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01_Weeze_Neubau_GS_PR-Fassaden_BT_A_Aufforderungsschreiben.pdf

Metallbauarbeiten für Pfosten-Riegel-Fassaden der Lichthöfe, Bauteil A

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 01:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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[Seite 1]

1. Aufforderung zur Einreichung

eines Angebots

(verbleibt beim Bieter)

Gemeinde Weeze

Projekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze

Metallbauarbeiten - PR-Fassaden BT-A Lichthöfe

Vergabenummer PCS-VE-13a

Angebote müssen eingehen bis spätestens:

02.11.2026, 12:00 Uhr

[Seite 2]

  • 2 -

Vergabestelle: Gemeinde Weeze

Cyriakusplatz 13/14

47652 Weeze

Auskunft erteilt: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

RA Dr. Elmar Loer

Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln

Telefon: +49 221 - 973002-93

Telefax: +49 221 - 973002-22

(Anfragen ausschließlich über das Vergabeportal)

Das Angebot darf ausschließlich elektronisch

(nicht per Brief, Telefax oder E-Mail)

über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS

eingereicht werden.

Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend.

Signaturen sind nicht notwendig.

Vergabeart: Offenes Verfahren (VOB/A EU)

Angebote müssen eingehen bis spätestens: Datum: 02.11.2026

Uhrzeit: 12.00 Uhr

Angebotsbindefrist: Datum: 02.01.2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 3 -
  1. Projektbeschreibung

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Metallbauarbei-

ten - PR-Fassaden, Bauteil A „Lichthöfe“ für den Neubau der Petrus-Canisius- Grundschule in Weeze europaweit aus.

Die weiteren Arbeiten für die Metallbauarbeiten - PR-Fassaden des Bauteils B und

des Bauteils C werden in parallelen Ausschreibungen vergeben.

Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagen-

konvoluts 03) zu entnehmen.

Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den

örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Orts-

besichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preis-

bildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände be-

rufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit die-

sem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichti-

gung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals.

  1. Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum erstreckt sich für die hier einschlägige Leistung voraus- sichtlich von Mitte Dezember 2026 bis Ende Februar 2027. Der Ausführungsbeginn der Leistung ist voraussichtlich Mitte Dezember 2026.

Die Gesamtfertigstellung muss

• bis spätestens Ende Februar 2027 (Endfertigstellungstermin)

abgeschlossen sein.

Die vom AN zu erstellenden Ausführungs-/Montageunterlagen sind bis spätes-

tens 2 Wochen nach der Zuschlagserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber

per E-Mail und zweifach auf Papier in geprüfter Form zu übermitteln.

ACHTUNG:

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 4]

  • 4 -

In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem Aufforde-

rungsschreiben und den BVB zu beachten.

Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leis- tungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen.

  1. Angebotsaufforderung

Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem

Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben.

Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter.

Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen:

• Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den

entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03).

• Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-

genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen.

• Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und dem Leistungsverzeichnis inkl.

ZTV (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen.

• Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert,

die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen.

• Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der

Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten For-

mulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

• Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Aufforde-

rungsschreiben und den BVB des Auftraggebers angegebenen Termine bestätigt

und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 5]

  • 5 -
  1. Verfahrensbeschreibung und Fristen

4.1

Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.

4.2

Eine weitere Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt. Die Vergabe-

stelle hat die Gründe, die gegen eine noch tiefergehende losweise Vergabe spre-

chen, sorgfältig mit dem Interesse an einem breiteren Wettbewerb abgewogen. Im

Ergebnis ist es für die Vergabestelle aus wirtschaftlichen und auch technischen

Gründen nicht zumutbar, weitere - kleinteiligere - Lose zu vergeben.

4.3

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

4.4

Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über

die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bieter werden auf gleichem Wege

beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bietern über die Vergabe-

plattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.

Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterla-

gen; sie gehen bei Widersprüchen den sonstigen Ausschreibungsunterlagen vor.

Alle Bieter sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren,

um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie

müssen sich registrieren, um ein Angebot einreichen zu können.

Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung er-

folgt, liegt es allein im Risikobereich des Bieters, falls er ggf. relevante Mitteilun-

gen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).

Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens

9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 6 -

Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwor-

tet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss

gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Angebots- frist möglich ist.

4.5

Sie haben bis

02.11.2026, 12.00 Uhr

Zeit, das Angebot zu erstellen (Angebotsfrist).

Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bieter

ist bis zu deren Ablauf am 02.01.2027 an sein Angebot gebunden. Das Angebot

kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden. Zieht

der Bieter das Angebot aus Gründen, die aus seiner Sphäre resultieren, zurück, be-

hält sich die Vergabestelle die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

vor.

Bitte reichen Sie das Angebot ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Tele-

fax oder E-Mail) über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS ein. Text-

form (eingescannte Dokumente) ist ausreichend. Signaturen sind nicht notwendig.

Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss

in Textform angegeben werden.

Für einen form- und fristgerechten Eingang muss das Angebot auf der Vergabe-

plattform hochgeladen werden. Eine Übersendung des Angebots über die Nach-

richtenfunktion der Vergabeplattform (Bieterfragen, etc.) ist nicht ausreichend. Ein solches Angebot wäre zwingend auszuschließen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass aus Gründen des fairen Wettbewerbs solche

Angebote aus dem Verfahren endgültig ausgeschlossen werden müssen, die auf-

grund Verschuldens des Bieters nach dem benannten Zeitpunkt bei der benannten

Stelle eingehen.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 7]

  • 7 -

4.6 Nach der Angebotsöffnung wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote

prüfen und auswerten. Sodann erfolgt die Mitteilung an die Bieter, welches Ange- bot den Zuschlag erhalten soll.

ACHTUNG: Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar. Mit Zuschlagser-

teilung kommt der Vertrag (Besondere Vertragsbedingungen – BVB – Anlage

  1. ohne die Notwendigkeit einer händischen Unterzeichnung durch die Vertrags-

partner rechtswirksam zu Stande.

  1. Eignungsprüfung Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung

anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen.

5.1 Allgemeine Eignung Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise

erbringen bzw. Erklärungen abgeben:

• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB

vorliegen (Anlage 07).

• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (An-

lage 07).

• Eigenerklärung Russlandsanktionen wird im Rahmen der Anlage 07 abge- fragt.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern

rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der:

• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

• alle Mitglieder aufgeführt sind,

• ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und

• die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 8 -

Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemein-

schaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzuläs-

sig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften

eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende

Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die

Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er

Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklä-

rung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern.

Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbe-

werbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Nieder-

lassungen eines Bieters.

Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen

mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft ei-

nes Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftli-

che und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklä-

rungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot

vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angege-

ben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots

nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unter- zeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen.

Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen beru-

fen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittun-

ternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfü-

gung stehen werden (Verpflichtungserklärung).

5.2 Auftragsspezifische Eignung

Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 9 -

erfüllen:

5.2.1 Technische Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen

unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter fol- gende Nachweise erbracht werden:

• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungs-

nachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufs- ausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Die Projektleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung

aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

• Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und Nach-

weis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnach-

weise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsaus-

übung) (Eigenerklärung Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).

Die Bauleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung auf-

weisen (Eigenerklärung Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).

Personenidentität zwischen Projekt- und Bauleitung ist zulässig.

• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekt:

▪ Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn

➢ im Rahmen des Referenzobjekts vergleichbare Metallbauarbei-

ten für PR-Fassaden erbracht worden sind, ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens 350.000,00

netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibi- lisiert ist und

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 10 -

➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Frist zur Einrei-

chung der Angebote) fertiggestellt (abgenommen) wurde.

Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzu-

weisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet wer- den.

Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen

Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle

die Angaben zur Referenz überprüfen kann.

Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuwei-

sen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden.

