LHD_Merkblatt_Baulärm und Luftverunreinigung_07_2019.pdf

Metallbauarbeiten mit Fassadenbegrünung, Türen und Wartung

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Landeshauptstadt Dresden

Umweltamt

Schutz vor Baulärm und Luftverunreinigungen

Wer Baustellen betreibt, hat nach § 22 Bundes-Immissions- Schutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umweltein- wirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütte- rungen und ähnliche Vorgänge – BImSchG) die Pflicht, alle Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen ver- hindert und unvermeidbare auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Schädliche Umwelteinwirkungen führen je nach Art, Aus- maß und Dauer Gefahren oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbei. Das können sein:

 Immissionen von Geräuschen  Luftverunreinigungen  Erschütterungen  Licht  ähnliche Umwelteinwirkungen

Gemäß den allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung nach § 11 Abs. 1 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO – Säch- sische Bauordnung in der Fassung 11. Mai 2016, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 SächsGVBl. S. 706, geändert wurde) sind gleichfalls vermeid- bare Belästigungen auszuschließen. In technisch/technologisch begründeten, nicht zu vermeiden- Die Verwaltungsvorschrift Baulärm (AvwV Baulärm – All- den Ausnahmefällen (Terminprobleme zählen nicht dazu) oder gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – im öffentlichen Interesse können Ausnahmeanträge für ge- Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970, übergeleitet nach räuschintensive Nachtbauarbeiten beim Umweltamt gestellt § 66 BImSchG) gibt Immissionsrichtwerte je nach Gebietsart werden (Fax: 4 88 99 6183). Für Arbeiten im öffentlichen Ver- vor. Werden diese überschritten, ist von schädlichen Umwelt- kehrsraum ist die Hauptabteilung Mobilität im Geschäftsbe- einwirkungen im Umfeld der Baustelle auszugehen. Die Bau- reich Stadtentwicklung zuständig (Fax 4 88 41 93). herren, Bauunternehmer/Bauleiter haben die Pflicht, beim Für eine Reihe von Baumaschinen sind mit der Geräte- Betrieb von Baumaschinen, insbesondere von Spezialbauma- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV – 32. schinen (z.B. Saugbaggern, Ankerbohrgeräten), auf die Einhal- Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-Schutz- tung der Richtwerte zu achten. gesetzes vom 29.08.2002 in der gültigen Fassung) Betriebszei- Lärmintensive, zu erheblichen Nachbarschaftsbelästigun- ten und Grenzen zulässiger Schallleistungspegel festgelegt. Der gen führende Bauarbeiten sind in der Nachtzeit von 20 Uhr bis Schallleistungspegel ist an der Baumaschine mit dem CE-Zeichen 7 Uhr grundsätzlich nicht zulässig. angegeben.

Immissionsrichtwerte für Gebiete mit:
nur gewerblichen oder industriellen Anlagen70 dB(A)
und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
vorwiegend gewerblichen Anlagentags nachts65 dB(A) 50 dB(A)
gewerblichen Anlagen und Wohnungen,tags60 dB(A)
in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sindnachts45 dB(A)
vorwiegend Wohnungentags nachts55 dB(A) 40 dB(A)
ausschließlich Wohnungentags50 dB A)
nachts35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstaltentags nachts45 dB(A) 35 dB(A)

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr. Der Samstag ist ein Werktag.

