02 Bietermerkblatt Metall-Geländer.pdf

Metallbauarbeiten für Geländer am Pfarrhaus in Groß Flöthe

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 01:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Samtgemeinde Oderwald Zentrale Vergabestelle Bahnhofstraße 6 38312 Börßum

Bieter-Merkblatt

Ablauf und Fristen des Vergabeverfahrens

Fragen während der Angebotsfrist sind bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig beantworten kann.

Bieter sind bis zum Ablauf des in der Auftragsbekanntmachung genannten Tages (Bindefrist) an ihr An- gebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich bei Bedarf vor, Bieter um Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist zu bitten.

Elektronische Abwicklung und Registrierung

Um sicherzustellen, dass alle Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen anderer Unternehmen erhalten, sollten Interessen- ten sich auf der Vergabeplattform der vergabe.Niedersachsen für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung).

Es obliegt ausschließlich dem Unternehmen, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzu- stellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.

Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unter- nehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabe- unterlagen zwischen- zeitlich geändert wurden oder ob der Auftraggeber Fragen zum Vergabe- verfahren beantwortet hat.

Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Unternehmen.

Unklarheiten, Fragen

Fragen innerhalb des Vergabeverfahrens können ausschließlich über das Kommunikationsmodul im Projektraum der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform gestellt werden und werden im Rah- men von anonymisierten Rundschreiben über die Vergabeplattform beantwortet. Fragen, die auf ande- rem Wege (insbesondere telefonisch, per Fax oder E-Mail) gestellt werden, werden nicht beantwortet.

Unternehmen haben den Auftraggeber unverzüglich auf etwaige Unvollständigkeiten, Ungenauigkei- ten oder Rechtsverstöße hinzuweisen, damit der Auftraggeber rechtzeitig und unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung aller Teilnehmer angemessen reagieren kann. Fra- gen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sind von etwaigen Rügen deutlich zu trennen.

Anforderungen an die Angebote

Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Verga- beunterlagen vorgenommen wurden, werden nicht akzeptiert.

Das gleiche gilt für Allgemeine Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen der Bieter. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Ange- botes führen.

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