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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Lang- und Kurztexte
Projekt-Nr. : 135054-042
Bauvorhaben : Verwaltungszentrum Nürnberg Regensburger Straße 104-106 90478 Nürnberg
Bauherr : Bundesagentur für Arbeit SB 93 Recht/Vergabe Lina-Ammon-Str. 9 90471 Nürnberg
Leistungsumfang : Metallbau
Ausschreibung vom : 29.09.2026
Ausführungsfrist : 04.01.2027 - 28.08.2028
Angebotsabgabe bis : 03.11.2026 08:00 Uhr
Angebotsabgabe an: siehe Bauherr
Zuschlagsfrist: 07.12.2026
Bieter: .....................................................
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Angebotssumme netto : EUR .........................................
...............% MWSt : EUR .........................................
Angebotssumme brutto : EUR
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( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift ) (Datum )
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Umfang: Metallbau
Ausgabeumfang: OZ Ebene Seite
Ergänzung der Angebotsanforderung 4
Baubeschreibung 5
Allgemeine Vorbemerkungen zum Objekt 7
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 12
Gewerkespezifische Vorbemerkungen zum Objekt 18
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 27
1.1 Baustelleneinrichtung 27
1.2 Türen Bürobereich 29
1.3 Festverglasungen Bürobereich 33
1.4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich 35
1.5 Türantriebe 49
1.6 Sonstiges 53
1.7 Regiestunden 58
1.8 Dokumentation und Nachweise 60
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 62
2.1 Lichtbänder 62
2.2 Nachweise 73
2.3 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02 74
2.4 Stundenlohnarbeiten Abschnitt 02 75
2.5 Dokumentation Abschnitt 02 76
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Ergänzung der Angebotsanforderung
Ergänzung der Angebotsanforderung
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten: cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter mm Millimeter Mt Monat psch pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Baubeschreibung
Baubeschreibung
Baubeschreibung: 135054, Regensburger Straße 104 - 106, Umbau Altbaurechenzentrum / Humanklimatisierung Umbau eines bislang als Rechenzentrum genutzten Gebäudeteils (Bauteil VII) des Verwaltungszentrums der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg zu modernen Test- Büroflächen (FutureLab). Bauherr: Bundesagentur für Arbeit, BA-SH GB9, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg Standort: Regensburger Straße 104–106, Nürnberg (Verwaltungszentrum der BA). Bestand: Das Verwaltungszentrum wurde 1972 in einem hexagonalen Raster (Wabenstruktur) errichtet. Vom zentralen Gebäudekern mit Treppenhäusern und Aufzügen erstrecken sich drei Gebäudeflügel unterschiedlicher Höhe radial nach außen. Etwa 1992 wurde der nach Süden weisende Flügel durch einen Anbau verlängert, unter dem sich das Hochsicherheits- Rechenzentrum der BA befindet. Auf dem Campus befindet sich zudem das achtgeschossige Gebäude der Regionaldirektion. Bauteil VII (östlicher Gebäudeteil) beherbergte bis vor einigen Jahren ein weiteres Rechenzentrum der BA und steht seit dessen Verlagerung für eine neue Büronutzung zur Verfügung. Die verfügbare Fläche in Bauteil VII wird nun vollständig in eine zeitgemäße Bürolandschaft umgebaut. Das Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer offenen Büroarbeitswelt (Open-Space-Konzept) über den Großteil von Bauteil VII, um moderne, flexible Arbeitsplätze für die BA-Mitarbeitenden bereitzustellen. Hierzu wird die vorhandene Gebäudegeometrie an die neue Nutzung angepasst, um zeitgemäße offene Raumstrukturen zu ermöglichen – einschließlich ggf. erforderlicher baulicher Eingriffe wie dem Einziehen einer zusätzlichen Geschossdecke in Bereichen mit großen lichten Höhen. Bauablauf: Die Durchführung erfolgt in zwei Bauabschnitten (BA) von Februar 2026 bis Dezember 2028, um vorbereitende Rückbauarbeiten und anschließende Hauptbaumaßnahmen zeitlich zu trennen und optimal zu planen. Die vorbereitenden Abbruch- und Rückbaumaßnahmen (Bauabschnitt 1) erfolgen von April bis Dezember 2026 und schaffen die Grundlage für den eigentlichen Umbau. Die anschließende Hauptbaumaßnahme (Bauabschnitt 2) beginnt am 04.01.2027 und wird am 15.12.2028 fertiggestellt. In deren Verlauf werden die neuen Bürowelten hergestellt. Die nachfolgende Zeitleiste gibt einen Überblick über die Projektdauer und die beiden Bauphasen: April – Dezember 2026: Bauabschnitt 1 – Vorgezogene Maßnahmen Rückbau des ehemaligen Rechenzentrums (Bausubstanz und Technik) und Baustellenvorbereitung sowie Trennung des Bereichs zum Bestand soweit möglich. 04.01.2027 – 15.12.2028: Bauabschnitt 2 – Hauptbaumaßnahme / Umbau zu Büroflächen Kompletter Umbau von Bauteil VII zur offenen Bürolandschaft und Endausbau Während der Bauausführung wird sichergestellt, dass andere Gebäudeteile und der laufende Dienstbetrieb möglichst nicht beeinträchtigt werden. Hierzu gehören u.a. das Errichten von Staubschutzwänden zur Abschottung des Baustellenbereichs, die Aufrechterhaltung von Flucht- und Rettungswegen in angrenzenden Nutzungsbereichen. Bauabschnitte und Gewerke: Die folgenden Tabellen geben einen strukturierten Überblick über die geplanten Leistungen je Bauabschnitt und die beteiligten Gewerke: Bauabschnitt 1: Vorgezogene Abbruch- und Rückbaumaßnahmen (April – Dezember 2026, abgeschlossen) In dieser Phase erfolgen alle Vorbereitungsarbeiten und Entkernungen, um das Baufeld freizumachen und das Gebäude für den Umbau vorzubereiten: Außenarbeiten (Rodung) Entfernung von Bewuchs im Außenbereich (Rodungsarbeiten), um Platz für Baustelleneinrichtung und spätere Baumaßnahmen zu schaffen. Vorgezogene Baustelleneinrichtung Einrichtung und Absicherung der Baustelle: Aufstellen von Bauzäunen, Materialcontainern und Baucontainern im Außenbereich; Vorgezogene Staubschutzarbeiten: Errichtung von Staubschutzwänden im Innenbereich zur Abschottung des Baufeldes vom
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
übrigen Gebäudebetrieb Abbruch u. Schadstoffsanierung Fachgerechte Entfernung von Schadstoffen (z. B. Asbest in Decken, Dämmungen oder Brandschutzmaterialien) durch zertifizierte Fachfirmen, inklusive Entsorgung gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Entkernung und Abbrucharbeiten an der baulichen Substanz: Rückbau nicht-tragender Innenwände, Zwischenwände und Verkleidungen; Entfernung abgehängter Decken und Unterdecken; Ausbau bestehender Bodenaufbauten (z. B. Doppelboden des Rechenzentrums, alter Estrich und Beläge) Abbruch sonstiger nicht mehr benötigter Bauteile. Abbruch ELT-Anlagen Demontage der Elektroinstallationen: Ausbau veralteter Kabeltrassen, Verteilerschränke, Leuchten und weiterer elektrotechnischer Anlagen des Rechenzentrums. Dabei werden alle Leitungen, Geräte und Schaltanlagen entfernt, um die Neuinstallation vorzubereiten. Abbruch HLSK-Anlagen Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kühlung) im ehemaligen RZ-Bereich: Demontage alter Klimageräte, Lüftungskanäle, Kältemaschinen, Rohrleitungen und Sanitärinstallationen. Später werden diese Gewerke durch moderne Anlagen ersetzt. Bauabschnitt 2: Hauptbaumaßnahme – Umbau zur Bürolandschaft (04.01.2027 – 15.12.2028) In dieser Hauptphase erfolgt der eigentliche Umbau und Ausbau des Bauteils VII zur offenen Bürolandschaft. Alle benötigten neuen Bauelemente, technischen Anlagen und Innenausbauten werden in mehreren Gewerken ausgeführt. Garten- und Landschaftsbau Gerüstarbeiten Rohbau- und Betonschneidearbeiten Metallbauarbeiten Stahlbauarbeiten Trockenbauarbeiten Fassadenarbeiten Doppelbodenarbeiten Tischlerarbeiten Dachdeckerarbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten Maler- und Lackierungsarbeiten Bodenbelagsarbeiten Wandakustik Baufeinreinigung Aufzugsanlagen Brandmeldeanlage Elektrische Anlagen Gebäude- und Anlagenautomation (MSR) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Raumlufttechnische Anlagen Wärmeerzeugung Bewegliche Möblierung (Rahmenvertrag Bestand) Bewegliche Möblierung (Rahmenvertrag neue Möbel) Bewegliche Möblierung (eigene Ausschreibung, hochwertige Möbel)
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Allgemeine Vorbemerkungen zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen zum Objekt
Arbeitszeiten: Die normalen Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag 7.00 – 17.00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sowie an Samstagen, Sonn-und Feiertagen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bauleitung zulässig; erfolgen sie auf Veranlassung des AN, entsteht kein Mehrvergütungsanspruch. Ordnet der AG solche Arbeiten an, gilt § 2 Abs. 5 VOB/B. Ausführungstermine gemäß Zeitplan: Baubeginn der Hauptbaumaßnahme (Beginn der Arbeiten auf der Baustelle): 18.01.2027 Beginn der Arbeitsvorbereitung sowie der Werk- und Montageplanung: 04.01.2027 Fertigstellung der Baumaßnahme: 15.12.2028 Ausführungszeitraum dieses Gewerks: 04.01.2027 bis 28.08.2028 (Einzelfristen und Zwischentermine siehe gewerkespezifische Vorbemerkungen) Maßgebend für Vertragsfristen i.S.d. § 5 Abs. 1 VOB/B sind ausschließlich die vorstehend genannten Termine und die Einzelfristen der gewerkespezifischen Vorbemerkungen; abweichende Zeitangaben in der Baubeschreibung sind unverbindliche Erläuterungen. Die Terminschiene ist grundsätzlich zu beachten und über entsprechenden Einsatz von genügend Personal einzuhalten. Eine kontinuierliche Arbeitsweise ist für den Ablauf der Maßnahme und die Zusammenarbeit mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken unabdingbar. Der AN hat seine Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen und an der Koordinierung mitzuwirken; die Regelung des Zusammenwirkens der Unternehmer obliegt dem AG (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B). Mehrkosten, die der AN durch schuldhaftes Abweichen von abgestimmten Abläufen verursacht, ersetzt er nach den gesetzlichen Vorschriften. Mitarbeiteranmeldung: Der AN setzt sein Personal kontinuierlich und in gleichbleibender Qualifikation ein; ein Wechsel von Bauleiter und Polier ist unverzüglich anzuzeigen, der Nachfolger muss mindestens gleichwertig qualifiziert sein. Alle Arbeitskräfte sind der Bauleitung mit vollständigem Vor- und Nachnamen spätestens 5 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn zur Anmeldung beim Sicherheitsdienst der Bundesagentur zu melden; Nachmeldungen spätestens 3 Arbeitstage vorher, in Vertretungsfällen bis zum Vortag 12:00 Uhr. Ein Zugang zur Liegenschaft für nicht angemeldetes Personal ist nicht möglich; der AG stellt den Zugang fristgerecht angemeldeten Personals sicher. Schuldhaft verursachte Arbeitsausfälle gehen zu Lasten des AN; im Übrigen gilt § 6 VOB/B. Zugangskontrolle: Die Bundesagentur für Arbeit besitzt eine ausgeprägte Zugangskontrolle. Die entsprechenden Zugangsausweise hat jeder Arbeiter und der Bauleiter des Bieters täglich bei Arbeitsbeginn an der Hauptpforte gegen Vorlage des Personalausweises in Empfang zu nehmen und beim Verlassen des Geländes bzw. des Gebäudes wieder dort abzugeben. Die Pforte ist Mo–Fr von 6:30 bis 17:00 Uhr besetzt. Der Kalkulation ist eine Wartezeit von bis zu 10 Minuten je Mitarbeiter und Arbeitstag sowie eine einmalige Sicherheitseinweisung von bis zu 60 Minuten je Mitarbeiter zugrunde zu legen; diese Zeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Überschreitungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, richten sich nach § 6 und § 2 Abs. 5 VOB/B. Zugang Gebäude: Als Zugang zum Gebäude dürfen für den Personenverkehr und für den Materialtransport nur die im Baustelleneinrichtungsplan dargestellten Fassadenöffnungen genutzt werden. Die Zugangsregelungen zur Baustelle sind stets zu beachten! Anweisungen des Sicherheitsdienstes sind immer sofort zu befolgen. Größere Materialanlieferungen sind grundsätzlich vorab mit den sich vor Ort befindlichen Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes abzustimmen. Baustellenandienung und Transportwege:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Die Andienung der Baustelle im Außenbereich sowie die Andienungslängen innerhalb der Baustelle ergeben sich aus dem Baustelleneinrichtungs- und Andienungsplan und den Grundrissen (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss 1, Dach) in den Anlagen; maßgebend ist der Plan mit dem dort angegebenen Stand und Datum. Der Kalkulation sind folgende Ansätze zugrunde zu legen:
- maximaler Entladeabstand von der Zufahrt bis zur Übergabestelle: 50 m
- Anlieferzeitfenster: Montag bis Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr
- Vertikaltransport über die bauseitig freigegebenen Fassadenöffnungen gemäß Baustelleneinrichtungsplan Die daraus resultierenden Transportwege und Erschwernisse sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Für Abbrucharbeiten ist die Verwendung einer innenliegenden Schuttrutsche zulässig; sofern der Einsatz einer solchen Rutsche durch den Auftragnehmer gewünscht wird, ist dieser für die Organisation verantwortlich. Weichen die tatsächlichen Bedingungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, wesentlich von diesen Ansätzen ab, gelten § 2 Abs. 5 und § 6 VOB/B. Sanitärbereiche: Für das Personal auf der Baustelle werden im Baustellenbereich eigens entsprechende sanitäre Anlagen eingerichtet. Die Nutzung der WC-Bereiche in den verschiedenen Gebäudeteilen der BA ist während der gesamten Baumaßnahme strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung behält sich die Bauleitung oder der Sicherheitsdienst das Recht vor, ein Zutrittsverbot auszusprechen. Kantine: Die Kantine der Bundesagentur für Arbeit im Erdgeschoss Bauteil VI kann für die Mittagspause von den Bauarbeitern genutzt werden, allerdings ist für die Nutzung der Kantine sauberes Schuhwerk einzusetzen. Die Verpflegung der Kantine ist kostenpflichtig. Sicherheitseinweisung: Jeder Mitarbeiter des Bieters hat sich vor Arbeitsbeginn einer Sicherheits-Einweisung durch das BA-ServiceHaus zu unterziehen und diese zu unterschreiben. Rauchverbot: Auf der gesamten Baustelle und in allen Gebäudeteilen gilt Rauchverbot (einschließlich E- Zigaretten). Rauchen ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Flächen im Erdgeschoss (Freibereich vor der Kantine) sowie außerhalb des Geländes der Bundesagentur für Arbeit (Gehweg der Regensburger Straße) zulässig. Arbeitskleidung: Es ist vom Bieter darauf zu achten, dass die Mitarbeiter stets s a u b e r e Arbeitskleidung tragen. Lagerflächen: Lagerflächen stehen im Bereich der eingerichteten Baustellenflächen im Außenbereich zur Verfügung. Im Inneren des Gebäudes oder auf den Dachflächen stehen keine nennenswerten Lagerflächen zur Verfügung. Die entsprechend vorgesehenen Flächen sind in Absprache mit den anderen Gewerken und der Bauleitung im Vorfeld abzustimmen. Für den Personenaufenthalt bzw. das Lagern von kleinteiliger Arbeitsausrüstung können einzelne absperrbare Büroräume im Obergeschoss 1 den ausführenden Firmen zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf ist der Bauleitung anzuzeigen, damit diese die Zuteilung vornehmen kann (siehe 1.2.3). Lärmintensive Arbeiten: Lärmintensive Arbeiten sind grundsätzlich auf das für die Umsetzung der Maßnahme notwendige Maß zu reduzieren. Länger anhaltende lärmintensive Arbeiten sind in jedem Fall mit dem bauleitenden Architekten abzustimmen, damit diese dann den Nutzern angekündigt werden können. Die Anzeige hat mindestens 3 Arbeitstage vorher zu erfolgen. Ausfälle wegen Verletzung dieser Anzeigepflicht gehen zu Lasten des AN; eine Vergütung der dadurch anfallenden Ausfallzeiten erfolgt nicht. Verschiebt der AG fristgerecht angezeigte Arbeiten um mehr als 5 Arbeitstage, gelten § 6 und § 2 Abs. 5 VOB/B.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Rauchmelder: Rauchmelder werden bis zum Baubeginn im gesamten Baustellenbereich entfernt. Dennoch ist immer darauf zu achten, dass die Arbeiten möglichst staubarm erledigt werden. Die angrenzenden, weiterhin genutzten Bereiche werden weiterhin durch Rauchmelder überwacht. Löst ein Rauchmelder aus und ist eine Evakuierung des Hauses mit Feuerwehreinsatz die Folge, so trägt der AN die dem AG hierdurch entstehenden Kosten des Feuerwehr- und Sicherheitseinsatzes, sofern er die Anforderungen an staubarmes Arbeiten oder den Staubschutz schuldhaft verletzt hat. Die Voraussetzungen hat der AG darzulegen und zu beweisen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Strom / Wasser: Wasser für die auszuführenden Arbeiten kann an den dafür vorgesehenen Stellen im äußeren Baustelleneinrichtungsbereich entnommen werden. Die Nutzung von z.B. innenliegenden Sanitärräumen für die Entnahme von Bauwasser ist strengstens untersagt. Baustrom ist über bauseits zur Verfügung gestellte Baustromverteiler zu beziehen. Die Nutzung des gebäudeseitigen Stromnetzes ist strengstens untersagt. Baustrom und Bauwasser werden bauseits bereitgestellt; die Verbrauchskosten trägt der AG. Ausgenommen ist der Eigenbedarf des AN (z.B. Containerversorgung); hierfür setzt der AN Zwischenzähler und trägt die Kosten (siehe 1.2.2). Arbeitshilfsmittel: Der Gebrauch von zusätzlichen Arbeitshilfsmitteln steht dem AN frei. Der Einsatz ist aber grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung und dem Sicherheitsdienst abzustimmen. In die Einheitspreise einzurechnen sind Arbeits- und Kleingerüste bis 2,00 m Arbeitshöhe. Gerüste größerer Höhe sowie Schutz- und Fanggerüste sind Besondere Leistungen nach DIN 18299 Abschn. 4.2. Schweißarbeiten / Offene Flamme: Wenn mit offenem Feuer, Winkelschleifern oder Schweißgeräten gearbeitet wird, ist vom BA- ServiceHaus ein Feuererlaubnisschein ausstellen zu lassen. Grundsätzlich hat ein funktionsfähiger Feuerlöscher (12 kg) in unmittelbarer Nähe bereit zu stehen. Die vorgeschriebenen Zeiten für Brandwache sind in jedem Fall einzuhalten. Der Kalkulation ist eine Nachkontrolle von 1 Stunde je Arbeitstag mit Heißarbeiten zugrunde zu legen; diese Zeit ist in die Einheitspreise einzurechnen. Ordnen der AG oder das BA-ServiceHaus längere Brandwachezeiten an, werden diese über die Position Stundenlohnarbeiten vergütet. Sauberkeit: Es ist stets darauf zu achten, dass Abfälle wie z.B. Netzabschnitte, welche durch die Arbeiten entstehen, direkt nach Beendigung der Arbeiten eingesammelt und entsorgt werden, damit sich diese nicht auf dem Gelände der Bundesagentur verteilen. Die vertraglichen Folgen einer verspäteten Reinigung oder Entsorgung regelt 1.17; die Entsorgung von Baustellenabfällen regelt 1.29. Umfang Leistung: Wenn im LV-Text nicht anders beschrieben, enthalten alle Einheitspreise die Aufwendungen für die komplette Beschaffung, Lieferung und Montage. Bei Abbrucharbeiten sind alle Kosten für die fachgerechte Entsorgung mit in die Einheitspreise einzurechnen. In die Einheitspreise einzurechnen sind Werkstatt- und Montageplanung für den ausgeschriebenen Leistungsumfang in bis zu zwei Planläufen. Darüber hinausgehende Planungs- und Abstimmungsleistungen, insbesondere infolge Änderungen der Ausführungsunterlagen des AG, sind Besondere Leistungen nach DIN 18299 Abschn. 4.2. Werbeaufkleber: Alle verbauten Elemente sind grundsätzlich ohne Werbeaufkleber oder ähnliches zu verbauen. Beschriftungen, welche auf den Ersteller der Anlage bzw. deren Einzelbauteile hinweisen, können nur nach vorheriger Absprache montiert werden. Firmenwerbung auf der Baustelle einschließlich Gerüsten, Containern und Schutzvorrichtungen regelt 1.27.
