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BN - Anweisung zum Schutz von Leitungen 02.2023.pdf

Metallbau-, Stahlbau-, Verglasungs- und Rollladenarbeiten für das Hardtbergbad

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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ANWEISUNG zum Schutz von Leitungen (Februar 2023) Seite 1 von 3 -Herausgeber: BonnNetz GmbH, im Auftrag der Stadt Bonn (Außerdem sind evtl. einige Anweisungen der in der Adressenliste genannten Dienststellen/Unternehmen zu beachten)

Die im Erdreich und im Freien verlegten Leitungen sind ein Bestandteil rechtzeitig unter Hinzufügung der entsprechenden von öffentlichen und privaten Zwecken dienenden Anlagen Planungsunterlagen schriftlich anzuzeigen. (Fernmeldeanlagen, Stromversorgungsnetz, Straßen- und Stadtbahnen, Signal- und Sicherungsanlagen, Gas- und 5. Die Regeln der Technik sowie die besonderen Regeln der Wasserleitungen, Kanalisationsanlagen, Fernheizleitungen und Betreiber sind einzuhalten. Vorhandene Kabel und Leitungen Flüssigkeitspipelines). Sie können durch Arbeiten, die in ihrer Nähe dürfen nicht überbaut oder bepflanzt werden. Zu Überbauungen durchgeführt werden, beschädigt werden. Durch derartige zählen auch Kabel, Schächte, Leuchten und andere ortsfeste Beschädigungen wird immer ein Teil der oben bezeichneten Anlagen Objekte. Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Dennoch erheblich gestört und somit das öffentliche Interesse in geplante Überbauungen oder Bepflanzungen müssen dem Mitleidenschaft gezogen. Beschädigungen an Anlagen, die Betreiber rechtzeitig schriftlich angezeigt und freigegeben öffentlichen Zwecken dienen, sind nach den §§ 316 b und 317 StGB werden. Spülbohrungen und Pressungen sind ebenfalls strafbar, im Falle der Fernmeldeanlagen (§ 317) auch dann, wenn sie anzuzeigen. Hierbei gelten größere Sicherheitsabstände nach fahrlässig begangen werden. Außerdem ist derjenige, der für die Angaben der Betreiber. Die „Ergänzung der Anweisung zum Beschädigungen verantwortlich ist, dem Betreiber der Anlagen und Schutz unterirdischer Leitungen“ ist zu beachten. Freigelegte evtl. sogar Dritten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Es liegt Leitungen sind gegen Frost und Beschädigung selbsttragend zu daher im Interesse derjenigen, die Arbeiten ausführen, äußerste schützen. Eingebrachte Sicherungen sind beim Verfüllen zu Vorsicht walten zu lassen. Dabei ist zur Verhütung von entfernen. Beschädigungen insbesondere folgendes zu beachten: 6. Sind unterirdische Leitungsanlagen vorhanden, so ist die

  1. Bei Arbeiten jeder Art am oder im Erdreich, also bei Aufnahme der Arbeiten den in Betracht kommenden Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, Setzen von Dienststellen bzw. Unternehmen rechtzeitig vorher schriftlich, in Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen, Spundwänden, eiligen Fällen fernmündlich voraus, mitzuteilen, damit – wenn Bohrern und Dornen, sowie an oder in der Nähe von nötig, durch Beauftragte an Ort und Stelle nähere Hinweise über Freileitungen besteht immer die Gefahr, dass Leitungen die Lage der Leitungsanlagen gegeben werden können. beschädigt werden. Bei Stromversorgungskabeln und

  2. Darüber hinaus ist jede unbeabsichtigte Freilegung von Freileitungen besteht neben der Gefahr der Leitungen den in der Adressenliste angeführten Dienststellen Sachbeschädigungen und dem Eintreten von unmittelbaren bzw. Unternehmen unverzüglich und auf dem schnellsten Wege Folgeschäden u.U. auch Lebensgefahr durch Stromeinwirkung mitzuteilen. Freigelegte Kabel sind zu sichern, insbesondere vor oder Absturz für die dort arbeitenden Personen. Bei Gasrohren Beschädigung und Diebstahl. besteht evtl. Explosionsgefahr. Bei Fernwärmeleitungen besteht Beachten Sie: Schon das Berühren einer Leitung kann unter Verbrühungsgefahr. Umständen lebensgefährlich sein. Ebenso besteht

