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BVB-Vertragsdeckblatt-Miete.pdf

Miete von Druckern und Multifunktionsgeräten mit Full-Service

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 07:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 1 von 3 Fassung 01. Mai 2002

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber ______________ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______________

Vertrag über

Zwischen

  • im folgenden „Auftraggeber„ genannt -

und

  • im folgenden „Auftragnehmer„ genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand 1.1 ____________________________________________________________________________

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Der Gesamtpreis (netto) dieses Vertrages beträgt____________ zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.

2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • Dieser Vertrag mit Ausnahme der Nummer 4

  • BVB-Mietschein (Seite 1 bis _____ ) einschließlich der Anlage(n) Nr_____

  • Nummer 4 dieses Vertrages einschließlich der Anlagen in der dort festgelegten Rangfolge

  • Besondere Vertragsbedingungen für die Miete von EDV-Anlagen und –Geräten (BVB-Miete) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

  • Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertrags- schluss geltenden Fassung.

BVB-Miete und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit.

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

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BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 2 von 3 Fassung 01. Mai 2002

3 Ergänzende Regelungen aufgrund der Schuldrechtsreform vom 01.01.2002

3.1 Die Regelung in § 9 Nr. 4 BVB-Miete wird wie folgt gefasst: Für jeden Kalendertag, an dem die Anlage oder Geräte genutzt werden sollten, aber wegen der in Nummer 2 genannten Mängel - beginnend mit dem Zeitpunkt der Störungsmeldung an den Vermieter - mehr als zwölf Stunden nicht genutzt werden können, entfällt die Mietzahlung, sofern der Vermieter für die nicht rechtzeitige Behebung der Mängel einzustehen hat. Einstehen ist nicht auf Verschulden beschränkt, andererseits umfasst es nicht höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht beeinflussbare Umstände; es sei denn, dass sie in der Mietsache begründet sind. In diesem Fall verringert sich bei Geräten mit Zählwerk die nach § 4 Nr. 1 der Berechnung von Mehrbenutzungsstunden zugrunde zu legende und durch die Grundmonatsmiete abgegoltene vierteljährliche Nutzungsdauer von 540 Stunden je Ausfalltag um sechs Stunden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.2 Die Regelung in § 11 Nr. 1 BVB-Miete wird wie folgt gefasst:

Der Vermieter stellt den Mieter, soweit gesetzlich zulässig, von der Haftung für Verlust und Beschädigung der Anlage oder Geräte frei, mit Ausnahme des Verlustes und der Beschädigung durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive Verseuchung, soweit der Mieter diese Ursachen gesetzlich zu vertreten hat. Die Haf- tungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.3 Die Regelung in § 11 Nr. 2 BVB-Miete wird wie folgt gefasst:

Der Vermieter haftet für Sachschäden, die dem Mieter oder Dritten entstehen, soweit er dafür einzustehen hat (vgl. hierzu § 9 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2). Für sonstige Schäden haftet der Vermieter soweit sie durch den Vermieter oder die Mietsache unmittelbar verursacht wurden und den Vermieter ein Verschulden trifft. Die Haftungs- höchstsumme je Schadensfall beträgt 500.000 €. Die Haftungsregelung gilt nicht für Verzug, Gewährleistung und für Schutzrechtsverletzungen soweit der Schaden dadurch entsteht, dass die Anlage oder Geräte keine oder fehlerhafte Ergebnisse liefern; die Haftung hierfür ist in den §§ 7, 9 und 10 abschließend geregelt.

Der Vermieter haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass er deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Mieter sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die Haftungsbeschränkung in § 11 Nr. 2 BVB-Miete in der Neufassung gemäß 3.3 dieses Vertrages gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.4 Die Regelung in § 12 Nr. 1 Absatz 1 BVB-Miete wird wie folgt gefasst:

Soweit der Vermieter seine vertraulichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg oder Aufruhr nicht erbringen kann, treten für ihn keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Das gilt nicht, wenn die Behinderung oder Unterbrechung durch einen Arbeitskampf verursacht werden, den der Vermieter durch rechtswidrige Handlungen verschuldet hat oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.5 Die übrigen Regelungen der BVB-Miete bleiben unverändert.

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BVB Miete Vertragsdeckblatt Seite 3 von 3 Fassung 01. Mai 2002

4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes

Die Beschreibung der EDV-Anlage und –Geräte ergibt sich ergänzend aus

folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom

Anlage(n) Nr.

folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom

Anlage(n) Nr.

folgenden weiteren Dokumenten

Anlage(n) Nr.

Es gelten die Dokumente in

obiger Reihenfolge

folgender Reihenfolge

Ort , Datum Ort , Datum

Firma Auftraggeber

Name (in Druckschrift) Name (in Druckschrift) Unterschrift Auftragnehmer Unterschrift Auftraggeber

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung