- spruch auf Entschädigung wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schrift- lich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.

Die den Bietern darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren − insbesondere für die Teilnahme an den Verhandlungen − werden von dem Auftraggeber nicht erstattet.

  1. Kennzeichnung von Geheimnissen

Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags, die ein Fabrikations-, Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeich- nen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

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  1. Rügepflicht

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsan- trag bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen zulässig, soweit

• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unbe- rührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spä- testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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