  3. Freileitungen hängen im Allgemeinen in einem Abstand von 0,5 Stromschlaggefahr im Bereich des sogenannten – 1 m von Bäumen und 0,2 – 2,5 m von Bauwerken entfernt. Spannungstrichters. Die Erdarbeiten sind an Stellen mit Ebenso ist ein Abstand von 1,5 – 7 m von Verkehrsanlagen sowie freigelegten Leitungen bis zum Eintreffen eines von der 1,25 –5 m zu anderen Freileitungstrassen üblich. Die Leitungen Dienststelle Beauftragten einzustellen. hängen in einer Höhe von 0,4 – 2,5 m über den Dächern. Dabei

  4. Bei Erdarbeiten in der Nähe von Leitungen darf mit spitzen oder wird ein Abstand von 0,4 – 2,5 m von Schornsteinen und Fenstern scharfen Werkzeugen (Bohrer, Pickel, Spaten, Stoßeisen) nur mit sowie 0,4 – 1 m von Antennen und Blitzschutzanlagen größter Vorsicht gearbeitet werden. Sie sind so zu handhaben, eingehalten. dass sie höchstens bis zu einer Tiefe von 10 cm über den

  5. Kabel liegen im Allgemeinen in einer Tiefe von 0,60 (bei Leitungen in das Erdreich eindringen. Für die weiteren Arbeiten Kommunikationsanlagen auch 0,40) bis 1,20 m unter der sind stumpfe Geräte, wie Schaufeln usw. zu verwenden, die Oberfläche. Gas- und Wasserleitungen sind in der Regel mit einer möglichst waagerecht zu führen und vorsichtig zu handhaben Überdeckung von ca. 0,5 - 1,5 m verlegt. Der vermehrte Einsatz sind. Spitze Geräte (Dorne, Schnurpfähle) dürfen oberhalb von von Kunststoffrohren erfordert im Näherungsbereich besondere Leitungen nicht eingetrieben werden. Da sowohl mit Sorgfalt. Teilweise sind auch Fernmeldekabel (Kupfer/Glasfaser) Abweichungen der Leitungstrasse wie auch mit breiteren mitverlegt. Ferngas- und Fernwasserleitungen (Gashochdruck) Leitungstrassen gerechnet werden muss, sind die gleichen sind in der Regel in einem Schutzstreifen von 6 – 10 m mit einer Vorsichtsmaßnahmen auch in einer Breite von je 1 m rechts und Erddeckung von ca. 1 – 3 m verlegt worden. Die Deckung kann links der bezeichneten Leitungstrasse zu beachten, wenn nicht in Ausnahmefällen auch geringer sein. Dies gilt auch für das evtl. von den angeführten Dienststellen bzw. Unternehmen eine innerhalb des Schutzstreifens mitverlegte Fernmeldekabel. Eine größere Breite für den möglichen Leitungs- oder Kabelbereich abweichende –insbesondere geringere- Tiefenlage ist wegen angegeben wird. Ist die Lage und Tiefe der Leitungen nicht Kreuzung anderer Anlagen infolge nachträglicher Veränderung genau bekannt, so ist besondere Vorsicht geboten. Lage und der Deckung durch Straßenumbauten und dergl. sowie aus Tiefe sind durch Suchschlitze festzustellen. Mit maschinellen anderen Gründen möglich. Die Kabel können in Rohren oder Baugeräten darf nur in einem solchen Abstand von Leitungen Formsteinen eingezogen, mit Schutzhauben aus Ton bzw. Beton gearbeitet werden, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. oder mit Abdeckplatten, Backsteinen usw. abgedeckt oder auch Die im Bereich der Tiefbauarbeiten befindlichen Hydranten und frei im Erdreich mit oder ohne Warnband verlegt sein. Rohre, Absperrschieber sind während der Bauarbeiten vor Abdeckungen Warnbänder usw. schützen die Kabel jedoch nicht Beschädigung zu schützen und müssen jederzeit funktionsfähig unbedingt gegen mechanische Beschädigungen. Sie sollen und bedienbar sein. Sowohl vor Beginn als auch nach lediglich den Aufgrabenden auf das Vorhandensein von Kabeln Beendigung der Tiefbauarbeiten ist gemeinsam mit dem aufmerksam machen (Warnschutz). Bei der Verlegung neuer Versorgungsunternehmen eine Funktionsprüfung der Kabel die nicht zum öffentlichen Versorgungsnetz gehören darf vorhandenen Armaturen durchzuführen. Beschädigungen der Schutzabstand 10 cm nicht unterschritten werden. während der Bauzeit gehen voll zu Lasten der Tiefbaufirma.

