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Vergabenummer 153_STE_05-2026-0020 Baumaßnahme JHN – Umbau Wendel-Hippler Straße 13, 01159 Dresden
Leistung Los 06 - Metallbau
Weitere Besondere Vertragsbedingungen als Ergänzung zum Formblatt 214
10.1. Ergänzung zu Formblatt 214 Punkt 1.2 – Vertragsfristen
18.01.2027 – Bauanlaufberatung 25.01. - 29.01.2027 vorgezogene Maßnahmen → Demontagen Türen und Feststellanlagen 18.01. - 31.03.2027 Werk- und Montageplanung → Rohrrahmentür, Geländer Innentreppe, Rankgerüst 01.04. - 21.04.2027 Freigabe WMP durch Architekt 22.04. - 05.05.2027 Fertigung Rankgerüst und Brandsperre 10.05. - 19.05.2027 Montage Rankgerüst Fassadenbegrünung und Brandsperren über den Fenstern EG 22.04. - 20.08.2027 Fertigung Rohrrahmentüren 23.08. - 25.08.2027 Einbau Rohrrahmentür u. Anpassungsarbeiten Außentüren Wiedereinbau Türen und Feststellanlagen 26.08. - 01.09.2027 Einbau Geländer Innentreppe
10.2 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber versichert die gesamte Bauleistung.
Die Bauleistungsversicherung besteht für das Risiko des Auftraggebers und Auftragnehmers. Der Selbstbehalt von 500,- EUR je Schadensfall ist jeweils von der Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr zu tragen hat. Bei Aufträgen, bei denen der Auftragnehmer Leistungen an den Nachauftragnehmer vergibt, gilt für das Auftragnehmerrisiko ein Selbstbehalt von 1.500,00 EUR je Schadensfall.
Die Versicherungsprämie in Höhe von 1,35 o/ oo der Angebotssumme ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber setzt die Versicherungsprämie von der Brutto-Abrechnungssumme ab. Bezugssumme ist der Endbetrag der Netto-Abrechnungssumme.
10.3 Baustelleneinrichtung / Bautoiletten / Baustrom / Bauwasser / Bauheizung
An den Kosten für die Nutzung der vom AG aufgestellten Baustelleneinrichtung und Bautoiletten beteiligt sich der AN mit 0,1 % der Netto-Abrechnungssumme.
für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN jeweils mit 0,25 % der Netto- Abrechnungssumme.
für Einrichtung und Betrieb einer Bauheizung beteiligt sich der AN mit 0,5 % der Netto- Abrechnungssumme, nur wenn eine Bauheizung tatsächlich zum Einsatz kommt
10.4 Ergänzung zu Punkt 3 Formblatt 214 – Rechnungen (§ 14 VOB/B)
Rechnungen sind
per E-Mail an rechnungen@stesad.de zu senden.
per Email an whs@hahn-kollegen.de an das Planungsbüro Die notwendigen Rechnungsunterlagen sind mit der Rechnung einzureichen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) zur Vorinformation per E-Mail an JHN@stesad.de zu senden.
Die Rechnungsunterlagen sind vor Rechnungsstellung durch die örtliche Bauüberwachung des AG bestätigen zu lassen.
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10.5 Freistellungsbescheinigung
Der AN hat mit der ersten Abschlagsrechnung eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 EStG vorzulegen und diese während des Bauvorhabens unaufgefordert zu aktualisieren.
10.6 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inklusive / ohne Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
10.7 Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Soweit die Abrechnungssumme der Schlussrechnung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Abrechnungssumme der Schlussrechnung (inklusive / ohne Umsatzsteuer) zu leisten.
10.8 Bauschuttbeseitigung
Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschuttes zählt, selbständig und auf eigene Kosten vorzunehmen. Kommt der AN dieser Verpflichtung schuldhaft trotz Mahnung und erfolgter Fristsetzung durch den AG nicht nach, so kann der AG mit dieser Aufgabe einen Dritten beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom AN zu tragen. Der AG kann diese Kosten von der nächsten Abschlagsrechnung bzw. der Schlusszahlung in Abzug zu bringen.
10.09 Baustellensicherheit
Für das Bauvorhaben wird ein SiGeKo bestellt, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. Nach zweimaliger fruchtloser Mahnung durch den SiGeKo bzw. die Bauleitung und Nichteinhaltung der geforderten Baustellensicherheit erfolgt ein Abzug von der Rechnungssumme in Höhe von 1.000,00 EUR Netto ohne weiteren Nachweis.
10.10 Arbeitszeiten
Als reguläre Arbeitstage für die auszuführenden Bauleistungen werden die Wochentage Montag bis Samstag vereinbart. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall zu folgenden regulären Arbeitszeiten und im Rahmen der angebotenen Einheitspreise ohne Zuschläge die Leistungen ausführen zu lassen: Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
10.12 Hinweis zur Wartung/zum Wartungsvertrag
Die Wartung wird für eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Anwendung eines Barwertfaktors bei der Angebotswertung berücksichtigt. Die Wartungssumme fließt in die Wertung der Angebote mit ein (4 Jahre). Ein nicht abgegebener Wartungspreis führt zum Ausschluss des Bieters.
Die Auftragserteilung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Firma an den Angebotspreis für die Wartung bis zum Abschluss des Wartungsvertrages, gebunden bleibt. Der Wartungsvertrag wird rechtsgültig mit der Unterzeichnung des Auftrages.
10.13 Holzprodukte
Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an die Lieferadresse, sind im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise vorzulegen
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Stand April 2024 Seite 2 von 2