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241217_P24 015_Bericht zur Bauphysik_ERWEITERUNG_LPh3.pdf

Metall-Glas-Rahmenelemente für die Erweiterung einer Wirtschaftsschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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FOS – Erweiterung der städtischen Wirtschaftsschule

zur Integration der staatlichen Fachoberschule in Schwabach

Bericht zur Bauphysik

Bau- und Raumakustik,

GEG

LPh 3

- V O R A B Z U G -

BAUVORHABEN: FOS - Erweiterung der städtischen Wirtschaftsschule Südliche Ringstr. 9a │ 91126 Schwabach

BAUHERR: Stadt Schwabach

Albrecht-Achilles-Str. 6-8 │ 91126 Schwabach

ARCHITEKT:

BAUPHYSIK:

PROJEKT-NR.: P24 015

Gesamtumfang (inkl. Titelseite): 39 Seiten

Stand: 17.12.2024

Das vorliegende Dokument stellt einen Folgebericht dar. Die sich gegenüber dem Bericht vom 11.07.2024 (P24 015_Bericht zur Bauphysik_LPh3_VA) geänderten Angaben werden im vorliegen- den Bericht in blauer Farbe markiert, um die Änderungen leichter nachvollziehbar zu machen.

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Inhaltsverzeichnis

1 Projektbeschreibung / Planungsgrundlagen ...................................................................... 3 2 Bauakustik (Schallschutz) ................................................................................................. 4 2 .1 Schallschutz gegen Außenlärm ......................................................................................... 4 2.1.1 Anforderungen an die Außenbauteile ................................................................................ 6 2.2 Außenlärm infolge Schallimmissionen ............................................................................... 7 2.3 Schallschutz bei haustechnischen Anlagen ....................................................................... 7 2.3.1 Zulässige Schalldruckpegel innerhalb schutzbedürftiger Räume ....................................... 7 2.3.2 Zulässige Schalldruckpegel innerhalb von Technikzentralen ............................................. 9 2.3.3 Körperschallentkopplung ................................................................................................... 9 2.3.4 Rohrnetz und Kanäle ......................................................................................................... 9 2.3.5 Sanitäranlagen ................................................................................................................ 10 2.3.6 Schachtwände ................................................................................................................. 11 2.3.7 Aufzugsanlagen .............................................................................................................. 11 2.4 Bauteilanforderungen zu schutzbedürftigen Räumen ...................................................... 12 2.4.1 Schallschutzanforderungen ............................................................................................. 12 2.4.2 Schallschutz innerhalb eigener Nutzungseinheiten (z.B. Büros) ...................................... 13 2.5 Bauteilnachweise ............................................................................................................ 14 2.5.1 Kenngrößen der Bauakustik ............................................................................................ 15 2.5.2 Allgemeine Konstruktionshinweise .................................................................................. 16 2.5.3 Übersicht der Schallschutzanforderungen ....................................................................... 20 3 Raumakustik ................................................................................................................... 24 3.1 Kenngrößen der Raumakustik ......................................................................................... 24 3.2 Übersicht der raumakustischen Anforderungen ............................................................... 25 3.3 Raumgruppen A .............................................................................................................. 28 3.3.1 A3 bis A4: Klassenzimmer ............................................................................................... 28 3.3.2 A2 bis A3: Besprechungsräume / Aula ............................................................................ 30 3.4 Raumgruppen B .............................................................................................................. 31 3.4.1 B3: Verkehrsflächen / Büroräume .................................................................................... 31 4 Thermische Bauphysik .................................................................................................... 32 4.1 Bauteilübersicht ............................................................................................................... 32 4.2 Luftdichtheitskonzept ....................................................................................................... 33 4.3 Sommerlicher Wärmeschutz ........................................................................................... 37 5 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ........................................................................................ 39 Vorläufige Ergebnisse GEG ........................................................................................................... 39

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1 Projektbeschreibung / Planungsgrundlagen

Di e städtische Wirtschaftsschule in Schwabach soll zur Integration der staatlichen Fachoberschule erw eitert werden. Nach Abbruch des erdgeschossigen Vorbaus werden auf dem Grundstück Unter- ric hts- und Verwaltungsräume der FOS entstehen. De r Bericht bezieht sich lediglich auf die Erweiterung und nicht auf den Bestand.

Im vorliegenden Bericht werden die wesentlichen Anforderungen des aktuellen Planungsstandes zu r Bau- und Raumakustik, der thermischen Bauphysik sowie des Wärmeschutzes nach GEG (en ergetische Bilanzierung nach DIN V 18599:2018-09) nach den Angaben des Architektur- bzw. TG A-Planungsbüros dargestellt.

Planungsgrundlage Folgende Dokumente und Planunterlagen sind Grundlage des vorliegenden Berichts:

  • Pläne LPh2 Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan als pdf- und dwg-Dateien vom 30.10.2024

Auf eine Aufzählung der einschlägigen Normen und Richtlinien wird an dieser Stelle verzichtet. Ge- nerell sind die anerkannten Regeln der Technik sowie Gesetze und Verordnungen aus den Gebie- ten der Energieeinsparung, Bau- und Raumakustik, thermischen Bauphysik sowie Abdichtungs- technik zu beachten und von den Fachplanern des jeweiligen Fachgebietes umzusetzen.

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2 Bauakustik (Schallschutz)

No rmative Grundlage des baulichen Schallschutzes bildet in Bayern seit Oktober 2018 die novellier- te DIN 4109-1 vom Juli 2016, welche die bisherige Normenfassung „Schallschutz im Hochbau“ von 19 89 ablöst. Es werden dort für den Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- un d Arbeitsbereich und zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus haustechnischen An lagen sowie zum Schutz gegen Außenlärm Mindestanforderungen definiert, die verbindlich ein- zu halten sind.

Di e normativen Mindestanforderungen dienen dem Gesundheitsschutz und schützen lediglich vor un zumutbaren Belästigungen unter Voraussetzung der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Der Schallschutznachweis wird gemäß DIN 4109-2 in Verbindung mit DIN 4109 Teil 31 bis 36 durchgeführt.

Der Schallschutz innerhalb eigener Nutzungseinheiten, z.B. zwischen Büroräumen oder zu Bespre- chungsräumen, ist nicht Bestandteil der DIN 4109-1. Der Schallschutz innerhalb eigener Nutzungs- einheiten ist beispielsweise im Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989-11 durch Vorschläge für einen „norma- len“ und einen „erhöhten“ Schallschutz formuliert. Diese Vorschläge haben empfehlenden Charakter und sind als Orientierung zu verstehen, über die mit dem Bauherrn bzw. Nutzer eine Vereinbarung zu treffen ist.

2.1 Schallschutz gegen Außenlärm

Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Bauteilen gegenüber Außenlärm werden in der DIN 4109-1 verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die ermittelten „maßgeblichen Außenlärmpegel“ vor den jeweiligen Fassaden von schützenswerten Aufenthalts- räumen zuzuordnen sind.

Für die verkehrliche Beurteilung des Vorhabens liegt eine Verkehrsanalyse vor. Die Erhebung er- folgte als Knotenstromzählung (Knotenpunkt 23 – St 2239 / Rathausgasse / Schillerstraße in Schwabach) und wurde an einem repräsentativen Werktag, am Dienstag, den 14.05.2013, im Zeit- raum von 0.00 bis 24.00 Uhr durchgeführt.

Der Erweiterungsbau grenzt nördlich (ca. 13 m Abstand) an die Bundesstraße 466 (B 466). Gem. von der Stadt Schwabach zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten (Stand der Verkehrszählungen von 2013) ist ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV) von 12.579 Kfz/d zu er- warten.

Es wird auf der sicheren Seite liegend von einer Verkehrszunahme von 10 % ausgegangen. Dem- nach ergibt sich eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke entlang der Südl. Ringstraße (St 2239) von 13.837 Kfz/d. Auch die Zählstelle 66329164 (Abruf unter www.baysis.bayern.de) zeigt einen Anstieg in 2023 der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV).

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Die Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels erfolgt mittels des Nomogramm-Verfahrens gem. DIN 18005-1:2002-07, A.2. Auf der sicheren Seite liegend wird die Berechnung mit der Ver- kehrszunahme von 10 % angesetzt. Die nächstgelegene Ampelanlage ist etwas mehr als 100 m vom Gebäude entfernt. Die umliegende Bebauung ist zum Teil niedriger bzw. gleich hoch. Es han- delt sich jedoch um eine recht offene Bebauung, sodass keine relevante Pegelerhöhung (+ 2 dB) infolge Reflexionen zwischen Gebäudefassaden zu erwarten ist. Zwischen 7 und 17 Uhr ist die zul. Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt (- 2,5 dB). Die Angaben gelten für Gussasphalt als Straßenbelag.

Unter Berücksichtigung des Sicherheitszuschlags von 3 dB(A) ergeben sich nach DIN 4109-1 nach- folgende Lärmpegelbereiche:

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................................................................................................................................................................................... S challschutz im Städtebau, Ermittlung der Schallimmissionen nach DIN 18005-1:2002

Vereinfachte Ermittlung der Beurteilungspegel L mit Nomogrammen nach Anhang A r,i

Schallquelle Entfernung Korrektur Lr,Tag Lr,Nacht ⎯ ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 01 Bundesstraße 13 m 13.837 KfZ/d -2,5 72,3 65,3 dB ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ 72,3 65,3 dB 01: -2.5 dB Korrektur für zul. Höchstgeschwindigkeit auf Stadtstraßen 30 km/h.

L = 10lg  100.1Lr,i,Tag + 3 = 75,3 dB[A], Lärmpegelbereich VI r,ges,Tag L = 10lg  100.1Lr,i,Nacht + 3 + 10 = 78,3 dB[A], Lärmpegelbereich VI r,ges,Nacht

Der Beurteilungspegel L wird nach DIN 4109-2:2018 Abs. 4.4.5 erhöht. r,ges

Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. In der Nacht entstehen bei einer Nutzung als Bildungsstätte für gewöhnlich keine Betroffenheiten, weshalb der Tagzeitraum die Anforderungen ergibt. Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Au- ßenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 dB(A) und bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 dB(A) gemindert werden.

Nach DIN 4109-1 Tab. 7 ergeben sich daraus folgende Anforderungen an das resultierende Luft- schalldämm-Maß der Fassade (im betriebsfertigen eingebauten Zustand):

Unterrichtsräume und Ähnliches erf. R’ ≥ 45,3 dB w,res Büroräume und Ähnliches erf. R’ ≥ 40,3 dB w,res

Beachte: Entspricht die Fläche des gesamten Außenbauteils (z.B. aus Außenwand + ggf. Dach + ggf. Decke nach unten gegen Außenluft etc.) zur Grundfläche mehr als 80 %, dann wird das erfor- derliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß erf. R’ mit dem Korrekturwert Außenlärm K w,ges AL nach oben korrigiert (d.h. die Anforderungen werden erhöht).

Die angegebenen einzuhaltenden Schalldämm-Maße beziehen sich auf das gesamte Bauteil, d.h. transparente und opake Bauteile sowie Einbauten (z.B. Fensterfalzlüfter etc.), im eingebauten Zu- stand.

Im Dachgeschoss befinden sich keine schützenswerten Räume im Sinne der DIN 4109, daher wer- den keine Schallschutzanforderungen gestellt.

2.1.1 Anforderungen an die Außenbauteile

Als Fassade wird die Gesamtheit aller Außenbauteile eines Raumes bezeichnet. Eine Fassade kann aus verschiedenen Bauteilen (z. B. Wand, Dach, Fenster, Türen) und Elementen (z. B. Au- ßenwandluftdurchlässe, Rollladenkästen etc.) bestehen. Die Schalldämmung von Bauteilen wird

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durch das bewertete Schalldämm-Maß R und von Elementen üblicherweise durch die bewertete w Norm-Schallpegeldifferenz D beschrieben. Die resultierende Schallübertragung über die Fassa- n,e,w de wird durch die Schallübertragung jedes einzelnen Bauteils und Elements bestimmt.

Das Gebäude wird in Holzbauweise errichtet. Während im Massivbau der Schallschutz gegen Au- ßenlärm durch die Fenster/Fenstertüren, Dachflächenfenster und Einbauten, wie Lüftungsgeräte/- durchlässe/-klappen, Rollläden o.ä. dominiert wird, können bei leichteren Holzbauteilen je nach An- forderung auch die Wand-/Dachkonstruktionen den Schallschutz maßgeblich beeinflussen.

BauteilBew. Schalldämm-Maß des im
Prüfstand eingebauten Bauteils
R w
Fenster & Fenstertüren (auch opake Elemente)≥ 45 dB (SSK 5) *)
Außenwände (Holzrahmen/Holztafel, hinterlüftet, mit Installationsebene) **)≥ 58 dB
Flachdächer (Holzmassivbau, nicht hinterlüftet)≥ 50 dB
*) Der Anforderungswert gilt analog für Aufsatzrollladenkästen, Lüftungselemente etc. **) Die Holzunterzüge sowie die Holzstützen (gem. Planstand vom 12.07.24) müssen nicht zusätzlich raumseitig be- plankt werden.

Tabelle 2-1: Übersicht der erforderlichen Schalldämm-Maße der Hüllflächenbauteile und Einbauten (z.B. Lüf- tungsklappen o.ä.)

2.2 Außenlärm infolge Schallimmissionen

Ein Nachweis hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes (Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm bzw. Einhaltung des festgesetzten Schallimmissions-Kontingents gemäß dem Bebauungs- plan), falls verlangt, erfolgt grundsätzlich erst im Rahmen der Genehmigungsplanung bzw. auf An- forderung der zuständigen Umweltbehörde. Eine Schallausbreitungsberechnung durch das IB Seidel ist derzeit nicht beauftragt.

2.3 Schallschutz bei haustechnischen Anlagen

Die Luft- und Körperschallemissionen haustechnischer Anlagen sind derart zu reduzieren, dass in- nerhalb des Gebäudes, an den Fassaden eigener schutzbedürftiger Räume und in der Nachbar- schaft die in den aktuellen Regelwerken aufgeführten Richtwerte eingehalten werden. Die wesentli- chen Anforderungen werden in den nachfolgenden Abschnitten aufgeführt.

2.3.1 Zulässige Schalldruckpegel innerhalb schutzbedürftiger Räume

Durch den Betrieb haustechnischer Anlagen und durch Luft- / Körperschallübertragungen aus den Zentralen bzw. Schächten innerhalb des Gebäudes dürfen folgende Schalldruckpegel in schutzbe- dürftigen Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden (normative Mindestanforderungen nach

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DIN 4109-1:2016-07). Die Schalldruckpegel sind jeweils bei normalem Lastfall und bei gleichzeiti- gem Betrieb aller haustechnischen Anlagen einzuhalten.

GeräuschquellenMaximal zulässige A-bewertete
Schalldruckpegel in dB
Unterrichts- und sonstige Aufent-
haltsräume
Sa nitärtechnik / Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Ab- wasseranlagen gemeinsam)L ≤ 35 a,b,c AF,max,n
So nstige hausinterne, fest installierte technische Schallquellen der tec hnischen Ausrüstung, Ver- und Entsorgung sowie GaragenanlagenL ≤ 35 c AF,max,n
a Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tab.11 der DIN 4109 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen) entstehen, sind derzeit nicht zu berücksichtigen. b Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Schalldruckpegels: - Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d.h. zu den Bau- teilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen; - außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Be- kleiden der Installation hinzugezogen werden. c abweichend von DIN EN ISO 10052:2010-10, 6.3.3, wird auf Messung in der lautesten Raumecke verzichtet (siehe auch DIN 4109-4).

Tabelle 2-2: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben (Auszug aus der DIN 4109-1:2016-07 Tab. 9)

Schalldruckpegel infolge Lüftungsanlagen und Klimageräten Folgende Auslegungsschallpegel sind in Anlehnung an prEN 16798-1:2015-07, Tab. B.5-1 von Lüf- tungsanlagen als Dauergeräusch einzuhalten, auffällige Einzeltöne sind nicht zulässig. Die Werte gelten bei üblichem Betrieb aller einen Raum versorgenden Anlagen:

RaumartEmpfohlener Bereich Schalldruckpegel in dB(A)
Einzelbüros≤ 35
Unterrichtsräume≤ 38
Aula≤ 35
Wirtschaftsräume, Flure≤ 40
Toiletten≤ 45

Tabelle 2-3: Zulässige Schalldruckpegel infolge Lüftungsanlagen und Klimageräten

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2.3.2 Zulässige Schalldruckpegel innerhalb von Technikzentralen

In den Technikzentralen sind folgende mittlere Schalldruckpegel bei üblichem Betrieb aller haus- tec hnischen Anlagen nicht zu überschreiten: L AFm ≤ 75 dB(A)

Di e Einhaltung des Pegels ist grundsätzlich durch Auswahl geeigneter bzw. gekapselter Geräte zu ge währleisten. Alternativ ist bei einer erwarteten Überschreitung der o.g. Schalldruckpegel eine ab- so rbierende Auskleidung des Raumes (Pegelminderung durch Absorption) oder der Einbau einer ab gehängten GK-Schallschutzdecke möglich.

2.3.3 Körperschallentkopplung

Allgemein gilt: Befestigungen von Haustechnikkomponenten an der Tragkonstruktion müs- sen schallentkoppelt ausgeführt werden, wenn diese selbst Schall emittieren oder weiterlei- ten.

Für die schwingungs- und körperschallisolierte Aufstellung der haustechnischen Anlagen (z.B. Lüf- tungsgeräte etc.) ist in Abhängigkeit der Anlagenart und des Aufstellortes eine einfach- oder dop- peltelastische Aufstellung erforderlich. Bei unmittelbar darüber- oder darunterliegenden schutzbe- dürftigen Räumen ist eine doppelt-elastische Lagerung mittels KSD-Elementen o. glw. vorzusehen. Die Auslegung der Lagerelemente erfolgt durch den Hersteller.

Folgende Isolierwirkungsgrade sind bei Nenndrehzahl zu erreichen:

TGA-Anlagen in Untergeschossen: η > 86 % TGA-Anlagen in Obergeschossen / auf Dachflächen: η > 95 %

2.3.4 Rohrnetz und Kanäle

Für den Einbau von Rohrleitungen und Kanälen gilt generell: Das Rohrleitungsnetz wird durch Verwendung von körperschalldämmenden Manschetten oder Ummantelungen grundsätzlich vom Baukörper getrennt. Bei nachträglichem Verguss von Durchbrü- chen, Schlitzen etc. ist auf schallbrückenfreie Trennung des Rohrnetzes vom Baukörper zu achten. Um eine Schallübertragung über Bauteildurchbrüche zu vermeiden, sind die Durchbrüche akustisch luftdicht abzuschotten, z.B. mittels schwerer Mineralwolle (Stopfdichte > 90 kg/m³) und dauerelasti- scher Abdichtung der Fuge. An elastisch gelagerten Anlagen und Anlagenteilen angeschlossene Bauteile (z.B. Ventilatoren, Kanäle, Kälteleitungen etc.) sind ebenfalls elastisch, z.B. mittels Kom- pensatoren, anzuschließen.

