[Seite 1]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer 012907 01 Vergabenummer 3710_EU_ 011226
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme W ilhelms-Gymnasium NWT-Neubau
Leistung M etallbauarbeiten
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3
[Seite 2]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3
[Seite 3]
124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 3
[Seite 4]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen Vergabeart 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 offenes Verfahren 70178 Stuttgart nicht offenes Verfahren Deutschland Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- Tel.: +49 711/216-89826 Fax.: bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- LHS - DLZ im Hochbauamt wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum 01.12.2026 Uhrzeit 10:00
Bindefrist endet am 12.02.2027
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
01290701 Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau
70597 Stuttgart, Albstr. 80 Vergabenummer Leistung
3710_EU_011226 Metallbauarbeiten
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung („Merk- blatt zum LTMG“)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Weitere Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtun- gen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg („BVB LTMG“) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz er- fasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 5
[Seite 5]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022-576 vom 08. April 2022 Anlagen zu NBBW-Vorgaben
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 444 oder vergleichbar- Referenzangaben über vergleichbare Leistungen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Na- men und für Rechnung
der Landeshauptstadt Stuttgart S chulverwaltungsamt Stuttgart, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart
vertreten durch das Hochbauamt zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle
Straße Fax PLZ/Ort E-Mail
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 5
[Seite 6]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Beantwortungsfrist gemäß § 12a EU Abs. 3 VOB/A schriftlich bei der Vergabestelle (an die o.g. E-Mail-Adresse oder über www.meinauftrag.rib.de) zu beantragen, damit diese allen Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Beantwortungsfrist erteilt wer- den können (§ 12a EU Abs. 3 VOB/A)
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestä- tigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 3 von 5
[Seite 7]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. Außerdem müssen mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar sein. Ein anderes Hauptangebot ist möglichst als „weiteres Hauptangebot“ hochzuladen. Der Bieter sollte zumindest im Angebotsschreiben (FB 213EU) auf mehrere Hauptangebote hinwei- sen und gegebenenfalls diese als PDF eindeutig mit Dateinamen benennen, z.B. „Hauptangebot 1“, Hauptangebot 2“.
Im Übrigen ist zu beachten, dass rechtsmissbräuchliche Angebote zwingend ausgeschlos- sen werden müssen. Daher wird dringend empfohlen, bereits mit dem Angebot zu erläutern, wo- rin der Preis- oder Technikunterschied besteht und wie dieser zustande kommt, um den Ver- dacht der Rechtsmissbräuchlichkeit von Anfang an auszuräumen. Spätere Angaben nach Kenntnis des Submissionsergebnisses können nur noch bedingt berücksichtigt werden und führen im Zweifel zum Ausschluss.
nicht zugelassen. 6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: Nebenangebote, die nur eine Pauschalsumme beinhalten
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent ein- geräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7.1 Wertung im Verhandlungsverfahren Der Auftragsgeber behält sich nach § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 4 von 5
[Seite 8]
211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karls
Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Tel.: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 10 Hinweise: Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber vom Bieter, der für die Vergabe vorgesehen ist, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister entsprechend Wettbewerbsregistergesetz durchführen.
Bieter sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Durch Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform und Bewerbung beim jeweiligen Verfahren werden die Bieter über Fragen, Antworten und Änderungen im Vergabeverfahren automatisch über die im System hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Bitte achten Sie daher darauf, Ihre entsprechenden Kontaktdaten immer aktuell zu halten.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 5 von 5
[Seite 9]
212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuwei- sen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
3.8 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen gewährt werden.
Preisnachlässe als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme werden bei der Niederschrift zur Öff- nung erfasst. Auch Nachlässe auf einzelne Positionen und Titel werden gewertet, wenn diese eindeutig aus den Ein- tragungen im Angebot hervorgehen. Der Bieter berücksichtigt diese bei der Ermittlung der Angebotsendsumme. Bei der Niederschrift zum Öffnungstermin werden diese Nachlässe nicht gesondert aufgeführt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleis- tung erforderlich sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 3
[Seite 10]
212 EU (Teilnahmebedingungen EU)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- ter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet ha- ben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapa- zitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemein- sam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungser- klärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations- verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von an- deren Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Ein- zelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 3
[Seite 11]
212 EU (Teilnahmebedingungen EU)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständi- ger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklä- rungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Num- mern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ.2 Stand Dez 2025 Seite 3 von 3
[Seite 12]
213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Registergericht: (Name und Anschrift der Vergabestelle)
LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
01290701 Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau
70597 Stuttgart, Albstr. 80
Vergabenummer Leistung
3710_EU_011226 Metallbauarbeiten Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforder- ten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 1 von 3
[Seite 13]
213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 2 von 3
[Seite 14]
213 EU (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorge- legte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
9 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 211 EU) Mustervordru- cke der Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden.
10 Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket Wir versichern, dass wir nicht zu den in Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (liegt den Vergabeunterlagen bei) über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören. Wir versichern, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Wir versichern, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lie- feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist, sofern Abgabeform zugelassen,
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
© VHB - Bund Ausgabe 2017 - Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Dez 2025 Seite 3 von 3
[Seite 15]
214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer 3 710_EU_011226
Baumaßnahme
Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau
Leistung
Metallbauarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.06.2027 .
in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 14.05.2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 2 6.07.2027 . innerhalb von 40 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
Vorlage Werk- und Montageplanung bis 19.03.27 Fertigstellung Metallbauarbeiten Aussenbereich bis 16.07.27
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer); Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer), der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Schlussabrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Ergänzungen LHS 65 DLZ 2 Stand April 2025 Seite 1 von 2
[Seite 16]
214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Ergänzungen LHS 65 DLZ 2 Stand April 2025 Seite 2 von 2
[Seite 17]
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
Abnahme ☐ Es wird eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B verlangt. ☐ Es wird keine förmliche Abnahme verlangt.
-
Baustelleneinrichtungsplan ☐ Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, der die für sein Gewerk erforderlichen Aufstellplätze für Geräte, Lagerplätze etc. enthält. Der Plan ist spätestens 2 4 Werktage vor Ausführungsbeginn dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Bei Änderungen ist der Plan zu überarbeiten und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
-
Baufristenplan ☐ Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandsteil. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und 1 - fach ☐ digital als PDF ☐ in Papierform dem AG zu übergeben.
-
Bautagesbericht ☐ Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber oder der Objektüberwachung des Auftraggebers spätestens wöchentlich zu übergeben. Hierin sind Datum, Eckdaten zur Witterung, Anzahl am Bau tätiger Mitarbeiter, Arbeitszeiten, ausgeführte Tätigkeiten, Eingang von Baustoffen, -teilen, Einsatz von Geräten, besondere Vorkommnisse, ggf. Anordnungen der Objektüberwachung und für die Arbeiten relevante Ereignisse durch den AN aufzuführen.
-
Ausführungsunterlagen ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen in - facher Ausführung zur Verfügung gestellt. ☐ Dem AN werden die Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. ☐ Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektserver zum Datenaustausch bereit. Der Austausch aller projektrelevanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektserver. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über den Projektserver digital als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Plots und Ausdrucke sind vom AN selbst herzustellen. Maßgeblich für den Übergabezeitpunkt von Dokumenten und Planunterlagen ist der Upload auf den Projektserver. ☐ Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle in der aktuellsten Fassung/ mit aktuellem Index zur Verfügung gehalten werden.
-
Rechnungsstellung ☐ Die Einreichung der Rechnung als PDF oder schriftlich ist zulässig, sofern dies der aktuellen gesetzlichen Lage entspricht. ☐ Die Rechnungen sind elektronisch zu stellen. ☐ Bei elektronischer Rechnungsstellung sind folgende Regelungen zu beachten: Das im Auftragsschreiben genannte Geschäftszeichen ist im Feld BT-51 zu führen ☐ Die im Auftragsschreiben genannte Projektnummer ist in Feld BT-11 zu führen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/elektronische- rechnungen.php S ehen Sie dazu die Hinweise im Auftragsschreiben.
-
Aufmaßunterlagen ☐ Die Aufmaßunterlagen sind im gültigen GAEB Format vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten:
Landeshauptstadt Stuttgart – Stand Dezember 2025
[Seite 18]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme W ilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung M etallbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☒ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ ☐ ☐ ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☒ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐ ☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐ ☐ ☐
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Feb 2020 Seite 1 von 2
[Seite 19]
216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) 2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen ☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, geglie- dert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenz- planes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐ ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐ ☐ ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen) ☐ ☐ ☐ ☐
© VHB - Bund Ausgabe 2017 – Bund Ausgabe 2017 Ergänzungen LHS 65-DLZ 2 Stand Feb 2020 Seite 2 von 2
[Seite 20]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung Metallbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte-kos- ten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer-leis- tungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 1 von 2
[Seite 21]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = un- mittelbare Herstel- lungskosten € | Gesamt- zu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters, insbesondere Erläuterung über die Zusammensetzung der Baustellen- gemeinkosten. Welche Kosten werden konkret abgedeckt:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand Oktober 2016 Ergänzungen LHS 65- DLZ.2 Stand Jan 2022 Seite 2 von 2
[Seite 22]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung Metallbauarbeiten |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
[Seite 23]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
[Seite 24]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme 01290701 Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau 70597 Stuttgart, Albstr. 80 | ||
| Angebot für Metallbauarbeiten |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV 1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 | Menge 1 | Men- gen- einheit 1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Löhne 2, 3 | Stoffe 2 | Geräte 2, 4 | Sonstiges 2 | Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 3.1.10 | Gitterroste | 160 | m² | ||||||
| 3.1.30 | Auflagerrahmen für Gitterrostebene | 460 | m | ||||||
| 3.1.50 | Profil zwischen Zugstützen | 130 | m | ||||||
| 3.2.10 | Absturzsicherung | 130 | m | ||||||
| 3.3.10 | Profilstahl für Treppenwangen | 1.900 | kg | ||||||
| 3.3.70 | Absturzsicherung, aussen | 2 | St | ||||||
| 3.3.140 | Fluchttür | 2 | St | ||||||
| 3.4.10 | Profilstahl für Treppen-und Podestkonstruktion | 3.350 | kg | ||||||
| 3.4.70 | Absturzsicherung Treppe | 10,10 | m | ||||||
| 3.5.10 | Randwinkel Deckenstirn | 9 | m | ||||||
| 3.6.10 | Edelstahlhandlauf, d=33,7mm, SB-Wand | 1 | St | ||||||
| 3.6.30 | Unterkonstruktion | 4,8 | m² | ||||||
| 3.7.30 | Abdeckung Deckel | 10 | m² | ||||||
| 3.8.10 | Stele Edelstahl | 1 | St | ||||||
| 4.2.10 | Edelstahlhandlauf, d=33,7mm | 2 | St |
1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind.
© VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand Mai 2010 Seite 1 von 1
[Seite 25]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme W ilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung Metallbauarbeiten |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 26]
236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme W ilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung M etallbauarbeiten |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 27]
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer 01290701 | Baumaßnahme Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau |
|---|---|
| Vergabenummer 3710_EU_011226 | Leistung Metallbauarbeiten |
3710_EU_011226 Metallbauarbeiten
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 28]
241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 3710_EU_011226 | ||
| Baumaßnahme W ilhelms-Gymnasium NWT-Neubau | ||
| Leistung M etallbauarbeiten |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 29]
421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3710_EU_011226 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau Metallbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 30]
422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages 3710_EU_011226 | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung Wilhelms-Gymnasium NWT-Neubau Metallbauarbeiten |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 31]
444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung
vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer
Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal
| Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht | |
|---|---|
| Nummer | Bezeichnung |
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m, St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3
[Seite 32]
444 (Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3
[Seite 33]
444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5
Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden. im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail
Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3
[Seite 34]
Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022— von Verträgen, die vor dem 9. April 2022geschlossen wurden.
[Seite 35]
Stand 01.01.2019
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.
Allgemeines
Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.
Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.
Informationen zum LTMG
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-
[Seite 36]
2
stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.
Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
[Seite 37]
3
Pflegedienstleistungen Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.
Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.
Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-
[Seite 38]
4
dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;
dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.
Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.
Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.
Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.
Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der
[Seite 39]
5
schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn
[Seite 40]
6
Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.
Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung
[Seite 41]
7
zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre/Wir erklären,
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
[Seite 42]
8
Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.
Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.
[Seite 43]
9
dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.
Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).
dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.
Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
[Seite 44]
Stand 01.01.2019
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;
(3) für Leistungen,
deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen, die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden, die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
[Seite 45]
2
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
- Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
[Seite 46]
3
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG
[Seite 47]
4
kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.
[Seite 48]
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
[Seite 49]
2
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
[Seite 50]
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,
[Seite 51]
2
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.
[Seite 52]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 1 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0 VORBEMERKUNGEN
0.1 Baubeschreibung
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
Die Gebäude des Wilhelms-Gymnasiums wurden im Jahr 1962 nach Planung von Prof. Volkart errichtet und wurden in der Zwischenzeit mehrfach erweitert. Die Schule besteht aus einem Hauptgebäude, einem Fachklassenbau, einer Turnhalle mit Schwimmhalle und einer Mensa. Im Süd- Westen soll ein neuer Fachklassenbau gebaut werden, der Inhalt dieser Ausschreibung ist. Dieses Gebäude wird auf dem Schulcampus mit der Kurzform Bau E bezeichnet.
Inhalt der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind die Metallbauarbeiten (innen und aussen) für diesen Fachklassenbau Bau E.
Standort:
Wilhelmsgymnasium Degerloch Albstraße 80 70597 Stuttgart
Als Standort für den Fachklassenbau Bau E wurde die Fläche westlich des Hauptgebäudes des Wilhelmsgymnasiums gewählt.
Das Gebäude ist als zweigeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung geplant.
Die Außenmaße betragen ca. 33 x 33 m. Der Erweiterungsbau wird als Holz-Betonverbundkonstruktion mit modular vorgefertigten Bauelementen ausgeführt. Das Untergeschoss wird als Stahlbetonkonstruktion errichtet. Im Erdgeschoss und Obergeschoss befinden sich die Unterrichtsräume, der Mehrzweckraum, der Praktikumsraum und die Vorbereitungsräume, im Untergeschoss werden die Technikbereiche und der große Lagerraum für die Schule verortet. Der Eingang zum Fachklassenbau befindet sich im Osten mit Anschluss über einen überdachten Verbindungssteg an den südlichen Zugang zum Hauptbau und den zentralen Schulhof. Die Unterrichtsräume werden um eine zentrale zweigeschossige Halle organisiert.
Die Bodenplatte, die Decke und die Wände der Teilunterkellerung, sowie der Nebenraumkern werden aus Stahlbeton ausgeführt und erfüllen damit die geforderte Feuerbeständigkeit der Bauteile. Die Decke im EG und 1.OG ist als sichtbare Holzbeton-Verbundkonstruktion konzipiert, mit Modulen aus einer Holzplatte mit Aufbeton auf Holzdoppelrippen mit einer Breite von 24cm ( Rippe 24cm, Rippe 24cm, Feld102 cm, Rippe 24cm, Rippe 14cm, Feld 102cm ... ). Das Montagemaß der Module beträgt ca. 8,0 x 3,0m. Alle tragenden Bauteile der Obergeschosse (EG und OG) werden feuerhemmend dimensioniert. Das Kellergeschoss wird feuerbeständig ausgeführt. Die Bodenplatte und die Kelleraußenwände werden mit 120mm bzw. 160mm extrudiertem Polystyrolschaum gedämmt. Das Untergeschoss wird mit einer Drainage und einer Schwarzabdichtung ausgeführt. Nur die tieferliegende Aufzugsunterfahrt wird in WU-Beton ausgeführt.
Die Fassade wird als Holzständerkonstruktion mit einer hinterlüfteten Holzverkleidung ausgeführt. Der Fluchtbalkon muss zum Erdgeschoss die Brandschutzqualität feuerhemmend erfüllen. Die beiden Fluchttreppen gewährleisten die sichere Entfluchtung.