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Es gilt die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung als Ganzes. Für die Rangfolge der Vertragsunterlagen gilt ausschließlich § 1 Abs. 2 VOB/B. Widersprüche sind dem AG unverzüglich anzuzeigen; bis zur Klärung gilt die Regelung höheren Rangs. Unklarheiten, Lücken oder technische Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen sind ausschließlich als Bieterfrage über die benannte Vergabeplattform mitzuteilen. Als rechtzeitig beantragt gilt eine Auskunft, wenn die Frage spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingeht. Rechtzeitig beantragte Auskünfte erteilt der Auftraggeber allen Unternehmen in gleicher Weise spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, bei beschleunigten Verfahren spätestens 4 Kalendertage (§ 12a EU Abs. 3 VOB/A). Verspätet eingehende, für die Kalkulation erhebliche Fragen behandelt der Auftraggeber im Einzelfall; erforderlichenfalls wird die Angebotsfrist verlängert. Änderungen oder Beifügungen im Angebot sind unzulässig (§ 13 EU VOB/A). Die Prüfungs- und Hinweispflichten nach § 4 Abs. 3 VOB/B während der Ausführung bleiben unberührt. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet. Inhaltliche Abweichungen vom übergebenen Wortlaut gelten als Änderung an den Vergabeunterlagen und führen zum Ausschluss des Angebots (§ 13 EU VOB/A). Maßgebend ist der angebotene Einheitspreis. Rein rechnerische Abweichungen in Produkten und Summen werden im Rahmen der rechnerischen Prüfung berichtigt. Die gesetzlichen Vorschriften über Erklärungs- und Übermittlungsirrtümer bleiben unberührt. Der Auftragnehmer hat Preise für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten und auf Verlangen prüfbar aus der Auftragskalkulation abzuleiten. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt sich die Vergütung nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B; der Auftraggeber kann bis zur Einigung einen vorläufigen Abrechnungspreis ansetzen. Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff. (VOB/C). Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Der Auftraggeber oder sein Architekt erteilt oder verweigert die Freigabe innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang vollständiger, prüffähiger Unterlagen. Wird die Frist aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gelten § 6 und § 2 Abs. 5 VOB/B. Die Freigabe dient allein der Vermeidung von Verwechslungen und stellt keine Übernahme der Planungs- oder Ausführungsverantwortung dar. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff. (VOB/C). Der Einheitspreis ist in EURO anzugeben. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen und den ATV DIN 18299 ff. (VOB/C) zur ordnungsgemäßen Ausführung der beschriebenen Leistung gehören, einschließlich der Nebenleistungen nach DIN 18299 Abschn. 4.1. Nicht beschriebene sowie Besondere Leistungen nach Abschn. 4.2 werden nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B vergütet. Zu den Nebenleistungen nach DIN 18299 Abschn. 4.1 gehören unter anderem:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und
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Transportleistungen
- Vorhaltung und Unterhaltung für Maschinen, Geräte und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe
- Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Diese Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ergänzen das Formblatt 214 des VHB. Vertragsfristen und Vertragsstrafe, Sicherheitsleistung, Verjährung der Mängelansprüche und Zahlungsbedingungen ergehen ausschließlich dort; bei Widersprüchen geht das Formblatt 214 vor. 1.1 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 1.2 Ergänzung zu § 4 Abs. 4 VOB/B 1.2.1 Strom- und Wasseranschluss Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser stehen auf der Baustelle in 10 bis 100 m Entfernung zur Verfügung. Baustromverteiler verfügbar: mind. 16A-Baustrom-Würfel (230V). Bauwasser ist im Außenbereich vorhanden. (Innerhalb des Gebäudes sind keine Entnahmestellen vorhanden!) Verteilung von dort aus ist vom Bieter vorzunehmen und einzukalkulieren. 1.2.2 Verbrauchskosten Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG. Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (z. B. Containerversorgung etc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sind vom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren. 1.2.3 Lager- und Arbeitsplätze Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden nach Maßgabe der Allgemeinen Vorbemerkungen (Lagerflächen) in Absprache mit der Bauleitung und den anderen Gewerken festgelegt; die Zuteilung nimmt die Bauleitung vor. 1.3 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Die Stundenlohnzettel sind w ö c h e n t l i c h einzureichen. An- und Abfahrt werden nicht nach Aufwand vergütet; sie sind mit der im Angebot je Einsatztag anzubietenden An-/Abfahrtpauschale abgegolten. Wartezeiten aus der Zugangskontrolle sind nach Maßgabe der Allgemeinen Vorbemerkungen (Zugangskontrolle) abgegolten. Eine vom Bauherrn angeordnete und beauftragte Regiearbeit beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beginnen und endet dann, wenn die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beendet wurden. Auf den Stundenlohnzetteln sind Name und Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter zu benennen. Fehlen diese Angaben, gibt der AG den Stundenlohnzettel innerhalb der Frist des § 15 Abs. 3 VOB/B mit schriftlich begründeter Einwendung zurück; bis zur Nachreichung wird mit dem Verrechnungssatz der niedrigsten für die Tätigkeit in Betracht kommenden Lohngruppe vergütet. Weist der AN eine höhere Qualifikation nach, wird entsprechend abgerechnet. 1.5 Bauleiter und bevollmächtigter Ansprechpartner Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein; diese Funktion kann von einer der eingesetzten Fachkräfte wahrgenommen werden. Der vollständige Name der Person und ihrer Vertretung muss vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung mitgeteilt werden. Der AN benennt mit der Auftragsbestätigung einen bevollmächtigten Ansprechpartner nebst Vertretung mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; Änderungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Der verantwortliche Bauleiter muss während der Arbeitszeiten telefonisch erreichbar und binnen 4 Stunden auf der Baustelle verfügbar sein. Auf Schreiben der Bauleitung, die eine Frist setzen oder eine Entscheidung des AN verlangen, ist innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu reagieren. 1.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zu den regelmäßigen Baustellenbesprechungen zu entsenden, die vom Auftraggeber organisiert werden. Die Besprechungen finden in der Regel wöchentlich, höchstens einmal
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wöchentlich mit bis zu 2 Stunden Dauer am Ort der Baustelle statt; ein detaillierter Zeitplan wird vor Baubeginn erstellt. Darüber hinausgehende, vom AG veranlasste Termine werden nach den vereinbarten Stundenlohnsätzen vergütet. Die Teilnahmepflicht beginnt mit Aufnahme der Leistung und endet mit der Abnahme. 1.7 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers Die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeitsunterlagen sind durch den Auftragnehmer, soweit sie nicht gesondert als LV-Position ausgewiesen sind, herzustellen und rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Ausführung von der örtlichen Bauleitung freigeben zu lassen. In die Einheitspreise einzurechnen sind Werkstatt- und Montageplanung für den ausgeschriebenen Leistungsumfang in bis zu zwei Planläufen. Darüber hinausgehende Planungs- und Abstimmungsleistungen, insbesondere infolge Änderungen der Ausführungsunterlagen des AG, sind Besondere Leistungen nach DIN 18299 Abschn. 4.2. Die Bauleitung erteilt oder verweigert die Freigabe innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang vollständiger, prüffähiger Unterlagen. Wird die Frist aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gelten § 6 und § 2 Abs. 5 VOB/B. Die Freigabe stellt keine Übernahme der Planungs- oder Ausführungsverantwortung dar. Diese Unterlagen sind, soweit erforderlich, in einem Maßstab herzustellen, aus dem entsprechend den Erfordernissen des Projektes/Gewerkes eine eindeutige Beurteilung der Leistungen möglich ist. Zu diesem Zweck werden vom Planer Zeichnungen zur Verfügung gestellt. Alle wichtigen Teile sind auf den Arbeitsplänen mind. im Maßstab 1:10/1:20 dargestellt. Alle Ausführungsunterlagen sind 2-fach zu übergeben, soweit an anderer Stelle dieses Leistungsverzeichnisses keine anderen Forderungen vorgegeben sind. Die Übergabe muss ebenfalls in digitaler Form als PDF und DWG erfolgen. 1.8 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in einfacher Fertigung und in digitaler Form (Format PDF) zu übergeben. Die Fortschreibung lässt Ansprüche nach § 6 VOB/B unberührt und gilt nicht als Zustimmung zu geänderten Vertragsfristen. Fortschreibungen infolge von mehr als zwei vom AN nicht zu vertretenden Umplanungen werden nach den vereinbarten Stundenlohnsätzen vergütet. 1.9 Befestigung von Rohrleitungen und Konsolen Die Befestigung von Rohrleitungen, Kabeltrassen, Konsolen etc. beinhaltet auch das Bohren von Löchern und sämtliche erforderlichen zugelassenen Befestigungsmittel. Diese Leistungen sind in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren. 1.10 Ausführungsbedingungen Grundsätzlich muss die gesamte Baumaßnahme sensibel auf den laufenden Bürobetrieb abgestimmt werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich während üblicher Arbeitszeiten. Beeinträchtigungen der Benutzung oder des Betriebs vorhandener Anlagen sind zu vermeiden. 1.11 SiGeKo Durch den Auftraggeber/Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKo hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien, ist er berechtigt, die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Der Auftraggeber und die örtliche Bauleitung werden vom SiGeKo umgehend darüber informiert. Nach Beauftragung des
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Bieters wird diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben. Der AN hat seine Beschäftigten über den SiGe- Plan zu informieren. Der SiGe-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. 1.12 Tagesberichte u. Dokumentation Der AN ist während der Leistungsausführung vor Ort verpflichtet, Tagesberichte zu führen, in denen alle wichtigen Arbeiten und Vorkommnisse festgehalten werden müssen, wie: Monteuranzahl, Arbeitsbereich, durchgeführte Arbeiten, Sondereinsätze, Tagelohnarbeiten, Behinderungen, Abnahmen, Prüf- und Messergebnisse etc. Kontrollmessungen im Arbeitsbereich sind nach Maßgabe von 1.18 durchzuführen und im Tagesbericht zu dokumentieren. Das Tagebuch muss unter anderem beinhalten:
- Tag und Datum
- Wetter
- Arbeitszeiten und Beschreibung der durchgeführten Leistungen
- Angaben und Auflagen von Behörden
- Angaben und Auflagen vom Auftraggeber
- Angaben und Auflagen vom Bauleiter
- Prüf- und Messergebnisse
- Besondere Vorkommnisse
- Terminänderungen
- Sonstiges Wesentliche Vorgänge sind fotografisch festzuhalten; für Bild- und Tonaufnahmen gilt 1.32. Die Aufsichtsperson und die Mitarbeiter sind namentlich aufzulisten. Mit Fertigstellung der Bauleistungen ist durch den AN eine Bestands- und Leistungsdokumentation zu erstellen und der Bauleitung einfach in Papier, spätestens 15 Arbeitstage vor der Abnahme, zur Prüfung vorzulegen. Dabei sind die formalen Vorlagen des AG zur Dokumentation der Revisionsunterlagen zu berücksichtigen. Diese werden dem AN bei Beauftragung übergeben. In der Dokumentation sind unter anderem folgende Unterlagen und Nachweise aufzunehmen:
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Nachweise der eingebauten Materialien, Lieferscheine in Kopie
- bauaufsichtliche Zulassungen von Materialien
- Prüfbücher und Prüfprotokolle (z.B. Funktions-, Dichtheits- und Abnahmeprüfungen)
- öffentlich-rechtliche Nachweise und Kennzeichnungen (z.B. Brandschutz-Kennzeichnung von Abschottungen)
- und andere Unterlagen. Die vorgenannte Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Prüfbücher, Prüfprotokolle und öffentlich-rechtliche Nachweise, insbesondere Brandschutz- Kennzeichnungen, gehören zur geschuldeten Dokumentation. Nach Abschluss der Prüfung durch die Bauleitung ist diese Dokumentation der Bauleitung 2-fach in Papier, Schriftsätze in A4 Format, Zeichnungen in Originalgröße bis A0- bzw. Sonderformate, und digital zur Weitergabe an den AG zu übergeben. Die Erstellung und Zusammenstellung der Dokumentationsunterlage ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Erstellung und Vorlage/Übergabe der Dokumentationsunterlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsleistung. § 12 VOB/B bleibt unberührt; die Abnahme wird wegen fehlender Dokumentation nur verweigert, soweit diese für Nutzung, Betrieb, Wartung oder öffentlich-rechtliche Nachweispflichten wesentlich ist. Im Übrigen ist der AG berechtigt, bis zur vollständigen Vorlage höchstens 3 v.H. der Abrechnungssumme zurückzubehalten. 1.13 Montage, Montagehilfsmittel Alle Geräte, Aggregate und Materialien sind in Teilen so zu liefern, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen, evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können. 1.14 Maschinen und Geräte Alle zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate und
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Werkzeuge etc. müssen die für ihren Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen und Prüfnachweise besitzen. Nachweise einer in einem anderen EU-/EWR-Staat anerkannten oder akkreditierten Stelle sind gleichwertig anzuerkennen. 1.15 Abschaltungen Abschaltungen von Strom, Heizung, Wasser etc. sind nur abschnittsweise bei aufrechtzuerhaltendem Gesamtbetrieb möglich. Abschaltungen sind bei der BL des AG schriftlich anzumelden und zu begründen. Über den Antrag entscheidet die Bauleitung binnen 10 Werktagen. Nach Erhalt der Zustimmung hat der AN die Ab- und Wiederzuschaltung eigenständig zu organisieren. Die Beantragungen müssen so rechtzeitig vorliegen, dass eventuell notwendige Maßnahmen betrieblicher oder organisatorischer Art eingeleitet bzw. vorgesehen werden können. 1.16 Fluchtwegesicherung Notwendige Fluchtwege auf der Baustelle sind immer die Zu- und Ausfahrten. Diese dürfen durch Geräte und Baufahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten. 1.17 Reinigung verschmutzter Oberflächen Verschmutzte Bereiche und Oberflächen sind durch den AN in Eigenregie und selbstständig zu reinigen. Bauschutt, Baurestmaterialien und anderes ist umgehend von der Baustelle zu entsorgen. Kommt der AN seiner Reinigungs- und Entsorgungspflicht nicht nach, setzt ihm der AG schriftlich eine angemessene Frist von in der Regel 2 Werktagen und weist auf die beabsichtigte Ersatzvornahme hin. Nach fruchtlosem Fristablauf darf der AG die Leistung durch Dritte auf nachgewiesene Kosten des AN ausführen lassen. Bei Gefahr für Betrieb, Sicherheit oder Rettungswege genügt die sofortige Aufforderung. 1.18 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Leistungen hat abschnittsweise zu erfolgen. Aufmaße sind während der Durchführung der Leistungen nach VOB/C durchzuführen. Abbruchbauteile müssen fotografisch dokumentiert werden, damit das Aufmaß auch nach Entfernen der Bauteile technisch prüfbar ist. Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung zu nehmen; Termine sind mindestens 5 Werktage vorher anzuzeigen. Nimmt der AG trotz Anzeige nicht teil, gilt das prüfbare Aufmaß des AN als Abrechnungsgrundlage (§ 14 Abs. 2 VOB/B). Bis zu zwei vom AG verlangte Kontrollmessungen je Abrechnungsabschnitt sind mit den Einheitspreisen abgegolten; weitergehende Messungen werden nach Stundenlohn vergütet, sofern sie keine Mängel bestätigen. Rechnungen sind als elektronische Rechnung im Format XRechnung (EN 16931) an die bei Auftragserteilung mitgeteilte Leitweg-ID zu übermitteln; die begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnungen etc.) sind dem Architekturbüro zeitgleich digital zur inhaltlichen Prüfung zuzuleiten. Ab dem gesetzlichen Pflichtbeginn nach § 14 UStG ist ausschließlich die elektronische Rechnung maßgeblich. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kumulierend und fortlaufend aufzustellen. Die Fristen des § 16 VOB/B beginnen mit Zugang der prüfbaren Rechnung beim AG; die Einreichung beim Architekturbüro ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. 1.19 Verbindliche Bietererklärung Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots, dass ihm Gelegenheit zur Besichtigung gegeben wurde und er die dabei erkennbaren örtlichen Verhältnisse einbezogen hat. Verdeckte, aus den Vergabeunterlagen und bei zumutbarer Besichtigung nicht erkennbare Bestands-, Schadstoff- und Untergrundverhältnisse gehen nicht zu seinen Lasten; § 2 Abs. 5/6 und § 6 VOB/B bleiben unberührt. Er erklärt des Weiteren, dass die erforderlichen Gerätschaften und das Personal zur Durchführung dieser Leistungen zur Verfügung stehen und bei Ausfall von Geräten und Personal Ersatz unverzüglich möglich ist. Für die Rangfolge der Vertragsbestandteile gilt § 1 Abs. 2 VOB/B. 1.20 Nachunternehmer Die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig; für Leistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist, bedarf es keiner Zustimmung (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Die Zustimmung darf nur aus sachlichen, auf die Eignung bezogenen Gründen verweigert werden; sie gilt als erteilt, wenn der AG nicht binnen 10 Werktagen nach Vorlage der vollständigen Eignungsnachweise widerspricht. Dies gilt für Nachunternehmer jeder Stufe.
