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GSH- LV Metallbauarbeiten.pdf

Metallbauarbeiten für die Sanierung einer Stadthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 02:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

*** Hinweistext ALLGEMEINBESCHREIBUNG

Energetische Sanierung der Stadthalle Gefrees Inkl. Partiellem Umbau und Erweiterung zur funktionalen sowie Brandschutztechnischen und Barrierefreien Ertüchtigung

Es handelt sich hierbei um den Umbau und Sanierung der Stadthalle. Bauabschnitt 1 hat den Abbruch und die Neuschaffung eines barrierefreien Eingangsbereichs zum Gegenstand. Bei diesem Abschnitt ist die Neugestaltung des Eingangsbereiches mit barrierefreien Zugängen und die Anpassung der Freianlagen zwingend notwendig.

Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Leistungen im Bestand durchzuführen sind. Des Weiteren wird die Ausführung im laufenden Betrieb (Stadthalle und Schwimmbad) durchgeführt. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Sicherheits- vorkehrungen vor zusehen und unbedingt einzuhalten.

Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise Lohnerhöhungen sind für den Ausführungszeitraum mit einzurechnen.

Der Auftragnehmer hat sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und sanitäre Einrichtungen in Höhe von 0,25 % der Bruttoabrechnungssumme zu beteiligen.

Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Der Auftragnehmer hat sich hierfür an den Kosten in Höhe von 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme zu beteiligen.

Ausführungszeitraum-Metallbauarbeiten: 30.11.2026 bis 26.03.2027

Einzeltermine: Montagezeichnungen/Vorbereitung: 30.11.2026 bis 17.12.2026 Freigabe/Prüfung: 18.12.2026 bis 29.01.2027 Fertigung: 01.02.2027 bis 01.03.2027 Montage: 02.03.2027 bis 26.03.2027

Die Einzeltermine müssen als verbindlich eingehalten werden. Die Samstage sind normale Arbeitstage uns müssen zur Einhaltung der Termine falls erforderlich herangezogen

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werden. Die oben gennanten Punkte bezgl. Termine sind zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren.

Anlage Pläne: 01-Lageplan 02-Baustelleneinrichtung 03-Übersichtsplan Untergeschoss 04-Übersichtsplan Erdgeschoss 05-Übersichtsplan Obergeschoss Eingang 06-Übersichtsplan Obergeschoss Halle 07-Ansicht Nord 08-Ansicht Ost 09-Ansicht West 10-Fenster F1 + F2 11-Fenster F3 + F4 12-Fenster F5 + F6 + F7 13-Fenster F8+F9 14-Tür T1+T2 15-Tür T3 16-Tür T4 +T5 17-Tür T6 +T7 18-Regeldetail oberer Anschluss mit Sonnenschutz 19-Regeldetail oberer Anschluss Tür 20-Regeldetail seitlicher Anschluss mit Sonnenschutz 21-Regeldetail seitlicher Anschluss Tür 22-Regeldetail seitlicher Anschluss Fenster mit Glasbrüstung 23-Regeldetail unterer Anschluss Fenster

*** Hinweistext 1.1 Allgemeine

1.1.1 Das Gelände ist über die Hauptstraße zu erreichen. Siehe beiliegender Lageplan. Auf dem Gelände der Baustelle bestehen kostenfreie Parkmöglichkeit für private Kraftfahrzeuge der Mitarbeiter.

1.1.2 Verkehrsregelung Stell- und Lagermöglichkeiten sind in Absprache mit der Bauleitung möglich. Zwischenlagerflächen sind an der Baustelle möglich. Die verkehrstechnischen Gegebenheiten (Feuerwehrzufahrt) sind zu berücksichtigen und freizuhalten. Für die Beschickung der Baustelle muss die im Baustelleneinrichtungsplan markierte Baustraße verwendet werden.

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1.1.3 Arbeitszeiten, Lärmbelästigung Arbeitszeiten zwischen 06:30 - 19:00 Uhr möglich. Arbeitszeitverlängerungen bzw. Samstags- und Sonntagsarbeit sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen und durch den AG genehmigen zu lassen. Arbeitszeiten Innenausbau 06:30 - 20:00 Uhr möglich.

2.1 Allgemeine Hinweise 2.1.1 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

2.1.2 Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass die Leistung nicht erschöpfend beschrieben ist, so hat er dieses vor der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.

2.1.3 Einwände und / oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis in technischer Hinsicht sind vom Bieter vor Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.

2.1.4 Die angegebenen Abmessungen im LV beziehen sich grundsätzlich auf Rohbaumaße, Richtmaße, Rastermaße bzw. Elementmaße.

2.1.5 Sämtliche Maßangaben sind Circamaße und vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die AG-Bauleitung zu informieren. Andernfalls haftet der AN für die aus der Unterlassung ggf. entstehenden Folgen.

2.1.6 Alle in den Positionen aufgeführten Mengenangaben verstehen sich als Angabe der Gesamtmenge. Bei der Ausführung ist von mehreren Teil- und Einzelmengen in verschiedenen Abschnitten des Baukörpers auszugehen.

2.1.7 Der Firmenbauleiter und sein ständiger Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) sind dem AG vor der Ausführung der Leistungen schriftlich zu benennen.

2.1.8 Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen.

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2.1.9 Zu den turnusmäßigen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden.

2.1.10 Bei Systemaufbauten dürfen nur Stoffe eines Herstellers verwendet werden.

2.1.11 Von den verwendeten Baustoffen dürfen keine Emissionen ausgehen, die nach dem Einbau in den Innenräumen zu unzulässigen Konzentrationen führen. Maßgebend für die Begrenzung solcher Konzentrationen sind nicht die Werte für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte), die sich auf Arbeitsstoffe beziehen, sondern die maximal tolerierbaren Wirkstoffkonzentrationen (MR-Werte). Der Bieter akzeptiert diese Anforderungen und garantiert, dass die von ihm angebotenen Produkte die geforderten Werte als zugesicherte Eigenschaft besitzen und die Grenzwerte nicht überschritten werden.

2.1.12 Der Firmenbauleiter und sein ständiger Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) sind dem AG vor der Ausführung der Leistungen schriftlich zu benennen.

2.1.13 Zu den turnusmäßigen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden.

2.1.14 Das Einrichten von Aufenthalts- oder Lagerräumen auf dem Gelände darf nur mit Zustimmung der Bauleitung des AG erfolgen. Die Anlagen sind mit Hinweisschildern zu versehen, die den Firmennamen, die Firmenanschrift und Telefonnummer sowie den Namen und die Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters enthalten. Im Zuge der Bauarbeiten kann es erforderlich werden, dass ein anderer Lager- und Aufenthaltsraum zugewiesen wird. Die Aufwendungen hierfür werden nicht vergütet. Behinderungen für sonstige Bauleistungen dürfen dadurch nicht entstehen. Zu den verschlossenen Räumen sind der Bauleitung des AG beschriftete Schlüssel mit Firmennamen und Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters zu übergeben.

2.1.15 Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich und seine Mitarbeiter in den auf der Baustelle bei der Bauleitung ausliegenden SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor Arbeitsaufnahme die Gefährdungsanalysen seiner Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) bekanntzugeben.

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2.1.16 Der Auftragnehmer hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend dem Stande der Technik nur geräuscharme Baumaschinen verwendet und diese nach lärmschutztechnischen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Er ist verpflichtet ständig auf seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer einzuwirken, dass nicht mehr Baulärm erzeugt wird, als nach Lage der Situation erforderlich ist. Alle Kosten für stationäre und mobile Lärmschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der Nichteinhaltung der Lärmschutzvorschriften ergeben.

2.1.17 Vor Materialbestellung und / bzw. Anfertigung und Herstellung seiner Leistungen hat der AN vor Ort ein eigenverantwortliches Aufmaß zu nehmen und dieses in Bezug auf Abweichungen mit den Planvorgaben zu prüfen. Bei Abweichungen ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Fordert der AG, dass die Leistungen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.

2.1.18 Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom Bauherrn bzw. Planer generell nur 1-fach als Papierausdruck und bei Bedarf zusätzlich als PDF-Datei übergeben.

2.1.19 Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf besondere Anweisung der Bauleitung des AG bzw. mit deren Rücksprache vorzunehmen. Es sind alle Entsorgungsnachweise vorzulegen.

2.1.20 Vom AN verursachter Schutt sowie Verpackungsmaterialien sind vom AN zu entsorgen.

2.1.21 Die Bauleitung des AG hat das Recht, ihr ungeeignet erscheinende Baustoffe zurückzuweisen und / oder Materialprüfungen durch die zuständige Prüfstelle zu verlangen. Alle diesbezüglichen Prüfkosten gehen zu Lasten des Unternehmers. Die Ergebnisse sind für beide bindend, entbinden den AN jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Standsicherheit.

2.1.22 Für alle zur Verwendung kommenden Baustoffe und Böden sind dem AG auf Verlangen und vor der Anlieferung Proben vorzulegen und Gütenachweise beizubringen. Alle gestalterisch relevanten, sichtbaren Bauteile sind dem AG zur Bemusterung und

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Freigabe vorzulegen. Der AG kann verlangen, dass eine Bemusterung vor Ort erfolgt, wenn dies zur Beurteilung wichtig ist.

2.1.23 Vertragsart / Stundenlohnarbeiten Mit der Zuschlagsmitteilung wird mit dem Inhalt des vorliegenden Angebotsleistungsverzeichnisses ein VOB Einheitspreisvertrag rechtswirksam. Ggf. erforderliche Stundenlohnarbeiten sind in jedem Falle vor Ausführung der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, um die Ursache dafür eindeutig zu dokumentieren. Der absehbare Umfang und die Beschreibung der Arbeiten sind zuvor abzustimmen (Auftragsschein für zusätzliche und nicht im Hauptauftrag enthaltenen Leistungen vom AN einzureichen).

2.1.24 Bedenken / Behinderungen ergänzend zu § 4 und 5 VOB/B Arbeitsvorbereitende Bestätigungen und Bemusterungen hat der AN rechtzeitig vor notwendigen Bestellfristen herbeizuführen (Schriftform der

Mustervorlage, notwendiger Termin des Rückbescheides). Technische und technologische Prüfungen der Voraussetzung der Leistungserbringung sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn auszuführen und ggf. daraus resultierende Bedenken oder Behinderungen anzuzeigen, damit der AG in die Lage versetzt ist diese ohne Störung des Bauablaufes auszuräumen. Bei technischen Bedenken sind vom AN Maßnahmen anzugeben / anzubieten, welche eine weitere gewährleistungssichernde Auftragsabwicklung ermöglichen.

2.1.25 Arbeitsausführung / Schützen / Sichern / Absperren Einhergehend mit den vorgenannten Leistungen /Prüfungen ist ein mit der örtlichen Bauleitung abgestimmter Ablaufplan vom AN aufzustellen, welcher ebenfalls zur Information der anderen Gewerke für den vorgesehenen Leistungsvortrieb dient. Die betreffenden Bereiche sind vom AN eigenverantwortlich abzusperren / optisch kenntlich zu machen. Die Regulierung von Beschädigungen / Störungen eigener Leistungen durch Fremde obliegt dem AN.

2.1.26 Leistungsfeststellungen / Abnahme Bei fertiggestellten Teilleistungen in abgeschlossenen Leistungsbereichen kann vor planmäßig aufzulegendem Schutz eine Leistungsfeststellung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen. Gemäß VOB/B § 12 wird eine förmliche Abnahme mit dem Vertragspartner (AG) verlangt. Das Abnahmeverlangen ist dem AG anzuzeigen, bzw. erfolgt eine terminliche

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Einordnung der VOB Abnahme im Abnahme-/ Übergabezeitplan. Die Gewährleistungsfrist für den Gesamtauftrag beginnt mit Abnahme der Gesamtleistung gemäß Abnahmedatum ohne Berücksichtigung evtl. Teilabschnitte.

2.2 Nebenleistungen

Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der jeweils für die ausführenden Arbeiten gültigen DIN-Vorschriften die folgenden Leistungen als mit den EP abgegolten.

2.2.1 Die Kosten der für die Durchführung der gesamten eigenen Arbeiten notwendigen Lager und Arbeitsplätze sowie Materiallager.

2.2.2 Der geprüfte statische Nachweis für die Lastabtragung, Montagezustände und sonstige statische Gegebenheiten, der im Zusammenhang mit den vom AN eingesetzten Geräten, Gerüsten Transporten und weiteren Hilfsmittel und Personal steht, soweit dieses nach Abstimmung mit dem Statiker erforderlich ist.

2.2.3 Der Bieter / AN hat sämtliche erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen in die EP einzurechnen. Insbesondere sind die folgenden Leistungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht als gesonderte Positionen beschrieben sind: Erforderliche Logistik inkl. Transport und Belieferung der Baustelle, Entladen und der Verteilung zum jeweiligen Einbauort. Vermessungstechnische Arbeiten für die eigenen Leistungen von vorhandenen und anschließenden Bauteilen. Lieferung, Montage, Vorhaltung von Werk- und Hebezeug, aller Gerüste, Schalungen sowie Werk- und Hebezeuge inkl. der erforderlichen Montagematerialien, Montagehilfsmittel sofern sie nicht in einzelnen Positionen erfasst sind. Vorgenannte Hilfsmittel sind in die EPs der Positionen einzukalkulieren.

