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Auftraggeber: IPS Immobilien- und Projektmanagementgesell- schaft Sachsen-Anhalt mbH
H-07 Metallbau- und Fassadenarbeiten II
Verfahrensbrief
Stand: 09.10.2026
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Auftraggeber: IPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-An- halt mbH Vergabeverfahren: H-07 Metallbau- und Fassadenarbeiten II Verfahrensbrief
- Projektbeteiligte 4
1.1. Auftraggeber und Bauherr 4 1.2. Bauherrenvertretung und Projektsteuerung 4 1.3. Vergabestelle 4
-
Kommunikation 5
-
Auftragsgegenstand 5
-
Verfahrensart / -ziel 6
-
Bezeichnung innerhalb dieses Verfahrensbriefes / Verfahrensleitfadens 6
-
Ausgangslage 7
6.1. Vorstellung des Auftraggebers IPS 7 6.2. Projektbeschreibung 7 6.3. Terminplanung 8
- Phase I – Teilnahmewettbewerb 9
7.1. Einreichung Teilnahmeantrag 9 7.2. Bewerbergemeinschaften 9 7.3. Eignungsleihe und Untervergabe 10 7.4. Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages 11
- Phase II – Angebots- und Verhandlungsphase 13
8.1.1. Bauablauf- und Terminkonzept 14 8.1.2. Kollaborationskonzept 14 8.1.3. Baustellentechnisches Konzept 15 8.1.4. Ergänzende Erläuterungen 15
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Zuschlagskriterien 19
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Bindefrist 22
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Rahmentermine 22
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Schlussbestimmungen 22
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Nachprüfungsstelle 23
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Vertraulichkeit 23
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- Projektbeteiligte
1.1. Auftraggeber und Bauherr
Auftraggeber und Bauherr ist die IPS Immobilien- und Projektmanagementge- sellschaft Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Poege, Breiter Weg 173, 39104 Magdeburg
1.2. Bauherrenvertretung und Projektsteuerung
Stefan Schütt, Projektmanager der IPS
Jacqueline Böhlke, stellv. Projektmanagerin der IPS
1.3. Vergabestelle
Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB Rechtsanwalt Marco Hohensee / Rechtsanwältin Dr. Helena Sitz Alte Jakobsstraße 83-84 10179 Berlin E-Mail: lka@leinemann-partner.de
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- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform über den Menü- punkt „Nachrichten“ zulässig! Teilnahmeanträge sowie Angebote sind aus- schließlich über die Vergabeplattform einzureichen! Sofern der Auftraggeber während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereit- stellt, wird die Vergabestelle diese auf der Vergabeplattform (www.deut- sche-evergabe.de) hochladen. Die nicht registrierten Bewerber werden hierüber nicht gesondert informiert. Es obliegt den nicht registrierten Be- werbern, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informa- tionen bereitstehen.
Achtung: Die vollständigen Vergabeunterlagen (insb. das auszufül- lende Leistungsverzeichnis oder der Vertragsentwurf) werden den 3 bis 5 bestplatzierten Bewerbern zur Verfügung gestellt, nachdem diese die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertraulichkeitsverein- barung (Dokument „02 Vertraulichkeitsvereinbarung Neubau LKA Bar- leben) und Einwilligung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüber- prüfung wirksam unterzeichnet eingereicht haben. Die Vertraulich- keitsvereinbarung und Einwilligung zur Durchführung der Zuverläs- sigkeitsüberprüfung können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
- Auftragsgegenstand
Auftragsgegenstand sind Metallbau- und Fassadenarbeiten II für den Neu- bau des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt. Besonderheiten der Fassa- denbauteile Fenster und Türen sind erhöhte Sicherheitsanforderungen zum Objektschutz wie Widerstandsfähigkeit gegen Einbruch sowie Wider- standsklasse der Verglasung.
Die Metallbau- und Fassadenarbeiten II für den 1- und 2-geschossigen Neubau umfassen:
• Eigene Baustelleneinrichtung
• Werkstatt- und Montageplanung
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• Aluminiumfenster, 1-teilig
• Aluminium-Rohrrahmentüren, 2-teilig
• Stahlblechtüren, 1 und 2-flügelig
• Sektionaltore aus Aluminium Falttore aus Aluminium
• Raffstoreanlagen VHF aus Aluminiumblech VHF Faserzementplat- ten
• VHF Betonfassade
• Reinigung
Weitere Informationen können Sie der Anlage „Umfang der Leistung“ ent- nehmen.