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorlie-

gen.

5.2.2 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müs-

sen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter

folgende Nachweise erbracht werden:

• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder ander-

weitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die

Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwen-

dig sind.

• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren in Höhe von jeweils mindestens 800.000,00 EUR.

• Nachweis der folgenden Versicherungen: o Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 jeweils für Personen-, Sach- und Vermö-

gensschäden je Schadensfall, mindestens zweifach maximiert je Ver- sicherungsjahr. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die

dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden (es

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 11 -

genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auf-

tragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder be-

stehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).

• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche

Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.

Achtung:

Für den Versicherungsnachweis und die Bankauskunft ist ein besonderes Au-

genmerk auf die aufgestellten Voraussetzungen zu legen.

Der Nachweis für die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister und für die allgemeine Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Frist

zur Einreichung der Angebote).

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähig-

keit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt

bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als

solcher ausreichend ist.

5.3

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforder-

liche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit an- derer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen /

Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlan-

gen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass

ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung ste-

hen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen

Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre-

chende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzi-

elle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung

haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 12 -

abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der

Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Zuschlagskriterien

Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt

gefasst:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist al-

lein der günstigste Preis.

  1. Formale Anforderungen an das Angebot Bitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforde-

rungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genann-

ten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen

muss.

VORSICHT:

Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleitschreiben wie z.B.

„unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ***“ oder

„bzgl. *** gehen wird davon aus, dass ***“ oder

„unser Angebot beinhaltet nicht ***“ oder

„es gelten unsere AGB“ etc.

führen wegen Änderung in den Vergabeunterlagen zwingend zum Ausschluss. Hier

hat die Vergabestelle keinerlei Ermessen!

7.1

Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die

Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 13 -

Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform

über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.

Dabei müssen die Vergabeunterlagen

• mit der Ziffer 02 („Angebotsschreiben“),

• mit der Bezeichnung „2026-09-22_LV Metallbauarbeiten BT-A Licht- höfe“, (bitte auch im GAEB-Format (Teil des Anlagenkonvoluts 03),

• mit der Ziffer 05 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),

• mit der Ziffer 06 („Anlage Referenzen“),

• mit der Ziffer 07 („Eigenerklärung zur Eignung“),

• mit der Ziffer 08 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag

einer Bietergemeinschaft),

• mit der Ziffer 09 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunter-

nehmer eingesetzt werden sollen),

• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“,

nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“)

• mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unter- nehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zu-

rückgegriffen wird; „Eignungsleihe“),

in elektronischer Form beigefügt werden.

Darüber hinaus muss der Bieter die folgenden Unterlagen einreichen

• schriftliche Bestätigung der im Aufforderungsschreiben und den BVB

vorgegebenen Termine: kein Vordruck

Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt,

muss in Textform angegeben werden.

Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Ange-

bots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 14 -

des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden.

Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.

7.2

Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit

der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizu-

fügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seiten-

zahl eingefügt werden.

7.3

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deut- scher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Ori-

ginals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

7.4 Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen

des Angebotes.

7.5

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Un-

vollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Ange- botsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

7.6

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren

an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-

schlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf

Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 15 -

7.7

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver-

wenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes An-

gebot wird ausgeschlossen.

  1. Rechtliche Hinweise

Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes:

Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die

Vergabekammer Westfalen

Geschäftsstelle der Vergabekammer Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster

Fax: +49 251-411-2165 vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf

Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§

160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zu-

ständigen Vergabekammer Westfalen mit Sitz in Münster. Ein Nachprüfungsan-

trag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den An-

trag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinfor-

mation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg

oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2

GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 16]

  • 16 -

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160

Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Be-

kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-

gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

GWB).