2.2.4 Die Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallende Bauschuttmengen und Abfälle regelmäßig und mindestens 1 x wöchentlich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen sowie die Baustelle zu reinigen (Anforderung besenrein). Kommt ein AN der Schuttbeseitigung trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der

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AG berechtigt auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.

2.3 Hinweise zur Kalkulation

2.3.1 Die Arbeiten werden bei laufendem Betrieb der Haupteinrichtung durchgeführt. Dieser Betrieb darf durch die Arbeiten des AN nicht behindert werden. Lärm- und Staubbelastungen sind auf ein unvermeidbares und zulässiges Minimum zu beschränken.

2.3.2 Feuerwehrzufahrten, sowie alle Zufahrten für Rettungswagen und die Ver- und Entsorgung der Haupteinrichtung, sind zu jeder Zeit freizuhalten.

2.4 Normen und Richtlinien Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen und Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die für die vorgesehenen Konstruktionen, deren Materialien und ihrer Verarbeitung und Montage anwendbar sind. Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen (ohne Rangfolge):

  • DIN 1055 Lastannahmen im Hochbau
  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
  • DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege
  • DIN 18201 Maßtoleranzen im Bauwesen
  • DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
  • DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
  • DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke VOB/B und C
  • Landesbauordnung
  • Anforderungen der Baugenehmigung
  • Baustellenverordnung
  • Anforderungen für die Zustimmung im Einzelfall für Sonderkonstruktionen
  • Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien
  • Sicherheitsvorschriften der BG
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • AEB - Abfallentsorgungsbestimmungen Vorschriften der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger
  • Vorschriften des VDE
  • Vorschriften des VDS

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

  • Aktuelle Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT), Berlin
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz (Anforderung an das Einleiten von Abwasser)
  • TRGS 519 - Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe
  • Richtlinien und Vorschriften der Gemeindeunfallversicherungsverbände Merkblätter und Empfehlungen der Gewerke eigenen Verbände.
  • Herstellervorschriften der verwendeten Produkte

2.5 Nach Abschluss der Leistungen sind vor Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen / Elemente / Einbauten seitens der Firmenfachbauleitung entsprechende Fachunternehmererklärungen und eventuell Übereinstimmungserklärungen für alle Teile abzugeben, dass diese regelkonform und in der Gesamtheit "betriebssicher und wirksam" sind. Dies muss vor der Ausführung nochmals mit der Bauleitung abgestimmt werden.

2.6 Brandschutz während der Bauzeit: Die für die Baumaßnahme verantwortlichen Fachbauarbeiter- bzw. Firmenbauleiter haben den Brandschutz, jeweils für Ihre Bereiche sicherzustellen. Eine spezielle Vergütung erfolgt nicht.

2.7 Der AN hat ein Bautagebuch über die Erbringung seiner vertraglichen Leistungen zu führen. Im Bautagebuch müssen alle Angaben enthalten sein, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistungen des AN von Bedeutung sind. Der aktuelle Bautagesbericht ist der Objektüberwachung auf Verlangen arbeitstäglich auszuhändigen.

2.8 Die Aufmaßpläne, notwendige Nachweise , Belege sind zugehörig den jeweiligen Abschlagsrechnungen bzw. der Schlussrechnung beizufügen. Die Aufmaßpläne sind entsprechend fortzuschreiben. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten.

2.9 Die Ausführungstermine sind im Formblatt 214.H / BVB dargestellt. Wird die Abänderung des Ausführungsbeginns bzw. des Fertigstellungstermins erforderlich, so wird der neue Termin zwischen den Parteien festgelegt. Der neue Fertigstellungstermin ist dann wiederrum verbindliche Vertragsfrist im Sinne §5 Abs. 1, Satz 1, VOB/B. Auf Grundlage der Terminvorgaben des AG hat der AN einen detaillierten Terminplan für seine Leistung zu erstellen, aus dem alle wesentlichen Arbeitsschritte nachvollziehbar ersichtlich sind. Eine im Zuge der Ausführung

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zusätzlich erforderliche Abstimmung der Einzeltermine

erfolgt jeweils in den regelmäßigen Baubesprechungen.

2.10 Weisungsbefugtes Aufsichtspersonal des AN ist dem AG vor Beginn der Ausführung zu benennen. Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Grundsätzlich muss mit einem Vorarbeiter eine ausreichende Verständigung in deutscher Sprache möglich sein. Weisungsbefugtes Personal: Der AN verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass während der Ausführung seiner beauftragten Leistung ständig weisungsbefugtes, fachlich kompetentes Personal anwesend ist.

2.11 Der Ausbau und die Entsorgung von Bauteilen jeglicher Art hat prinzipiell unter äußerster Schonung der Substanz zu erfolgen, darauf wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abtransport vom Ausbau/- Abbruchort hat unmittelbar zu erfolgen (keine Zwischenlagerung innerhalb der Gebäude möglich). Dies wird ausdrücklich untersagt. Der Abtransport hat auf den von der Bauleitung vorgegebenen Wegen zu erfolgen, bzw. dem kürzesten Weg aus den Gebäuden. Die kurzfristige Zwischenlagerung erfolgt auf dem Gelände an einem von der Bauleitung angewiesenen Platz. Es sind teilweise längere Transportwege einzukalkulieren (siehe Lageplan). Die Transportwege sind sofort von jeglicher Verschmutzung zu reinigen (innerhalb und außerhalb der Gebäude). HINWEIS: Es stehen keine bauseitigen Container zur Verfügung. Der AN hat die Lagerung und Entsorgung seiner Materialien eigenverantwortlich zu organisieren.

ZULASSUNGEN, PRÜFZEUGNISSE ETC.

Vor der jeweiligen Bauausführung sind folgende Unterlagen: allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse oder sonstige erforderliche Nachweise, beizubringen und dem Bauherren zur Freigabe vorzulegen.

Brandschutz während der Bauzeit: Die für die Baumaßnahme verantwortlichen Fachbauarbeiter- bzw. Firmenbauleiter haben den Brandschutz, jeweils für Ihre Bereiche sicherzustellen. Eine spezielle Vergütung erfolgt nicht.

Nach Abschluss der Leistungen sind vor Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen / Elemente / Einbauten seitens der Firmenfachbauleitung entsprechende Fachunternehmer-

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

erklärungen und eventuell Übereinstimmungserklärungen für alle Teile abzugeben, dass diese regelkonform und in der Gesamtheit "betriebssicher und wirksam" sind. Dies muss vor der Ausführung nochmals mit der Bauleitung abgestimmt werden.

Es sind alle notwendigen Unterlagen für Wartung, Pflege als komplette Dokumentation spätestens mit der Schlußrechung vorzulegen.

*** Hinweistext Die Anlieferung ist so zu disponieren, dass die Mengen direkt zum Verwendungsort zu verbringen sind. Für die notwendigen Hilfsmittel zur Durchführung der Leistung ist der AN selbst verantwortlich und ist mit den Einheitspreisen abgegolten.

*** Hinweistext ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Vorbemerkungen

In den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) sind die technischen Spezifikationen und Richtlinien aufgeführt, die über die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV

  • VOB/C) der Verdingungsunterlagen hinausgehen und für alle beschriebenen Arbeiten der Fassaden und den dazu zugehörigen Konstruktionen gültig sind.

1.1. Leistungsumfang Fassade allgemein

Aufgabe der Fassade ist der wind-, wasser- und schlagregendichte,wärmegedämmte,schallgeschützte, brandschutzgerechte und rauchdichte Abschluss. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Planung, Lieferung, und Herstellung, die Verbringung der Bauteile am Bau, die fix und fertige Montage der ausgeschriebenen Leistungen und deren Inbetriebnahme. Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:

  • Toleranzausgleich von Rohbau- und Bestandstoleranzen
  • Ausgleich von elastischen und dauerhaften Verformungen des Rohbaus (z.B. Verkehrslast) und der Ausgleich von thermischen Belastungen
  • Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie
  • Ausführbarkeit in Korrespondenz mit dem Baukörper, den Anschlüssen und angrenzenden Werkstoffen
  • schnelle Montage

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

  • standsichere Konstruktion
  • hohe Lebensdauer und Ausführungsqualität Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung in allen Teilen ganzheitlich und voll funktionsfähig erbracht werden müssen. Die hohen gestalterischen, funktionellen und konstruktiven Anforderungen sowie die exponierte Lage und Nutzung des Projektes erfordern in der Auswahl der Werkstoffe und Oberflächen sowie der Verbindungs- und Dichtmittel ein hohes Maß an Qualität. Zum Erreichen dieser Anforderungen wird ein hoher Fertigungs- und Ausführungsstandard gefordert. Besonderes Augenmerk ist auf die exakte Ausbildung der Bauteil- und Konstruktionsfugen und die saubere Ausbildung von bauphysikalisch richtigen, konstruktiven Fassadendetails zu legen.

1.2. Ausschreibungsgrundlagen /-details

Dieses LV sowie die beigefügten Architektenpläne bilden die Grundlage der anzubietenden Leistungen. Die beigefügten Leitdetails der Hauptpositionen dienen der weiteren fachlichen Konkretisierung dieser Leistungsbeschreibung und legen die gestalterischen Ansprüche sowie die geometrischen Verhältnisse fest. Die Darstellung der Details zeigt richtungweisend die ideale Einbausituation. Die statische Dimensionierung, Ausarbeitung der firmeneigenen Ausführungsplanung und bauphysikalisch, konstruktiv richtige Ausführung obliegt dem Bieter. Die maßstäblich größere Darstellung im Detail ist vorrangig vor der kleineren Darstellung in Systemblättern, Grundrissen und Schnitten.

1.3 Nebenangebote sind keine zugelassen.

  1. Technische Vorschriften Die Landesbauordnung in der z.Z. gültigen Fassung Die Musterbauordnung in der z.Z. gültigen Fassung Die Energieeinspar-Verordnung (GEG) einschl. Ergänzungsbestimmungen in der z.Z. gültigen Fassung Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Die Arbeitsstätten-Richtlinien Die Arbeitsstätten-Verordnung Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von Fremdmaterialien Die Auflagen und Richtlinien des Gewerbeaufsichtsamtes Bauaufsichtliche Anforderungen z.B. an absturzsichernde Verglasungen Die Auflagen der Gesundheitsbehörde

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Anforderungen des SIGEKO VDI-, VDE-, VDS- und TÜV-Vorschriften

  1. Nebenleistungen Die notwendige Baustelleneinrichtung ist mit einzukalkulieren.

  2. Fertigungsunterlagen / Werkplanung

Zulassungsspezifische Berechnungen sind rechtzeitig zur Freigabe einzureichen und sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Grundlage für die Werkplanung ist das Leistungsverzeichnis und die Architektenplanung. Auf evtl. Unstimmigkeiten in der vorliegenden Planung ist vor bzw. mit der Angebotsabgabe hinzuweisen. Es ist von einer Planung nach theoretischen Maßen auszugehen. Anpassungen auf die spätere bauliche Situation sind einzukalkulieren. Die Plan-Prüfungsumläufe sind gemäß den Vorgaben des AG durchzuführen; ein entsprechend zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen. Für den Prüfumlauf der Werkpläne sind 10 Werktage zu berücksichtigen. Die firmeneigenen Ausführungsdetails sind im Maßstab 1:1 und 1:2 (Ansichten, Teilansichten im Maßstab 1:5/1:10) für alle unterschiedlichen Fassaden-Typen darzustellen. Sämtliche Materialangaben, Oberflächenveredelungen, Beschläge, Griffhöhen, Verglasungsarten und Glastypen etc. sowie die komplett beschrifteten Anschlussdetails mit Befestigungen an den Baukörper bzw. die Tragkonstruktion sind in Horizontal- und Vertikal-Schnitten in allen Ebenen darzustellen. Die Zuordnung zum Baukörper muss erkennbar sein (Lage des jeweils geplanten Elementes), bezogen auf Bauachsen. Die firmeneigene Werkplanung ist als ganzheitliche, mit allen anschließenden Gewerken abgestimmte Planung zur Freigabe 2-fach auf Papier, als pdf-Datei und als dwg-Datei vorzulegen. Alle evtl. erforderlichen Zulassungen/Zustimmungen im Einzelfall inkl. der Terminkonsequenzen sind Bieterleistung und mit einzukalkulieren.

  1. Messungen und Höhenangaben Vom AN Rohbauarbeiten sind in jeder Ebene eine Anzahl Meterrisse bezogen auf OKFFB gesetzt worden und werden für die Nachfolgegewerke vorgehalten.

Vor Beginn der Arbeiten ist ein örtliches Aufmaß zu nehmen. Alle Maße für Fassadenbauteile sind vor Ausführung am

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Bau zu prüfen. Der AN hat pro Bauteil/ Ebene ein Aufmaß zu erstellen und Abweichungen kenntlich zu machen. Festgestellte Abweichungen sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen, so dass erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Das äußere Erscheinungsbild und die Funktion dürfen nicht beeinträchtigt werden.

  1. Sonstige Vorschriften Es gelten die einschlägigen technischen Vorschriften und die gültigen EU-Normen (EN), die DIN-Normen sowie alle sonstigen bei Ausführung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Stand der Technik, alle besonderen örtlichen Bestimmungen, technischen Vorschriften, Auflagen und Bestimmungen der in Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden und Gütegemeinschaften, Verbände und Innungen, der Berufsgenossenschaften, einschlägige ministerielle, behördliche und polizeiliche Bestimmungen, der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien.