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2.3.5 Sanitäranlagen

Be i sämtlichen Rohrleitungen, sowohl der Ver- als auch den Entsorgungsleitungen, muss auf eine kö rperschallgedämmte Lagerung und Entkopplung zu den angrenzenden und umschließenden Bau- tei len sowie von der Unterkonstruktion und Bekleidung von Leichtbauwänden geachtet werden.

Ar maturen und Wasserinstallationen dürfen nur an oder in Massivwänden mit mind. 220 kg/m2 Flä- ch engewicht befestigt werden. Bei geschlitzten Massivwänden muss der Restquerschnitt der Wand die se Anforderung erfüllen. St ehen keine geeigneten Massivwände zur Verfügung, so sind Vorwandinstallationsebenen zu sc haffen oder entsprechende Eignungszeugnisse von Inwandinstallationssystemen vorzulegen. Be im Einbau in Metallständerwände oder in Vorsatzschalen sind Körperschallbrücken von Rohrlei- tungen zu Trennwänden oder Bekleidungen nicht zulässig.

Inwandinstallationen nur für Waschbecken in Unterrichtsräumen (nicht für Sanitärbereiche oder Küche; dort mit Vorwandinstallation gem. Herstellerangaben): Beim Führen von Installationsschächten in leichten Trennwänden zu Aufenthaltsräumen, sind diese so auszuführen, dass eine Beeinträchtigung von schutzbedürftigen Räumen durch Installationsge- räusche, z.B. Fließgeräusche, vermieden wird. Die Wandbreite ist so zu bemessen, dass der Raum zwischen den Ständer genug Platz für den größten Rohrdurchmesser bietet (kein Anstehen von Rohren an der Beplankung). Es ist stets eine körperschallisolierte Befestigung der Rohrleitungen (z.B. körperschallisolierte Schellen mit Dämmstoffeinlage) vorzusehen. Die Befestigung der Rohrlei- tungen soll möglichst nicht an durchlaufenden Ständern, an denen die raumseitige Beplankung be- festigt ist, sondern auf der Rückseite oder an gesonderten Vorrichtungen (separate Ständer, Boden, Decke) befestigt werden. Wände, in denen Leitungen verlegt werden, sind vollständig mit Hohlraumdämmung zu versehen. Der Dämmstoff ist jedoch nicht zu sehr zu pressen. Bei ho- hen Anforderungen sind ggf. schallgedämmte Rohre zu verwenden (z.B. Druckentwässerung durch schutzbedürftige Schlafräume o.ä.).

Abbildung 2-1: Prinzipskizze Inwandinstallation

Es sind grundsätzlich körperschallentkoppelte und geräuscharme Armaturen (Auslaufarmaturen, Geräteanschlüsse, Druckspüler, Spülkästen, Durchgangs- und Drosselarmaturen etc.) der Armatu- rengruppe I nach DIN 4109 einzusetzen. Hierbei sind die geringsten Fließ- und Durchflussgeräu- sche zu verzeichnen. Abwasserleitungen sind aus Stahlgussrohren (z.B. SML oder akustisch glw.) zu fertigen.

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Starke Richtungsumlenkungen (90°-Bögen) sind aus schalltechnischer Sicht möglichst zu vermei- den. Dies gilt auch für innenliegende Entwässerungsleitungen (Dachentwässerung). Durch schutzbedürftige Räume verlaufende Entwässerungsleitungen sind mindestens mit einer schalldämmenden, dampfdichten Manschette zu verkleiden. Ist eine Druckentwässerung vorgese- hen, ist aufgrund der verringerten Querschnitte in der Regel mit höherer Geräuschbelastung zu rechnen. In diesem Fall sind innenliegende Entwässerungsleitungen in schutzbedürftigen Räumen mit einem Trockenbaukoffer zu versehen.

2. 3.6 Schachtwände

Sofern Schächte im Bereich von schutzbedürftigen Räumen vorgesehen werden, sind Maßnahmen zum Schutz vor Schallübertragung über die Schächte erforderlich. Die Ausführung variiert dabei je nach erwartetem Schalldruckpegel innerhalb des Schachtes. Es sind grundsätzlich die höchstzuläs- sigen Schalldruckpegel im Raum einzuhalten (vgl. Abschnitt 2.3.1). Die Auslegung erfolgt bei Bedarf im weiteren Planungsverlauf. Darüber hinaus ist die vertikale Schallübertragung zwischen den Ge- schossen über Schächte möglichst zu reduzieren. Dies ist bestenfalls durch eine (brandschutztech- nische) Schottung in Deckenebene ausführbar (Durchbrüche in Deckenstärke nachträglich vergie- ßen). Durchgehende Metallständer-Schachtwände (ohne Verschluss in Deckenebene) sind sofern vorhanden im weiteren Planungsverlauf zu detaillieren und abzustimmen. In der Regel ist eine zwei- lagige raumseitige Beplankung erforderlich sowie der Einsatz von min. 60 mm Hohlraumdämmung zur Bedämpfung des Schachthohlraums. Aus Brandschutzgründen kann darüber hinaus der Einsatz speziell zugelassener Platten erforderlich sein. Eine Schottung in Deckenebene ist aus Schallschutzgründen grundsätzlich durchlaufenden Schäch- ten vorzuziehen.

2.3.7 Aufzugsanlagen

Aufzugsanlagen verursachen beim Türöffnen und -schließen, beim Fahrbetrieb, beim Anfahren und Bremsen Geräusche, die in schutzbedürftige Aufenthaltsräume übertragen werden und dort zu Stö- rungen und Belästigungen führen können, wenn die Aufzugsanlage nicht fachgerecht geplant und/oder ausgeführt wurde.

Für die bauakustische Auslegung von Aufzugsanlagen ist kein Rechenverfahren verfügbar. Es kön- nen nur konstruktive Angaben zur baulichen Ausbildung gemacht werden. Für massive Gebäude steht mit der DIN 8989:2019-08 ein umfassendes Werkzeug für die Planung des Aufzugs zur Verfügung.

Der bauliche Schallschutz kann mit schweren Schachtkonstruktionen erreicht werden:

einschalige Schachtwände und Schachtdeckem‘ ≥ 490 kg/m² (≥ 22 cm Stahlbeton)
Wände Triebwerksraumm‘ ≥ 490 kg/m² (≥ 22 cm Stahlbeton)
Unmittelbar verbundene Deckenm‘ ≥ 300 kg/m² (≥ 13 cm Stahlbeton)
Unmittelbar verbundene flankierende Wändem‘ ≥ 220 kg/m² (≥ 10 cm Stahlbeton) oder alter-

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nativ in Trockenbauweise möglich

Die Köperschalldämmung der Aufzugsanlage ist der maßgeblich größere Einflussfaktor auf die Ge- samtakustik als die umliegende Baukonstruktion. Es hängt von der Körperschallemission des jewei- ligen Erregers und dem baulichen Körperschallschutz ab, welche körperschalldämmenden Elemen- te zu verwenden sind. Die Mindestanforderung ist eine einfach elastische Lagerung (EL1) des Triebwerks, der Schienen und aller mit dem Schacht verbundenen Einbauteile. Körperschalldäm- mung ist für alle Triebwerke, Rollengerüste und Schaltgeräte erforderlich. Festpunkte der Tragmittel sind körperschallentkoppelt auszuführen. Seile und Seilschlösser dürfen sich nicht berühren. Die einzuhaltenden Schallemissionskennwerte von Aufzügen sind gem. DIN 8989:2019-08 Tab. 3 einzuhalten und frühzeitig durch den Hersteller auszulegen und nachzuweisen.

2.4 Bauteilanforderungen zu schutzbedürftigen Räumen

DIN 4109-1:2018-01 definiert in Tabelle 6 (für Schulen und vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten) Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung zum Schutz gegen Schallüber- tragung aus einem fremden Arbeitsbereich.

Die in DIN 4109-1:2018-01 genannten Anforderungen sind als Mindestschallschutzanforderungen zu verstehen, die lediglich vor „unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung“ schützen und eine „gegenseitige Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms“ voraussetzen. Diese Mindestanforderungen sind in jedem Fall verbindlich einzuhalten.

2.4.1 Schallschutzanforderungen

BauteileAnforderungenBemerkungen
R’ wL’ n,w
DeckenDecken zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räu- men / Decken unter Fluren≥ 55 dB≤ 53 dBDie Anforderungen an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in Aufenthaltsräumen in alle Schallausbreitungsrichtungen. Zu ähnlichen Räumen gehören auch solche Räume mit erhöh- tem Ruhebedürfnis.
Decken zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räu- men und „lauten“ Räumen (z.B. Speise- räume, Musikräume, Technikzentralen)≥ 55 dB≤ 46 dBWegen der verstärkten Übertragung tiefer Fre- quenzen können zusätzlich Maßnahmen zur Kör- perschalldämmung erforderlich werden.
Decken zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räu- men und z.B. Sporthallen, Werkräumen≥ 60 dB≤ 46 dB
WändeWände zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen untereinander und zu Fluren≥ 47 dB-Zu ähnlichen Räumen gehören auch solche Räu- me mit erhöhtem Ruhebedürfnis, z.B. Schlafräu- me.
Wände zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen und Treppenhäusern≥ 52 dB-
Wände zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen und „lauten“ Räumen (z.B. Speiseräume, Musikräume, Technikzentralen)≥ 55 dB-

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Wände zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen z.B. Sporthallen, Werkräume≥ 60 dB-
TürenTüren zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen und Fluren≥ 32 dB-Bei Türen gilt Rw nach Tab. 1 – siehe auch Tab. 1 Fußnote c.
Türen zw. Unterrichtsräumen o.ä. Räumen untereinander≥ 37 dB-

Ta belle 2-4: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung, Schalldämmung in Schulen und vergleichba- ren Einrichtungen (Auszug aus der DIN 4109-1:2016-07 Tab. 6)

2.4.2 Schallschutz innerhalb eigener Nutzungseinheiten (z.B. Büros)

An die trennenden Bauteile innerhalb eigener Nutzungseinheiten werden nach DIN 4109-1:2018-01 keine Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt. Zur Vermeidung von Störgeräuschen aus benachbarten Arbeitsbereichen oder zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten sind geeignete Schallschutzstandards vom Bauherrn/Nutzer festzulegen.