  6. Vor der Aufnahme von Arbeiten der unter 1. bezeichneten Art 9. Freigelegte Kabel, Kabelformzüge und Kabelschutzrohre sind mit am oder im Erdreich sowie an oder in der Nähe von Freileitungen aller Vorsicht abzufangen, mechanisch zu sichern und in ihrer ist deshalb rechtzeitig durch die bauausführende Firma bei den ursprünglichen Lage zu belassen. Eine Benachrichtigung der in der Adressenliste aufgeführten Dienststellen festzustellen, ob Versorgungsträger ist zu veranlassen. In Gräben, in denen und wo in der Nähe der Arbeitsstelle Leitungen verlegt sind. Als Leitungen freigelegt sind, ist das Erdreich zunächst nur bis in Nachweis für die ordnungsgemäße Feststellung gilt nur eine Höhe des Leitungsplanums einzufüllen und fest zu stampfen. Es quittierte Eintragung in den bei den Dienststellen geführten ist eine Sandbettung einzubringen, die glatt und steinfrei ist. Auf Auskunftsverzeichnissen. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass die Leitungen ist eine Sandschicht in entsprechender Stärke Planungsvorhaben die den Schutzstreifenbereich von aufzubringen. Die Kabel sind dann wieder mit den Gashochdruck- und Fernwasserleitungen tangieren bzw. Abdeckhauben und dergl. abzudecken. Die weitere Verfüllung Auswirkungen auf diese haben könnten, dem Betreiber von Gräben und das Abstampfen haben nach Anweisung der