- Verfahrensart / -ziel
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 97 ff. GWB sowie § 3a EU Abs. 2 VOB/A durchgeführt. Für die Angebots-/Verhandlungsphase werden gemäß § 3b EU Abs. 3 VOB/A die- jenigen Bieter eingeladen, die sich nach Auswertung der Teilnahmeanträge gemäß den bekannt gemachten Eignungs-/Auswahlkriterien und der dem- nach erfolgten Feststellung der Rangfolge unter der Höchstzahl von drei bis fünf Bietern befinden. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Budgeteinhaltung.
- Bezeichnung innerhalb dieses Verfahrensbriefes / Verfahrensleitfa- dens
Bei den in diesem Verfahrensleitfaden verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für jegliche Art von männlichen und weiblichen natürlichen Personen sowie für juristische Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber, Bieter, Teilneh- mer, Auftragnehmer etc.“ im Weiteren sowohl natürliche als auch juristi- sche Personen bzw. Bewerber, Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaften ge- meint.
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- Ausgangslage
6.1. Vorstellung des Auftraggebers IPS
Die Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) ist eine einhundertprozentige Gesellschaft des Landes Sachsen-An- halt. Der Aufgabenschwerpunkt dieser Gesellschaft ist die Umsetzung und Betrieb von Großprojekten, in diesem Fall der Neubau des Landeskriminal- amtes Sachsen-Anhalt.
6.2. Projektbeschreibung
In Barleben (nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg) ist der Neubau des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts geplant. Das Grundstück befin- det sich oberhalb der Meitzendorfer Straße. Eigentümer des Grundstücks sowie Bauherr ist Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sach- sen-Anhalt mbH (IPS) eine 100%-ige Tochter des Landes Sachsen-Anhalt. Die Grundstücksfläche sind ca. 79.000 m² unbebaute Ackerfläche. Das Grundstück ist mit Medien von der Meitzendorfer Straße teilerschlossen.
Das LKA ist Zentralstelle der Kriminalpolizei des Landes im Sinne des Bun- deskriminalamtgesetzes (BKAG). Für die Aufgabenerfüllung in den Abtei- lungen sollen an dem neuen Standort 700 Mitarbeiter (mit Fremdpersonal ca. 760 Mitarbeiter) untergebracht werden. Neben der Sammlung, Auswer- tung und Analyse von Daten, gehört die Erstellung landesweiter Kriminali- tätslagebilder und Kriminalitätsbekämpfungskonzepte sowie -strategien zu den Aufgaben des LKA. Auf dem Grundstück sind 238 Stellflächen für Einsatzfahrzeuge unter- schiedlicher Kategorien unterzubringen. Unterschieden wird in frost- frei/überdacht, beheizt und Stellplatz (unter Berücksichtigung der gesetzli- chen Regelungen für die Gebäude-Elektromobilitätinfrastruktur). Weiterhin sind 40 Stellplätze für Dienst und Besucher KFZ (Höhe bis 2,40m) vorzu- halten. Stellplätze für die Privat-Kfz. des Personals (einschließlich Fremd- personal) sind ebenfalls eingeplant.
Weiterhin soll die Planung und Ausführung eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Woh- nen, Stadtentwicklung und Bauwesen ermöglichen.
Die Vorgaben zum Thema nachhaltiges Bauen erfolgen durch den vom AN beauftragten Berater. Ziel ist die Zertifizierbarkeit mindestens nach dem Qualitätsstandard „Silber“ des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen
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(BNB) des Bundes bezogen auf die Systemvarianten Bürogebäude, Labor- gebäude und Außenanlagen zu ermöglichen, sodass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diese Zertifizierung auf Antrag zu erreichen.
Grundstück:
Das Grundstück befindet sich nördlich des Meitzendorfer Wegs in der Ge- meinde Barleben, die südlich der Landeshauptstadt Magdeburg gelegen ist.
Nur Schemenhafte Darstellung.