Der Ausführung zugrunde zu legen ist die jeweils im Ergebnis höherwertigere Forderung. Prüf- und Gütebestimmungen Metallbauarbeiten werden nur dann als fachgerecht anerkannt, wenn diese nicht gegen die Güte- und Prüfbestimmungen der nachfolgend genannten Gütegemeinschaften verstoßen. Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Walter-Kolb-Straße 1 7, 60594 Frankfurt am Main ift Institut für Fenstertechnik e.V., Theodor-Gietl-Str. 7 9, 83026 Rosenheim Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V., Offerstraße 12, 42551 Velbert GSB International, Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e. V., Franziskanergasse 6, 73525 Schwäbisch Gmünd

Nach Auftragserteilung sind Muster bzw. Materialproben aller zur Ausführung kommenden Materialien und Bauteile in ausreichender Größe und Anzahl einzureichen und dem Bauherrn bzw. Architekten zur Freigabe zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Profile, Gläser, Paneele, Verblechungen, Beschläge, Oberflächen-Beschichtungsproben usw. mit Angabe der Produktdaten. Handmuster sind mindestens im Format DIN A4 vorzulegen. Grenzmuster (insbesondere Oberflächen auf Alu- und Stahlkonstruktionen und Sondergläser) werden festgelegt und bis zur Abnahme bei der

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Qualitätskontrolle des AG/Projektleitung deponiert. Die Leistung ist mit einzukalkulieren.

  1. Prüfungen und Nachweise Prüfungen und Nachweise sind grundsätzlich mit den Angebotspreisen abgegolten. Alle Prüfungen und Nachweise sind so rechtzeitig durchführen zu lassen, dass keine Verzögerungen im Bauablauf entstehen und sind vor Ausführung dem Architekten bzw. Auftraggeber vorzulegen.

Dem Angebot sind Systemschnitte vertikal/horizontal der angebotenen Aluminiumsysteme beizufügen.

  1. Statische Nachweise Die statischen Berechnungen aller zum Leistungsumfang gehörenden Konstruktionen einschließlich der Verglasung sind eigenverantwortlich durchzuführen und dem Prüfstatiker des Projektes in prüffähiger Form rechtzeitig zu übergeben. Die Kosten für die statischen Berechnungen sind einzurechnen. Die Überprüfung aller Lastannahmen liegt nur im Verantwortungsbereich des Bieters. Alle aus der evtl. Veränderung der Lastannahmen während der Erstellung der firmeneigenen statischen Berechnungen führenden Mehraufwendungen und Konsequenzen sind im Angebotspreis enthalten. Der Standsicherheitsnachweis ist gemäß DIN EN zu führen. Die Fenster- und Fassadenkonstruktionen einschließlich der Verbindungselemente müssen ihre Eigenlasten, sowie alle auf sie einwirkenden Lasten/Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können. Die statisch beanspruchten Bauteile sind so zu bemessen, dass die zulässigen Spannungen für die entsprechenden Materialien und die zulässigen Durchbiegungen bei Maximalbelastung nicht überschritten werden. Bei der Bemessung der Konstruktion sind die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, sowie die Wind-, Schnee-, Eis und sonstigen auf das jeweilige Bauteil einwirkenden Lasten zu berücksichtigen. Für die nachweispflichtigen Bauteile sind prüfbare Festigkeitsnachweise einschl. Verankerung und Einführung der Kräfte in den Rohbau abzugeben. Die Horizontallasten an Verglasungen, Ausfachungselementen und Riegeln bis Brüstungshöhe sind nach DIN 1055 Teil 3 anzusetzen. Bei der Bemessung sind Anprallasten in Brüstungshöhe gemäß DIN EN anzusetzen. Unter Zugrundelegung des ungünstigsten Lastfalles dürfen Profile keine größere Durchbiegung als max.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

f = I/300 oder max. 8 mm, bezogen auf die jeweilige aufzulagernde Scheibenkantenlänge, aufweisen. Bei Verwendung von Sondergläsern kann vom Glashersteller eine andere zulässige Durchbiegung gefordert werden. Solche Forderungen sind immer einzuhalten. Bei schubfesten Isolierprofilen ist der statische Nachweis auf Stabilität und Durchbiegung (Temperaturlastfall eingeschlossen) zu führen. Bei unklaren Situationen ist eine enge eigenverant-wortliche Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker erforderlich. Der statische Nachweis für die Pfosten ist beizufügen. Die T-Verbinderanschlüsse (Riegel an Pfosten) und die Verschraubungen der Klemmleisten müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Prüfzeugnis) haben.

10.1 Nachweise der Wärmeschutz-Anforderungen Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Werte für die Rahmenprofile, Verglasung einschl. Randverbund, Paneele etc. zur Einhaltung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes sind durch Prüfzeugnisse zu belegen und in allen Fassadenbereichen differenziert einzuhalten. Sollten die Werte nicht durch Prüfzeugnisse belegt werden können, sind Nachweise durch ein neutrales Prüfinstitut, z.B. ift Rosenheim zu führen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen. Die Einhaltung der geforderten Werte sind für den jeweiligen Fassadentyp durch Berechnungen nachzuweisen.

10.2 Zustimmungen im Einzelfall / Bauteilversuche Die Zustimmung im Einzelfall für nicht zugelassene bzw. nicht geregelte Bauprodukte ist vom AN eigenständig zu betreiben und kostenmäßig einschl. aller anfallenden Gebühren zu tragen. Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen zum Antrag für alle Zustimmungen im Einzelfall hat rechtzeitig zu erfolgen und ist dem AG unaufgefordert vorzulegen.

Der zeitliche Vorlauf ist zu berücksichtigen. Die Beantragung für die Zustimmungen im Einzelfall, Bauteilversuche etc. ist unmittelbar nach Auftrags-erteilung nachzuweisen und vor Einbau vorzulegen.

10.3 Qualitätssicherung Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall.

Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert

schriftlich zu erfolgen durch:

a) Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder b) Übereinstimmungszertifikat

Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. entsprechend den Vorschriften gemäß Bauregelliste A zu erfolgen. Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE- Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben.

Das CE- Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen. Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN. Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen. Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Landesbauordnung durchzuführen.

Insbesondere sind für die nachfolgenden Bauprodukte vom AN CE- Zeichen mit den entsprechenden technischen Werten vorzulegen:

  1. Fenster

Techn. Werte: UF-Wert, g-Wert, a-Wert, RW,R-Wert.

  1. Fassaden und andere Bauprodukte:

Die Einzel-CE- Zeichen für verwendete Einzelbauteile und Baugruppen sind durch den AN in eigenen Unterlagen zu markieren.

*** Hinweistext 11.Schutz von Bauteilen Es ist ein sachgemäßer Schutz, z.B. durch Abkleben, Abdecken der Flächen und Montageöffnungen einschließlich des späteren rückstandslosen Entfernens dieser Mittel, vorzusehen.

  1. Gerüste / Hebezeuge / Gerüstanker Die Einrüstung des Fassadenbereichs erfolgt bauseits. Alle für die Ausführung der Fassade erforderlichen Klein- und Hilfsrüstungen und Hebezeuge bzw. Steiger sind über den entsprechenden Montagezeitraum im Preis mit einzukalkulieren.

  2. Dokumentation nach Beendigung der Arbeiten Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage zu dokumentieren.

Hierzu zählen insbesondere: Werkplanung /Montageplanung im dwg.-, pdf- Format Sämtliche statischen Nachweise mit Freigabevermerk des Prüfingenieurs Prüfzeugnisse/Nachweise sämtlicher Materialien und Oberflächen/ Korrosionsschutzmaßnahmen etc. Prüfzeugnisse/Berechnungen Uf-, Ug-, Uw- Fc-Werte etc. Prüfzeugnisse Luftdurchlässigkeit/Schlagregendichtheit/ Windwiderstand Prüfzeugnisse Schallschutz Erteilte Zustimmungen im Einzelfall/Zulassungen TÜV-Abnahmen Revisionsunterlagen/Schaltpläne von Steuereinheiten und Antrieben etc. Reinigungsempfehlungen für die jeweiligen Materialien und Oberflächen Bedienungsanleitungen Produktunterlagen zur CE-Kennzeichnung gem. ZTV

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Plan / Übersicht Lage und Ausführung der Gerüstanker gem. ZTV Die Dokumentation ist gemäß den Anforderungen des AG auszuführen und zum Zeitpunkt der Abnahme vorzulegen.

  1. CE-Kennzeichnung Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktenrichtlinie mit dem EG - Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Neben dem CE-Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben: Name und Kennung des Herstellers Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß technischen Spezifikationen das Herstellungsjahr Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle Nummer des EG-Konformitätszertifikats Die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 13830 für Vorhangfassaden und EN 14351-1 für Fenster und Türen und die damit verbundenen durchzuführenden Prüfungen werden durch eine zertifizierte Stelle z.B. ift Rosenheim durchgeführt und sind im Preis enthalten.

  2. Allgemeine Lastannahmen Windlasten: Die Windlasten sind nach DIN 1055 Teil 4 einzusetzen, wobei die entsprechenden Beiwerte für Eck- und Dachkantenbereiche zu berücksichtigen sind. Horizontallasten: Die Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe sind nach DIN 1055 Teil 3 einzusetzen. Vertikallasten: Die Vertikallasten auf Riegeln bei zu öffnenden Fenstern sind nach DIN 18056 einzusetzen. Trägerkonstruktion an Türschwellen: Trägerkonstruktionen an Türschwellen sind für die entsprechenden Nutzlasten auszurichten. Bei Türen, die nicht ausschließlich dem Personenverkehr dienen, sind jedoch mindestens 5 kN Punktlast bzw. 5 kN/m zu berücksichtigen. Fensterflügel: Fensterflügel müssen den Anforderungen nach (DIN 18055) DIN EN 12211, entsprechen. Profilabmessungen: Die Profilabmessungen sind für alle angebotenen gleichartigen Fenster- und Fassadenelemente gleich auszulegen und müssen die größte statische Belastung - gegebenenfalls mit unsichtbaren Zusatzmaßnahmen - aufnehmen können.

  3. Toleranzen und Bauverformungen Die Vorgaben des Tragwerkplaners sind einzuhalten. Bei der Vermessung sind Schrumpfungen, Setzungen und Baukörperverformungen auch in Verbindung mit Verkehrslasten zu berücksichtigen. Die Konstruktion muss Bauverformungen aus Kriechen und Schwinden, aus Verkehrslasten, Temperatureinflüssen usw. aufnehmen können.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Für Längenbewegungen durch Wärme ist ein Temperaturbereich nach DIN von min. -20° C bis max. +80° C zugrunde zu legen. Auf Fenster- und Türkonstruktionen dürfen keine vertikalen Verkehrslasten einwirken. Die konstruktive Ausbildung aller Anschlüsse der Fassade/Fenster zum Rohbau ist so zu gestalten, dass alle Verformungen sowohl des Baukörpers als auch der Fassade/Fenster zwängungsfrei aufgenommen werden und keine funktionsmindernden Einflüsse auf die Fassade/Fenster oder daran angrenzende Bauteile entstehen. Temperaturbedingte Materialausdehnungen sind durch eine geeignete konstruktive Ausbildung aufzunehmen. Knack- und Pfeifgeräusche müssen ausgeschlossen werden. Die Rohbautoleranzen müssen im Fenster- und Fassadenbereich so aufgenommen werden können, dass alle Anforderungen im Hinblick auf architektonisch akzeptable Fugengestaltung, dreidimensional ausrichtbare Ausbildung der Verankerungen sowie ausreichende Festigkeit und absolute Dichtigkeit der Fenster und Fassaden erfüllt werden. Alle Verbindungen und Verankerungsteile zum Bauwerk müssen so ausgebildet sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist und das vorgegebene Fugenbild und die Bündigkeit erreicht wird. Die Toleranzen sind grundsätzlich entsprechend DIN 18 201ff.

Toleranzen im Bauwesen sowie dem AGIArbeitsblatt M2 für Metallbauarbeiten zu berücksichtigen. Alle Maße für Fassadenbauteile sind vor Ausführung am Bau zu prüfen.

Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Der Meterriss, ist abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht und muss igenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen, an die Fassade übertragen werden.

  1. Wärmeschutz Für die Bemessung der Fassadenbauteile hinsichtlich des Wärmeschutzes sind die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses verbindlich einzuhalten. In allen Rohbauanschlüssen müssen geeignete Trennlagen zwischen Unterkonstruktion und Rohbau eingebaut werden.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Profilkonstruktionen sind dementsprechend thermisch getrennt auszuführen. Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.

Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen.

Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.

Alle Verbundprofile sind als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.

Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangs-koeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln.

*** Hinweistext 18. Dichtigkeit der Bauelemente Auf eine gute Dichtigkeit der seitens des Bieters auszuführenden Konstruktion wird besonders Wert gelegt, nicht zuletzt aus Gründen des Wärme- und Schallschutzes. Die Konstruktion der Außenfassaden muss einen dauerhaften wasser- und luftdichten Raumabschluss gewährleisten nach DIN 4108-7.

Luftdurchlässigkeit der Fenster und Türen: Die Prüfung gemäß DIN EN 1026 ist durch eine zugelassene Prüfanstalt auszuführen. Es wird Klasse 4 nach DIN EN 12 207 gefordert. Luftdurchlässigkeit der Fassaden: Prüfverfahren gemäß DIN EN 12153 Klassifizierung nach DIN EN 12152. Es wird Klasse A4 gefordert.