8.1

Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-

schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) ver- wiesen:

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen:

Gemeinde Weeze

vertreten durch den Bürgermeister

Georg Koenen

Cyriakusplatz 13/14

47652 Weeze Deutschland

Telefon: +49 (2837) 910-0 E-Mail: info@weeze.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragte Person: Andreas Ebels Zweckverband Kommunales Re-

chenzentrum Niederrhein (KRZN) Friedrich-Heinrich-Allee 130

47475 Kamp-Lintfort

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 17]

  • 17 -

Deutschland

Telefon: +49 (2842) 907-0

E-Mail: datenschutz@krzn.de

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung:

Durchführung eines Vergabeverfahrens; Ihre Daten werden fallbezogen verarbei-

tet, um Vergabeverfahren nach den Vorgaben der einschlägigen Vergabebestim-

mungen abwickeln zu können. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfah-

rens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

Konkret werden ihre Daten zu folgenden Zwecken erhoben:

Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere:

• Bereitstellung von Vergabeunterlagen

• Beantwortung von Bieterfragen

• Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen

• Überprüfung der Eignung

• Prüfung und Wertung von Angeboten

• Erfüllen sonstiger vergaberechtlicher Verpflichtungen

• Dokumente und- Vertragsmanagement

• Vertragsabwicklung

• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

• Führen sachdienlicher Kommunikation

b) Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabe-

verfahrens als öffentlicher Auftraggeber und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs.

1 Buchstabe b, c und e, Art. 6 Abs. 3 DSGVO.

Der öffentliche Auftraggeber hat das geltende Recht zu beachten. Dazu gehören

insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verord- nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über die

Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Verordnung über die Vergabe öffent-

licher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Verordnung

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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  • 18 -

über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sektorenbereich (SektVO), die Unter-

schwellenvergabeverordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgV NRW), das Nordrhein-westfälische Gesetz zur Förderung

des Mittelstandes (MFGVO NRW), das nordrhein-westfälische Korruptionsbe- kämpfungsgesetz (KorruptionsbG NRW), das Wettbewerbsregistergesetz

(WRegG), das Geldwäschegesetz (GwG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO

NRW).

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Empfänger innerhalb der Verwaltung:

Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung sowie ggf. deren Vorgesetzte oder

Prüfungsinstitutionen (z.B. Justiziariat, Aufsichtsorgane, Innenrevision, Daten- schutzbeauftragter, Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A).

Auftragsverarbeiter:

Mitarbeiter, die die Vergabeplattform betreuen.

Dritte:

• Unterlegene Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren gemäß § 134 GWB,

§ 62 VgV, § 56 SektVO, § 36 VSVgV, § 30 KonzVgV sowie in nationalen

Vergabeverfahren gemäß § 46 UVgO, 19 VOB/A

• Registerstellen (z.B. für die Abfrage von Ausschlussgründen oder aufgrund

von fördermittelrechtlichen Vorgaben)

o Vergaberegister NRW (Korruptionsregister) o Tariftreueregister

o Gewerbezentralregister o Wettbewerbsregister

o Transparenzregister o Hauptzollamt

• Vergabeportal: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vor- geschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

[Seite 19]

  • 19 -

Nachträgen bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese Informa-

tionen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten Unter-

nehmens und in europaweiten Verfahren auch den Auftragswert des Auf- trags

• Institutionen des Bundes (Statistisches Bundesamt) und die EU-Kommis- sion im Rahmen der Meldepflichten nach der Verordnung zur Statistik über

die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO)

• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestim- mungen bei EU-weiten Vergabeverfahren (Vergabekammer)

• Gerichte im Falle von Eilrechtsschutzverfahren oder Klagen, bzw. bei Be-

schwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer

• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzangaben

• Zuwendungsgeber im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen, bzw. vorgesehene Prüfstellen bei EU-geförderten Vorhaben

• des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte

Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen, Rechtsberater so-

wie sonstige Berater*innen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Bereitstel-

lung von Vergabeunterlagen und / oder der Prüfung und Wertung von Teil-

nahmeanträgen und Angeboten. Die beteiligten externen Dritten werden

von den öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung der datenschutz-

rechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelas-

sen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im

Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergabe-

register beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen

schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet

ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf ei-

nen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer

Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergabe-

register vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage

im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag

erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentral-

register nach § 150a der Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zu-

schlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen

Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Herkunft und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Es werden nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die im Rahmen des Verga-

beverfahrens von den Bewerbern und Bietern zur Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt,

• Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und

Nachnamen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),

• Daten zum Nachweis der Gesetzestreue des Unternehmens,

• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unterneh-

mens und

• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistun-

gen mit Angaben von Referenzgebern

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern eine rechtliche Verpflich-

tung besteht oder in die Erhebung eingewilligt wurde.

Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internatio-

nale Organisation übermittelt.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Da-

ten:

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beach- tung der gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Verga-

beunterlagen sind gemäß § 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 UVgO bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens

jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen, die als nicht

archivierungswürdig eingestuft wurden, werden in der Regel zehn Jahre nach Ab-

schluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Längere Aufbe-

wahrungspflichten können sich beispielsweise im Rahmen von EU-geförderten

Vorhaben ergeben. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist in der Regel maximal

30 Jahre nach Vertragsschluss, sie kann jedoch aufgrund einer längeren Vertrags-

laufzeit oder im Kontext mit Prüfungen des betreffenden Vertrages ggf. auch län- ger ausfallen.

Daneben sind Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

ggf. auch die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbei-

tung personenbezogener Daten:

Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 20 Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten perso-

nenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffen-

den Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervoll-

ständigt werden.

Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.

Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewer-

bers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO:

Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Datenübertragung in

einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format.

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Be- werbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu wi-

dersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213

Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft ge-

bende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachge-

kommen ist.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten Im Rahmen des Vergabeverfahrens und der anschließenden Geschäftsbeziehung

ist es erforderlich, dass die Bewerber und Bieter diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der Ge-

schäftsbeziehung sowie der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflich-

ten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der öffentliche Auftraggeber ver-

pflichtet ist. Werden die notwendigen Daten nicht zur Verfügung gestellt, darf eine

Geschäftsbeziehung nicht eingegangen werden und führt ggf. zur Ablehnung des

Teilnahmeantrags oder zum Ausschluss des Angebots.

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten

(bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buch-

stabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interes-

sen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

8.2

Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und

Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Sie finden die entsprechenden Be-

sonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der An-

lage 12, die nicht mit dem Angebot eingereicht werden muss.

  1. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:

Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte/be- arbeitete Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden (Angebotsbe-

standteile), ansonsten ist möglich, dass das Angebot allein aufgrund der Unvoll- ständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:

• Vordruck – Ziffer 02: Angebotsschreiben

• Vordruck – „2026-09-22_LV Metallbauarbeiten BT-A Lichthöfe“: be-

preistes Leistungsverzeichnis (bitte auch im GAEB-Format (Teil des

Anlagenkonvoluts 03)

• Vordruck – Ziffer 05: Checkliste Leistungsfähigkeit mit geforderten Nach-

weisen

• Vordruck – Ziffer 06: Referenzen mit Ansprechpartnern

• Vordruck – Ziffer 07: Eigenerklärung zur Eignung,

• nur bei Angebot einer Bietergemeinschaft: Vordruck – Ziffer 08: Bietergemeinschaftserklärung

• nur für den Fall von Nachunternehmereinsatz: Vordruck – Ziffer 09: Verzeichnis Nachunternehmer

• nur für den Fall von Eignungsleihe bei Dritten:

Vordruck – Ziffer 10: Verzeichnis der Leistungen anderer Unterneh- men

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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• nur für den Fall von Eignungsleihe bei Dritten:

Vordruck – Ziffer 11: Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Un-

ternehmen

• schriftliche Bestätigung der im Aufforderungsschreiben und BVB vorge- gebenen Termine: kein Vordruck

Die Vergabestelle freut sich auf Ihre Angebote!

ENDE DES DOKUMENTS

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung