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LRA RW - Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil
VE 3425 - Metallbekleidungen EG Leistungsverzeichnis
Währung EUR
Projekt LRA RW - Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil
Leistungsverzeichnis VE 3425 - Metallbekleidungen EG
Auftraggeber Landkreis Rottweil
Marienstraße 2 78628 Rottweil DE
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Vergabeort Vergabeplattform: Tender 24
Angebotssumme netto EUR ___________________________
Nachlass _________ % EUR ___________________________
netto abzügl. Nachlass EUR ___________________________
Mehrwertsteuer 19 % EUR
Angebotssumme brutto ___________________________EUR
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Inhaltsverzeichnis
01 DGNB-ZERTIFIZIERUNG 31
01.01 DGNB Zertifizierung, Nachweis, Zuarbeit 31
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG 32
02.01 Technische Bearbeitung 32
02.02 Bauorganisation 34
02.03 Muster 36
03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 37
03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen 37
04 METALLDECKEN 48
04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich) 48
04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich) 53
05 STUNDENLOHNARBEITEN 56
05.01 Stundensätze 56
Zusammenstellung 58
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Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil
Grundstück Königsstraße 36 78628 Rottweil
Gemarkung Flurstück 519, 519/1, 458/5, 458
Standortbeschreibung Das Baufeld befindet sich im Innenstadtbereich von Rottweil mit angrenzenden Wohn- und Gewerbeeinheiten. Das Grundstück ist auf drei Seiten von Straßen begrenzt:
- Im Norden durch die Königstraße, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine gemischte Wohn- und Gewerbenutzung und ein Ärztehaus.
- Im Osten durch die Marienstraße, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine gemischte Wohn- und Gewerbenutzung.
- Im Westen auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadionstraße befinden sich ein Supermarkt, eine Bäckerei mit Cafe, sowie Gebäude mit gemischter Wohn- und Gewerbenutzung und ein denkmalgeschütztes Gebäude.
- Im Süden des Neubaus befindet sich das Gebäude Stadionstraße 5, das ebenfalls zum Landratsamt gehört. Das Gebäude bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb.
Zwischen dem Neubau und der Stadionstr. 5 befindet sich eine Bestandstiefgarage, die während der Ausführungen eingeschränkt in Betrieb bleibt. Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage aus Richtung der Stadionstraße ist frei zu halten.
Baumaßnahme Der Neubau des Landratsamtes Rottweil wird als 4-5-geschossiger Holzhybridbau geplant. Es werden 358 neue Arbeitsplätze in einer modernen Arbeitsumgebung und der Möglichkeit des Desk-Sharing geschaffen. Zudem ist eine offene Treppenhalle über alle Geschosse für Besucher, ein Atrium im Erdgeschoss und Versammlungsräume im 4.Obergeschoss vorgesehen.
Konstruktion Die Gründung ist als Pfahlgründung konzipiert. Das UG wird in WU-Beton errichtet und zusätzlich mit einer Frischbetonverbundfolie versehen. Damit eignet sich das UG sowohl für die Haustechnik als auch für die Lagerung von Akten und Kunstwerken. Die Anschlüsse Neu- zu Altbau innerhalb der Untergeschosse werden mit WU-Konformen Fugenbändern ausgeführt. Die Konstruktion des Verwaltungsbaus besteht aus den aussteifenden Treppenhaus-, Aufzugs-, Sanitär und Technikkernen aus Stahlbeton und einer Betondecke im Bereich des auskragenden Haupteingangs. Der gesamte Bürobereich wird weitestgehend als Holzkonstruktion mit Brettschichtholzdecken geplant. Aus schalltechnischen Gründen ist Recyclingbeton auf den Brettschichtholzdecken vorgesehen. Im Erdgeschoss besteht die Fassade aus einer zweischaligen Stahlbetonwand. In den oberen Geschossen werden die
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t ragenden Außenwände aus Brettschichtholzwänden geplant. Der innere Bereich des Gebäudes besteht aus Brettschichtholzstützen und Brettschichtholzträgern. In den stärker belasteten Decken über dem 3.OG, im Bereich des Dachgartens, wird zudem Baubuche für die Unterzüge benötigt. Die nicht tragenden Trennwände in den Bürogeschossen werden als Holz-Glas-Systemtrennwände oder GK-Trockenbauwände eingebaut, nichttragende Wände im UG werden als Mauerwerk ausgeführt. Die Dächer werden ebenfalls als Holzdecken ausgeführt. Um die Brandschutzanforderung zu erfüllen, erhalten die Dachfläche über der Treppenhalle und über dem 3.OG im Bereich der Dachterrasse ebenfalls einen Recycling-Aufbeton. Die Dachdecken über dem Konferenzbereich und über der Cafeteria erhalten reine Holzdecken. Damit diese Räume stützenfrei genutzt werden können, wird eine Holz-Fachwerkträgerkonstruktion ausgeführt. Diese Fachwerkträger-Ebene wird verkleidet, sodass die Haustechnik und Beleuchtung darin integriert werden können. Die unteren Träger werden sichtbar bleiben, sodass die quadratische Struktur der Decke im Raum wahrnehmbar wird. Für die Deckenverkleidung sind Pyramidenstümpfe aus Holzfurnier geplant, die den Raum nach oben öffnen. Die Treppen in den Fluchttreppenhäusern werden als Stahlbetonfertigteile mit Betonwerksteinstufen geplant. Die Treppe in der Haupttreppenhalle soll als Stahl-Wangen-Konstruktion mit Holzstufen ausgeführt werden. Die Geländer werden als Schlosserkonstruktion geplant. Die Verbindungsbrücke zwischen Neubau und Stadionstraße 5 wird als 2-geschossige Stahlkonstruktion vorgesehen. Als Auflager dient die Decke des neuen Treppenhauses sowie die bisherige Anschlussstelle der Stadionstraße 5 und die Decke des darüberliegenden Geschosses. Die Brücke befindet sich außerhalb der thermischen Hülle. Eine Trocken-Fußbodenheizung ist vorgesehen, damit es nicht zu Kondensat kommt. Innerhalb der Bestandstiefgarage sind zusätzliche bauliche Maßnahmen vorgesehen, um ein Treppenhaus inkl. Schleuse auszubilden. Dazu werden Bestands-Decken- und -Wände abgebrochen.
Erdbebenzone Erdbebenzone 1
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1 . Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Normen und Richtlinien, VOB Grundlage dieses Leistungsverzeichnisses sind die jeweils gültige Ausgaben der:
- VOB Teil B
- VOB Teil C
- ZTV (zusätzliche technische Vertragsbedingungen), siehe jeweilige Titel
- Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
- Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Alle anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der einschlägigen DIN-Normen und sonst geltenden und anwendbaren Vorschriften, sowie mitgeltende Normen und Regeln einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter und die für die Ausführung der anzubietenden Leistung maßgebenden weiteren Vorschriften, Fachnormen und Richtlinien der entsprechenden Hersteller und Verbände, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung
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2 . Art und Umfang der Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung Für die vorliegende Ausschreibung sind folgende Leistungen anzubieten:
- Zuarbeit zur DGNB-Zertifizierung
- Baustelleneinrichtung & technische Bearbeitung
- Metallpaneel-Wandbekleidungen
- Metalldecken außen und innen
- Stundenlohnarbeiten
- Wartungsarbeiten
Alle Leistungen, die sich aus Forderungen und Bestimmungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergeben, sind, soweit sie nicht in eigenen Positionen erfasst sind, in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzukalkulieren. Dies ist in der Regel im Einzelfall nicht mehr besonders erwähnt.
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3 . Abschläge, Schnittstelle Baustrom und -wasser
Gemäß den beiliegenden Vertragsunterlagen (KEV-Formular 116.1, 116.2 (B) BVB) beteiligt sich der AN über die unten genannten Abschläge für folgende Leistungen, die seitens des AG erbracht werden:
3.1 Baustrom- / Bauwasserversorgung: Der Bauwasser- und Baustrom-Anschluss wird als Übergabepunkt an geeigneter Stelle im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche durch den AG errichtet. Zusätzliche Abnahmepunkte für die eigene Versorgung sind vom AN eigenständig, ggf. in Abstimmung mit dem Elektriker des AG, und auf eigene Kosten zu errichten und zu erweitern. Der Anschluss an die Hauptverteilung ist seitens des AN durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, sämtliche erforderlichen Leistungen für die Baustellenversorgung selbst, obliegen dem AN. Der AN hat sich über die anliegenden Anschlusswerte eigenverantwortlich zu informieren, sollte der AN z.B. für Großgeräte eine höhere Leistung beanspruchen, so sind die Kosten für eine Erhöhung des Anschlusswertes vom Auftragnehmer zu tragen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat die notwendigen Schutzvorkehrungen, insbesondere für die von Ihm verlegten Stromkabel eigenständig durchzuführen. Es ist auf einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen Strom und Wasser zu achten.
3.2 Bauwesensversicherung Der AG schließt eine Bauwesensversicherung zur Abdeckung der Risiken von z.B. Beschädigung während der Bauzeit ab. Beschädigungen, die dem Verursacher zugewiesen werden können, werden darüber hinaus dem jeweiligen Verursacher entsprechend in Rechnung gestellt.
3.3 Zusammenstellung Abschläge: Für die oben aufgeführten Leistungen stellt der AG dem AN folgende Abschläge in Rechnung:
jeweils bezogen auf die Nettorechnungssumme: Bauwasser: keine Umlage (0 %) Baustrom: keine Umlage (0 %)
jeweils bezogen auf die Bruttorechnungssumme: Bauwesensversicherung: 0,25 % Sicherheitsdienst: keine Umlage (0 %) SiGeKo: keine Umlage (0 %)
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4 . Allgemeine Vorbemerkungen
4.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Die diesem Leistungsverzeichnis beiliegenden Kommunalen Einheitlichen Vordrucke (KEV-Blätter) gelten vollumfänglich. Die einzelnen Vertragsgrundlagen ergänzen einander, nur bei Widersprüchen gilt die in KEV 117 (B) ZVB dargelegte Rangfolge.
4.2 Produktnennungen Sind in der vorliegenden Ausschreibung einzelne Produkte als Planungsprodukte abgefragt, sind diese entsprechend anzubieten. Bei Abweichung führt der AN den Nachweis der Gleichwertigkeit und legt diesen im Zuge der Angebotsabgabe bei. Werden im Falle von Produktabfragen in der Ausschreibung seitens des AN keine Angaben zum angebotenen Produkt gemacht, gelten gemäß KEV-Blatt 115.2 die in der Ausschreibung als Planungsprodukte genannten Richtfabrikate als angeboten.
4.3 Produktnennungen im BIM-Modell Informativ wird zur Kalkulation ein BIM-Modell des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Sollten sich in der Attribuierung des Modells Produktnennungen befinden, sind diese nicht relevant und sollen ignoriert werden.
4.4 Angaben zum Einbauort Angaben zum Einbauort in den Positionslangtexten stellen lediglich einen Kalkulations- und Abrechnungshinweis dar, ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit
4.5 Zertifizierungen Das Gebäude soll gemäß Nachhaltigkeitszertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden. Die verwendeten Bauprodukte müssen den entsprechenden Anforderungen entsprechen, Prüfzeugnisse sind den Vorgaben nach vorzulegen. Weiterführende Informationen sind dieser Ausschreibung beigelegt bzw. dem entsprechenden Titel zu entnehmen.
4.6 Prüfzeugnisse Vor Bestellung der einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert die entsprechenden Technischen Merkblätter und Prüfzeugnisse vorzulegen.
4.7 Abwasser: Durch den Bauprozess belastete Abwässer sind vom AN extern zu entsorgen. Eine Einleitung in vorhandene Entwässerungsleitungen ist nicht statthaft. Dies gilt speziell für Abwasser aus Reinigung von Werkzeugen und Maschinen.
4.8 Abfallentsorgung / Baustellenreinigung: Sämtliche Abfälle, Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial etc. aus dem Bereich des Auftragnehmers sind von ihm ordnungsgemäß zu beseitigen. Ein Abfallbehälter (Container) wird vom Auftraggeber nicht bereitgestellt. Ablagerungen von Abfällen an der Baustelle, Verbrennen oder Vergraben sind nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftragnehmer die Verunreinigungen auf seine Kosten zu entfernen. Geschieht das nicht, lässt der Auftraggeber die Verunreinigung auf Kosten des Auftragnehmers entfernen. Bei mehreren beteiligten Firmen werden die Kosten entsprechend umgelegt. Durch die Anforderungen aus der angestrebten DGNB-Zertifizierung bestehen ggf. erhöhte Anforderungen an die Materialtrennung. Weiterführende Informationen sind dieser Ausschreibung beigelegt.
Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehört auch die regelmäßige Reinigung der Baustelle und umgebenden Flächen von den Verschmutzungen, die von seinen Arbeiten herrühren, in der Regel mindestens wöchentlich mit Besen, bei Bedarf täglich. Flächen sind ggf. abzudecken. Falls eine gewissenhafte Baureinigung durch den Auftragnehmer nicht gegeben ist, behält sich der Auftraggeber vor, die Baureinigung durch Dritte ausführen zu lassen und die Kosten für die Baureinigung in entsprechender Höhe bei der Schlussrechnung abzuziehen. Die Entscheidung über den Bedarf einer Baureinigung ist Sache der örtlichen Bauleitung oder des AG.
4.9 Umweltschutz / Emissionsschutz Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Emissionsschutz- und Abfallbeseitigungsgesetzes zu beachten und einzuhalten. Belästigungen im Baustellenbereich an/ auf den Zufahrtsstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten und Transporten sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Der AN hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die den neuesten Stand des Emissionsschutzgesetzes entsprechen. Der AN trägt die
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a lleinige Verantwortung für die Einhaltung aller Auflagen und einschlägigen Bestimmungen. Die Kosten sind als Nebenleistung entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Anforderungen aus der angestrebten DGNB-Zertifizierung bestehen erhöhte Anforderungen an Umwelt- und Emissionsschutz. Weiterführende Informationen sind dieser Ausschreibung beigelegt.
4.10 Erschütterungsprognose, Einschränkungen Das denkmalgeschützte Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist sensibel hinsichtlich Schwingungen / Erschütterungen. Die in der Anlage "Erschütterungsprognose" aufgeführten Einschränkungen bei den Baugeräten sind einzuhalten und einzukalkulieren. Dies betrifft insbesondere Verdichtungsarbeiten.
4.11 Lieferung und Verarbeitung: Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauteil, Baustoff und Abmessungen gilt die Lieferung, sowie auch der Einbau, Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
4.12 Reine Lieferleistungen: Reine Lieferleistungen sind besonders ausgewiesen und sind mit der Übergabe der Teile und der Abnahme durch den AG oder die örtliche Bauleitung abgeschlossen.
4.13 Arbeitszeiten: An Sonn- und Feiertagen und außerhalb von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG gearbeitet werden.
4.14 Abrechnung und Aufmaß: Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaßzusammenstellungen mit Aufmaßplänen und allen sonstigen Belegen beizulegen. Alle Maße müssen in den Aufmaßplänen dargestellt, dem Aufmaß durch Positionsnummern des Auftrags-LVs zugeordnet und ohne großen Aufwand nachvollziehbar sein. Aufmaß und Massenermittlung sind zeitgleich durchzuführen. Ab der ersten Abschlagsrechnung sind Leistungen durch :
- Massenermittlung mit Aufmaß
- Materialnachweise
- ggf. erforderliche Wiegescheine
- ggf. erforderliche, unterzeichnete Rapportscheine
- Bautagebuch zu belegen.
4.15 Nachtragsangebote: Der AN hat Nachtragsangebote vollständig vor der Ausführung beim AG einzureichen. Bei der Erstellung von Nachtragsangeboten durch den AN sind nachfolgende Regelungen bindend zu beachten:
- Vorzeichen NA mit fortlaufender Nummerierung, beginnend mit 01
- Titel- und Positionszeichnungen in Abstimmung auf Auftrags-LV
- Zusätzlich zu den Einheitspreisen sind die genauen Mengen zu ermitteln und als Summe auszuwerfen.
- Aus dem Hauptangebot entfallende Positionen mit Mengenansatz sind der NA-Position gegenüberzustellen.
- Die Preisermittlung ist durch Vorlage der Originalkalkulation mit der detaillierten Nachtragskalkulation nachzuweisen.
- Detail- und Übersichtspläne, die den Bereich der NA-Ausführung genau definieren, sind beizufügen. Die bisher angebotene Detailplanung ist ebenfalls beizufügen und der NA-Ausführung gegenüberzustellen.
- Lieferantenrechnungen der vom AN zugekauften Materialien bzw. Produkte sind dem NA beizulegen. Bei Nichtbeachtung wird das Nachtragsangebot mit der Bitte um Neubearbeitung zurückgewiesen. Die Freigabe des Nachtragsangebots durch den AG erfolgt erst nach vorheriger Prüfung durch den Planer / die Objektüberwachung.
4.16 Stundenlohnarbeiten: Mit der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Der AN hat Stundenlohnarbeiten gemäß KEV-Blatt 117 (B) ZVN, Punkt 16 einzureichen.
4.17 Endfällige Baubestandsdokumentation: Für den späteren Betrieb, die Nutzung sowie für Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen und Instandhaltungen ist vom Auftragnehmer eine endfällige Baubestandsdokumentation zur Übergabe an den Auftraggeber zu erstellen. Hierfür sind alle erforderlichen Einzeldokumente (inkl. der Planunterlagen) in ausgedruckter sowie in digitaler Form wie folgt zu übergeben:
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-
Endfällige Baubestandsdokumentation ausgedruckt: Die endfällige Baubestandsdokumentation ist jeweils 3-fach ausgedruckt und unverkleinert zu übergeben. Dokumente und Planzeichnungen größer DIN A4 sind gem. DIN 824 zu falten. Alle Dokumente sind in neue, anthrazitfarbene DIN A4 Standardordner mit Hebelmechanik und Rückenschild als Klarsichteinschub einzuheften. Für jedes Bauteil ist eine eigenen Rückenschildfarbe zu verwenden. Bei mehreren Ordnern enthält jeder Ordner ein vollständiges Gesamtinhaltsverzeichnis, die im jeweiligen Ordner enthaltenen Unterlagen sind dabei eindeutig zu kennzeichnen, z.B. indem sie grau hinterlegt werden. Die jeweilige Ordnerfüllung beträgt max. 80%.
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Endfällige Baubestandsdokumentation digital: Die endfällige Baubestandsdokumentation ist auf geeignetem Datenträger (CD, DVD, USB-Stick) in den gängigen Dateiformaten (.dwg, .dxf, .pdf, .jpg, .doc, .xls, etc...) zu übergeben. Die Dateien sind entsprechend der ausgedruckten Baubestandsdokumentation zu benennen und auf dem gewählten Datenträger entsprechend zu ordnen.
Um eine Überprüfung der endfälligen Baubestandsdokumentation durch die beauftragte Objektüberwachung bzw. den Auftraggeber und/oder die Projektsteuerung zu ermöglichen, ist diese mindestens 15 Arbeitstage vor der Abnahme an die beauftragte Objektüberwachung zur Prüfung bzw. Weiterleitung an den AG oder die Projektsteuerung in vorbeschriebener Qualität zu übergeben. Können aus bauablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente oder Planzeichnungen nicht vor der Abnahme fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen.
Eine Übersicht über den geforderten Mindestumfang der zu übergebenden endfälligen Baubestandsdokumentation (Unterlagen und Planzeichnungen) sind der entsprechenden Position in diesem Leistungsverzeichnis zu entnehmen und entsprechend anzubieten.
4.18 Sprache: Die Sprache auf der Baustelle ist deutsch. Beschäftigt der Auftragnehmer auf der Baustelle Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, hat er sicherzustellen, dass ein Dolmetscher dauerhaft anwesend ist.
4.19 Vollständiges Verbot von berauschenden Mitteln Das Konsumieren von Alkohol, sowie berauschenden Mitteln (auch legaler) ist auf der gesamten Baustelle strikt verboten (innerhalb wie außerhalb der Arbeitszeiten). Bei Zuwiderhandlung wird gegen die betroffenen Personen ein unmittelbares Baustellenverbot ausgesprochen.
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5 . Allgemeine Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
5.1 Allgemeines Für die Ausführung der Leistungen gelten die Vertragsunterlagen sowie die vorgenannten Grundlagen der Vorbemerkungen Allgemein. Die gesamte Baustelleneinrichtung des AN, welche zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen notwendig werden, ist vom AN selbst, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Bauleitung zu stellen und vorzuhalten. Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes regelt. Ist für die Baustelleneinrichtung eine eigenständige Position vorgesehen, ist hier die gesamte Baustelleneinrichtung zu kalkulieren und anzubieten. Die Leistung umfasst die für die Leistung des AN erforderlichen Baustelleneinrichtung einschl. der gesamten Geräte, Hebezeuge, Behälter, Unterkünfte usw.. Sofern vorhanden, ist die Benutzung der bauseits gestellten Sanitäreinrichtungen gestattet. Alle Auflagen der Ordnungsbehörden bezüglich der Baustellenandienung sind zu beachten. Nach Abschluss seiner Hauptleistung hat der Auftragnehmer das Baufeld in ordnungsgemäßen Zustand an die nachfolgenden Gewerke zu übergeben. Der Auftragnehmer muss in seinen Arbeitsbereichen für eine ausreichende Beleuchtung sorgen. Alle Materialien müssen rechtzeitig vor dem Einbautermin angeliefert werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für die von ihm oder in seinem Auftrag angelieferten wie auch eingelagerten Materialien und Geräte. Anlieferung von Materialien sind der Bauleitung rechtzeitig anzukündigen. Bei Nichtbeachtung können Anlieferungen durch die Bauleitung abgewiesen werden ohne einen Schadensersatzanspruch seitens des Auftragnehmers. Für den Transport von Materialien, der Einbaumaterialien und Geräte zum Einbauort ist der AN selbst verantwortlich.
5.2 Baustraßen Der AN hat keinen besonderen Anspruch auf Errichtung einer Baustraße.
5.3 Vermessungsleistungen
-
Leistungen des Auftraggebers (AG) Der AG stellt bauseitig durch einen von ihm beauftragten Vermesser Höhenfestpunkte sowie Hauptachsen her und kennzeichnet diese dauerhaft, z. B. durch Bolzen. Darüber hinaus stellt der Vermesser des AG je Geschoss zwei Meterrisse als Höhenbezugspunkte her und kennzeichnet diese dauerhaft.
-
Leistungen des Auftragnehmers (AN) Der AN hat sein Aufmaß auf die vom AG vorgegebenen Höhenfestpunkte, Hauptachsen und Meterrisse zu beziehen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich anhand dieser Bezugspunkte zu überprüfen. Die Weiterführung, Übertragung und Verdichtung der Meterrisse innerhalb der Geschosse sowie in alle für die Ausführung relevanten Bauteilbereiche erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Die Einhaltung der zulässigen Toleranzen gemäß DIN 18201 bis DIN 18203 ist durch den AN sicherzustellen und durch regelmäßige Kontrollmessungen nachzuweisen. Alle für die Ausführung der Leistungen des AN zusätzlich erforderlichen Vermessungsarbeiten sind, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben oder vergütet werden, in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und vom AN eigenständig zu erbringen. Etwaige Abweichungen oder erkennbare Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Genehmigungen / Sperrungen Der AN hat alle Genehmigungen (Baubehörde, Ortspolizei, Versorger etc.) selbst und eigenverantwortlich rechtzeitig vor Ausführung zu beantragen und einzuholen. Die Gebühren hierfür trägt der AN. Sollte die zusätzliche Anmietung von öffentlichen oder privatem Gelände zu Lagerzwecken von Materialien- oder Personenunterbringung notwendig werden, so müssen sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten vom AN übernommen werden.
Die langfristigen Sperrungen von Gehwegen und Straßen (Gehweg entlang der Stadionstraße und halbseitige Sperrung der Marienstraße) werden durch den AG separat vergeben.
Eventuelle temporären Sperrungen für Anlieferungen von Großgeräten oder Materialien (wie z.B. halbseitige Straßensperrung der Stadionstraße, Vollsperrung der Marienstraße, Sperrung des Fußwegs nördlich der Stadionstraße 5 von der Stadionstraße zur Marienstraße) sind vom AN gemäß den Vorgaben der Stadt Rottweil durchzuführen und vom AN rechtzeitig und selbstständig bei der Stadt Rottweil zu beantragen. Die für die Sperrungen notwendige Beschilderung ist zu stellen, auf- und abzubauen. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der AN.
Die wasserrechtliche Genehmigung für Bohrarbeiten und Wasserhaltung wird / wurde vom AG beantragt. Antragskosten trägt der AG.
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5 .5 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Der AN ist im Rahmen seiner eigenen Leistung für den jeweiligen Brandschutz verantwortlich. Dem AG ist ein seitens des AN zuständiger Ansprechpartner zu benennen. Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen. Feuergefährliche Arbeiten müssen bei der Bauleitung bzw. dem SiGeKo angemeldet werden. Auf die technische Regel "Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS" in der aktuell gültigen Fassung wird hingewiesen. In dem Bauobjekt bzw. auf dem Baugelände dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich und in Tagesgebrauchsmengen begrenzt, gelagert werden. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Großbehälter mit brennbaren Baustoffen sind mit einem ausreichenden Abstand zu den Objekten aufzustellen Bei Arbeiten mit offener Flamme sind stets Brandbekämpfungsmittel durch den AN bereit zu halten.
5.6 Baustelleneinrichtung auf der Bestands-Tiefgarage Die Decke der Bestands-Tiefgarage darf mit maximal 1 t / m² belastet werden. Materialien sind so zu lagern, dass die Lasten flächig verteilt sind und keine höheren Punktlasten entstehen.
5.7 Wiederherstellung Infrastruktur nach Bauende AG-seitig wird kurz vor Beginn der Rohbauarbeiten eine Bestandsdokumentation / ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Die Kosten für das Beweissicherungsverfahren trägt der AG. Der Schutz der im Zuge der Bauarbeiten gefährdeten Bereiche(z. B. Fuß-/Radwege, Straßen, Grünflächen) sowie die Wiederherstellung beschädigter Flächen unmittelbar nach Bauende in den ursprünglichen Zustand ist Aufgabe des AN. Das oben genannte gilt auch für zu erhaltende Schächte, Kanäle u. ä. sowie deren Abdeckungen.
5.8 Schutz Infrastrukturanlagen Beschädigungen der öffentlichen Verkehrsflächen sind generell zu vermeiden. Hier sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Beschädigungen der Straße, des Gehwegs (außerhalb der BE-Flächen) und der Leitungen (Innerhalb- und Außerhalb der BE-Fläche) zu verhindern.
5.9 Baumschutz Der Schutz von Bestandsbäumen hat nach DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" zu erfolgen. Die erhaltenswerten Bäume werden im Vorfeld mit einem Holz- oder Metallzaun geschützt. Der Holzzaun darf im Zuge der Arbeiten nicht versetzt werden. Die abgesperrten Bereiche dürfen nicht überfahren oder als Lagerfläche genutzt werden.
5.10 Lagerflächen, Container-Aufstellflächen Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Befestigung von Lagerplätzen obliegt dem AN. Sämtliche Flächen der Baustelleneinrichtung sind mit Geotextil abzudecken, um spätere Verunreinigungen zu vermeiden (in den Einheitspreis einzurechnen). Dauerhafte Lagerplätze können innerhalb des Baustellenbereichs nur in sehr begrenztem Umfang nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG zur Verfügung gestellt werden. Die ausgewiesenen Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu räumen. Einrichtung von Innenräumen für Materiallagerung durch den AN, inklusive Verschließen der Räume mit eigener Bautür, nur nach Abstimmung mit der Bauleitung!
5.11 Sanitär,- Mannschafts-/Materialcontainer bauseits Der AG stellt bauseits an zwei Stellen (siehe BE-Plan) Baustellencontainer, welche in Teilen durch den AN unentgeltlich genutzt werden dürfen:
- 2-geschossige Containeranlage im Süden der BE-Fläche: Mitnutzung der Sanitäranlage im Obergeschoss
- Sanitäranlage im Norden der BE-Fläche Darüber hinaus benötigte Material-, Magazin-, Büro-, oder Mannschaftscontainer sind vom AN zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umfang und Standort ggf. zusätzlich benötigter Container sind aufgrund der begrenzten BE-Fläche frühzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Unterkunftscontainer sind nicht zugelassen.
5.12 Aufzüge / Hebezeuge Im Atrium wird bauseits ein Bauaufzug zur Personen- und Materialbeförderung gemäß DIN EN 12159 bereitgestellt. Der Bauaufzug verfügt über eine Tragfähigkeit von bis zu 1.000 kg sowie Kabinenabmessungen von ca. 2,55 × 1,35 m. Die Eignung und Befahrbarkeit des Bauaufzugs mit den vom AN vorgesehenen Hebe- und Transportgeräten ist eigenverantwortlich
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d urch den AN zu prüfen und sicherzustellen. Ggf. erforderliche Zusatzmaßnahmen, insbesondere die Herstellung und Vorhaltung von Rampen oder Übergangskonstruktionen, sind in die Leistung des AN einzurechnen und von diesem abzustimmen und auszuführen. Der Bauaufzug erschließt sämtliche Geschossebenen im Bereich des Atriums; er bedient also die Etagen EG bis 3.OG (nicht das UG und nicht das 4.OG). Die Nutzung erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung. Ein Anspruch auf jederzeitige oder vorrangige Nutzung besteht nicht. Der Bauaufzug wird von mehreren Gewerken genutzt; hierdurch entstehende Wartezeiten, Nutzungseinschränkungen oder Unterbrechungen sind vom AN einzukalkulieren und berechtigen nicht zu Mehrkosten oder Bauzeitverlängerungen.
Bauseits werden, neben dem oben genannten Bauaufzug im Atrium, keine weiteren Aufzüge, Kräne etc. zur Verfügung gestellt. Sonstige Maßnahmen für den Höhentransport, z.B. für den Transport von Materialien, Ausbau und Herablassen aller abzubrechenden Materialien und den Transport von Geräten und Einbaumaterialien zum Verwendungsort, innerhalb wie außerhalb des Gebäudes sind durch den AN selbst und eigenständig in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zu organisieren und zu unterhalten. Dies ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
5.13 Parkmöglichkeiten Auf dem Baugrundstück können nur eingeschränkt Parkflächen für Kraftfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Anderweitige Flächen zum Parken der eigenen Fahrzeuge (auch die eventueller Nachunternehmer) sind durch den AN vor Ausführungsbeginn eigenständig zu organisieren und im Baustelleneinrichtungsplan des AN darzustellen. Es ist darauf zu achten dass Nachbarn und Anwohner durch parkende Fahrzeuge und Lieferverkehr weder gestört noch behindert werden. Parkmöglichkeiten auf dem Schotterplatz an der Stadthalle: Eine Nutzung der Fläche (ca. 20 Stellplätze) ist ab dem 4. Quartal 2025 möglich und muss auch vorrangig genutzt werden, damit die umliegenden Straßen um das LRA nicht von Baufahrzeugen zugestellt werden. Material und Baumaschinen dürfen dort nicht gelagert und abgestellt werden.
5.14 Erschließung Die Baustelle wird allseitig mit einem Bauzaun umschlossen. Es wird mindestens ein Tor als Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Die Baustellenzufahrt wird im beigelegten Baulageplan des AG dargestellt.
5.15 Lieferverkehr: Lieferverkehr ist an Werktagen nur zwischen 7.00 und 19.00 Uhr möglich, außerhalb dieser Zeiten nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
Sämtlicher Lieferverkehr ist 7 Tage vorher bei der örtlichen Bauleitung anzumelden!
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Öffentliche Verkehrsflächen, die Zu- und Ausfahrt der Baustelle und die Zufahrts- und Abfahrtsstraße zur Baustelle sind freizuhalten.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Materialtransporte dürfen nur über die im Baulageplan vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden. Die vorgesehenen Baustraßen / Ladezonen sind in den Baulageplänen dargestellt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung StVO. Die Ein- und Ausfahrt zum Baustellenbereich sowie der Verkehr auf dem Baufeld hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen. Rückwärtsfahrten sind obligatorisch durch einen Einweiser mit Warnweste abzusichern.
Baustraßen und alle öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Gebäudes, Straßen, Wege und sonstige Außenanlagen sind unbeschädigt und sauber zu halten und bei unvermeidlichen Verschmutzungen vom Auftragnehmer unverzüglich zu reinigen. Ebenso sind die Schmutzeinsätze der Straßeneinläufe bei Verschmutzung arbeitstäglich zu reinigen. Die herzustellende Baustraßenausfahrt in Richtung Stadionstraße ist ebenfalls zu reinigen. Alle hieraus entstehenden Kosten trägt der AN.
5.16 An- und Abfahrt zur Baustelle: Die Baustelle ist von Süden über die Stadionstraße anzufahren. Es ist vorgesehen, dass die Fahrzeuge über den Kreisel von der Stadionstraße in die Königstraße fahren und dort in die Marienstraße abbiegen. Die Marienstraße wird halbseitig gesperrt. Der Bereich dient als Baustellenstraße und kann für die Be- und Entladung genutzt werden. Aus dieser Baustellenstraße sollen die Fahrzeuge in Richtung Altstädter Straße die BE-Fläche verlassen und direkt nach dem Gebäude
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S tadionstraße 5 in Richtung die zweite BE-Fläche einfahren. Über die bereits hergestellte Baustraße soll die Fläche in Richtung Stadionstraße verlassen werden. Je nach Verkehr kann direkt in Richtung Süden abgefahren werden, oder es wird in Richtung Norden eingefädelt und am Kreisverkehr gewendet. Die Abfuhr erfolgt in Richtung Süden.
Die Mittelstadtstraße und die Altstädter Straße sollen nicht genutzt werden.
Parkmöglichkeiten für Firmenfahrzeuge stehen innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche nur begrenzt zur Verfügung. Parkmöglichkeiten auf dem Schotterplatz an der Stadthalle: Eine Nutzung der Fläche (ca. 20 Stellplätze) ist ab dem 4. Quartal 2025 möglich und muss auch vorrangig genutzt werden, damit die umliegenden Straßen um das LRA nicht von Baufahrzeugen zugestellt werden. Material und Baumaschinen dürfen dort nicht gelagert und abgestellt werden.
5.17 Bauzaun: Das Baugelände wird bauseits komplett mit einem offenen Holz-/ Metallgitterzaun umschlossen und gegen unbefugten Zutritt gesichert. Es werden Tore eingerichtet die ausschließlich der Ver- und Entsorgung der Baustelle dienen. Außerhalb der Arbeitszeiten bleibt das Baugelände geschlossen. Außerhalb der Arbeitszeiten sind die Tore durch den AN zuschließen bzw. zu öffnen (Nachtverschluss der Baustelleneinrichtungsfläche). Umbauten des Bauzauns durch den AN sind nicht zulässig! Sollten für den Bauablauf des AN Umbauten am Bauzaun bzw. am Bauzaunverlauf notwendig werden, so sind diese min 10AT vor benötigtem Ausführungszeitpunkt der Bauleitung schriftlich - sowie auf Wunsch der Bauleitung – zeichnerisch mitzuteilen. Eventuell anfallende Kosten für den Umbau des Bauzauns durch eine entsprechende Fachfirma trägt der AN.
5.18 Baustellenkamera / Webcam Der AG hat eine Videokamera zur Dokumentation des Baustellfortschritts installieren lassen. Personen auf der Baustelle und umliegende öffentliche Bereiche werden unkenntlich gemacht.
5.19 Werbung auf der Baustelle Firmenwerbung auf dem gesamten Baugelände (Bauzaun, etc.) ist nur nach Genehmigung durch den Bauherrn gestattet.
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6 . Gerüste
Arbeits- und Schutzgerüste, sowie Innengerüste, die für die Erbringung der eigenen Leistungen des AN notwendig werden, sind Sache des AN und können nach dessen Wahl innerhalb geeigneter und zugelassener Gerüstsysteme ausgeführt werden.
Die gewählte Konstruktionsart ist vor Ausführung der Bauleitung des AG zur Information vorzulegen.
Die Gerüste sind in die allgemeine Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, sofern sie nicht als separate Position erfasst werden.
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7 . Bauablauforganisation
7.1 Terminplan Spätestens 10 AT nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan für alle beauftragten Leistungen, in dem die Einhaltung der Vertragstermine nachgewiesen ist, dem AG vorzulegen. Der Terminplan ist entsprechend dem Bauablauf fortzuschreiben und die jeweils geänderte Variante dem AG zu übergeben. Die Ausführungs- und Vertragsfristen sind im KEV-Blatt 116.1 (B) BVB unter Punkt 3 definiert.
7.2 Werkstattplanung, Werkstatt- und Montagezeichnungen
- Der AN hat prüffähige, allumfassende Werkstattzeichnungen und Berechnungen auf Verlangen vorzulegen.
- Projektbezogene Werkstatt-, Detailzeichnungen und Stücklisten, aus denen alle zum Einbau vorgesehenen Teile klar ersichtlich sind. Hierzu gehören die Pläne des Gewerks mit Darstellung aller bauvorhabenspezifischen An- und Abschlüsse - auch an Anschlußgewerke in entsprechenden Maßstäben (1:1, 1:5, 1:10, 1:50) und sämtliche Werkstoffzeugnisse.
- Baustoff- / Bauteilnachweise bzw. Werkstoffzeugnisse entspr. der Bauregelliste und soweit sie zur Beurteilung und Ausführungsfreigabe notwendig sind. Vorlage aller Bescheinigungen, Zulassungen, rechnerischen Nachweise, Brandschutz, Sicherheit.
- Koordination und technische Abstimmung mit Anschlussgewerken hinsichtlich Material, Oberflächen, Maße, Lastannahmen, Befestigungen etc. Die Materialbestellung und die weitere Ausführung darf erst nach Prüfung der Werkstattplanung durch den Architekten / Fachplaner und der Freigabe der Muster durch den AG bzw. erfolgen.
In der Werkstatt- und Montageplanung sind auch sämtliche anschließenden Nachbargewerke im Umgriff in realistischer Form darzustel- len, auch wenn diese nicht zum Leistungsbild des AN gehören. Der AN hat sich diesbezüglich rechtzeitig Informationen einzuholen und mit den am Bau Beteiligten abzustimmen bzw. zu koordinieren und diese in seine Planung einfließen zu lassen. Unter anderem hat der AN in seinen Zeichnungen explizit kenntlich zu machen, welche Bauteile dabei nicht von ihm geliefert bzw. montiert werden.
Alle hier genannten Leistungen sind, sofern nicht explizit in einzelnen Positionen beschrieben und dort anzubieten, vom AN in die Ein- heitspreise einzukalkulieren.
Planprüfung: Die Architekten und / oder Fachplaner prüfen die Werkstatt- und Montagepläne auf formale Belange. Die geprüften Zeichnungen entbin- den den AN nicht von der Haftung für die von ihm angebotenen Konstruktionen bezüglich Statik, Standfestigkeit, Funktion und Einhal- tung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Werden im Zuge der Prüfung Änderungen oder Ergänzungen an den vorgelegten Unterlagen verlangt, so wird der AN diese unverzüg- lich durchführen und die Unterlagen ausschließlich bei geforderter Wiedervorlage erneut innerhalb von 5 AT nach Rückgabe vorlegen (jeweils eine Ausfertigung für Architekt, Objektüberwachung und, so weit erforderlich, für den Sonderfachmann). Es erfolgt keine weitere Prüfung der durch den AN korrigierten Unterlagen.
Nicht geprüfte Unterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Die Eintragungen in den Vorlageplänen- oder Unterlagen sind in der Ausführung zu berücksichtigen.
Prüffristen Werkstatt- und Montagezeichnungen: Ein Prüfzeitraum zur Prüfung der Werkstatt- und Montagezeichnungen von 10 Arbeitstagen hat der AN zu berücksichtigen. Sofern in den jeweilien Planungspositionen hiervon abweichenden Prüffristen genannt sind, gelten diese als vereinbart und sind zu be- achten. Die Prüffrist beginnt ab Vorlage (Posteingang) der vollständig eingereichten Planunterlagen beim AG bzw. Architekt/Fachplaner. Der AG behält sich vor, nicht prüfbare bzw. mangelhafte bzw. unvollständige Pläne zurückzuweisen und zur erneuten Vorlage anzufordern. Die genannten Prüffristen beginnen ab Wiedervorlage der vollständigen und prüffähigen Planungsunterlagen. Dies gilt ebenso für die Wie- dervorlage nach Übernahme von Prüfeintragungen.
Prüfingenieur: Dem AN obliegt die fristgerechte Einreichung der Unterlagen, sowie die fristgerechte Erwirkung der Prüffreigabe beim zuständigen Prüf- ingenieur, soweit eine Freigabe der Leistungen durch den Prüfingenieur erforderlich ist. Die jeweiligen Prüffristen des Prüfingenieurs sind durch den AN eigenverantwortlich direkt nach eigener Beauftragung beim zuständigen Prüfingenieur abzufragen. Die Prüfgebühren trägt der AG.
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7 .3 Bauablauf zeitlich versetzt Die Leistungen müssen in Teilbereichen zeitlich versetzt ausgeführt werden. Der Montageablauf bzw. die zeitlich versetzte Leistungserbringung ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Die sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7.4 Muster und Bemusterungen Vom AN sind die ausgeschriebenen Farben, Oberflächen, Qualitäten und Fabrikate wesentlicher Bauteile mittels Hand-, Stück- und/ oder Großflächenmuster zu bemustern. Entsprechende Positionen der geforderten Muster sind bei Bedarf im Leistungsverzeichnis enthalten. Die Lieferung der geforderten Muster hat so rechtzeitig vor Materialbestellung bzw. Ausführung der bemusterten Elemente zu erfolgen, dass Änderungen und Wiedervorlagen beim AG von überarbeiteten bzw. neu zu erstellenden Mustern noch möglich sind, sofern diese nicht den geforderten und ausgeschriebenen Qualitäten entsprechen. Hierbei sind zusätzlich 20AT für Bemusterung und Freigabe durch den Bauherren terminlich vom AN einzukalkulieren. Der Nachweis der geforderten bzw. ausgeschriebenen Qualitäten obliegt dem AN. Eine Freigabe der Muster und somit eine Freigabe zur Materialbestellung bzw. Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt erst nach vollständigem Nachweis der geforderten und ausgeschriebenen Qualitäten.
7.5 Bautageberichte / Bautagebuch Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Ausführungszeit seiner Leistungen ein detailliertes Bautagebuch zu führen und dieses dem Bauleiter bei jedem Baustellenbesuch unaufgefordert vorzulegen. Die Bautageberichte sind vom AN im Format DIN A4 einmal wöchentlich, für jeden Arbeitstag getrennt, bei dem Auftraggeber einzureichen. Im Bautagebuch sind festzuhalten:
- Baustellenbesetzung und Qualifikation der Mitarbeiter,
- Witterung und Temperatur, Arbeitszeit, Datum
- Baustellenbesuche von Bauleiter, Statiker u.a.,
- besondere Vorkommnisse und Anweisungen,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen (insbesondere Betoniervorgänge und Montagearbeiten), sowie Abnahmen.
Die Kosten für die Erstellung, Führung und Vorlage der Bautageberichte sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
7.6 Bauleiter Der Auftragnehmer hat für die Leitung seiner Arbeiten an der Baustelle einen fachkundigen Vertreter zu benennen, der ihn dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt (Fachbauleiter). Als Aufsichtsperson ist ein fachlich geeigneter und deutsch sprechender Polier, Vorarbeiter bzw. Obermonteur zu benennen, der während der Arbeiten auf der Baustelle ständig anwesend sein muss. Er darf nicht ohne vorherige Vereinbarung abgezogen werden.
Weiterhin wird durch den Auftragnehmer jederzeit sichergestellt, dass die Ausführung sämtlicher Arbeiten, auch die von Nachunternehmern, durch weisungsbefugte Aufsichtsführende kontrolliert wird. Die Leitungs- und Aufsichtspersonen stimmen sich ggf. bei vorhandenen Gefährdungsmomenten ab und koordinieren selbstständig die Arbeiten so, dass kein Beschäftigter auf der Baustelle sowie Dritte einer Gefährdung ausgesetzt werden.
Die Objektüberwachung des AN schließt die Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen zur Unfallverhütung ausdrücklich ein. Der Fachbauleitung des AN obliegt ebenfalls die Verkehrssicherungspflicht insoweit, dass durch Rückarbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können.
