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Stadt Bielefeld | 100.31 | 33597 Bielefeld Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister
Amt für Zentrale Leistun- gen Werner-Bock-Str. 38
Auskunft gibt Ihnen: Frau Körner-Downes
- Etage / Zimmer 1.1.14
Telefon 0521 51 - 5094 Bitte bei der Antwort angeben Telefax 0521 51 - 3350 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Bielefeld monika.koerner-downes@biele- 190.12/Mkd/2026_0311 17.09.2026 feld.de www.bielefeld.de
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB-EU)
Bauvorhaben Sanierung Gymnasium Heepen – Gebäude 10
Baustelle Beckerstr. 9-11, 33719 Bielefeld
Angebot für Metallbauarbeiten – Aluminium Fenster und Türen
Projekt-Nr.: Veröffentlichung im Amtsblatt EU 0311 | ja
Vergabeverfahren öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren Submissionsstelle der Stadt Bielefeld Werner-Bock-Str. 38, beschränkte Ausschreibung/Nichtoffenes Verfahren 33602 Bielefeld
- Etage, Zimmer 1.1.10 freihändige Vergabe/Verhandlungsverfahren
Bieterinnen/Bieter sind zur Angebotseröffnung zugelassen!
Ende der Angebotsfrist/Eröffnungstermin am (Datum, Uhrzeit) 21.10.2026 – 10.00 Uhr
Ende der Bindefrist (Datum) 18.12.2026
Das Vergabeverfahren erfolgt nach
VOB/A Abschnitt 1 VOB/A Abschnitt 2 i. V. m. GWB/VgV
Konten der Stadtkasse Bielefeld Lieferanschrift: Rechnungsanschrift: Sprechzeiten: Sparkasse Bielefeld Stadt Bielefeld Stadt Bielefeld Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr IBAN: DE09 4805 0161 0000 0000 26 Neues Rathaus (Niederwall 23) Amt (siehe oben) Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr BIC: SPBIDE3BXXX 33602 Bielefeld Postfach 10 29 31 14.30 - 18.00 Uhr Postbank Hannover 33529 Bielefeld im Übrigen nach Vereinbarung IBAN: DE52 2501 0030 0000 0203 07 BIC: PBNKDEFF Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1920000000017669
100.31/218 03.2021**
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Anlagen:
- Angebotsschreiben
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Bielefeld (ZVB-StBi)
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Bielefeld
- Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
- Submissionsbriefumschlag
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Baubeschreibung, Tabellarische Angebotsliste
- Berechnung der Lohnmehrkosten (Lohngleitklausel)
- Planunterlagen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Bodengutachten
- Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabege- setzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
- Formblätter 221, 222, 223
- EU Eigenerklärung Sanktionen
- Eigenerklärung zur Eignung
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsschreiben Leistungsverzeichnis die oben genannten Anlagen 11, 14, 15 + 16
Falls Sie bereit sind, die Bauleistungen zu erbringen, können Sie Angebote in folgender Form abgeben:
elektronisch mittels Bietertool des Vergabemarktplatzes Westfalen/vergabe.NRW
Sie können Ihr Angebot unter Nutzung des Bietertools elektronisch in Textform gemäß § 126 b BGB auf den Vergabemarktplatz Westfalen/vergabe.NRW hochladen und dadurch verschlüsselt übermitteln. Im Regelfall werden keine höheren Signaturanforderungen gestellt. Tipps und Anleitungen für die elekt- ronische Angebotsabgabe finden Sie auf dem Vergabemarktplatz Westfalen/vergabe.NRW im Support- Bereich für Unternehmen (https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/bietertool).
in Schriftform
Bei Vergabeverfahren, die über den Vergabemarktplatz Westfalen/vergabe.NRW übermittelt wurden, sind die kompletten Angebotsunterlagen aus der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ auszudrucken.
Bitte senden Sie die oben genannten Angebotsunterlagen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrie- ben im verschlossenen Submissionsbriefumschlag bis zum Eröffnungstermin an die Submissionsstelle der Stadt Bielefeld oder geben Sie diese dort ab. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Sofern kein Submissionsbriefumschlag verwendet wird, ist der Umschlag außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift, dem Vermerk „Angebot für Ausschreibung/Projekt Nr. “ bzw. „Angebot für Bauvorhaben Gewerk “ und dem Submissionstermin (Datum und Uhrzeit) zu versehen.
Am Tag der Submission dürfen Vergabeunterlagen ab 7.00 Uhr nur noch an der Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld, 2. Etage, Submissionsstelle, abgegeben werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Ferner gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden.
In der Leistungsbeschreibung sind etwa geforderte Angaben zu den Fabrikaten und Erzeugnissen grundsätz- lich hinreichend zu konkretisieren.
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Beabsichtigte Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind bei der Abgabe des Angebotes anzugeben. Bietergemein- schaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- terin/Vertreter bezeichnet ist,
- dass die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der/dem Auftraggeberin/Auf- traggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
Zum Nachweis der Eignung werden Angaben/Unterlagen zu folgenden Punkten verlangt (zunächst sind die vollständigen Angaben auf dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der Nachweis der Präqualifizierung ausreichend, ggfs. werden Einzelnachweise nachgefordert):
entfällt Umsatz des Unternehmens vergleichbare Leistungen Anzahl der Arbeitskräfte Eintragung ins Berufsregister Auskunft über Insolvenzverfahren Auskunft über Liquidation Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde Zahlung von Steuern und Abgaben Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Mitglied in der Berufsgenossenschaft
Losweise Vergabe
Die Leistung ist in Lose aufgeteilt
nein
ja, Angebote sind möglich für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose
Ist die Leistung nach einzelnen Losen ausgeschrieben, wird grundsätzlich der Zuschlag auf das jeweils wirt- schaftlichste Los erteilt. Es gibt keine möglichen Loslimitierungen.
Etwaige Unklarheiten sollten unbedingt vor Angebotsabgabe geklärt werden, da nach der Angebotseröffnung keine Änderungen mehr möglich sind. Rückfragen sollten bis spätestens 4 Werktage vor dem Ende der An- gebotsfrist elektronisch über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform oder schriftlich an die im Briefkopf angegebene Stelle gerichtet werden.
Nebenangebote
Nebenangebote sind
nicht zulässig.
nur bei Abgabe eines wertbaren Hauptangebotes zulässig.
auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Konkrete Anforderungen an die Nebenangebote und deren Wertung sind in den Vergabeunterlagen darge- stellt.
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Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen. Jedes Hauptangebot muss aus sich heraus zuschlagsfähig sein.
Nachforderungen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden:
nicht nachgefordert
nachgefordert
Hinweis: Das Fehlen von wertungsrelevanten Daten, bzw. Preisangaben (mit Ausnahme unwesentlicher Ein- zelpositionen) oder die fehlende Unterschrift auf schriftlich eingereichten Angeboten führen zum Ausschluss und dürfen nicht nachgefordert werden.
Anforderungen an den Inhalt von Angeboten
• Die Angebote müssen die geforderten Preise enthalten. • Die Angebote müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Änderungen der/des Bieterin/-s an ihren/ seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. • Bieter/innen können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leis- tungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den von der/vom Auftraggeber/in verfassten Wortlaut des Leis- tungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem von der/vom Auftraggeber/in verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. • Sollten Muster oder Proben gefordert sein, sind diese als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen. • Soweit Preisnachlässe ohne Bedingung gewährt werden, sind diese im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle aufzuführen. • Mögliche Bietergemeinschaften haben die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll- mächtigten Vertreter/innen für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. • Darüber hinaus gelten die in den übrigen Vergabeunterlagen einschließlich dieses Vordruckes gestellten Anforderungen.
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Angebote (Haupt- und Nebenangebote) sind:
der Preis zu 100 %
mehrere Zuschlagskriterien, diese sind in den Vergabeunterlagen detailliert dargestellt
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können geltend gemacht werden:
bei der Bezirksregierung Detmold, Koordinierungsstelle für Vergabebeschwerden, Postfach 24 53, 32754 Detmold (für Vergaben unterhalb der EU-relevanten Schwellenwerte)
bei der Vergabekammer Westfalen der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster (für Vergaben oberhalb der EU-relevanten Schwellenwerte)
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Hinweis gem. Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- gilt nur für natürliche Personen -:
Im Zusammenhang mit der Angebots-/Auftragsabwicklung werden über den Auftragnehmer/die Auftragneh- merin personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verändert.
Das Erheben, Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist nach Art. 6 EU-DSGVO zuläs- sig, da dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Bielefeld liegenden Aufgaben erfor- derlich ist.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, die im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Datenschutz_Vergaben.pdf eingesehen werden kann.
Verhütung und Bekämpfung von Korruption:
Die Stadt Bielefeld tritt Korruptionsgefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegen.
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergabere- gisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) in der zurzeit gültigen Fas- sung findet Anwendung.
Die Stadt Bielefeld bezieht in ihre Entscheidung über die Auftragserteilung die Auskunft aus dem Gewerbe- zentralregister nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetz) in der zurzeit gültigen Fassung mit ein.
Mit freundlichem Gruß I. A.
gez. Gundlach