6.3. Terminplanung
Für die Metallbau- und Fassadenarbeiten II ist ein Ausführungszeitraum von voraussichtlich Juni 2027 bis Oktober 2027 vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat mit der Erbringung seiner Leistungen spätestens 2 Wochen nach der Zuschlagserteilung zu beginnen.
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- Phase I – Teilnahmewettbewerb
Interessierte Unternehmen sind zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung dar- gestellten Eignungskriterien werden geeignete Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden – eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt – die Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
7.1. Einreichung Teilnahmeantrag
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß der in der Auftragsbe- kanntmachung genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Der Teilnah- meantrag besteht aus den in der Auftragsbekanntmachung geforderten Er- klärungen und Nachweisen. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags wer- den von dem Auftraggeber Formblätter zur Verfügung gestellt, die zu ver- wenden sind.
Fragen zum Verfahren oder zum Projekt sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ver- fahren vom Auftraggeber oder deren Beratern zu erlangen. Fragen sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sofern fachliche Fragen auftreten, sind diese bis spätestens 10 Tage vor Abgabefrist der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform zu stellen. Später eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform über die Vergabeplatt- form einzureichen. Die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist in der Vergabeplattform hinterlegt.
7.2. Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklä- rung Bietergemeinschaft gemäß Vordruck des Auftraggebers einzureichen. Bewerbergemeinschaften haben den Teilnahmeantrag lediglich einmal ein- zureichen.
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Folgende Bestandteile des Teilnahmeantrags sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
▪ Unternehmensdaten und Ansprechpartner ▪ Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei Kapitalgesellschaften ▪ Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung ▪ Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ▪ Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug zu Russland
7.3. Eignungsleihe und Untervergabe
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Teilnah- meantrag die Eigenerklärung Einsatz der Nachunternehmer gemäß dem Vordruck des Auftraggebers einzureichen und die dort geforderten Anga- ben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung des Drittunternehmens) mit seinem Teilnahmeantrag vorlegt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unter- nehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hin- blick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bewerber und das Drittunternehmen für die Auf- tragsausführung im Umfang der Eignungsleihe als Gesamtschuldner.
Dritte, deren Kapazitäten der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde nutzt, müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis der Eignung sind für diese Dritte in jedem Fall mit dem Teilnah- meantrag die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ein Organigramm vorzulegen, aus dem die geplante Projekt- struktur unter Beteiligung Dritter hervorgeht. Die übrigen Bestandteile des Teilnahmeantrags sind insoweit auch für Dritte vorzulegen, wie sich der Bewerber auf die in dem jeweiligen Dokument des Dritten dokumentierte Eignung beruft.
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7.4. Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in einem dreistufi- gen Verfahren.
Stufe 1: Formalprüfung Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderun- gen des § 13 EU VOB/A genügen. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Eignungsprüfung Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Erklä- rungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet ist, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und ob der Bewerber die aufge- stellten Mindeststandards gemäß Bekanntmachung erfüllt.
Bitte beachten Sie insbesondere die Mindestanforderungen an die Refe- renzen,
Erforderlich ist die Einreichung von zwei Referenzprojekten über ver- gleichbare Leistungen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn das Referenz- projekte folgende Voraussetzungen erfüllt:
Referenz für die eigenverantwortliche Ausführung von Metallbau- und Fas- sadenarbeiten II im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zur Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge. Die Referenzen sollen Metallbau- und Fassadenarbei- ten II umfassen, die hinsichtlich Umfang, Sicherheitsanforderungen und Komplexität mit dem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind. Erfüllt eine Referenz eines Bewerbers mehrere der vorgenannten Anforderungen ist eine Mehrfachnennung dieser Referenz möglich.
Es wird empfohlen, das Muster in Formblatt 4 des Teilnahmeantrags zu verwenden. Das Muster ist entsprechend der Anzahl der Referenzen zu vervielfältigen und als Anlagen 5a, 5b, 5c, etc. beizufügen.
Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unter- nehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen ge- eignet ist.
Mindestanforderungen:
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Die Referenz muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen, damit sie vom Auftraggeber als vergleichbar qualifiziert wird (Mindestanforderun- gen):
Art des Projekts: Metallbau- und Fassadenarbeiten eines vergleichbaren Gebäudes (z. B. Gebäude der Bundeswehr, Polizei, BND, MAD, Zoll, La- bore, Universitäts-/ Institutsgebäude, Krankenhäuser, Forschungsgebäude etc.).