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Jeder Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle anzuzeigen und zustimmungspflichtig; als Wechsel gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe benannten Nachunternehmern. Vorzulegen sind für jeden einzelnen Nachunternehmer die kompletten Eignungsnachweise sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Bei Verstoß gegen diese Klausel gilt § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B. 1.21 Betretungsrecht Auf dem Gelände der Bundesagentur für Arbeit darf nur die Baustelle u. der unmittelbare Weg von der öffentlichen Straße zur Baustelle sowie die Kantine betreten werden. Für alle anderen Außenbereiche sowie die restlichen Gebäudebereiche ist das Betreten untersagt. Sollte ein Betreten dieser Bereiche doch erforderlich u. unumgänglich sein, so ist eine ausdrückliche Sondergenehmigung der Bauleitung erforderlich, sowie eine separate Anmeldung an der Pforte. 1.22 Vorrang des Dienstbetriebs Der laufende Betrieb der Bundesagentur für Arbeit hat immer Vorrang. Betriebsbedingte Unterbrechungen, die der AN nicht zu vertreten hat und die nach den Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar waren, berechtigen zur Fristverlängerung nach § 6 Abs. 2 VOB/B; Ansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB bleiben unberührt. 1.23 Personaleinsatz Der AN setzt sein Personal kontinuierlich und in gleichbleibender Qualifikation ein; ein Wechsel von Bauleiter und Polier ist unverzüglich anzuzeigen, der Nachfolger muss mindestens gleichwertig qualifiziert sein. Im Übrigen gelten die Melde- und Anmeldefristen der Allgemeinen Vorbemerkungen (Mitarbeiteranmeldung). Schuldhaft verursachte Arbeitsausfälle gehen zu Lasten des AN; im Übrigen gilt § 6 VOB/B. 1.24 Baustellencontainer Die Baustellencontainer oder der Bauwagen für die Bauarbeitermannschaft sind nach Bedarf aufzustellen, vorzuhalten für die Dauer der Bauzeit u. wieder abzubauen. Dies ist einzukalkulieren. 1.25 Beginn der Leistung Beginn der Leistung ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z.B. Werkstatt-und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Setzt eine Vorarbeit die Mitwirkung des AG voraus (Unterlagen, Freigaben, Zugang, Vorleistungen anderer Unternehmer), beginnt die Frist erst mit deren Erbringung; § 5 Abs. 2 und § 6 VOB/B bleiben unberührt. 1.26 Nachtragsangebote Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen, begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) dem Auftraggeber rechtsverbindlich und zugleich dem Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung digital einzureichen. Der AN legt Nachtragsangebote mit prüfbarer Kalkulation binnen 15 Werktagen nach Kenntnis des Änderungssachverhalts vor. Der AG entscheidet binnen 20 Werktagen nach Eingang des prüfbaren Angebots schriftlich. Ist bis zum notwendigen Ausführungsbeginn keine Einigung erzielt, führt der AN die Leistung auf schriftliche Anordnung aus; die Vergütung wird nachträglich nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B ermittelt. 1.27 Werbung der Firma/Bautafel Auf der Baustelle ist Firmenwerbung grundsätzlich verboten. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG. Beschriftungen an verbauten Elementen regeln die Allgemeinen Vorbemerkungen (Werbeaufkleber). 1.28 Nachabnahmen Erfordert eine nicht ordnungsgemäße Mängelbeseitigung weitere Abnahmen oder Nachbegehungen, hat der AN die dem AG hierdurch entstehenden nachgewiesenen Mehrkosten zu ersetzen, sofern er die erneute Begehung zu vertreten hat. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt ihm vorbehalten. 1.29 Abfallmaterial Abfälle aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung) zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. Die laufende Baustellenreinigung regelt 1.17. 1.30 Behinderungsanzeigen Behinderungen der Ausführung sind der Bauleitung unverzüglich
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schriftlich anzuzeigen (§ 6 Abs. 1 VOB/B). Die Anzeige muss die Ursache der Behinderung, die betroffenen Leistungen und die voraussichtliche Dauer der Behinderung benennen. Mündliche Anzeigen, auch solche in Baubesprechungen, sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. § 6 VOB/B bleibt im Übrigen unberührt. 1.31 Betriebsferien und Kapazität Betriebsferien und geplante Kapazitätsengpässe im Ausführungszeitraum sind mit dem Angebot anzugeben. Nicht angegebene Betriebsferien entbinden nicht von der Einhaltung der Vertragsfristen. Das Aufholen eines vom AN selbst zu vertretenden Rückstands ist keine vergütungspflichtige Beschleunigung. 1.32 Vertraulichkeit und Aufnahmen Der AN verpflichtet seine Beschäftigten und Nachunternehmer zur Vertraulichkeit über die Liegenschaft, ihre Sicherheitseinrichtungen, die technischen Anlagen und die Nutzer; die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Überlassene Bestandsunterlagen sind nur zur Vertragserfüllung zu verwenden und nach der Abnahme zurückzugeben oder zu löschen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter bereits im Vergabeverfahren die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zu fordern, bzw. fordert diese mit den Vergabeunterlagen an. Muster, Umfang und Zeitpunkt der Erklärung gibt die Vergabestelle des Auftraggebers vor. Die Bereitstellung sicherheitsrelevanter Unterlagen (z. B. Pläne der technischen Gebäudeausrüstung) kann von der vorherigen Abgabe dieser Erklärung abhängig gemacht werden. Bild- und Tonaufnahmen sind nur zur Dokumentation der eigenen Leistung innerhalb des Baustellenbereichs zulässig; Aufnahmen mit Personen, Sicherheitseinrichtungen oder Arbeitsplätzen Dritter sind unzulässig. Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
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Gewerkespezifische Vorbemerkungen zum Objekt
Gewerkespezifische Vorbemerkungen zum Objekt
Gewerkespezifische Vorbemerkungen zum Objekt:
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die VOB/B sowie die einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Maßgebend sind insbesondere die DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, DIN 18360 „Metallbauarbeiten“ sowie DIN 18361 „Verglasungsarbeiten“.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der Leistungen, die örtlichen Verhältnisse, die Zugänglichkeit der Einbauorte im Keller-, Erd- und Obergeschoss sowie auf der Dachfläche, die Zufahrts-und Lagerbedingungen sowie sämtliche die Ausführung beeinflussenden Umstände auf eigene Verantwortung zu informieren. Für bei zumutbarer Besichtigung erkennbare Verhältnisse sind Nachforderungen ausgeschlossen; im Übrigen gilt Klausel 1.19 der Einheitsfassung.
Sämtliche Maße sind vor Fertigungsbeginn eigenverantwortlich am Bau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Rohbau- und Wandöffnungsmaße der Tür- und Festverglasungselemente, für die lichten Öffnungsmaße der Glastrennwand- und Glas-Schiebewandanlagen sowie für die lichten Maße der Dachöffnungen der Lichtbänder. Soweit das Leistungsverzeichnis Maße als Modellstand oder als Platzhalter kennzeichnet, sind diese vor Fertigung am Bau aufzunehmen; für die Kalkulation gelten die im Leistungsverzeichnis genannten Annahmen. Festgestellte Abweichungen zwischen Planung und Bestand sind der Bauleitung vor Beginn der betroffenen Arbeiten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nebenleistungen nach DIN 18299, DIN 18360 und DIN 18361, jeweils Abschnitt 4.1, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Besondere Leistungen nach Abschnitt 4.2 sind, soweit erforderlich, in diesem Leistungsverzeichnis gesondert ausgeschrieben; nicht beschriebene Leistungen werden nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B vergütet.
Gliederung des Leistungsverzeichnisses Das Leistungsverzeichnis ist eine einheitliche Vergabeeinheit und wird an einen Auftragnehmer vergeben. Die Gliederung in Abschnitt 01 (Metallbau Innenbereich, Titel Baustelleneinrichtung, Türen Bürobereich, Festverglasungen Bürobereich, Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich, Türantriebe und Sonstiges einschließlich Regiestunden und Dokumentation) und Abschnitt 02 (Lichtbänder, Titel Lichtbänder und Nachweise) ist eine reine Strukturgliederung ohne Bezug auf die Vergabe. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen aus beiden Abschnitten untereinander und mit den übrigen Gewerken abzustimmen.
Werk- und Montageplanung, Bemusterung und Lieferzeiten Die Werk- und Montageplanung einschließlich aller Anschluss-, Befestigungs- und Detailausbildungen ist Leistung des Auftragnehmers und der Bauleitung vor Fertigungsbeginn zur Freigabe vorzulegen. Wegen der langen Lieferzeiten sind Vorabfreigaben und Materialbestellungen entsprechend den Einzelfristen 1.4 für die Lichtbänder sowie 6.36 und 6.38 für die Glastrennwände und die Türen mit Antrieben vorzusehen; der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass die Freigabe innerhalb der Einzelfristen erfolgen kann. Die Bemusterung der Glastrennwände mit dem Auftraggeber ist nach Einzelfrist 6.36 vorgesehen; zu bemustern sind Profile, Oberflächen und Farbtöne, Gläser und Beschläge. Die Freigabe der Bemusterung ist Voraussetzung für die Fertigung; eine
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Fertigung vor erteilter Freigabe erfolgt auf eigenes Risiko des Auftragnehmers und ist unzulässig. Ergänzend zu Klausel 1.7 der Einheitsfassung gilt: geänderte Pläne sind entsprechend ihrem Bearbeitungsstand mit Index und Status zu kennzeichnen; ausführungsrelevante Details sind im Maßstab 1:1 bis 1:5 anzufertigen; das erforderliche Aufmaß am Bau vor Fertigungsbeginn ist Leistung des Auftragnehmers. Nach Fertigstellung ist ein vollständiger Revisionsplansatz digital als PDF und DWG zu übergeben.
Abschnitt 01 - Türen, Festverglasungen und Glastrennwände im Innenbereich Die Tür- und Festverglasungselemente des Bürobereichs sowie die Glastrennwand- und Glas- Schiebewandanlagen sind einschließlich aller Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile herzustellen. Die Anschlüsse an die Trockenbauwände und abgehängten Decken des Gewerks 016 Trockenbauarbeiten sind mit ausreichendem Toleranzausgleich auszubilden; Höhen- und Breitenabweichungen des Rohbaus sowie mögliche Decken- und Bodensenkungen sind durch justierbare Anschlüsse aufzunehmen. Bauseitige Unterkonstruktionen und Auswechslungen, insbesondere die Stahlquadratrohre für die Laufschienenbefestigung der Glas- Schiebewandanlagen, werden vom Auftraggeber gestellt; Lage, Höhe und Tragfähigkeit sind vom Auftragnehmer vor Fertigung zu prüfen und die erforderlichen Anschlusspunkte sind rechtzeitig anzugeben. Die absturzsichernde Nurglasbrüstung der Empore ist nach DIN 18008-4, Kategorie B, auszuführen (Position 01.06.0010); Glasaufbau, Scheibendicke und Einspannung richten sich nach dem statischen Nachweis des Auftragnehmers. Eine Ausführung nach Kategorie A ist nicht gefordert. Andere absturzsichernde Verglasungen richten sich nach der Anzahl der Befestigungen und der innenliegenden Tragkonstruktion gemäß dem vom Auftragnehmer zu erbringenden statischen Nachweis. Schwellen und Bodenanschlüsse sind niveaugleich und barrierefrei nach DIN 18040 auszubilden. Die Anforderungen an den Schallschutz ergeben sich bauteilbezogen aus der Ausführungsplanung; abweichende Systeme mit erhöhter Schalldämmung sind nur dort einzusetzen, wo sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind.
Abschnitt 01 - Brand- und Rauchschutzabschlüsse T30-RS und T90-RS Die Brand- und Rauchschutzabschlüsse sind ausschließlich systemkonform nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis auszuführen; eine Vermischung von Systemen oder Bauteilen verschiedener Systemgeber ist unzulässig. Der Einbau erfolgt ausschließlich nach der Einbauanleitung des Systemgebers einschließlich der dort geregelten Zargen-, Hinterfüllungs- und Anschlussausbildung. Die Verwendbarkeitsnachweise und die Übereinstimmungserklärungen sind der Bauleitung vor Einbau vorzulegen; nach dem Einbau ist je Element die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau zu übergeben. Die Elemente sind dauerhaft zu kennzeichnen. Beschläge, Schließmittel und Schließfolgeregelung sind nach der Ausführungsplanung und dem Schließplan auszuführen; Notausgangs- und Panikverschlüsse nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 sind an den im Leistungsverzeichnis bezeichneten Fluchttüren vorzusehen. Bei zweiflügeligen Abschlüssen ist die mechanische Schließfolgeregelung Bestandteil der Leistung. Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 sind mit Dauerfunktionstüchtigkeit mindestens Klasse 6, Panikverschlüsse nach DIN EN 1125 mit Dauerfunktionstüchtigkeit mindestens Klasse 7 auszuführen, jeweils Korrosionsbeständigkeit DIN EN 1906 Klasse 4, Material nichtrostender Stahl. Typ (A oder B) sowie die Klasse für Flügelmasse richten sich nach der jeweiligen Fluchttür (Flügelzahl, Flügelmasse, Nutzung) und sind, soweit im Positionstext nicht abweichend angegeben, entsprechend der tatsächlichen Türausführung zu wählen.
Abschnitt 01 - Außentüren, Widerstandsklasse RC 3 Außentüren (nicht innenliegende Flur- oder Zugangstüren) sind in der Widerstandsklasse RC 3 nach DIN EN 1627 auszuführen; der Prüfnachweis ist nach DIN EN 1628 bis DIN EN 1630 zu
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führen. Die Ausführung umfasst einbruchhemmende Beschläge und Schließzylinder nach dem Schließplan des Auftraggebers sowie eine Verglasung der Klasse P6B nach DIN EN 356.
Abschnitt 01 - Türantriebe und Feststellanlagen, Abgrenzung zur Elektrotechnik Die Drehflügeltürantriebe sind als Feststellanlagen nach DIN EN 14637 mit bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung an Brandschutztüren auszuführen und einschließlich der zur Anlage gehörenden Bauteile zu liefern, zu montieren, einzuregulieren und in Betrieb zu nehmen. Zum Lieferumfang dieses Gewerks gehören nach dem Leistungsverzeichnis insbesondere der Antrieb mit integrierter Brandschutzfunktion, die in der Verkleidung integrierte Rauchmeldezentrale, der Deckenrauchmelder, die Sensorik zur Überwachung der Haupt-und Nebenschließkanten sowie die Sensortaster einschließlich Kabelübergängen. Die Errichtung und die Erstprüfung der Feststellanlage sind durch eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 vorzunehmen und zu dokumentieren. Nicht Bestandteil dieses Gewerks sind die elektrische Zuleitung, die Absicherung und der Netzanschluss sowie die Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage und auf die Gebäudeautomation; diese Leistungen erbringt das Gewerk Elektrotechnik. Der Auftragnehmer hat den Anschlusspunkt, die Anschlussleistung, die Schutzart und die erforderlichen Signale rechtzeitig anzugeben und mit dem Gewerk Elektrotechnik sowie mit dem Gewerk Brandmeldeanlage abzustimmen. Die Ausstattung mit Drehtürantrieb gilt für 26 Türen nach Türliste (Anlage A08, Schließertyp OTS): 19 innenliegende Flur- und Zugangstüren mit Brand-/Rauchschutz-Feststellfunktion (Türelemente Flurbereich EG/OG, Pos. 01.04.0010, 01.04.0020, 01.04.0030, 01.04.0040 und 01.04.0130) erhalten den Antrieb als Feststellanlage nach DIN EN 14637; sie dient neben der brandschutztechnischen Feststellfunktion auch der barrierefreien, komfortablen Bedienung nach DIN 18040-1. 6 Außentüren RC 3 (Pos. 01.04.0110) sowie 1 Tür Bürobereich 1. OG (Pos. 01.02.0010, Türliste-ID IT-OG-008) erhalten einen Drehtürantrieb ohne Feststellanlagen- Funktion. Übrige Raumtüren (Besprechungsräume, Think-Tanks, Technikräume) und die Türen im Kellergeschoss (Fluchttür, Technikraum) erhalten keinen Antrieb. Für die als Zulufttüren gekennzeichneten Türen (Teilmenge der 19 Flur-/Zugangstüren mit Feststellanlage) gilt zusätzlich die Kennzeichnungspflicht; siehe den Absatz zur Nachströmung/Zuluft für die Rauchableitung. Der Antrieb muss im spannungslosen Zustand mechanisch von Hand begehbar sein.
Allgemeine Anforderungen an Türelemente — Beschläge, Barrierefreiheit, Bemusterung Soweit in den einzelnen Positionen der Titel 01.02 und 01.04 nicht abweichend beschrieben, gilt für alle dortigen Türelemente einheitlich: Drückergarnitur als Drückerpaar (kein Knauf) nach DIN 18040-1 greifgünstig, Material Edelstahl matt, mit Rosetten und Profilzylinder-Abdeckung. Drückergarnitur nach DIN EN 1906, Gebrauchskategorie Klasse 4, Dauerfunktionstüchtigkeit Klasse 7, Korrosionsbeständigkeit Klasse 4, Material nichtrostender Stahl. Schloss als Einsteckschloss mit Profilzylinder, vorbereitet für die Schließanlage des Auftraggebers (Zylinder siehe eigene Position „Schließanlage“); die Profilzylinder werden bauseits durch den Auftraggeber gestellt, Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe sind im Einheitspreis der jeweiligen Position enthalten. Farbton: RAL-Ton nach Wahl des Auftraggebers aus der RAL- Classic-Palette ohne Mehrpreis; Vorgabe der Türliste (Anlage A08) ist weiß RAL 9003 seidenglänzend. Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: lichte Durchgangsbreite mindestens 0,90 m, Öffnungskraft am Drücker höchstens 25 N, untere Türblattkante bzw. Schwelle höchstens 2 cm über Fertigfußboden, Bedienelemente in 85 cm Höhe. Türstopper bzw. Wandpuffer je Türflügel, Material und Lage nach Angabe des Auftraggebers. Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom Auftraggeber freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis der jeweiligen Position einzurechnen. Türspezifische Abweichungen (Zargen- und Türblattmaterial, Brandschutz-und
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Schallschutzklasse, Schließer, Panikfunktion, Türliste-IDs, Sicherheitsmarkierung) sind in der jeweiligen Position gesondert beschrieben und gehen dieser Vorbemerkung vor.
01.04 Festverglasungen Bürobereich Alle Festverglasungen dieses Titels sind als Aluminium-Rahmenkonstruktion im gleichen Profilsystem und in derselben Oberfläche wie die Türelemente des Titels 01.03 auszuführen (Aluminium, pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG aus der RAL-Classic-Palette). Verglasung: Isolierverglasung 2-fach, Ug ≤ 1,1 W/(m²K), Scheibenaufbau beidseitig VSG nach DIN 18008-1/-2, Schalldämm-Maß Rw,P ≥ 45 dB (Rw,R ≥ 43 dB) entsprechend der Vorgabe Bauphysik für die angrenzenden Türelemente. Anschluss an den Trockenbau mit Toleranzausgleich und umlaufender, dauerelastischer Fuge; Befestigung nach statischem Erfordernis des AN. Brandschutzanforderungen bestehen für diesen Titel nicht. Abrechnung nach Stück fertig montierter Verglasung. Die Positionstexte selbst bleiben unverändert (Maße).
Abschnitt 02 - Lichtbänder Zu liefern und zu montieren sind vier Dachlichtbänder mit einer lichten Länge von je rd. 25,00 m und einer lichten Breite von rd. 3,00 m, pultdachförmig mit 10 Grad Neigung, mit Dreifach- Isolierverglasung mit Kapillareinlage und allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für Überkopfverglasung. Die prüffähige Statik einschließlich der Glasstatik nach DIN 18008 ist Leistung des Auftragnehmers und nach Einzelfrist 1.10 zu erbringen; der Auflagerrahmen und sein statischer Nachweis sind Gegenstand der gesonderten Position 018/02.01.0040 (siehe nachfolgenden Abschnitt „Abschnitt 02 - Auflagerrahmen der Lichtbänder“); der Deckendurchbruch wird durch LV 015 Dachdeckerarbeiten erstellt (Trennschnitt/Abbruch Dachtragkonstruktion, vgl. A-137). Lage, Höhe, Maßhaltigkeit und Tragfähigkeit der Fachwerkträger/Pfetten sind vom Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn zu prüfen. Die Montage erfolgt abschnittsweise mit Kran von außen über die Dachfläche und ist mit den Gewerken 015 Dachdeckerarbeiten (Behelfsdächer, Dachanschlüsse und Dachabdichtung) sowie 013 Gerüstbauarbeiten (Raumgerüst und Arbeitsplattform innen mit begrenztem Vorhaltezeitraum) abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seinen Montageablauf so zu planen, dass die vorgehaltenen Gerüstlagen genutzt werden und die Folgegewerke nicht behindert werden. Windlasten sind nach DIN EN 1991-1-4/NA für den Standort anzusetzen. Die Konstruktion ist thermisch getrennt auszuführen; die Wasserführung, die Entwässerung und der Dampfdruckausgleich der Falzräume sind sicherzustellen und der Anschluss an die Dachabdichtung ist als abgestimmte Schnittstelle mit dem Gewerk 015 auszubilden.
Abschnitt 02 - Verschattungsanlage Dachlichtbänder, Schnittstelle Elektrotechnik/Bauphysik Die vier neuen Dachlichtbänder sind zusätzlich mit einer außenliegenden Verschattungsanlage auszuschreiben (Positionen 02.01.0070 Verschattungsanlage, 02.01.0080 Steuerung mit Wetterstation, 02.01.0090 Wartung). Leistung dieses Gewerks sind die Verschattungsanlage selbst, ihre Konsolen und Befestigung an der Lichtbandkonstruktion sowie die Steuerung einschließlich Wetterstation und deren Schnittstelle zur Rauchableitung (automatisches Auffahren der Verschattung bei Auslösung der Rauchableitungsöffnungen, Position 02.01.0020). Die elektrische Zuleitung und Verkabelung bis zu den Antrieben der Verschattungsanlage sowie der Netzanschluss der Steuerung sind Leistung des Gewerks Elektrotechnik (LV 019) und nicht Bestandteil dieses Gewerks; der Auftragnehmer hat die Schnittstelle rechtzeitig mit dem Gewerk Elektrotechnik abzustimmen. Maßgebender bauphysikalischer Zielwert für den sommerlichen Wärmeschutz ist der Gesamtenergiedurchlassgrad g_tot in Verbindung mit der Kapillarverglasung des Lichtbandes (Position 02.01.0010).