Die nachfolgend genannten Schalldämm-Maße sind den Empfehlungen für Schallschutzstandards innerhalb eigener Nutzungsbereiche nach Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989-11 entnommen und stellen einen üblichen bis hochwertigen Bürostandard dar.

TRENNWÄNDE
Raumtypen (Beispiele)Qualitative BewertungEmpfohlene Schalldämm-Maße
Bei Wänden: Schalldämm-Maß der Gesamtwand inkl. Tür und sonstigen
Einbauten und Flankenübertragung
Büro- trennwand R‘ wFlur- trenn- wand R‘ wTüren erf. R w,R
im eingebauten Zustand
zwischenzum Flur
Büros
Büros Mindest- schallschutzKeine Anforderung an Ver- traulichkeit, Standardschall- dämmung zu benachbarten, gleich genutzten Räumen≥ 42 dB *)≥ 37 dB *)≥ 32 dB (R ≥ 37 dB) w,P≥ 27 dB (R ≥ 32 dB) w,P
Büros & Be- sprechungs- räume Erhöhter Schallschutz bei normaler Gesprächs- lautstärkeÜblicher, hochwertiger Büro- standard bei Anforderungen an die Vertraulichkeit bei normaler Gesprächslautstär- ke (Gespräche sind im Nachbarraum wahrnehmbar, aber i.d.R. nicht verständ- lich)≥ 45 dB *)≥ 40 dB *)≥ 37 dB (R ≥ 42 dB) w,P≥ 32 dB (R ≥ 37 dB) w,P

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TRENNDECKEN
Empfehlungen für Decken, Treppen, Decken von Fluren und Treppenraumwänden: Lu ftschalldämm-Maß: erf. R’ ≥ 55 dB w No rm-Trittschallpegel: erf. L’ ≤ 46 dB n,w Diese Werte entsprechen den empfohlenen, erhöhten Anforderungen an den Schallschutz innerhalb von Bü ro- und Verwaltungsgebäuden nach Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989-11 Tab. 3.
TR EPPEN
Empfehlungen für Treppenläufe und –podeste: Norm-Trittschallpegel: erf. L’ ≤ 53 dB n,w Dieser Wert entspricht den Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109-01:2018-01 Tab. 2.

Tabelle 2-5: Empfehlungen für normale und erhöhte Schallschutzanforderungen zu eigenen Büroräumen in Anlehnung Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989-11

*) Allgemeiner Hinweis zu Trennwänden mit Türen (bzw. sonst. Einbauten): In Anlehnung an die DIN 4109-1 werden in Tabelle 2-7 für Trennwände und sich darin befindliche Türen separate Mindestanforderungen gefordert. Der Nachweis der Trennwand erfolgt daher ohne Berücksichtigung der Tür. Es sei darauf hingewiesen, dass bei Einbau der angegeben Schalldämm-Maße der Verbindungs- oder Flurtüren sowie ggf. weiterer Einbauten (z.B. Überströmelemente etc.) i.d.R. für das Gesamt- schalldämm-Maß der Trennwand nicht die mit *) gekennzeichneten Schalldämm-Maße erfüllt wer- den können. Die Schalldämm-Maße der Einbauten sind dann zu erhöhen.

2.5 Bauteilnachweise

Voraussetzung für einen guten Schallschutz in einem Gebäude sind leistungsfähige Trennbauteile mit guter Direktschalldämmung. Bei hochschalldämmenden Trennbauteilen wird der Schall maß- geblich über die flankierenden Bauteile übertragen. Für die Optimierung der Schalldämmung von Bauteilen ist eine möglichst geringe Nebenwegübertragung anzustreben. Dabei sind insbesondere zu beachten: Bauteilanschlüsse und Dichtheit. Dabei ist die Dichtheit sowohl in der Fläche wie im Anschlussbereich an flankierende Bauteile gefordert.

Bei der schalltechnischen Bemessung ist unbedingt zu beachten, dass die geforderte Schalldämmung nicht nur von dem trennenden Bauteil alleine zu erbringen ist, sondern ei- nen resultierenden Wert darstellt, der die Schallübertragung über Nebenwege mit einbezieht.

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2.5.1 Kenngrößen der Bauakustik

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2.5.2 Allgemeine Konstruktionshinweise

Di e nachfolgend genannten Hinweise sind zwingend zu beachten und umzusetzen, um den nach DI N 4109-1 geforderten Schallschutz im eingebauten Zustand zu erreichen.

Fla nkenbauteil horizontal: Boden Im Bereich von schwimmenden Fußbodenaufbauten sind die Trennwände gemäß Herstelleranga- be n am Rohboden (Stb-Bodenplatte bzw. Hohlkörperdecke) anzuschließen. Der schwimmende Est- ric h ist an allen aufgehenden Bauteilen mittels Randdämmstreifen vollständig körperschallentkop- pe lt anzuschließen. Im Türdurchgang (inkl. Bodenbelag) ist eine schalltechnisch entkoppelte Fuge au szuführen. Die Fuge ist dauerelastisch zu versiegeln, harte Fugenmassen oder -füllungen sind unzulässig. Das flankierende Flächenelement ist im Bereich der Trennwand nach Möglichkeit zu trennen! Ein durchlaufendes Flächenelement mit Spannrichtung quer zur Trennwand ist aus schalltechni- scher Sicht nicht möglich!

Die Trennwände im 2. bis 3. OG können an die flankierende Hohlköperdecken wie folgt ange- schlossen werden:

Flankenausbildung besser… ➔ Flankenausbildung schlechter…➔ Nicht zulässig!
Flächenelement getrennt und Spannrichtung längs zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung längs zur TWFlächenelement getrennt und Spannrichtung quer zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung quer zur TW
Achse 9Achse HAchse D

Tabelle 2-6: Flankenausbildung – TW an Boden

Flankenbauteil horizontal: Decke / Dach Die Trennwände im EG und 3.OG sind gemäß den Herstellerangaben an der Rohdecke anzu- schließen. Zusätzlich werden flächige abgehängte Akustikdecken vorgesehen, die ebenfalls zur Verbesserung des Flankenschalldämm-Maßes beitragen. Das flankierende Flächenelement ist im Bereich der Trennwand nach Möglichkeit zu trennen! Das Dachelement ist zusätzlich zu beschweren (siehe nachfolgende Tabelle). Ein durchlaufendes Flächenelement mit Spannrichtung quer zur Trennwand ist aus schalltechni- scher Sicht nicht möglich!

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Die Trennwände im 1. und 2. OG an die Decke können an die flankierende Hohlköperdecken wie folgt angeschlossen werden:
Fla nkenausbildung besser… ➔ Flankenausbildung schlechter…➔ Nicht zulässig!
Flächenelement getrennt und Spa nnrichtung längs zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung längs zur TWFlächenelement getrennt und Spannrichtung quer zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung quer zur TW
Achse 9Achse HAchse D-

Tabelle 2-7: Flankenausbildung – TW an Decke

Die Trennwände im 3. OG an das Dach können an die flankierende Hohlköperdecken wie folgt angeschlossen werden:
Flankenausbildung besser… ➔ Flankenausbildung schlechter…➔ Nicht zulässig!
Flächenelement getrennt und Spannrichtung längs zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung längs zur TWFlächenelement getrennt und Spannrichtung quer zur TWFlächenelement durchlaufend und Spannrichtung quer zur TW
Zusätzl. Splitt/Kies ≥ 50 kg/m²Zusätzl. Splitt/Kies ≥ 50 kg/m²Zusätzl. Splitt/Kies ≥ 50 kg/m²
Zusätzl. Hohlkammer über TW mit Splitt gefüllt ≥ 100 kg/m²Zusätzl. Hohlkammer über TW mit Splitt gefüllt ≥ 100 kg/m²
Achse 9Achse HAchse D-

Tabelle 2-8: Flankenausbildung – TW an Dach

Luftdichtungsbänder bei den Auflagerdetails (zwischen Holzständer und flankierendem Flächenelement) sind ggf. erforderlich. Eine korrekte Aus- führung der Anschlussdetails ist nur dann möglich, wenn diese bereits in der Planung gemeinsam mit dem Hersteller definiert worden ist.

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Flankenbauteil horizontal: Trennwand Der Anschluss der Trennwand erfolgt an die durchlaufende Beplankung der flankierenden Wand ohne Fuge.

Flankenbauteil horizontal: Außenwand Der Deckenanschluss an die Außenwand erfolgt eingestellt oder mit Vorsatzschale. Weiterhin sind die Stützen in Achse U und Achse 17 aufgrund des Trennwandanschluss zu beklei- den (Schallschutz zwischen Räumen). Alternativ kann die Trennwand so breit erstellt werden, dass die Beplankung über die Stütze bis ans Fenster läuft.

Flankenbauteil vertikal: Außenwand Der Deckenanschluss an die Außenwand erfolgt eingestellt oder mit Vorsatzschale.