Leistungsumfang der Referenzen: Die Referenzen müssen die vollständige Ausführung von Metallbau- und Fassadenarbeiten umfassen, dabei mindestens die folgenden Leistungen (Beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise):
o Eigene Baustelleneinrichtung mit Vorhaltung o Aluminiumfenster o Raffstoreanlagen o VHF aus Aluminiumblech o Reinigung o Sektionaltore, Falttore o VHF Betonfassade o VHF Faserzement o Fenster, Türen und Tore mit Anforderungen an Einbruch- schutz, elektronische Überwachung, Zutrittskontrolle und Vi- deoüberwachung • Baukosten: Das Referenzprojekt muss für Metallbau- und Fassa- denbauarbeiten Kosten von mindestens EUR 1 Mio. netto aufwei- sen. • Zeitraum: Die Ausführung der Leistung muss innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt sein (01.01.2016 bis zum Abgabeschluss der Teil- nahmeanträge). • BGF: 4.000 m² • BRI: 15.000 m³
Hinweise: Die abgefragten Mindestleistungen sind durch die 2 Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., dass nicht jedes Referenzprojekt für sich genommen alle Leistungen abdecken muss.
Die Leistungen o Sektionaltore, Falttore und
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o Fenster, Türen und Tore mit Anforderungen an Einbruch- schutz, elektronische Überwachung, Zutrittskontrolle und Vi- deoüberwachung Können durch gesonderte Referenz(en) nachgewiesen werden, die nicht zwingend die anderen Mindestanforderungen an die Referenz erfüllt/en.
Reicht ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft nicht mindestens zwei diesen Anforderungen entsprechende Referenzen ein (auch nicht im Wege der Eignungsleihe), gilt der Bewerber / Bewerbergemeinschaft als zur Leis- tungserbringung ungeeignet und dessen/deren Teilnahmeantrag kann nicht berücksichtigt werden.
Stufe 3: Bewerberauswahl Die drei bis fünf bestplatzierten Bewerber werden zur Teilnahme am Ver- handlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Vorausgesetzt, mehr als drei geeignete Bewerber haben einen wertbaren Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber die am besten geeig- neten Bewerber ausschließlich anhand der eingereichten Referenzen er- mitteln. Die Bewerber mit den besten, das heißt vergleichbarsten Referen- zen werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber gem. § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A elektronisch zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
- Phase II – Angebots- und Verhandlungsphase
Nachdem der Auftraggeber die drei bis fünf am besten geeigneten Bewer- ber ermittelt hat, führt er mit diesen Unternehmen die Phase 2 des Verga- beverfahrens durch.
8.1. Indikative Erstangebote
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber die drei bis fünf am besten geeigneten Unternehmen auf, ein indikatives Er- stangebot einzureichen. Mit ihrem indikativen Erstangebot haben die Bieter insbesondere folgende Unterlagen (Angebotsbestandteile) einzureichen:
• Angebotsvordruck • Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
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• Bauablauf- und Terminkonzept • Kollaborationskonzept • Bautechnische Konzepte • Formblatt VHB 222 oder 221 • GAEB-Datei • Ggf. Anmerkungen zum Vertragsentwurf
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anmerkungen, die Sie ggf. zum Ver- tragsentwurf haben, mit dem Erstangebot einzureichen sind. Über den Vertrag wird ausschließlich im Rahmen des ersten Verhandlungsge- sprächs gesprochen.
8.1.1. Bauablauf- und Terminkonzept
Die Bieter haben ein Konzept zum Bauablauf mit einem Terminablaufplan für die Auftragsausführung inklusive Meilensteinen einzureichen.
In dem Konzept ist insbesondere darzustellen: Ablaufterminplan für Werk- statt- und Montageplanung, Bestellung, Produktion, Montagedauer vor Ort, jeweils in Koordination mit den Vor-, Nach- und Nebengewerken
Bauablauforganisation:
• unter Berücksichtigung der Anliefer- und Lagerkapazitäten sowie der Just-in-time-Montage
• unter Berücksichtigung der gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Vor-, Nach- und Nebengewerke
• unter Berücksichtigung der eingesetzten Montagehilfsmittel
Die Darstellung darf einen Umfang von 5 DIN-A3 Seiten nicht überschrei- ten.