Abschnitt 02 - Auflagerrahmen der Lichtbänder, Schnittstelle zu LV 015 und Tragwerksplanung Der Auflagerrahmen jedes Lichtbands ist als geschweißter, feuerverzinkter Rahmen aus Stahl-
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Rechteckrohr auszuführen (Bestandsdetail als Referenz: 100 x 4 mm, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461) und auf der Stahlkonstruktion des Hallendachs (Fachwerkträger/Pfetten) über dem Trapezblech aufzulagern. Leistung des Auftragnehmers sind der statische Nachweis des Rahmens und seiner Verankerung, die Wärmebrückenminimierung/thermische Trennung sowie der Korrosionsschutz; die Anschlusskräfte sind rechtzeitig mit dem Tragwerksplaner abzustimmen und von diesem freigeben zu lassen. Abmessungen und Anschlussdetails richten sich nach der Ausführungsplanung (Detail „Lichtband hoher Luftraum“, AP-Details D-6.01/D-6.02). Die Durchdringung des Trapezblechs und der Anschluss der Dachabdichtung an den Auflagerrahmen sind Leistung des Gewerks 015 Dachdeckerarbeiten; der Auftragnehmer dieses Gewerks stellt hierfür Lage, Geometrie und Anschlussebene des Rahmens rechtzeitig zur Verfügung und stimmt die Ausführung mit dem Gewerk LV 015 ab. Der Deckendurchbruch selbst wird durch LV 015 Dachdeckerarbeiten erstellt (vgl. A-137, Trennschnitt/Abbruch Dachtragkonstruktion).
Abschnitt 02 - Bestandsoberlichter Erdgeschoss (Einzelarbeitsräume und Coworking) Zusätzlich zu den vier neuen Dachlichtbändern sind vier bestehende Lichtbänder im Erdgeschoss (Bestandssystem Schüco FWS 60 oder gleichwertig, Dachsanierung BT VII 2019, Auftrag 203277 Alfakon/Herzog) durch Austausch der Isolierverglasung zu ertüchtigen: zwei Lichtbänder über den Einzelarbeitsräumen (Position 02.01.0050) und zwei Lichtbänder über dem Coworking-Bereich (Positionen 02.01.0100 und 02.01.0110, zwei Scheibenformate desselben Lichtbands), jeweils einschließlich der gemeinsamen Zulage für Montage- und Zugangserschwernis auf dieser separaten Dachfläche für alle vier Bänder (Position 02.01.0060). Für diesen Bestand gilt die Gewährleistung der Dachsanierung 2019 fort; Schnittstellen zur Dachabdichtung und zu etwaigen Nacharbeiten sind vor Ausführungsbeginn mit dem Bauherrn und dem Bestandsplaner abzustimmen (Bestandsunterlagen: Alfakon-Glasliste 10.10.2019). Die vorhandenen außenliegenden Markisenanlagen bleiben unverändert bestehen und sind nicht Bestandteil dieser Positionen. Sämtliche Maße sind vor Fertigungsbeginn eigenverantwortlich am Bau aufzunehmen; die im Leistungsverzeichnis genannten Maße gelten als Kalkulationsgrundlage.
Abschnitt 02 - Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung In den Lichtbändern sind Teilflächen als Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung an oberster Stelle öffenbar auszuführen. Leistung dieses Gewerks sind die öffenbaren Flügel und deren mechanische Bauteile, insbesondere Klappen- und Flügelrahmen aus thermisch getrenntem Aluminium passend zum Lichtbandsystem, Beschläge einschließlich Ausstellmechanik und Verriegelung, Konsolen und Befestigungspunkte für den bauseitigen Antrieb, die umlaufenden Dichtungsebenen, Randverstärkung und Kantenschutz der Flügelverglasung, die Werkstattplanung sowie die dichte und wärmebrückenfreie Einbindung in die Lichtbandkonstruktion und die Dachabdichtung. Die Nachströmung/Zuluft für die Rauchableitung erfolgt nach Festlegung der Brandschutzsachverständigen (Abstimmung Brandschutz 17.09.2026) über die drei natürlichen Zugänge des Raumes (Zugangstüren) und ist nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses. Festlegung Brandschutz 21.09.2026: Die Türen sind ausschließlich zu kennzeichnen; die Feuerwehr öffnet sie im Brandfall mechanisch und hält sie offen. Keine Antriebe, keine thermische Auslösung, keine elektrische Ansteuerung erforderlich. Nicht Bestandteil dieses Gewerks sind die Antriebe, die Steuerungszentrale, die Rauchmelder, der Windrichtungsgeber, die Verkabelung und die Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage; diese Leistungen erbringt das Gewerk Elektrotechnik. Der Auftragnehmer hat die Schnittstelle vollständig zu definieren und rechtzeitig die Anschluss- und Konsolenpunkte, die erforderlichen Stellkräfte und Hublängen, die Öffnungswinkel sowie die erforderlichen Signale anzugeben und mit dem Gewerk Elektrotechnik und dem Brandschutzplaner abzustimmen. Öffnungsrichtung, Anordnung und Aufteilung der Öffnungen richten sich nach dem Brandschutznachweis. Lage
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und Ausführung sind vor Fertigung mit der Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär und mit dem Brandschutzplaner abzustimmen. Nachzuweisen ist je Öffnung eine aerodynamisch wirksame Fläche Aw ≥ 1,50 m² auf Grundlage des Durchflussbeiwertes des gewählten Systems (siehe Position 02.01.0020). Ein Verwendbarkeitsnachweis als geprüftes NRWG nach DIN EN 12101-2 wird nicht gefordert; verlangt der überarbeitete Brandschutznachweis ein geprüftes NRWG, wird dies als Änderung des Leistungsumfangs behandelt. Eine unterhalb der Öffnung angeordnete Durchsturzsicherung darf den freien Querschnitt nicht mindern; der Achsabstand der Sicherungselemente darf höchstens 250 mm nach GS-BAU-18 Anhang A.1 betragen. Der Prüfnachweis nach GS- BAU-18 bzw. DIN 18008-6 muss die Einbausituation einschließlich der Klappe und ihrer Anschlüsse abdecken; die Herstellerfreigabe für den Einbau in das gewählte Lichtbandsystem ist beizubringen.
Einregulierung, Inbetriebnahme und Dokumentation Die Einregulierung sämtlicher beweglicher Anlagenteile, die Funktionsprüfung und die Inbetriebnahme einschließlich des Zusammenwirkens mit den Leistungen der Elektrotechnik und der Brandmeldeanlage sind Bestandteil der Leistung. Das Betriebspersonal des Auftraggebers ist in Bedienung und Betrieb einzuweisen. Zu übergeben sind die Fachunternehmererklärung, die Liste aller verbauten Materialien, die Datenblätter, Zulassungen und Verwendbarkeitsnachweise einschließlich der Angaben zu den verbauten Farbtönen, die Prüf-und Wartungsprotokolle, die Ausführungs- und Werkstattzeichnungen im Ausführungsstand sowie die Fotodokumentation. Die Übergabe erfolgt in digitaler Form nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Wartung der Türantriebe und Feststellanlagen Die Wartung der Türantriebe mit Feststellanlagen-Funktion ist mit der Position 01.05.0020 (Wartung der 26 Türantriebe (19 St mit Feststellanlagen-Funktion, 7 St ohne) aus Pos. 01.05.0010 nach DIN 14677) für einen Zeitraum von 4 Jahren ab Abnahme als Pauschalposition ausgeschrieben und Bestandteil des Auftrags. Der Leistungsumfang umfasst die Wartung, Inspektion und jährliche Prüfung nach den Vorgaben des Herstellers und nach DIN 14677 durch eine Fachkraft für Feststellanlagen einschließlich der Wartungsprotokolle und der Dokumentation im Prüfbuch. Da die Wartung dem Auftragnehmer übertragen ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB/B für die wartungsbedürftigen maschinellen und elektrotechnischen Teile der Anlage 4 Jahre. Die Wartungsleistung wird mit der Schlussrechnung abgerechnet.
Mitbenutzung Turmdrehkran (LV 013 Gerüstbauarbeiten) Der Turmdrehkran wird zentral über das Gewerk 013 Gerüstbauarbeiten gestellt (Positionen 013/01.05.0010 Auf- und Abbau sowie 013/01.05.0020 Vorhaltung einschließlich Kranführer, rd. 9 Monate) und steht während der Vorhaltezeit allen am Bau beteiligten Gewerken zur Mitbenutzung zur Verfügung. Der Vorhaltezeitraum beträgt rund 9 Monate und liegt zwischen dem 01.03.2027 und dem 30.11.2027; er deckt die krangebundenen Vorgänge des Terminplans ab (Stahlbaumontage ab 12.04.2027, Behelfsdächer ab 26.04.2027, Fassadenmontage 31.05.2027 bis 13.10.2027, Lichtbandmontage 02.08.2027 bis 15.10.2027, Dachanschlüsse bis 15.11.2027, Witterungspuffer bis 03.12.2027). Abweichungen aus der Fortschreibung des Baustellenterminplans gibt die Bauleitung bekannt. Der Auftragnehmer hat seinen Kranbedarf für Hebevorgänge spätestens 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz beim Gewerk 013 bzw. der Bauleitung in Textform anzumelden; kurzfristiger Bedarf wird im Rahmen der verfügbaren Kapazität berücksichtigt. Kranführung und Vorhaltung während der regulären Arbeitszeit sind mit den Positionen des Gewerks 013 abgegolten; für die Mitbenutzung entsteht diesem Gewerk keine gesonderte Vergütungspflicht. Eigene Hebezeuge sind nur für Lasten anzusetzen, die der Turmdrehkran nach Ausladung, Traglast oder
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Verfügbarkeit nicht abdeckt. Sonderhübe außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie Wochenend- und Feiertagsbetrieb sind gesondert mit der Bauleitung abzustimmen, vorher in Textform zu beauftragen und werden nach Aufwand vergütet. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sowie das Anschlagen der Lasten sind Leistung dieses Gewerks; die hierfür erforderlichen befähigten Personen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Einweisung der nutzenden Gewerke ist Bestandteil der Kranvorhaltung im Gewerk 013. Steht der Turmdrehkran aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, gelten die Regelungen des § 6 VOB/B. Die Nutzung im Vorhaltezeitraum richtet sich nach dem Belegungsplan der Bauleitung.
Materialtransport in das Obergeschoss/auf die Dachflächen: Es steht kein Bauaufzug zur Verfügung. Der Turmdrehkran aus LV 013 kann nur im Vorhaltezeitraum (01.03.–30.11.2027) mitbenutzt werden. Außerhalb dieses Zeitraums sowie für alle darüber hinausgehenden Transporte hat der Auftragnehmer das Bringen von Material, Geräten und Abbruchgut in das Obergeschoss/auf die Dachflächen und zurück selbst zu organisieren (z. B. Autokran auf das Dach EG, Schrägaufzug bzw. den bauseits gestellten Treppenturm der anderen Maßnahme). Die daraus entstehenden Erschwernisse und Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet (§ 2 Abs. 1 VOB/B in Verbindung mit den Vertragsunterlagen). Begrenzte Aufstellflächen/ Bodenbelastbarkeit (Dach EG, Doppelboden im Bauzustand) sind zu beachten und mit der Bauleitung abzustimmen.
Bauen im Bestand Die Arbeiten erfolgen in einem Bestandsgebäude im laufenden Verwaltungsbetrieb. Der Auftragnehmer hat die Besonderheiten des Bauens im Bestand bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere erschwerte Transportwege, das Einbringen großformatiger Elemente in das Gebäude, die abschnittsweise Ausführung in den Bauabschnitten BA1 bis BA3 mit weit auseinanderliegenden Montagezeiträumen zwischen den Bauabschnitten Metallbau Innenbereich und Lichtbänder, beengte Arbeitsbereiche, die Arbeiten über Verkehrsflächen und auf der Dachfläche, erforderliche Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile und Einrichtungen sowie die laufende Abstimmung mit anderen Gewerken. Ausführungsfristen Ausführungszeitraum: 04.01.2027 bis 28.08.2028 (Vertragsfristen i.S.d. § 5 Abs. 1 VOB/B sind Beginn und Fertigstellung). Innerhalb dieses Zeitraums ist der Bauabschnitt 02 (Lichtbänder) bis 15.11.2027 fertigzustellen (Zwischenfrist), der Bauabschnitt 01 (Metallbau Innenbereich) bis 28.08.2028.
Für die Einordnung in den Gesamtablauf sind nachstehende Einzelfristen vorgesehen (nachrichtlich, sofern nicht ausdrücklich als Vertragsfrist bezeichnet):
Nr. 1.4 Werkplanung Lichtbänder, Vorabfreigabe und Materialbestellung 04.01.2027 bis 15.02.2027
Nr. 1.10 Prüfstatik Lichtbänder (AN-Leistung, parallel zur Fertigungsvorbereitung) 16.02.2027 bis 04.05.2027
Nr. 4.4 Aufkantungen und Randträger der Lichtbänder 14.06.2027 bis 23.07.2027
Nr. 6.36 Glastrennwände: Werkplanung, Bemusterung BA, Bestellung und Lieferzeit 04.10.2027 bis 07.07.2028
Nr. 6.38 Türen T30/T90-RS und Antriebe: Werkplanung, Bestellung und Lieferzeit
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
04.10.2027 bis 28.04.2028
Nr. 4.8 Meilenstein: Lichtbänder montiert 15.10.2027
Nr. 4.9 RA-Öffnungen, Antriebe und natürliche Rauchableitung der Lichtbänder inkl. Inbetriebnahme 18.10.2027 bis 15.11.2027
Der Terminplan (Übersicht) in Anlage A17 dient der Information über die Einbindung der Leistung in den Gesamtablauf; verbindlich sind ausschließlich die hier als Vertragsfristen genannten Termine.
Innere Treppenhäuser:
Die beiden inneren Treppenhäuser werden im Rahmen einer gesonderten Baumaßnahme des Auftraggebers voraussichtlich ab November 2026 umgebaut. Sie stehen dem Auftragnehmer daher weder für den Personenverkehr noch für den Materialtransport zur Verfügung. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme werden die Treppenhäuser durch Staubschutzwände vom Baufeld getrennt; eine Nutzung durch den Auftragnehmer ist auch danach nicht vorgesehen. Zugang und Transport erfolgen ausschließlich über die im Baustelleneinrichtungsplan (Anlage A24) dargestellten Wege.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis Diesem Leistungsverzeichnis liegen die nachstehend aufgeführten Anlagen bei (Ablage im gewerkespezifischen Ordner "02_Anlagen zum LV", vollständige Zuordnung mit Original- Dateinamen in der beiliegenden Anlagen_Index.csv):
A01 AP 5.1.2 Kellergeschoss VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A02 AP 5.1.4 Erdgeschoss VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A03 AP 5.1.5 Obergeschoss VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A04 AP 5.2.3 Schnitte VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A05 AP 5.3.1 Ansichten VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A06 D-3.04-TUE Grundriss Tür Think Box VA 260815 Index/Stand: VA, 15.08.2026
A07 AP 5.4.2.34 Glaswand Coffeebar Index/Stand: VA (Metadaten), 10.09.2026
A08 A15 Tuerliste 135054 Stand 260921 Index/Stand: Stand 21.09.2026, 21.09.2026
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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
A09 A16 Tuerliste 135054 Stand 260921 Index/Stand: Stand 21.09.2026, 21.09.2026
A10 D-1.07-WA Anschluss Schiebewand an Boden VA 260815 Index/Stand: VA, 15.08.2026
A11 D-1.08-WA Anschluss Schiebewand an Decke VA 260815 Index/Stand: VA, 15.08.2026
A12 AP 5.6.8.1-19 Brandschutztueren BT-EG-001...012, BT-OG-001...007 VA 260923 (zusammengefasste Anlage, 19 Blaetter) Index/Stand: VA, 23.09.2026
A13 AP 5.1.6 Dachaufsicht VA 260923 Index/Stand: VA, 23.09.2026
A14 AP 5.4.2 Innenansichten Glaswaende (39 Blaetter, EG+OG, ohne AP 5.4.2.34 Coffeebar/A07) VA 260910 Index/Stand: VA, 10.09.2026
A17 135054_Terminplan_Uebersicht_260923 Index/Stand: Entwurf, 23.09.2026
A23 Sperrtage 2027 (vorläufig) Index/Stand: vorläufig, 23.09.2026
A24 Baustelleneinrichtungsplan AP_5.7.1 Index/Stand: Index C, 23.09.2026
Die Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung; bei Widersprüchen gilt § 1 Abs. 2 VOB/B. Die Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung wird von der Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Brandschutznachweis wird auf Anfrage über die Vergabestelle nachgereicht; die brandschutztechnischen Anforderungen an die Bauteile sind in den Positionstexten angegeben.
Ende der gewerkespezifischen Vorbemerkungen zum Objekt
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1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1.10 Baustelleneinrichtung Gewerkspezifische Baustelleneinrichtung einrichten und nach erfolgreicher Durchführung aller Arbeiten rückstandslos abbauen, räumen und entsorgen. Die Vorhaltung ist gesondert in Position 01.01.0020 erfasst.
1 psch
1.1.20 Vorhaltung Baustelleneinrichtung je Monat Vorhaltung der gewerkspezifischen Baustelleneinrichtung, monatsweise, für die tatsächliche Ausführungszeit ohne die Leistungspause zwischen den Bauabschnitten 01 (Metallbau Innenbereich) und 02 (Lichtbänder) (15.11.2027 bis 15.05.2028). Menge 14 Monate als Ansatz für die Wertung; Abrechnung nach tatsächlicher Vorhaltedauer.
14 Mt
1.1.30 Bauunterbrechung aufgrund besonderer Ereignisse Die Durchführung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist an festgelegten Tagen einzustellen. Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund im Vorfeld festgelegter Ereignisse Werktage entfallen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Veranstaltungen, u. a. die Abhaltung der monatlichen Pressekonferenz, in den angrenzenden Räumlichkeiten der Bundesagentur für Arbeit. Anzusetzen sind zwei Sperrtage je Monat der Ausführungszeit; die vorläufigen Termine 2027 enthält Anlage A23; Änderungen und weitere Termine werden vom Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben. Die Sperrtage sind in den Ausführungsfristen berücksichtigt; eine Verlängerung der Fristen ergibt sich daraus nicht. Die Kalkulation erfolgt pro entfallenem Werktag. Eine kurzfristige Verschiebung des entfallenden Tages ist zu planen, jedoch mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen.
Abrechnung nach Stück (entfallener Werktag).
40,00 St
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1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 1 Baustelleneinrichtung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.1 Baustelleneinrichtung Summe:
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1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 2 Türen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.2 Türen Bürobereich
1.2.10 Türelement Besprechungsräume und Think-Tanks Empore Türen für Besprechungsräume, Teeküchen und Think-Tanks der Empore sowohl im EG wie auch 1.OG.
Breite Nennmaß Wandöffnung 1135 mm Höhe Nennmaß Wandöffnung 2600 mm
Schalldämm-Maß nach Türliste (Anlage): 5 St Think-Tank- Glaswandtüren (Think Box 7–11) Rw,P ≥ 45 dB (Rw,R ≥ 43 dB); 1 St Tür „Unter vier Augen 03“ Rw,P ≥ 42 dB (Rw,R ≥ 37 dB, vertraulicher Raum).
Abrechnung nach Stück.
Ergänzung Bietertext: Bänder Edelstahl. Schließer obenliegend mit Gleitschiene bzw. Bodentürschließer, EN 3–6 nach DIN EN 1154. Panikfunktion nicht gefordert. Sicherheitsmarkierung siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010). Türliste-IDs: GW-OG-001 bis GW-OG-005 (Think Box 7–11), IT-OG-008 ('Unter vier Augen 03', Rw,P
= 42 dB).