Schlagregendichtheit der Fenster und Türen: Die Prüfung gemäß DIN EN 1027 ist durch eine zugelassene

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Prüfanstalt auszuführen.

Es werden folgende Klassen nach DIN EN 12208 gefordert: Für Festverglasung: Klasse 9A Für Fensterflügel: Klasse 8A Für Türen mit allseitigem Anschlag: Klasse 8A Schlagregendichtheit der Fassaden: Prüfverfahren gemäß DIN EN 12155 Klassifizierung nach DIN EN 12154. Es wird Klasse R7 bei 600 Pa gefordert.

Widerstandsfähigkeit der Fenster und Türen bei Wind Prüfverfahren gemäß DIN EN 12211 Klassifizierung nach DIN EN 12210 Es wird Klasse C4 gefordert. Widerstand gegen Windlast bei Vorhangfassaden Prüfverfahren gemäß DIN EN 12179.

Bemessung der Windlast (höchstzulässige Werte z.B. Durchbiegung, Verformung etc.) nach DIN EN 13116 Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen.

Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.

  1. Feuchtigkeitsschutz Tauwasserfreiheit: Die Tauwasserfreiheit und die Vermeidung von Schimmelpilzbefall sind sicherzustellen und nachzuweisen (Wärmestromberechnungen). Bei Durchdringungen der thermischen Trennebene der Fassaden, z.B. Schwertkonsolen etc., ist durch den AN nachzuweisen, dass die Wärmebrücken durch thermische Entkoppelung ausreichend entschärft sind.

Entwässerung: Die Profile sind so auszubilden, dass die Abdichtungen (Verglasungsrahmen etc.) nicht langzeitig unter der Einwirkung von anfallendem Kondensat, Niederschlags- oder Reinigungswasser stehen.

Alle Fälze sind entsprechend den Verglasungsrichtlinien zu entwässern und zu belüften. Alle Fenster- und Fassadenteile sind indirekt und verdeckt liegend zu entwässern, um Verschmutzungen durch ablaufendes Wasser zu vermeiden. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne)des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.

Die für das Profilsystem angegebenen minimalen und maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.

Sockelanschlüsse Die Gebäudeabdichtung ist gemäß DIN 18195 an die Fassaden anzuschließen. Im Bereich der Glasfassaden/Türen ist teilweise eine reduzierte Anschlusshöhe gemäß Architektenplanung/Leitdetails zu beachten. Die Übergänge an Innen- und Außenecken sowie Wand- und Stützenbereichen sind bezüglich der Einbauebenen und Dichthöhen mit dem Gewerk Hochbau abzustimmen. Die Verwahrung von bituminöser Dichtung erfolgt mit einem Los-/Festflansch. Flüssigkunststoffabdichtung wird in der Regel ohne Los-/Festflansch ausgeführt. Wasserleitende Folien der Glasfassade sind auf das gesamte Dichtsystem auch im Hinblick auf die Verträglichkeit unterschiedlicher Materialien abzustimmen und funktionssicher anzuschließen. Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach Außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen

Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.

Aluminiumfenster: Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fenster- Öffnungsflügeln sowie bei Einzelfenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt durch Öffnungen zur Außenfläche, die durch Regenkappen im Farbton der

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Fassade abgedeckt werden müssen.

Pfosten- Riegelkonstruktionen: Bei der zur Ausführung gelangenden Fassade ist darauf zu achten, dass die Drainage über die Riegelprofile in die Pfosten/Elementpfosten im Bereich des Kreuzpunktes der Elemente sichergestellt ist. Die Entwässerung der Pfosten- Drainageräume erfolgt jeweils am Fußpunkt der Fassadenkonstruktionen bzw. gemäß den jeweiligen Systemherstellerangaben unter Berücksichtigung der wärmeschutztechnischen Anforderungen.

Dampfdruckausgleichsöffnungen: Bei Flügeln (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente etc.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten- Riegelkonstruktionen, Elementfassade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit dampfdruckausgleichs-öffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen. Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass die Dampfdruckausgleichsöffnungen des Paneels in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten eingebaut werden. Ansonsten sind bei Verwendung von Standardsystemen die Vorschriften der Systemhersteller zu beachten.

  1. Schallschutz Die Anforderungen an den Schallschutz sind gem. Leistungsbeschreibung zu erfüllen. Die Körperschall-Entdröhnung aller horizontalen und geneigten Blechflächen, z.B. Attiken, Fensterbänke, Blechpaneele etc., ist sicherzustellen.

  2. Brandschutz Die Brandschutzanforderungen gemäß Leistungsbeschreibung sind zu berücksichtigen. Sämtliche Konstruktionsteile, Unterkonstruktionsteile und Wärmedämmmaterialien müssen der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 entsprechen. Eine Ausnahme bilden Antidröhnbeschichtungen, Folienanschlüsse und Fugenbänder (B1). Schäume sind nicht zugelassen.

  3. Motorgertriebene Steuerelemente

22.1 allgemein

Motorgertriebene Steuerelemente sind gemäß

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Leistungsbeschreibung auszuführen. Elektrisch betätigte Anlagen sind mit geräuscharmen Motoren je nach Größe ggf. mit synchron gesteuertem Tandemantrieb und verdeckt liegender Kabelführung auszuführen. Die Musterrichtlinie für Leitungsanlagen sowie die Grundlagen des ZVEI sind zu berücksichtigen.

22.2 Schnittstelle zum Gewerk Elektroinstallation: Leistungsumfang Fassade: Motoren Verkabelung innerhalb der Fassadenbauteile Kabelübergänge (im Falzbereich verdeckt) Verkabelung bis zur Übergabedose Verkabelung mit verdrahteten Steckern und Kupplungsgegenstück sowie Abdichtung der Durchdringungspunkte Kabellänge außerhalb der Fassade 3,00 m. Kennzeichnung aller Anschlusskabel. Elektropläne nach DIN (Stromlauf-, Klemmen- und Montagepläne). Bauseitiger Leistungsumfang Gewerk Elektro: Stromzuführung Übergabedose im Rohbau Anschluß Verkabelung an Kupplungsgegenstück Die gesamte Steuerung Taster Aufschaltung auf Brandmeldeanlage (Übergabe zur Gebäudeautomation)

  1. Glas und Verglasung Wenn nicht anders beschrieben, muss die Verglasung neutral und möglichst gering spiegelnd ausgewählt sein.

Es ist von umfangreichen Bemusterungen auszugehen. Auszuführen ist eine 3-fach Verglasung die gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen als Mehrscheiben-Isolierglas (Gütesicherung, RAL-RG 520) hergestellt sind und den Anforderungen der Ausschreibung in Bezug auf Statik, Wärmeschutz, Sonnenschutz, Schallschutz und Sicherheit entsprechen. Alle Scheiben müssen maßhaltig sein und in ihrer Genauigkeit den technischen Anforderungen der jeweiligen Einbausituation entsprechen. Es ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund gem. DIN 4108 einzusetzen (Warm-Edge). Der Randverbund ist mit schwarzer Oberfläche auszuführen.

23.1 Glasdicke Die Glasdicke ist nach den stat. Beanspruchungen/ Klimalasten und den geforderten Schalldämmwerten in Abstimmung mit den Glasherstellern zu ermitteln und durch eine Glasstatik nachzuweisen. Bei unterschiedlichen Glasdicken innerhalb einer Fassade/Fassadenansicht ist der AG auf die möglichen Farbnuancen hinzuweisen. Gegebenenfalls sind in einer Fassade/Fassadenansicht

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

einheitliche Glasdicken auszuführen, um ein homogenes Fassadenbild zu erreichen.

23.2 Glasfehler Zur Beurteilung der visuellen Qualität des Isolierglases gilt die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas, herausgegeben von den Bundesverbänden des Glaserhandwerks bzw. der Glasindustrie.

23.3 Floatglas Die Floatgläser müssen der DIN EN 572 entsprechen.

23.4 Sicherheitsglas

VSG-Glas: Die Scheiben bestehen aus mind. zwei Glasscheiben mit licht- und UV - beständigen Folienzwischenlagen. Das Verbund-Sicherheitsglas ist entsprechend den Anforderungen der Bauregelliste A, Teil 1 (2004/1) lfd. Nr. 11.8 zu liefern. Die erforderlichen Folien sind gemäß Angaben der Glasindustrie und nach jeweiligem Erfordernis vorzusehen. Offene, bewitterte Glaskanten sind nach DIN 1249-11 matt geschliffen und matt gesäumt (Ausführung KGN) auszuführen. Verklotzungskanten müssen plan sein. VSG besteht aus 2 x TVG, oder aus 2 x Floatglas, je nach Fassadenkonstruktion und Verwendungszweck. VSG-Scheiben sind zu Überwachungszwecken werkseitig mit einem entsprechenden Stempel zu kennzeichnen.

23.5 Zusätzliche Anforderungen an die Verglasung Es ist darauf zu achten, dass der Verglasungsfalz zwischen Rahmen und Scheibe entsprechend den Richtlinien der Glashersteller belüftet und entwässert wird (Dampfdruckausgleich). Flügel sind generell mit zusätzlichen Entspannungsöffnungen zu versehen. Bei spritzbaren Dichtstoffen ist die Verträglichkeit mit dem Glasrandverbund, Dichtungs- und Konstruktions-profilen zu beachten und nachzuweisen. Es ist in allen Bereichen die Farbechtheit (technisch max. möglicher Farbwiedergabe-Index) zu gewährleisten. Die vorgeschriebenen Verarbeitungstemperaturen sind einzuhalten. Freistehende Glaskanten sind matt zu schleifen und anzufasen. Dem Personenverkehr zugängliche Bereiche und Türen sind generell mit Sicherheitsglas innen und außen auszuführen. Grundsätzlich ist bei verschiedenen Anforderungen und

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Funktionen der Gläser innerhalb einer Fassade eine einheitliche Optik zu gewährleisten.

23.6 Glaskennzeichnung In der dauerhaften Kennzeichnung auf dem Abstandshalter im SZR sollen neben Hersteller und Produktionsstätte vermerkt sein:

  • Produktionsdatum und Produktname,
  • Glasaufbau (Dicken, SZR),
  • Gasfüllungen,
  • Schalldämmwerte,
  • U-Werte, g-Werte etc. Vorrangig dient die Kennzeichnung der Kontrolle der vertragsgemäßen Ausführung. Die für den jeweiligen Anwendungsfall tatsächlich zur Ausführung kommende Kennzeichnung ist einvernehmlich mit dem AG abzustimmen. Für das Isolierglasprodukt ist ein Übereinstimmungs-nachweis gem. Bauregelliste A, Teil 1, zu liefern.
  1. Dämmung 24.1 Thermische Trennung Für die thermische Trennung in den Profilen dürfen nur solche Dämmstoffe verwendet werden, die neben geringer Wärmeleitung feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sind und in einem Temperaturbereich von mind. -20° bis + 175° C formkonstant bleiben.

24.2 Wärmedämmung Alle Dämmstoffe müssen hydrophobierend und aus nicht brennbaren Stoffen der Baustoffklasse A gem. DIN 4102 (Schmelztemperatur > 1000° C) bestehen, dürfen keine krebserregenden Stoffe beinhalten und müssen gemäß Bauregelliste B bzw. den Technischen Baubestimmungen der Länder und den Produktnormen EN 13162-13171 ausgeführt werden. Die Verwendung von PU-Schäumen ist untersagt. Die Angaben der Einzelpositionen sind zu berücksichtigen, sonst l BW 0,035 [W/mK]. In Bereichen, die der Feuchtigkeit/Spritzwasser ausgesetzt sind (z.B. Gelände- und Terrassenanschlüsse), sind geeignete Dämm-Materialien einzusetzen, z.B. Perimeterdämmung, Foamglas. Es dürfen nur FCKW- und HFCKW-freie Dämmmaterialien verwendet werden.

*** Hinweistext Systembeschreibung Aluminium Türelemente

Systembeschreibung (formale Regelungen)

Die Angaben der formalen Profilabmessungen

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

(Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.

Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.

Soweit nicht in den Systembeschreibungen anderweitig beschrieben, sind die Verglasungsdichtungen so geformt, dass sie für den Betrachter nicht in Form eines breiten Randes in Erscheinung treten.

Nachweispflicht u. Dimensionierung

Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle tragenden Profile in prüfbarer Form zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorzulegen.

Tür-System

Hochwärmegedämmtes Fenster-System mit mind. 70 mm Grundbautiefe, mit verdeckter Entwässerung, mit nach innen und Außen öffnenden Flügeln, außen flächenbündigen Flügeln.

Konstruktionsmerkmale:

Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit ca. 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.

Die innere Anschlagdichtung ist vollständig umlaufend anzuordnen und wird nicht durch Bänder und/oder Ecklager unterbrochen.

Die großvolumige Hohlkammer-Mitteldichtung wird im Bereich der Dämmzone angeordnet.