Das Flachdach ist mit einer extensiven Begrünung geplant. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage geplant.
Die nicht tragenden Wände werden in Holzständerbauweise errichtet. Die Wände zur Halle müssen feuerhemmend ausgebildet werden, damit die Halle als Cluster genutzt werden kann.
Die Beheizung erfolgt über ein Erdwärmesondenfeld und eine Wärmepumpe. Die Beheizung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung. Über einen neuen Erdkanal zwischen den Bauteilen E und A (Hauptgebäude) können die Versorgungszu- leitungen geführt werden.
Es ist eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Unterrichtsräume vorgesehen. Die Lüftungszentrale wird im Untergeschoss errichtet.
Die Entwässerung erfolgt über eine neue Grundleitung in Richtung des Kreuzungsbereiches in der Sigmaringer Straße.
Es wird eine flächendeckende Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2 eingebaut.
Für die behindertengerechte Erschließung der Geschosse wird im Eingangsbereich ein Aufzug integriert.
Die Baustelle wird über die Sigmaringer Straße (Stichstraße) im Süden erschlossen. Zwischen dem Wendehammer und der Baustelle wurde eine Baustraße hergestellt. An der Einmündung in die Stichstraße ist Morgens und Nachmittags mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Baustelle
[Seite 53]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 2 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Die Baustel | Einheit le wird über die Sigmaringer Straße (Stichstraße) i | Einheitspreis in | Gesamtpreis in sen. Zwischen dem EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| m Süde | n er EUR | schlos |
Nr.) Wendehammer und der Baustelle wurde eine Baustraße hergestellt. An deErU REinmündung in dEiUeR Stichstraße ist Morgens und Nachmittags mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die Baustelle wird mit einem Zaunelement vom Schülerfreibereich abgetrennt.
Der Neubau soll die NBBW Kriterien (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg) erfüllen. Somit wurden auch der Nutzungsbedarf, die Lüftungsart, die Heizungsanlage und die Erstellung der Bauteile in Bezug zu den nachhaltigen Kriterien untersucht. Durch die Umsetzung der NBBW- Kriterien wird gewährleistet, dass Nachhaltigkeitsaspekte als selbstverständ- licher Bestandteil bei der Planung und Realisierung von Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen der Anlage zu NBBW Vorgaben_V2017 zu erfüllen:
Besichtigungen sind nur vom Weg außerhalb des Schulgeländes möglich.
Gesamtbetrag:
[Seite 54]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 3 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2 ATV nach DIN 18299
- ATV nach DIN 18299
- ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten, Beschaffenheit der Zufahrt und Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Der Fachklassenbau wird westlich des Hauptbaus errichtet.
Nördlich grenzt an den geplanten Standort die Sporthalle Degerloch an. Westlich befindet sich ein öffentlicher Feldweg (Fahrverbot für Kraftfahrzeuge) mit einem Scaterplatz. Im Süden grenzt die Internationale Schule Stuttgart an.
Das Baufeld fällt leicht nach Osten ab und hat Höhen von
447,40 bis 447,90 m ü. NN.
FFB Erdgeschoss befindet sich auf Höhe 447,90 m ü. NN.
Die Baustellenanlieferung erfolgt aus südöstlicher Richtung über die Stichstraße der Sigmaringer Straße. Aufgrund der beengten Zufahrtssituation der Baustelle sowie aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf der Baustelleneinrichtungsfläche an sich, ist beim Einrichten der Baustelle, sowie bei Anlieferungen und Materialtransport mit Behinderungen zu rechnen.
Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Schulgelände. Die angrenzenden Schulen sind während der gesamten Bauzeit weiter im Betrieb. Es ist auf ein Höchstmaß an Sicherheit für die Kinder während der Bauarbeiten zu achten.
Haupstoßzeiten an der Baustelleneinfahrt Sigmaringer Straße, in denen mit höherem Aufkommen an Schülern und PKWs zu rechnen ist und ein Kreuzen der Wege zu vermeiden ist, sind:
vormittags 7:45 - 8:15 Uhr
nachmittags 14:45 - 15:45 Uhr
In diesen Zeitfenstern ist Baustellenverkehr zu vermeiden.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Die Baustelle befindet sich in einem Mischgebiet. Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen gelten die Immissionsrichtwerte: tagsüber 60 dB(A) -- nachts 45 dB(A). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu den Arbeitszeiten. Die Bauarbeiten können werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen:
Es handelt sich um einen Schulbau. Die Anlage auf der zu erstellenden Gründung ist zweigeschossig mit Teilunterkeller- ung.
Außenmaße: 33 m x 33 m x 8,55 m Höhe ab FFB Erdgeschoss
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die Anlieferungen können werktäglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden. Grundsätzlich ist die Straßen- verkehrsordnung einzuhalten. Beim Befahren und Verlassen der Baustelle muss auf Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden (Schrittgeschwindigkeit einhalten). Die Außenanlagen, wie Straßenbeleuchtung, Bordsteine, Bäume und Sträucher usw., die sich innerhalb und außerhalb des Bauzaunes befinden, dürfen durch den Baustellenverkehr ausdrücklich nicht beschädigt werden. Die Baustellenfahrzeuge dürfen nur in Absprache mit dem AG auf ausgewiesenen Flächen innerhalb des Bauzauns geparkt werden.
Für die Verkehrssicherheit ist der AN verantwortlich.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Baustellenzu- und -ausfahrten sind für den Baustellen- verkehr freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transport- einrichtungen und Transportwegen:
Die Baustellenzufahrt ist nur über die Stichstraße von der Sigmaringer Straße zugänglich.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser,
[Seite 55]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 4 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Der Wasser- und Stromanschluss wird für die Baustelle vom Rohbauer hergestellt. Baustrom- Hauptverteiler-Schrank 100 A. Bauwasseranschluss: 1 1/4 Zoll, Lage siehe Baustellen- einrichtungsplan.
Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom trägt der Auftraggeber.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räumen:
Die Baustelleneinrichtungsflächen (siehe Baustellen- einrichtungsplan) weisen für Lager-und Aufenthalts- möglichkeiten nur eingeschränkte Kapazitäten auf. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge gibt es innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche nicht. Die Stellflächen für Lager- und Aufenthaltscontainer sind nur in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu beanspruchen. Auf der Baustelle ist das Aufstellen von Wohncontainern/Wohnwagen untersagt.
Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes sind vom AN alle erforderlichen Abstimmungen zu führen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Diesbezüglich anfallende Gebühren/ Kosten sind vom AN zu tragen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der vorgefundene Zustand wiederherzustellen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit:
entfällt
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
entfällt
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Für Arbeiten mit Gefahrstoffen sind insbesondere die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen.
Der Einsatz von gefährlichen Stoffen ist untersagt.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung:
Anfallender Müll, Schutt und Schrott ist vom AN täglich zu beseitigen. Abzubrechende Bauteile sind zu trennen und eigenverantwortlich einer geregelten Entsorgung zuzuführen. Der Nachweis der Entsorgung ist mittels Lieferschein der Deponie / des Entsorgers zu belegen
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
siehe 0.1.2
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass sämtliche Außenanlagen ausdrücklich nicht beschädigt werden.
Für die Bäume wird durch den Rohbauer ein Baumschutz hergestellt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:
Für die Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs in der Zeit der Anlieferung ist der AN vollumfänglich verantwortlich.
Anlieferungen mit längeren Standzeiten sind bei der Stadt rechtzeitig anzumelden. Straßensperrungen sind selbstständig und selbstverantwortlich zu beantragen
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Der Rückbau von Bestandsleitungen befindet sich im Leistungsbereich des Rohbauers. Zu beachten ist aber eine Stromleitung im südlichen Grundstücksbereich im Verlauf der Baustellenzufahrt..
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer:
siehe Punkt 0.1.16
[Seite 56]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 5 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden:
entfällt
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Alle anfallenden Entsorgungsgebühren, die durch Abfälle des AN entstehen, sind vom AN zu übernehmen.
Die nächstgelegenen Entsorgungsstellen können bei der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) erfragt werden.
Solange Baufahrzeuge die Verkehrsflächen des öffentlichen Bereiches frequentieren, sind diese ständig zu reinigen, falls erforderlich auch mehrmals täglich.
Werden aufgrund von Beanstandungen nicht unverzüglich Straßenreinigungsmaßnahmen vom AN ergriffen, so können durch den AG Reinigungsfahrzeuge und -kolonnen mit der Straßenreinigung beauftragt werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem AN in Rechnung gestellt.
Im gesamten Bereich der Baustelle herrscht Rauchverbot.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass das Baugelände gegenüber dem Schülerbereich gesichert ist. Die Bauzäune dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung/ AG geöffnet oder versetzt werden.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
entfällt
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Die Baustelle beginnt mit der Herstellung der Baustellenzufahrt und des Rohbaus durch die Rohbaufirma. EG und OG werden größtenteils durch den Zimmerer erstellt. Diese Arbeiten werden im wesentlichen vorher feriggestellt sein.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Parallel zu den hier ausgeschriebenen Arbeiten werden auf der Baustelle weitere Arbeiten anderer AN stattfinden, dies ist im Bauablauf zu brücksichtigen.
Bei den Arbeiten des AN dürfen die angrenzenden Bauteile der anderen Gewerke nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Im Besonderen wird im Endausbau auf die oberflächen- empfindlichen Akustikelemente an den Wänden der Unterrichts-räume (oberer Wandbereich angrenzend an Elektrotrasse und Lüftungsrohre) hingewiesen. Die Akustikelemente werden oberflächenfertig eingebaut und können nicht mehr nachgestrichen werden.
Außerdem wird auf die Sichtbetonflächen in allen Geschossen Flurseite und Hallenseite des Nebenraumkerns hingewiesen, die besonders geschützt sind.
Zur Koordinierung wird es für den Auftragnehmer verpflichtende, wöchentlich stattfindende, Baustellenbesprechungen geben. Dies gilt für die Dauer, in der der AN auf der Baustelle tätig ist.
Die Abstimmungen zwischen AN und AG bzw. Objektüber- wachung des AG auf der Baustelle erfolgen in deutscher Sprache. Der AN hat während der Ausführung dafür zu sorgen, dass ständig ein weisungsbefugter deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit, sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer:
Während der Ausführung der Metallbauarbeiten sind auch andere Gewerke, vor allem im Ausbau, vor Ort. Bei Anlieferung und Transport auf der Baustelle ist darauf zu achten, dass Überschneidungen vermieden werden.
Mit dem Gewerk Dachabdichtung ist im Bereich des Übergangs der Wartungstreppe über die Attika die Ausführung der Arbeiten eigenverantwortlich abzustimmen.
Der Koordinationsaufwand ist mit einzurechnen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der
[Seite 57]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 6 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Das Baufeld befindet sich auf einem Schulcampus. Die vorgegebenen Arbeitszeiten, sowie freigegebene Park- und Lagerflächen des AG sind einzuhalten. Die umliegenden Straßen und Wege außerhalb des Bauzauns müssen über die gesamte Bau- und Standzeit nutzbar sein.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben:
Für die Baustelle wurde ein Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator nach BaustellV bestellt. Er wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo eigenständig abzustimmen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden. Gemäß BaustellV wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- plan (SiGE-Plan) erstellt und auf der Baustelle angebracht. Die Regelungen des SiGe-Plans sind durch alle Beteiligten einzuhalten. Die Einweisung der Firmen in den SiGePlan erfolgt durch den SiGeKo. sämtliche Schutz- und Sicherungsmaß- nahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen.
Für den Bauherrn, seine Vertreter und Mitarbeiter anderer Firmen ist jederzeit ein sicherer Zugang und Arbeitsbereich hergestellen.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anforderungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
entfällt
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für getrennte Erfassung:
entfällt
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Durch den Gerüstbauer wird ein Fassadengerüst und später ein Flächengerüst in der Halle aufgebaut.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Dem AN werden keine Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen zur Verfügung gestellt.
Das Baustellen-WC wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Gerüste siehe 0.2.7
0.2.9 Wie lange für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Auftragnehmer vorzuhalten hat:
siehe Positionen in der Leistungsbeschreibung.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederauf- bereiteten (Recycling-) Stoffen:
entfällt
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitetet (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
entfällt
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltver- träglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Es sind genormte oder amtlich zugelassene Stoffe und Bauteile zu verwenden. Für alle auf der Baustelle verwendeten Baustoffe und Bauteile muss die Verwendbarkeit durch einen Übereinstimmungsnachweis bestätigt sein.
[Seite 58]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 7 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Es sind gen | Einheit ormte oder amtlich zugelassene Stoffe und Bauteile | Einheitspreis in | Gesamtpreis in r alle auf der EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| zu ver | wend EUR | en. Fü |
Nr.) Baustelle verwendeten Baustoffe und Bauteile muss die Verwendbarkeit EdUuRrch einen EUR Übereinstimmungsnachweis bestätigt sein.
Darüber hinaus sind die NBBW Vorgaben zu erfüllen.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
siehe 0.2.12
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
entfällt
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten:
entfällt
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe:
Es werden vom AG keine Stoffe zur Verfügung gestellt.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt:
entfällt
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
entfällt
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäude- automation:
entfällt
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
entfällt
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
entfällt
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen:
Grundsätzlich sind zu jeder AR und zur SR ein kumuliertes Aufmaß und die dazugehörigen Aufmaßpläne vorzulegen. Diese Aufmaßpläne können aus Schalplänen oder Architektenplänen bestehen. In den Aufmaßplänen müssen grundsätzlich alle Maße eingetragen sein, die im Aufmaß enthalten sind. Dies bedeutet, dass solche Maße, die in den vorbezeichneten Plänen vorhanden sind, durch Unterstreichen für das Aufmaß kenntlich gemacht werden und Maße, die innerhalb des Aufmaßes neu errechnet werden, dort eingetragen werden müssen.
Gesamtbetrag:
[Seite 59]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 8 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.3 ZTV Metallbauarbeiten
- ZTV METALLBAUARBEITEN
- ZTV METALLBAUARBEITEN
1.1 Allgemeines
Die der Leistungsbeschreibung zugrundeliegende und aus den Projektierungszeichnungen ersichtliche Konstruktion ist der Lösungsvorschlag der Planer, der die formalen und technischen Forderungen an die Konstruktionen beinhaltet.
Diese Grundkonzeption mit ihren ablesbaren technischen und formalen Forderungen ist verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß. Über diese Mindestanfor- derungen hinaus erforderlichen Mehraufwendungen aus statischen, fertigungstechnischen oder sonstigen Gründen sind in der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Werkzeuge, die zur Herstellung von neuen Profilen usw. eventuell erforderlich sind, müssen in den Angebotspreisen enthalten sein, ebenso müssen die Kosten für andersgeartete Lösungen, die auf Grund firmenspezifischen Eigenheiten entstehen, mit den Angebotspreisen abgegolten sein.
Es gelten die Verarbeitungs- und Reinigungsvorschriften der Hersteller für alle vom AN eingesetzten Materialien.
Es gilt die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 des DiBt.
Die Preise enthalten die Lieferung der Stahlkonstruktion frei Baustelle einschließlich Montage. Schutzvorkehrungen und Provisorien für Transport- und Montagezustände sind einzukalkulieren. Während der Montage bzw. der gesamten Bauzeit ist die Konstruktion ausreichend und verantwortlich gegen Sturm u.ä. zu sichern.
1.2 Ausführungsunterlagen - Werk- und Montageplanung
Anhand der Planunterlagen hat der AN direkt nach Auftrags- erteilung die gesamte Leistung durchzuarbeiten und die Ausführungszeichnungen zu erstellen.
Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachtechnischen und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem LV und Projekt erforderlich sind. Die Planungsunterlagen sind digital als PDF und DWG vorzulegen. Es ist Verpflichtung des AN, alle Unterlagen rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die terminliche Koordination obliegt dem AN.
Mit der Produktion darf erst nach Freigabe dieser Zeichnungen begonnen werden. Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk. Für Verzögerungen in der Detailgestaltung, welche der AN durch nicht diesem LV entsprechende Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann keine Verzögerung der geforderten Endtermine abgeleitet werden.
Die Leitdetails der Architekten sind Grundlage der Planung. Abweichungen vom Leitdetail sind nicht vorgesehen. Sollte dies aus technischen Gründen erforderlich sein, sind diese mit dem AG umgehend abzustimmen und bedürfen dessen Zustimmung. Die Werk-und Montageplanung wird über eine separate Position vergütet.
Teilweise übergreifen die Metallbauarbeiten mit dem Gewerk Holzbau. Die hierfür notwendige Koordination und Abstimmung mit den Werkstattpläne des Holzbaus ist mit einzukalkulieren.
Der AN hat vor Fertigungsbeginn sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Genaue Ausführungsmaße für die Schlosserkonstruktionen sind an Ort und Stelle zu nehmen. Der AN ist verpflichtet vor Fertigung und Montagebeginn die richtige Lage der Auflager und der Anschlussdetails zu überprüfen.
Vor Beginn der Planung sind die Einbauhöhen nach dem Meterriss des AG zu prüfen. Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Höhen nicht eingehalten werden können, so ist dies umgehend und vor der weiteren Ausführung der Bauleitung des AG mitzuteilen.
Von allen Detailpunkten sind Ausführungszeichnungen bis zum Maßstab 1:1 mit Darstellung aller Einbauteile anzufertigen, einschl. Verankerung, Unterkonstruktion, Angabe der Dimensionen, Profile und Werkstoffe. Alle sichtbaren Schraubverbindungen müssen in jedem Fall in den Zeichnungen deutlich dargestellt werden und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Planer.
Die Pläne und Unterlagen des AN sind rechtzeitig zur Überprüfung auf Übereinstimmung (vor dem Versand an den Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung) bei der Objektplanung und der Tragwerksplanung einzureichen. Hierfür ist eine Prüffrist von min. 15 Arbeitstagen einzukalkulieren. Der Versand an den Prüfingenieur darf erst nach Rückmeldung durch die Objektplanung und der Tragwerksplanung erfolgen.
Änderungen der Planung sind nur mit vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Genehmigung des AG
[Seite 60]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 9 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Objektplanu | Einheit ng und der Tragwerksplanung erfolgen. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Änderungen der Planung sind nur mit vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Genehmigung des AG und des Tragwerksplaners möglich. Alle daraus entstehenden Planungs- und Genehmigungskosten, Kosten für den Prüfungs- und Freigabeaufwand der Objektplanung, Tragwerksplaner und der Objektüberwachung, sowie eventuelle Folgekosten bei der Ausführung anderer Bauteile trägt der AN.
1.3 Horizontale Verkehrslasten
In frei zugänglichen Verkehrsbereichen:
Bauteile, die gegen Absturz sichern: Stoßlasten nach den baurechtlichen Vorschriften
Seitenkraft auf Höhe 1.000 mm über FFB:
in Absturzrichtung 1,0 kN/m
in Gegenrichtung 0,50 kN/m
Horizontallast am Handlauf der Geländer:
in Absturzrichtung 1,0 kN/m
in Gegenrichtung 0,5 kN/m
Dabei muss eine bleibende Verformung und ein Lockern der Verbindungen ausgeschlossen sein.
1.4 Toleranzaufnahme
Die beim Aufmaß und den Kontrollmessungen festgestellten Toleranzen in allen Richtungen müssen durch den AN eigenver- antwortlich ermittelt, festgelegt und in die Ausführungsplanung eingearbeitet werden. Der AN muss hierbei von größeren Abmaßen ausgehen und für alle eingebauten Bauteile mindestens vorhandene Abmaße entsprechend DIN 18202 sowie DIN EN 1090-1 und 2, neueste Fassung, zugrunde legen.
Fertigungs- und Montagetoleranzen der Stahlbauteile richten sich nach DIN EN 1090-2. Abschnitt 11, sowie Anhang D.1 (wesentliche Toleranzen). Für die Anschlusspunkte am Bauwerk gelten die Toleranzen nach DIN 18202. Der AN hat die Bestandsmaße vor Fertigungsbeginn aufzumessen. Abweichungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Die Konstruktion muss Bauverformungen aus Gebäudeeigen- lasten, Verkehrslasten sowie Temperatureinflüssen aufnehmen können.
Zusätzlich zu den aufzunehmenden Baukörperbewegungen muss auch die Aufnahme der Bautoleranzen entsprechend der zuvor genannten Normen möglich sein.
Alle Verbindungen und Befestigungsglieder sind so zu konstru- ieren, dass ein ausreichender Toleranzausgleich gegenüber dem Bauwerk in dreidimensionaler Richtung möglich ist. Sämtliche toleranzaufnehmenden Anschlüsse müssen geeigne- te Gleitflächen mit Gleitfolie aufweisen, um Knackgeräusche zu verhindern. Dies gilt bei allen Formveränderungen des Bauwerks wie z. B. Wärmedehnung.
Ablauftechnisch erforderliche Montagestöße sind zwingend mit den Architekten und Tragwerksplaner abzustimmen, in den Konstruktionszeichnungen darzustellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5 Planlauf
Nach Vergabe des Auftrags an den AN erfolgt zeitnah ein technisches Klärungsgespräch gemeinsam mit dem AG, der Objektplanung und dem Tragwerksplaner. Direkt nach dem Gespräch beginnt der AN, auf Basis der übergebenen Zeichnungen, mit den erforderlichen Planungsarbeiten. Die angefertigten und beschafften Unterlagen werden sukzessive, innerhalb einer angemessenen Frist von 4 KWs nach der technischen Klärung der Tragwerksplanung zur fachtechnischen Prüfung vorlegen.
Die Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die zur fach- technischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Vertrag und Projekt erforderlich sind.
Für die fachtechnische Prüfung durch die Planer ist eine Frist von min. 15 Arbeitstagen vorgesehen. Eine weitere Überarbeitung durch den AN darf 10 AT nicht überschreiten. Diese Terminfolge gilt bis zur endgültigen Freigabe durch die Planer. Nicht gezeichnete und nicht freigegebene Details können nicht gefertigt und eingebaut werden. Ohne Freigabe- vermerk, auch der Korrekturpläne, darf keine Zeichnung in die Fertigung gegeben werden. Die Zeichnungsfreigabe durch den Tragwerksplanung und die Objektplanung entbindet den AN nicht von seiner vollen und ausschließlichen Verantwortung und Haftung für die fach- und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen in allen Einzelheiten.
[Seite 61]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 10 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge seiner voll | Einheit en und ausschließlichen Verantwortung und Haftung f | Einheitspreis in | Gesamtpreis in vertragsgerechte EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ür die | fac EUR | h- und |
Nr.) Ausführung seiner Leistungen in allen Einzelheiten. EUR EUR
Nach der fachtechnische Prüfung durch die Tragwerksplanung und Objektplanung sind sämtliche Planunterlagen (Werkstatt- und Montagezeichnungen, etc.) und statischen Berechnungen des AN dem Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung vorzulegen. Für die Prüfung durch den Prüfingenieur ist eine Frist von mindestens 15 AT einzuplanen.
Mit der Fertigung darf erst nach erfolgter Freigabe durch den Prüfingenieur begonnen werden.
Änderungen der Planung sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG, des Tragwerksplaner und der Objekt- planung möglich. Alle daraus entstehenden Planungs- und Genehmigungskosten, Kosten für den Prüfungs- und Freigabeaufwand der Objektplanung, des Tragwerksplaners und der Objektüberwachung, sowie eventuelle Folgekosten bei der Ausführung anderer Bauteile trägt der AN.
1.6 Nachweise
Die ausführende Firma hat nachzuweisen, dass sie zur Erstellung von Schweißverbindungen zugehörig der Ausführungsklasse EXC2, gemäß DIN EN 1090-1 zertifiziert ist. Entsprechende Nachweise der Zertifizierung sind dem AG durch den AN vorzulegen.
1.7 Metallbaukonstruktion
Die gesamten Metallbaukonstruktionen sind entsprechend den statischen Berechnungen und den Plänen komplett auszu- führen.
Sofern in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben ist, ist grundsätzlich Stahl mit der Güte S 235 JR zu verwenden.
Schlosserbauteile, die verzinkt sind, sind grundsätzlich so auszuführen, dass Schweißarbeiten im Betrieb des AN ausgeführt werden. Schweißarbeiten auf der Baustelle sind nur in begründeten Ausnahmefällen (konstruktiv nicht anders lösbar) nach vorheriger Freigabe durch den AG und den Tragwerksplaner durchzuführen.
Flächenbündige Stahlteile sind durch eine geeignete Schweißnaht-Vorbereitung für eine saubere vertiefte Schweißnaht (Stumpfnaht) vorzubereiten. Später sichtbar bleibende Schweißnähte sind absolut ebenflächig und glatt zu verschleifen.
Schweißnahtdicken werden im Regelfall mit der statischen Berechnung der Anschluss- und Detailstatik im Rahmen der Werk- und Montageplanung des AN festgelegt.
Sofern keine Dicken angegeben sind, sind für • Schweißnahtdicke aW: aW = 3 mm für offene Profile und Flacherzeugnisse gilt zusätzlich: min. aW ≥ (max t)½ -0,5 für t ≥ 3 mm • Stumpfnähte und einseitige Kehlnähte eine Dicke von 100% der Wandstärke des dünneren Bauteils kalkulatorisch anzusetzen.
Ausklinkungen von sichtbaren, einzubindenden Profilen müssen der Profilierung des quer dazu verlaufenden Profils folgen.
Alle Konstruktionen beinhalten den Oberflächenschutz und sämtliche Verbindungsmittel..
Verdeckte Verbindungen sind in Edelstahl auszuführen. Alle weiteren Verbindungen werden feuerverzinkt umgesetzt.
Alle freiliegenden Kanten sind in Abstimmung mit der Objektplanung abgerundet herzustellen.
1.8 Verschraubung & Befestigung
Die Befestigung der Stahlkonstruktionen am Gebäude muss mechanisch erfolgen. Schäume, Kleber o.ä. dürfen nicht verwendet werden.
Alle Verschraubungen sind in allen Bestandteilen (Schrauben, Muttern und Unterlagscheiben) mindestens mit einer feuerverzinkten Oberfläche (fZn) auszuführen.
Schraubenlängen sind entsprechend den zu verbindenden Bauteilen (entsprechend dem Klemmpaket) durch den AN zu wählen (keine unverhältnismäßigen Überstände). Die Scherfuge muß im Schaft liegen.
Sämtliche Dübel müssen den auftretenden Belastungen entsprechend bemessen sein. Die Bemessung erfolgt durch den AN im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung. Für die zur Verwendung gelangenden Befestigungsteile und Veranke- rungen (z. B. Dübel, Schwerlastdübel und Verbundanker) ist eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, die Einbauvor- schriften des Herstellers sind zwingend einzuhalten. Ggf. ist nach Aufforderung des Tragwerksplaners und/oder des Prüfingenieurs ein Gleichwertigkeitsnachweis durch den AN vorzulegen. Holzbauschrauben sind gemäß der gültigen ETA der Hersteller zu bemessen. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen.
[Seite 62]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 11 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge des Prüfing | Einheit enieurs ein Gleichwertigkeitsnachweis durch den AN | Einheitspreis in | Gesamtpreis in bauschrauben sind EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| vorzul | egen EUR | . Holz |
Nr.) gemäß der gültigen ETA der Hersteller zu bemessen. Kunststoffdübel siEnUdR nicht zugelassEeUnR.
Der Roh- und Holzbau ist vor Beginn der Werk- und Montage- planung aufzumessen.
1.9 Sonstiges Metallbauarbeiten
Alle für die Herstellung der Konstruktionen durch den AN notwendigen Bohrungen, Sägeschnitte, Ausklinkungen etc. in den Stahlbauteilen sind in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht extra erwähnt wird.
Sämtliche Schweißarbeiten, Verbindungsmittel wie beispiels- weise Schrauben, Verbindungen usw. sowie Walztoleranz, sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Einmessen, Anordnen und die Ausbildung der Anschlüsse im Bereich zu vorhandenen Bauteilen in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Tragwerksplaner, sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bei Schweißarbeiten in der Nähe von brennbaren Bauteilen sind geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt analog für Dämmstoffe und oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Schutz vorhandener Bauteile anderer AN vor Verunreini- gung und Beschädigung ist sicherzustellen. Dieses gilt besonders bei Schweiß-, Schneid-, Bohrarbeiten. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten dennoch Schäden verursacht werden, werden diese zu Lasten des AN beseitigt.
Sämtliche Schweißnähte sind materialbündig zu verschleifen.
Alle Bau- und Beschlagsteile sind vor Verschmutzungen während des Transports und auf der Baustelle zu schützen.
1.10 Korrosionsschutz
Alle Stahlbauteile mit Korrosionsschutz, K orrosivitätskategorie C3. Herzustellen durch Feuerverzinken (S tückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461. Für tragende feuerverzinkte Metall - und Stahlbauteile im bauaufsichtlich geregelten Bereich gelten die Anforderungen der DASt - Richtlinie 022 “ Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ . Zusätzlich ist die DIN EN ISO 14713-1 und DIN EN ISO 14713-2 anzuwenden.
Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen.
Die Oberflächenvorbereitung erfolgt durch den Verzinkungs- betrieb nach DIN EN ISO 1461. Nicht beizbare Verunreini- gungen (Walzheut, Schweißschlacke, Farb- und Markierungs- reste, Schneidschlacken) sind vom Auftragnehmer vor Anlieferung an den Verzinker zu entfernen.
Bauteile, die mit einer Duplexbeschichtung ausgeführt werden, erhalten eine Untergrundbehandlung gemäß Entrostungsgrad Sa 2 1/2 nach DIN ISO 12944-4.
Die Beschichtung erfolgt nach NCS, nach Wahl des AG.
Mindestschichtdicke der Verzinkung gem. DIN EN ISO 1461.
Mechanische Bearbeitung an Stahlteilen, wie Sägen, Fräsen, Bohren, Gewindeschneiden, Schleifen, usw., aber auch sämtliche Schweißarbeiten sind nur vor dem Feuerverzinken zulässig.
1.11 Sonstige Bestimmungen
Werden dennoch auf der Baustelle Schweißnähte, Bohrungen, Ausklinkungen nachträglich erforderlich, so sind diese unmittelbar anschließend partiell maschinell nach DIN EN ISO 12944-4 zu schleifen, so dass die zu behandelnde Fläche frei von Verschmutzungen und Korrosionsprodukten ist. Anschließend ist eine Ausbesserung auf Basis eines Zweikomponenten-Epoxidharz-Zinkstaubbeschichtungsstoffes nach DIN EN ISO 1461 durchzuführen. Die Dicke der Nachbesserungsschicht soll um 50-100 % über der Dicke des geforderten Zinküberzugs liegen. Gleiches gilt auch für Teile die nach dem Verzinken bearbeitet werden.
Einkerbungen im sichtbaren Stahl aus der Herstellung von Ausschnitten oder sonstiger Bearbeitungsvorgänge sind vor
[Seite 63]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 12 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einkerbungen im sichtbaren Stahl aus der Herstellung von EUR EUR Ausschnitten oder sonstiger Bearbeitungsvorgänge sind vor dem Verzinken zu verschweißen und oberflächenbündig zu verschleifen.
Durch die Verzinkung entstehende Verformungen sind in der Werkstatt des AN auszurichten .
