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Service-Haus
Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung und zum Schutz
sicherheitsrelevanter Unterlagen (Gebäude- und TGA-Pläne)
(für jeden Nachunternehmer separat auszustellen)
Projekt / Bauvorhaben: Umbau Altbaurechenzentrum / Humanklimatisierung BT VII Projektnummer: 135054-42 Metallbau Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Anerkennung der Schutzbedürftigkeit
Dem Unterzeichner ist bekannt, dass die im Rahmen des Vergabeverfahrens überlassenen Unterlagen (insbesondere Grundrisse, Schnitte, Funktionspläne, Schemata der technischen Gebäudeausrüstung [TGA], Sicherheitskonzepte und Trassenführungen) hochgradig sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Daten gefährdet die öffentliche Sicherheit und die Funktion der Liegenschaft.
- Besondere Pflichten im Umgang mit Planunterlagen (analog VOB/A)
Der Bieter verpflichtet sich unwiderruflich zu folgenden Schutzmaßnahmen:
• Zugangsbeschränkung: Die Gebäude- und TGA-Pläne dürfen nur solchen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, die unmittelbar mit der Kalkulation und Angebotserstellung betraut sind („Need-to-know“-Prinzip). • Nutzungsverbot für Cloud-Dienste: Eine Speicherung, Bearbeitung oder Weiterleitung der Pläne über unverschlüsselte, öffentliche oder außerhalb der EU gehostete Cloud- Dienste (z. B. Dropbox, OneDrive, Google Drive) ist strikt untersagt. Die Speicherung darf nur auf gesicherten, firmeninternen Servern erfolgen. • Vervielfältigungsverbot: Digitale Dateien (CAD, BIM-Modelle, PDF) dürfen nicht unkontrolliert kopiert werden. Physische Ausdrucke (Plots) sind unter Verschluss aufzubewahren und dürfen für Dritte nicht einsehbar sein. • Fotografier- und Kopierverbot: Das Abfotografieren von Plänen mit Mobiltelefonen oder die Anfertigung von Screenshots außerhalb des internen Netzwerks ist untersagt.
- Weitergabe an Sonderfachplaner und Nachunternehmer
• Die Weitergabe von TGA- oder Gebäudeplänen an potenzielle Nachunternehmer oder gewerkspezifische Kalkulatoren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. • Der Bieter muss jeden Nachunternehmer vor Aushändigung der Pläne mittels dieser identischen Verpflichtungserklärung separat binden. Die unterschriebenen Erklärungen der Nachunternehmer sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
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Service-Haus
- Nachweisbare Vernichtung und Löschung (Rückgabepflicht)
Sollte der Bieter den Zuschlag nicht erhalten oder aus dem Verfahren ausscheiden, gilt: • Alle digitalen Projektdaten und TGA-Pläne sind auf allen Datenträgern und Servern unwiderruflich und manipulationssicher zu löschen. • Alle physischen Kopien, Ausplots und Notizen sind über einen zertifizierten Aktenvernichter (mindestens Sicherheitsstufe P-4 nach DIN 66399) zu vernichten. • Die ordnungsgemäße Löschung und Vernichtung ist dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Ausscheiden schriftlich zu bestätigen.
- Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen
Dem Unterzeichner ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Erklärung schwerwiegende Folgen haben: Ausschluss: Sie führen zum sofortigen Ausschluss des Angebots vom laufenden Vergabeverfahren wegen schwerer Verfehlung und Unzuverlässigkeit (§ 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 124 GWB). Strafbarkeit: Eine unbefugte Weitergabe von Sicherheitsdetails kann den Tatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) erfüllen.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
Erklärung des Bieters: Ich habe den Inhalt dieser Verpflichtungserklärung vollumfänglich verstanden und bestätige mit meiner Unterschrift die verbindliche Einhaltung aller genannten Punkte.
Eine Ausfertigung dieser Verpflichtungserklärung wurde uns ausgehändigt.
……………………………………………….. Ort, Datum
……………………………………………….. ……………………………………………….. Name (in Druckbuchstaben) Unterschrift, Firmenstempel
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