Alle Eck- und T-Verbindungen werden mit Verbindungselementen ausgestattet, die durch ihre labyrinthartige Ausbildung eine kontrollierte Kleberverteilung sicherstellen. Die angepressten Anschläge erhalten in den Stößen außerdem Eck/Stoß-Dichtstücke beziehungsweise Gehrungswinkel.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Die Abdichtung der T-Stöße erfolgt mittels zum System gehörenden Dichtkissen und mit dauerelastischen Dichtstoffen im Bereich der labyrinthförmigen Stoß-Dichtstücke.

Um eine einwandfreie Falzgrundbelüftung sicherzustellen, sind spezielle, zum System gehörende Klotzungsbrücken einzusetzen.

Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.

Für den erhöhten Wärmeschutz sind Verglasungsdichtungen mit Fahnen einzusetzen.

Profilbautiefen: (die hier genannten formalen Abmessungen sind Mindestanforderungen und sind den statischen und architektonischen Anforderungen anzupassen, siehe Einzelpos.)

Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 70 mm Flügelrahmen: 80 mm

Profilansichtsbreiten:

Blendrahmen, unten 104 mm Blendrahmen, seitlich und oben 79 mm Pfosten 94 mm Riegel 94 mm Flügelrahmen (Fenster) 41 mm

Flügelrahmen (Fenstertür) 61 mm Stulpprofil (Fenster) 67 mm

Wärmedämmung nach DIN EN 10077: Ug-Wert: 0,6 W/m²K 3-fach Verglasung

Systembeschreibung Beschläge

Türdrücker/ Fensteroliven - Allgemein

Durchgängigkeit: Es sind Fenstergriffe und Türdrücker aus der gestalterisch einheitlichen Produktgruppe eines Herstellers für das gesamte Gebäude zu kalkulieren und einzubauen. Das Drückerdesign gilt als Vorgabe für alle Beschläge im Gebäude. Innerhalb einer Produktgruppe müssen alle technischen Anforderungen für die verschiedenen Verwendungszwecke

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

des Beschlages umgesetzt werden können.

Gestalterisches Ziel: optische Einheitlichkeit der Griffe/Drücker an allen Fenster und Türen. Es ist ein Fabrikat mit hochwertiger Design-, Verarbeitungs- und Oberflächenqualität, sowie hochwertiger "innerer" Technik zu kalkulieren. Entscheidung über das zur Ausführung kommende Griff-/Drücker-Modell aus der Produktpalette des Herstellers, nach Bemusterung durch den Auftraggeber.

Qualitätsdefinition der Türdrücker:

Ausführung als Objektbeschlag festdrehbar gelagert. Die Anforderungen nach DIN EN 1906 Benutzerkategorie der Klasse 4 und der DIN 18255 sind zu erfüllen bzw. zu überschreiten.

  • Drückertechnik mit teflonbeschichteten Metall-Gleitlagerbuchsen und Ausgleichslagerung (Gummi/Metallverbindung) am Rosettenträgerelement
  • Drückerverbindung mittels fest montiertem Stabilstift mit federnd gelagertem Toleranzausgleich und spielfreier Verspannung
  • durchgehende, lockerungsgesicherte M5 Edelstahl-Verschraubung der Schilder und Rosetten (auch bei Rahmentüren)
  • Unterkonstruktion korrosionsgeschützt: gelb-chromatiert
  • Stütznockendurchmesser min. 8,5mm
  • Türdrückergarnitur ausgeführt als zweiteiliger Kompaktbeschlag bestehend aus Stift- und Lochteil zur Fehlerreduktion bei der Montage und Sicherstellung einer zeitlich massiv verkürzten Montage.
  • Hochhaltemechanismus ausgeführt für waagerechte/0°-Stellung des Türdrückers Ausführungsart A/B nach EN 1906

Qualitätsdefinition der Fensteroliven:

  • Ausführung mit Kugelrastung entsprechend RAL-Gütenorm
  • Stütznockendurchmesser min. 12mm

Die Qualitätsmerkmale sind bindend und gelten für alle Tür- und Fensterbeschläge. In den einzelnen Positionen wird somit lediglich Bezug auf Modell und Material genommen.

Beschläge Türen

Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Es sind dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder, zu Nachjustieren gegeignet. Abmessung 22 x 170 mm, einzubauen. Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende - zum System gehörende - Futterplatten einzubringen. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 3 mm und seitlich bis 1,5 mm - vorgenommen werden.

Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln.

Notausgangsverschlüsse (für Gebäude ohne öffentlichen Personenverkehr):

Ein Notausgangsverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.

Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange (für öffentliche Gebäude):

Ein Paniktürverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür unmittelbar freigibt, wenn die auf der Innenseite der Tür angeordnete horizontale Betätigungsstange nach unten bewegt wird, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Nach dem Erreichen der vollständig abgesenkten Stellung der Betätigungsstange muß die Zeit zum Freigeben der Tür kleiner 1 Sekunde betragen. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 1125 entsprechen.

System-Zubehör:

Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.

Fluchttüren

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Für restliche Türen:

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Riegel-Fallen-Schloß, zweitourig, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder.

Qualitätsdefinition der Fensteroliven:

  • Ausführung mit Kugelrastung entsprechend RAL-Gütenorm
  • Stütznockendurchmesser min. 12mm

Die Qualitätsmerkmale sind bindend und gelten für alle Tür- und Fensterbeschläge. In den einzelnen Positionen wird somit lediglich Bezug auf Modell und Material genommen.

Bauabdichtungsfolien Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauab-dichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Anschluss zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Der Einbau der Fenster wird nach den RAL- Richtlinien eingebaut und muss mit einkalkuliert werden. Für die Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorschriften der Dichtstoff-Hersteller zu beachten. Die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes muss bei Festlegung der Fugenbreite berücksichtigt werden. Farbton nach Vorlage Muster. Nach Wahl des AG. Bei Verwendung von Bauabdichtungsfolien für die Abdichtung der Fenster zum Baukörper ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen sind zu vermeiden. Grundsätzlich sind die Angaben des Folienherstellers für die Verarbeitung maßgeblich.

Die Anordnung und die Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich sowie die Abdichtung der Fugen muss entsprechend den Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (GEG) aktueller Stand erfolgen. Es sind die bauphysikalischen und klimatischen Gegebenheiten sowie die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung zu berücksichtigen.

Anschluss oben:

  • Stahlbetonsturz bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener, schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 150 mm.

Anschluss seitlich:

  • Stahlbeton bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener, schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 200 mm.

Anschluss unten (Brüstungsbereich):

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

  • Stahlbeton bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 150 mm.

Anschluss unten (Balkonelemente):

  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss aussen mittels dampfdiffusionsoffener, schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 150 mm.
  • Bodeneneinstand: ca. 50 mm mit Perimeterdämmung überbrücken. Bodenaufbau ca. 180 mm.

Es soll ein 3D Multifunktionsband bei allen Anschlüssen verwendet werden.

  1. Metallbauarbeiten

031.01. Fenster- und Türelemente Außen *** Hinweistext

Systembeschreibung Aluminium Fenster

Systembeschreibung (formale Regelungen)

Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.

Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.

Soweit nicht in den Systembeschreibungen anderweitig beschrieben, sind die Verglasungsdichtungen so geformt, dass sie für den Betrachter nicht in Form eines breiten Randes in Erscheinung treten.

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Nachweispflicht u. Dimensionierung

Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle tragenden Profile in prüfbarer Form zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorzulegen.

Fenster-System

Hochwärmegedämmtes Fenster-System mit mind. 70 mm Grundbautiefe, mit verdeckter Entwässerung, mit nach innen und Außen öffnenden Flügeln, außen flächenbündigen Flügeln.

Konstruktionsmerkmale:

Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit ca. 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.

Die innere Anschlagdichtung ist vollständig umlaufend anzuordnen und wird nicht durch Bänder und/oder Ecklager unterbrochen.

Die großvolumige Hohlkammer-Mitteldichtung wird im Bereich der Dämmzone angeordnet.

Alle Eck- und T-Verbindungen werden mit Verbindungselementen ausgestattet, die durch ihre labyrinthartige Ausbildung eine kontrollierte Kleberverteilung sicherstellen. Die angepressten Anschläge erhalten in den Stößen außerdem Eck/Stoß-Dichtstücke beziehungsweise Gehrungswinkel.

Die Abdichtung der T-Stöße erfolgt mittels zum System gehörenden Dichtkissen und mit dauerelastischen Dichtstoffen im Bereich der labyrinthförmigen Stoß-Dichtstücke.

Um eine einwandfreie Falzgrundbelüftung sicherzustellen, sind spezielle, zum System gehörende Klotzungsbrücken einzusetzen.

Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.

Für den erhöhten Wärmeschutz sind Verglasungsdichtungen mit Fahnen einzusetzen.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 36 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Profilbautiefen: (die hier genannten formalen Abmessungen sind Mindestanforderungen und sind den statischen und architektonischen Anforderungen anzupassen, siehe Einzelpos.)

Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 70 mm Flügelrahmen: 80 mm

Profilansichtsbreiten:

Blendrahmen, unten 104 mm Blendrahmen, seitlich und oben 79 mm Pfosten 94 mm Riegel 94 mm Flügelrahmen (Fenster) 41 mm

Flügelrahmen (Fenstertür) 61 mm Stulpprofil (Fenster) 67 mm

Wärmedämmung nach DIN EN 10077: Ug-Wert: 0,6 W/m²K 3-fach Verglasung Schallschutzklasse 2

Systembeschreibung Beschläge

Türdrücker/ Fensteroliven - Allgemein

Durchgängigkeit: Es sind Fenstergriffe und Türdrücker aus der gestalterisch einheitlichen Produktgruppe eines Herstellers für das gesamte Gebäude zu kalkulieren und einzubauen. Das Drückerdesign gilt als Vorgabe für alle Beschläge im Gebäude. Innerhalb einer Produktgruppe müssen alle technischen Anforderungen für die verschiedenen Verwendungszwecke des Beschlages umgesetzt werden können.

Gestalterisches Ziel: optische Einheitlichkeit der Griffe/Drücker an allen Fenster und Türen. Es ist ein Fabrikat mit hochwertiger Design-, Verarbeitungs- und Oberflächenqualität, sowie hochwertiger "innerer" Technik zu kalkulieren. Entscheidung über das zur Ausführung kommende Griff-/Drücker-Modell aus der Produktpalette des Herstellers, nach Bemusterung durch den Auftraggeber.

Qualitätsdefinition der Türdrücker:

Ausführung als Objektbeschlag festdrehbar gelagert. Die Anforderungen nach DIN EN 1906 Benutzerkategorie

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AG: Stadt Gefrees Seite: 37 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

der Klasse 4 und der DIN 18255 sind zu erfüllen bzw. zu überschreiten.

  • Drückertechnik mit teflonbeschichteten Metall-Gleitlagerbuchsen und Ausgleichslagerung (Gummi/Metallverbindung) am Rosettenträgerelement
  • Drückerverbindung mittels fest montiertem Stabilstift mit federnd gelagertem Toleranzausgleich und spielfreier Verspannung
  • durchgehende, lockerungsgesicherte M5 Edelstahl-Verschraubung der Schilder und Rosetten (auch bei Rahmentüren)
  • Unterkonstruktion korrosionsgeschützt: gelb-chromatiert
  • Stütznockendurchmesser min. 8,5mm
  • Türdrückergarnitur ausgeführt als zweiteiliger Kompaktbeschlag bestehend aus Stift- und Lochteil zur Fehlerreduktion bei der Montage und Sicherstellung einer zeitlich massiv verkürzten Montage.
  • Hochhaltemechanismus ausgeführt für waagerechte/0°-Stellung des Türdrückers Ausführungsart A/B nach EN 1906

Qualitätsdefinition der Fensteroliven:

  • Ausführung mit Kugelrastung entsprechend RAL-Gütenorm
  • Stütznockendurchmesser min. 12mm

Die Qualitätsmerkmale sind bindend und gelten für alle Tür- und Fensterbeschläge. In den einzelnen Positionen wird somit lediglich Bezug auf Modell und Material genommen.

Beschläge Türen

Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Es sind dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder, zu Nachjustieren gegeignet. Abmessung 22 x 170 mm, einzubauen. Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende - zum System gehörende - Futterplatten einzubringen. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 3 mm und seitlich bis 1,5 mm - vorgenommen werden.

Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die

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AG: Stadt Gefrees Seite: 38 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln.

Notausgangsverschlüsse (für Gebäude ohne öffentlichen Personenverkehr):

Ein Notausgangsverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.

Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange (für öffentliche Gebäude):

Ein Paniktürverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür unmittelbar freigibt, wenn die auf der Innenseite der Tür angeordnete horizontale Betätigungsstange nach unten bewegt wird, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Nach dem Erreichen der vollständig abgesenkten Stellung der Betätigungsstange muß die Zeit zum Freigeben der Tür kleiner 1 Sekunde betragen. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 1125 entsprechen.

System-Zubehör:

Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.

Fluchttüren

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Für restliche Türen:

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Riegel-Fallen-Schloß, zweitourig, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder.

Qualitätsdefinition der Fensteroliven:

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AG: Stadt Gefrees Seite: 39 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

  • Ausführung mit Kugelrastung entsprechend RAL-Gütenorm
  • Stütznockendurchmesser min. 12mm

Die Qualitätsmerkmale sind bindend und gelten für alle Tür- und Fensterbeschläge. In den einzelnen Positionen wird somit lediglich Bezug auf Modell und Material genommen.

Bauabdichtungsfolien Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauab-dichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.

Anschluss zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Der Einbau der Fenster wird nach den RAL- Richtlinien eingebaut und muss mit einkalkuliert werden. Für die Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorschriften der Dichtstoff-Hersteller zu beachten. Die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes muss bei Festlegung der Fugenbreite berücksichtigt werden.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 40 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Farbton nach Vorlage Muster. Nach Wahl des AG. Bei Verwendung von Bauabdichtungsfolien für die Abdichtung der Fenster zum Baukörper ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen sind zu vermeiden. Grundsätzlich sind die Angaben des Folienherstellers für die Verarbeitung maßgeblich.

Die Anordnung und die Ausbildung der Wärmedämmung im Anschlussbereich sowie die Abdichtung der Fugen muss entsprechend den Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (GEG) aktueller Stand erfolgen. Es sind die bauphysikalischen und klimatischen Gegebenheiten sowie die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung zu berücksichtigen.

Anschlüsse siehe auch LV- Pos. Anschluss oben:

  • Stahlbetonsturz bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener, schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 150 mm.

Anschluss seitlich:

  • Stahlbeton bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener, schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 200 mm.

Anschluss unten (Brüstungsbereich):

  • Stahlbeton bzw. Holzrahmen (Holztafelbauweise)
  • Anschluss Innen dampfdicht mittels dampfdiffusionsdichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 100 mm.
  • Anschluss Außen mittels dampfdiffusionsoffener schlagenregendichter Folie fachgerecht verklebt. Abwicklung ca. 150 mm.

Alternativ kann auch ein 3D Multifunktionsband bei allen Anschlüssen verwendet werden.

Es ist zu berücksichtigen, daß in die Leibung eine Fassadendämmung mit vorgehängte Holzfassade, ca. 150

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AG: Stadt Gefrees Seite: 41 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

mm geführt wird.

Dies ist bei der Profilauswahl und entsprechende Aufdoppelungen zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren.

031.01.0001. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F1

FENSTER- ELEMENT TYP F1 Einbau Bereich: Aufenthaltsraum Kegelbahn UG, Bereich Lichtschacht

Ausführung und Aufteilung nach den technischen Vorbemerkungen, der Systembeschrei- bung sowie den beiliegenden Plänen:

  • Ansichten (Wandabwicklungen), Grundrisse
  • Details

Fensterelemente Breite: 1,75 m Höhe: 1,41 m

Einbau in Mauerwerk/Stahlbeton sowie WDVS.

Die genaue Aufteilung ist dem beiliegendem Positionsplan zu entnehmen.

Die entsprechenden Bauanschlüsse sind fachgerecht herzustellen. Die Profile sind statisch ausreichend zu dimensionieren.

Die Bauabdichtungsfolie muss an der Außenwand absolut winddicht verklebt werden.

Konstruktion: gem. Vorbeschrieb

Wärmedämmung nach DIN EN 10077: Ug-Wert: 0,6 W/m²K 3-fach Verglasung

Element aufgeteilt:

1-Flüglig als DK

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AG: Stadt Gefrees Seite: 42 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Oberfläche Profile- Aluminium: Nach den Vorbemerkungen. Farbton: pulverbeschichtet nach RAL, nach Wahl des AG

(01) Angebotenes Fabrikat/System- Profile: '....'

031.01.0002. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F2 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 3,75 m x 2,80 m Bereich: Eingangshalle im EG Festverglastes Element mit einem Bodeneinstand von 100 mm.

Bodengleiche Verglasung: 3-Fach Sonnenschutzisolierverglasung - Sicherheitsglas Der Glasaufbau ist ein Vorschlag. Es ist der Glasaufbach nach den Vorgaben, Herstellerrichtlinien und sonstige entsprechende Vorscchriften zu berücksichtigen und einzubauen.

8 mm ESG bzw. 2x 5 mm Floatglas mit 0,76 mm PVB- Folie 12 mm Scheibenzwischenraum (Argon) 4 mm Floatglas 12 mm Scheibenzwischenraum (Argon) 8 mm ESG bzw. 2x 5 mm Floatglas mit 0,76 mm PVB- Folie

Glasbeschichtung aus Glas-Pos. 2 und 5

Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug = mind 0,7 W/m²K oder bessere Werte Lichttransmission (DIN 5036) TL = mind. 63 % oder bessere Werte

Lichtreflexion außen (DIN EN 410) LRa = mind. 15 %

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AG: Stadt Gefrees Seite: 43 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

oder bessere Werte

Schalldämmwert: R(C; Ctr) = 35 dB Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung, auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen. Die Stoßsicherheit der Verglasung nach DIN 18008-4 Kategorie C ist durch Übereinstimmung mit einem gültigen allg. bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zu belegen. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit fordert eine Begrenzung der Scheibendurchbiegung auf L/100 bzw. eine ausreichende Resteinstandstiefe. Die Glasscheiben sind mit mind. 12 mm Glaseinstand einzubauen. Glasauflager/Dichtungen sind entsprechend den Vorgaben des Systemherstellers zu wählen. Auf eine Verträglichkeit der miteinander in Kontakt kommenden Kunststoffe ist zu achten (z.B. PVB, Silikon, EPDM).

Angebotenes Fabrikat/System- (01) Sonenschutzverglasung: '........'

031.01.0003. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F3 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 1,05 m x 2,81 m Bereich: Leergut Vorräte im EG Drehkippflügel mit untere festverglasten Teil. Element mit einem Bodeneinstand von 110 mm.

Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben, ausser im Bereich DK-Flügel kein Sicherheitsglas.

031.01.0004. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F4 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 4,33 m x 2,63 m

[Seite 44]

AG: Stadt Gefrees Seite: 44 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Bereich: Vorraum im OG 2 Drehkippflügel mit mittigen festverglasten Teil. Element mit einem Bodeneinstand von 100 mm.

Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben.

031.01.0005. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F5 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 1,74 m x 1,83 m Bereich: Aufzugs-Vorraum im OG 1 Drehkippflügel mit seitlich festverglasten Teil.

Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben, jedoch kein Sicherheitsglas.

031.01.0006. 2,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F6/F7 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 1,75 m x 1,95 m Bereich: Aufzugs-Vorraum im OG 2 Drehkippflügel F7 ist spiegelverkehrt auszuzbilden.

Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben, jedoch ohne Sicherheitsglas

031.01.0007. 1,000 St ........................ ........................ Fensterelement liefern und montieren Typ F8 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 1,285 m x 1,39 m Bereich: Treppenhaus OG 1 Drehflügel als RWA Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben, jedoch ohne Sicherheitsglas

031.01.0008. 2,000 St ........................ ........................

[Seite 45]

AG: Stadt Gefrees Seite: 45 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Fensterelement liefern und montieren Typ F9 wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 3,23 m x 1,39 m Bereich: Vereinsraum OG 2 Drehkippflügel mit mittigen festverglasten Teil. Sonnenschutz-Verglasung wie in Pos. 031.01.0002 beschrieben, jedoch ohne Sicherheitsglas

031.01.0009. 2,000 St ........................ ........................ Glas-Absturzsicherung Fensterelement: F 4 Liefern und Montieren von Absturzsicherungen aus VSG Glas. Absturzsichernde Verglasung nach DIN 18008-4 (Kat. A, Material VSG-Glas, Aufbau: ESG/Folie/ESG), Glasstärken 12.8 mm, Glashöhe: 1.100 mm, Glasbreite: 860 mm, Schutz der oberen Glaskante durch Aluminium-Kantenschutzprofil (gem. DIN 18008-4, Anhang E)

Konstruktionsmerkmale

Geprüftes Absturzsicherungssystem mit Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) für bodentiefe Fenster und Fenster mit niedriger Brüstungshöhe.

Gefasst in einem 3 seitigen Rahmen aus U Profil oder ähnliches Profil pulverbeschichtet nach RAL, Wahl des AG, Abmessung ca. 25 x 25 x 3 mm bzw. gem. Zulassung.

Einschl. Verklotzung and Abdichtung. Die seitlichen U- Profile müssen unten verschlossen werden, sowie das obere Profil seitlich verschlossen werden muss.

Befestigung im Bereich der Verlängerung von der Rolloschiene bzw. direkt auf das Aluminiumprofil.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.......'

031.01.0010. 2,000 St ........................ ........................

[Seite 46]

AG: Stadt Gefrees Seite: 46 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Absturzsicherung- Edelstahl-Rundrohr Absturzischerung- Festensterelement F 6 und F7 40 x 2 mm mit Winkelbefestigung auf Aluminiumprofile befestigt, Raffstore-Führungsschiene ausklinken.

Edelstahl: Werkstoffnummer: 1.4401

l= 1.750,00 mm

031.01.0011. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von RWA-Antrieb Liefern und Montieren von RWA-Antrieb/Motoantrieb für Element in Pos. 31.02.0007 für Entrauchung Es muss ein Lüftungsquerschnitt von 1,00 m2 beim geöffneten Fenster gewährleistet sein.

Einschl. Liefern aller Komponenten. Elektrischer Anschluss erfolgt bauseitis durch die Elektrofirma.

Über die Antriebe sind die 2 Fenteröffnungen pro Element zu steuern.

Es muss kompatibel sein für einen Anschluss an die BMA

Die BMA-Steuerung wird bauseitig durch die Elektrofirma gelie-fert. Das BM- Fabrikat ist noch nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Abnahme ist die Steuerung, etc. vorhanden. Es geht hier um die RWA selbst, hier liegt die Verantwortung beim AN Metallbau. Die Steuerung ist vorher abzustimmen, so dass dies kompatibel ist.

031.01.0012. 1,000 psch Nur G.-Betrag ........................ Inbetriebnahme RWA Inbetriebnahme der vor beschriebenen Anlagen mit Einweisung des Nutzers/Bauherren. Die Unterlagen sind dem AG 3- fach vorzulegen.

031.01.0013. 1,000 psch ........................ ........................ Abnahme der RWA Anlagen

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Abnahme der RWA Anlagen durch einen Prüf-Sachverständigen.

Pos. 31.021.0001 Einschl. Gebühren und Ausstellen der Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (§ 2 Abs. 1 SPrüfV, § 24 PrüfVBau).

031.01.0014. 1,000 St ........................ ........................ Metallbau-Element Typ T1 Außentüre UG - Aufenthaltsraum Metallbau-Element Typ T1 ohne Brandschutzanforderung gem. beiliegender Zeichnung

Oberfläche wie im Vorbeschrieb enthalten. Verglasung VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeiten des öffentlichen Personenverkehrs.

1- flüglige Türanlage mit seitlich feststehenden Teil und Oberlicht Kippflügel, sowie festverlastes Teil. Breite 3,04 m, Höhe: 3,81 m, mit 180 mm Bodeneinstand. Tür stumpf einschlagend.

Kippflügel mit anliegenden manuellen Kipphebelbetätigung.

Es muss eine Lichte Durchgangsbreite von mind. 110 cm und eine Lichte Durchgangshöhe von mind. 2,20 m gewährleistet sein.

Bodengleiche Verglasung: 3-Fach Sonnenschutzisolierverglasung - Sicherheitsglas Der Glasaufbau ist ein Vorschlag. Es ist der Glasaufbach nach den Vorgaben, Herstellerrichtlinien und sonstige entsprechende Vorscchriften zu berücksichtigen und einzubauen.

8 mm ESG bzw. 2x 5 mm Floatglas mit 0,76 mm PVB- Folie 12 mm Scheibenzwischenraum (Argon) 4 mm Floatglas 12 mm Scheibenzwischenraum (Argon) 8 mm ESG bzw. 2x 5 mm Floatglas mit 0,76 mm PVB- Folie

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Glasbeschichtung aus Glas-Pos. 2 und 5

Wärmedurchgangskoeffizient (EN 673) Ug = mind 0,7 W/m²K oder bessere Werte Lichttransmission (DIN 5036) TL = mind. 63 % oder bessere Werte

Lichtreflexion außen (DIN EN 410) LRa = mind. 15 % oder bessere Werte

Schalldämmwert: R(C; Ctr) = 35 dB Statische Nachweise zum gewählten Glasaufbau sind unter Berücksichtigung der Einbaulage, Lagerung, auf sie wirkende Maximalbelastungen zu führen. Die Stoßsicherheit der Verglasung nach DIN 18008-4 Kategorie C ist durch Übereinstimmung mit einem gültigen allg. bauaufsichtlichen Prüfzeugnis zu belegen. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit fordert eine Begrenzung derScheibendurchbiegung auf L/100 bzw. eine ausreichende Resteinstandstiefe. Die Glasscheiben sind mit mind. 12 mm Glaseinstand einzubauen. Glasauflager/Dichtungen sind entsprechend den Vorgaben des Systemherstellers zu wählen. Auf eine Verträglichkeit der miteinander in Kontakt kommenden Kunststoffe ist zu achten (z.B. PVB, Silikon, EPDM).

Türanlage mit Panikfuktion, siehe gesonderte Pos.

Einbau in Stahlbetonwände mit Vorgehängter Holzfassade.

Türe ist für bauseitigen Transponder / Chip elektronisch herzustellen. Das System für den Transponder ist noch nicht bekannt. Für die Türen sind Schlösser zu verwenden, die mit der Nutzung von Transponder (kabellos) kompatibel sind.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.......'