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 64]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 13 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 1 NBBW
BAUPRODUKTE UND SCHADSTOFFE NBBW 1.8. ZTV BAUPRODUKTE UND SCHADSTOFFE NBBW
Mit dem Projekt "Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau" möchte das Land-Württemberg das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen schärfen und zukunftsverträgliche Bauweisen vorantreiben. Das Projekt ziehlt ganz konkret auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalitäten.
Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen der Anlage:
01_Anlage_NBBW_Vorgaben_LHS_NBBW_V2017
02_Anlage_01_Materialdeklaration_NBBW_V2017
03_Anlage_02_Prozess_Materialdekleration_NBBW_V2017
zu erfüllen. 1.1 DOKUMENTATION UND TECHNISCHE UNTERLAGEN
1.1.10 Nachweisunterlagen und Produktdeklaration NBBW Für alle verwendeten Baustoffe und Produkte müssen die notwendigen Nachweise zu den Inhaltsstoffen bereitgestellt werden. Alle Materialien oder Produkte sind vom Auftragnehmer vor der Materialdisposition, jedoch spätestens gemäß der im anliegenden Prozessablauf vereinbarten Fristen vor Produktlieferung auf die Baustelle, bezüglich ihrer Inhaltstoffe und Eigenschaften durch geeignete Nachweisdokumente zu deklarieren und vom NBBW-Koordinator/Bauleitung freigeben zu lassen. Für diese Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Person zu benennen, die diese Aufgaben eigenverantwortlich koordiniert und als Ansprechpartner für dieses Thema zur Verfügung steht. Alle Dokumente sind digital zur Verfügung zu stellen. Es ist eine zusammengehörige, nachvollziehbare Schlussdokumentation aller für NBBW erforderlicher Dokumente in digitaler Form zu übergeben.
Folgende Leistungen sind einzukalkulieren:
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die gesamte Laufzeit der Leistung des AN
- Startgespräch mit dem NBBW-Koordinator
- Einreichung der verwendeten Produkte wie beschrieben in "Leistungsbeschreibung zu den NBBW- Vorgaben"
- Dokumentation in digitaler Form
Auf Nachfrage können dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Formblätter oder Checklisten zur vereinfachten Dokumentation zur Verfügung gestellt werden.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 65]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 14 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 ALLGEMEINE ARBEITEN
2.1 allgemeine Arbeiten
2.1.10 Aufenthalts- und Lagercontainer Aufenthalts- und Lagercontainer für die eigene Leistung liefern, aufbauen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen,
inkl. Vorbereiten Untergrund und Wiederherrichten nach Abbau.
Es steht nur eine eingeschränkte Lagerfläche zur Verfügung. (siehe ATV).
1,000 psch 2.1.20 Aufenthalts- und Lagercontainer vorhalten Vorhalten der in Position 2.1.10 beschriebenen Aufenthalts- und Lagercontainer für die Dauer der eigenen Leistung.
12,000 Wo 2.1.30 Aufmaß Holz- und Rohbau Lot- und fluchtrechtes Einmessen von bauseitigen Zimmerer- und Rohbauleistungen.
Zur Ermittlung von Bautoleranzen, und als Grundlage für die eigene Werk- und Montageplanung.
Einmessen und Markieren von vorgegebenen Bezugsachsen der Unterkonstruktion.
Aufmessen des Verankerungsuntergrunds zur Ermittlung und Protokollierung objektspezifischer Bautoleranzen und Präzisierung der Befestigungsteile.
Abweichungen bis 25mm sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb zulässiger Toleranzen sind in die Position mit einzukalkulieren.
Eine Kopie der Messurkunde ist der Bauleitung zu übergeben.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 66]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 15 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 METALLBAUARBEITEN AUSSEN
3.1 Gitterrostebene OG
Ausführungsbeschreibung 1: Gitterrostebene OG
Konstruktion Gitterrostebene Die Gitterrostebene läuft aussen im OG um das gesamte Gebäude herum und dient als Fluchtweg für die Klassenräume im Obergeschoss.
Die Gitterroste mit Maschung 30/10 spannen dabei von Auflagerträgern an den Stützen bis Auflagerträger in Feldmitte,
l ca.1.330 - 1.800mm, und liegen in einem rechteckigen Rahmen aus Stahlwinkeln. Ausnahme sind die Eckelemente. Hier werden Ausschnitte in Rosten und Rahmen erstellt, um den Belag an der Gebäudeecke zu schliessen. Die Rahmen werden auf den abgedichteten Auflagern oberhalb der Abdichtungsebene montiert.
Um den Abstand zwischen den Gitterrosten und der Absturzsicherung zu schliessen, werden zwischen den Zugstützen Stahlprofile flächenbündig mit dem Belag montiert.
An den Profilen werden auch die Geländer befestigt.
Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt.
Detail-/Planverweis: 21-D11-01-EV-bFassadenschnitt 1 Verglasung 21-D12-01-EV-aFassadenschnitt 2 Aussenwand
Gesamtbetrag: 3.1.10 Gitterroste Fluchtwegebene OG bestehend aus Gitterrosten in Winkelrahmen
Gitterrost L von ca. 1.330 - 1.500mm, B ca. 1.350mm 30/10mm Tragstab B 3mm H 50mm
Gitterrost, Pressrost, als Laufebene Länge Gitterrost von ca. 1.330 - 1.500mm, Breite Gitterrost ca. 1.350mm, Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 50mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm, Tragstäbe in Querrichtung Rutschhemmung R11
Gesamtzahl ca. 80 St.
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2 mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p=5.0 kN/m² und Einzellast F= 2.0 kN
an Auflagerrahmen der Position 3.1.30 verschraubt
160,000 m² 3.1.20 Gitterroste Eckelemente Position wie vor, jedoch Gitterroste der Eckelemente
trapezförmiger Gitterrost mit Diagonale, L ca. 1.800mm, B ca. 1.800mm, Länge kurze Seite ca. 450mm,
Maschenweite 30/10mm, Tragstab B 3mm H 50mm
Gesamtzahl 8 St.
Teilung in 2 Elemente im Rahmen ist möglich
an Auflagerrahmen der Position 3.1.40 verschraubt
[Seite 67]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 16 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR an Auflagerrahmen der Position 3.1.40 verschraubt
15,000 m² 3.1.30 Auflagerrahmen für Gitterrostebene Auflagerrahmen für Gitterrostebene
Profilstahl für Unterkonstruktion der Gitterroste, Stahlwinkel 55x55x6mm, gemäß DIN 1025-5, Einbau am Fluchtbalkon, Einbauhöhe bis ca. 4,00m ab OK FFB, Stahl S235JR, Werkstoff-Nr. 1.0038 DIN EN 10025,
zu rechteckigen Stahlrahmen geschweißt, Größe von ca. 1.330x1.350mm bis ca. 1.500x1.350mm, Gesamtzahl ca. 80 St.
Einbauen der Winkelrahmen auf bauseitiger Holz-UK mit Kunststoffabdichtung.
Lager aus Bautenschutzmatten als Trennung zwischen bauseitiger Abdichtung der UK und dem Winkelrahmen sind mit einzurechnen.
Verschraubungen mit Unterkonstruktion aus Holz laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
Oberfläche feuerverzinkt
Anzahl: 80 Rahmen aus 320 Einzellängen, Einzellängen bis ca. 1.500mm.
460,000 m 3.1.40 Auflagerrahmen Eckelemente Position wie vor, jedoch Auflagerrahmen der Eckelemente
Profilstahl zu trapezförmigem Stahlrahmen mit Diagonale geschweißt,
Größe Rahmen ca. 1.800x1.800mm, kurze Seite ca. 450mm,
Gesamtzahl 8 St.
30,000 m 3.1.50 Profil zwischen Zugstützen Profilstahl als Durchtrittsicherung zwischen Zugstützen, Rechteckhohlprofil 160x80x8mm, gemäß DIN EN 10210.1 Einbau zwischen Zugstützen Fluchtbalkon, Einbauhöhe bis ca. 4,00m ab OK FFB EG,
Stahl S235 JRH, Werkstoff-Nr. 1.0039 DIN EN 10025,
Länge von ca. 1.120mm bis ca. 2.900mm
inkl. eingeschweißter Kopfplatte und verdeckter Verschraubungen inkl. Unterkonstruktion an Zugstützen aus Lärche laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
Oberfläche feuerverzinkt
Anzahl: 48 Stück, Einzellängen bis ca. 2.900mm.
130,000 m 3.1.60 Gehrungsecke Herstellen einer 90°-Gehrungsecke aus Profilen der Vorposition
Zuschneiden und Anpassen der Profile, Einschiebling, Verschweißen am Stoß und sauberes Verschleifen der Schweißnähte
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 68]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 17 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Absturzsicherung Fluchtbalkon OG
Ausführungsbeschreibung 2: Absturzsicherung Fluchtbalkon OG
Konstruktion Absturzsicherung Fluchtbalkon OG Die Absturzsicherung des Fluchtbalkons OG läuft um das gesamte Obergeschoss.
Das Geländer besteht aus senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm. Obere und unterer Holm werden ebenfalls aus einem Flachstahl, Querschnitt 60x8mm gebildet.
Der obere Holm liegt min. 1.100mm über der Gitterrostebene, der untere Holm liegt auf Höhe der unterseitigen Bekleidung des Fluchtbalkons. Die Gesamthöhe der Absturzsicherung beträgt ca. 1.610mm.
Abstand Flachstähle 120mm, einheitliche Teilung je Stützenfeld.
Um einen durchlaufenden Eindruck zu erwirken, werden die einzelnen Geländerteile durch Überblattung und Verschraubung im Bereich der Zugstützen miteinander verbunden.
Anbindung an Zugstützen des Fluchtbalkons und Randprofil über geschweißte Stahllaschen.
Oberfläche: Duplex-Beschichtung, feuerverzinkt und nass lackiert
Einbauort: Fluchtbalkon OG
Einbauhöhe ca. 4,00m (OK FFB EG - OK FFB OG)
Detail-/Planverweis: 21-D12-01-EV-bFassadenschnitt 2 Aussenwand
Gesamtbetrag: 3.2.10 Absturzsicherung Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
- senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm,
a ca. 120mm
-
waagrechte Flachstähle als obere und unterer Holm, Querschnitt 60x8mm
-
Gesamthöhe der Absturzsicherung: ca. 1.610mm.
-
Elementlänge von ca. 2.650 - 3.000mm
-
Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
Anbindung an Zugstützen und Randprofil über geschweißte Stahllaschen
130,000 m 3.2.20 Erhöhung Absturzsicherung Im Bereich der Tür zur Wartungstreppe OG-DG wird die Absturzsicherung um 500mm erhöht ausgeführt.
Dafür wird ein umlaufender Rahmen aus Flachstählen, 60x8mm, hergestellt, in dem eine Lochblechfüllung montiert wird.
Die Erhöhung endet an der Zugstütze Konstruktion Fluchtbalkon bzw. an der Ecke Absturzsicherung.
Oberfläche Stahlprofile: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
Ausführung Lochblechfüllung in einem Stück, ohne Stöße
Ausführung in Kleinflächen
1,300 m
[Seite 69]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 18 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2.30 Tür zur Wartungstreppe Türelement zur Wartungstreppe aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
- senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm
Tür nimmt die Teilung der angrenzenden Absturzsicherung auf
-
waagrechte Flachstähle als obere und unterer Holm, Querschnitt 60x8mm
-
ein waagrechter Flachstahl auf ca. 1.100mm Höhe über Gitterrostebene
-
Lochblechfüllung von h=1.100mm bis h=1.600mm, in Rahmenkonstruktion eingeschweißt
-
Oberfläche Stahlprofile und Lochblech: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
1-flg. Türelement, DIN R, Richtung Fluchtbalkon öffnend,
lichte Durchgangsbreite ca. 780mm,
Abmessung (BxH): ca. 850x1.600mm
Das Element ist nach statischen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen.
Türgarnitur: Wechselgarnitur mit Knopf und Drücker
Es sind FSB-Griffe aus der Produktfamilie 1023 ('Ulmer Klinke') anzubieten.
Knopf:
Türknopf zylindrisch d=55mm, Hals gerade, feststehend, mit Rundrosette Ø 55 mm Material: Edelstahl rostfrei Oberfläche: fein matt gebürstet
Drücker:
Türdrücker in Säbelform und einer sich zum Türdrückerende im Querschnitt verjüngenden Handhabe mit einer Ansichtshöhe von größtenteils < 18 mm.
U-Form: Länge 141 mm, Drückerhalslänge 59 mm, Return 40 mm
Drücker mit Rundrosetten Ø 55 mm Einteilige Deckrosette mit Befestigung in Clipstechnik
Unsichtbare Verschraubung Unsichtbare Drückerführung (Führungslager)
Material: Edelstahl Oberfläche: naturfarbig fein gebürstet, matt
- festdrehbare Ausgleichslagerung mit flexibler Gummi- Metallverbindung zwischen Lager und Unterkonstruktion
- reibungsarme und wartungsfreie Gleitlagerbuchsen, z.B. teflonbeschichtet
- Garnitur bestehend aus Stift- und Lochteil-Halbgarnitur, formschlüssig verbunden (Madenschraube nur einseitig)
- Führungslagerausführung gem. DIN EN 18 255
2x runde Rosetten für Profilzylinder
Bänder:
Objektbänder für Stahltore mit Anschweißlaschen, für den Aussenbereich geeignet
Rollenlänge 120 mm, Rollendurchmesser 21 mm, die Anzahl der Bändern ist auf Torgröße und - gewicht auszulegen CE-zertifiziert, Oberfläche: Edelstahl, matt gebürstet
Schloss: Notausgangsverschluss DIN EN 179 mit Wechselfunktion E für einflügelige Türen
- vorgerichtet für Profildoppelzylinder
[Seite 70]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 19 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
vorgerichtet für Profildoppelzylinder
-
mit Mehrfachverriegelung, Stulpschiene mit Verriegelung an 3 Stellen aus nichtrostendem Stahl, Klasse 3
-
verzinkter Schlosskasten, allseitig geschlossen
-
einteilige Nuss
-
Falle und Riegel aus Stahl, korrosionsgeschütz
-
inkl. UK zur Schloßmontage und Ausführung eines flächenbündigen Kastens zwischen den senkrechten Flachstählen der Türfüllung
Sonstiges:
einzurechnen ist die Ausführung der beiden angrenzenden Flachstahlprofile der Absturzsicherung mit L-Profilen, 60x60x8, in Höhe der Tür und der Erhöhung
Tür-Nr.: FT1-28
1,000 St 3.2.40 Bodentürpuffer Bodentürstopper für schwere Aussentüren Edelstahl matt mit schwarzem Gummipuffer, federnd gelagert, d ca. 39mm Höhe ca. 75mm, Tiefe ca. 84mm, Sockelbreite ca. 90mm für Bodenmontage auf Gitterrostfläche
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 71]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 20 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.3 Fluchttreppe EG - OG
Ausführungsbeschreibung 3: Fluchttreppe EG - OG
Konstruktion Fluchttreppe Die beiden Gitterrosttreppen befinden sich an der Nordwest- bzw. Südostecke des Gebäudes und dienen als Fluchtweg für die Klassenräume im Obergeschoss.
Die Treppe ist mit einer Steigung von 16,67cm und einem Auftritt von 27cm geplant. Ein Zwischenpodest bildet die 14. Steigung. Insgesamt hat die Treppe 24 Steigungen. Auch der oberste Auftritt wird durch ein Gitterrostpodest gebildet. Die Konstruktion der Treppe ist als Wangentreppe mit U-220-Profilen vorgesehen. Die Gitterroststufen werden zwischen die Wangen montiert.
Die Wangen lagern am Fußpunkt auf STB-Fundamenten auf. Am Kopfpunkt liegen sie auf einem bauseitigen HEB-160-Profil, das mit dem Haupttragwerk verbunden ist, auf.
Als Zwischenauflager wird unter dem Zwischenpodest ein Winkel aus Rundrohren vorgesehen.
Seitlich an den Wangen wird das Geländer aus senkrechten Flachstählen montiert. Das Geländer wird in derselben Flucht wie die Absturzsicherung der Fluchtbalkone montiert.
Die Einteilung der Geländerstäbe wird von den Stäben der Absturzsicherung Fluchtbalkon OG vorgegeben. Die Abstände werden übernommen und senkrecht nach unten fortgesetzt.
Unterer und oberer Holm werden ebenfalls aus einem Flachstahl gebildet. Der untere Holm verläuft parallel zum Treppenverlauf, der obere Holm steigt bis zu OK Geländer Fluchtbalkon an. Danach verläuft er waagrecht in gleicher Höhe bis zum Handlaufende.
Um einen durchlaufenden Eindruck zu erwirken, werden die einzelnen Geländerteile durch Überblattung und Verschraubung miteinander verbunden.
Beidseitg sind Edelstahl-Handläufe, d=33,7mm geplant, die über Winkel an das Flachstahlgeländer montiert werden.
Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt. Die Bauteile der Geländer erhalten zusätzlich eine Duplex-Beschichtung.
Detail-/Planverweis: 21-D28-11-EV-aFluchttreppe Grundriss 21-D28-12-EV-aFluchttreppe Längsschnitt 21-D28-13-EV-aFluchttreppe Querschnitt
Gesamtbetrag: 3.3.10 Profilstahl für Treppen- und Podestkonstruktion Profilstahl für Treppen- und Podestkonstruktion, U220, etc. gemäß DIN 1026-1, Einbau im Bereich der Fluchttreppe, Einbauhöhe bis ca. 4,00 m, Stahl S235JR, Werkstoff-Nr. 1.0038 DIN EN 10025,
mit angeschweißten Anbauteilen, Kontruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt, mit Schraubengarnitur
Einbauen der U220-Profile als Treppenwangen. Die Wange aus
U220-Profilen geht am Zwischenpodest und am oberen Ende in ein U220-Profil über. Die beiden Profile werden über einen Diagonalstoß verschweißt. Die Wangen werden auf bauseitiges HEB160- Profil montiert, inkl. Flachstählen für den Höhenausgleich, d ca. 15mm.
Am oberen Ende wird ein U220-Profil mit den beiden Wangen mit Gehrung verschweißt.
Unterhalb des Zwischenpodests wird ein Flachstahl, 120x30mm, mit beidseitigen Kopfplatten an den Stahlwangen verschraubt.
inkl. Auflagerrahmen aus Winkelprofilen für Zwischenpodest, L55x5, und oberes Podest aus Gitterrosten, L55x5
[Seite 72]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 21 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
inkl. eingeschweißter Flachstahllaschen zur Verschraubung der Absturzsicherungen.
Montage auf bauseitigem Fundament über Fußplatte 280x280x20mm, mit abgewinkeltem U-Profil der Wange verschweißt. Befestigung mit Dübeln, Einbau auf Quellmörtelbett ca. 20mm
Verschraubung mit Stahlkonstruktion laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
Oberfläche feuerverzinkt,
inkl. aller Schrägzuschnitte und Verschweißungen
Anzahl: 2 Treppen
Länge gesamt (mit vier zu verschweißenden Knicken)
ca. 11.250 mm.
1.900,000 kg 3.3.20 Profilstahl für Stützenkonstruktion Profilstahl für 2-fach geneigte V-Stütze, kreisförmiges Hohlprofil Durchmesser 88,9 x 6,3 mm, gemäß DIN 10210-2, Einbau unter Zwischenpodest, Einbauhöhe bis ca. 2,20m, Stahl S235 JRH, Werkstoff-Nr. 1.0038 DIN EN 10025,
Stützenneigung ca. 19,5°, Schrägschnitte sind einzurechnen.
mit werkseitig angeschweißten Anbauteilen, Kontruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt
Am Kopfpunkt werden die Rohre mit einem Flachstahl 120x30mm verschweißt. Über beidseitige Kopfplatten wird die Konstruktion an den Stahlwangen verschraubt.
inkl. Fußplatte 280x280x20mm mit Knagge 60x60x100mm,
mit Rundrohr verschweißt, mit Dübeln M16 auf bauseitiges Fundament gedübelt, Einbauen der Stützenfußplatte auf Quellmörtelbett, Dicke Mörtelbett ca.20 mm; Verdübelung der Fußplatte mit zugelassen Dübeln gem. zur Verfügung gestellter geprüfter Systemstatik. Verschraubungen mit Stahlkonstruktion laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
Oberfläche feuerverzinkt, inkl. aller Schrägzuschnitte und Verschweißungen
Anzahl: 2 V-Stützen, Länge ca. 2.600mm
330,000 kg 3.3.30 Gitterroststufen Pressgitterroststufen aus Stahl S235, Oberfläche verzinkt
Maße 270x1.300mm Tragstab nach statischer Erfordernis Maschenweite 30x10 mm
Rutschhemmung R11
mit gelochter Sicherheitsantrittskante und Seitenplatten zum Verschrauben an den Treppenwangen
44,000 St 3.3.40 Zwischenpodest Gitterrost Gitterrost L ca. 1500mm B ca. 1300mm 30/10mm
Tragstab B 3mm H 50mm Stahl 5kN/m²
Gitterrost, Pressrost, als Zwischenpodest
Länge Gitterrost ca. 1500mm, Breite Gitterrost ca. 1300mm,
Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 50mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm,
Tragstäbe in Querrichtung
Rutschhemmung R11
[Seite 73]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 22 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Rutschhemmung R11 mit gelochter Sicherheitsantrittskante
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2
mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN
mit Auflagerwinkel an Treppenwange verschraubt
2,000 St 3.3.50 Gitterrostpodest oberste Stufe Gitterrost L ca. 2100mm B ca. 1300mm 30/10mm
Tragstab B 3mm H 50mm Stahl
Gitterrost, Pressrost, als oberstes Podest Länge Gitterrost ca. 2100mm, Breite Gitterrost ca. 1300mm, Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 50mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm, Tragstäbe in Querrichtung Rutschhemmung R11 mit gelochter Sicherheitsantrittskante
Teilung in 2 Elemente auf dem Podest ist möglich
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2 mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN
mit Auflagerwinkeln an Treppenwange verschraubt
2,000 St 3.3.60 Gitterrostschwelle Laufebene - Treppen Gitterrost L ca. 1.750mm B ca. 240mm 30/10mm Tragstab B 3mm H 50mm Stahl
Gitterrost, Pressrost, als Schwelle zwischen Gitterrostpodest und Fluchtwegebene Länge Gitterrost ca. 1.750mm, Breite Gitterrost ca. 240mm, Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 50mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm, Tragstäbe in Querrichtung Rutschhemmung R11
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2 mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN
inkl. umlaufendem Rahmen aus Stahlwinkeln L55x5mm, verzinkt
3,000 St 3.3.70 Absturzsicherung, aussen Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
-
senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm
-
unterer Holm aus Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, Verlauf parallel zum Treppenlauf
-
oberer Holm aus Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, schräger Verlauf von h=ca. 1.350mm bis OK Geländer Fluchtbalkon h=ca. 2.100mm
-
Höhe der Absturzsicherung unten: ca. 1.350mm, oben: ca. 1.610mm, beim oberen Treppenlauf ca. 2.100mm
-
Elementlänge ca.7.960mm
-
Gesamtfläche Absturzsicherung ca. 12,80m²
-
Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
[Seite 74]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 23 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - Gesamtflä | Einheit che Absturzsicherung ca. 12,80m² | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) - Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung EUR EUR
Anbindung an Treppenwangen über Flachstähle, Verbindung geschraubt
2,000 St 3.3.80 Absturzsicherung, innen Treppe west Position wie vor, jedoch
-
Absturzsicherung endet unterhalb der Absturzsicherung Fluchtbalkon, Montage in derselben Flucht
-
es ist darauf zu achten, daß die senkrechten Geländer- flachstähle in der Flucht der Geländerstäbe der Absturzsicherung Fluchtbalkon stehen.
-
Höhe der Absturzsicherung unten und Zwischenpodest:
ca. 1.350mm,
- Elementlänge ca.7.230mm
- Gesamtfläche Absturzsicherung ca. 8,22m²
1,000 St 3.3.90 Absturzsicherung, innen Treppe ost Position wie vor, jedoch
- Absturzsicherung endet unterhalb der Absturzsicherung Fluchtbalkon, Montage in derselben Flucht
- ein Teil der Absturzsicherung Fluchttreppe UG-EG wird zusammen mit dem inneren Geländer ausgeführt, so daß die senkrechten Flachstähle am Stück durchlaufen
- Höhe der Absturzsicherung Treppenlauf und Zwischenpodest: ca. 1.350mm, max Höhe unten: ca. 2.500mm
- Elementlänge ca.7.230mm
- Gesamtfläche Absturzsicherung ca. 9,31m²
1,000 St 3.3.100 Absturzsicherung oberes Podest Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
- senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm
- waagrechte Flachstähle als obere und unterer Holm, Querschnitt 60x8mm
- Gesamthöhe der Absturzsicherung: ca. 1.610mm.
- Elementlänge ca. 1.550 bzw. 2.005mm -- Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
Anbindung an Zugstützen und Randprofil über geschweißte Stahllaschen
8,000 m 3.3.110 Unterlaufschutz Unterlaufschutz für Treppenlauf bestehend aus
. Verbreiterung oberer Holm der Absturzsicherung,
Flachstahl ca. 1.750x60x8mm
mit unterseitig angeschweissten Rohrhülsen mit Innengewinde, L ca. 40mm, 6 St
- mittelweiches Edelstahlseil, d=4mm als Rankhilfe, hoch legiert, 7x7 Einzeldrähte, ohne Ummantelung, 6 St in Längen von ca. 3.420 - ca. 2.565mm, Gesamtlänge ca. 20.000mm,
oberes Ende mit Endhülse mit Senkkopf 90° verpresst, Spannschloss aus Edelstahl mit verdecktten Gewinden, unterhalb des oberen Endes, L ca. 100mm, beide Seilenden mit Aussengewinde verpresst, L=ca. 30mm, Gewinde Spannschloss und Seilenden 1x rechtsgängig + 1x linksgängig,
unteres Ende mit Schlaufe und 2-teiliger Verschraubung, inkl. Kausche
- L-Winkel 60x8, L ca. 5.500mm, auf OK Treppenfundamente gedübelt inkl. Bohrungen für Edelstahlseile
3,000 St 3.3.120 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm, unterer Teil Handlauf Edelstahl-Rundrohr Durchmesser 33,7mm, Oberfläche fein geschliffen, Verlauf parallel zum Treppenlauf, Ausführung am unteren Bereich der Treppe, unterhalb der Tür Befestigungsuntergrund ist die angrenzende Absturzsicherung
Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 5.330mm, Höhe ca. 900 mm über VK Stufe
[Seite 75]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 24 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 5.330mm, Höhe ca. 900 mm über VK Stufe 3x Richtungswechsel
Wenn Stöße nicht vermieden werden können, sind sie über Einschieblinge und Madenschrauben auszuführen. Die Lage ist mit den Planern abzustimmen.
An den Enden wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt und das Ende um 90° abgewinkelt, Ausführung mit Gehrung, Länge ca. 90mm. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißten Flachstahllaschen, Größe ca. 150x100x10mm, im oberen Bereich ausgeklinkt, Aussparung ca. 140x50mm, 5x. Montage an Flachstahl der Absturzsicherung über Verschrau- bung.
4,000 St 3.3.130 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm, oberer Teil Position wie vor, jedoch:
Ausführung am oberen Bereich der Treppe, oberhalb der Tür
Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 3.890mm, 2x Richtungswechsel
Am oberen Ende wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt und das Ende um 90° abgewinkelt, Ausführung mit Gehrung, Länge ca. 90mm. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißten Flachstahllaschen, 4x.
4,000 St 3.3.140 Fluchttür Türelement aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschrei- bung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
-
2 senkrechte Pfosten aus Stahl-Rechteckhohlprofilen 80x50x5mm, Höhe ca. 1.990mm, auf Treppenwange geschweißt
-
Türelement aus Stahl-Quadrathohlprofilen 50x5mm, Elementgröße ca. 1.300 x 1.990mm
-
Türfüllung aus senkrechten Flachstählen, Querschnitt 50x8mm, a ca. 120mm
-
einseitiges Gitter als Durchgreifschutz, Maschung ca. 60x60mm
-
Lochblechfüllung, h=ca. 200mm, in Rahmenkonstruktion eingeschweißt, mit senkrechten Flachstählen verbunden
-
Oberfläche Stahlprofile und Lochblech: Oberfläche feuerverzinkt und Lackierung als Duplex- Beschichtung, inkl. aller Schrägzuschnitte und Verschweißungen
Das Element ist nach statischen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen.
1-flg. Türelement, DIN R, Richtung Podest öffnend,
lichte Durchgangsbreite min. 1,200m
Türgarnitur: Wechselgarnitur mit Knopf und Drücker, Ausführung als Panikbeschlag
Es sind FSB-Griffe aus der Produktfamilie 1023 ('Ulmer Klinke') anzubieten.
Knopf:
Türknopf zylindrisch d=55mm, Hals gerade, feststehend, mit Rundrosette Ø 55 mm
Material: Edelstahl rostfrei Oberfläche: fein matt gebürstet
Drücker:
Türdrücker in Säbelform und einer sich zum Türdrückerende im Querschnitt verjüngenden Handhabe mit einer Ansichtshöhe von größtenteils < 18 mm.
U-Form: Länge 166mm, Drückerhalslänge 75mm, Return 43mm
gekröpfte Ausführung für Rohrrahmentüren
[Seite 76]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 25 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) gekröpfte Ausführung für Rohrrahmentüren EUR EUR
Drücker mit runden Rosetten Einteilige Deckrosette mit Befestigung in Clipstechnik
Unsichtbare Verschraubung Unsichtbare Drückerführung (Führungslager)
Material: Edelstahl Oberfläche: naturfarbig fein gebürstet, matt
- festdrehbare Ausgleichslagerung mit flexibler Gummi- Metallverbindung zwischen Lager und Unterkonstruktion
- reibungsarme und wartungsfreie Gleitlagerbuchsen, z.B. teflonbeschichtet
- Garnitur bestehend aus Stift- und Lochteil-Halbgarnitur, formschlüssig verbunden (Madenschraube nur einseitig)
- Führungslagerausführung gem. DIN EN 18 255
2x runde Rosetten für Profilzylinder
Bänder:
Objektbänder für Stahltüren mit Anschweißlaschen, für den Aussenbereich geeignet, Laschen werden zwischen Pfosten und Türrahmen montiert
Rollenlänge 120mm, Rollendurchmesser 21mm, die Anzahl der Bändern ist auf Türgröße und - gewicht auszulegen CE-zertifiziert, Oberfläche: Edelstahl, matt gebürstet
Schloss: Notausgangsverschluss DIN EN 179 mit Wechselfunktion E für einflügelige Türen
-
vorgerichtet für Profildoppelzylinder
-
mit Mehrfachverriegelung, Stulpschiene mit Verriegelung an 3 Stellen aus nichtrostendem Stahl, Klasse 3
-
verzinkter Schlosskasten, allseitig geschlossen
-
einteilige Nuss
-
Falle und Riegel aus Stahl, korrosionsgeschütz
-
inkl. UK zur Schloßmontage und Ausführung eines flächenbündigen Kastens zwischen den senkrechten Flachstählen der Türfüllung
Sonstiges:
Tür-Nr.:
FT0-29
FT0-30
2,000 St 3.3.150 Bodentürpuffer Bodentürstopper für schwere Aussentüren Edelstahl matt mit schwarzem Gummipuffer, federnd gelagert, d ca. 39mm Höhe ca. 75mm, Tiefe ca. 84mm, Sockelbreite ca. 90mm für Bodenmontage auf Gitterrostfläche
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 77]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 26 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4 Wartungstreppe OG - DG
Ausführungsbeschreibung 4: Wartungstreppe OG - DG
Konstruktion Wartungstreppe Die Gitterrosttreppe befindet sich an der Nordostecke des Gebäudes und dient als als Zugang vom OG auf die Dachfläche, um dort Wartungsarbeiten ausführen zu können.