8.1.2. Kollaborationskonzept
Die Bieter haben ein Konzept für die Projektorganisation einschließlich Zu- ständigkeiten, Personaleinsatzplanung für die Produktions- und Montage- abläufe, interne Zusammenarbeit, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Zusam- menarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber und deren Vertreter (Projekt- steuerer, Generalplaner) einzureichen. Dabei ist die mögliche Arbeitsweise in der 3D Modellierung darzustellen.
Die Darstellung darf einen Umfang von 3 DIN-A4 Seiten nicht überschrei- ten.
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8.1.3. Baustellentechnisches Konzept
Die Bieter haben im baustellentechnischen Konzept unter technischen Ge- sichtspunkten zu erläutern, wie geplant ist nachstehende Aspekte auszu- führen:
• Einbringen der Fassadenbauteile in das Gebäude bzw. am Gebäude
• Die Montage der wesentlichen Fassadenbauteile Fenster und Vor- hangfassaden
• Welche Bauteile vorgefertigt angeliefert werden und welche Bau- teile vor Ort zusammengefügt werden, insbesondere und wie si- chergestellt wird, dass die vorgefertigten Bauteile rechtzeitig auf der Baustelle zur Verfügung (Just-in-time) stehen. Die eigene Baustel- leneinrichtung
• ggf. Vorfertigung
In den Konzepten ist insbesondere darzustellen wie die zuvor genannten Punkte im Abwicklungsprozess in Verbindung mit der Baustellenlogistik und dem Montagekonzept stattfinden werden.
Die Darstellung darf einen Umfang von 5 DIN-A3 Seiten nicht überschrei- ten.
8.1.4. Ergänzende Erläuterungen
Das indikative Erstangebot ist über das Vergabeportal in digitaler Form in frei lesbaren Formaten (vorzugsweise PDF) einzureichen.
Die Konzepte einschließlich der geforderten ergänzenden Erläuterungen sind dem Auftraggeber im Rahmen des ersten Verhandlungsgespräches vorzustellen und zu erläutern.
Soweit Bieter auf Grundlage der bereits vorhandenen Unterlagen Änderun- gen zum Leistungsumfang vorschlagen möchten, hat dies auf einer geson- derten von den Bietern zu erstellenden Unterlage zu erfolgen. Über diese Änderungsvorschläge kann dann ggf. im Rahmen der Verhandlungsge- spräche verhandelt werden. Das Erstangebot ist aber auf Grundlage des beigefügten Vertrages/der veröffentlichten Vergabeunterlagen zu erstellen. Das Erstangebot muss zuschlagsfähig sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen.
Sollten Bieter Änderungswünsche/Anmerkungen zu dem vom Auftraggeber bereitgestellten Vertragsentwurf haben, sind diese Anmerkungen ebenfalls mit Abgabe der indikativen Angebote einzureichen.
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Unvollständige Angebote können nicht gewertet werden. Der Auftraggeber behält sich insoweit aber die Nachforderung etwaig fehlender, unvollstän- diger oder fehlerhafter Angaben vor, soweit dies gem. § 16a EU VOB/A zulässig ist.
8.2. Verhandlungen Nach erster formaler und inhaltlicher Prüfung der eingegangenen Erstan- gebote ist beabsichtigt, mit sämtlichen Bietern, deren Erstangebote fristge- mäß, vollständig und formal einwandfrei sind, einen Verhandlungstermin durchzuführen. Diese Gespräche werden voraussichtlich im Oktober 2026 stattfinden. Die vom Auftraggeber geladenen und abgestimmten Termine sind wahrzunehmen. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Ver- fahren.