031.01.0015. 1,000 St ........................ ........................ Metallbau-Element Typ T2 Außentüre UG - Elektro-Unterverteiler wie vor beschrieben, jedoch Abmessung, B: 0,82 m x H: 2,15 m Bodeneinstand: 20 mm

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Türanschlag links. Stumpf einschlagend.

Einbau an Außenkante der Bestandwand mit bauseitger vorge. Holzfassade.

Türe ist für bauseitigen Transponder / Chip elektronisch herzustellen. Das System für den Transponder ist noch nicht bekannt. Für die Türen sind Schlösser zu verwenden, die mit der Nutzung von Transponder (kabellos) kompatibel sind.

Verglasung gem. Pos. 031.01.0014.

031.01.0016. 1,000 St ........................ ........................ Metallbau-Element Typ T3 Außentüre EG - Bereich Foyer wie vor beschrieben, jedoch Abmessung, B: 0,82 m x H: 2,15 m Bodeneinstand: 110 mm

Stumpf einschlagend.

Es muss eine Lichte Durchgangsbreite von mind. 110 cm und eine Lichte Durchgangshöhe von mind. 2,20 m gewährleistet sein.

Türanlage mit Panikfuktion, siehe gesonderte Pos.

Einbau in Stahlbetonwände mit Vorgehängter Holzfassade.

Türe ist für bauseitigen Transponder / Chip elektronisch herzustellen. Das System für den Transponder ist noch nicht bekannt. Für die Türen sind Schlösser zu verwenden, die mit der Nutzung von Transponder (kabellos) kompatibel sind.

Oberfläche wie im Vorbeschrieb enthalten. Verglasung VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeiten des öffentlichen Personenverkehrs.

Verglasung gem. Pos. 031.01.0014.

031.01.0017. 1,000 St ........................ ........................ Metallbau-Element Typ T4 Außentüre EG - Windfang

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AG: Stadt Gefrees Seite: 50 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Metallbau-Element Typ T4 ohne Brandschutzanforderung gem. beiliegender Zeichnung

Oberfläche wie im Vorbeschrieb enthalten. Verglasung VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeiten des öffentlichen Personenverkehrs.

Verglasung gem. Pos. 031.01.0014.

2- flüglige Türanlage mit seitlich und oben feststehende Teile. Breite 4,25 m, Höhe: 3,40 m, mit 120 mm Bodeneinstand. Stumpf einschlagend.

Es muss eine Lichte Durchgangsbreite von mind. 180 cm und eine Lichte Durchgangshöhe von mind. 2,20 m gewährleistet sein.

Türanlage mit Panikfuktion, siehe gesonderte Pos.

Einbau in Stahlbetonwände mit Vorgehängter Holzfassade.

Türe ist für bauseitigen Transponder / Chip elektronisch herzustellen. Das System für den Transponder ist noch nicht bekannt. Für die Türen sind Schlösser zu verwenden, die mit der Nutzung von Transponder (kabellos) kompatibel sind.

031.01.0018. 1,000 St ........................ ........................ Metallbau-Element Typ T5 Außentüre EG - Treppenhaus wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: B: 1,26 m x H: 2,36 m

1- flüglige Türanlage.

Türanschlag rechts, stumpf einschlagend. Bodeneinstand: 100 mm

Verglasung gem. Pos. 031.01.0014.

Es muss eine Lichte Durchgangsbreite von mind. 180 cm und eine Lichte Durchgangshöhe von mind. 2,20 m gewährleistet sein.

Türanlage mit Panikfuktion, siehe gesonderte Pos.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 51 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Einbau in Stahlbetonwände mit Vorgehängter Holzfassade.

Türe ist für bauseitigen Transponder / Chip elektronisch herzustellen. Das System für den Transponder ist noch nicht bekannt. Für die Türen sind Schlösser zu verwenden, die mit der Nutzung von Transponder (kabellos) kompatibel sind.

031.01.0019. 8,000 St ........................ ........................ Türdrücker liefern und montieren

Türdrücker nach DIN EN 179, Edelstahl gekröpfte Ausführung als U- förmig abgerundet.

für das angebotene Produkt ist folgender Klassifizierungsschlüssel nach DIN EN 1906 nachzuweisen: 1-3-7-7-1-0-4-2-2-1 Liefern und an die vorbeschriebenen Türelementen montieren.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.............'

031.01.0020. 2,000 St ........................ ........................ Türknauf aussen wie vor beschrieben jedoch Türknauf, außen

Ausführung mit Drücker / Knauf anstatt Drücker/Drücker

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.............'

031.01.0021. 10,000 St ........................ ........................ Stoßgriff mit Abstandhalter Stoßgriff mit Abstandhalter, Höhe ca.: flügelhoch 2.100 mm, aus Edelstahl Montage der Abstandhalter schräg, dass noch eine Zugänglichkeit zum Schloss gewährleistet ist. Liefern und an vorbeschrieben Türelemente montieren. Stützen gekröpft.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.............'

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AG: Stadt Gefrees Seite: 52 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

031.01.0022. 6,000 St ........................ ........................ Obentürschließer liefern und montieren

Obentürschließer für die Montage vor beschriebene Metallrahmentürelemente nach EN 1154 A, Größe 3 - 5, für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1.250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment, hoher Wirkungsgrad über 80%, stark abfallendesÖffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt Bandseite, mit Montageplatte.

Farbton nach Wahl des AG

Die entsprechenden Zulassungen etc. sind vorzulegen Montage Bandseite

Liefern und Montieren.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.............'

031.01.0023. 2,000 St ........................ ........................ Türfeststeller Türfeststeller für Fanghaken, aus nichtrostendem Stahl, mit Gummipuffer, für Bodenmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben, Flügelmasse: abgestimmt auf Pos. 31.02.0014 bis 31.02.00018. Befestigung auf Pflaster- oder Asphaltbelag.

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.............'

031.01.0024. 35,000 m ........................ ........................ Anschlussverkleidungsbleche Bereich Sturzausbildung Anschlussverkleidungsbleche in gekanteter Form aus Stahlblech, Blech, 3 mm dick, Z- Winkel ca. 50/80/25 Liefern und Einbauen. Farbe nach RAL, Wahl des AG

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AG: Stadt Gefrees Seite: 53 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

031.01.0025. 4,000 St ........................ ........................ Zulage Panik

Zulage für Panik mit Wechselfunktion E, gem. entsprechenden Richtlinien und Vorschriften herstellen, liefern und montieren für einflügelige Türelemente.

031.01.0026. 7,000 St ........................ ........................ Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen nach DIN 1125 Türbreite: ca. 110 cm

Einbauort: an Gangflügel der Aussentüren je innen vertikale Drückerstange aus Rundrohr min. 40x4mm,das Rohr ist ausreichend für einen verformungsfreien Gebrauch zu bemessen. Stützen als Rundrohrstücke auf Gehrung geschnitten verschweißt mit Drückerstange. Oben und unten durchgeschraubt auf Türrahmen befestigt. Ausladung der Stützen ca. 80mm Achsabstand der Stützen: ca. 2.350mm Oberfläche Edelstahl für Außenbereich

031.01.0027. 25,000 m ........................ ........................ Fensterbänke liefern und montieren Die Fensterbänke müssen regendicht ohne Behinderung der Dehnung eingepasst werden. Spezial-Bordprofile und soweit erforderlich Überlängendehnprofile, sowie Systemanschlüsse (Anschluss- und Dichtungsfugen) sind mit einzukalkuieren. Einschließlich Antidröhnbeschichtung unterseitig. Vor der Bestellung der Fensterbänke sind die genauen Maße gemäß Anleitung des Herstellers am Objekt zu prüfen. Ausführung: Pulverbeschichtet nach RAL Wahl des AG Einbau im Bereich Holztafelbauweise mit vorgeh. Holzfassade. Ausladung: bis ca. 280 mm

*** Hinweistext

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AG: Stadt Gefrees Seite: 54 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn diese vor Beginn der Bauleitung und dem AG angezeigt und mittels Bestellschein beauftragt sind. Sie müssen wöchentlich zur Unterschrift vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Regiezettel werden nicht anerkannt. (Die Stundenlohnarbeiten sind auch vom Bauherrn gegenzuzeichnen).

031.01.0028. 15,000 h ........................ ........................ Regiearbeiten Facharbeiter

Regiearbeiten nur auf Anordnung der Bauleitung gegen Nachweis. Facharbeiterstunden.

031.01.0029. 15,000 h ........................ ........................ Regiearbeiten Helfer

Regiearbeiten nur auf Anordnung der Bauleitung gegen Nachweis. Helferstunden.

Summe 031.01. Fenster- und Türelemente Außen ........................

031.02. Innenelemente *** Hinweistext

Beschläge Türen

Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Es sind dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder, zu Nachjustieren gegeignet. Abmessung 22 x 170 mm, einzubauen.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 55 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. In die Hohlkammern der Rahmenprofile sind entsprechende - zum System gehörende - Futterplatten einzubringen. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 3 mm und seitlich bis 1,5 mm - vorgenommen werden.

Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen. Die Befestigung dieser Bauteile erfolgt mittels in die Endstücke integrierten Dübeln.

Notausgangsverschlüsse (für Gebäude ohne öffentlichen Personenverkehr):

Ein Notausgangsverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.

Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange (für öffentliche Gebäude):

Ein Paniktürverschluß muß so gebaut sein, daß er die Tür unmittelbar freigibt, wenn die auf der Innenseite der Tür angeordnete horizontale Betätigungsstange nach unten bewegt wird, ohne daß ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Nach dem Erreichen der vollständig abgesenkten Stellung der Betätigungsstange muß die Zeit zum Freigeben der Tür kleiner 1 Sekunde betragen. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 1125 entsprechen.

System-Zubehör:

Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.

Fluchttüren

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Antipanik- Riegel- Fallenschloß mit automatischer

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AG: Stadt Gefrees Seite: 56 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Verriegelung, ohne Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle vernickelt, Schießfunktion "B" - Umschaltfunktion-, geteilte Drückernuß, vorgerichtet für Profilzylinder.

Für restliche Türen:

Rollen-Türbänder entsprechend den zu erwartenden Lasten. Bänder müssen zum Nachjustieren geeignet sein.

Riegel-Fallen-Schloß, zweitourig, Edelstahlstulp, Riegel (mit Aufsägeschutz) und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder.

Qualitätsdefinition der Fensteroliven:

  • Ausführung mit Kugelrastung entsprechend RAL-Gütenorm
  • Stütznockendurchmesser min. 12mm

Die Qualitätsmerkmale sind bindend und gelten für alle Tür- und Fensterbeschläge. In den einzelnen Positionen wird somit lediglich Bezug auf Modell und Material genommen.

Im Gebäude werden Verschlüsse einheitlich in Anlehnung an DIN EN 179 realisiert. Die Türen überschreiten aufgrund der geforderten Fluchtwegbreiten die Größenbeschränkungen der DIN EN 179, darum werden die Notausgangsverschlüsse in Anlehnung an DIN EN 179 ausgeführt, planerisch sind sie wie DIN-gerechte Türen zu behandeln.

Höhe Türgriff: 1,05 m

*** Hinweistext

Verglasungen / Ausfachungen

Verglasung (formale Regelungen) Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 57 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten, Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen. Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der Gemeindeunfallversicherung und der Bau-Berufsgenossen-schaften oder sonstige, anzuwendende Vorschriften zu. Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der Senkrechten führen zu Wertänderungen. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim

Verglasung: Für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau: Glasart: ESG/VSG

Brandschutztüren (nach Richtlinien) F 30 Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas transparent Dicke gesamt: ca. 16 mm

*** Hinweistext

Baukörperanschlüsse

formale Regelungen

Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und

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AG: Stadt Gefrees Seite: 58 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi > 0,70 sein. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach Außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusions-widerstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.

Die Verankerung hat gemäß DIN 18056 zu erfolgen. Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper. Der Abstand der Verankerungsstellen soll 800 mm nicht überschreiten. Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.

Baukörperanschlüsse:

Brandschutzelemente

Anschluss seitlich (Brandschutzelemente) Anordnung des Elements in Stbt.-Leibung oder an Stbt.-Wandfläche.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 59 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Baus. Wand ist nur gespachtelt und gestrichen. Montage gemäß Zulassung. Die Befestigung erfolgt durch Verschraubung durch das Rahmenprofil. Andichtung des Rahmenprofils dauerelastisch im Farbton der Pulverbeschichtung.

Anschluss oben (Brandschutzelemente) Anordnung des Elements an Stbt.-Sturz oder an Stbt.-Deckenfläche. Baus. Decke/Sturz ist nur gespachtelt und gestrichen. Montage gemäß Zulassung. Die Befestigung erfolgt durch Verschraubung durch das Rahmenprofil. Andichtung des Rahmenprofils dauerelastisch im Farbton der Pulverbeschichtung.

Anschluss unten (Brandschutzelement) automatische Bodendichtung im Rahmen der Zulassung des Brand- und Rauchschutzelements auf baus Bodenbelag

Anschluss seitlich (Brandschutzelemente) Anordnung des Elements in Trockenbau-Leibung oder an Trockenbau-Wandfläche. Montage gemäß Zulassung an baus. Stahlrohr, welches in die Trockenbauwand integriert ist. Die Befestigung erfolgt durch Verschraubung durch das Rahmenprofil ins Stahlrohr. Andichtung des Rahmenprofils dauerelastisch im Farbton der Pulverbeschichtung.

