[Seite 1]
KKI-Nr.: 20240201 Weeze, Neubau Grundschule
BAUSTELLENSICHERHEITSKOORDINATION
Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz
Am vorgenannten Bauvorhaben sind Sie mit der Erbringung von Leistungen beauftragt worden. Der Bauherr hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator -SiGeKo- mit der Koordination der Baustellensicherheit nach der Baustellenverordnung beauftragt.
Im Rahmen dieser Tätigkeit benötigen wir dazu von ihnen, basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz, der Baustellenverordnung, den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) und weiteren arbeitsschutzfachlich relevanten Regelungen, sowie dem für die Baustelle geltenden Sicherheitskonzept, einige Angaben zu ihren Tätigkeiten, ihrem Unternehmen, der Organisation ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und ihren gewerkspezifischen Gefährdungen.
In den Formularen der betrieblichen Auskunft zum Arbeitsschutz sind die entsprechenden Angaben vollständig einzutragen und die zugehörigen, erforderlichen Unterlagen und Anlagen beizufügen. Der nachfolgend benannte SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Die ausgefüllten Unterlagen und Anlagen senden Sie bitte der nachfolgenden Liste an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zurück. Dieser wird die Unterlagen sichten, dokumentieren und ggf. Nachforderungen mitteilen.
Ausgehend von der Erstellung der Firmenauskunft als Dokumentation zum Arbeitsschutz wird davon ausgegangen, dass alle arbeitsschutzfachlichen Unterlagen, Anweisungen, Nachweise und Dokumente jederzeit auf der Baustelle zur Einsicht zur Verfügung stehen.
SiGe-Koordination
Kempen Krause Ingenieure GmbH Ritterstraße 20, 52072 Aachen
Bernhard Wehr 0241/88990536 bernhard.wehr@kempenkrause.de
Elmar Breuer 0241/88990901 elmar.breuer@kempenkrause.de
Seite 1 von 2
[Seite 2]
KKI-Nr.: 20240201 Weeze, Neubau Grundschule
Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz Checkliste
Jeder Unternehmer/ Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz bzw. BG-Verschriften verpflichtet die Umsetzung und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu dokumentieren. Diese Checkliste soll eine Übersicht über wichtige Dokumente, die bereits vor Arbeitsbeginn angefertigt werden müssen, geben. Für die Vollständigkeit und Übermittlung der Unterlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Abgaberegelung
| Dokumente /Nachweise | Auf Baustelle vorhalten | An SiGeKo übermitteln |
|---|---|---|
| Nach Auftragsvergabe | ||
| Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz, Teil A - Benennung Fachkraft für Arbeitssicherheit - zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem | X Teil A | |
| Mindestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn | ||
| Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz, Teil B - Kontaktdaten der Ansprechpartner - Baustellenspezifische Angaben | X Teil B | |
| Gefährdungsbeurteilungen: - Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel | X | X |
| Meldung eigener Nachunternehmer - Betriebliche Auskunft zum Arbeitsschutz, Teil D | X Teil D | |
| Vor Arbeitsaufnahme auf der Baustelle, nach Erfordernis | ||
| Sicherheitsunterweisung - Betriebliche Auskunft Teil E | X | X Teil E |
| Baustellen-Unterweisung der Sub-/Nachunternehmer | X | X |
| Auskunft Befähigungsnachweise - Betriebliche Auskunft Teil C | X Teil C | |
| Elektrische Betriebsmittel: - Prüfsiegel (Prüfnachweise), Betriebsanweisungen | X | |
| Gefahrstoffe: - Gefahrstoffkataster, Unterweisungen | X | |
| PSA gegen Absturz: - Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilung, Rettungsmaßnahmen | X | |
| Baumaschinen: - Fahrerlaubnis, Betriebsanweisung | X | |
| Gerüstbenutzung: - Freigabe, Nutzerprüfung, Betriebsanweisung | X |
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird die Dokumente prüfen. Sollten diese nicht vorliegen kann der Bauherr bzw. der Baustellenleiter die Arbeiten auf Ihre Kosten einstellen. Wir empfehlen eine Arbeitsschutzmappe für das Betriebsfahrzeug oder den Baustellencontainer anzulegen.
Seite 2 von 2