Der Objektüberwachung des AG ist mit Baubeginn eine Liste der vorgesehenen Aufsichtspersonen (Anschrift, Telefon, Mobilfunknummer, ggf. Fax) zu übergeben. Die Geschäftsleitung des Auftragnehmers, dessen Bauleiter sowie Aufsichtsführende sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und zum Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Es wird durch den Auftragnehmer sichergestellt, dass dessen Nachunternehmer die Anforderungen an die Leitung und Aufsicht im gleichen Maße erfüllen.
7.7 Baubesprechungen Baubesprechungen finden in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal wöchentlich) an einem vom AG festgesetzten Termin vor Ort im Baubüro statt. Die Auftragnehmer sind innerhalb ihres Ausführungszeitraumes verpflichtet, an diesen Besprechungen mit dem benannten Fachbauleiter teilzunehmen. Der AN hat sicher zu stellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
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7.8 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle Der Ablauf der Arbeiten und die Schnittstellen werden durch einen Bauzeitenplan geregelt. Die Bauleitung des AN hat die Koordination der Schnittstellen mit seinem und fremden Gewerken zu unterstützen. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind bei Bedarf auch Positionen erfasst, die als Vorleistung oder Anschlussleistung von den Arbeiten anderer AN abhängig sind. Zwischen einzelnen Arbeitsschritten sind ggf. Arbeitsschritte von bauseitigen Unternehmen erforderlich, die bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen üblich sind.
7.9 Schutz von Leistungen anderer Gewerke Angrenzende (insbesondere oberflächenfertige) Flächen, Bauteile und Einbauten anderer Gewerke in den Arbeitsbereichen des AN sind von diesem vor Beschädigungen, Verschmutzungen, etc... zu schützen. Dies ist durch den AN einzukalkulieren.
7.10 Anlagen im Baubereich Schaltschränke, Schachteinstiege und dergleichen müssen stets zugänglich bleiben.
7.11 SiGe-Koordinator Gemäß der Baustellenverordnung hat der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingeschaltet. Den Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (auch den Festlegungen im SiGe-Plan) ist unbedingt Folge zu leisten.
7.12 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) Für das Bauvorhaben wird nach Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt. Der SiGe-Plan gilt grundsätzlich für alle am Bauvorhaben beteiligten Firmen und Arbeitnehmern und wird auf der Baustelle für alle zur Einsichtnahme ausgelegt. Die auf seiner Grundlage erstellten Sicherheitsunterlagen wie u.a. Baustellenordnung, Brandschutzordnung, Maßnahmenkataloge und Richtlinien sind für alle Mitarbeiter der beteiligten Firmen bindend. Gleichzeitig dokumentieren sie den Stand des Arbeitsschutzes nach außen. Der AN verpflichtet sich mit den Grundsätzen und Regelungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vertraut zu machen. Die Regelungen des SiGe-Plans gelten bis zum Abschluss des Bauvorhabens (Abnahme aller Bereiche) einschließlich eventueller Nacharbeiten. Der SiGe-Plan stellt eine verbindliche Regelung dar.
7.13 Unterstützung des SiGeKo Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtsführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz
- Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden
- Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind
- Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen.
7.14 Einweisung: Die verantwortlichen Bauleiter/ Fachbauleiter des AN erhalten eine Grundeinweisung in die Baustelle und die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aus dem SiGe-Plan und verpflichten sich ihrerseits ihre Mitarbeiten zu unterweisen. Diese Grundeinweisung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Arbeitsschutz durch die Arbeitgeber (BGV Berufsgenossenschaftliche Verordnung früher VBG oder UVV SGB Sozialgesetzbuch)
7.15 Schutzmaßnahmen: Im Zuge der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle gemäß UVV, SiGe-Plan, etc... erforderlichen Schutz- und Sicherungseinrichtungen wie:
- Treppengeländer
- Brüstungsgeländer
- Schachtabsperrungen
- Schachtabdeckungen
- Absturz- und Auffangeinrichtungen, etc... zu beachten. Bereiche, die für die Ausführung der Leistung umgebaut, abgebaut oder umgesetzt werden müssen, sind min. 10 AT vor benötigtem Umbau der Bauleitung des AG anzuzeigen.
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7 .16 Baustellenbesetzung: Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung werktags zu den üblichen Arbeitszeiten ohne Unterbrechung bis zum Abschluss der Maßnahme mit ausreichend Personal zu besetzen und somit seine Erreichbarkeit gegenüber dem AG sicher zu stellen.
7.17 Planunterlagen zur Ausführung: Planunterlagen (Ausführungsplanung, Detailplanung, Übersichtsplanung) werden dem AN vom AG nur digital (pdf-Datei) Projektkommunikationsplattform (PKM) zur Verfügung gestellt. Kosten für Repro/Plotservice sind vom AN zu übernehmen. Der Ausführung dürfen nur Planunterlagen zugrunde gelegt werden, die dem Auftragnehmer als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Der AN hat selbstständig sicherzustellen, dass die jeweils aktuellste Fassung der übergebenen Planunterlagen auf der Baustelle zur Ausführung vorliegt. Entsprechend sind auch immer die aktuellen Planunterlagen in Eigenverantwortung von der Projektkommunikationsplattform (PKM) abzurufen. Sollten seitens des AN Ausfertigungen der Planunterlagen in Papierform benötigt werden, so sind diese auf eigene Kosten zu erstellen.
Die zur Verfügung gestellten Planunterlagen dürfen nur für die Zwecke der eigenen Bauausführung vervielfältigt und genutzt werden. Eine Weitergabe der Unterlagen darüber hinaus ist nicht gestattet.
Grundlage für die vom AN zu erbringende Terminplanung, Berechnungen, Werk- und Montageplanung sowie für die Bauausführung sind ausschließlich die den Vergabeunterlagen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung beigefügten Unterlagen sowie die Leistungsbeschreibung. Weitergehende Planunterlagen, Berechnungen oder sonstige Planungsunterlagen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil des Vertrags.
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8 . Projektkommunikationsplattform
Von Seiten des Bauherren wird eine kostenlose, webbasierte Projektkommunikationsplattform (PKM) für das Projekt Neubau Verwaltungsgebäude eingesetzt. Die ausführenden Firmen erhalten hierzu entsprechende Zugangdaten. Es werden keine individuellen Zugänge eingerichtet, sondern Zugänge für die jeweilige "Rolle" wie z.B. Bauleitung Rohbau. Konkret wird die Plattform CDE von Conclude eingesetzt. Diese Plattform ist für den Austausch von Plandokumenten zu verwenden. Dokumente müssen beim Einstellen entsprechend der Notwendigkeit verteilt werden. Empfangene Dokumente/ Pläne sind nach Benachrichtigung durch die Plattform per Mail selbstständig von der Plattform abzuholen. Die Plancodierung und Dateinamenskonvention der Plattform ist zu beachten. Sämtlicher vertragsrelevanter Schriftverkehr, wie auch die Rechnungsstellung, hat über das PKM zu erfolgen. Dieser ist dort einzustellen und nach Notwendigkeit durch den Einsteller zu verteilen. Der Empfänger muss den Schriftverkehr über die Plattform selbstständig nach Benachrichtigung herunterladen.
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9 . Anlagen zum LV
- Gutachten
1.1 Brandschutzgutachten einschl. Pläne 1.2 Anforderungen DGNB + QNG 1.3 Bauteilkatalog Bauphysik
- Pläne
2.1 Pläne Architektur: 2.1.1 Allgemein BE-Plan IFC Modell Rohbau (rein informativ) IFC Modell Architektur (rein informativ)
2.1.2 Schnitte WP Schnitt A-A WP Schnitt B-B WP Schnitt C-C WP Schnitt D-D WP Schnitt E-E WP Schnitt F-F
2.1.3 Ansichten WP Übersicht Ansicht Nord Süd WP Übersicht Ansicht Ost West
WP Ansicht Nord Teil 1 WP Ansicht Nord Teil 2 WP Ansicht Ost Teil 1 WP Ansicht Ost Teil 2 WP Ansicht Süd Teil 1 WP Ansicht Süd Teil 2 WP Ansicht West Teil 1 WP Ansicht West Teil 2 WP Ansicht West Teil 3
2.1.4 Grundrisse WP Erdgeschoss WP Erdgeschoss Teil 1 von 3 WP Erdgeschoss Teil 2 von 3 WP Erdgeschoss Teil 3 von 3
2.1.5 Details D05.40 PR-Fassade Haupteingang Übersichtsplan D05.41 PR-Außenfassade Haupteingang Festvergl. VS D05.42 PR-Außenfassade Haupteingang AST VS D05.43 PR-Außenfassade Haupteingang Tür VS D05.44 PR-Innenfassade Haupteingang Festvergl. VS D05.45 PR-Innenfassade Haupteingang Tür VS D05.46 PR-Fassade Zugang TRH3 Tür HS D05.47 PR-Fassade Zugang TRH3 Tür VS D05.48 PR-Fassade Haupteingang Glasecke D05.49 PR-Fassade TRH3 Festverglasung + Kaltfassade VS
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2 .2 Pläne Vermessung Lageplan
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1 0. Angebotsabgabe / Vertragsgrundlagen
Angebotsabgabe siehe hierzu KEV Blatt: KEV 110.2 (B) A EU
Vertragsgrundlagen siehe hierzu KEV Blatt: KEV 110.2 (B) A EU sowie die dort genannten weiterführenden KEV Blätter
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1 1. Abkürzungen
Hinweis: Abkürzungen sämtlicher gängiger Maßeinheiten für Längen-, Flächen- und Raummaße sowie Volumina, Zeitangaben, Massen, Gewichte, Dichten, Drücke, Schallpegel und sonstige mathematische und/oder physikalische Abkürzungen und Bezeichnungen sowie Abkürzungen für Währungen, Gesetze, Rechtsformen, Verordnungen, Normen, chemischer Elemente und chemischer Verbindungen, etc… werden hier nicht erläutert und in Ihrer Bedeutung als bekannt vorausgesetzt. Selbiges gilt für die Abkürzungen und Bezeichnungen von Materialien, Material- und Ausführungsgüten sowie Hersteller-, Typen- und/ oder Ausführungsbezeichnungen.
AG = Auftraggeber AHO = Ausschuss für die Honorarordnung e.V. allg. = allgemein amd. = amendiert (geändert) AN = Auftragnehmer ASGB = Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen AT = Arbeitstage (in diesem Leistungsverzeichnis die Tage von Montag bis einschl. Freitag die kein gesetzlicher Feiertag sind sowie ohne Samstag und Sonntag) ATV = allgemeine technische Vertragsbedingungen AVA = Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung AZ = Abschlagszahlung BAnz = Bundesanzeiger BauGB = Baugesetzbuch BauNVO = Baunutzungsverordnung BaustellV = Baustellenverordnung BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BG Bau = Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGF = Bruttogrundfläche Bglb = Bundesgesetzblatt BIM = Building Information Modeling BMA = Brandmeldeanlage BRH = Brüstungshöhe BRI = Bruttorauminhalt BSH = Brettschichtholz BSP = Brettsperrholz bspw. = beispielsweise bzw. = beziehungsweise ca. = circa (ungefähr, etwa) CAD = Computer Aided Design cbm = Kubikmeter cc = Carbon Copy (Durchschlag bzw. Verteiler im E-Mail Verkehr) CD = Compact Disc CEN = Europäisches Komitee für Normung c/o = care of (zu Händen) CRC = Korrosionsbeständigkeitsklasse (Corrosion Resistance Class) DA = Dacheinlauf DBV = Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. DG = Dachgeschoss DGfdB = Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. dgl. = dergleichen d.h. = das heißt DIBt = Deutsches Institut für Bautechnik DIN = Deutsches Institut für Normung e.V. DN = Nennweite (Anschlußmaß von z.B. Rohren) DVA = Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen DVD = Digital Versatile Disc dwg. = Drawing (AutoCAD Dateiformat) dxf. = Drawing Interchange Format (Dateiformat) EDV = elektronische Datenverarbeitung EFH = Eingangsfußbodenhöhe/ Erdgeschossfußbodenhöhe EG = Erdgeschoss einschl. = einschließlich
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E LT = Elektro/ Elektrotechnik erf./ Erf. = erforderlich/ Erfordernis EnEV = Energieeinsparverordnung (seit 2020: Gebäudeenergiegesetz GEG) entsp. = entsprechend EPs = Einheitspreise ESG = Einscheiben-Sicherheitsglas etc. = et cetera (und so weiter) e.V. = eingetragener Verein evtl. = eventuell exkl. = exklusive ff. = folio (fortfolgende) FFB = Fertigfußboden Fi/Ta = Fichte / Tanne flg. = flügelig/ flügelige (Beispiel: 2-flg. Tür) FLK = Flüssigkunststoff FT = Fertigteil GAEB = Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen GEG = Gebäudeenergiegesetz gem. = gemäß gez. = gezeichnet GFZ = Geschossflächenzahl ggf. = gegebenenfalls GK = Gipskarton GKF = Gipskarton-Feuerschutzplatte glw. = gleichwertig GRZ = Grundflächenzahl GÜ = Generalübernehmer HBV-Decke = Holz-Beton-Verbunddecke HG = Hanggeschoss HK = Hinterkante HKV = Heizkreisverteiler HLS = Heizung, Lüftung, Sanitär HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HP = Hochpunkt HPL = High Pressure Laminate IFC = Industry Foundation Classes i.l. = im lichten inkl. = inklusive insb. = insbesondere i.V.m. = in Verbindung mit ISO = Internationale Organisation für Normung jpg/ jpeg = Joint Photographic Experts Group (Dateiformat) KB = Kernbohrung KFZ = Kraftfahrzeug KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau KG = Kostengruppe KGF = Konstruktionsgrundfläche KOK-Richtlinie = Richtlinien für den Bäderbau des Koordinationskreis Bäder KVH = Konstruktionsvollholz KVHB = Kommunales Vergabehandbuch KW = Kalenderwoche LBO = Landesbauordnung LBO BW = Landesbauordnung Baden-Württemberg LBOVVO = Verfahrensordnung zur Landesbauordnung LKW = Lastkraftwagen LOD = Level of Detail LP = Leistungsphase (HOAI) Lph. = Leistungsphase (HOAI) LV = Leistungsverzeichnis max. = maximal MBO = Musterbauordnung min. = minimal oder Minute
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m ind. = mindestens Mwst. = Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer NA = Nachtrag Nr. = Nummer NSi = nicht sichtbarer Bereich NU = Nachunternehmer NUF = Nutzfläche o.ä. = oder ähnliche o.g. = oben genannte OG = Obergeschoss o. glw. = oder gleichwertig OK = Oberkante OÜ = Objektüberwachung OSB = Oriented Strand Board p.a. = pro Jahr (per annum) pdf = Portable Document Format (Dateiformat) Pos. = Position ppm = parts per million (relative Maßangabe) PKM = Projektkommunikationsplattform PR = Pfosten-Riegel psch = Pauschal PV = Photovoltaik qm = Quadratmeter RAB = Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RBLM = Rohbau-Lichte-Maße RBK = Rohbaukante RD = Rohdecke RFB = Rohfußbodenhöhe RP = Regierungspräsidium RR = Regenrohr RSA = Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßem RW = Rettungsweg RWA = Rauch-Wärme Abzug SB = Sichtbeton (I, II, III, IV = Sichtbetonklassen) Si = sichtbarer Bereich SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitskoordinator s.o. = siehe oben stat. = statischer Stb. = Stahlbeton (auch abgekürzt als STB) Stck / St = Stück STG = Steigung STLB = Standardleistungsbuch SZR = Scheibenzwischenraum TF = Technikfläche TG = Tiefgarage TGA = Technische Gebäudeausrüstung Tif = Tagged Image File Format (Dateiformat) tlw. = teilweise Ti-Zn = Titanzink TP = Tiefpunkt TRAV = Technische Regeln für absturzsichernde Verglasungen TÜV = Technischer Überwachungsverein TVOC = Total Volatile Organic Compounds u.a. = unter anderem u.ä. = und ähnlich(e) UG = Untergeschoss UK = Unterkante oder Unterkonstruktion USB = Universal Serial Bus usw. = und so weiter UVV = Unfallverhütungsvorschriften UZ = Unterzug üNN = Meter über Normalnull
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ü NHN = Meter über Normalhöhennull VDE = Verband der Elektrotechnik VDI = Verein Deutscher Ingenieure e.V. VDI-Richtlinie = Richtlinienwerk des Vereins Deutscher Ingenieure VDZ = Verein Deutscher Zementwerke e.V. VF = Verkehrsfläche vgl. = vergleiche VgV = Vergabeverordnung VK = Vorderkante VOB = Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teile A, B und C) VOF = Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VSG = Verbundsicherheitsglas WDVS = Wärmedämmverbundsystem WNFL = Wohnfläche WT = Wochentage (alle Tage der Woche von Montag bis einschl. Sonntag) GK = Gipskarton z.B. = zum Beispiel z.Hd. = zu Händen z.T. = zum Teil ZTV = zusätzliche technische Vertragsbedingungen zw. = zwischen zzgl. = zuzüglich
Sollten in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung Abkürzungen vorkommen, deren Bedeutung in der vorstehenden Auflistung nicht erwähnt bzw. erläutert wurden, so hat der Auftragnehmer/ Bieter die Bedeutung dieser Abkürzungen eigenständig, unverzüglich und noch in der Angebotsphase, beim AG schriftlich zu erfragen!