Gleitende Anschlüsse Gleitende Anschlüsse werden berücksichtigt. Je nach Schalldämm-Maß der Grundwand haben glei- tende Anschlüsse unterschiedlich hohe Einflüsse auf das resultierende Schalldämm-Maß (z.B. ca. - 1 bis -4 dB). Unabhängig von dem Schalldämm-Maß der Grundwand ist bei der Ausführung von gleitenden An- schlüssen immer auf eine fachgerechte Ausführung zu achten. Undichtigkeiten zwischen den Plat- tenstreifen und der Rohdecke, an den Stößen zwischen den Plattenstreifen sowie der Beplankungs- lagen und dem Plattenstreifen mindern das zu erreichende Schalldämm-Maß erheblich.

Einbauten und Durchdringungen Durchdringungen (Elektrotrassen, Lüftungskanäle etc.) und Einbauten (Mediensäulen etc.) dürfen das Schalldämm-Maß der Trennwand nicht maßgeblich beeinträchtigen (die Herstellerangaben des Wandsystems, z.B. zur möglichen Anordnung von Steckdosen, sind zwingend zu beachten). Luf- tein- und -auslässe und Kanäle von Lüftungsanlagen sind mit entsprechenden Schalldämpfern aus- zustatten um eine unzulässige Schallübertragung über die Lüftungsanlage (Telefonie-Effekt) zu vermeiden.

Sämtliche Öffnungen für Einbauten und Durchdringungen sind in Wandqualität zu schließen oder akustisch gleichwertig zu schotten, sie können z.B. mittels Weichschott (samt Ablationsbeschich- tung) in Wandebene akustisch geschlossen werden (die Einbaubedingungen des Schottsystems sind zu beachten). Einbauten und Durchdringungen sind mit dem IB Seidel frühzeitig abzustimmen.

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Abbildung 2-2: Schallübertragung über Flanken- und Nebenwege

Abbildung 2-3: Darstellung eines Weichschotts bei Durchdringungen

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2.5.3 Übersicht der Schallschutzanforderungen

In den nachfolgenden Abbildungen sind die Anforderungen an die Schalldämmung schützenswerter Rä ume dargestellt.

Al lgemeiner Hinweis zu Wänden mit Einbauten: In der Praxis tritt häufig der Fall auf, dass diverse Bauteile aus Flächenanteilen unterschiedlicher Sc halldämmung zusammengesetzt sind, wie beispielsweise Wände mit Türen, Sichtverbindungen, Üb erströmelemente, Einbau-Mediensäulen etc. Bei bekannten Schalldämm-Maßen Ri der einzelnen W andteile ist das resultierende Schalldämm-Maß R der Gesamtwand von Interesse. res In diesem Falle wird das resultierende Schalldämm-Maß praktisch ausschließlich vom Schalldämm- Ma ß des Bauteiles mit der niedrigeren Schalldämmung und von dessen Flächenanteil Si bestimmt! Die DIN 4109-1 fordert für Trennwände und sich darin befindliche Türen separate Mindestanforde- rungen. Der Nachweis der Trennwand erfolgt daher ohne Berücksichtigung der Tür. Es sei darauf hingewiesen, dass bei Einbau einer Verbindungstür in der Regel für das Gesamtschalldämm-Maß der Trennwand (inkl. Tür) keine R’w ≥ 47 dB erfüllt werden können. Das am Bau messbare Gesamt- schalldämm-Maß liegt bei Verbindungstüren mit R = 42 dB üblicherweise im Bereich von R’w ≈ w,P 43-45 dB. Ebenso liegt das am Bau messbare Gesamtschalldämm-Maß bei Flurtüren mit R = 37 w,P dB üblicherweise im Bereich von R’w ≈ 38-40 dB.

LEGENDE:

SCHALLSCHUTZANFORDERUNG AN WÄNDE ZWISCHEN UNTERRICHTSRÄUMEN ODER ÄHNLICHEN RÄUMEN ZU TREPPENHÄUSERN: erf. R´w ≥ 52 dB
Stahlbetonwand: Gem. Planstand d = 25,0 cm (flächenbezogene Masse m‘ ≥ 370 kg/m² → d > 16,0 cm Stb)
SCHALLSCHUTZEMPFEHLUNGEN AN WÄNDE ZWISCHEN BÜRORÄUMEN UNTEREINANDER: erf. R´w ≥ 45 dB AN WÄNDE ZWISCHEN BÜRORÄUMEN ZU FLUREN: erf. R´w ≥ 40 dB
Einfach-Metallständerwände: R ≥ 55 dB w z.B. Knauf W112.de Einfach-Metallständerwand, d = 12,5 cm, CW 70, 60 mm MiWo, doppellagig beplankt mit 2x 12,5 mm Bauplatte (je ≥ 8,5 kg/m²) o.glw.
Flurtüren (Türelemente ggf. mit Oberlicht): R ≥ 37 dB (32 dB in eingebautem Zustand) w

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SCHALLSCHUTZANFORDERUNG AN WÄNDE ZWISCHEN UNTERRICHTSRÄUMEN ODER ÄHNLICHEN RÄUMEN UNTEREINANDER UND ZU FLUREN: erf. R´w ≥ 47 dB
Anforderungswert / Prüfwert: R ≥ 58 dB w Holztafelbau-Innenwände mit Installationsebene auf Federschiene (zw. Klasse x.030 & x.040 sowie x.020 und x.070/x.080): R = 60 dB, z.B. Knauf W555.de w Einfach-Metallständerwände (zw. Klasse x.040 & x.050 sowie x.070 und x.050): R = 58 dB, z.B. Knauf W112.de Einfach-Metallständerwand, d = 150 mm, CW 100, 80 mm MiWo, w doppellagig beplankt mit 2x 12,5 mm Bauplatte (je ≥ 8,5 kg/m²) o.glw. Doppel-Metallständerwände (zw. Klasse x.020 & x.030): R = 67 dB, z.B. Knauf W115.de Doppel-Metallständerwand, d = 255 mm, CW 2x 100, 2x 80 mm w MiWo, doppellagig beplankt mit 2x 12,5 mm Bauplatte (je ≥ 8,5 kg/m²) o.glw.
Mobile Trennwände R ≥ 57 dB w
Sichtverbindungen, falls vorhanden: R ≥ 42 dB (40 dB in eingebautem Zustand) w
Verbindungstüren (Türelemente ggf. mit Oberlicht): R ≥ 42 dB (37 dB in eingebautem Zustand) w
Flurtüren (Türelemente ggf. mit Oberlicht): R ≥ 37 dB (32 dB in eingebautem Zustand) w

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SC HALLSCHUTZANFORDERUNG AN DECKEN ZWISCHEN UNTERRICHTSRÄUMEN ODER ÄHNLICHEN RÄUMEN UNTEREINANDER UND ZU FLUREN:

er f. R´w ≥ 55 dB & erf. L’n,w ≤ 53 dB

Hohlkörperdecke mit integrierter Akustikdecke (R ≥ 71 dB & L ≤ 43 dB) mit w n,w → elastisch geb. Schüttung d ≥ 60 mm mit ϱ ≥ 1.500 kg/m³ (m‘ ≥ 90 kg/m²) → dynamische Steifigkeit s‘ ≤ 7 MN/m³ der Trittschalldämmung DES → Bei Heizestrichen darf die Zusammendrückbarkeit C der Dämmschicht in Abhängigkeit von der Nutzlast (bei 5 kN/m²) meist nicht mehr als 3 mm betragen. Dadurch ergibt sich eine Abweichung vom Referenzaufbau: dynamische Steifigkeit s‘ ≤ 15 MN/m³, z.B. Knauf TPT03 mit d = 20 mm. → Estrichart und –nenndicke: Zementestrich d ≥ 75 mm

Sta hlbetondecke (auch Bodenplatte gegen Erdreich) mit → dynamische Steifigkeit s‘ ≤ 30 MN/m³ der Trittschalldämmung DES → Estrichart und –nenndicke: Zementestrich d ≥ 75 mm

Abbildung 2-4: Anforderungen und Empfehlungen an die Bauakustik, Darstellung 1.-3.OG

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Abbildung 2-5: Anforderungen und Empfehlungen an die Bauakustik, Darstellung EG

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3 Raumakustik

Di e DIN 18041 unterscheidet bezüglich der Anforderungen je nach Nutzung Räume der Raumgrup- pe A und der Raumgruppe B. Für Räume der Raumgruppe A werden in Abhängigkeit des Raumvo- lum ens Sollwerte der Nachhallzeit definiert. Im Mittelpunkt steht hierbei die optimale Sprachkom- mu nikation über mittlere und größere Entfernungen. Für Räume der Raumgruppe B sind raumakus- tis che Maßnahmen zu empfehlen, um die Grundbedämpfung sicherzustellen, bzw. eine Begrenzung de r Halligkeit der Räume zu erreichen.

3.1 Kenngrößen der Raumakustik

α(bzw. α ) Schallabsorptionsgrad (bzw. praktischer Schallabsorptionsgrad) auf die Oktavbänder p umgerechnet nach DIN EN ISO 11654

α Bewerteter Schallabsorptionsgrad, Angabe als Einzahlwert w Einzahlangabe des Schallabsorptionsgrades ermittelt aus verschobener Bezugskurve (negative Abweichung ≤ 0,10) und Schnittpunkt bei 500 Hz nach DIN EN ISO 11654 (kein gemittelter Wert über die Frequenzbänder!) schallharte Materialien → α ist nahezu 0 w schallabsorbierende Materialien → α ist nahezu 1 w

Einteilung von Schallabsorberklassen in Abhängigkeit des bewerteten Schallabsorp- tionsgrades

α - Werte wSchallabsorberklassenBewertung
≥ 0,90AHöchst absorbierend
0,80 – 0,85B
0,60 – 0,75CHoch absorbierend
0,30 – 0,55DAbsorbierend
0,15 – 0,25EGering absorbierend
≤ 0,10nicht klassifiziertReflektierend

Beachte: Schallabsorberklassen geben keinen Aufschluss darüber, ob das betrachtete Produkt für den angedachten Einsatz und Verwendungszweck geeignet ist. Sie geben ledig- lich einen Bereich an, in dem der bewertete Schallabsorptionsgrad liegt. Auch die Angabe von α ist daher in den meisten Fällen unzureichend. Für hochwertige w Raumakustik muss der Frequenzverlauf der Absorptionsleistung betrachtet und auf die Anforderungen des Raumes abgestimmt werden.