Die Tür IT-OG-008 ('Unter vier Augen 03') erhält einen Drehtürantrieb ohne Feststellanlagen-Funktion nach Position 01.05.0010; die übrigen 5 Türen dieser Position (Think Box 7–11) erhalten keinen Antrieb.
Detail siehe Anlage A06.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
Innenansichten siehe Anlage A14.
6,00 St
1.2.20 Ganzglas-Drehtür Coffeebar Raum 286 Einflügelige Ganzglas-Drehtür Coffeebar Raum 286, im Türfeld der Glaswand der Teeküche (Coffeebar, Raum 286) im 1. Obergeschoss. Ausführung nach Plan AP_5.4.2.34 „Glaswand Coffeebar“, Index VA vom 10.09.2026. Türblattbreite 825 mm, Türhöhe 1975 mm.
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1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 2 Türen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Türblatt aus Einscheiben-Sicherheitsglas, klar, Kanten gesäumt und poliert, einschließlich Bodentürband bzw. Klemmbändern, Gegenkasten, Türschließer und Drückergarnitur sowie Anschlag an die angrenzenden Festfelder der Glaswand. Die umgebende Festverglasung ist nicht Bestandteil dieser Position, siehe Position 01.06.0020.
Schalldämm-Maß nach Türliste (Anlage): Rw,P ≥ 45 dB (Rw,R ≥ 43 dB).
Abrechnung nach Stück.
Ergänzung Bietertext: Bänder Edelstahl. Schließer obenliegend mit Gleitschiene bzw. Bodentürschließer, EN 3–6 nach DIN EN 1154. Panikfunktion nicht gefordert. Sicherheitsmarkierung siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010). Türliste-ID: GW-OG-006 (Coffeebar).
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
1,00 St
1.2.30 Türelement Glas Bürobereich EG Türen für Einzelräume im Bürobereich des EG mit 1 Oberlicht.
Breite Nennmaß Wandöffnung 1135 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 3700 mm Türflügelgröße entsprechend Rohbaumaß 2,135x1,135. Resthöhe für Oberlicht
Schalldämm-Maß der Tür nach Vorgabe Bauphysik: Rw,P ≥ 45 dB (Rw,R ≥ 43 dB).
Ergänzung Bietertext: Rahmen und Zarge aus Aluminium bzw. Ganzglaskonstruktion nach Ausführungsplanung, Oberfläche pulverbeschichtet. Türblatt aus Einscheiben-Sicherheitsglas bzw. Verbund-Sicherheitsglas, Kanten gesäumt und poliert. Bänder verdeckt liegend bzw. Klemmbänder, Material Edelstahl. Schließer als obenliegender Türschließer mit Gleitschiene bzw. Bodentürschließer, Schließkraft EN 3–6 nach DIN EN 1154. Panikfunktion nicht gefordert. Sicherheitsmarkierung der Glasflächen nach DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.3.5 i.V.m. DIN 32975 (zwei Bänder in 40–70
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 2 Türen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
cm und 120–160 cm Höhe, Leuchtdichtekontrast K > 0,7) ist nicht Bestandteil dieser Position, siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010). Zuordnung: Türliste-Gruppe Glaswand, Bürobereich EG; Türliste siehe Anlage A08.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
Innenansichten siehe Anlage A14.
22,00 St
1.2.40 Türelement Technikraum Bürobereich EG und OG Türen für Technikräume im Bürobereich des EG und OG
Breite Nennmaß Wandöffnung 1135 mm Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm,
Türflügel mit nichttransparenter Füllung aus Glas, äußere und innere Glasscheibe vollsatiniert (Satinierung beidseitig, blickdicht). Profilsystem, Oberfläche, Beschlag und Schalldämmung wie Position 01.02.0030.
Ergänzung Bietertext: Rahmen und Zarge aus Aluminium bzw. Ganzglaskonstruktion nach Ausführungsplanung, Oberfläche pulverbeschichtet. Türblatt aus Einscheiben-Sicherheitsglas bzw. Verbund-Sicherheitsglas, Kanten gesäumt und poliert. Bänder verdeckt liegend bzw. Klemmbänder, Material Edelstahl. Schließer als obenliegender Türschließer mit Gleitschiene bzw. Bodentürschließer, Schließkraft EN 3–6 nach DIN EN 1154. Panikfunktion nicht gefordert. Sicherheitsmarkierung der Glasflächen nach DIN 18040-1 Abschnitt 4.3.3.5 i.V.m. DIN 32975 (zwei Bänder in 40–70 cm und 120–160 cm Höhe, Leuchtdichtekontrast K > 0,7) ist nicht Bestandteil dieser Position, siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010). Zuordnung: Türliste-Gruppe Glaswand, Technikräume EG und 1. OG; Türliste siehe Anlage A08.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 2 Türen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Innenansichten siehe Anlage A14.
10,00 St
1.2 Türen Bürobereich Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 3 Festverglasungen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.3 Festverglasungen Bürobereich
1.3.10 Festverglasung EG H=2700 B=1400 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 1400mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
7,00 St
1.3.20 Festverglasung EG H=2700 B=1200 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 1200mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
8,00 St
1.3.30 Festverglasung EG H=2700 B=1000 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 1000mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
12,00 St
1.3.40 Festverglasung EG H=2700 B=800 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 800mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
8,00 St
1.3.50 Festverglasung EG H=2700 B=600 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 600mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
22,00 St
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 3 Festverglasungen Bürobereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.3.60 Festverglasung EG H=2700 B=400 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2700mm und Breite 400mm Montage im EG
Innenansichten siehe Anlage A14.
4,00 St
1.3.70 Festverglasung OG H=2550 B=1000 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2550mm und Breite 1000mm Montage im 1.OG
Innenansichten siehe Anlage A14.
4,00 St
1.3.80 Festverglasung OG H=2550 B=800 Fenster für lichte Rohbauöffnung mit Höhe 2550mm und Breite 800mm Montage im 1.OG
Innenansichten siehe Anlage A14.
1,00 St
1.3 Festverglasungen Bürobereich Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich
1.4.10 Türelement Alu-Blockzarge T90/EI90, Flurbereich EG Türelement Aluminium-Blockzarge, feuerbeständig, Flur- und Zugangstür EG.
Türelement als Aluminium-Blockzarge liefern und einbauen. Zarge und Türblatt aus thermisch getrennten Aluminium- Rahmenprofilen mit Glasfüllung, Blockzarge (Rahmentyp BZ) umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat.
Türblatt: Aluminium-Rahmenkonstruktion, Füllung Verbund- Sicherheitsglas, Kanten pulverbeschichtet in Zargenfarbe. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: verdeckt liegende bzw. Rollenbänder aus Edelstahl, dreidimensional verstellbar, 5 Bänder je Flügel nach Türliste, keine Einbohrbänder.
Brandschutz: feuerbeständig T90 / EI90 nach DIN 4102-5 bzw. DIN EN 13501-2 mit Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers; BT-EG-001 und BT-EG-006 zusätzlich rauchdicht (RS) nach DIN 18095. Einbau nach Einbauanleitung, Übergabe der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraftgröße EN 3–6 einstellbar nach DIN EN 1154; bei Türen mit Feststellanlage als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 eingehalten wird. Bei zweiflügeligen Türen zusätzlich Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Panikfunktion: nicht gefordert; die Türen dieser Position liegen nicht im notwendigen Treppenraum. Sofern die Tür nach Brandschutznachweis Bestandteil des Rettungsweges ist, ist sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen (Panikschloss nach DIN EN 179 Typ B).
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb mit Feststellanlage nach Position 01.05.0010; die Zarge ist dafür vorzurichten (Kabeldurchführung, Verstärkung).
Türliste-IDs: BT-EG-001 (Flur E01, 2-flg, 2.262 x 2.600 mm),
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
BT-EG-003 (Flur E04, 2-flg, 2.520 x 2.600 mm), BT-EG-006 (Flur E03, 2-flg, 2.235 x 2.600 mm), BT-EG-012 (Flur E04, 1- flg, 1.750 x 2.600 mm). Maße (Wandöffnung) je Tür nach Türliste (Anlage A08); Maßgenauigkeit vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03, Details Brandschutztüren siehe Anlage A12.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
4,00 St
1.4.20 Türelement Alu-Blockzarge T30/EI30-RS, Flurbereich EG Türelement Aluminium-Blockzarge, feuerhemmend und rauchdicht, Flur- und Zugangstür EG.
Türelement als Aluminium-Blockzarge liefern und einbauen. Zarge und Türblatt aus thermisch getrennten Aluminium- Rahmenprofilen mit Glasfüllung, Blockzarge (Rahmentyp BZ) umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat.
Türblatt: Aluminium-Rahmenkonstruktion, Füllung Verbund- Sicherheitsglas, Kanten pulverbeschichtet in Zargenfarbe. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: verdeckt liegende bzw. Rollenbänder aus Edelstahl, dreidimensional verstellbar, 5 Bänder je Flügel nach Türliste, keine Einbohrbänder.
Brandschutz: feuerhemmend T30 / EI30 nach DIN 4102-5 bzw. DIN EN 13501-2 und rauchdicht (RS) nach DIN 18095, Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers, Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraftgröße EN 3–6 einstellbar nach DIN EN 1154; bei Türen mit Feststellanlage als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 eingehalten wird. Bei zweiflügeligen Türen zusätzlich Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Panikfunktion: nicht gefordert; die Türen dieser Position liegen nicht im notwendigen Treppenraum. Sofern die Tür nach Brandschutznachweis Bestandteil des Rettungsweges ist, ist sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen (Panikschloss nach DIN EN 179 Typ B).
Schallschutz: BT-EG-008 bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P >= 37 dB (Rw,R >= 32 dB) nach Bauakustiknachweis; Nachweis des Herstellers vor Einbau vorlegen.
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb mit Feststellanlage nach Position 01.05.0010.
Türliste-IDs: BT-EG-007 (Flur E03, 2-flg, 2.235 x 2.600 mm), BT-EG-008 (Coworking 05, 2-flg, 2.804 x 2.600 mm, Rw,P
= 37 dB). Maße (Wandöffnung) je Tür nach Türliste (Anlage A08); Maßgenauigkeit vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03, Details Brandschutztüren siehe Anlage A12.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
2,00 St
1.4.30 Türelement Alu-Blockzarge RS rauchdicht, Flur-/Zugangsber. Türelement Aluminium-Blockzarge, rauchdicht, Flur- und Zugangstüren EG und 1. OG.
Türelement als Aluminium-Blockzarge liefern und einbauen. Zarge und Türblatt aus thermisch getrennten Aluminium- Rahmenprofilen mit Glasfüllung, Blockzarge (Rahmentyp BZ) umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat.
Türblatt: Aluminium-Rahmenkonstruktion, Füllung Verbund- Sicherheitsglas, Kanten pulverbeschichtet in Zargenfarbe. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: verdeckt liegende bzw. Rollenbänder aus Edelstahl, dreidimensional verstellbar, 5 Bänder je Flügel nach Türliste, keine Einbohrbänder.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Brandschutz: rauchdichte Tür (RS) nach DIN 18095 mit Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers; keine Feuerwiderstandsanforderung. Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraftgröße EN 3–6 einstellbar nach DIN EN 1154; bei Türen mit Feststellanlage als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 eingehalten wird. Bei zweiflügeligen Türen zusätzlich Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Panikfunktion: nicht gefordert; die Türen dieser Position liegen nicht im notwendigen Treppenraum. Sofern die Tür nach Brandschutznachweis Bestandteil des Rettungsweges ist, ist sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen (Panikschloss nach DIN EN 179 Typ B).
Schallschutz: BT-EG-010 Rw,P >= 37 dB (Rw,R >= 32 dB) nach Bauakustiknachweis.
Kennzeichnung Zulufttüren: Drei Zugangstüren dieser Position dienen nach Brandschutznachweis als Zuluftöffnung für die Rauchableitung. Sie sind dauerhaft und gut sichtbar mit einem Schild 'Zuluftöffnung für die Rauchableitung — nicht zustellen, nicht verschließen' zu kennzeichnen (Schild nichtrostend, Schrifthöhe mind. 20 mm). Weitergehende Anforderungen an Antrieb oder Offenhaltung bestehen nicht. Die Zuordnung der drei Türen erfolgt vor Ausführung durch den AG.
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb mit Feststellanlage nach Position 01.05.0010.
Türliste-IDs: BT-EG-002 (Flur E01, 2-flg, 2.460 x 2.600 mm), BT-EG-010 (Ruhebereich 02, 2-flg, 2.543 x 2.600 mm, Rw,P
= 37 dB), BT-EG-011 (Flur E01, 2-flg, 3.220 x 2.255 mm), BT-OG-001 (1-flg, 1.135 x 2.600 mm), BT-OG-002 (Flur O03, 1-flg, 1.135 x 2.600 mm), BT-OG-003 (Flur O04, 2-flg, 2.044 x 2.600 mm), BT-OG-004 (Treppenhaus, 1-flg, 1.135 x 2.600 mm), BT-OG-005 (Flur O05, 1-flg, 1.135 x 2.600 mm). Maße (Wandöffnung) je Tür nach Türliste (Anlage A08); Maßgenauigkeit vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03, Details Brandschutztüren siehe Anlage A12.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
8,00 St
1.4.40 Türelement Alu-Blockzarge ohne Brandschutz, Bürobereich EG Türelement Aluminium-Blockzarge ohne Brandschutzanforderung, Zugangstüren Bürobereich EG.
Türelement als Aluminium-Blockzarge liefern und einbauen. Zarge und Türblatt aus thermisch getrennten Aluminium- Rahmenprofilen mit Glasfüllung, Blockzarge (Rahmentyp BZ) umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat.
Türblatt: Aluminium-Rahmenkonstruktion, Füllung Verbund- Sicherheitsglas, Kanten pulverbeschichtet in Zargenfarbe. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: verdeckt liegende bzw. Rollenbänder aus Edelstahl, dreidimensional verstellbar, 5 Bänder je Flügel nach Türliste, keine Einbohrbänder.
Brandschutz: keine Feuerwiderstands- oder Rauchschutzanforderung. BT-EG-009 ist in der Türliste als dichtschließend (D) gekennzeichnet und mit umlaufender Dichtung und Bodendichtung auszuführen.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraftgröße EN 3–6 einstellbar nach DIN EN 1154; bei Türen mit Feststellanlage als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 eingehalten wird. Bei zweiflügeligen Türen zusätzlich Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Panikfunktion: nicht gefordert; die Türen dieser Position liegen nicht im notwendigen Treppenraum. Sofern die Tür nach Brandschutznachweis Bestandteil des Rettungsweges ist, ist sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen (Panikschloss nach DIN EN 179 Typ B).
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Schallschutz: BT-EG-004 und BT-EG-005 bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P >= 37 dB (Rw,R >= 32 dB) nach Bauakustiknachweis, Herstellernachweis vor Einbau.
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb mit Feststellanlage nach Position 01.05.0010.
Türliste-IDs: BT-EG-004 (Netzwerken, 2-flg, 2.235 x 2.600 mm, Rw,P >= 37 dB), BT-EG-005 (Testbereich 1 für Teamarbeit, 2-flg, 1.950 x 2.600 mm, Rw,P >= 37 dB), BT- EG-009 (Flur E02, 2-flg, 3.220 x 2.600 mm, dichtschließend). Maße (Wandöffnung) je Tür nach Türliste (Anlage A08); Maßgenauigkeit vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03, Details Brandschutztüren siehe Anlage A12.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
3,00 St
1.4.50 Türelement Stahl-Blockzarge/Holztürblatt 2-flügelig KG Türelement mit Stahl-Blockzarge und Holztürblatt, zweiflügelig, Kellergeschoss.
Zarge: Blockzarge aus Stahlblech, Dicke 2 mm, verzinkt, grundiert und endlackiert seidenglänzend.
Türblatt: Innentürblatt zweiflügelig aus Holzwerkstoff mit Röhrenspan- bzw. Vollspaneinlage, Türblattdicke bis 42 mm, Oberfläche und Kanten kunststoffbeschichtet (HPL bzw. CPL), Farbton wie Zarge. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: 3 Bänder je Flügel, dreidimensional verstellbar, Material Edelstahl.
Brandschutz: keine Anforderung nach Türliste.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraft EN 3–6 nach DIN EN 1154, Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158. Panikfunktion nicht gefordert.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Türliste-ID: BT-KG-001 (2-flg, Wandöffnung 2.484 x 2.600 mm). Maße vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
1,00 St
1.4.60 Stahltür T90, Büro-/Technikbereich EG und 1.OG Brandschutztür feuerbeständig T90 liefern und einbauen, einflügelig, Büro- und Technikbereich EG und 1. OG.
Zarge: Umfassungs- bzw. Eckzarge aus Stahlblech, verzinkt, grundiert und endlackiert seidenglänzend.
Türblatt: Stahltürblatt, doppelwandig, mit brandschutztechnischer Einlage, Oberfläche einbrennlackiert, Farbton wie Zarge. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Brandschutz: feuerbeständig T90 / EI90 nach DIN 4102-5 bzw. DIN EN 13501-2 mit Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers, selbstschließend, Einbau nach Einbauanleitung, Übergabe der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Bänder: 3 Bänder je Flügel, dreidimensional verstellbar, Material Edelstahl.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraft EN 3–6 nach DIN EN 1154. Panikfunktion nicht gefordert (keine Tür des notwendigen Treppenraums); Räume sind von innen ohne Schlüssel zu verlassen.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Türliste-IDs: IT-EG-016 (Schacht 01, 1.010 x 2.600 mm, Kennzeichen 'fb; F 90'), IT-OG-001 (Flur O03, 1.135 x 2.600 mm), IT-OG-003 (Flur O04, 1.135 x 2.600 mm), IT-OG-004 (Technik 01, 1.010 x 2.135 mm). Türliste siehe Anlage A08,
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Pläne Anlagen A01–A03.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
4,00 St
1.4.70 Stahltür Eckzarge ohne Brandschutzanforderung KG Innentür mit Stahl-Eckzarge ohne Brandschutzanforderung liefern und einbauen, einflügelig, Kellergeschoss.
Zarge: Eckzarge aus Stahlblech, Dicke 2 mm, Zargenspiegel 30/45 mm, verzinkt, grundiert und endlackiert seidenglänzend.
Türblatt: IT-KG-004 Stahltürblatt doppelwandig, einbrennlackiert; IT-KG-008 Innentürblatt aus Holzwerkstoff mit Vollspaneinlage, Oberfläche und Kanten kunststoffbeschichtet. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Brandschutz: keine Anforderung nach Türliste.
Bänder: 2 Bänder je Flügel, dreidimensional verstellbar, Material Edelstahl.
Schließer: nicht gefordert (Türliste Schließertyp '-'); Türstopper nach Angabe AG. Panikfunktion nicht gefordert.
Schallschutz: IT-KG-004 Rw,P >= 37 dB (Rw,R >= 32 dB) nach Bauakustiknachweis.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Türliste-IDs: IT-KG-004 (Abstellraum 01, 1.010 x 2.135 mm), IT-KG-008 (1.010 x 2.400 mm). Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Anforderungen an Türelemente«.
2,00 St
1.4.80 Revisions-/Schachttür Stahl 600 x 600 mm Revisions- bzw. Schachttür aus Stahl liefern und einbauen, einflügelig, Wandöffnung 600 x 600 mm, lichte Öffnung 580 mm.
Zarge: Eckzarge aus Stahlblech, verzinkt, grundiert und endlackiert seidenglänzend. Farbton: RAL-Ton nach Wahl des AG aus der RAL-Klassik-Palette ohne Mehrpreis; Vorgabe der Türliste (Anlage A08) ist weiß RAL 9003 seidenglänzend.
Türblatt: Stahltürblatt, doppelwandig, ausgesteift, Oberfläche einbrennlackiert, Farbton wie Zarge, flächenbündig zur Zarge.
Brandschutz: keine Anforderung nach Türliste. Sofern die Revisionsöffnung nach Brandschutznachweis in einer klassifizierten Schachtwand liegt, ist die Klappe in gleicher Feuerwiderstandsklasse auszuführen; die Festlegung erfolgt vor Ausführung durch den AG.