Die Treppe ist mit einer Steigung von 19,9cm und einem Auftritt von 24cm geplant. Ein Zwischenpodest wird nicht ausgebildet. Insgesamt hat die Treppe 21 Steigungen. Antrittspodest und oberster Auftritt werden durch Gitterroste gebildet. Die Konstruktion der Treppe ist als Wangentreppe mit U-220-Profilen vorgesehen. Die Gitterroststufen werden zwischen die Wangen montiert.
Die Wangen lagern am Fußpunkt auf einem bauseitigen HEB-160-Profil, das mit dem Haupttragwerk verbunden ist, auf. Am Kopfpunkt werden die Wangen am Rahmen aus HEB-160-Profilen montiert.
Die Wangen werden mit der Unterkonstruktion des Gitterrost- stegs, der zur Dachfläche führt, verbunden.
Die Aussteifung erfolgt unterhalb der Gitterroststufen über 5 Querprofile aus Quadratrohr, die über Verbände mit Spannschlössern gekoppelt werden.
Die Unterkonstruktion des Stegs besteht aus 2 HEB-160-
Profilen, die durch die Attika bis auf die Dachfläche verlaufen und dort durch die HBV-Decke auf einem BSH-Trägerpaar montiert werden..
Über ein Kantblech mit Unterkonstruktion oberhalb der Attika gelangt man auf die Dachfläche.
Seitlich an den Treppenwangen wird das Geländer aus senkrechten Flachstählen montiert. Auch das untere und obere Podest erhält ein Geländer aus Flachstählen.
Der Steg und der Übergang zur Dachfläche erhalten ein reduziertes Industriegeländer mit 3 bzw. 4 horizontalen Profilen. Die Geländerpfosten werden aus Quadratrohren gebildet.
Beim Treppenlauf ist einseitig ein Edelstahl-Handlauf, d=33,7mm, geplant, der über Winkel an das Flachstahlgeländer montiert wird.
Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkt.
Detail-/Planverweis: 21-D28-21-EV-aWartungstreppe Grundriss
21-D28-22-EV-aWartungstreppe Längsschnitt
21-D28-23-EV-aWartungstreppe Querschnitt
Gesamtbetrag: 3.4.10 Profilstahl für Treppen- und Podestkonstruktion Profilstahl für Treppen- und Podestkonstruktion, U220, HEB160, etc., gemäß DIN 1026-1, Einbau im Bereich der Wartungstreppe, Einbauhöhe bis ca. 9,50m ab OK FFB EG, Stahl S235JR, Werkstoff-Nr. 1.0038 DIN EN 10025,
mit angeschweißten Anbauteilen, Kontruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt, mit Schraubengarnitur, hochfest DIN EN 14399-8, HV.
Einbauen der U220-Profile als Treppenwangen. Die Wange aus U220-Profilen geht am unteren Ende in ein U220-Profil über. Die beiden Profile werden über einen Diagonalstoß verschweißt. Die Wangen werden auf bauseitiges HEB160-Profil montiert, inkl. Flachstählen für den Höhenausgleich, d ca. 20mm.
Am oberen Ende werden die beiden Stahlwangen an den Rahmen aus HEB160-Profilen montiert.
inkl. Auflagerrahmen Gitterroste aus Winkelprofilen für unteres Podest, L55x5, und oberes Podest aus Gitterrosten, L35x50x5
inkl. eingeschweißter Flachstahllaschen zur Verschraubung der Absturzsicherungen.
Verschraubung mit Stahlkonstruktion laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
[Seite 78]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 27 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verschraubung mit Stahlkonstruktion laut Anschluss- und Detailstatik EdUeRs AN. EUR
Oberfläche feuerverzinkt
Anzahl:
-
U220 2 St. Treppenwangen, 2 Querprofile am unteren Podest, Gesamtlänge jeweils (mit je 2 zu verschweißenden Knicken) ca. 10.300mm.
-
5 St. Quadratrohre 50x4, Länge jweils ca. 750mm
-
2 St. HEB 160-Träger, 2 Querprofile am oberen Podest, Gesamtlänge jeweils ca. 7.150mm
-
Auflagerwinkel L55x5mm, Gesamtlänge ca. 5.900mm
-
Auflagerwinkel L35x50x5mm, Gesamtlänge ca. 8.400mm
1.350,000 kg 3.4.15 Windverbände Treppenlauf Rundstahl, d=12mm für Aussteifung des Treppenlaufs, Einbauhöhe bis ca. 8,00m ab OK FFB EG, Stahl S235,
Gesamtlänge ca. 1.700mm, inkl. Gewinde am Anschluss Spannschloss
mit eingeschweißten Stahllaschen zur Montage an die Querprofile der Vorposition und Befestigungsmitteln
mit Spannschloss, offen
Montage an Stahlkonstruktion laut Anschluss- und Detailstatik des AN.
Oberfläche feuerverzinkt
8,000 St 3.4.16 Windverbände unteres Podest Position wie vor, jedoch
Einbauhöhe bis ca. 4,00m ab OK FFB EG
Gesamtlänge ca. 2.070mm
2,000 St 3.4.17 Windverbände oberes Podest Position wie vor, jedoch
Einbauhöhe bis ca. 8,15m ab OK FFB EG,
Gesamtlänge ca. 1.700mm
2,000 St 3.4.20 Gitterroststufen Pressgitterroststufen aus Stahl S235, Oberfläche verzinkt
Maße 240x750mm Tragstab nach statischer Erfordernis Maschenweite 30x10 mm Rutschhemmung R11
belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN
mit gelochter Sicherheitsantrittskante und Seitenplatten zum Verschrauben an den Treppenwangen
21,000 St 3.4.30 Gitterrost Antrittspodest Gitterrost L ca. 1.880mm, B ca. 1.010mm 30/10mm Tragstab B 3mm H 40mm Stahl 5kN/m²
Gitterrost, Pressrost, als Antrittspodest Länge Gitterrost ca. 1.880mm, Breite Gitterrost ca. 1.010mm, Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 40mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm, Tragstäbe in Querrichtung
[Seite 79]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 28 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Querschnitt | Einheit sbreite Füllstab 3mm, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Querschnittshöhe Füllstab 20mm, EUR EUR Tragstäbe in Querrichtung Rutschhemmung R11
Teilung in 2 Elemente auf dem Podest ist möglich
Maschenrichtung analog zur Richtung der Gitterroststufen
inkl. 2 Ausschnitten in der Ecke des Gitterrosts Ausschnittsgröße ca. 90x87mm
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2 mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN,
inkl. umlaufendem Rahmen aus Stahlwinkeln L55x5mm, verzinkt
über Rahmen auf Treppenwange verschraubt
1,000 St 3.4.40 Gitterrostpodest oberste Stufe Position wie vor, jedoch
Gitterrost L ca. 800mm B ca. 910mm
als oberstes Podest
Gitterrost, Pressrost, als oberstes Podest Länge Gitterrost ca. 800mm, Breite Gitterrost ca. 910mm
Maschenrichtung analog zur Richtung der Gitterroststufen
ohne Ausschnitte in den Ecken
1,000 St 3.4.50 Gitterroststeg Position wie vor, jedoch
Gitterrost L ca. 1800mm B ca. 730mm
als Gitterroststeg
Gitterrost, Pressrost, als oberstes Podest Länge Gitterrost ca. 1800mm, Breite Gitterrost ca. 730mm
Teilung in 2 Elemente auf dem Podest ist möglich
1,000 St 3.4.60 Trittblech mit Unterkonstruktion Attika Riffelblech L ca. 1.080mm B ca. 750mm
Riffelblech als Trittblech oberhalb der Attika Länge Blech ca. 1.080mm, Breite Blech ca. 750mm,
Blechstärke 6mm 4 Kantungen
Rutschhemmung R11
inkl. Unterkonstruktion aus angeschrägten Stahlprofilen und Bautenschutzmatte
als Übergang zur Attikakonstruktion
Maße: ca. 650x38-72mm, 4x
aus Stahl, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5 kN/m² und Einzellast F=2.0kN
mit Unterkonstruktion verschraubt
1,000 St 3.4.70 Absturzsicherung Treppe Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
[Seite 80]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 29 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der KonstruktionsbeschreibunEgU Rund den VorbemeErUkRungen bestehend aus:
- senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm
- unterer und oberer Holm aus Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, Verlauf parallel zum Treppenlauf
- Höhe der Absturzsicherung: ca. 1.350mm,
- Elementlänge ca.5.050mm
- Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
inkl. aller Schrägzuschnitte und Verschweißungen
Anbindung an Treppenwangen über Flachstähle, Verbindung geschraubt.
10,200 m 3.4.80 Absturzsicherung unteres Podest Position wie vor, jedoch Absturzsicherung unteres Podest
-
Höhe der Absturzsicherung: ca. 1.610mm,
-
Elementlänge ca. 3.500mm
-
mit Absturzsicherung Treppe verbunden
-
inkl. Ausbildung 90°-Ecke
Anbindung an Treppenwangen über Flachstähle, Verbindung geschraubt.
3,500 m 3.4.90 Absturzsicherung oberes Podest Position wie vor, jedoch Absturzsicherung oberes Podest
-
Höhe der Absturzsicherung: ca. 1.300mm,
-
Elementlänge ca. 900mm
-
mit Absturzsicherung Treppe verbunden
Anbindung an Treppenwangen über Flachstähle, Verbindung geschraubt.
1,000 m 3.4.100 Absturzsicherung Gitterroststeg Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
- senkrechte Pfosten aus Quadratrohrprofilen, 60x60x5mm,
4x h ca. 1.350mm, 2x h ca. 1.130mm
- waagrechte Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, 4x l ca. 2.600mm bzw. ca. 1.600mm, 3x l ca. 750mm
- Höhe der Absturzsicherung: ca. 1.350mm, niedriger Bereich ca. 1.000mm
- Elementlänge ca.3.500mm und ca. 2.500mm
- Oberfläche Absturzsicherung: feuerverzinkt, Duplex-Beschichtung
inkl. aller Zuschnitte und Verschweißungen
Montage auf Treppenwangen über Fußplatten, Verbindung geschraubt.
6,000 m 3.4.110 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm Handlauf Edelstahl-Rundrohr Durchmesser 33,7mm, Oberfläche fein geschliffen, Verlauf parallel zum Treppenlauf, Befestigungsuntergrund ist die angrenzende Absturzsicherung
Gesamtlänge des Handlaufs ca. 7.150mm,
Höhe ca. 900 mm über VK Stufe, 4x Richtungswechsel
Wenn Stöße nicht vermieden werden können, sind sie über Einschieblinge und Madenschrauben auszuführen. Die Lage ist mit den Planern abzustimmen.
Am beiden Enden wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißten Flachstahllaschen, Größe ca. 150x100x10mm, im oberen Bereich ausgeklinkt, Aussparung ca. 140x50mm, 8x.
[Seite 81]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 30 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Befestigung Handlauf mit angeschweißten Flachstahllaschen, Größe ca. E1U5R0x100x10mm, im EoUbReren Bereich ausgeklinkt, Aussparung ca. 140x50mm, 8x. Montage an Flachstahl der Absturzsicherung über Verschraubung.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 82]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 31 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.5 Absturzsicherung Fluchttreppe UG - EG
Ausführungsbeschreibung 5: Konstruktion Absturzsicherung Fluchttreppe UG - EG
Konstruktion Absturzsicherung Fluchttreppe UG - EG Die Absturzsicherung der Fluchttreppe UG - EG läuft 3-seitig um das Treppenloch. Die 4. Seite wird durch die Fassade aus Holzlamellen gebildet.
Deckenstirn und Mauerkrone werden durch einen durchlaufen- den Randwinkel abgedeckt, der über einzelne Winkel am Rohbau befestigt wird. Die Anschlüsse und die Innenseite Randwinkel werden abgeklebt.
Das Geländer besteht aus senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm. Der obere Holm wird ebenfalls aus einem Flachstahl, Querschnitt 60x8mm gebildet.
Die Absturzsicherung verläuft im Standardbereich waagrecht, ca. 1.100mm über dem Randwinkel.
Am Übergang zum Geländer der Fluchttreppe werden die Geländerstäbe länger ausgeführt. Der obere Holm verläuft hier parallel zur Neigung der Treppenwangen.
Abstand Flachstähle ca. 120mm, gleichmäßige Teilung über das gesamte Geländer, entsprechend Fluchtbalkon.
Um einen durchlaufenden Eindruck zu erwirken, werden Stöße durch Überblattung und Verschraubung hergestellt. Die Lage ist dabei mit dem AG abzustimmen.
Oberfläche: Duplex-Beschichtung, feuerverzinkt und nass lackiert, Lackierung wird gesondert vergütet.
Einbauort: Fluchttreppe UG - EG Einbauhöhe bis ca. 0.00m
Detail-/Planverweis:
21-79-TRU-EV-aFluchttreppe UG Grundriss EG
21-81-TRU-EV-aFluchttreppe UG Querschnitt
21-82-TRU-EV-aFluchttreppe UG Längsschnitt 21-D28-12-EV-aFluchttreppe Längsschnitt
21-D28-13-EV-aFluchttreppe Querschnitt
Gesamtbetrag: 3.5.10 Randwinkel Deckenstirn Randwinkel Deckenstirn, bestehend aus 2 Flachstählen ca. 265x8mm und 135x8mm, im 90°-Winkel zusammengeschweißt,
auf der Rückseite mit einzelnen Rundstäben zur Befestigung verschweißt
Oberkante Randwinkel verläuft parallel zu OK Gelände, Unterkante verläuft durchgehend waagrecht,
d.h. an der kurzen Seite ist die Oberseite geneigt, der Zuschnitt entspricht hier einem Trapez
Randwinkel über Stahlwinkel mit Langloch auf der Oberseite der STB-Wand bzw. -Decke verdübeln, inkl. Höhenausgleich und Abklebung der Befestigungspunkte und Innenseite Randwinkel bzw. Rohbau
Oberfläche: Duplex-Beschichtung, feuerverzinkt und nass lackiert
9,000 m 3.5.20 Eckausbildung Randwinkel Herstellung 90°-Ecke von Randwinkel Deckenstirn,
Verschweißen der beiden Winkel und sauberes Verschleifen
1,000 St 3.5.30 Anpasssung Randwinkel oberer Anschluss
[Seite 83]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 32 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bei den beiden letzten Stufen und dem oberen Treppenan- schluss wird der senkrechte Teil des Randwinkels an die Treppenabwicklung angepasst.
Schnittkante versäubert
Maße der Abwicklung:
2 Stufen ca. 16,65/29cm
oberer Anschluss ca. 30cm
1,000 St 3.5.40 Absturzsicherung Fluchttreppe UG - EG Absturzsicherung aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktions- beschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
-
senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm, an vorbeschriebenen Randwinkel geschweisst
-
waagrechter Flachstahl als oberer Holm, Querschnitt 60x8mm
-
am langen Geländerteil wird der untere Teil der Absturz- sicherung Fluchttreppe EG-OG mit ausgeführt. Dafür werden die Geländerstäbe verlängert ausgeführt. Der obere Holm verläuft parallel zur Neigung der Treppenwangen.
-
es ist darauf zu achten, daß die senkrechten Geländer- flachstähle in der Flucht der Geländerstäbe der Absturz- sicherung Fluchttreppe und der Absturzsicherung Fluchtbalkon stehen.
-
Regelhöhe der Absturzsicherung: ca. 1.150mm.