Anschluss oben (Brandschutzelemente) Anordnung des Elements unter Trockenbau-Sturz oder an Schott in Trockenbau-Deckenfläche. Montage gemäß Zulassung an baus. Stahrohr, welches in die Trockenkonstruktion integriert ist. Die Befestigung erfolgt durch Verschraubung durch das Rahmenprofil ins Stahlrohr. Andichtung des Rahmenprofils dauerelastisch im Farbton der Pulverbeschichtung.

031.02.0001. 1,000 St ........................ ........................ Element liefern und montieren, T7 Bereich: OG- Vorraum Aufzug

Abmessung- Gesamtelement bxh ca.: 1,74 m x 2.915 m

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AG: Stadt Gefrees Seite: 60 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Aufteilung: 1x Feststehendes Teil seitlichg und Oberlicht fetsstehend; 1x 1- Flügeliges Element,

Es muss eine Lichte Durchgangsbreite von mind. 110 cm und eine Lichte Durchgangshöhe von mind. 2,10 m gewährleistet sein. Bodeneinstand: 65 mm, Türanschlag rechts.

Verglasung: 2- fach, VSG Verglasung.

Ausführung gemäß der Zulassung. Schallschutzanforderung an das Türelement: Rw =37dB Der Schallschutz ist durch Schallschutzprüfungen im Prüflabor o.glw. nachzuweisen und der Nachweis dem Bauphysiker des AG zur Freigabe vorzulegen

Nicht abschließbar ausführen.

031.02.0002. 1,000 St ........................ ........................ Element liefern und montieren, T6 Bereich: EG- Windfang wie vor beschrieben, jedoch Abmessung: 3,805 m x 2,26 m Ausführung mit 1x 2-flügeliges Element und 2x festehendes Teil seitlich.

Mindest Durchgangsbreite ca. 2,40 m, Höhe ca. 2,10 m

031.02.0003. 4,000 St ........................ ........................ Türdrücker

Türdrücker nach DIN EN 179, Edelstahl gekröpfte Ausführung als U- förmig abgerundet.

für das angebotene Produkt ist folgender Klassifizierungsschlüssel nach DIN EN 1906 nachzuweisen: 1-3-7-7-1-0-4-2-2-1 Liefern und an die vorbeschriebene Türelemente montieren.

031.02.0004. 2,000 St ........................ ........................

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AG: Stadt Gefrees Seite: 61 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Stoßgriff mit Abstandhalter Stoßgriff mit Abstandhalter, Höhe ca.: flügelhoch 2.100 mm, aus Edelstahl Montage der Abstandhalter schräg, dass noch eine Zugänglichkeit zum Schloss gewährleistet ist. Liefern und an vorbeschrieben Türelemente montieren. Stützen gekröpft.

031.02.0005. 3,000 St ........................ ........................ Obentürschließer

Obentürschließer für die Montage an vor beschriebene Metallrahmentürelemente nach EN 1154 A, Größe 3 - 5, für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1.250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment, hoher Wirkungsgrad über 80%, stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt Bandseite, mit Montageplatte.

Farbton nach Wahl des AG

Die entsprechenden Zulassungen etc. sind vorzulegen Montage Bandseite

Liefern und Montieren.

031.02.0006. 1,000 St ........................ ........................ Zulage zu Obentürschließer Pos. 031.02.0005 Zulage für Obentürschließer mit Öffnungsbegrenzer

031.02.0007. 1,000 St ........................ ........................ Zulage Haftmagnet

Zulage für Haftmagnet für daueroffen.

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AG: Stadt Gefrees Seite: 62 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

031.02.0008. 3,000 St ........................ ........................ Türfeststeller für Fanghaken Türfeststeller für Fanghaken, aus nichtrostendem Stahl, mit Gummipuffer, für Bodenmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben, Flügelmasse: abgestimmt auf Pos. 31.02.0001 und 31.02.0002. Befestigung auf Fliesen-Natursteinbelag.

Summe 031.02. Innenelemente ........................

031.03. Sonnenschutz-Insektenschutz *** Hinweistext

Raffstore mit Flachlamellen Zur Ausführung kommen Raffstore mit 80mm breiten Aluminium Flachlamellen.

Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen, werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben: Die Querstege der Leiterkordel werden durch Spezialstanzungen jeweils fest mit den Lamellen verklemmt. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Alu-Blech) vorzusehen. Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motore als Mittelmotore mit z.B. angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung.

  1. Oberschiene

59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung (kein rollgeformtes

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder). Aus optischen Gründen muss die Kopfleiste nach unten geschlossen ausgeführt werden. Weiterhin ist hierdurch ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile ausgeschlossen.

Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.

  1. Lamellen 80 mm breit, ca. 0,45 mm dick, Randgebörtelte Lamelle Einbauart: konvex, Flachlamme gewölbt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Lamellen mit Federstahl-Effekt zur Verhinderung bleibender Deformierungen. Lamellen mit Spezialstanzung zur Arretierung der Leiterkordel. Oberste Lamelle verstärkt und mit Schutzöse für Aufzugsband versehen. Farben gemäß Lieferantenskala.

Ausführung: mit zusätzlicher Ausbildung für sturmsicherheit.

  1. Leiterkordel Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt. Um Beschädigungen durch Windlast an Bauteilen, die hinter dem Raffstore liegen, zu vermeiden, ist bei Flachlamellen ab einem Lamellenmaß > 2400 mm mittig zwingend eine zusätzliche Seilführung einzuplanen. Bei einem Lamellenmaß > 4000 mm sind zwei zusätzliche Spannseile nötig.

  2. Aufzugsbänder Spezialbeschichtetes Polyesterband 6 mm breit, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest. Das Aufzugsband wird durch nur 5 x 9 mm große Stanzungen geführt, wodurch der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum reduziert wird. Größere Stanzungen für Aufzugsband sind nicht zulässig.

  3. Unterschiene 80 mm breit, 20 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Kunststoff. In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippel mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zu verhindern.

  1. Seitenführung Seitenführung durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest, mit den Lamellen verbunden, jede 3. Lamelle beidseitig genippelt sowie Führungsschienen 25/18 mm, U-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzen Kedern zur Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen Führungsschienenhalter. Befestigung der Schienen mittels Abstandshalter/Konsolen.

  2. Antrieb Verdeckt eingebauter, 230V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Es sind generell Motore mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern einzusetzen. Geschwindigkeit: 13m/s

Einschl. Anschluss an bauseitige Leitung

  1. Bedienung Hochfahren und Tieffahren der Raffstoren durch Bedienung eines Schalters. Wenden der Lamellen durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung. Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes

Einschl. Anschluss an bauseitige Leitung

  1. Oberflächenbehandlung Die Unterschienen, Führungsschienen, Führungsschienenhalter und evtl. Spannseilhalter sind pulverbeschichtet auszuführen. Die Pulverbeschichtung erfolgt durch ein Polyesterpulver mit einer Schichtdicke von 60 - 120 my. Zur Vorbehandlung wird eine chromfreie Vorbehandlung im „No-Rinse"-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB-Al 631angewendet.

  2. Befestigung Die Raffstore werden auf rahmenverbreiterten Profilen der Alu-Fensterelemente mit Bügeln montiert. Zur Befestigung der Raffstoren auf den Aluminiumrahmen müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden.

  1. Windzone Windzone 2, Gebäudeklasse: 3; Holmlast / Linienlast: mind. 2,0 KN/m

031.03.0001. 65,000 m2 ........................ ........................ Dämmplatten PU Vor Montage ist im Bereich der Sonnenschutzblenden Dämmung auszubringen.

Untergrund: Stahlbeton bzw. Mauerwerk

Dämmaterial: PU- Dämmplatte, ca. 30 mm geklebt auf Untergrund, Höhe ca. 180 mm

(01) Angebotenes Fabrikat/System: '.....'

031.03.0002. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - Metallbau Typ F2

Ausführung wie im Vortext beschrieben Raffstore für Fensterelemente - Metallbau

Größe bxh: 3.750 mm x 2.800 mm

(01) Angebotenes Fabrikat / System: '...........'

031.03.0003. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - F3 wie vor beschrieben, jedoch Fensterelement F3

bxh: 1.050 mm x 2.810 mm

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

031.03.0004. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - F43 wie vor beschrieben, jedoch bxh: 4.225 mm x 2.630 mm

Wenn in der Breite gteilt werden muss dann die seitlichen Fensterelemente gesondert und gesamt gekoppelt ausführen.

031.03.0005. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - Typ F5 wie vor beschrieben, jedoch bxh: 1.740 mm x 1.830 mm

031.03.0006. 2,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - Typ F6 und F 7 wie vor beschrieben, jedoch bxh: 1.750 mm x 1.950 mm

031.03.0007. 2,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - Typ F9 wie vor beschrieben, jedoch bxh: 3.230 mm x 1.390 mm Wenn in der Breite gteilt werden muss dann die seitlichen Fentsrelemente gesondert und gesamt gekoppelt ausführen.

031.03.0008. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - T1 wie vor beschrieben, jedoch im Bereich der feststehenden Elemente

1,72 x 3,63 und 1,32 x 1,33 m

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

geteilt und gekoppelt

031.03.0009. 2,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - T3 wie vor beschrieben, jedoch im Bereich der feststehenden Elemente bxh: 860 mm x 2480 mm

031.03.0010. 1,000 St ........................ ........................ Liefern und Montieren von Raffstoreanlagen für Fensterelemente - T4 wie vor beschrieben, jedoch im Bereich der feststehenden Elemente bxh: 885 mm x 3.330 mm 2 x und 1 x 860 mm x 2.480,00 mm

geteilt und gekoppelt.

031.03.0011. 35,000 m ........................ ........................ U-Schutzblende liefern und montieren

U-Schutzblende aus gekantetem Aluminium, 2 mm stark, seitlich geschlossen, Oberfläche außen unten im Sichtbereich und innen pulverbeschichtet nach RAL/Wahl des AG, Breite 16cm, Höhe nach Lamellenpakethöhe durch AN zu ermitteln, einschl. Standardbügel. Die Blenden werden vorne durch die baus. vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) bzw. WDVS überdeckt. Die Blenden werden seitlich zur angrenzenden VHF durch Deckel verschlossen.

Einschl. Anschlusswinkel für bauseitige Vorgeh. Fassade

031.03.0012. 1,000 St ........................ ........................ Wetterstation mit Sensor Wetterstation mit Sensor. Sie

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AG: Stadt Gefrees Seite: 68 von 71 Projekt: Sanierung Stadthalle Gefrees Datum: 01.10.2026 LV: Metallbauarbeiten

Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

erfasst Helligkeit, Dämmerung, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und Eis (Außentemperatur + Niederschlag) und sendet die Messwerte zyklisch an die Empfänger im Netz. Die Erfassung der Windgeschwindigkeit erfolgt über einen Strömungssensor an der Geräteunterseite.

Die Spannungsversorgung erfolgt über einen bauseitigen Netzanschluss.

Die Auswertung der Messwerte erfolgt in den Empfängern direkt, hier werden auch die Automatikparameter gespeichert. Die Einstellungen der Grenzwerte sind für jeden Empfänger (Produkt) unabhängig voneinander mit nur einer Wetterstation möglich.

Durch die verstellbare Montageplatte kann die Wetterstation für Wand-, Decken- und Rohrmontage verwendet verwenden.

Inbetriebnahme mit entsprechender Software, sowie entsprechende Zentrale gem. Herstellerrichtlinien.

Das Gehäuse ist UV-, ozon und temperaturbeständig.

Spannungsbereich Netzteil: 85-253 V AC/50-60 Hz

Messbereich Wind: 0-25 m/s

Messbereich Dämmerung: 0-500 lx

Messbereich Helligkeit: 0-100 klx

Abmessungen Montageplatte (L x B in mm): 207,5 x 56

Schutzart: IP43

Ort der Montage nach Festlegung.

Liefern und Montieren mit allen entsprechenden notwendigen Komponenten. Kompatibel mit dem beschriebenen Sonneschutzsystem.

Die Steuerung gehört zu dem Umfang dazu.

031.03.0013. 1,000 St ........................ ........................ Insektenschutzgitter

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Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag in [Euro] in [Euro]

Insektenschutzgitter für Medtallbau-Fenster F3 Ausführung als Spannrahmen, Rahmenmaterial Aluminium Oberfläche pulverbeschichtet nach RAL, Wahl des AG Befestigung mit gefedeter Winkellasche Griffausführung innenliegender Klappgriff Ab einer Höhe/Breite von 1500mm mit Sprosse Gewebe Fiberglasfäden kunststoffummantelt Abmessung: bxh: 1.005 mm x 1.600,00 mm

Summe 031.03. Sonnenschutz-Insektenschutz ........................

Summe 031. Metallbauarbeiten ........................

LV Summe netto:........................
USt:
LV Summe brutto:........................

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Zusammenstellung
Ordnungszahl (LV-Bereich)BezeichnungSumme in [Euro]
  1. Metallbauarbeiten ........................

031.01. Fenster- und Türelemente Außen ........................

031.02. Innenelemente ........................

031.03. Sonnenschutz-Insektenschutz ........................

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Zusammenstellung
Ordnungszahl (LV-Bereich)BezeichnungSumme in [Euro]
  1. Metallbauarbeiten ........................
LV Summe netto:........................
USt:
LV Summe brutto:........................
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