Beschlag: Klinkengriff bzw. Vierkantverschluss (Türliste: Klinke 3), 2 Bänder, verdeckt liegend; Verschluss mit Profilzylinder, vorbereitet für die Schließanlage des AG. Profilzylinder werden bauseits durch den AG gestellt; Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe im Einheitspreis dieser Position.
Schließer, Feststell-, Schließfolge- und Panikfunktion sowie Antrieb sind für dieses Bauteil gegenstandslos. Barrierefreiheit ist nicht gefordert (kein zu erschließender Raum).
Umlaufende Dichtung EPDM. Türliste-IDs: ST-EG-001 bis ST-EG-008 (je 600 x 600 mm; Räume Testbereich 2 und 3 für Teamarbeit, Digitaler Spielplatz 06, Besprechung, Copy Shop 04, Besprechungen/Sitzungen 01 und 02, 1 St ohne Raumzuordnung). Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03.
Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom AG freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis einzurechnen.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Abrechnung nach Stück.
8,00 St
1.4.90 Brandschutztür T90-RS Fluchttür KG, Freihandbereich Brandschutztür T90-RS als Fluchttür liefern und einbauen, einflügelig. Türblatt und Zarge aus Stahl, Feuerwiderstandsklasse T90 nach DIN 4102-5 und rauchdicht nach DIN 18095, Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers, Einbau nach Einbauanleitung. Einschließlich Umfassungszarge, Panikschloss und Panikbeschlag nach DIN EN 179 beziehungsweise DIN EN 1125, obenliegendem Türschließer mit Gleitschiene, Dichtungen, Beschlägen, Hinterfüllung und Anschluss an den Bestand, Kennzeichnung sowie Übergabe der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau. Lage Kellergeschoss, Freihandbereich. Abrechnung nach Stück.
Lichte Durchgangsbreite mindestens 0,90 m entsprechend DIN 18040-1, damit der Rettungsweg auch für Menschen mit Behinderung nutzbar ist. Wandöffnung Nennmaß nach Türliste (Anlage A08, 3 St identisch): Breite 1135 mm, Höhe 2135 mm. Die für den Rettungsweg erforderliche lichte Breite ergibt sich aus dem Brandschutznachweis; bei 1135 mm Wandöffnung ist die geforderte lichte Durchgangsbreite von 0,90 m nach DIN 18040-1 grundsätzlich einhaltbar, endgültige Bestätigung durch die Türliste mit Ausführungsplanung.
Türliste-IDs (Anlage A08): IT-KG-001 (Flur K01), IT-KG-002 und IT-KG-003 (Flur K02), je Wandöffnung 1.135 x 2.135 mm, lichte Breite 1,035 m, Kennzeichen 'fb' = feuerbeständig.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
3,00 St
1.4.100 Brandschutztür T30-RS, Vorraum KG (Sanitär) Brandschutztür T30-RS liefern und einbauen, einflügelig. Türblatt und Zarge aus Stahl, Feuerwiderstandsklasse T30 nach DIN 4102-5 und rauchdicht nach DIN 18095, Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers. Einschließlich Umfassungszarge, Einsteckschloss mit Profilzylinder nach
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Schließplan, obenliegendem Türschließer, Dichtungen, Beschlägen, Hinterfüllung und Anschluss an den Bestand sowie Übergabe der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau. Lage Technikraum im Kellergeschoss. Abrechnung nach Stück.
Wandöffnung Nennmaß nach Türliste (Anlage A08, 3 St NICHT identisch): 2 St Breite 1010 mm x Höhe 2135 mm (Typ Tür-008), 1 St Breite 1135 mm x Höhe 2135 mm (Typ Tür-007).
Türliste-IDs (Anlage A08): IT-KG-005 (Vorraum, 1.135 x 2.135 mm), IT-KG-006 und IT-KG-007 (Vorraum, je 1.010 x 2.135 mm), Kennzeichen 'fh' = feuerhemmend. Die drei Türen liegen an Sanitär-Vorräumen; Oberflächen desinfektionsmittelfest, Feuchtraumausführung.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
4,00 St
1.4.110 Außentür Aluminium RC 3, 6 St lt. Türliste Gruppe Außentür Außentür als Aluminium-Türelement liefern und einbauen, einflügelig, Zugangs- und Terrassentüren Erdgeschoss.
Rahmen und Türblatt: thermisch getrennte Aluminium- Profile, Füllung Isolierglas, Wärmedurchgangskoeffizient der Tür UD <= 1,1 W/(m²·K). Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat, Korrosionsschutzanforderung erhöht (bewittert). Farbton: RAL-Ton nach Wahl des AG aus der RAL-Klassik-Palette ohne Mehrpreis; Vorgabe der Türliste (Anlage A08) ist weiß RAL 9003 seidenglänzend.
Einbruchhemmung RC 3 (siehe Vorbemerkungen »Abschnitt 01 - Außentüren, Widerstandsklasse RC 3«), Verglasung P5A nach DIN EN 356.
Bänder: 2 dreidimensional verstellbare Sicherheitsbänder je Flügel, Material Edelstahl, Bandseite zusätzlich mit Hintergreifsicherung.
Beschlag: Drückergarnitur innen, Stoßgriff außen, Material Edelstahl matt, Sicherheitsbeschlag mit Zylinderabdeckung nach DIN 18257 ES 2, Korrosionsbeständigkeit DIN EN 1906 Klasse 4. Schloss: Mehrfachverriegelung mit Profilzylinder,
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
vorbereitet für die Schließanlage des AG (Zylinder siehe Position Schließanlage). Profilzylinder werden bauseits durch den AG gestellt; Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe im Einheitspreis dieser Position.
Panikfunktion: Panikschloss und Panikbeschlag nach DIN EN 179 (Drücker, kein Publikumsverkehr) in Verbindung mit RC 3; alle sechs Türen sind nach Türliste Rettungsweg (RW). Dauerfunktionstüchtigkeit mindestens Klasse 6, Korrosionsbeständigkeit DIN EN 1906 Klasse 4, Material nichtrostender Stahl.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraft EN 3–6 nach DIN EN 1154, windlastgeeignet.
Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: lichte Durchgangsbreite mindestens 0,90 m, Öffnungskraft am Drücker höchstens 25 N, untere Türblattkante bzw. Schwelle höchstens 2 cm über Fertigfußboden, Bedienelemente in 85 cm Höhe. Schwelle als Nullschwelle bzw. Anschlagdichtung mit Höhe höchstens 2 cm, absenkbare Bodendichtung, umlaufende Dichtung EPDM zweistufig, schlagregendicht. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426. Türstopper bzw. Wandpuffer je Türflügel, Material und Lage nach Angabe des AG.
Türliste-IDs: AT-EG-001, AT-EG-002 (Zugang), AT-EG-003 bis AT-EG-006 (Terrasse). Maße je Tür nach Ausführungsplanung (Anlagen A01–A03) bzw. vor Fertigung am Bau aufzumessen; die Türliste enthält für diese Elemente keine Breiten- und Höhenangabe, da sie Bestandteil der Vorhangfassade sind. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03.
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb ohne Feststellanlagen-Funktion nach Position 01.05.0010.
Rahmenverbreiterung bzw. seitliches Blindelement an AT- EG-002: siehe Position 01.04.0120.
Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom AG freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Abrechnung nach Stück.
6,00 St
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.4.120 Rahmenverbreiterung/Blindelement Außentür AT-EG-002 Rahmenverbreiterung bzw. seitliches Blindelement am Außentürelement AT-EG-002 (Zugang, Position 01.04.0110) zum Schließen der Restöffnung zwischen Türelement und Fassade bzw. Wandöffnung liefern und einbauen.
Ausführung als thermisch getrenntes Aluminium- Blindelement bzw. Rahmenverbreiterungsprofil im System des Türelements, Füllung als gedämmtes Paneel (Aluminium beidseitig, Wärmedurchgangskoeffizient Up <= 0,28 W/(m²·K)), Oberfläche und Farbton wie das Türelement. Anschlüsse an Türelement, Fassade und Baukörper luft- und schlagregendicht, innen dampfdicht, außen diffusionsoffen.
Einbruchhemmung: Das Blindelement ist in die Widerstandsklasse RC 3 des Türelements einzubeziehen (geprüfte Systemkombination bzw. Nachweis des Systemherstellers); die Einbruchhemmung des Gesamtelements darf nicht gemindert werden.
Abmessungen: Breite bis 500 mm, Höhe wie Türelement; genaue Maße nach Ausführungsplanung (Anlagen A01–A03) bzw. vor Fertigung am Bau aufzumessen.
Abrechnung nach Stück.
1,00 St
1.4.130 Türelement Alu-Blockzarge T90/EI90 1-flg, Flur 1.OG Türelement Aluminium-Blockzarge, feuerbeständig, einflügelig, Flurtür 1. OG.
Türelement als Aluminium-Blockzarge liefern und einbauen. Zarge und Türblatt aus thermisch getrennten Aluminium- Rahmenprofilen mit Glasfüllung, Blockzarge (Rahmentyp BZ) umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet nach GSB/Qualicoat.
Türblatt: Aluminium-Rahmenkonstruktion, Füllung Verbund- Sicherheitsglas, Kanten pulverbeschichtet in Zargenfarbe. Klimaklasse III nach DIN EN 1121, Beanspruchungsgruppe S nach RAL-RG 426.
Bänder: verdeckt liegende bzw. Rollenbänder aus Edelstahl, dreidimensional verstellbar, 5 Bänder nach Türliste, keine Einbohrbänder.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Brandschutz: feuerbeständig T90 / EI90 nach DIN 4102-5 bzw. DIN EN 13501-2 mit Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers; Einbau nach Einbauanleitung, Übergabe der Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau.
Schließer: obenliegender Türschließer mit Gleitschiene, Schließkraftgröße EN 3–6 einstellbar nach DIN EN 1154; bei Türen mit Feststellanlage als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 eingehalten wird.
Umlaufende Dichtung DIN EN 12365-1 (EPDM) sowie absenkbare Bodendichtung.
Panikfunktion: nicht gefordert; die Türen dieser Position liegen nicht im notwendigen Treppenraum. Sofern die Tür nach Brandschutznachweis Bestandteil des Rettungsweges ist, ist sie ohne Schlüssel in Fluchtrichtung zu öffnen (Panikschloss nach DIN EN 179 Typ B).
Diese Türen erhalten einen Drehtürantrieb mit Feststellanlage nach Position 01.05.0010; die Zarge ist dafür vorzurichten (Kabeldurchführung, Verstärkung).
Türliste-IDs: BT-OG-006 (Flur 005, 1-flg, 1.135 x 2.600 mm, DIN L), BT-OG-007 (Flur 001, 1-flg, 1.135 x 2.600 mm, DIN R). Maße (Wandöffnung) je Tür nach Türliste (Anlage A08); Maßgenauigkeit vor Fertigung am Bau prüfen. Türliste siehe Anlage A08, Pläne Anlagen A01–A03, Details Brandschutztüren siehe Anlage A12.
Abrechnung nach Stück.
Beschlag (Drückergarnitur/Schloss), Farbton, Barrierefreiheit und Bemusterung: siehe Vorbemerkungen »Allgemeine Anforderungen an Türelemente«.
2,00 St
1.4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 5 Türantriebe Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.5 Türantriebe
1.5.10 Drehtürantrieb, 26 St lt. Türliste (Schließertyp OTS) Drehtürantrieb mit integriertem Rauchmelder für Türbreiten bis 1600 mm
Ausführung: Elektromechanischer Drehflügeltürantrieb mit integrierter Brandschutzfunktion, baumustergeprüft nach DIN 18650 / DIN EN 16005, mit DIBt-Zulassung als Feststellanlage nach DIN EN 14637, geeignet für die in diesem LV beschriebenen Türflügel (Flügelbreite bis 1135 mm, Flügelgewicht bis 120 kg).
Niedrigenergieantrieb, Antriebskraft mind. 150 N. Ausführung Feuer- und Rauchschutzbetrieb gemäß DIN EN 14637 / DIBt als Feststellanlage
- Rauchmelderanschluss mit eigensicherer Stromschleife
- Aufhebung der Feststellung durch Ziehen am Türblatt
- Wiederinbetriebnahme durch Öffnen der Tür oder über Programmschalter
- Rauchmeldezentrale in Verkleidung integriert
Versorgungsspannung: 230 V AC +/-10%, 50 Hz Spannungsversorgung für externe Verbraucher: 24 V DC + /-10 %, 1,5 A Stufenlos einstellbare Schließkraft EN 4-7 nach DIN EN 1154, Öffnungskraft < 25 N nach DIN 18040-1. Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit einstellbar.
Baumustergeprüft nach DIN 18650 / EN 16005, Klasse 3 (1 Mio. Zyklen), geprüft nach DIN 18263-4.
mechanische Schließfolgeregelung (bei zweiflügeligen Türen)
Inkl. Deckenrauchmelder. Absicherung der Haupt- und Nebenschließkanten durch Sensorik nach DIN EN 16005 für Einsatz bis 4,0 m Montagehöhe.
Betätigung: inkl. 2x Sensortaster mit LED-Beleuchtung, LED Rückmeldung rot - grün.
Angaben zu Schutzart, Öffnungswinkel, Betriebsgeräusch und Kabelübergang sind Richtwerte und nicht wertungsrelevant; gleichwertige Fabrikate sind zugelassen.
Abrechnung nach Türelement. Bei zweiflügeligen Elementen einschließlich des zweiten Antriebs und der Steuerung für
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 5 Türantriebe Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Tandembetrieb; der Einheitspreis gilt unabhängig von der Flügelanzahl.
Zuordnung, Ausnahmen (Raumtüren, Kellergeschoss-Türen, Zulufttüren) und Abgrenzung zur Elektrotechnik: siehe Vorbemerkungen »Abschnitt 01 - Türantriebe und Feststellanlagen«.
Menge und Zuordnung nach Türliste (Anlage A08): 26 St. 19 St innenliegende Flur- und Zugangstüren mit Feststellfunktion (Positionen 01.04.0010, 01.04.0020, 01.04.0030, 01.04.0040 und 01.04.0130): Ausführung als Feststellanlage nach DIN EN 14637 / DIBt gemäß obiger Beschreibung. 6 St Außentüren RC 3 (Position 01.04.0110, Türliste-IDs AT- EG-001 bis AT-EG-006): Ausführung als reiner Automatiktürantrieb ohne Feststellanlagen-Funktion (keine Brand-/Rauchschutztür); übrige Anforderungen (Baumusterprüfung, Sensorik, Bedienung) gelten sinngemäß. 1 St Tür Bürobereich 1. OG (Position 01.02.0010, Türliste-ID IT-OG-008): Ausführung als reiner Automatiktürantrieb ohne Feststellanlagen-Funktion, wie vor.
Der Türschließer ist an den Türen mit Feststellfunktion als Freilauftürschließer auszubilden, damit die Öffnungskraft nach DIN 18040-1 von höchstens 25 N eingehalten wird. Bei zweiflügeligen Türen ist die Schließfolgeregelung nach DIN EN 1158 in den Antrieb zu integrieren. Bedienung über Sensortaster beidseitig, Montagehöhe 85 cm, kontrastierend nach DIN 32975. Die Wartung der Anlagen ist in Position 01.05.0020 erfasst. Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom AG freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Türantriebe an den Tischler-Türelementen der barrierefreien WCs sind Leistung des LV 023.
26,00 St
Eventualpos. ohne GP 1.5.20 Wartung Türantriebe/Feststellanlagen (26 St), 4 Jahre Wartung, Inspektion und jährliche Prüfung der 26 elektromechanischen Drehflügeltürantriebe (Pos. 01.05.0010; davon 19 St mit Feststellanlagen-Funktion nach DIN EN 14637 / DIBt-Zulassung, DIN 18650 / DIN EN 16005, und 7 St ohne Feststellanlagen-Funktion) für die Dauer von 4
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 5 Türantriebe Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Jahren ab Abnahme (= Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB/B für wartungsbedürftige maschinelle und elektrotechnische Anlagenteile, sofern die Wartung dem Auftragnehmer übertragen ist). Leistungsumfang: Instandhaltung nach DIN 14677 durch eine Fachkraft für Feststellanlagen bzw. für Automatiktüren, mindestens 1x jährlich: bei den Anlagen mit Feststellfunktion Funktionsprüfung Auslösung über Rauchmelder, Prüfung Deckenrauchmelder und Rauchmeldezentrale, Prüfung Schließfolge und Freilauffunktion; bei allen Antrieben Prüfung Sensorik (Laser- Scanner, Sensortaster), mechanische Prüfung und Nachstellung der Antriebe, Dokumentation im Prüfbuch mit Prüfplakette. Die Pauschale umfasst sämtliche Wartungs- und Prüfgänge der 4 Jahre einschließlich An-/Abfahrt, Kleinteile und Verbrauchsmaterial. Abrechnung mit der Schlussrechnung; die Ausführung der Wartungsleistung wird über die Gewährleistungssicherheit abgesichert. Nach Ablauf geht die Wartung in den Rahmenvertrag des Technischen Service des AG über.
Der Wartungsbeginn richtet sich nach der Abnahme der jeweiligen Anlage bzw. Teilleistung (nicht nach der Gesamtabnahme); die Wartungsdauer von 4 Jahren läuft ab diesem Zeitpunkt. Verschiebt sich die Abnahme der Anlage, verschiebt sich der Wartungsbeginn entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.
1 psch NEP
1.5.30 Koordination/Einbau bauseitiger Zylinder Koordination der bauseits durch den AG gestellten Profilzylinder mit dem Schließplan des AG, Einbau der Profilzylinder in die Schlösser/Beschläge dieses Gewerks, Funktionsprüfung und Übergabe an den AG. Profilzylinder werden bauseits durch den AG gestellt; Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe im Einheitspreis dieser Position.
Abrechnung pauschal.
1 psch
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 5 Türantriebe Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.5.40 Kabelplan motorische Komponenten Türantriebe Überführung der Schaltpläne des Herstellers der Türantriebe/Feststellanlagen (Position 01.05.0010) in einen vermaßten Kabel- und Installationsplan für die elektrisch betriebenen Komponenten dieses Gewerks (26 Türantriebe nach Türliste, Anlage A08/A09). Der Plan weist die Lage der Anschlusspunkte in Höhe und Breite, den Leitungstyp sowie die Schnittstelle zum Gewerk Elektrotechnik (LV 019) aus.
Abstimmung mit dem Gewerk Elektrotechnik und Vorlage des Plans spätestens 4 Wochen vor Montagebeginn der Elektroinstallation der betroffenen Bereiche.
Übergabe als PDF und DWG; Fortschreibung als Revisionsplan bis zur Abnahme.
Abrechnung pauschal.
1 psch
1.5 Türantriebe Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 6 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.6 Sonstiges
1.6.10 Brüstungsgeländer Empore Brüstungsgeländer als Nurglasbrüstung zur Sicherung der Absturzkante der Empore im 1.OG. Absturzhöhe rd. 3,50 m (OK Rohdecke Empore gegen OK Rohboden EG, siehe Ausführungsplanung), in jedem Fall weniger als 12,00 m.
Ausbildung Geländer Empore siehe Detail D-5.08-TR "Geländer Empore", Index VA vom 15.08.2026.
Absturzsichernde Verglasung aus Verbund-Sicherheitsglas nach DIN 18008-4, Kategorie B, in der nach den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB, Anlage A 1.2.7) eingeführten Fassung 2013-07. Kategorie B heißt hier: die Scheiben sind allein am unteren Rand durchgehend linienförmig eingespannt und am oberen Rand durch einen durchlaufenden, tragenden Handlauf miteinander verbunden. Der Handlauf ist so zu bemessen und zu verankern, dass er die Lasten einer ausgefallenen Scheibe auf die benachbarten Scheiben und in die Verankerung weiterleitet; eine nicht tragende Kantenkappe genügt nicht.
Verglasung ausschließlich als Verbund-Sicherheitsglas mit Zwischenschicht aus Polyvinylbutyral (PVB) mit den Eigenschaften nach DIN 18008-1, Anhang B.2 (Reißfestigkeit über 20 N/mm, Bruchdehnung über 250 %) und Stoßsicherheit mindestens Klasse 2(B)2 nach DIN EN 12600. Glasaufbau, Scheibendicke, Foliendicke und Ausbildung der Stoßfugen nach statischem Nachweis. Die Resttragfähigkeit ist nachzuweisen; für Glasbrüstungen der Kategorie B mit den vorgenannten Folieneigenschaften entfällt der Bauteilversuch nach DIN 18008-1, Anhang B.1 (BayTB, Anlage A 1.2.7).