Häufig wird bei der Ausschreibung von raumakustischen Maßnahmen der bewertete Einzahlwert α w ausgeschrieben. Dieser Wert lässt jedoch keine Aussage über den Frequenzverlauf der Schallabsorption zu. Es handelt sich dabei auch nicht, wie häufig angenommen, um den arithmeti- schen Mittelwert der gemessenen frequenzabhängigen Einzelwerte.

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Wir empfehlen daher dringend, anstelle des Einzahlwerts die erforderlichen Absorptionsgra- de in Oktavbändern (praktische Absorptionsgrade α ) p in Abhängigkeit des Lochbilds, der Konstruktionstiefe und Dämmstoffauflage auszuschreiben.

Die Prüfberichte der gewählten Produkte sind dem Ingenieurbüro zur Verfügung zu stellen. Bei unbekannten oder abweichenden Aufbauten sind im Vorfeld (vor der Ausführung) Messungen im Hallraum durchzuführen. „Eigenkonstruktionen“ ohne vorliegendes Prüf- zeugnis können nicht freigegeben werden.

3.2 Übersicht der raumakustischen Anforderungen

In den folgenden Abbildungen sind schematische Übersichten der Räume dargestellt, in denen aus- reichende Absorptionsflächen vorzusehen sind oder empfohlen werden (i.d.R. mind. absorbierende Ausbildung der Decke).

LEGENDE:

Raumgruppe
RG A4A4 „Unterricht/Kommunikation inklusiv“: Sprachliche Kommunikation ist mit mehreren (teilweise gleichzeitigen) Sprechern möglich, auch für Personen mit Hörein- schränkungen oder bei z. B. fremdsprachlicher Nutzung. ➔ Unterrichtsräume
RG A3A3 „Sprache/Vortrag inklusiv“: Sprachliche Darbietungen einzelner Sprecher erzielen eine hohe Sprachverständlichkeit, auch für Personen mit Höreinschrän- kungen oder bei z. B. fremdsprachlicher Nutzung. A3 „Unterricht/Kommunikation“: Sprachliche Kommunikation ist mit mehreren (teilweise gleichzeitigen) Sprechern möglich. ➔ Schulaula ➔ Besprechungsräume
RG B3Räume zum längerfristigen Verweilen ➔ Verkehrsflächen in Schulen ➔ Büroräume

Hinweis zur Raumgruppe A4: Von Personen mit Hörschäden wird die raumakustische Situation für Sprachkommunikation umso günstiger empfunden, je kürzer die Nachhallzeit ist. Dasselbe gilt auch für die Kommunikation mit Personen in einer Sprache, die nicht als Muttersprache gelernt wurde und bei der Kommunikation mit Personen, die auf andere Weise einen Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, z. B. Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeits- störungen, Leistungsbeeinträchtigungen. Im Zweifelsfall sollten in Räumen zur Sprach-Information und -Kommunikation eher kürzere als längere Nachhallzeiten realisiert werden. Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, vergleichbaren Landesregelungen und der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt sich, dass der Öffentlichkeit

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zugängliche Neubauten inklusiv zu errichten sind, soweit dies nicht nur mit einem unverhältnismä- ßigen Mehraufwand erfüllt werden kann. Näheres ist den jeweiligen Landesgesetzen zu entnehmen.

Abbildung 3-1: Anforderungen und Empfehlungen an die Raumakustik, Darstellung 1.-3.OG

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Abbildung 3-2: Anforderungen und Empfehlungen an die Raumakustik, Darstellung EG

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3.3 Raumgruppen A

Un terrichtsräume fallen unter die Nutzungsart RG A der DIN 18041. An Räume der Gruppe A wer- de n Anforderungen an die Nachhallzeit T im Toleranzbereich gestellt. Die geforderten Nachhall- soll ze iten gelten für die relevanten Nutzungsszenarien des Raumes unter Berücksichtigung der Sc hallabsorption der Möblierung und von Personen.

3.3.1 A3 bis A4: Klassenzimmer

Di e DIN 18041:2016 fordert alle öffentlichen Neubauten inklusiv zu errichten, also nach Nutzungsart A4 . Um dies zu erlangen, müssen niedrigere Nachhallzeiten eingehalten werden, was eine höhere äq uivalente Absorptionsfläche bedeutet.

In den Unterrichtsräumen o.ä. soll die Grundbedämpfung über die Hohlkastendecke mit integrierter Akustikdecke erfolgen.

Raumakustisch wirksame Oberflächen:

Boden: schallharter Boden Umfassungswände: Umfassungswände (schallhart) Fenster, Türen

Decke/Absorber: LIGNATUR, Akustik Typ 3 oder 3.1 mit silence12 o. glw.

Es sollten nach Abzug von schallharten Einbauten, Randfriesen etc. ≥ 80 % der Deckenfläche effek- tiv absorbierend ausgebildet werden.

Es sind mindestens folgende Absorptionsgrade erforderlich:

Absorber / DeckeMindestens erforderliche Schallabsorptionsgrade α p
bei der angegebenen Absorberfläche
125 Hz250 Hz500 Hz1.000 Hz2.000 Hz4.000 Hz
Lignatur-Akustik Typ 3≥ 0,25≥ 0,65≥ 0,95≥ 0,90≥ 0,80≥ 0,95
Lignatur-Akustik Typ 3.1≥ 0,40≥ 0,65≥ 0,75≥ 0,75≥ 0,60≥ 0,40

Die Nachhallzeit im Unterrichtsraum wird für den besetzten Zustand prognostiziert. Ausstattungsge- genstände wie beispielsweise Vorhänge, Regale o.ä. tragen ebenfalls zur Schallabsorption und

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Schallstreuung bei, werden auf der sicheren Seite liegend in der Prognoseberechnung nicht be- rücksichtigt.

Mit Ansatz der vorher genannten vollflächig absorbierenden Decke (ohne weitere Absorberflächen) wird die Nachhallzeit für den Toleranzbereich nach A3 (siehe Varianten A und C) eingehalten. Für die Raumgruppe A4 sind zusätzliche Wandabsorber, z.B. Pinnwandabsorber, erforderlich:

Ab sorber / DeckeMindestens erforderliche Schallabsorptionsgrade α p
bei der angegebenen Absorberfläche
125 Hz250 Hz500 Hz1.000 Hz2.000 Hz4.000 Hz
Akustik-Pinnwand von Silentrooms MultiLine 60≥ 0,30≥ 0,75≥ 0,95≥ 0,90≥ 0,95≥ 0,95
➔ mind. 6 m² Pinnwandabsorber bei Lignatur-Akustik Typ 3 ➔ mind. 10 m² Pinnwandabsorber bei Lignatur-Akustik Typ 3.1

BEACHTE: Bei geringeren Schallabsorptionsgraden α der Akustikdecke oder bei reduzierter p Fläche sind zusätzliche Absorber erforderlich (z.B. absorbierende Wandelemente oder ab- sorbierende Möbelfronten etc.)!

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................................................................................................................................................................................... H örsamkeit in Räumen (DIN 18041)

Raumnutzung "Unterrichtsraum " (A3) Sollwert der Nachhallzeit, T = 0,56sec (DIN 18041:2016, Bild 1) Soll

frequenzabhängiger Toleranzbereich (Bild 2) [Hz] 125 250 500 1000 2000 4000 ⎯ ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ T Soll,min [sec] 0,37 0,45 0,45 0,45 0,45 0,37 TSoll,max [sec] 0,82 0,67 0,67 0,67 0,67 0,67 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ A : Lignatur Akustik Typ 3.1 mit T [sec] 0,74 0,56 0,56 0,56 0,63 0,73 B : wie A, jedoch zusätzl. 10 m² T [sec] 0,76 0,52 0,49 0,49 0,54 0,61 C: Lignatur Akustik Typ 3 mit s T [sec] 1,02 0,59 0,48 0,50 0,53 0,45 D: wie C, jedoch zusätzl. 6 m² T [sec] 0,97 0,54 0,44 0,46 0,48 0,41

................................................................................................................................................................................... Hörsamkeit in Räumen (DIN 18041)

Raumnutzung "Unterrichtsraum" (A4) Sollwert der Nachhallzeit, T = 0,46sec (DIN 18041:2016, Bild 1) Soll

frequenzabhängiger Toleranzbereich (Bild 2) [Hz] 125 250 500 1000 2000 4000 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ TSoll,min [sec] 0,30 0,36 0,36 0,36 0,36 0,30 TSoll,max [sec] 0,66 0,55 0,55 0,55 0,55 0,55 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ A: Lignatur Akustik Typ 3.1 mit T [sec] 0,74 0,56 0,56 0,56 0,63 0,73 B: wie A, jedoch zusätzl. 10 m² T [sec] 0,76 0,52 0,49 0,49 0,54 0,61 C: Lignatur Akustik Typ 3 mit s T [sec] 1,02 0,59 0,48 0,50 0,53 0,45 D: wie C, jedoch zusätzl. 6 m² T [sec] 0,97 0,54 0,44 0,46 0,48 0,41

3.3.2 A2 bis A3: Besprechungsräume / Aula

In den Besprechungsräumen sowie der Aula o.ä. soll die Grundbedämpfung über eine abgehängte Akustikdecke erfolgen.