Die Bieter erhalten gesonderte Einladungen zu dem jeweiligen Verhand- lungstermin mit weiteren Hinweisen / Einzelheiten zu Ablauf, Umfang, In- halt, Teilnehmerkreis, Ort und Dauer des Termins nach Ablauf der Ange- botsfrist. Die Verhandlungen sollen in Präsenz in Magdeburg stattfinden. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, diese Termine per Videokon- ferenz abzuhalten, sofern dies organisatorische Gründe beim Auftraggeber erfordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, unter dem Eindruck der Verhandlungs- gespräche seinen Vertragsentwurf zu überarbeiten und mit Aufforderung zur Abgabe der überarbeiteten Angebote den Bietern einen finalen Vertrag vorzulegen, den die Bieter zwingend bei Abgabe ihrer überarbeiteten An- gebote zu berücksichtigen haben.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, während oder nach Durchführung der Verhandlungstermine den Bietern individuelle Anpassungs- bzw. Über- arbeitungsvorschläge zu den präsentierten Konzepten zu unterbreiten, die die Bieter bei Legung ihres überarbeiteten Angebots berücksichtigen soll- ten.
Der Auftraggeber beabsichtigt nach Durchführung der 1. Verhandlungs- runde eine zweite Verhandlungsrunde durchzuführen. Er behält sich vor, eine zusätzliche dritte Verhandlungsrunde durchzuführen, sofern er das für notwendig erachtet.
8.3. Zweitangebote und weitere Verhandlungen
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Nach der Durchführung der ersten Verhandlungsrunde erhalten die Bieter die Gelegenheit, ihre indikativen Erstangebote anzupassen und Zweitan- gebote einzureichen.
Der Auftraggeber wird die Zweitangebote anhand der Zuschlagskriterien prüfen und bewerten. Im Anschluss behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren nur mit den drei Bietern, die bisher die wirtschaftlichsten Ange- bote gemäß den Zuschlagskriterien eingereicht haben, fortzuführen. Die übrigen Bieter werden in diesem Fall über die Auswahlentscheidung und die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren informiert.
8.4. Abschluss der Verhandlungsphase / Aufforderung zur Abgabe von fi- nalen Angeboten
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, inner- halb einer angemessenen Frist (voraussichtlich ca. 2 Wochen) finale An- gebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die ursprünglich be- kanntgemachten Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der mit den Bietern geführten Verhandlungen hinsichtlich verschiedener Aspekte (z.B. hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen oder auch in vertraglicher Hin- sicht) zu modifizieren.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, mit Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote bislang nicht vorgesehene besondere Leistungen zu ver- langen und hierzu Vorschläge der Bieter aus ihren Angebotsunterlagen auf- zugreifen.
8.5. Finale Angebote
Die zur Abgabe von finalen Angeboten aufgeforderten Bieter haben auf Grundlage der finalen Vergabeunterlagen sowie der ihnen ggf. individuell erteilten Anpassungs- bzw. Überarbeitungsvorschläge die Möglichkeit ihre Angebote zu überarbeiten. Bieter können sämtliche von ihnen ursprünglich mit ihrem Erst- und Zweitangebot eingereichten Unterlagen im Rahmen der Einreichung ihres finalen Angebots überarbeiten und anpassen. Insoweit sollten die Bieter die entsprechenden Hinweise des Auftraggebers aus der Verhandlungsphase berücksichtigen. Wollen Bieter keine Änderungen an ihren bereits eingereichten Unterlagen vornehmen, haben sie ausdrücklich auf die weiterhin bestehende Gültigkeit ihrer bereits eingereichten Unterla- gen zu verweisen. Weitere Einzelheiten werden den Bietern mit Aufforde- rung zur Abgabe finaler Angebote mitgeteilt.
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Der Auftraggeber behält sich vor, (nur) mit den nach Wertung der finalen Angebote 1-2 besten Bietern Bieter-/Aufklärungsgespräche zu führen, in denen diese Bieter dann ggf. ihre überarbeiteten Konzepte zu erläutern haben.
8.6. Form und Frist der Angebotseinreichung
Die Angebote müssen elektronisch übermittelt und verschlüsselt sein. Bitte nutzen Sie hierfür den Projektraum auf der Vergabeplattform. Zur elektro- nischen Angebotsabgabe genügt die Textform, d.h. es ist keine Unterschrift oder elektronische Signatur notwendig. Bei einem elektronischen Angebot in Textform ist der Name des Erklärenden anzugeben. Bei natürlichen Per- sonen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen die Firma. Alle zum Angebot gehörenden Anlagen sind eindeutig als solche zu kennzeich- nen. Die Angebote sind in Dateiformaten kompatibel mit MS Office oder Adobe Acrobat Reader einzureichen. Für den ordnungsgemäßen und frist- gerechten Eingang sind die Bieter verantwortlich.