-
max. Höhe der Absturzsicherung: ca. 2.620mm
-
Elementlänge ca. 6.600 + 1.500mm
-
Gesamtfläche Absturzsicherung ca. 9,06m²
-
Oberfläche: Duplex-Beschichtung, feuerverzinkt und nass lackiert
9,000 m 3.5.50 Tür zur Fluchttreppe UG - EG Türelement zur Fluchttreppe UG - EG aus Stahlprofilen gemäß der Konstruktionsbeschreibung und den Vorbemerkungen bestehend aus:
-
2x Pfosten aus Winkelstahl 50x5mm, h ca. 1.150mm
-
senkrechten Flachstählen, Querschnitt 60x8mm, a ca. 120mm
-
waagrechte Flachstähle als obere und unterer Holm, Querschnitt 60x8mm
-
ein waagrechter Flachstahl auf ca. 910mm Höhe über Treppenaustritt
-
Lochblechfüllung von ca. h=910mm bis ca. h=1.100mm, in Rahmenkonstruktion eingeschweißt
-
Oberfläche Stahlprofile und Lochblech: Duplex-Beschichtung, feuerverzinkt und nass lackiert
1-flg. Türelement, DIN L, Richtung Aussenbereich öffnend,
lichte Durchgangsbreite min. 1.200mm
Abmessung (BxH): ca. 1.420x1.100mm
Das Element ist nach statischen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen.
Türgarnitur: Wechselgarnitur mit Knopf und Drücker, Ausführung als Panikbeschlag
Es sind FSB-Griffe aus der Produktfamilie 1023 ('Ulmer Klinke') anzubieten.
Knopf:
Türknopf zylindrisch d=55mm, Hals gerade, feststehend, mit Rundrosette Material: Edelstahl rostfrei Oberfläche: fein matt gebürstet
Drücker:
Türdrücker in Säbelform und einer sich zum Türdrückerende im
[Seite 84]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 33 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Türdrücker in Säbelform und einer sich zum Türdrückerende im Querschnitt verjüngenden Handhabe mit einer Ansichtshöhe von größtenteils < 18 mm.
U-Form: Länge 141 mm, Drückerhalslänge 59 mm, Return 40 mm
Drücker mit Rundrosetten Ø 55 mm Einteilige Deckrosette mit Befestigung in Clipstechnik
Unsichtbare Verschraubung Unsichtbare Drückerführung (Führungslager)
Material: Edelstahl Oberfläche: naturfarbig fein gebürstet, matt
- festdrehbare Ausgleichslagerung mit flexibler Gummi- Metallverbindung zwischen Lager und Unterkonstruktion
- reibungsarme und wartungsfreie Gleitlagerbuchsen, z.B. teflonbeschichtet
- Garnitur bestehend aus Stift- und Lochteil-Halbgarnitur, formschlüssig verbunden (Madenschraube nur einseitig)
- Führungslagerausführung gem. DIN EN 18 255
2x runde Rosetten für Profilzylinder
Bänder: Objektbänder für Stahltore mit Anschweißlaschen, für den Aussenbereich geeignet
Rollenlänge 120mm, Rollendurchmesser 21mm,
die Anzahl der Bänder ist auf Torgröße und -gewicht auszulegen
CE-zertifiziert,
Oberfläche: Edelstahl, matt gebürstet
Schloss: Notausgangsverschluss DIN EN 179 mit Wechselfunktion E für einflügelige Türen,
vorgerichtet für Profildoppelzylinder,
inkl. UK zur Schloßmontage und Ausführung eines flächenbündigen Kastens zwischen den senkrechten Flachstählen der Türfüllung
Sonstiges:
Tür-Nr.: FT0-28
1,000 St 3.5.60 Bodentürstopper Bodentürstopper für schwere Aussentüren Edelstahl matt mit schwarzem Gummipuffer, federnd gelagert, d ca. 39mm,
Höhe ca. 75mm, Tiefe ca. 84mm, Sockelbreite ca. 90mm für Bodenmontage mit 4 Schrauben und Dübeln Einbau im Aussenbelag
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 85]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 34 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.6 Bauteile Fluchttreppe UG - EG
Detail- und Planverweis Detail-/Planverweis: 21-D28-11-EV-aFluchttreppe Grundriss 21-D28-12-EV-aFluchttreppe Längsschnitt 21-D28-13-EV-aFluchttreppe Querschnitt 21-D28-14-EV-aFluchttreppe Ansicht 3.6.10 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm, Sichtbetonwand Handlauf Rundrohr Durchmesser 33,7mm, parallel zum Treppenlauf
Befestigungsuntergrund ist die angrenzende Sichtbetonwand, am oberen Ende das Stahlgeländer zur Sicherung der Treppe
Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 8.050mm, Höhe ca. 900mm über VK Stufe,
4x Richtungswechsel
Stöße sind über Einschieblinge und Madenschrauben auszuführen. Die Lage ist mit den Planern abzustimmen.
Am beiden Enden wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt. Am Fußpunkt wird das Ende um 90° abgewinkelt, Ausführung mit Gehrung, Länge ca. 95mm. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißtem Rundstab Durchmesser 10mm, zur 90°-Ecke verschweißt, Länge Rundstab ca. 140 mm, 10x. Rundstab an Handlauf geschweißt. Montage an Sichtbetonwand bzw. Brettsperrholwand über Bohrung und Klebung.
1,000 St 3.6.20 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm, Wandbekleidung Holzlamellen Metallbekleidung Position wie vor, jedoch
Befestigungsuntergrund sind bauseitige Stahlkonsolen inner- halb der Unterkonstruktion der vorgehängten hinterlüfteten Fassade
1,000 St Gitterrostebene UG Gitterrostebene UG 3.6.30 Unterkonstruktion Unterkonstruktion mit Auflagerrahmen für Gitterrostebene vor UG-Ausgang,
bestehend aus:
-
2x Auflagerrahmen, rechteckig, aus Stahlwinkeln, 50x35mm, Größe ca. 1.530x1.480mm
-
Stelzlager, h ca. 95mm, höhenverstellbar.
inkl. Bautenschutzmatte als Trennlage zur Abdichtung
alle Bauteile feuerverzinkt
4,800 m² 3.6.40 Gitterrost Gitterrost L ca. 1520mm B ca. 1455mm 30/10mm Tragstab B 3mm H 30mm Stahl
Gitterrost, Pressrost, als Podest vor der Treppe Länge Gitterrost ca. 1520mm, Breite Gitterrost ca. 1455mm, Maschenweite 30/10mm, Querschnittsbreite Tragstab 3mm, Querschnittshöhe Tragstab 30mm, Querschnittsbreite Füllstab 3mm, Querschnittshöhe Füllstab 20mm, Maschung in Richtung der Gitterroststufen Rutschhemmung R11
aus Stahl S235J2 DIN EN 10025-2 mit Flacheinfassung, feuerverzinkt, belastbar mit Flächenlast p= 5.0 kN/m² und Einzellast F=2.0kN,
mit UK der Vorposition verschraubt
[Seite 86]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 35 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge belastbar m | Einheit it Flächenlast p= 5.0 kN/m² und Einzellast F=2.0kN, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR mit UK der Vorposition verschraubt
2,000 St 3.6.50 Kantblech Ausgang Stahl-Kantblech, L = ca. 1.200mm, begehbare Ausführung
Ausladung Kantblech: ca. 335mm
Abwicklung ca. 535mm
2x gekantet
inkl. seitlichen Aufkantungen, beidseitig
Oberfläche Kantblech: Riffelblech, feuerverzinkt
Rutschhemmung R11
inkl. Halterungen, Ausführung als geneigte Konstruktion
Antidröhn: Ausführung mit Antidröhnbeschichtung auf der Unterseite, min. 50% der Fläche, d min 1,5mm
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 87]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 36 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.7 Abdeckung und Bekleidung Lüftungsschacht
Ausführungsbeschreibung 6: Abdeckung und Bekleidung Lüftungsschacht
Abdeckung und Bekleidung Lüftungsschacht Im Norden des Gebäudes stehen zwei Lüftungstürme aus Edelstahl, Durchmesser 140cm
Der Betonsockel muss gedämmt und mit verzinkten Blechen verkleidet werden.
Die horizontalen Bleche müssen von der Konstruktion und Materialstärke betretbar sein.
Gesamtbetrag: 3.7.10 Unterkonstruktion Wand- und Deckenfläche Unterkonstruktion nach Wahl AN
für die Positionen Deckel und Wandbekleidung Sockel aus Montageschienen und Halfen herstellen und an Rohbau mit Dübeln befestigen
Material: Stahl, verzinkt
15,000 m² 3.7.20 Perimeterdämmung, 60mm Perimeterdämmung als Sockel- und Deckendämmung, Wassereinwirkungsklasse W 1.2- E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung), aus Polystyrol-Hartschaum XPS DIN EN 13164, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,04 W/(mK ), Dicke 60mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DAD, WAB, PW, hohe Druckbelastbarkeit - dh, mit Klebe- und Dichtungsmasse auf Bitumenbasis (2-Komponentenkleber) befestigen.
Einbauort: STB-Sockel Lüftungstürme Nord
25,000 m² 3.7.30 Abdeckung Deckel Abdeckung Deckel
Stahlblech 8mm feuerverzinkt
ca. 4,15m x 2,20m,
inkl. zwei Aussparungen für die runden Lüftungstürme d= 1,40m
Das Blech kann für die Montage in 4 Flächen geteilt werden. Die Stöße mit Überblattung,
Kanten sind zu fasen
10,000 m² 3.7.40 Wandbekleidung Sockel Wandbekleidung Sockel zwischen Deckel und Gelände
Sockelblech 2,5mm, verzinkt, 2-fach gekantet,
inkl. 4 Eckausbildungen
Höhe ca. 45cm, Abwicklung ca. 54cm
7,000 m 3.7.50 Anschlussblech zwischen Deckel und Lüftungsturm Anschlussblech zwischen Deckel und den beiden Lüftungstürmen, als Kappleiste zur Abdeckung der Abdichtung
Anschlussblech 2,5mm, verzinkt
im Grundriss an die runden Lüftungstürme d=ca. 140cm angepasst
[Seite 88]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 37 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR im Grundriss an die runden Lüftungstürme d=ca. 140cm angepasst
Blechbreite ca. 20cm, 2-fach gekantet
9,000 m
Gesamtbetrag:
[Seite 89]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 38 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.8 sonstige Bauteile aussen
3.8.10 Stele Edelstahl Eingangstür Stele aus Edelstahlblech, gekantet bestehend aus:
- senkrechte Stehle aus gekantetem Edelstahlblech,
Größe ca. 165x100x1.240mm
- Oberseite in Neigung Treppenlauf ausgeführt
- Bohrung für bauseitigen Sensortaster, d ca. 68mm
- Bohrung für Kabeleinführung, d ca. 60mm
- Kanten verschweißt und sauber verschliffen
- Oberfläche: fein geschliffen
inkl. Fußplatte, Größe ca. 350x200x10mm,
auf STB-Decke gedübelt,
inkl. Unterfütterung mit Quellmörtel
1,000 St 3.8.20 UK Bodentürstopper Unterkonstruktion für Türstopper im Aussenbereich,
bestehend aus:
geschweißtem Stahlwinkel mit Fuß- und Kopfplatte,
h ca. 200mm, zur Überbrückung des Aussenbelags inkl. Unterbau
auf Stahlbetondecke über Aussentreppe gedübelt, inkl. Unterfütterung mit Quellmörtel
2,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 90]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 39 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4 METALLBAUARBEITEN INNEN
4.1 Handlauf Treppe UG - EG
4.1.10 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm Handlauf Edelstahl-Rundrohr Durchmesser 33,7mm, Oberfläche fein geschliffen,
Verlauf parallel zum Treppenlauf Befestigungsuntergrund ist die angrenzende Sichtbetonwand, am oberen Ende die Wand bzw. Brüstung aus Brettsperrholz.
Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 8.450mm, Höhe ca. 900 mm über VK Stufe 6x Richtungswechsel
Wenn Stöße nicht vermieden werden können, sind sie über Einschieblinge und Madenschrauben auszuführen. Die Lage ist mit den Planern abzustimmen.
Am beiden Enden wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt und das Ende um 90° abgewinkelt, Ausführung mit Gehrung, Länge ca. 90mm. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißtem Rundstab Durchmesser 10mm, zur 90°-Ecke verschweißt, Länge Rundstab ca. 140 mm, 10x.
Rundstab an Handlauf geschweißt.
Montage an Sichtbetonwand bzw. Brettsperrholzwand über Bohrung und Klebung.
Detail-/Planverweis: 21-D22-02-EV-aTreppe Halle Querschnitt 21-D22-03-EV-aTreppe Halle Längsschnitt
21-D22-05-EV-aTreppe UG-EG Grundriss
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 91]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 40 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.2 Handlauf Treppe EG - OG
4.2.10 Edelstahlhandlauf, d = 33,7mm Handlauf Rundrohr Durchmesser 33,7mm, Oberfläche fein geschliffen,
Verlauf parallel zum Treppenlauf
Befestigungsuntergrund ist die angrenzende Brüstung aus Brettsperrholz
Gesamtlänge des Handlaufs in der Neigung der Treppe ca. 8.250mm, Höhe ca. 900 mm über VK Stufe
4 x Richtungswechsel
Stöße sind über Einschieblinge und Madenschrauben auszuführen. Die Lage ist mit den Planern abzustimmen.
Am beiden Enden wird der Handlauf ca. 300 mm in die Horizontale geführt. Am Fußpunkt wird das Ende um 90° abgewinkelt, Ausführung mit Gehrung, Länge ca. 90mm. Die Enden werden flächig verschweißt.
Befestigung Handlauf mit angeschweißtem Rundstab Durchmesser 10mm, zur 90°-Ecke verschweißt, Länge Rundstab ca. 140 mm, 10x. Rundstab an Handlauf geschweißt. Montage an Brettsperrholzwand über Bohrung und Klebung.