Es sind mindestens folgende Absorptionsgrade der Akustikdecke erforderlich:

AbsorberMindestens erforderliche Schallabsorptionsgrade α p
bei vollflächiger Belegung der Decke
125 Hz250 Hz500 Hz1.000 Hz2.000 Hz4.000 Hz
Absorbierende Decke≥ 0,55≥ 0,65≥ 0,70≥ 0,75≥ 0,65≥ 0,65
z.B. Knauf Cleaneo, 12/25 R (Lochanteil mind. 18 %) mit Akustikvlies mit 20 mm zusätzl. Akustikauflage; totale Kon- struktionshöhe = 400 mm o.glw.

Es sollten nach Abzug von schallharten Einbauten, Randfriesen etc. ≥ 80 % der Deckenfläche effek- tiv absorbierend ausgebildet werden.

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Die Nachhallzeit in den Besprechungsräumen wird für den besetzten Zustand prognostiziert. Aus- stattungsgegenstände wie beispielsweise Vorhänge, Regale o.ä. tragen ebenfalls zur Schallabsorp- tion und Schallstreuung bei, werden auf der sicheren Seite liegend in der Prognoseberechnung nicht berücksichtigt.

BEACHTE: Bei geringeren Schallabsorptionsgraden α der Akustikdecke oder bei reduzierter p Fläche sind zusätzliche Absorber erforderlich (z.B. absorbierende Wandelemente oder ab- sorbierende Möbelfronten etc.)!

3.4 Raumgruppen B

An Räume der Gruppe B werden Empfehlungen für das Verhältnis von der äquivalenten Absorpti- onsfläche A des Raumes zum Raumvolumen V im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2.000 Hz ge- stellt. Die Berechnung erfolgt ohne Ansatz von Personen.

3.4.1 B3: Verkehrsflächen / Büroräume

In den Aufenthaltsräumen sind raumakustische Maßnahmen vorzusehen, um unnötig lange Nach- hallzeiten zu vermeiden, den Lärmpegel soweit wie möglich zu reduzieren und um die Sprachver- ständlichkeit zu erhöhen. Es wird empfohlen, auch in den Fluren und Treppenräumen Absorptionsflächen vorzusehen, um eine unangenehm „hallige“ Atmosphäre sowie Störungen in angrenzenden schutzbedürftigen Berei- chen zu vermeiden.

In den Fluren und Treppenhäusern sowie den Verwaltungsräumen o.ä. soll die Grundbedämpfung über eine abgehängte Akustikdecke erfolgen.

Es sind mindestens folgende Absorptionsgrade der Akustikdecke erforderlich:

AbsorberMindestens erforderliche Schallabsorptionsgrade α p
bei vollflächiger Belegung der Decke
125 Hz250 Hz500 Hz1.000 Hz2.000 Hz4.000 Hz
Absorbierende Decke≥ 0,55≥ 0,70≥ 0,65≥ 0,65≥ 0,60≥ 0,70
z.B. Knauf Cleaneo, 12/25 R (Lochanteil mind. 18 %) mit Akustikvlies (ohne zusätzl. Akustikauflage); totale Konstrukti- onshöhe = 400 mm o.glw.

Es sollten nach Abzug von schallharten Einbauten, Randfriesen etc. ≥ 80 % der Deckenfläche effek- tiv absorbierend ausgebildet werden.

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4 Thermische Bauphysik

Da s gesamte Gebäude liegt innerhalb der thermischen Hülle. Au f eine Darstellung der Grundrisse wird an dieser Stelle verzichtet.

4.1 Bauteilübersicht

Be i Verwendung von Dämmstoffen mit geringerer Wärmeleitfähigkeit können die Dämmstärken (na ch Abstimmung mit dem IB Seidel) ggf. verringert werden. Entsprechend sind die Dämmstärken be i Dämmung mit höherer Wärmeleitfähigkeit zu vergrößern. Im Planungsverlauf können sich – in de r Regel geringfügige – Änderungen der Dämmstärken ergeben.

BauteilDämmstoffdicke in cm │WärmeleitgruppeU-Wert in
W/(m²K)
WA01 – Außenwand gg Außenluft (Holzrahmen/-tafel, hinterlüftet)20 WH │ 038 Rahmenanteil ≤ 12,8 %≤ 0,22
WA02 – Außenwand gg Außenluft (Stahlbeton, hinterlüftet)20 WAB │ 035≤ 0,21
FB01 – Bodenplatte2 DES │ 040≤ 0,30
10 PB │ 040
DE01 – Decke nach unten gegen Außenluft2 DES │ 040≤ 0,23
14 DI │ 035
DA01 – Flachdach über DG17 i.M. DAA │ 035≤ 0,22
DA02 – Flachdach über 3.OG17 i.M. DAA │ 035≤ 0,22
DA03 – Dachterrasse über EG17 i.M. DAA │ 035≤ 0,22
Lichtkuppel / Lichtband / OberlichtDreischeibenverglasung≤ 1,5
Fenster / FenstertürenDreischeibenverglasung≤ 1,0
Außentüren≤ 1,5

Tabelle 4-1: Bauteilübersicht der thermischen Hüllfläche

Es wird der pauschale Wärmebrückenzuschlag von ΔU von 0,10 W/m²K angesetzt (keine detail- WB lierte Wärmebrückenberechnung erforderlich). Gänzlich sind Wärmebrücken nicht zu vermeiden und auch nicht grundlegend kritisch. Sollte es Anschlussdetails / Wärmebrücken geben, die ggf. die raumseitige Oberflächentemperatur beeinträchtigen, dann werden diese gesondert berechnet bzw. nachgewiesen.

Unabhängig davon sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2, den Feuchteschutz nach DIN 4108-3 und die Luftdichtheit nach DIN 4108-7 zu erfüllen.

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4.2 Luftdichtheitskonzept

Da s GEG sowie die Normen zum Wärmeschutz nach DIN 4108-2 und zum Feuchteschutz nach DIN 41 08-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. Damit sollen unzulässig hohe Ta uwasserausfälle infolge Konvektion, unkontrollierte Lüftungswärmeverluste und Störungen der Be haglichkeit vermieden werden.

Na chweis der Luftdichtheit Di e Luftdichtheit muss nach GEG nicht grundsätzlich überprüft werden. Ein Luftdichtheitstest ist bei Ni chtwohngebäuden nur dann verpflichtend durchzuführen, wenn im Nachweis für das Effizienzge- bä ude eine Luftdichtheitsmessung /Kategorie I nach DIN V 18599-2: 2018-099 angesetzt wird. Da- be i muss der Luftdichtheitstest gemäß § 26 Absatz 4 GEG jeweils für die Zonen des Gebäudes ge- trennt durchgeführt werden, für die bei der Bilanzierung der Nachweis der Luftdichtheit berücksich- tigt wurde. Alternativ ist die Prüfung des Gesamtgebäudes möglich. Anders als bei Wohngebäuden, kann bei Nichtwohngebäuden die Wärmerückgewinnung einer raumlufttechnischen Anlage auch dann in der Bilanzierung berücksichtigt werden, wenn kein Luft- dichtheitstest durchgeführt wird.

Sollte auf Wunsch des Bauherrn dennoch eine Messung erfolgen, sind automatisch verschließbare Entrauchungs-/Belüftungsöffnungen in Aufzugsschächten, sogenannte „EnEV-Klappen“ erforderlich, siehe nachfolgenden Hinweis.

BEACHTE – Nachweisführung Luftdichtheit und Änderungen durch das GEG: Das bisher nach EnEV herangezogene Verfahren B der technischen Regel DIN EN 13829 zur Luft- dichtheitsmessung ließ es zu, dass technisch notwendige Öffnungen wie die Öffnungen zur Rauch- ableitung im Aufzugsschacht für die Nachweisführung temporär verschlossen werden durften. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), wird das im nationalen Anhang NA der DIN EN ISO 9972: 2018-12 beschriebene Verfahren 3 für die Nachweisführung durch einen Blower-Door-Test verbindlich. Das Verfahren 3 der DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA sieht u.a. vor, dass: „Fahrschachtbelüftungen von Aufzügen, Rauch- und Wärmeabzug (RWA)“ für die Nachweisführung zu schließen sind, wenn entsprechende Einrichtungen existieren. Fehlen diese Einrichtungen, blei- ben die Öffnungen für die Nachweisführung geöffnet, was bei der Nachweisführung der Luftdichtheit der Gebäudehülle ein Problem darstellt, da die Zielwerte dann nicht eingehalten werden können.

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Planung und Ausführung der luftdichten Ebene Bei der Planung ist für jedes Bauteil der Hüllfläche die Art und Lage der Luftdichtheitsschicht festzu- legen. Die Anzahl der Durchdringungen der Luftdichtheitsebene ist gering zu halten. Die Länge von Fugen und Anschlüssen ist auf das notwendige Maß zu minimieren.

Das Prinzip der Luftdichtheit: In der Regel ist die Luftdichtheitsebene (rot) raumseitig der Dämmebe- ne anzuordnen. Hierdurch wird ein Einströmen von (feucht-warmer) winddichte Ebene - außenseitig Raumluft in die Konstruktion verhindert. Sie darf nicht verwechselt wer- den mit der Winddichtheitsebene (blau). Diese befindet sich immer auf der Außenseite des Bauteils und dient als Schutz gegen Witterungsein- flüsse von außen und Durchströmung mit kalter Luft im Winter. Die Winddichtheit ist nicht Gegenstand der DIN 4108-7. Die außenseitigen Abdichtungen sind nicht Gegenstand dieses Konzeptes und müssen luftdichte Ebene - raumseitig deshalb jeweils nach den geltenden Verordnungen, Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik ausgebildet werden.