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ANWEISUNG zum Schutz von Leitungen (Februar 2023) Seite 2 von 3 Dienststelle bzw. des Unternehmens zu erfolgen. Es ist nach den BonnNetz GmbH, "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Haus der Netze, Karlstr. 2-6, 53115 Bonn Erdarbeiten im Straßenbau" ZTVE-StB 94 "Baugruben und Dokumentation (Karlstraße 2-6) Leitungsgräben" (Rohre, Kabel) und ZTV A-StB 12, Abschnitt 4 Tel.: 0228 711-3407, Fax-Nr.: 0228 711-3650 "Verfüllen und Verdichten" zu verfahren. Außerdem ist bei Gas Email: leitungsauskunft@bonn-netz.de und Wasserleitungen der spezielle Hinweis GW 315 des Online-Auskunft https://leitungsauskunft.bonn-netz.de Regelwerkes des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches Entstörungsdienst.: 0800 2666 389 e.V. (DVGW) zu beachten. ENGIE Deutschland GmbH (ehem. Cofely (Vilich, Fernwärme) 10. Bei Reinigung von Wasserdurchlässen, in die Kabel hereingeführt Theodor-Althoff-Str. 41, 45133 Essen sind, sind die Geräte vorsichtig zu handhaben, damit die Kabel Tel.: 0201 240588-0, Fax-Nr.: 0201 240588-499 nicht beschädigt werden. Technischer Service/Störungen 0800 305 1000 11. Jede Erdarbeiten ausführende Person oder Firma ist verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt anzuwenden, insbesondere Hilfskräfte Colt Technology Services GmbH (Colt Telecom GmbH) genauestens an- und einzuweisen, um der bei Erdarbeiten und Gervinusstr. 18-22, 60322 Frankfurt/Main im Freien immer bestehenden Gefahr einer Beschädigung von Tel.: 069 56606-0, Fax 069 56606-1000 Leitungen als auch einer Gefährdung durch das Eindringen in Internet www.colt.net/de den Schutzbereich von Freileitungen (einzuhaltender Schutzabstand 1m) zu begegnen. Nur so kann sie verhindern, DB Services Immobilien GmbH Niederlassung Köln dass sie zum Schadenersatz herangezogen wird. Liegenschaftsmanagement Deutz-Mühlheimer-Str. 22-24, 50679 Köln, 12. Jede Leitungsbeschädigung, auch wenn sie im Augenblick Tel.: 0221 141-2226, Fax-Nr.: 0221 141-2244 unbedeutend erscheint, ist den Leitungsbetreibern sofort zu melden. Dadurch besteht die Möglichkeit, schwerwiegende Die Autobahn GmbH des Bundes Folgeschäden zu verhindern. Bei Beschädigung von städtischen Friedrichstraße 71 10177 Berlin Entwässerungseinrichtungen ist sofort das zuständige Tel.: 030 40 36 80-800 Fax 030 40 36 80-810 Kanalbetriebsdepot (s. Bundesstadt Bonn Kanalunterhaltung) zu Email: kontakt@autobahn.de Internet www.autobahn.de verständigen. Niederlassung Rheinland Ostwall 130-134 47798 Krefeld Tel: +49 2151 819-0 E-Mail: rheinland@autobahn.de 13. Wenn sich auch an der Aufgrabungsstelle ein Beauftragter einer Außenstelle Euskirchen Otto-Lilienthal-Straße 25a 53879 Euskirchen Dienststelle bzw. eines Unternehmens, die im Erdreich bzw. Tel: +49 2151 819-0 E-Mail: rhein-land@autobahn.de Freien Leitungsanlagen haben, befindet, so bleibt der Aufgrabende in Bezug auf verursachte Schäden an Leitungen der Deutsche Telekom Technik GmbH betreffenden Dienststelle bzw. des Unternehmens voll Technik Niederlassung West, PTI 13, Planauskunft verantwortlich. Der Beauftragte der Dienststelle bzw. des Saarstr. 12 - 14, 47058 Duisburg Unternehmens hat keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Telefon: 0203 364-7770, Telefax: 0391 580157324 Arbeitskräften der die Aufgrabungen durchführenden Firma. E-Mail: Planauskunft.West@telekom.de Sollte jedoch festgestellt werden, dass die an der Baustelle arbeitenden Firmen Arbeiten ohne besondere Sorgfalt ausführen e-regio GmbH & Co. KG, ehemals Regionalgas Euskirchen bzw. freigelegte Leitungen und Kabel grob fahrlässig behandeln, Rheinbacher Weg 10, 53881 Euskirchen so kann die Baustelle durch den Beauftragten sofort stillgelegt Tel.: 02251 708-0, Fax-Nr.: 02251 178-163 werden. Aufgrabungsstellen, die über Nacht bestehen bleiben, Planauskunft: Fax-Nr.: 02251 708-563 müssen abgesichert werden. Email: leitungsanfrage@e-regio.de 14. Den Unternehmen wird dringend empfohlen, allen Arbeitern den Entstörungsdienst Tel.: 02251 708-708, 0800 3223222 Inhalt dieser Anweisung zum Schutze unterirdischer und im Freien befindlicher Leitungen bekannt zu geben. Interoute Germany GmbH Leitungsauskunft Albert-Einstein-Ring 5, 14532 Kleinmachno, Adressenliste Dienststellen / Unternehmen / Betreiber Tel.: 030 25431-0, Fax-Nr.: 030 25431-1729 Email: Leitungsauskunft@interoute.com Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bonn und Köln, Niederlassung Köln (Versorgungsleitungen der Uni Bonn) Landesbetrieb Straßenbau NRW, Fachcenter Telekommunikation Domstr. 55-73, 50668 Köln Bonner Str. 69, 51379 Leverkusen, Objektmanagement Verwaltungsvermögen Tel.: 0221 35660-101, Tel.: (02171) 3407-0, Fax-Nr.: 02171 3407-310 Objektmanagement Hochschulen Tel.: 0221 35660-140, Service Management Center 08000-252679 Landesbetrieb Straßenbau NRW Email: smc@blb.nrw.de Fax: 0211 61702200 Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101, 53879 Euskirchen Tel.: 02251 796-0, Fax-Nr.: 02251 796-222 Bundesstadt Bonn, Stadthaus, Tiefbauamt der Stadt Bonn, Berliner Email: kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de Platz 2, 53111 Bonn,

