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Informationsblatt
zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal nichtöffentlicher Stellen
Zum Zwecke Ihres beruflich begründeten Zutritts zu einem Dienstobjekt des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA) soll eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck kann die Polizei auf Grundlage Ihrer Einwilligung Ihre im Informationssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt gespeicherten oder im polizeilichen Informationsverbund zwischen Bund und Ländern zum Abruf durch die Polizei bereitstehenden personenbezogenen Daten weiterverarbeiten.
Die Polizei kann dafür Ihre Identität feststellen und zu diesem Zweck auch Ausweisdokumente kopieren oder Kopien von Ausweisdokumenten anfordern.
Das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung kann Ihrer entsendenden Firma übermittelt werden. Dazu werden nicht die ggf. über Sie im polizeilichen Informationssystem gespeicherten Daten übermittelt. Vielmehr beschränkt sich die Übermittlung auf die Einschätzung, ob tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Sie unzuverlässig sind.
Ihr Arbeitgeber/Ihre Firma wurde vorab schriftlich verpflichtet, die Zweckbestimmung der Zuverlässigkeitsüberprüfung einzuhalten und eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten spätestens nach Wegfall dieses Zwecks vorzunehmen.
Zum Zwecke der befristeten Dokumentation des behördlichen Handelns speichert das LKA die bei Ihnen erhobenen Daten sowie das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Ablauf des auf das Ende Ihrer Tätigkeit in einem Dienstobjekt des LKA folgenden Jahres.
Sie haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sofern Sie in die vorgesehene Datenvereinbarung nicht einwilligen, kann die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht durchgeführt werden und Ihnen kann der erforderliche Zutritt zu einem Dienstobjekt des LKA nicht gewährt bzw. untersagt werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 29 SOG LSA i. V. m. § 7 DSUG LSA.
Im Hinblick auf diese Datenverarbeitung bestehen für Sie die Rechte auf Auskunft (§ 13 DSUG LSA), Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (§ 14 DSUG LSA).
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, Lübecker Straße 53 – 63, 39124 Magdeburg
Telefon: 0391 250 0 E-Mail: lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist darüber hinaus erreichbar:
dsb.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Sie haben auch das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gem. § 16 DSUG LSA jederzeit anzurufen. Die Erreichbarkeit lautet: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 34a, 39104 Magdeburg.
LKA ST 11.16 Stand: 01.03.2023