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1 2. Besichtigung Baugrundstück / Baustelle
Es ist möglich und empfehlenswert, vor Abgabe des Angebots das Gelände / Baugrundstück und Umgebung zu besichtigen. Seit September 2025 laufen die Rohbauarbeiten. Außerhalb des Bauzauns kann das Areal jederzeit eigenständig durch den Bieter in Augenschein genommen werden.
Das Gelände kann nach vorheriger Absprache an einem gemeinsamen Termin mit einem Vertreter des Bauherren begangen werden.
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1 3. Eintragungen im Leistungsverzeichnis durch Auftragnehmer
Bei einigen Positionen im Leistungsverzeichnis werden vom Bieter Eintragungen hinsichtlich Fabrikat, Typ, Abmessungen, technischer Daten und/ oder sonstiger Angaben verlangt. Der Bereich für die erforderlichen Textergänzungen ist jeweils mit Textfeldern gepunktet unterstrichen markiert. Vom Bieter müssen alle Eintragungen vorgenommen werden.
Diese Angaben müssen auch in Textfeldern gemacht werden, die "gleichwertige" Fabrikats- und Typangaben zum vorgegebenen Leitfabrikat zulassen. Eine verbindliche Bestätigung der Leitfabrikate im Anschreiben des Bieters zur Angebotsabgabe ist nicht gültig.
Erreichen die Eintragungen des Auftragnehmers nicht die betreffenden Vorgaben des Auftraggebers im Hinblick auf Abmessungen, Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit etc., behalten die Vorgaben des Auftraggebers Vorrang vor den Eintragungen des Auftragnehmers, ohne dass der Auftragnehmer dafür eine zusätzliche Vergütung fordern kann, der Auftragnehmer kann sich insofern nicht auf seine Eintragungen berufen.
Generell ist bei allen Positionen die Lieferung und Montage in den Einheitspreis einzukalkulieren, sofern nicht explizit in der jeweiligen Position abweichende Vorgaben gemacht werden.
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1 4. Ausführungsbeschreibung Metallbauarbeiten
14.1 Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Metallbekleidungen zur Decken- und Wandbekleidung einschließlich aller erforderlichen Unterkonstruktionen, Befestigungen, Anschlüsse und Nebenleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
14.2 Hinweis Gerüste Einbauhöhe im Außenbereich bis ca. 6,00 m über Geländeoberkante.
Der vorhandene Untergrund im Außenbereich besteht aus Erdreich bzw. verfülltem Arbeitsraum und ist durch den Auftragnehmer hinsichtlich der Eignung zur Aufnahme der Gerüstlasten eigenverantwortlich zu beurteilen. Erforderliche Maßnahmen zur Lastverteilung, Untergrundverbesserung, Stabilisierung oder Sicherung des Gerüststandes sind durch den Auftragnehmer vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Wahl des Gerüstsystems sowie die hierfür erforderlichen Nachweise, Lastverteilungsmaßnahmen und Hilfskonstruktionen obliegen dem Auftragnehmer. Sämtliche Anforderungen an Standsicherheit, Arbeitssicherheit sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln sind einzuhalten.
14.3 Baumaße Das Aufmaß ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich auf Grundlage der tatsächlich vorhandenen bauseitigen Situation vor Ort zu nehmen.
Werden hierbei Abweichungen festgestellt, die außerhalb der zulässigen Rohbau- bzw. Bestandstoleranzen liegen und Einfluss auf die Ausführung haben, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Sofern der Auftraggeber eine Fertigung bzw. Montage vor erfolgtem Aufmaß fordert, sind die hierfür zugrunde zu legenden Maße und objektspezifischen Toleranzen durch den Auftraggeber vorzugeben und vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Maßänderungen innerhalb üblicher Fertigungs- und Bautoleranzen berechtigen nicht zu einer Änderung der Vergütung. Darüber hinausgehende Änderungen sind vor Ausführung anzuzeigen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
14.4 Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe sind geeignete Maßnahmen gegen Kontaktkorrosion und sonstige schädliche Wechselwirkungen vorzusehen.
Erforderliche Trennlagen, z. B. aus Kunststofffolie oder gleichwertigen Materialien, sind einzubauen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
14.5 Leistungsabgrenzung AN Metallbekleidungen / AN Pfosten-Riegel-Fassade Die Metallbekleidungen einschließlich aller zugehörigen Unterkonstruktionen, Befestigungsmittel, Anschlüsse und konstruktiv erforderlichen Nebenleistungen werden durch den AN Metallbekleidungen ausgeführt.
Die angrenzenden Pfosten-Riegel-Fassaden einschließlich deren Unterkonstruktionen und Befestigungen werden durch den AN Pfosten-Riegel-Fassade ausgeführt.
Die Ausführung der Anschlüsse zwischen Metallbekleidungen und Pfosten-Riegel-Fassaden ist durch die beteiligten AN auf Grundlage der Ausführungs- und Werkplanung aufeinander abzustimmen.
Der AN Metallbekleidungen hat seine Konstruktion so auszubilden, dass ein fachgerechter Anschluss an die Pfosten-Riegel-Fassade einschließlich der Aufnahme üblicher Bau- und Montagetoleranzen möglich ist. Hierfür erforderliche Anschlusskonstruktionen innerhalb seines Leistungsumfangs sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die beteiligten AN haben die Schnittstellen ihrer Leistungen rechtzeitig miteinander abzustimmen und etwaige Unstimmigkeiten oder Behinderungen unverzüglich dem AG anzuzeigen.
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D er für die Herstellung der Schnittstellen erforderliche Koordinations- und Abstimmungsaufwand mit dem AN Pfosten-Riegel-Fassade ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Lage und der Umfang der Schnittstellen sind den beigefügten Planunterlagen (Kennzeichnung Gewerk) zu entnehmen.
14.6 Abschlussarbeiten Spätestens 5 Arbeitstage vor der Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn sind sämtliche Schutzmaterialien (z. B. Folien) zu entfernen und alle Verpackungs- und Restmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen. Der hierfür erforderliche separate Arbeitseinsatz ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
- Bieterangaben
Metallpaneel-Wandbekleidungen:
Angebotenes Fabrikat: '....................................................' (vom Bieter einzutragen)
Metalldecke innen
Angebotenes Fabrikat: '....................................................' (vom Bieter einzutragen)
Metalldecke außen
Angebotenes Fabrikat: '....................................................' (vom Bieter einzutragen)
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01 DGNB-ZERTIFIZIERUNG
01.01 DGNB Zertifizierung, Nachweis, Zuarbeit
ZTV DGNB-Zertifizierung
Das Projekt „Verwaltungsgebäude Königstraße 36 in Rottweil“ wird als nachhaltiges Gebäude im Qualitätsstandard Gold gemäß dem Bewetungssystem „Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude“ zertifiziert.
Anfoderungen an die Bauausführung Die Nachhaltigkeitsanforderungen während der Phase der Bauausführung sind in der Anlage unter Punkt 2 zusammengestellt
Anforderungen an die verwendeten Bauprodukte Die verwendeten bzw. einzubauenden Bauprodukte müssen die in der Anlage beschriebenen Anforderungen der DGNB-Qualitätsstufe 3 nach ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ sowie die QNG-Anforderungen zur Schadstoffvermeidung erfüllen. Die Einzelanforderungen sind in Kapitel 5 (DGNB) und Kapitel 6 (QNG) aufgeführt.
Anlage: "W2022274-16 Textbaustein DGNB LV - mit QNG.pdf"
01.01.0001 Nachweis und Dokumentation Der AN ist dazu verpflichtet, alle Materialien im Sinne der Auflistung aus Abschnitt 5 der Anlage zu melden und in einer vom AG zur Verfügung gestellten Pendelliste anzugeben. Die Pendelliste muss folgende Angaben enthalten:
• Bauprodukt • Einsatzbereich • Hersteller • Produkttyp • Nachweisdokumente (Datenblätter, Herstellererklärung, Zertifikat)
Bei der Meldung ist zu berücksichtigen, dass diese min. 2 Wochen vor Bestellung der Materialien stattfindet, um eine entsprechende Prüfung und Freigabe der Produkte sicher zu stellen.
1 psch ....................
01.01 DGNB Zertifizierung, Nachweis, Zuarbeit ....................
01 DGNB-ZERTIFIZIERUNG ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG
02.01 Technische Bearbeitung
02.01.0001 Baustelleneinrichtungsplan Technische Bearbeitung
Baustelleneinrichtungsplan Erstellen von Baustelleneinrichtungsplänen min. im Maßstab 1:200 auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Vorgaben der beiliegenden BE-Pläne des AG.
Vorlage der Baustelleneinrichtungspläne zur Freigabe bei der Objektüberwachung des AG spätestens 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung. Die Vorlage erfolgt je einfach in Papierform (unverkleinert) und in digitaler Form im Dateiformat pdf (Portable Document Format).
Darin maßstabsgetreu einzuzeichnen sind in Anzahl und Position u.a.:
- die notwendigen Lagerflächen
- die notwendigen Zufahrten, Abfahrten, Rampen
- die notwendigen Stellflächen Fahrzeuge
- Gerüste
- Baukräne, Hebegeräte, Behelfsaufzüge
- Container für Mannschaft, Geräte etc.
- Montageablauf
Die oben genannten Eintragungen sind entsprechend auf die Gebäudeaußenkanten und/oder Grundstücksgrenzen zu vermaßen.
Die Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich mit der Objektüberwachung des AG vor Ausführung sowie vor Erstellen des Baustelleneinrichtungsplanes abzustimmen. Der Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN nach Erfordernis während der Bauzeit weiterzuführen und zu aktualisieren. Änderungen und Angaben von Seiten der Objektüberwachung sind aufzunehmen. Inkl. erneuter Vorlage nach Anpassung des Plans.
1 psch ....................
02.01.0002 Bauzeitenplan Technische Bearbeitung
Bauzeitenplan Erstellen der Terminplanung für das eigene Gewerk, sowie deren Vorlage zur Freigabe beim Architekten bzw. der Objektüberwachung des AG gemäß "Bauablauforganisation" für alle beauftragten Bauteile. Die Vorlage beim Architekten / der Objektüberwachung erfolgt spätestens 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung. Die Terminplanung ist auf Grundlage des übergeordneten Bauzeitenplans des AGs zu erstellen, dort genannte Termine und Fristen sind durch den AN zu übernehmen und nachzuweisen.
Folgende Termine / Zeiträume sind mindestens darzustellen:
- Zeitraum Montageplanung inkl. Prüf- und Freigabefristen gemäß Angabe LV
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG 02.01 Technische Bearbeitung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
- Zeitraum Bemusterungen gemäß Angabe LV
- Bauablauf
- Fertigstellungstermine (auch Zwischenfristen)
Die Vorlage des Bauzeitenplans erfolgt je einfach in Papierform und einfach in digitaler Form im Dateiformat pdf (Portable Document Format).
Der Bauzeitenplan ist bei Änderungen entsprechend anzupassen, laufend fortzuführen und jeweils erneut zur Freigabe vorzulegen.
1 psch ....................
02.01.0003 Statische Berechnung und Planung Technische Bearbeitung
Statische Berechnung und Planung Erstellen der prüffähigen Ausführungsstatik ergänzt mit Typenzulassungen bzw. bauaufsichtlichen Überwachungszertifikaten, Anschluss- und Detailstatik, Windsogprüfungen, Verbindungsmittelnachweis und anderen notwendigen Nachweisen gemäß Angaben und Vorgaben in den ZTV. Vorlage bei Prüfingenieur einschl. Erwirken der Prüffreigabe. Anfallende Prüfgebühren trägt der AG. Prüfgebühren, die durch Verschulden des AN anfallen, trägt der AN.
Dem AN obliegt die fristgerechte Einreichung der Unterlagen, sowie die fristgerechte Erwirkung der Prüffreigabe beim zuständigen Prüfingenieur. Dies ist vollumfänglich einzukalkulieren.
1 psch ....................
02.01.0004 Werk- und Montageplanung Technische Bearbeitung
Werk- und Montageplanung Erstellen der Werk- und Montageplanung und der Detailzeichnungen gemäß "Bauablauforganisation - Werkstattplanung, Werkstatt- und Montagezeichnungen" zur Vorlage beim Architekten.
Prüffristen: Eine Prüffrist von 10 AT ist zu beachten.