Umweltamt Dresden, Juli 2019

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Baumaschinen mit möglichst niedrigem Schallleistungspegel Entsprechend § 32 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) können flexibler in besonders zu schützenden Gebieten (z.B. dürfen Straßen nicht verschmutzt werden, unvermeidbare Ver- Kurgebiete, reine Wohngebiete, Nähe zu Krankenhäusern und unreinigungen müssen ohne Aufforderung unverzüglich besei- Pflegeanstalten) oder im Ausnahmefall nachts eingesetzt wer- tigt werden. Bei Verstößen bleibt die Ahndung als den. Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG durch das Ordnungsamt vorbehalten. Der Einsatz von Brecheranlagen für die Aufbereitung von Bau- schutt ist zulässig und bedarf bei einer Betriebsdauer von we- Bei nasser Fassadenreinigung darf das anfallende Fassadenrei- niger als zwölf Monaten keiner immissionsschutzrechtlichen nigungs-Abwasser nicht versickert werden. Es ist aufzufangen Genehmigung, sofern vorher schadstoffhaltige Materialien, und fachgerecht zu entsorgen. Dazu ist das Gerüst spritzwas- wie z. B. asbesthaltige Baustoffe, Dämmwolle, teerhaltige Bau- serdicht abzuplanen, der Boden ist zu schützen. Sofern die stoffe u. a. abgetrennt worden sind. Grundsätzlich hat der Be- Grenzwerte für eine Indirekteinleitung nicht überschritten treiber geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass schädliche werden, kann die Genehmigung zum Einleiten des Abwassers Umwelteinwirkungen (hier Lärm, Staub, Erschütterungen) in die öffentliche Kanalisation 14 Tage vor Arbeitsbeginn bei nach dem Stand der Technik vermieden und unvermeidbare der Stadtentwässerung Dresden GmbH beantragt werden (Tel. schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß be- 822 1145). schränkt werden. Abbruchabfälle, die auf der Baustelle nicht wieder einge- Nach § 4 Abs. 2 des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes baut werden können, sind zu entsorgen. Dazu stehen Ab- (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen – Sächs- fallentsorgungsanlagen, die nach Bau- bzw. Immissionsschutz- SFG in der gültigen Fassung) sind an Sonn- und Feiertagen öf- recht oder aber Bergrecht zugelassen sind, zur Verfügung. Auf fentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die das Behandeln von Abbruchabfällen ist bei Wetterlagen zu ver- geeignet sind, die Ruhe dieses Tages zu beeinträchtigen, verbo- zichten, die die Emissionen besonders begünstigen und z.B. das ten. Gleichzeitig ist nach § 7 der 32. BImSchV an diesen Tagen Befeuchten keine ausreichend wirksame Maßnahme zur in Wohngebieten der Betrieb bestimmter geräusch-intensiver Staubminderung ist (etwa bei anhaltender Trockenheit, Frost- Maschinen und Geräte im Regelfall nicht zulässig. Begründete perioden, hohen Windgeschwindigkeiten). Ausnahmeanträge für die Genehmigung von Sonn- und Feier- tagsarbeit sind (zum Arbeitnehmerschutz) an die Der Baustellenbetrieb ist möglichst lärm- und staubarm durch- Landesdirektion Dresden, Abt. Arbeitsschutz (Fax: 825 9999) zuführen. Beim Auftreten vermeidbarer schädlicher Umwelt- oder/und (zum Maschinenbetrieb in Wohngebieten) an das einwirkungen bzw. erheblicher Belästigungen kann die Umweltamt, Sachgebiet Lärm, Veranstaltungen und Audit zuständige Behörde mit einer kostenpflichtigen Anordnung (Fax: 4 88 99 61 83) zu stellen. nach § 24 BImSchG die Einhaltung der Betreiberpflichten auf der Baustelle durchsetzen. Unangemessener verhaltensbe- Zu allen Baulärm und Luftverunreinigungen durch Baustellen dingter Lärm auf Baustelleneinrichtungen (z.B. rücksichtsloser betreffenden Fragen und Hinweisen wenden Sie sich an das Umgang mit Material und Werkzeug, lautes Rufen, laute Be- Umweltamt, Grunaer Straße 2, Tel.: 4 88 62 42 oder 4 88 61 48. nutzung von Tonwiedergabegeräten), der die Nachbarschaft belästigt, ist besonders in der Nachtzeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr zu unterlassen. Verstöße können nach § 17 Abs. 2 Sächs- PolG (Polizeigesetz des Freistaates Sachsen in der gültigen Fas- sung) und § 117 Abs. 1 und 2 OwiG (Gesetz über Ordnungs- Impressum widrigkeiten in der gültigen Fassung) durch das Ordnungsamt Herausgeber mit einer Geldbuße geahndet werden. Landeshauptstadt Dresden

Umweltamt Staub-, Lärm- und Abgasbelastungen sind durch Anwendung ge- Telefon (03 51) 4 88 62 01 eigneter Technologien und Arbeitsweisen nach dem Stand der Telefax (03 51) 4 88 99 62 03 Technik zu minimieren. Hierzu gehören: E-Mail umweltamt@dresden.de

Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll  kein unnötiges Laufenlassen von Verbrennungsmotoren Telefon (03 51) 4 88 23 90  Geräuschpegelminderung an Maschinen durch gute Telefax (03 51) 4 88 22 38 Wartung und Pflege E-Mail presse@dresden.de  Befeuchtung staubender Güter bei Abbruch- und Um- Postfach 12 00 20 schlagarbeiten 01001 Dresden  Aufstellung von Schutzwänden gegen Lärm und www.dresden.de facebook.com/stadt.dresden Staubimmissionen  Zur Vermeidung von unzulässigen Staubimmissionen ist Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen auf Baustellen das zu befördernde Schüttgut zu befeuch- ten. Die Segmente von Schuttrutschen sind untereinan- Redaktion: Umweltamt, Abteilung Immissionsschutz- und Abfallbehörde der gegen austretende Stäube abzudichten. Schüttgut- Juli 2019 sammelcontainer sind abzudecken und gegen Austritt von Staub abzudichten. Die Abdichtung hat die Schutt- Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E- rutsche einzubeziehen. Die Befestigung der Containerab- Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu deckplanen ist dauerhaft für den Zeitraum des Bau- verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informatio- stellenbetriebes auszuführen. nen hierzu stehen unter www.dresden.de/kontakt.  Bei Putzsanierungsarbeiten und Natursteinschleifarbei- Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshaupt- stadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien ten an Außenfassaden sind grundsätzlich Gerüste mit ei- können es jedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden. ner staubdichten Abhängung einzusetzen und ggf. mobile Staubabsaugungen vorzusehen. www.dresden.de/umwelt

Umweltamt Dresden, Juli 2019

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