Höhe der Umwehrung, jeweils als Mindestmaß: über OK Fertigfußboden Empore mind. 1100 mm über OK Rohdecke mind. 1450 mm ab UK Abhangdecke, außenseitig mind. 2050 mm Damit ist die Mindesthöhe von 1,00 m nach ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 2, eingehalten; die dort geregelte Erhöhung auf 1,10 m gilt erst bei Absturzhöhen über 12 m. Eine Verringerung der Umwehrungshöhe ist nicht zulässig. Die Umwehrung ist im Sinne des Art. 36 BayBO ausreichend hoch und fest auszubilden.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 6 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Horizontale Nutzlast (Holmlast) an der Oberkante der Umwehrung: qk = 1,0 kN/m in Absturzrichtung, entgegen der Absturzrichtung 50 % dieses Wertes, nach DIN EN 1991-1-1/NA. Der Wert entspricht zugleich der nach ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 7, geforderten Horizontallast H = 1000 N/m. Eine geschlossene Füllung nach ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 3, ist durch die durchgehende Verglasung gegeben.
Klemmprofil aus Aluminium, eloxiert, Farbe EV-1, bodenseitig auf der Rohdecke befestigt, Klemmhöhe mindestens 100 mm. Oberer Abschluss der freien Glaskante mit eloxiertem, durchlaufendem Handlaufprofil als tragendes Bauteil.
Inkl. aller notwendiger und dargestellter Befestigungsmittel sowie tragender und aussteifender Zwischenprofile wie in Detail dargestellt. Befestigung an Betondecke mit 55mm Stärke und unterseitiger verlorener Schalung aus Profilstahlblech.
Eine Blechverkleidung ist NICHT vorgesehen; eine bauseitige Endbeschichtung entfällt, alle Metallteile werden eloxiert geliefert.
Inkl. statischem Nachweis für Verglasung, Handlauf, Klemmprofil und Verankerung einschließlich des Nachweises der Stoßsicherheit (Pendelschlag) für die Kategorie B nach DIN 18008-4. Anzahl der Befestigungen und Ausbildung der innenliegenden Tragkonstruktion gemäß statischem Nachweis. Der Verwendbarkeitsnachweis des gewählten Systems (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder allgemeine Bauartgenehmigung) ist vorzulegen; wird davon abgewichen, ist die Zustimmung im Einzelfall vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen.
110,240 m
1.6.20 Ganzglas-Festverglasung Teeküche 1.OG ohne Glastür, H=2,6m Festverglasung als raumhohe Ganzglas-Raumtrennung im
- Obergeschoss liefern und montieren, feststehend. Front der Teeküche (Coffeebar, Raum 286) zum Luftraum der Empore. Ausführung nach Plan AP_5.4.2.34 „Glaswand Coffeebar“, Index VA vom 10.09.2026.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 6 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Ausführung: Ganzglaselemente aus Einscheiben-Sicherheitsglas, klar, stoßgesicherte Ausführung, Kanten gesäumt und poliert, Stoßfugen der Scheiben untereinander dauerelastisch versiegelt, transparent. Einspannung oben und unten in Klemmprofilen aus Aluminium, Oberfläche nach Bemusterung. Seitlicher Anschluss an die angrenzenden Trockenbauwände über justierbare Anschlussprofile mit Toleranzausgleich. Bodenanschluss niveaugleich und barrierefrei nach DIN 18040. Keine Laufschienen, keine beweglichen Wandteile.
Maße nach Plan AP_5.4.2.34 (Anlage A07): Gesamtbreite Wand 5,875 m (Rohbau 5,775 m) Höhe über Fertigfußboden 2,595 m (OKF +3,605 m) Ansichtsfläche gesamt 15,27 m² Feldteilung 0,675 m / 1,025 m (Türfeld) / 4,080 m
NICHT Bestandteil dieser Position ist die einflügelige Ganzglas-Drehtür im mittleren Feld (Türblattbreite 0,825 m, Türhöhe 1,975 m) — Glastür siehe Position 01.02.0010. Zu dieser Position gehören die feststehenden Glasfelder einschließlich der Anschlüsse an das Türfeld und der Aufnahme der Türbeschläge.
Die weitere Scheibenteilung ist vom Auftragnehmer im Rahmen der Werk- und Montageplanung festzulegen und mit der Bauleitung abzustimmen. Statischer Nachweis der Verglasung und der Einspannung einschließlich Herstellerfreigabe für den Einbauzustand ist beizubringen. Die Anschlüsse müssen Decken- und Bodensenkungen sowie Rohbautoleranzen aufnehmen können. Einbau in 150 mm Gipskartontrennwand mit innenliegender Stahlkonstruktion aus 100 x 100 mm Stahlquadratrohren (bauseits).
Sämtliche Maße sind vor Fertigungsbeginn am Bau zu prüfen. Abrechnung nach m² Ansichtsfläche der fertigen Glaswand, gemessen über die Gesamtfläche der Wandöffnung. Das Türfeld wird nach ATV DIN 18361 Abschnitt 5 übermessen; im Einheitspreis der Position 01.02.0020 (Ganzglas-Drehtür) ist nur die Tür selbst ohne umgebende Verglasung zu kalkulieren. Die Glastür wird gesondert nach Position 01.02.0020 vergütet.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 6 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Innenansichten siehe Anlage A14.
15,27 m2
1.6.30 Glas-Schiebewandsystem Ganzglas, obenlaufend, EG Glas-Schiebewandsystem als Raumtrennung liefern und montieren. Ganzglaselemente in Einscheiben- Sicherheitsglas, oben laufende Schiebeanlage mit gedämpftem Endanschlag, bodenfrei ohne untere Führungsschiene, Elemente parkierbar. Einschließlich Laufschiene, Befestigung an der tragenden Konstruktion, Ausgleich von Toleranzen zur Rohdecke, Bodenanschluss, Griffen und aller erforderlichen Beschläge. Teilung der Elemente nach Ausführungsplanung. Statischer Nachweis der Aufhängung und Herstellerfreigabe für den Einbauzustand beibringen. Abrechnung nach m² Ansichtsfläche der fertig montierten Anlage, gemessen über Höhe × Länge der Wandöffnung. Höhen und Längen nach Ausführungsplanung (Anlage A02): fünf Elemente mit einer Höhe von 3,68 m und ein Element mit 3,12 m; Elementlängen 3,72 m, 4,50 m, 4,79 m, 6,90 m, 7,43 m und 7,44 m; Summe der Ansichtsflächen 125,31 m². Die Maßgenauigkeit ist vor Fertigung am Bau zu prüfen. Anschlussdetails: Boden siehe Anlage A10, Decke siehe Anlage A11.
Ergänzung Bietertext: Bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P
= 52 dB (Rw,R >= 42 dB) nach Bauakustiknachweis 13234.7; Herstellernachweis vor Fertigung vorlegen. Klemmschutz an allen Klemm- und Scherstellen nach ASR A1.7. Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: Bedienkraft höchstens 25 N, bodenfrei ohne Schwelle, Sicherheitsmarkierung der Glasflächen nach DIN 18040-1 i.V.m. DIN 32975 (siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010)). Griffe und Bedienelemente Edelstahl matt. Verschluss mit Profilzylinder, vorbereitet für die Schließanlage des AG. Profilzylinder werden bauseits durch den AG gestellt; Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe im Einheitspreis dieser Position. Farbton: RAL-Ton nach Wahl des AG aus der RAL-Klassik-Palette ohne Mehrpreis; Vorgabe der Türliste (Anlage A08) ist weiß RAL 9003 seidenglänzend. Türliste-IDs (Anlage A08): FW-EG-001 bis FW-EG-006 (Gruppe Faltwand, 6 St). Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom AG freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis einzurechnen.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 6 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Innenansichten siehe Anlage A14.
125,31 m2
1.6.40 Glas-Schiebewandsystem obenlaufend, erhöhte Schalldämmung EG Glas-Schiebewandsystem als Raumtrennung liefern und montieren, abweichendes System mit vier Kammern und erhöhter Schalldämmung, im Übrigen Ausführung, Nachweise und Abrechnung wie vorstehende Position. Abrechnung nach Stück fertig montierter Anlage. Höhe und Länge nach Ausführungsplanung (Anlage A02): Höhe 2,65 m, Länge 5,47 m; nachrichtlich: Ansichtsfläche 14,49 m2 (Abrechnung erfolgt nach Stück). Die Maßgenauigkeit ist vor Fertigung am Bau zu prüfen. Anschlussdetails: Boden siehe Anlage A10, Decke siehe Anlage A11.
Ergänzung Bietertext: Bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P
= 52 dB (Rw,R >= 42 dB) nach Bauakustiknachweis 13234.7; Herstellernachweis vor Fertigung vorlegen. Klemmschutz an allen Klemm- und Scherstellen nach ASR A1.7. Barrierefreiheit nach DIN 18040-1: Bedienkraft höchstens 25 N, bodenfrei ohne Schwelle, Sicherheitsmarkierung der Glasflächen nach DIN 18040-1 i.V.m. DIN 32975 (siehe LV 023 Position 02.04.0010 (023/02.04.0010)). Griffe und Bedienelemente Edelstahl matt. Verschluss mit Profilzylinder, vorbereitet für die Schließanlage des AG. Profilzylinder werden bauseits durch den AG gestellt; Einbau, Funktionsprüfung und Übergabe im Einheitspreis dieser Position. Farbton: RAL-Ton nach Wahl des AG aus der RAL-Klassik-Palette ohne Mehrpreis; Vorgabe der Türliste (Anlage A08) ist weiß RAL 9003 seidenglänzend. Türliste-IDs (Anlage A08): FW-EG-007 (Gruppe Faltwand, 1 St). Bemusterung: vor Fertigung sind Zarge, Türblatt, Oberfläche, Farbton und Beschlag als Muster bzw. Musterstück vorzulegen und vom AG freizugeben; die Bemusterung ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Innenansichten siehe Anlage A14.
1,00 St
1.6 Sonstiges Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 7 Regiestunden Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.7 Regiestunden
1.7.10 Vorarbeiter/ -in Vorarbeiter/ -instunden
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform ausgeführt und nach § 15 VOB/B abgerechnet. Die ausgewiesene Stundenmenge ist eine Ansatzmenge für die Wertung; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
112 h
1.7.20 Facharbeiter/ -in Facharbeiter/ -instunden
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform ausgeführt und nach § 15 VOB/B abgerechnet. Die ausgewiesene Stundenmenge ist eine Ansatzmenge für die Wertung; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
140 h
1.7.30 Hilfsarbeiter/ -in Hilfsarbeiter/ -instunden
Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform ausgeführt und nach § 15 VOB/B abgerechnet. Die ausgewiesene Stundenmenge ist eine Ansatzmenge für die Wertung; ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
140 h
1.7.40 An-/Abfahrtpauschale je Einsatztag Stundenlohnarbeiten An- und Abfahrt für angeordnete Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B, je Einsatztag und unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte. Abrechnung nach nachgewiesenen Einsatztagen.
10,00 St
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 7 Regiestunden Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.7 Regiestunden Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich 8 Dokumentation und Nachweise Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
1.8 Dokumentation und Nachweise
1.8.10 Dokumentation Dokumentation aller verbauten Bauprodukte. Zu liefern sind mindestens:
- Fachunternehmererklärung zu den erbrachten Leistungen auf der Baustelle
- Liste aller verbauten Materialien
- Datenblätter, Zulassungen, Daten verbauter Farbtöne
- Fotodokumentation
- Bautagesberichte
- Pläne wie z.B. Ausführungs und / oder Werkstattzeichnungen
Übergabe in digitaler Form als PDF auf USB-Stick oder per E-Mail an die amtierende Bauleitung.
Abweichend von Ziffer 1.12 der allgemeinen Vorbemerkungen wird die Dokumentation für dieses Gewerk nach dieser Position gesondert vergütet; die dortige Nebenleistungsregelung tritt insoweit zurück (§ 1 Abs. 2 VOB/B). Der Umfang umfasst je ausgeschriebener Position einen vollständigen Datenblatt- und Nachweissatz (Produktdatenblätter, Verwendbarkeits- und Prüfnachweise, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Revisionsunterlagen), einmal digital als durchsuchbares PDF.
1 psch
1.8 Dokumentation und Nachweise Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau 1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich
Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR
Zusammenstellung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Türen Bürobereich
1.3 Festverglasungen Bürobereich
1.4 Brand- und Rauchschutztüren Flurbereich
1.5 Türantriebe
1.6 Sonstiges
1.7 Regiestunden
1.8 Dokumentation und Nachweise
1 Summe
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung
2.1 Lichtbänder
2.1.10 Lichtband L=25m, OKALUX+ o.gl., vorger. für Verschattung Dachlichtband aus Aluminium mit Isolierverglasung mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung pultdachförmig, Neigung der Verglasungsfläche gegen die Waagerechte 10 Grad,
Abmessungen: lichte Länge vorh. Dachöffnung 25,00 m lichte Breite vorh. Dachöffnung 3,00 m Anzahl Fenster-Module: 25 Feststehende Verglasung
Material: Material Rahmen: Aluminium eloxiert oder pulverbeschichtet Material äußere Abdeckelemente o.ä.: Aluminium-Blech eloxiert oder pulverbeschichtet Verglasung: 3-fach Isolierverglasung mit Kapillareinlage im Scheibenzwischenraum, System OKALUX+ oder gleichwertig, lichtstreuend, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für Überkopfverglasung
Farben: Außen: Bronze, dunkel, wie Bestandsfassade Innen: weiß
Einbaulage: Einbau auf Dachfläche über hohem Luftraum über 1.OG Einbau in der Dachfläche von Flachdach mit Dachneigung bis 10 Grad Der Auflagerrahmen des Lichtbandes ist Gegenstand der gesonderten Position 018/02.01.0040 „Auflagerrahmen für Lichtband" und NICHT Bestandteil dieser Position. Erstellung Deckendurchbruch erfolgt bauseits
Bauphysikalische Eigenschaften: Wärmedurchgangskoeffizient der Rahmenprofile (Uf) (W/(m²K)) <= 1,2; Rahmen gesamt einschließlich Verankerung (Um bzw. Ut) (W/(m²K)) <= 1,3 Ug senkrecht (W/(m²K)) <= 0,80 nach DIN EN 673; Ug,10° (Einbaulage, Dachneigung 10 Grad) (W/(m²K)) <= 1,0 nach DIN EN 673 Ucw gesamt (Fläche <2,3m² / > = 2,3m²) (W/(m²K)) <= 1,2 (Rahmenanteil <= 20 %) Lichtdurchlässigkeit τv (%) = >= 22 Gesamtenergiedurchlassgrad g (%) = <= 18 Maßgebende Mindestanforderungen sind: Ug,10° ≤ 1,0 W/(m²K), Ucw ≤ 1,2 W/(m²K) (Rahmenanteil ≤ 20 %), Uf ≤ 1,2 W/(m²K), Um/Ut ≤ 1,3 W/(m²K), τv ≥ 0,22, g ≤ 0,18 sowie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Überkopfverglasung. Weitere Kennwerte des benannten Systems (u.a. Psi, UV-Lichtdurchlässigkeit) sind Richtwerte und nicht wertungsrelevant. Die Kennwerte τv und g sind Produktkennwerte nach DIN EN 410 und mit dem Angebot nachzuweisen. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: C5 Brandverhalten der Verglasung: Klasse B-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 Schlagregendichtheit: E1200 Schallschutz Lichtband DIN 4109, bewertetes Schalldämm-Maß Rw,P ≥ 34 dB Durchsturzsicherheit nach DIN 18008-6 in Verbindung mit GS-BAU-18, Stoßkörper Typ SB 600; der Prüfnachweis muss die Einbausituation abbilden. Überkopfverglasung nach DIN 18008-6; der Nachweis der Resttragfähigkeit ist zu führen
Sonnenschutz: Die außenliegende Verschattungsanlage ist Gegenstand der gesonderten Positionen 02.01.0070 (Verschattungsanlage), 02.01.0080 (Steuerung mit Wetterstation) und 02.01.0090 (Wartung) und NICHT Bestandteil dieser Position. Dieses Lichtband ist mit Befestigungspunkten/Konsolen für die Verschattungsanlage sowie mit einer Leerführung für die Antriebs- und Steuerleitungen der Verschattungsanlage vorzurüsten; die Ausführung der Konsolenpunkte ist mit dem Lieferanten der Verschattungsanlage (Position 02.01.0070) abzustimmen. Die Verschattungsanlage darf die Öffnungen zur Rauchableitung (Position 02.01.0020) im Betrieb nicht behindern; bei Auslösung der Rauchableitung fährt die Verschattungsanlage automatisch auf (Schnittstelle Elektrotechnik/Brandmeldeanlage, siehe Position 02.01.0080).
Sonstiges: Vorgerichtet für abdichtungstechnischen Anschluss an Dachabdichtung aus Bitumenbahn Mit integriertem Dampfsperr-Anschlussstreifen aus diffusionshemmender Polyethylene-Folie Andichten an den vorgerichteten Abdichtungsanschluss des Oberlichtelemente erfolgt bauseits Inkl. aller notwendiger für den zulassungsgerechten Einbau notwendiger Kleinteile Vorgerichtet für inneren Anschluss an Trockenbaukoffer Inkl. äußerem Abdeckblech aus Aluminium zur Überbrückung des Übergangsbereiches des Lichtbandes zur bauseits durch den Dachdecker an der Unterkonstruktion der Lichtbänder hochzuziehenden Dämmung und Abdichtung. Breite Abdeckblech bis zu 400mm. Finale Breite in Abstimmung mit bauleitenden Architekten. Farbe Abdeckblech wie Außenfarbe Lichtband.
Prinzip Aufbau Lichtband gemäß Detail "Lichtband hoher
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Luftraum mit UK" Inkl. Aufmaß vor Ort und Erstellung Werkstattzeichnungen. Lieferung Werkstattzeichnung in PDF und DWG.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
4,00 St
2.1.20 Zulage Rauchableitungsöffnung Oberlichtband, Aw>=1,50m² Zulage zu Position 02.01.0010 für die öffenbare Ausführung von Teilflächen des Oberlichtbandes als Öffnung zur Rauchableitung an oberster Stelle. Ausführung als öffenbarer Flügel im Oberlichtband, vorgerichtet für den bauseitigen Antrieb des Gewerks Elektrotechnik (LV 019); Antrieb, Auslösung, Steuerungszentrale, Rauchmelder, Windrichtungsgeber, Verkabelung und Aufschaltung sind nicht Bestandteil dieser Position. Geeignet für Überkopfverglasung. Enthalten sind Klappen- und Flügelrahmen aus thermisch getrenntem Aluminium passend zum Lichtbandsystem, Beschläge einschließlich Ausstellmechanik und Verriegelung, Konsole und Befestigungspunkte für den bauseitigen Antrieb, umlaufende Dichtungsebenen des Flügels, Randverstärkung und Kantenschutz der Flügelverglasung sowie Werkstattplanung. Es handelt sich um Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung zur Unterstützung der Feuerwehr, gefordert als Kompensationsmaßnahme nach dem Brandschutznachweis. Gefordert ist je Öffnung eine aerodynamisch wirksame Fläche Aw von mindestens 1,50 m². Der Bieter hat mit dem Angebot den Durchflussbeiwert und den zugehörigen Öffnungswinkel nach Herstellerangabe sowie den Nachweis der aerodynamisch wirksamen Fläche vorzulegen; die geometrische Feldgröße ist so zu wählen, dass Aw eingehalten wird. Vorgesehen sind acht Öffnungen, zwei je Oberlichtband. Sollte der überarbeitete Brandschutznachweis ein geprüftes NRWG nach DIN EN 12101-2 verlangen, wird dies als Änderung behandelt. Öffnungsrichtung, Anordnung und Aufteilung nach dem Brandschutznachweis; die Öffnungen sind an oberster Stelle der Dachfläche anzuordnen. Eine unterhalb der Öffnung angeordnete Durchsturzsicherung darf den freien Querschnitt nicht mindern; Achsabstand der Sicherungselemente höchstens 250 mm nach GS-BAU-18 Anhang A.1. Die dichte und wärmebrückenfreie Einbindung in die Lichtbandkonstruktion und die Dachabdichtung ist nicht Bestandteil dieser Position, siehe Position 02.01.0030. Antriebe, Steuerungszentrale, Rauchmelder,
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Windrichtungsgeber und Verkabelung sind Leistung des Gewerks Elektro und nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung nach Stück fertiger Öffnung. Die geometrische Feldgröße ist vom Auftragnehmer so zu wählen, dass die geforderte aerodynamisch wirksame Fläche Aw ≥ 1,50 m² je Öffnung eingehalten wird; ein Mehraufwand gegenüber der geometrischen Mindestfläche ist im Einheitspreis enthalten. Mit dem Angebot sind der Beiwert cv sowie der zugehörige Öffnungswinkel des Herstellers anzugeben.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
8,00 St
2.1.30 Zulage dichte Einbindung Rauchableitungsklappe in Lichtband Zulage zu Position 02.01.0020 für die Einbindung einer Rauchableitungsklappe in die Lichtbandkonstruktion und die Dachabdichtung. Anschluss luft- und regendicht sowie wärmebrückenfrei herstellen, einschließlich Anpassung der angrenzenden Sprossen- und Rahmenprofile, zusätzlicher Dichtungsebene innen und außen sowie Einbindung in die Dachabdichtung nach den Vorgaben des Dachdeckergewerks. Herstellerfreigabe für den Einbau in das gewählte Lichtbandsystem beibringen und Dichtheit des Anschlusses nachweisen. Die Durchsturzsicherheit der Überkopfverglasung darf durch den Einbau nicht beeinträchtigt werden; der Prüfnachweis nach GS-BAU-18 beziehungsweise DIN 18008-6 muss die Einbausituation einschließlich der Klappe und ihrer Anschlüsse abdecken. Abrechnung nach Stück eingebauter Einheit.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
8,00 St
2.1.40 Auflagerrahmen Lichtband, Stahl-Rechteckrohr feuerverzinkt Liefern und Montieren des Auflagerrahmens je Lichtband als geschweißter Rahmen aus Stahl-Rechteckrohr, Bestandsdetail als Referenz: 100×4 mm, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, aufgelagert auf der Stahlkonstruktion des Hallendachs (Fachwerkträger/Pfetten) über dem Trapezblech.
Leistungsumfang:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Geschweißte Rahmenkonstruktion aus Stahl-Rechteckrohr, feuerverzinkt, je Lichtband umlaufend (Bezugsmaß Lichtband 25,00 x 3,00 m, rd. 56 lfm Rahmen je Lichtband, insgesamt rd. 224 lfm für 4 Lichtbänder) Auflagerung und Verankerung auf der bestehenden/neuen Stahlkonstruktion des Hallendachs (Fachwerkträger/Pfetten) über dem Trapezblech Thermische Trennung/Wärmebrückenminimierung zwischen Rahmen und Dachkonstruktion Korrosionsschutz (Feuerverzinkung, Nacharbeiten an Schweißnähten/Bohrungen) Der statische Nachweis des Rahmens und der Verankerung ist in Position 02.02.0010 enthalten; Anschlusskräfte sind an den Tragwerksplaner zu übergeben. Abmessungen und Anschlussdetails nach Ausführungsplanung des Auftragnehmers, Abstimmung mit der Bauleitung Durchdringung/Anschluss an Trapezblech und Dachabdichtung in Abstimmung mit LV 015 Dachdeckerarbeiten: Rahmen und dessen Verankerung sind Leistung dieser Position, der Abdichtungsanschluss an den Rahmen ist Leistung LV 015 Dachdeckerarbeiten (vgl. Vortext LV 015) Erstellung des Deckendurchbruchs/der Dachöffnung erfolgt durch LV 015 Dachdeckerarbeiten (Trennschnitt/Abbruch Dachtragkonstruktion, vgl. Vortext LV 015)
Menge: 4 St (je 1 Rahmen pro Lichtband, Gesamtumfang rd. 224 lfm)
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
4,00 St
2.1.50 Austausch Isolierverglasung Bestandslichtband EG, g<=0,28 Ausbau der bestehenden Isolierverglasung im Bestandslichtband über den Einzelarbeitsräumen im Erdgeschoss (2 Lichtbänder, Bestandssystem Schüco FWS 60 oder gleichwertig, Baujahr 2019) einschließlich fachgerechter Entsorgung des Altglases.
Liefern und Einbauen neuer Isolierverglasung als Sonnenschutz-Isolierglas, Überkopfverglasung durchsturzsicher nach DIN 18008-6 bzw. GS-BAU-18 (Verbund-Sicherheitsglas unten/raumseitig), Format je Scheibe 850 x 1541 mm, 4 Scheiben je Lichtband, insgesamt 8 Scheiben für 2 Lichtbänder (rd. 10,5 m² Glasfläche).
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Anforderung Kennwerte: Gesamtenergiedurchlassgrad g <= 0,28, Wärmedurchgangskoeffizient Ug <= 1,1 W/(m²K); Lichttransmissionsgrad tau_v ist mit dem Angebot anzugeben. Nachweis der Kennwerte nach DIN EN 410 ist mit dem Angebot vorzulegen.
Einschließlich Erneuerung sämtlicher Dichtungen und Pressleisten am Bestandsprofil, Anpassung an das vorhandene Rahmensystem, Anschluss an die bestehende Dachabdichtung sowie fachgerechte Entsorgung des Altglases.
Aufmaß-Vorbehalt und Abgrenzung Markisenanlage: siehe Vorbemerkungen »Abschnitt 02 - Bestandsoberlichter Erdgeschoss (Einzelarbeitsräume und Coworking)«.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
8,00 St
2.1.60 Zulage Montage/Zugang Dachfläche EG, Bestandslichtbänder Zulage für die Montage- und Zugangserschwernis bei der Ausführung der Positionen 02.01.0050 (Bestandslichtbänder Einzelarbeitsräume) sowie 02.01.0100 und 02.01.0110 (Bestandslichtbänder Coworking) auf der Dachfläche über dem Erdgeschoss (Bestandsdach, Dachsanierung 2019), insgesamt vier Bestandslichtbänder. Einschließlich Bereitstellung und Vorhaltung von Hubarbeitsbühne bzw. Gerüst für den Zugang zur Dachfläche sowie der erforderlichen Absturzsicherung für die Dauer der Ausführung. Lage und Zugänglichkeit sind vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
1 psch
2.1.70 Außenliegende Verschattung Dachlichtband, textile Markise Außenliegende Verschattungsanlage für ein Dachlichtband (Abmessung je Lichtband rd. 25,00 x 3,00 m, Behangfläche rd. 78 m² brutto je Anlage), ausgeführt als textile Markisenanlage für Dachverglasung (Wintergarten- /Dachmarkise oder gleichwertiges System), windstabile Tuchführung über Führungsschienen mit Tuchspannung.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Behangtuch: Abminderungsfaktor Fc <= 0,30 nach DIN 4108-2 in Kombination mit der transluzenten Kapillarverglasung des Lichtbandes (Position 02.01.0010); der Nachweis des Fc-Wertes für die Kombination aus Verglasung und Sonnenschutz ist mit dem Angebot vorzulegen.
Antrieb 230 V, windwächtertauglich (Zwangsauffahren bei Grenzwindgeschwindigkeit); die Antriebe sind über die Steuerung nach Position 02.01.0080 anzusteuern und auf das Zusammenwirken mit dieser nachzuweisen.
Konsolen und Befestigung auf der Lichtbandkonstruktion (Anschlusspunkte gemäß Position 02.01.0010), Aufmaß vor Ort, Werkstattplanung, statischer Nachweis der Anlage einschließlich Wind- und Schneelast nach DIN EN 1991-1-4/NA und DIN EN 1991-1-3.
Die Verschattungsanlage darf die Öffnungen zur natürlichen Rauchableitung (Position 02.01.0020) im Betrieb nicht behindern; bei Auslösung der Rauchableitung fährt die Anlage automatisch auf. Die elektrische Zuleitung und Verkabelung bis zum Antrieb ist Leistung des Gewerks Elektrotechnik (LV 019) und nicht Bestandteil dieser Position.
Einschließlich Montage, Einregulierung, Funktionsprüfung und Einweisung des Betriebspersonals.
Menge: 4 St (eine Anlage je Dachlichtband).
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
4,00 St
2.1.80 Steuerung Verschattung Dachlichtbänder mit Wetterstation Sonnenschutz-Steuerung für die vier Verschattungsanlagen der Dachlichtbänder (Position 02.01.0070) einschließlich Wetterstation (Wind, Sonne, Regen, Temperatur), Zeit- und Sonnenstandsautomatik sowie Gruppensteuerung der vier Anlagen.
Schnittstelle zur Gebäudeautomation/Brandmeldeanlage: Auffahrbefehl der Verschattungsanlagen bei Auslösung der Rauchableitung (Position 02.01.0020) über potentialfreien Kontakt; das Zusammenwirken mit der Rauchableitung ist nachzuweisen.
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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9 LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Einschließlich Inbetriebnahme und Einweisung des Betriebspersonals.
Die elektrische Zuleitung und Verkabelung von der Steuerung bis zu den Antrieben der Verschattungsanlagen sowie der Netzanschluss der Steuerung sind Leistung des Gewerks Elektrotechnik (LV 019) und nicht Bestandteil dieser Position; der Auftragnehmer hat den Anschlusspunkt, die Anschlussleistung und die erforderlichen Signale rechtzeitig anzugeben und mit dem Gewerk Elektrotechnik abzustimmen.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
1 psch
Eventualpos. ohne GP 2.1.90 Wartung Verschattungsanlagen Dachlichtbänder, 4 Jahre Wartung und Inspektion der kompletten außenliegenden Verschattungsanlage der Dachlichtbänder (4 St motorisierte Markisenanlagen gemäß Position 02.01.0070) für die Dauer von 4 Jahren ab Abnahme (= Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB/B für wartungsbedürftige maschinelle und elektrotechnische Anlagenteile, sofern die Wartung dem Auftragnehmer übertragen ist).
Leistungsumfang je Wartungsgang (mindestens 1x jährlich, nach Herstellervorgabe): Funktionsprüfung aller Antriebe einschließlich Endlagen, Prüfung und Nachstellung der Tuchführungen und der Tuchspannung, Prüfung der Befestigungen und Konsolen, Prüfung des Zusammenwirkens mit der Wind-/Sonnenautomatik (Position 02.01.0080) und mit der Rauchableitung (Position 02.01.0020), Reinigung der Führungsschienen, Kleinteile und Schmierstoffe, Dokumentation im Wartungsnachweis.
Die Pauschale umfasst sämtliche Wartungsgänge der 4 Jahre einschließlich An-/Abfahrt. Abrechnung mit der Schlussrechnung; die Ausführung der Wartungsleistung wird über die Gewährleistungssicherheit abgesichert. Nach Ablauf geht die Wartung in den Rahmenvertrag des Technischen Service des Auftraggebers über.
Der Wartungsbeginn richtet sich nach der Abnahme der jeweiligen Anlage bzw. Teilleistung (nicht nach der Gesamtabnahme); die Wartungsdauer von 4 Jahren läuft ab
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
diesem Zeitpunkt. Verschiebt sich die Abnahme der Anlage, verschiebt sich der Wartungsbeginn entsprechend, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
1 psch NEP
2.1.100 Austausch Isolierverglasung Coworking EG, 850x3064mm Ausbau der bestehenden Isolierverglasung im Bestandslichtband Coworking 7 im Erdgeschoss (Lichtband 10,5 x 4,5 m, Bestandssystem Schüco FWS 60 oder gleichwertig, Baujahr 2019) einschließlich fachgerechter Entsorgung des Altglases.
Liefern und Einbauen neuer Verglasung als 3-fach Kapillar- Isolierglas, lichtstreuend (System OKALUX+ oder gleichwertig), Überkopfverglasung durchsturzsicher nach DIN 18008-6 bzw. GS-BAU-18 (Verbund-Sicherheitsglas unten/raumseitig), Format je Scheibe 850 x 3064 mm, 10 Scheiben für dieses Lichtband (rd. 26,0 m² Glasfläche).
Anforderung Kennwerte: Lichtdurchlässigkeit τv >= 0,22, Gesamtenergiedurchlassgrad g <= 0,18 (wie Position 02.01.0010), Nachweis nach DIN EN 410 mit dem Angebot vorzulegen; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Überkopfverglasung.
Einschließlich Anpassung des Glasfalzes und der Pressleisten an die größere Glasdicke des neuen Aufbaus (Systemfreigabe des Bestandssystems einzuholen und mit dem Angebot vorzulegen), Erneuerung sämtlicher Dichtungen und Pressleisten am Bestandsprofil, Anschluss an die bestehende Dachabdichtung sowie fachgerechte Entsorgung des Altglases.
Aufmaß-Vorbehalt und Abgrenzung Markisenanlage: siehe Vorbemerkungen »Abschnitt 02 - Bestandsoberlichter Erdgeschoss (Einzelarbeitsräume und Coworking)«.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
10,00 St
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2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2.1.110 Austausch Isolierverglasung Coworking EG, 850x1541mm Ausbau der bestehenden Isolierverglasung im Bestandslichtband Coworking 7 im Erdgeschoss (Lichtband 10,5 x 3,0 m, Bestandssystem Schüco FWS 60 oder gleichwertig, Baujahr 2019) einschließlich fachgerechter Entsorgung des Altglases.
Liefern und Einbauen neuer Verglasung als 3-fach Kapillar- Isolierglas, lichtstreuend (System OKALUX+ oder gleichwertig), Überkopfverglasung durchsturzsicher nach DIN 18008-6 bzw. GS-BAU-18 (Verbund-Sicherheitsglas unten/raumseitig), Format je Scheibe 850 x 1541 mm, 10 Scheiben für dieses Lichtband (rd. 13,1 m² Glasfläche).
Anforderung Kennwerte: Lichtdurchlässigkeit τv >= 0,22, Gesamtenergiedurchlassgrad g <= 0,18 (wie Position 02.01.0010), Nachweis nach DIN EN 410 mit dem Angebot vorzulegen; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Überkopfverglasung.
Einschließlich Anpassung des Glasfalzes und der Pressleisten an die größere Glasdicke des neuen Aufbaus (Systemfreigabe des Bestandssystems einzuholen und mit dem Angebot vorzulegen), Erneuerung sämtlicher Dichtungen und Pressleisten am Bestandsprofil, Anschluss an die bestehende Dachabdichtung sowie fachgerechte Entsorgung des Altglases.
Aufmaß-Vorbehalt und Abgrenzung Markisenanlage: siehe Vorbemerkungen »Abschnitt 02 - Bestandsoberlichter Erdgeschoss (Einzelarbeitsräume und Coworking)«.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
10,00 St
2.1.120 Kabelplan motorische Komponenten RA/Verschattung Überführung der Herstellerschaltpläne der elektrisch betriebenen Komponenten dieses Titels in einen vermaßten Kabel- und Installationsplan: Rauchableitungsantriebe (Position 02.01.0030), Verschattungsanlage Dachlichtbänder mit Steuerung und Wetterstation (Positionen 02.01.0070 und 02.01.0080). Der Plan weist die Lage der Anschlusspunkte in Höhe und Breite, den Leitungstyp sowie die Schnittstelle zum Gewerk Elektrotechnik (LV 019) aus.
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 1 Lichtbänder Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
Abstimmung mit dem Gewerk Elektrotechnik und Vorlage des Plans spätestens 4 Wochen vor Montagebeginn der Elektroinstallation der betroffenen Bereiche.
Übergabe als PDF und DWG; Fortschreibung als Revisionsplan bis zur Abnahme.
Abrechnung pauschal.
Dachaufsicht siehe Anlage A13.
1 psch
2.1 Lichtbänder Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 2 Nachweise Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2.2 Nachweise
2.2.10 Statischer Nachweis Lichtband und Verglasung Prüffähige Statik inkl. Glasstatik nach DIN 18008 für Dach- Lichtbänder Erstellen und Liefern einer prüffähigen Statik für die Dach-Lichtbänder zur Vorlage in digitaler Form (PDF). Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Einwirkungen für den Standort unter Berücksichtigung der Gebäudegeometrie und der Gebäudelage
Bestandsteile mindestens:
- Nachweis der Horizontalverglasung nach DIN 18008 inkl. Zusammenstellung der Einwirkungen.
- Statischer Nachweis des Auflagerrahmens (Position 02.01.0040) und dessen Verankerung auf der Stahlkonstruktion des Hallendachs.
- Statischer Nachweis der Befestigungskonsolen der Verschattungsanlage (Position 02.01.0070) an der Lichtbandkonstruktion einschließlich der zugehörigen Wind- und Schneelasten.
- Nachweis der Profilvarianten unter Berücksichtigung der Beanspruchungsdauer, der Alterung und der Temperatureinflüsse im Projekt
- Zusammenstellung der Statik Unterlagen in digitaler Form (als PDF Datei)
1 psch
2.2 Nachweise Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 3 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2.3 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02
2.3.10 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02 Lichtbänder Gewerkspezifische Baustelleneinrichtung für die Leistungen des Abschnitts 02 (Lichtbänder) einrichten, vorhalten und nach erfolgreicher Durchführung aller Arbeiten rückstandslos abbauen und entsorgen. Vorhaltezeitraum 04.01.2027 bis 15.11.2027. Inkl. Vorhaltung für die komplette Dauer der Arbeiten des Abschnitts 02. Inkl. räumen nach Beendigung der Baustelle. Diese Position deckt die eigenständige Baustelleneinrichtung für den zeitlich abgesetzten Bauabschnitt 02 (Lichtbänder, Vorhaltezeitraum 04.01.2027 bis 15.11.2027) ab, zusätzlich zur Baustelleneinrichtung des Bauabschnitts 01 nach Position 01.01.0010.
1 psch
2.3 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02 Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 4 Stundenlohnarbeiten Abschnitt 02 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2.4 Stundenlohnarbeiten Abschnitt 02
2.4.10 Vorarbeiter/ -in Vorarbeiter/ -instunden für Stundenlohnarbeiten des Abschnitts 02 (Lichtbänder). Nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform, Abrechnung nach § 15 VOB/B.
40 h
2.4.20 Facharbeiter/ -in Facharbeiter/ -instunden für Stundenlohnarbeiten des Abschnitts 02 (Lichtbänder). Nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform, Abrechnung nach § 15 VOB/B.
60 h
2.4.30 Hilfsarbeiter/ -in Hilfsarbeiter/ -instunden für Stundenlohnarbeiten des Abschnitts 02 (Lichtbänder). Nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers in Textform, Abrechnung nach § 15 VOB/B.
60 h
2.4 Stundenlohnarbeiten Abschnitt 02 Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung 5 Dokumentation Abschnitt 02 Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag
2.5 Dokumentation Abschnitt 02
2.5.10 Dokumentation Abschnitt 02 Dokumentation aller verbauten Bauprodukte des Abschnitts 02 (Lichtbänder). Zu liefern sind mindestens:
- Fachunternehmererklärung zu den erbrachten Leistungen auf der Baustelle
- Liste aller verbauten Materialien
- Datenblätter, Zulassungen, Daten verbauter Farbtöne
- Fotodokumentation
- Bautagesberichte
- Pläne wie z.B. Ausführungs- und/oder Werkstattzeichnungen
Übergabe in digitaler Form als PDF auf USB-Stick oder per E-Mail an die amtierende Bauleitung.
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2.5 Dokumentation Abschnitt 02 Summe:
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Projekt: 135054-042 Metallbau 2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung
Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR
Zusammenstellung
2.1 Lichtbänder
2.2 Nachweise
2.3 Baustelleneinrichtung Abschnitt 02
2.4 Stundenlohnarbeiten Abschnitt 02
2.5 Dokumentation Abschnitt 02
2 Summe
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Projekt: 135054-042 Metallbau
Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR
Zusammenstellung
1 Abschnitt 01 — Metallbau Innenbereich
2 Abschnitt 02 — Lichtbänder / Dachverglasung
Summe
- 19 % MwSt.
Bruttosumme Metallbau
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