Die Prüffrist beginnt ab Vorlage (Posteingang) der vollständig eingereichten Planunterlagen beim AG bzw. Architekt/Fachplaner. Der AG behält sich vor, nicht prüfbare bzw. mangelhafte bzw. unvollständige Pläne zurückzuweisen und zur erneuten Vorlage anzufordern. Die oben genannte Prüffrist beginnt ab Wiedervorlage der vollständigen und prüffähigen Planungsunterlagen.
Dem AN obliegt die fristgerechte Einreichung der Unterlagen, sowie die fristgerechte Erwirkung der Prüffreigabe beim zuständigen Prüfingenieur. Dies ist vollumfänglich einzukalkulieren.
1 psch ....................
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG 02.01 Technische Bearbeitung
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... 0 2.01.0005 Endfällige Baubestandsdokumentation Anfertigen und Zusammenstellen der endfälligen Baubestandsdokumentation und Übergabe der Dokumentation gemäß Vorgaben in den ZTV "Allgemeine Vorbemerkungen" an den AG.
Die nachfolgend genannten Unterlagen, Dokumente, Planzeichnungen, etc. entsprechen lediglich der Mindestanforderung der zu übergebenden endfälligen Baubestandsdokumentation:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmererklärung
- Konformitätserklärung
- Datenblätter der verwendeten Bauprodukte inkl. Gefahrstoff- und Entsorgungshinweise
- Zusammenstellung aller Zulassungen
- Zusammenstellung aller Prüfzeugnisse
- Entsorgungsnachweisen des Erdaushubs
- Abnahmebescheinigungen und Abnahmeprotokolle
- Bemusterungsblätter
- Bautagebuch
- Wartungshinweise und Pflegeanleitungen
Übergabeort der endfälligen Baubestandsdokumentation: Lieferung auf die Baustelle z.Hd. der Objektüberwachung
1 psch ....................
02.01 Technische Bearbeitung ....................
02.02 Bauorganisation
Hinweis Baustrom / Bauwasser
Die Stellung des Hauptverteilers Baustrom und Bauwassers erfolgt durch den AG an vom Ihm festgelegter Stelle innerhalb der BE Fläche. Stellung (zusätzlicher) Unterverteiler Strom und Unterverteiler Wasser, sowie deren Anschluss und Zuführung ist Sache des AN. Vorhaltung über den eigenen Leistungszeitraum.
Baustrom Bauseits vorhanden: Bautrafostation mit einer integrierten Mittelspannungsmessung. Diese Trafostation hat einen 630kVA-Trafo und eine NS-Schaltanlage mit 5 St. Abgangsleisten NH2 /400A integriert. Hier sind bereits Abgänge für bauseitige Unterverteiler (2St) belegt, diese können vom AN genutzt werden. Standort siehe BE-Plan. Die beiden Unterverteiler sind jeweils wie folgt ausgerüstet:
Baustrom Unterverteilerschrank 44 kVA bestehend aus:
- 230/400V, 50Hz
- Anschluss als Sicherungsglastrennschalter Gr. NH00 / 80A
- Schutzart: offen/geschlossen IP 21/44
- 1 FI-Schutzschalter RCD 4-polig, 63 A, IAN = 0,3A, Typ B
- 1 FI-Schutzschalter RCD 4-polig, 63 A, IAN = 0,03A, Typ B
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG 02.02 Bauorganisation
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
- 1 x 63 A, 1-2 x 32A, 2 x 16 3-6 x 230 V
Darüber hinaus benötigte Verteiler müssen vom AN selbst an den vorhandenen Abgangsleisten installiert werden.
Bauwasser: bauseits vorhanden:
- 50x4,6 (DN 40), Standorte der Anschlussschächte siehe BE-Plan (rote Kreise).
Sollte durch den AN eine höhere Anschlussleistung benötigt werden, so ist diese durch den AN und auf Kosten des AN herzustellen.
02.02.0001 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Baustelleneinrichtung gemäß Vortext "5. Allgemeine Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung" für sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen:
- Einrichten der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Ausführung,
- Vorhalten für die Dauer der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist,
- Räumen und Rückbau nach Abschluss der Leistungen.
Alle hierfür erforderlichen Kosten sind in der Pauschale enthalten. Mehrkosten infolge einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Bauzeitverlängerung werden nicht gesondert vergütet.
1 psch ....................
02.02.0002 Baustelleneinrichtung verlängerte Vorhaltung Baustelleneinrichtung für eine verlängerte Vorhaltung infolge von Bauzeitverlängerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Abrechnung erfolgt je Kalendertag.
14 d .................... ....................
02.02.0003 Zusätzliche An- und Abfahrt, unverschuldet Fertigstellen der Arbeiten in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Auftragnehmer bzw. Gewerke, einschließlich:
- zusätzliche An- und Abfahrten
- Mehraufwand für Ab- und Wiederaufbau Baustelleneinrichtung
Abrechnung je Arbeitsgang / Bereich für Ausführung von Teilleistungen. Leistungen, die an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erbracht werden, zählen als ein Arbeitsgang.
Einmalige An- und Abfahrt bzw. Leistungen Baustelleneinrichtung sind in die jeweiligen Hauptpositionen einzurechnen. Abrechnung dieser Position erst ab 2. Arbeitsgang.
5 St .................... ....................
02.02 Bauorganisation ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
0 2.03 Muster
02.03.0001 Handmuster Metallbekleidungen Handmuster der endbeschichteten Metallbekleidungen (Wand und Decke) Größe min. 10 x 10 cm
2 St .................... ....................
02.03 Muster ....................
02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN
03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Ausführungsbeschreibung Metallpaneelfassade Metall-Einhangkassettenfassade als vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF)
-
Allgemein Metall-Einhangkassetten als vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung einschließlich Unterkonstruktion, Befestigungs- und Verbindungsmitteln sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen liefern und fachgerecht montieren. Die Wahl des Bekleidungsmaterials und des Fassadensystems obliegt dem Auftragnehmer. Zulässig sind geeignete Fassadensysteme mit Bekleidungselementen aus Aluminiumblech oder Stahlblech. Sämtliche zur Herstellung einer technisch gleichwertigen, dauerhaft funktionsfähigen und mangelfreien Fassadenkonstruktion erforderlichen Systembestandteile und Anpassungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
-
Bekleidungselemente / Einhangkassetten Großformatige Metall-Einhangkassetten als Fassadenbekleidung mit verdeckter Befestigung liefern und montieren. Die Bekleidungselemente sind entsprechend den statischen, konstruktiven und gestalterischen Anforderungen auszubilden.
Material: Aluminiumblech oder Stahlblech, geeignet für den Einsatz als Fassadenbekleidung im Außenbereich. Materialart, Materialqualität und Materialdicke gemäß statischen Erfordernissen, Herstellervorgaben sowie den Anforderungen an Formstabilität, Dauerhaftigkeit und Oberflächenqualität.
Ausführung: Die Kassetten sind fassadenplan herzustellen und mit umlaufenden Abkantungen bzw. profilierten Randbereichen zur Erhöhung der Steifigkeit und zur Aufnahme der verdeckten Befestigung auszubilden. Die Befestigung erfolgt über ein geeignetes verdecktes Einhängesystem an der Unterkonstruktion. Befestigungsmittel dürfen auf der sichtbaren Oberfläche nicht erkennbar sein. Erforderliche rückseitige Aussteifungen, Verstärkungen und konstruktive Maßnahmen zur Sicherstellung der Planheit und Formstabilität sind vorzusehen. Diese dürfen sich auf der sichtbaren Oberfläche nicht abzeichnen. Die Kassetten sind planeben sowie flucht- und lotgerecht zu montieren. Erforderliche Toleranzausgleiche sind über die Unterkonstruktion bzw. das Befestigungssystem herzustellen. Das Befestigungssystem ist so auszubilden, dass einzelne Bekleidungselemente für Wartungs- und Reparaturzwecke zerstörungsfrei demontiert und wieder montiert werden können.
- Oberfläche / Beschichtung Die sichtbaren Oberflächen der Metallkassetten sind entsprechend den Anforderungen der ZTV Fassadenarbeiten auszuführen.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Farbton RAL nach Wahl des Auftraggebers. Die Beschichtung ist für den vorgesehenen Außenbereich geeignet auszuführen und muss den Anforderungen der einschlägigen Normen, technischen Regeln und Qualitätsrichtlinien für Fassadenbeschichtungen entsprechen. Beschichtungen von sichtbaren Metalloberflächen sind entsprechend den Qualitätsanforderungen der GSB International bzw. gleichwertiger Qualitätsrichtlinien auszuführen. Bei nachträglicher Stückbeschichtung sind Vorbehandlung und Beschichtung entsprechend dem Beschichtungssystem und den Anforderungen des Beschichters auszuführen. Sichtbare Befestigungs- und Verbindungsmittel sind hinsichtlich Material, Oberfläche und Farbe auf die Fassadenbekleidung abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen der Oberflächen während Transport, Montage und Bauphase sind einzukalkulieren.
-
Unterkonstruktion Die Fassadenbekleidung ist auf einer justierbaren, thermisch getrennten Unterkonstruktion zu montieren. Die Unterkonstruktion ist einschließlich aller erforderlichen Tragprofile, Wandkonsolen, Verbindungsmittel, Befestigungen sowie Fest- und Gleitpunktausbildungen zu liefern und zu montieren. Die Tragprofile und Befestigungselemente sind entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den Formaten und Gewichten der Bekleidungselemente auszulegen. Die Unterkonstruktion ist so auszubilden, dass temperaturbedingte Längenänderungen der Bekleidungselemente sowie Bauwerksbewegungen schadensfrei und zwängungsfrei aufgenommen werden können. Die Unterkonstruktion bzw. das Fassadensystem ist so auszubilden, dass anfallendes Wasser innerhalb der Hinterlüftungsebene kontrolliert abgeführt werden kann. Die Befestigungssysteme sind so auszubilden, dass Bewegungen der Bauteile möglichst geräuscharm aufgenommen werden. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Knack- und Reibgeräuschen infolge temperaturbedingter Bewegungen, z. B. durch geeignete Gleitelemente oder Trennlagen, sind vorzusehen.
-
Wandkonsolen / Befestigung Wandkonsolen entsprechend dem erforderlichen Wandabstand und den statischen Anforderungen liefern und montieren. Die Befestigung am Baukörper hat über geeignete, bauaufsichtlich zugelassene Verankerungsmittel einschließlich erforderlicher thermischer Trennung zu erfolgen. Die Wahl und Bemessung der Befestigungsmittel hat unter Berücksichtigung des vorhandenen Untergrundes, der auftretenden Lasten sowie der bauaufsichtlichen Zulassungen zu erfolgen. Erforderliche Unterlegplatten und Ausgleichselemente sind aus dauerhaft geeigneten Materialien herzustellen und gegen Verrutschen zu sichern.
-
Aufmaß / Untergrund / Rohbautoleranzen Der Auftragnehmer hat vor Fertigung und Montage die bauseitigen Gegebenheiten, insbesondere Befestigungsuntergründe, Achsmaße,
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Wandabstände und Rohbautoleranzen eigenverantwortlich zu prüfen. Werden Abweichungen festgestellt, die Einfluss auf die Ausführung haben, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Erforderliche Anpassungen der Unterkonstruktion zur Aufnahme zulässiger Bautoleranzen sind einzukalkulieren.
- Anschlüsse und Formteile Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Anschluss- und Abschlussausbildungen an angrenzende Bauteile.
Hierzu gehören insbesondere:
- Sockel- und Attikaanschlüsse,
- Laibungs- und Eckausbildungen,
- Gebäudefugen,
- Anschlussbleche,
- Passstücke,
- Sonderformate,
- Anpassungskassetten sowie sonstige konstruktiv erforderliche Formteile.
Alle erforderlichen Zuschnitte und Anpassungsarbeiten einschließlich fachgerechter Bearbeitung und Wiederherstellung des Korrosionsschutzes sind einzukalkulieren.
-
Hinterlüftung / bauphysikalische Anforderungen Die Fassadenkonstruktion ist als dauerhaft funktionsfähige vorgehängte hinterlüftete Fassade auszuführen. Der erforderliche Wandabstand einschließlich Hinterlüftungsebene ist entsprechend den technischen Anforderungen des Fassadensystems sowie den bauphysikalischen Erfordernissen herzustellen. Eine gegebenenfalls erforderliche zweite wasserführende Ebene bzw. Fassadenbahn ist entsprechend den Anforderungen des Fassadensystems auszuführen.
-
Korrosionsschutz / Materialverträglichkeit Alle metallischen Bauteile der Fassadenbekleidung, Unterkonstruktion, Verbindungsmittel, Befestigungen und Verankerungen sind entsprechend der jeweiligen Einbausituation, Beanspruchung und den geltenden Normen und technischen Regeln dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Der Korrosionsschutz ist gemäß DIN EN ISO 12944 bzw. den jeweils zutreffenden Regelwerken entsprechend der Umgebungsbedingungen auszulegen. Unterschiedliche Metalle sind durch geeignete Maßnahmen dauerhaft voneinander zu trennen, sodass Kontaktkorrosion ausgeschlossen wird. Erforderliche Trennlagen, Beschichtungen oder sonstige Schutzmaßnahmen sind einzubauen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
-
Brandschutz Erforderliche brandschutztechnische Maßnahmen innerhalb der Hinterlüftungsebene, insbesondere Brandriegel, Abschottungen und Durchdringungen, sind entsprechend Brandschutzkonzept, Planung und geltenden Vorschriften auszuführen.
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
-
Statische Nachweise Der Auftragnehmer hat die erforderlichen statischen Nachweise für Bekleidungselemente, Befestigungen, Verbindungen, Unterkonstruktion, Wandkonsolen und Verankerungen zu erstellen. Die Bemessung hat unter Berücksichtigung der Eigenlasten, Windlasten einschließlich Sogbeanspruchungen im Rand- und Eckbereich sowie sonstiger projektspezifischer Einwirkungen zu erfolgen. Abrechnung des statischen Nachweises gemäß gesonderter Position.
-
Allgemeine Montageanforderungen Unterkonstruktionen und Bekleidungselemente sind flucht- und lotgerecht sowie entsprechend den erforderlichen Toleranzen zu montieren. Das Fugenbild, die Kassettenformate und Teilungen sind gemäß Ausführungsplanung bzw. Werkplanung des Auftragnehmers nach Freigabe durch den Auftraggeber herzustellen. Die Art der Verbindungen und Befestigungen ist so auszubilden, dass Bewegungen aus Temperaturänderungen und Bauwerksverformungen schadensfrei aufgenommen werden können. Schraubenverbindungen sind gegen selbstständiges Lösen zu sichern. Es dürfen nur für den vorgesehenen Anwendungsfall geeignete, korrosionsbeständige Materialien und Befestigungsmittel verwendet werden. Vorgesehene Gleit- und Festpunkte des Systems sind bei der Montage einzuhalten.
-
Muster / Freigabe Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Beginn der Serienfertigung ein Musterfeld einschließlich Oberfläche, Fugenbild, Befestigungssystem und Anschlussausbildungen herzustellen. Die Ausführung der Serienfertigung darf erst nach Freigabe des Musterfeldes erfolgen.
-
Einbindung Blitzschutz / Erdung Erforderliche Maßnahmen zur Einbindung der Metallfassade in das Blitzschutz- bzw. Erdungssystem sind entsprechend den Vorgaben der Fachplanung und den geltenden Vorschriften auszuführen.
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Einbauort / Systematik
(Skizze nur zur Orientierung)
Skizze Ansicht links:
Skizze Ansicht rechts:
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
(Skizzen nur zur Orientierung)
03.01.0001 Metallpaneelfassade Metall-Einhangkassettenfassade als vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung (VHF), einschließlich Unterkonstruktion, statisch-konstruktiver Anschlüsse an das Bauwerk sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel, gemäß Ausführungsbeschreibung, auf Grundlage der Zeichnungen des Architekten sowie nach Werk-/Montageplanung und Statik des AN herstellen, liefern und montieren.
Befestigungsuntergrund: bauseitige Stahlbetonwände
Aufteilung: gemäß Zeichnung Architekt, insgesamt 4 trapezförmige Metall-Einhangkassetten
Wandabstand: ca. 135 mm
Einzelflächen: 2 Stück, je ca. 5,2 m²
Einbauort: EG Achse 18/19-O und Achse 18/19-J, in 2 Kleinflächen
Leistungsbestandteile:
- Justierbare Metall-Unterkonstruktion gemäß Ausführungsbeschreibung, einschließlich Wandkonsolen, Tragprofilen sowie Fest- und Gleitpunktausbildung.
- Wärmedämmung gemäß separater Position.
- Metall-Einhangkassetten gemäß Ausführungsbeschreibung, einschließlich erforderlicher rückseitiger Aussteifungen, Verstärkungen und verdeckter Befestigungssysteme.
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Einschließlich: sämtlicher erforderlicher Zuschnitte, Ausklinkungen, Passstücke, Sonderformate, Anpassungskassetten und Formteile entsprechend der geometrischen Ausbildung der Fassadenflächen.
Einschließlich aller erforderlichen Anschluss- und Abschlussausbildungen, insbesondere Randabschlüsse, Eckausbildungen sowie Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
Einschließlich Verbindungselementen, Konsolen mit Fest- und Gleitpunkten, Befestigungs- und Verankerungsmitteln sowie erforderlicher Maßnahmen zur Aufnahme von Bautoleranzen und temperaturbedingten Bewegungen.
Abrechnung: nach Ansichtsfläche der Fassadenbekleidung.
Angebotenes Fabrikat:
'........................................' (vom Bieter einzutragen)
10,4 m² .................... ....................
03.01.0002 Wärmedämmung MiWo 035, d=70 mm Wärmedämmung aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Dämmplatten für vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung (VHF), gemäß Ausführungsbeschreibung sowie den Anforderungen des Fassadensystems liefern, zuschneiden und fachgerecht montieren.
Ausführung: Mineralwolle-Dämmplatten, Dicke: d = 70 mm Wärmeleitfähigkeit: λ ≤ 0,035 W/(m·K) Baustoffklasse: nichtbrennbar einschließlich schwarzer Vlieskaschierung.
Die Dämmplatten sind durchgehend hydrophobiert auszuführen und dicht gestoßen im Verband mit versetzten Fugen wärmebrückenarm an den vorhandenen Baukörper anzubringen. Offene Fugen, Fehlstellen und Hohlräume innerhalb der Dämmebene sind zu vermeiden bzw. fachgerecht zu schließen. Die mechanische Befestigung erfolgt mit geeigneten, für das Fassadensystem zugelassenen Dämmstoffhaltern. Anzahl, Anordnung und Ausbildung der Befestigungen sind entsprechend den Herstellervorgaben, den statischen Erfordernissen sowie den geltenden technischen Regeln auszuführen.
Einschließlich: Zuschnitt und Anpassung der Dämmplatten an Wandhalter, Konsolen und sonstige Bauteile der Unterkonstruktion, erforderlicher Aussparungen und Anpassungen im Bereich von Befestigungselementen, Dämmung von Fenster- und sonstigen Leibungsbereichen, soweit vorhanden, fachgerechter Anschluss der Dämmebene an angrenzende Bauteile.
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Einschließlich Wanddämmung im Bereich der Abhangdecke. Einschließlich Dämmung des Wanddickenversprungs der Rohbauwand im oberen Bereich der Abhangdecke, Wanddickenversprung ca. 15 cm.
Abrechnung: nach gedämmter Fläche.
15,6 m² .................... ....................
03.01.0003 Perimeterdämmung Sockel, XPS 035 PW-dh, d=70 mm Perimeterdämmung als Sockeldämmstreifen an Außenwänden aus XPS-Hartschaumplatten gemäß DIN EN 13164 liefern und fachgerecht montieren. Die Dämmung ist als druckfeste, feuchteunempfindliche Perimeterdämmung für den erdberührten bzw. spritzwasserbelasteten Sockelbereich auszuführen.
Ausführung: Sockeldämmstreifen: Höhe: ca. 75 cm Untergrund: Außenwände aus Stahlbeton Dicke: 70 mm
Wärmeleitfähigkeit: λ ≤ 0,035 W/(m·K) (Bemessungswert) Anwendungsgebiet: mindestens PW-dh gemäß DIN 4108-10 Kantenausbildung: mit Stufenfalz Oberfläche: glatt Brandverhalten: Euroklasse gemäß DIN EN 13501-1: E
Die Dämmstoffplatten sind am Fußpunkt auf einer tragfähigen, ebenen und dauerhaft geeigneten Aufstandsfläche aufzustellen und entsprechend den Herstellervorgaben mit geeignetem Klebe- und Dichtstoff auf Bitumenbasis (2-Komponenten-Kleber) am Untergrund zu befestigen. Die Platten sind dicht gestoßen, im Verband mit versetzten Fugen zu verlegen. Offene Fugen, Fehlstellen und Hohlräume innerhalb der Dämmebene sind zu vermeiden. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Zuschnitte, Anpassungen sowie Ausbildungen von An- und Abschlussbereichen. Einschließlich genauem Einmessen und Anpassen an den tatsächlichen Wand- und Geländeverlauf entsprechend Planung.
Die Perimeterdämmung ist höhengerecht an die vorgenannte Mineralwolledämmung der Fassadenkonstruktion anzuschließen. Die Anschlusshöhe erfolgt gemäß Planung.
Abrechnung: nach gedämmter Fläche.
3,5 m² .................... ....................
03.01.0004 Öffenbare Fassadenklappe herstellen, liefern und montieren Ausführung als in die Fassadenbekleidung integrierte, öffenbare Metallkassette mit umlaufend gekanteten Rändern, einschließlich erforderlicher Randverstärkungen, Aussteifungen sowie verdeckter Befestigungs- und Verbindungselemente.
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Die Oberfläche ist entsprechend der Fassadenbekleidung auszuführen, einschließlich Pulverbeschichtung im Farbton nach Wahl des Auftraggebers.
Einschließlich:
- verdeckter Edelstahlbänder und Beschläge,
- Hebelzylinderschloss mit Aufnahme für Profilzylinder (PZ),
- erforderlicher Anpassungen an die Fassadenunterkonstruktion,
- fachgerechter Ausbildung der Anschlüsse an die angrenzende Fassadenbekleidung.
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass die Klappe dauerhaft funktionsfähig bleibt und temperaturbedingte Bewegungen der Fassadenbekleidung schadensfrei aufgenommen werden können. Die Klappe ist regensicher und für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich geeignet auszuführen.
Bauseits wird durch das Gewerk Sanitär ein "Kemper-Tresor" in die vorgesehene Vertiefung eingebaut.
Größe: b × h: ca. 380 × 330 mm Einbauort: EG O-18/19
(Screenshots nur zur Orientierung)
1 St .................... ....................
03.01.0005 Aussparung für Zutrittskontrollen-Lesegerät Herstellen einer Aussparung in der Fassadenbekleidung einschließlich erforderlicher Randverstärkungen, Aussteifungen sowie Abdeck- und Anschlussblechen. Einschließlich sämtlicher erforderlicher Dichtmittel und Maßnahmen zur Sicherstellung eines fachgerechten, witterungsbeständigen Anschlusses an die Fassadenbekleidung. Die Ausbildung der Aussparung ist so auszuführen, dass die Stabilität und Planheit der Fassadenkassette erhalten bleibt und die Anforderungen an Korrosionsschutz und Materialverträglichkeit eingehalten werden. Das Zutrittskontroll-Lesegerät wird bauseits durch das Gewerk ELT geliefert und montiert.
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN 03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Größe Aussparung: b × h: ca. 60 × 60 mm Einbauort: EG J-18/19
1 St .................... ....................
Abschlussbleche
03.01.0006 Fassadenabschluss unten / Sockelausbildung Sockelblech aus Aluminium DIN EN 485 gemäß Zeichnung Architekt, sowie Werk-/Montageplanung AN, liefern und montieren
Material: Aluminium DIN EN 485 Oberflächen: pulverbeschichtet RAL nach Wahl Architekt matt, Glanzgrad ca. 30% Blechstärke: 2 mm Kantungen: 3-fach gekantet Abwicklung: ca. 25 + 150 + 25 + 25 mm Befestigung: verdeckt und thermisch getrennt befestigt
(Skizze dient nur zur Orientierung; Konstruktion / Material gemäß angebotenem System)
Planverweis: D05.49 PR-Fassade TRH3 Festvergl+Kaltfassade VS
5,2 m .................... ....................
03.01.0007 ZULAGE Fassadenabschluss seitlich, Schattenfuge, an Sichtbetonvorsatzschale, schräg Zulage für den Anschluss an die schräg verlaufende Rohbaukante mit Schattenfuge ca. 10 mm. Der Versprung zwischen Rohbau-Außenkante und Metallpaneel soll ca. 5 mm betragen (Paneel sitzt ca. 5 mm weiter innen, als die Außenkante des angrenzenden Rohbauteils).
Übertrag: ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
11 m .................... ....................
03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen ....................
03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN ....................
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04 METALLDECKEN
04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich)
Ausführungsbeschreibung Metalldecken im Außenbereich
-
Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind abgehängte Metalldecken im überdachten Außenbereich. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage der kompletten Deckenkonstruktion einschließlich Unterkonstruktion, Abhängungen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln sowie sämtlicher konstruktiv erforderlicher Nebenleistungen. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der Ausführungsplanung des Architekten sowie der gesondert zu vergütenden Werk- und Montageplanung und statischen Berechnung des Auftragnehmers. Die Wahl des Deckensystems obliegt dem Auftragnehmer. Zulässig sind geeignete Deckensysteme aus Aluminium oder Stahlblech. Sämtliche zur Herstellung einer technisch gleichwertigen, dauerhaft funktionsfähigen und mangelfreien Deckenkonstruktion erforderlichen Systembestandteile sind Bestandteil der Leistung.
-
Deckenelemente Die Deckenelemente sind als systemzugehörige Metallpaneele bzw. Metallelemente mit verdeckter Unterkonstruktion auszuführen.
Material: Aluminiumblech oder Stahlblech, geeignet für den dauerhaften Einsatz im überdachten Außenbereich.
Materialart, Materialqualität und Materialdicke sind entsprechend den statischen Erfordernissen sowie den Anforderungen an Dauerhaftigkeit, Formstabilität und Oberflächenqualität auszuwählen.
Ausführung: Die Deckenelemente sind planeben sowie flucht- und höhengerecht zu montieren. Die Deckenelemente sind systemabhängig einzeln nach unten demontierbar oder nach unten abklapp- bzw. verschiebbar auszuführen, sodass Revisions- und Wartungsarbeiten jederzeit möglich sind.
Erforderliche Aussteifungen, Verstärkungen sowie konstruktive Maßnahmen zur Sicherstellung der Formstabilität sind Bestandteil der Leistung.
- Oberfläche / Beschichtung Die sichtbaren Oberflächen der Deckenelemente sind entsprechend den Anforderungen der ZTV Metallbauarbeiten auszuführen. Farbton RAL nach Wahl des Auftraggebers. Die Beschichtung ist für den vorgesehenen Einsatz im Außenbereich geeignet auszuführen und muss den einschlägigen Normen sowie den anerkannten Qualitätsrichtlinien für Fassaden- und Metallbeschichtungen entsprechen. Bei Stückbeschichtungen sind Vorbehandlung und Beschichtung entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Beschichtungssystems
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
auszuführen. Die Oberflächen sind während Transport, Lagerung und Montage gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
-
Unterkonstruktion Die Deckenkonstruktion ist auf einer justierbaren Unterkonstruktion mit geeigneten Abhängungen auszuführen. Die Unterkonstruktion ist einschließlich Tragprofilen, Abhängungen, Aussteifungen, Verbindungsmitteln sowie Fest- und Gleitpunkten vollständig herzustellen und zu montieren. Die Konstruktion ist so auszubilden, dass Eigenlasten, Winddruck, Windsog, Temperaturbeanspruchungen und Bauwerksbewegungen dauerhaft und schadensfrei aufgenommen werden. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Knack- und Reibgeräuschen infolge temperaturbedingter Bewegungen sind vorzusehen.
-
Befestigung Die Befestigung an der Stahlbetondecke erfolgt mit für den Anwendungsfall geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Die Wahl und Bemessung der Befestigungsmittel erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend den vorhandenen Untergründen, den statischen Erfordernissen sowie den geltenden technischen Regeln. Erforderliche Unterlegplatten, Ausgleichselemente und Maßnahmen zur Aufnahme von Bautoleranzen sind Bestandteil der Leistung.
-
Werk- und Montageplanung / Statik Werk- und Montageplanung sowie sämtliche erforderlichen statischen Nachweise einschließlich der Bemessung der Deckenkonstruktion, Unterkonstruktion, Abhängungen, Befestigungen und Verbindungen werden über gesonderte Positionen vergütet. Die Ausführung der Deckenkonstruktion hat entsprechend den freigegebenen Ausführungsunterlagen zu erfolgen.
-
Aufmaß / Untergrund / Rohbautoleranzen Der Auftragnehmer hat vor Fertigung und Montage die bauseitigen Gegebenheiten, insbesondere Befestigungsuntergründe, Höhenlagen und Rohbautoleranzen eigenverantwortlich zu prüfen. Werden Abweichungen festgestellt, welche die Ausführung beeinflussen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Erforderliche Anpassungen der Unterkonstruktion zur Aufnahme zulässiger Bautoleranzen sind Bestandteil der Leistung.