Angebote sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Etwaige Änderungen an Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Auf etwaig bestehende Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ist die Kontaktstelle unverzüglich und vor Abgabe des Erstangebots hinzuweisen.
8.7. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
8.8. Bieterfragen Sollten Fragen oder Änderungswünsche zu den Vergabeunterlagen beste- hen, können diese bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Text- form über den Menüpunkt „Nachrichten“ im Vergabeportal auf www.deut- sche-evergabe.de an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantwor- ten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfü- gung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden.
8.9. Allgemeine Bestimmungen
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Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften sind nur aus wichtigem Grund, der außerhalb des Einflussbereichs der Mitglieder der Bietergemeinschaft liegt, und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies gilt in gleicher Weise für einen Austausch von benannten Nachunternehmern.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die in diesen Vergabeunterla- gen enthaltenen Regelungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird den Bietern schnellstmöglich im Wege der Veröffentlichung auf der Vergabe- plattform mitgeteilt.
Alle Angebotsunterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Nach Abschluss der Prüfung und Wertung der Angebote wird der Auftrag- geber die nicht berücksichtigten Bieter über die geplante Zuschlagsertei- lung informieren. Nach Ablauf einer Stillhaltefrist wird der Auftraggeber dem Bieter mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag erteilen.
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das im Rahmen der bekanntge- machten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leis- tung erwarten lässt (höchste Punktzahl).
Die Zuschlagskriterien sind:
| Nr. | Zuschlagskriterium | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Bauablauf- und Terminkonzept, inklusive Ablaufterminplan Werkstatt- und Montagepla- nung und Bauablauforganisation | 15 % |
| 2 | Kollaborationskonzept, Personaleinsatzpla- nung | 10 % |
| 3 | Baustellentechnische Konzepte | 20 % |
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| • Einbringkonzept der Fassadenbauteile in bzw. am Gebäude • Montagekonzept der Fenster und Vor- hangfassade • Eigene Baustelleneinrichtung • Konzept zur Anlieferung der vorgefer- tigten Bauteile und Zusammenfügen der Bauteile vor Ort | ||
|---|---|---|
| 4 | Gesamtpreis | 50 % |
| 5 | Wartungskosten für 5 Jahre | 5% |
| Summe 1 bis 5 | 100 % |
9.1. Wertung
In den jeweiligen Zuschlagskriterien können Bieter jeweils maximal 4 Punkte erhalten. Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, dessen An- gebot im Rahmen der bekanntgemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (höchste Punktzahl erzielt).
Nichtpreiskriterien
Bei den Nichtpreiskriterien (Zuschlagskriterien 1 bis 3) erfolgt die Bewer- tung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 4 Punkte die beste Bewertung und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen:
4 = exzellent, 3 = gut, 2 = ausreichend, 1 = mangelhaft, 0 = ungenügend
Die Zuschlagskriterien 1 – 3 werden im Einzelnen wie folgt bewertet:
• 0 Punkte: Kein Konzept eingereicht • 1 Punkt: Erhebliche Abweichungen vom idealen Konzept. Der Inhalt weicht wesentlich von den Anforderungen und Vorstellungen des Auftraggebers ab. Aufgrund erheblicher Defizite ist eine erfolgreiche Umsetzung nicht oder kaum zu erwarten.
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• 2 Punkte: Das Konzept ist lückenhaft und berücksichtigt wesentliche Aspekte nicht oder nur höchst oberflächlich. Das Konzept lässt le- diglich eine unter dem Durchschnitt liegende Umsetzung erwarten. • 3 Punkte: Das Konzept enthält konkrete Beschreibungen und be- rücksichtigt alle genannten Aspekte. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber erkennbar. Das Konzept entspricht den Anfor- derungen und Vorstellungen des Auftraggebers in vollem Umfang. • 4 Punkte: Die Voraussetzung für die Vergabe von 3 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt das Konzept die beste Umsetzung der Aufgabe erwarten. Der Auftraggeber ist nicht ge- zwungen die höchste Punktzahl zu vergeben. Die Entscheidung, ob er die Note „exzellent“ vergibt, steht vielmehr in seinem freien Er- messen.