  • Koordinierungsstelle (KOST) NetCologne GmbH Tel.: 0228 77-3503 Fax: 0228 77-2764 Am Coloneum 9, 50829 Köln,
  • Abwasserableitung: Tel.: 0228 77-2153 und 0228 77-3535 Planauskunft: Tel.: 0221 2222-5141, Fax-Nr.: 0221 2222-5332
  • Kanalunterhaltung Bonn/Hardtberg : Tel.: 0228 77-5435/36 Email: planauskunft@netcologne.de
  • Kanalunterhaltung Beuel: Tel.: 0228 77-5433 Online Planauskunft: https://planauskunft.netcologne.de
  • Kanalunterhaltung Bad Godesberg: Tel.: 0228 93798255 Entstördienst Tel.: 0221 2222-5714, Fax-Nr.: 0221 2222-149
  • Störungen an öffentlichen Abwasserleitungen - zentrale Warte: Tel.: 0228 6835131 Open Grid Europe GmbH (Gastransportleitungen ehem. Ruhrgas)
  • Verkehrsanlagen, Generalplanung: 0228 77-2170 Kallenbergstraße 5, 45141 Essen,
  • Straßenneubau Planung, Bau Tel.: 0228 77-2783 Entstörungsdienst Tel.: 0800 3355330
  • Straßenunterhaltung Bonn und Hardtberg (Lievelingsweg 110) E-Mail: info@open-grid-europe.com Tel.: 0228 77-5405
  • Straßenunterhaltung Bad Godesberg u. Beuel (Weststraße 11) PLEdoc GmbH, Gladbecker Str. 404, 45326 Essen Tel.: 0228 77-5982 (Gastransportleitungen,
  • Lichtsignalanlagen Tel.: 0228 77-4112 LWL-Kabel GasLINE, Open Grid Europe GmbH) Zentrale
  • Auskünfte über private Leitungen in öffentlichen Straßen Tel.: 0201 3659-0 Tel.: 0228 77-4131 Planauskunft: Fax-Nr.: 0201 3659-160 Email: http://www.bil-leitungsauskunft.de, Online-Auskunft https://portal.bil-leitungsauskunft.de

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ANWEISUNG zum Schutz von Leitungen (Februar 2023) Seite 3 von 3 RheinEnergie AG Parkgürtel 24, 50823 Köln Tel.: 0221 178-0, Leitungsauskunft: Fax-Nr.: 0221 178-2339 Email: leitungsauskunft@rheinenegie.com

Stadtwerke Bonn GmbH Haus der Stadtwerke, Theaterstraße 24, 53111 Bonn

  • Zentrale Tel.: 0228 711-1
  • Service-Center Recht/Liegenschaften (Theaterstr. 24) Tel.: 0228 711-2792, Fax-Nr.: 0228 711-2358

SWB Verkehrs-GmbH, Sandkaule 2, 53111 Bonn Planung und Bau, Elektro- und Maschinentechnik, Tel.: 0228 711-5670, Fax-Nr.: 0228 711-5599

Steag Fernwärme ehemals, heute BonnNetz GmbH

Studierendenwerk Bonn AÖR Lennéstraße 3, 53113 Bonn Tel.: 0228 739745, Fax-Nr.: 0228 737192

Unitymedia NRW GmbH (heute Vodafone GmbH) Planauskunft, Michael-Schumacher-Straße 1, 50170 Kerpen Tel.: 02273 605-2860, Planauskunft: Fax-Nr.: 0900 1111140 pro Faxabruf 10 €, eine Anfrage pro Anruf Email: Planauskunft@unitymedia.de, Internet: https://planauskunft.unitymedia.de/OPLA-DE/

Vodafone GmbH (ehemals Arcor AG & Co. KG) Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 5 33-0, Fax: 02 11 / 5 33-2200 Tel.: 0221 3205-0, Fax-Nr.: 0221 3205-2205 Entstörungsdienst TSG West Tel.: 0211 85-25875 E-Mail: trassenauskunft-west@vodafone.com

Wahnbachtalsperrenverband (WTV) Siegelsknippen, 53721 Siegburg Tel.: 02241 128-0, Fax-Nr. -109 Email: Planauskunft@wahnbach.de

Wasserbeschaffungsverband Thomasberg (Wasser Hoholz) Siebengebirgsstraße 150, 53639 Königswinter Tel.: 02244 9219-0, Fax-Nr. -30 Notdienst -33 Email: wbv@wbv-thomasberg.de

Westnetz GmbH, Regionalzentrum Sieg (ehem. RWE) Lindenstraße 62, 53721 Siegburg Im Stadtgebiet Bonn nur 110 kV-, Steuer- und Fernmeldekabel Tel.: 02241 542-238, Fax-Nr.: 02241 542-287 https://planauskunft.westnetz.de peter.rempel@westnetz.de Entstörungsdienst 0180-2112244

Wohnbau GmbH (Heiderhof, Fernwärme) Philosophenring 2, 53117 Bonn, Tel.: 0228 320-0, Fax-Nr.: 0228 327179 Email: service-center@wohnbau-gmbh.de

Erkundigungspflicht https://www.bdew.de/internet.nsf/id/A2A0475F2FAE8F44C12578300 047C92F/$file/S_118_Auskunftverfahren.pdf

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