-
Anschlüsse und Formteile Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Anschluss- und Abschlussausbildungen an angrenzende Bauteile. Hierzu gehören insbesondere Wandanschlüsse, Randabschlüsse, Anschlussprofile, Revisionsöffnungen, Passstücke, Sonderformate, Ausklinkungen sowie sonstige konstruktiv erforderliche Formteile. Sämtliche erforderlichen Zuschnitte und Anpassungsarbeiten sind Bestandteil der Leistung.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
-
Korrosionsschutz / Materialverträglichkeit Alle metallischen Bauteile der Deckenkonstruktion, Unterkonstruktion, Abhängungen, Verbindungsmittel und Befestigungen sind entsprechend der jeweiligen Einbausituation dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Der Korrosionsschutz ist entsprechend DIN EN ISO 12944 sowie den jeweiligen Umgebungsbedingungen auszulegen. Unterschiedliche Metalle sind durch geeignete Maßnahmen dauerhaft voneinander zu trennen, sodass Kontaktkorrosion ausgeschlossen wird. Erforderliche Trennlagen, Beschichtungen oder sonstige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung.
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Allgemeine Anforderungen Es dürfen ausschließlich systemzugehörige und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Bauteile verwendet werden. Die Deckenkonstruktion ist flucht- und höhengerecht entsprechend den Planvorgaben auszuführen. Die Art der Verbindungen und Befestigungen ist so auszubilden, dass Temperaturänderungen und Bauwerksbewegungen schadensfrei und möglichst geräuscharm aufgenommen werden können. Schraubenverbindungen sind gegen selbstständiges Lösen zu sichern. Es dürfen ausschließlich korrosionsbeständige Befestigungs- und Verbindungsmittel verwendet werden. Unterlegplatten und Ausgleichselemente sind gegen Verrutschen zu sichern. Vorgesehene Fest- und Gleitpunkte des Systems sind bei der Montage einzuhalten.
-
Muster / Freigabe Auf Verlangen des Auftraggebers ist vor Beginn der Serienfertigung ein Musterfeld einschließlich Oberflächen, Fugenbild, Unterkonstruktion, Anschlussdetails und Revisionsausbildung herzustellen. Die Serienfertigung darf erst nach Freigabe des Musterfeldes erfolgen.
-
Einbindung technischer Einbauten Erforderliche Aussparungen, Revisionsöffnungen sowie konstruktive Anpassungen für bauseitige Einbauten, Leuchten, Sensoren, Sprinkler, Lüftungsdurchlässe oder sonstige technische Einrichtungen sind entsprechend den Planunterlagen herzustellen.
Die Koordination mit den angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung.
04.01.0001 Metalldecke Außenbereich, 5° geneigt Abgehängte Metalldecke im überdachten Außenbereich, einschließlich Unterkonstruktion, Abhängungen, statisch-konstruktiver Anschlüsse an das Bauwerk sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel, gemäß Ausführungsbeschreibung, auf Grundlage der Zeichnungen des Architekten, nach Aufmaß durch den Auftragnehmer sowie nach Werk- und Montageplanung und Statik des Auftragnehmers herstellen, liefern und montieren.
Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke (waagerecht) Abhanghöhe: ca. 45–110 cm, Gefälle: Deckenunterseite mit ca. 5° Gefälle
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Einbauhöhe: bis 6,0 m ü. GOK Einbauort: EG, Bereich Haupteingang außen
Leistungsbestandteile: Justierbare Unterkonstruktion einschließlich Tragprofilen, Abhängungen, Aussteifungen sowie Fest- und Gleitpunktausbildung gemäß ZTV. Metalldeckenelemente einschließlich erforderlicher Aussteifungen und verdeckter Befestigung gemäß ZTV.
(Die Wärmedämmung der Stahlbetondecke wird über separate Positionen abgerechnet.)
Einschließlich: sämtlicher erforderlicher Zuschnitte, Ausklinkungen, Passstücke, Anschluss- und Abschlussprofile, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie aller konstruktiv erforderlichen Anpassungen an die Bauwerksgeometrie und Rohbautoleranzen.
Die Deckenelemente sind systemabhängig einzeln nach unten demontierbar oder nach unten abklapp- bzw. verschiebbar auszuführen.
Abrechnung: nach tatsächlich eingebauter Fläche
Angebotenes Fabrikat:
'........................................' (vom Bieter einzutragen)
72 m² .................... ....................
04.01.0002 Wärmedämmung MiWo 035, d=280 mm Wärmedämmung aus Mineralwolle-Dämmplatten, d=280 mm, WLS 035, einschl. Vlieskaschierung (schwarz), nichtbrennbar, liefern, zuschneiden und nach der gültigen Norm mit pressgestoßenen Fugen an den vorhandenen Baukörper fachgerecht anbringen. Einbauhöhe bis 6 m ü. GOK. Das Dämmmaterial muss durchgehend hydrophobiert sein. Die Platten sind mechanisch mittels Dämmstoffhalter zu befestigen. Die Anzahl richtet sich nach den geltenden Voschriften der DIN. Das Zuschneiden bzw. Anpassen an die vorher angebrachten Wandhalter der Unterkonstruktion sowie das Dämmen der Fensterleibungen sind ebenfalls einzukalkulieren. Ggf. ist die allg. bauaufsichtliche Zulassung des Herstellers zu beachten.
72 m² .................... ....................
04.01.0003 Montage von baus. Linienleuchte, ca. 20,5 x 28 x 1.268 mm, in Kreuzfuge Montage einer bauseits gestellten linearen Leuchte einschließlich Einhängesystem sowie aller erforderlichen zusätzlichen Unterkonstruktionen, Aussteifungen und Befestigungsmittel im Außenbereich.
Die Leuchte ist in der Kreuzfuge der Deckenpaneele anzuordnen. Sämtliche für die sichere Befestigung, die Lastabtragung sowie den
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 04 METALLDECKEN 04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich)
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... dauerhaften Betrieb erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen der Unterkonstruktion sind in die Leistung einzukalkulieren.
Hierzu sind zusätzliche Profile als Unterkonstruktion vorzusehen, entweder als Ergänzung bzw. Ausgleich der Deckenunterkonstruktion oder als direkte Anbindung an die Rohdecke. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die aufgrund der geringen Aufbauhöhe der Leuchte erforderlichen Höhenausgleiche hergestellt werden können.
Die Revisionsfähigkeit der Deckenpaneele ist uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Paneele müssen weiterhin zerstörungsfrei geöffnet und demontiert werden können.
Der elektrische Anschluss erfolgt bauseits durch das Gewerk ELT. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit dem Gewerk ELT ist Bestandteil der Leistung.
Leuchtenabmessungen (B × H × L): ca. 20,5 × 28 × 1.268 mm.
Ausbildung der Einbausituation mit umlaufendem lichtem Fugenmaß von ca. 2 mm. Die Leuchte ist gegenüber der Deckenoberfläche umlaufend um ca. 2 mm zurückgesetzt anzuordnen.
(Screenshot nur zur Orientierung)
10 St .................... ....................
04.01.0004 Anschlussprofil an Fassade Anschlussblech / -Profil aus Aluminium DIN EN 485 gemäß Zeichnung Architekt, sowie Werk-/Montageplanung AN, liefern und montieren, zur Überdeckung der Fuge zwischen Metalldecke und Fassade
Material: Aluminium DIN EN 485 Oberflächen: pulverbeschichtet RAL Farbton: gem. ZTV "5. projektspezifische Vorgaben" Blechstärke: 2 mm Kantungen: 2-fach gekantet U-Profil: für verschiedene Fugenbreiten, ca. 20-40 mm Befestigung: nicht sichtbare Befestigung
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 04 METALLDECKEN 04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich)
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
(Skizze dient nur zur Orientierung; Konstruktion / Material gemäß angebotenem System)
26,3 m .................... ....................
04.01.0005 ZULAGE Deckenanschluss, Schattenfuge, an Sichtbetonvorsatzschale Zulage für den Anschluss an die Rohbaukante mit Schattenfuge ca. 10 mm. Der Höhenversprung zwischen Rohbau und Metalldecke soll umlaufend gleichmäßig ca. 5 mm betragen (Metalldecke sitzt ca. 5 mm höher, als die UK des angrenzenden Rohbauteils).
(Screenshot nur zur Orientierung)
26 m .................... ....................
04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich) ....................
04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich)
ZTV Metalldecke im Innenbereich
Metalldecke im Innenbereich gemäß Ausführungsbeschreibung der Metalldecke im Außenbereich, jedoch mit den für den geschützten Innenbereich erforderlichen Material-, Oberflächen- und Korrosionsschutzanforderungen.
04.02.0001 Metalldecke Innenbereich Abgehängte Metalldecke im Innenbereich, einschließlich Unterkonstruktion, Abhängungen, statisch-konstruktiver Anschlüsse an das Bauwerk sowie sämtlicher erforderlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel, gemäß Ausführungsbeschreibung, auf Grundlage der Zeichnungen des Architekten, nach Aufmaß durch den Auftragnehmer sowie nach Werk- und Montageplanung und Statik des Auftragnehmers herstellen, liefern und montieren.
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 04 METALLDECKEN 04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich)
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Befestigungsuntergrund: Stahlbetondecke (waagerecht) Abhanghöhe: ca. 70 cm Gefälle: 0°, Deckenuntersicht waagerecht Einbauhöhe: bis 4,0 m ü. FFB Einbauort: EG, Bereich Haupteingang innen
Leistungsbestandteile: Justierbare Unterkonstruktion einschließlich Tragprofilen, Abhängungen, Aussteifungen sowie Fest- und Gleitpunktausbildung gemäß ZTV. Metalldeckenelemente einschließlich erforderlicher Aussteifungen und verdeckter Befestigung gemäß ZTV. (Die Betondecke innen wird nicht gedämmt)
Einschließlich: sämtlicher erforderlicher Zuschnitte, Ausklinkungen, Passstücke, Anschluss- und Abschlussprofile, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie aller konstruktiv erforderlichen Anpassungen an die Bauwerksgeometrie und Rohbautoleranzen. Die Deckenelemente sind systemabhängig einzeln nach unten demontierbar oder nach unten abklapp- bzw. verschiebbar auszuführen.
Abrechnung: nach tatsächlich eingebauter Fläche
Angebotenes Fabrikat:
'........................................' (vom Bieter einzutragen)
44 m² .................... ....................
04.02.0002 Zulage, Metalldecke an runde Stütze d=40 cm anarbeiten Zulage für das Anarbeiten / Herstellen von Ausschnitten in den Paneelen, für runde Stahlbeton-Stütze d=40 cm, mit Schattenfuge 5-10 mm, einschl. Mehraufwand für den geringen verbleibenden Randabstand von ca. 30-50 mm. einschl. Aufmaß je Stück vor Ort.
(Screenshot nur zur Orientierung)
4 St .................... ....................
04.02.0003 Montage von baus. Linienleuchte, ca. 20,5 x 28 x 1.268 mm, in Kreuzfuge
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 04 METALLDECKEN 04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich)
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: .................... Montage einer bauseits gestellten linearen Leuchte einschließlich Einhängesystem sowie aller erforderlichen zusätzlichen Unterkonstruktionen, Aussteifungen und Befestigungsmittel im Innenbereich.
Die Leuchte ist in der Kreuzfuge der Deckenpaneele anzuordnen. Sämtliche für die sichere Befestigung, die Lastabtragung sowie den dauerhaften Betrieb erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen der Unterkonstruktion sind in die Leistung einzukalkulieren.
Hierzu sind zusätzliche Profile als Unterkonstruktion vorzusehen, entweder als Ergänzung bzw. Ausgleich der Deckenunterkonstruktion oder als direkte Anbindung an die Rohdecke. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die aufgrund der geringen Aufbauhöhe der Leuchte erforderlichen Höhenausgleiche hergestellt werden können.
Die Revisionsfähigkeit der Deckenpaneele ist uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Paneele müssen weiterhin zerstörungsfrei geöffnet und demontiert werden können.
Der elektrische Anschluss erfolgt bauseits durch das Gewerk ELT. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit dem Gewerk ELT ist Bestandteil der Leistung.
Leuchtenabmessungen (B × H × L): ca. 20,5 × 28 × 1.268 mm.
Ausbildung der Einbausituation mit umlaufendem lichtem Fugenmaß von ca. 2 mm. Die Leuchte ist gegenüber der Deckenoberfläche umlaufend um ca. 2 mm zurückgesetzt anzuordnen.
(Screenshot nur zur Orientierung)
6 St .................... ....................
04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich) ....................
04 METALLDECKEN ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
05 STUNDENLOHNARBEITEN
Hinweis Stundenlohnarbeiten
Arbeiten auf Nachweis
- Stundenlohnarbeiten bedürfen der Genehmigung durch die Bauleitung des AG oder durch den AG selbst. 1.1 Ausführung nur nach Aufforderung durch die Bauleitung. Sollte es zu notwendigen Stundenlohnarbeiten kommen, die den Baufortschritt behindern, so ist für die Bauleitung eine Anordnung bis zu 10 Stunden zulässig. Höhere Anordnungen durch die Bauleitung nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem AG. 1.2. Ausführung nach Freigabe durch den Bauherren. Ohne Behinderung des Bauablaufs dürfen Stundenlohnarbeiten nur nach Freigabe der Bauherrenvertretung angeordnet/ ausgeführt werden.
- Rapporte sind spätestens nach drei Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet eingereichte Rapporte können von der Bauleitung abgelehnt werden.
- Materiallieferungen müssen frei Baustelle erfolgen.
- Bei unterschiedlichen Verrechnungssätzen kann nur der Stundensatz für den entsprechend der Aufgabe qualifizierten Mitarbeiter abgerechnet werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist beizulegen.
Verrechnungssätze für Löhne: Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskraft, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich schriftlich durch die Bauleitung des AG oder durch den AG zu vereinbaren.
05.01 Stundensätze
05.01.0001 Vorarbeiter/-in Vorarbeiter/-in, Bauleistungen im Stundenlohn, wie zuvor beschrieben.
2 Std .................... ....................
Übertrag: ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG 05 STUNDENLOHNARBEITEN 05.01 Stundensätze
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
05.01.0002 Facharbeiter/-in Facharbeiter/-in, Bauleistungen im Stundenlohn, wie zuvor beschrieben.
4 Std .................... ....................
05.01.0003 Bauhelfer/-in Bauhelfer/-in, Bauleistungen im Stundenlohn, wie zuvor beschrieben.
6 Std .................... ....................
05.01 Stundensätze ....................
05 STUNDENLOHNARBEITEN ....................
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L eistungsverzeichnis Blankett 07.10.2026 Neubau Landratsamt Rottweil VE3425_Metallbekleidungen EG
Zusammenstellung
01.01 DGNB Zertifizierung, Nachweis, Zuarbeit .................... 01 DGNB-ZERTIFIZIERUNG ....................
02.01 Technische Bearbeitung .................... 02.02 Bauorganisation .................... 02.03 Muster .................... 02 BAUSTELLENEINRICHTUNG & TECHNISCHE BEARBEITUNG ....................
03.01 Metallpaneel-Wandbekleidungen außen .................... 03 METALLPANEEL-WANDBEKLEIDUNGEN ....................
04.01 Metalldecke Haupteingang (Außenbereich) .................... 04.02 Metalldecke Windfang (Innenbereich) .................... 04 METALLDECKEN ....................
05.01 Stundensätze .................... 05 STUNDENLOHNARBEITEN ....................
Summe ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
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