IKK Südwest
Ausschreibung „Rahmenvereinbarung über die Miete von Druckern und Multifunktionsgeräten – Az.: 2024-DR-06 hier: Bieterfragen
| Lfd. Nr. | Frage | Antwort |
| 1 | Sie fordern die Möglichkeit, dass nachträglich 10% mehr Geräte angemietet werden können. Die Laufzeit soll hierbei mit dem Hauptvertrag enden. Dürfen wir zur Berechnung der zusätzlichen Miete für diese Geräte davon ausgehen, dass diese gemäß der marktüblichen Formel: "Grundmiete mal Laufzeit, geteilt durch Restlaufzeit " abgerechnet werden? | Ja, die marktübliche Formel: „Grundmiete mal Laufzeit, geteilt durch Restlaufzeit“ kann zur Berechnung herangezogen werden. |
Stand: 26.03.2024