Detail-/Planverweis: 21-D22-01-EV-aTreppe HalleGrundriss
21-D22-02-EV-aTreppe Halle Querschnitt 21-D22-03-EV-aTreppe Halle Längsschnitt
21-D22-04-EV-aTreppe Halle Ansiicht
2,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 92]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 41 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 4.3 sonstige Bauteile, innen
4.3.10 Lasthaken Ringöse als Lasthaken mit Kopfplatte aus Stahl zur Befestigung an BSH-Trägern
Innendurchmesser min. 40mm
Kopfplatte ca. 200x200x10mm mit 4 Dübeln am BSH-Träger befestigt
Belastung max. 100kg
Oberfläche: feuerverzinkt
Einbauort:
Raum E0.5 Physik Lehrübungsraum
Raum E0.7 Physik Lehrübungsraum
2,000 St 4.3.20 Lüftungsgitter, 1.100x400mm Alu-Rahmen mit Lüftungslamellen für Abluft Halle
Rohbaumaß (BxH): ca. 1.100x 400mm Brüstungshöhe: ca. 2.400mm ab OK FFB OG
Lüftungsgitter Z-förmige Lamellen aus Aluminium Strangpressprofilen, AlMgSi0,5(F25) - T66 - EN AW-6063 mit Edelstahl-Gewebe als Insektenschutz, Maschenweite 2,3x 2,3mm
Oberfläche: pulverbeschichtet, NCS-Farbton nach Wahl des AG
Lamellenhöhe: 33,3mm Lamellentiefe: 29mm Neigung ca. 51° Einbautiefe: 29mm
- Sichtschutz horizontal optisch geschlossen: Anwendung eines Lamellenabstands, der die Lamellenhöhe nicht überschreitet
- unsichtbar montiert mit Aluminium-Lamellenhaltern
- auf Gehrung gesägte, gepresste Ecken
Luftdurchlass
- physischer freier Querschnitt: 50%
- optischer freier Querschnitt: 60%
- ein freier Querschnitt von min. 0,22m² ist sicherzustellen
mit umlaufendem Flachstahlrahmen in Aussparung eingebaut
Einbauort:
Wandaussparung Lüftungsschacht OG E1.14 Galerie, Sichtbetonwand
1,000 St 4.3.30 Abdeckung Kabelkanäle Abdeckung Kabelkanäle aus Kantblech
einteiliges Kantblech aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, Dicke 1,2mm, pulverbeschichtet, Farbe nach NCS- Farbkarte und Wahl AG
Zuschnittbreite ca. 710mm, 2x gekantet
mit den erforderlichen Haltern und Unterkonstruktion an Abhängungen der Kabeltrassen befestigen
Stöße hinterlegt und auf Oberseite mit Blechstreifen verbunden
[Seite 93]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 42 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Stöße hinterlegt und auf Oberseite mit Blechstreifen verbunden
Einbauort:
Klassenräume EG und OG
90,000 m
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 94]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 43 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5 ALLGEMEINE LEISTUNGEN
5.1 Leistungen für alle Bauteile
5.1.10 Kleineisenteile Flach- bzw. Formstahl als Kopf-, Fuß- und Stirnplatten, Laschen, Knaggen, Knotenbleche, Anschluss- und Fahnenbleche zur Befestigung der Stützen, Haupt- und Nebenträger, einschl. aller erforderlichen Verankerungen, Schweißnähte und Schraubverbindungen, sowie einschl. Bohrungen und Langlöcher für die Verschraubung. Befestigungsmittel, wie bspw. HV-Schrauben und Verdübelungen der zuvor beschrieben Positionen mit Bolzenanker einschließlich Quellmörtelbett bis zu 20mm und evtl. erforderlicher vorheriger Vorbereitung des Untergrundes (Stemmarbeiten) sind ebenfalls mit dieser Position abgegolten.
Blechdicken bis 30mm
Material: S235 JR Oberfläche: feuerverzinkt
4,500 TO 5.1.20 Bolzenanker M10 Bolzenanker M10 Befestigen der Stahlbaukonstruktion mit Bolzenanker (kraftkontrolliert spreizender Dübel zur Verankerung im Beton). Die Bohrlochherstellung mit Bohrschablone ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Größe: M10 (Effektive Verankerungstiefe bis max. 100mm) Befestigungsuntergrund: Gerissener und ungerissener Beton C20/25 bis C50/60 Material: Hochkorrosionsbeständiger Stahl A4 Einbau gemäß Zulassung und Herstellerangaben.
40,000 Stk 5.1.30 Bolzenanker M12 Bolzenanker M12 Befestigen der Stahlbaukonstruktion mit Bolzenanker (kraftkontrolliert spreizender Dübel zur Verankerung im Beton). Die Bohrlochherstellung mit Bohrschablone ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Größe: M12 (Effektive Verankerungstiefe bis max. 100mm) Befestigungsuntergrund: Gerissener und ungerissener Beton C20/25 bis C50/60 Material: Nichtrostender Stahl A4 Einbau gemäß Zulassung und Herstellerangaben.
40,000 Stk 5.1.40 Bolzenanker M16 Bolzenanker M16 Befestigen der Stahlbaukonstruktion mit Bolzenanker (kraftkontrolliert spreizender Dübel zur Verankerung im Beton). Die Bohrlochherstellung mit Bohrschablone ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Größe: M16 (Effektive Verankerungstiefe bis max. 160mm) Befestigungsuntergrund: Gerissener und ungerissener Beton C20/25 bis C50/60 Material: Nichtrostender Stahl A4 Einbau gemäß Zulassung und Herstellerangaben.
20,000 Stk 5.1.50 Vollgewindeschrauben D=8 L=120 Vollgewindeschrauben D=8 L=120 Vollgewindeschrauben versenkt eingebaut, für die Verwendung bei statisch tragenden Verbindungen und den Einsatz im Holzbau zugelassen.
Kopfform: Tellerkopf Oberfläche: verzinkt Gewinde: Vollgewinde Durchmesser: 8mm Länge: 120mm
Liefern und einbauen (inkl. Vorbohren).
500,000 Stk 5.1.60 Zusätzliche Bohrungen Zusätzliche Bohrungen, die nicht zur Montage des Stahlbaus erforderliche sind, sondern bauseits benötigt werden, beispielsweise zu Befestigung und zur Kabelführung eines bauseitigen Sonnenschutzes
Durchmesser bis 30mm
Blechdicke bis 15mm
[Seite 95]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 44 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Blechdicke bis 15mm
500,000 Stk
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 96]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 45 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 6 PLANUNG DOKUMENTATION
6.1 Planung, Dokumentation
Hinweis Werkstattplanung/-zeichnungen, sowie technische Bearbeitung aller Metallbauelemente in dieser Ausschreibung sind Leistungen des AN.
Vom Auftraggeber werden folgende Angaben und Unterlagen zur Verfügung gestellt:
-
Objektplanung des Architekten
-
statische Unterlagen des Tragwerksplaners
-
Prinzipielle Lösung der wesentlichen Regeldetails
Aufbauend auf den o. g. Planungsunterlagen hat der AN alle weiteren Planungsleistungen eigenverantwortlich zu erbringen.
Für die Richtigkeit der Maße und Querschnittsangaben auf den Plänen bleibt der AN allein verantwortlich.
Spätere, von den freigegebenen Plänen abweichende Maßnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den AG oder den Architekten.
Der AN ist in seinem Bereich voll dafür verantwortlich, dass
ungültige und überholte Pläne gekennzeichnet und von der Baustelle entfernt werden.
Rechnerische Nachweis der Anschlüsse sind Sache des AN.
Planlauf
Nach Vergabe des Auftrags an den AN erfolgt zeitnah ein technisches Klärungsgespräch gemeinsam mit dem AG und der Objektplanung, bevor der AN mit den Planungsleistungen beginnt. Direkt nach dem Gespräch beginnt der AN auf Basis der übergebenen Zeichnungen mit den erforderlichen Planungsarbeiten. Die angefertigten und beschafften Unterlagen werden sukzessive, innerhalb einer angemessenen Frist von 6KWs nach Beauftragung der Objektplanung und Tragwerksplanung zur fachtechnischen Prüfung vorgelegt.
Die Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit dem Vertrag und Projekt erforderlich sind.
Für die fachtechnische Prüfung durch die Planer ist eine Frist von min. 3 KWs je Planlauf vorgesehen. Eine weitere Überarbeitung durch den AN darf 2 KWs nicht überschreiten. Diese Terminfolge gilt bis zur endgültigen Freigabe durch die Planer. Nicht gezeichnete und nicht freigegebene Details können nicht gefertigt und eingebaut werden. Ohne Freigabe- vermerk, auch der Korrekturpläne, darf keine Zeichnung in die Fertigung gegeben werden. Die Zeichnungsfreigabe durch die Objektplanung entbindet den AN nicht von seiner vollen und ausschließlichen Verantwortung und Haftung für die fach- und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen in allen Einzelheiten. 6.1.10 Werk- und Montageplanung Metallbauarbeiten Werk- und Montageplanung, Konstruktionsentwicklungen für alle angebotenen Konstruktionen, einschl.:
-
Statik für die Verglasungen und die konstruktiven Bauteile
-
Nachweis der geforderten bauphysikalischen Werte
-
Ermittlung der Befestigungsmittel
-
Erstellung der erforderlichen Werkstatt- und Montage- zeichnungen auf Grundlage der planerischen Vorgaben für alle Bauteile in Abstimmung mit dem AG und Architekt.
-
Bauablaufplan
Aus den Zeichungen müssen Konstruktion, Material, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile erkennbar sein. Die Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstim- mung mit dem LV erforderlich sind. Diese bedürfen der Freigabe durch den AG. Alle Unterlagen müssen rechtzeitig
zur Prüfung eingereicht werden (Prüfzeit AG/Architekt 3 Wochen je Prüflauf).
Die Maßkontrolle vor Montage ist einzukalkulieren und hat eigenständig zu erfolgen inkl. Maßdokumentation.
Die prüffähigen Unterlagen für die Metallbauarbeiten sind spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung den AG und Architekten zur Prüfung vorzulegen.
[Seite 97]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 46 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Die prüffähigen Unterlagen für die Metallbauarbeiten sind spätestens E6U RWochen nach EUR Auftragserteilung den AG und Architekten zur Prüfung vorzulegen.
Vorlage in Papierform, 2-fach, sowie als pdf- und dwg-Dateien.
Belegpläne nach Freigabe in Papier einfach auf DIN A3 und in digitaler Form (auch als 3D Modelle) in PDF-Format und als DWG/DXF-Dateien.
Der Ablauf der Planvorlage, Arbeitsvorbereitung und Fertigung ist durch den AN in dem geforderten Bauablaufplan unter Berücksichtigung der Ausführungstermine und der Prüfkapazitäten des AG so darzustellen, dass eine rechtzeitige Fertigung und Bereitstellung der Bauteile auf der Baustelle gewährleistet ist.
In den Bauablaufplan sind die Prüfungstermine der angrenzenden Schulen einzuplanen:
05.-08.07.27
An diesen Tagen können vor Ort keine Arbeiten stattfinden.
1,000 Stk 6.1.20 Statischer Nachweis - Anschluss- und Detailstatik Erstellung einer prüffähigen Anschluss- und Detailstatik für die in dieser Ausschreibung enthaltenen Stahlkonstruktionen auf Basis der anzufertigenden Werkstattzeichnungen (siehe Position xxx) mit allen erforderlichen statischen Berechnungen und Planunterlagen.
Die Detailplanung und statische Berechnungen zu Anschlüssen, Knotenpunkten, Befestigungsmittel, Stößen und Verbindungen, Anschlagpunkte und Vorrichtungen für Hebe- und Montage- vorgänge sowie Bauhilfsmaßnahmen unter Beachtung gültiger Prüfzeugnisse und bauaufsichtlicher Zulassung sind durch den AN zu fertigen.
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt digital beim AG (Bauherr und Tragwerksplaner Systemstatik), beim Prüfingenieur über das System 'ELBA'. Die Prüfkosten trägt der AG.
1,000 Stk 6.1.30 Dokumentation der Leistung Folgende Dokumentation ist dem AG spätestens 2 KWs vor der Abnahme in 2-facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen:
-
Übersichtspläne und sämtliche Werk- und Montagepläne, sowie Details angepasst an den Ausführungsstand in Papier (1-fach) und im DWG- und PDF-Datenformat
-
Fachbauleitererklärung
-
Errichtererklärung
-
Übereinstimmungs- und Konformitätserklärungen für die Konstruktionen
-
Datenblätter aller verwendeten Baustoffe und -produkte
-
Alle brandschutzrelevanten und baurechtlich relevanten Zulassungen
-
Zulassungen der Bauteile mit Brandschutzanforderungen bzw. mit Notausgangs- /Fluchtfunktion
-
statische Nachweise, Elementpläne
-
Pflege-, Reinigungs- und Bedienungsanleitungen für alle später sichtbaren Bauteile
-
Wartungsempfehlungen
-
Prüfzeugnisse
-
sämtliche Zulassungen
-
sämtliche Bautagesberichte
Darüber hinaus sind die o.g. Unterlagen in digitaler Form auf Datenstick, 3-fach, einzureichen.
Die Zusammenstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen nach den o.g. Vorgaben ist einzukalkulieren.
1,000 Stk
[Seite 98]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 47 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 99]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 48 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7 STUNDENLOHNARBEITEN
Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere Vertragsbedingungen
- Vergütung von Stundenlohnarbeiten
Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des Auftraggebers.
Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung.
Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte, etc) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab anzumelden.
Die örtliche Bauüberwachung des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur Prüfung in Kopie.
Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart.
Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3 VOB/B entsprechen.
Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.2099.(Datum der Stundenlohnvereinbarung).
Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
Für die Vergütung von Zeit-und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet.
Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurde.
Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.
Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt.
- Angebotene Stundenlohnarbeiten
Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im angebotenen Umfang.
Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne Aufgliederung anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und Gehaltskosten einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn (einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer.
Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B.
- Vergütung von Stoffen und Gerätekosten
3.1 Stoffe
Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.
[Seite 100]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 49 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, soEfUeRrn hierfür keinEeU Rim Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.
Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden.
Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.
Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach Stoffkostennachweis).
Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge anerkannt.
3.2 Geräte
Kleingeräte
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör, Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
Geräte über 800 Euro Anschaffungswert
Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL 2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben.
- Abrechnung der Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen nach Ausführung.
Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel numerisch aufsteigend) 7.1 LÖHNE
7.1.10 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter VOB
Stundenlohnarbeiten
(entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation: 'Vorarbeiter'
10,000 h 7.1.20 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter VOB
Stundenlohnarbeiten (entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation: 'Facharbeiter'
20,000 h 7.1.30 Stundenlohnarbeiten Hilfsarbeiter VOB
Stundenlohnarbeiten (entsprechend LV Vorbemerkungen)
Qualifikation: 'Helfer'
10,000 h
[Seite 101]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 50 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 102]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 51 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 7.2 STOFFE IN EURO
7.2.10 Abrechnung nach Stoffkostennachweis
Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden. Auf diese Stoffpreise wird, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie die anteiligen Fracht-, Fuhr-und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.
Dieser Faktor ist hier vom Bieter einzutragen.
Dabei ist folgendes für die Eintragung und spätere Wertung zu beachten:
Vom Auftraggeber ist eine fiktive Stoffkostensumme vorgegeben worden.
Vom Bieter kann, sofern er es für erforderlich hält, ein Aufgebot in Form eines Faktors festgelegt werden. Er trägt dazu unter EP einen Faktor von 1,0 oder größer ein.
Für die Wertung wird die vorgegebene Summe mit dem eingegebenen Faktor multipliziert. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme fließt in die Gesamtwertung des Angebots ein.
(Vorgegebene Summe * EP = Gesamtpreis)
Beispiele:
Wenn ein Angebot ohne einen Zuschlagsfaktor für Stoffkosten abgegeben werden soll, ist als Einheitspreis 1,0 einzutragen.
Wenn ein Zuschlagsfaktor von 5 % vereinbart werden soll, trägt der Bieter unter Einheitspreis 1,05 ein.
Wird nichts oder ein Faktor kleiner 1,0 eingetragen erfolgt die Wertung mit dem Einheitspreis 1,0.
1.500,000 EUR
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 103]
LV: Metallbauarbeiten Seite: 52 Datum: 30.10.2026 LV-Datum: 29.10.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
0 VORBEMERKUNGEN 0.1 Baubeschreibung 0.2 ATV nach DIN 18299 0.3 ZTV Metallbauarbeiten 1 NBBW 1.1 DOKUMENTATION UND TECHNISCHE UNTERLAGEN 2 ALLGEMEINE ARBEITEN 2.1 allgemeine Arbeiten 3 METALLBAUARBEITEN AUSSEN 3.1 Gitterrostebene OG 3.2 Absturzsicherung Fluchtbalkon OG 3.3 Fluchttreppe EG - OG 3.4 Wartungstreppe OG - DG 3.5 Absturzsicherung Fluchttreppe UG - EG 3.6 Bauteile Fluchttreppe UG - EG 3.7 Abdeckung und Bekleidung Lüftungsschacht 3.8 sonstige Bauteile aussen 4 METALLBAUARBEITEN INNEN 4.1 Handlauf Treppe UG - EG 4.2 Handlauf Treppe EG - OG 4.3 sonstige Bauteile, innen 5 ALLGEMEINE LEISTUNGEN 5.1 Leistungen für alle Bauteile 6 PLANUNG DOKUMENTATION 6.1 Planung, Dokumentation 7 STUNDENLOHNARBEITEN 7.1 LÖHNE 7.2 STOFFE IN EURO
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.