Preiskriterien
Bei den Preiskriterien (Zuschlagskriterien 4 und 5) erhält der Bieter die höchste Punktzahl (4 Punkte), der jeweils den günstigsten Preis gemäß Angebotsvordruck anbietet. Reichen mehrere Bieter ein wertbares Angebot ein, wird zur Bewertung der Preiskriterien wie folgt vorgegangen:
4 Punkte erhält der im Bietervergleich niedrigste angebotene Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, das dem Zweifachen des niedrigsten Preises im Bietervergleich entspricht. Die Punktebewertung für die dazwi- schenliegenden Angebotsgesamtpreise erfolgt über eine lineare Interpola- tion mit zwei Nachkommastellen.
Maßgeblich sind die Angaben des Bieters im Angebotsvordruck.
Damit gilt folgende Formel: (2×𝑃𝑚𝑖𝑛)−𝑃𝑖 𝑃3= ( ×4) 𝑃𝑚𝑖𝑛
• 4: erreichbare Höchstpunktzahl • Pmin: niedrigster Preis • Pi: individueller Preis des zu bewertenden Bieters • P3: Punktzahl für das Zuschlagskriterium
- Vertragsschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, das heißt das Angebot, das aufgrund der oben genannten Zuschlagskriterien und de-
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ren Gewichtung die höchste Punktzahl erzielt. Der Vertrag kommt mit Zu- schlagserteilung zustande, die für 02/2027 geplant ist. Im Nachgang zur Zuschlagserteilung wird der Vertrag zu Dokumentationszwecken durch den Auftraggeber und den ausgewählten Bieter unterzeichnet.
- Bindefrist
Die Bindefrist des finalen Angebots wird voraussichtlich am 16.04.2027 en- den.
- Rahmentermine
Aus den dargestellten Verfahrensbestimmungen ergibt sich der nachfol- gende (voraussichtliche) Zeitplan. Der Zeitplan ist nicht verbindlich. Einen Anspruch der Bieter auf Einhaltung des Zeitplans besteht nicht.
▪ Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung 09.10.2026 ▪ Ende der Teilnahmefrist 09.11.2026, 10:00 Uhr ▪ Aufforderung zur Abgabe der indikativen Erstangebote 13.11.2026 ▪ Frist zur Einreichung der indikativen Erstangebote 10.12.2026 ▪ 1. Verhandlungstermin 21. - 22.12.2026 ▪ Aufforderung zur Abgabe der indikativen Zweitangebote 23.12.2026 ▪ Frist zur Einreichung der indikativen Zweitangebote 11.01.2027 ▪ 2. Verhandlungstermin 14.und 15.01.2027 ▪ Aufforderung zur Abgabe von finalen Angeboten 22.01.2027 ▪ Frist zur Einreichung finaler Angebote 29.01.2027, 10:00 Uhr ▪ Versand der Vorabinformationsschreiben 05.02.2027 ▪ Zuschlagserteilung/Vertragsschluss 16.02.2027 ▪ Leistungsbeginn 2 Wochen nach Zuschlag ▪ Zuschlags- und Bindefrist 16.04.2027 ▪ Ausführungsbeginn Montage Baustelle 02.06.2027
- Schlussbestimmungen
Verspätet eingehende Teilnahmeanträge oder Angebote werden nicht be- rücksichtigt.
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Kosten zur Erstellung des Teilnahmeantrages sowie des Angebots und der Konzepte sowie für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, son- dern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt, beziehungsweise sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet wird. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadensersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprü- che der Bieter ausgeschlossen. Es besteht daher bei den Bietern kein Ver- trauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahie- rungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
- Nachprüfungsstelle
Die zuständige Stelle für die Nachprüfung von behaupteten Vergabe- rechtsverstößen ist die
Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 / 514-1529 oder -1536 (beides Geschäftsstelle)
Telefax: 0345 / 514-1115
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Vertraulichkeit
Diese Vergabeunterlagen einschließlich ihrer Anlagen sowie alle weiteren vom Auftraggeber im Lauf des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Empfängers bekannt werden. Vergabeunterlagen dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, verviel- fältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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