Die luftdichte Gebäudehülle umfasst alle beheizten (auch indirekt beheizten) Räume des Gebäudes. Sie ist in vertikaler Richtung durch die Außenwände (OSB-Platte oder Dampfbremse) und in hori- zontaler Richtung durch die Decken und Dächer (Bodenplatte, auskragende Geschossdecke, Flachdächer) definiert. Im Sinne der DIN 4108-7 gelten Stahlbetonbauteile als luftdicht. Der Einbau der Fenster erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik (Abdichtung innenseitig: diffusions- dicht/luftdicht; Abdichtung außenseitig: diffusionsoffen/winddicht).

Um den Anforderungen des GEG und der DIN 4108-7 gerecht zu werden, ist die Luftdichtheit bzw. der lückenlose Verlauf der luftdichten Ebene sorgfältig zu planen, auszuschreiben und auszuführen.

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Prinzipskizzen
Einbindende Ge- schossdecke (Quelle: schneider- holz.com) BE ACHTE: Die luftdich- te Ebene ist noch im Bereich der Holzstützen zu detaillieren bzw. def inieren!

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Fensteranschlüsse – Fensterlaibung, Fensterbrüstung und -sturz (Quelle: RAL Leitfaden zur Montage von März 20 20)Die Einhaltung der Grundregel "innen dichter als außen" (bezogen auf die wasser- dampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd) ist stets zu beachten. Dabei haben sich die sogenannten "diffusionsoffenen" Bauweisen besonders bewährt, da sie auch ein Rücktrocknungspotential nach innen zur Verfügung stellen. Die Regel "so diffusi- onsdicht wie nötig, aber so diffusionsoffen wie möglich" führt bezogen auf die Was- serdampfdiffusion zu dauerhaft trockenen Holzbauteilen mit hohem Trocknungsver- mögen (Richtwert: sd-Wert von > 6 / 1 ), beispielsweise zur Abführung von innen außen Baufeuchte oder geringen Wassermengen aus anderen Quellen.
Elektroinstallationen in Außenwänden (Quelle: luftdicht.info)

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4.3 Sommerlicher Wärmeschutz

Fü r den Neubau von Gebäuden ist gemäß § 14 GEG für kritische Räume oder Raumgruppen der Na chweis zu führen, dass die Mindestanforderung des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 41 08-2:2013-02 Abschnitt 8 erfüllt wird. De r Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz ist mindes- ten s für den Raum zu führen, der im Rahmen des Anwendungsbereichs zu den höchsten Anforde- run gen des sommerlichen Wärmeschutzes führt.

Be im Nachweis nach DIN 4108-2:2013-02 Abs. 8.3 handelt es sich um ein vereinfachtes Nachweis- ve rfahren mit standardisierten Randbedingungen. Es ist nachzuweisen, dass für kritische Räume od er Raumgruppen der maximal zulässige Sonneneintragskennwert S zul nicht überschritten wird. Alternativ kann das Verfahren nach Abs. 8.4 der Norm durch thermische Gebäudesimulation (unter festgesetzten Randbedingungen) und den Nachweis der Einhaltung des zulässigen Anforderungs- wertes nach Tab. 9 der Norm (Übertemperaturgradstunden) zur Anwendung kommen.

Hinweis: Der vereinfachte Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2:2013-02 Abs. 8.3 wird wegen der scharfen Anforderungen, die überdies nicht anhand von Messdaten oder Simulatio- nen validiert wurden und daher in der Fachwelt kritisch gesehen werden, oftmals nicht oder nur un- ter Ansatz einer erhöhten oder hohen Nachtlüftung erfüllt. Aussagen zu den erwarteten Raumtem- peraturen sind mit diesem Nachweisverfahren nicht möglich. Da die Gebäudesimulation nach DIN 4108-2:203-02 Abs. 8.4 nur unter vorgegebenen einheitlichen Berechnungsrandbedingungen geführt werden kann, ist diese ebenso nicht aussagekräftig. Hinweis: Die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4108-2:2013-02 Abs. 8.3 gewährleistet nicht, dass es zu keinen Raumtemperaturen von mehr als 26 °C kommt.

Der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 zielt auf die Begrenzung der Solareinträ- ge und damit der Aufheizung des Gebäudes unter sommerlichen Bedingungen ab. Transparente Außenbauteile ohne Sonnenschutzmaßnahmen können im Sommer eine Überhitzung der Räume bzw. des Gebäudes zur Folge haben! Daher ist vor allen transparenten Bauteilen (Fenstern, Fenstertüren etc.) von Aufenthaltsräumen in Ost-, Süd- und Westausrichtung ist ein außenliegendes Sonnenschutzsystem (Fc ≤ 0,30) in Verbindung mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung von g ≤ 0,40 vorzusehen. Das Sonnenschutzsystem ist automatisch fassadenweise in Abhängigkeit der Solarstrahlung zu steuern. Zur Erfüllung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 Abs. 8.4 ist keine Nachtlüftung der Aufenthaltsräume erforderlich. Dennoch kann bei Bedarf eine Nachtentwärmung über die geplante Lüftungsanlage erfolgen.

Auch bei den Fluren in den Obergeschossen (Süd-Ost-Ausrichtung) sowie im Eingangsbereich/Aula (Süd-West- und Nord-West-Ausrichtung) kann es bei fehlenden Sonnenschutzsystemen im Sommer zu Überhitzungserscheinungen kommen. Da es sich bei Verkehrsflächen nicht um einen dauerhaf- ten Aufenthaltsbereich handelt, werden keine normativen Anforderungen an den sommerlichen

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Wärmeschutz gestellt. Zur Verbesserung der thermischen Behaglichkeit in Fluren empfehlen wir mindestens eine Sonnenschutzverglasung mit einem g-Wert < 0,30. Bei der Auswahl der Vergla- sung ist auf einen hohen Lichttransmissionsgrad λ ≥ 0,55 zu achten. Aus thermischer Sicht ist je- doch der außenliegende Sonnenschutz stets einer Sonnenschutzverglasung vorzuziehen! Zudem wird empfohlen, auch an den Verkehrsflächen (Flure, Treppenräume) und Aula ausreichende Öff- nungsmöglichkeiten vorzusehen, um im Falle einer sommerlichen Überhitzung eine Möglichkeit zur natürlichen Nachtlüftung sicherzustellen. Horizontale Verglasungen (Lichtbänder, Lichtkuppeln etc.), falls vorhanden, sind mindestens mit einer Sonnenschutzverglasung g-Wert ≤ 0,25 auszustatten.

Vorhandener Sonneneintragskennwert
Raumgeometrie Raumlänge: Raumbreite:6,13 10,50m Klasse 2.040 m
Nettogrundfläche A = 64,37 m² G
Fensterflächen m² g-Wert Fc-Wert Sonnenschgutzverglasung? tot
Fensterfläche vertikal A : W Fensterfläche geneigt (0 - 60°) A : W,neig Fensterfläche Nord/verschattet A : W,Nord16,50 0,40 0,300,120 1 0,000 0 0,000 0
gesamte Fensterfläche A = 16,50 1 w,gesamt
S = 0,031 vorh
Zulässiger Sonneneintragskennwert
S - Nachtlüftung und Bauart 1
Nutzung: Klimaregion: Nachtlüftung: Bauart:Nichtwohngebäude B ohne mittelS = 0,013 1
S - Grundflächenbezogener Fensterflächenanteil f = 0,256 2 WG S = 0,001 2
S - Sonnenschutzglas (g ≤ 0,40) Anteil Sonnenschutzglas: 1,000 3 S = 0,030 3
S - Fensterneigung f = 0,000 4 neig S = 0,000 4
S - Orientierung f = 0,000 5 Nord Nord-, NO-, NW-orientierte Fenster (Neigung >60°) S = 0,000 5 sowie dauernd vom Gebäude selbst verschattete Fenster
S - Einsatz passiver Kühlung 6neinS = 0,000 6
Systeme zur Raumkühlung, bei denen nur Energie zur Förderung des Kühlmediums erforderlich ist (z.B. geothermische Kühlung etc.)
∑ S = 0,044 zul
Nachweis
S S vorh zul 0,031 ≤ 0,044 Nachweis erfüllt

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5 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Da s GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Ve rwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frü here EnEV, das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG 2020 zusammengeführt. Ein e weitere Änderung des GEG haben Bundestag und Bundesrat im September 2023 beschlos- se n. Es wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kr aft.

Ge m. § 51 darf bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Nichtwohngebäuden die mittleren Wär- me durchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Außenbauteile der neu hin zukommenden beheizten oder gekühlten Räume das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25fache der Höchstwerte gemäß der Anlage 3 nicht überschreiten (Bauteilnachweis). Abweichend hiervon sind in Fällen, bei denen die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche mehr als 100 % der Nutzfläche des bisherigen Gebäudes beträgt, die Anforderungen nach den §§ 18 und 19 ein- zuhalten (Gebäudebilanz).

Nettogrundfläche A NGF Bestand 5.122 m² Erweiterung 1.868 m² 6.990 m²

Laut Aussage des Bauherrn soll kein erhöhter Energiestandard, z.B. Effizienzgebäude 40 (EG40) gem. KfW, erreicht werden.

Es wird daher von § 51 GEG Gebrauch gemacht. Jedoch werden die U-Werte gem. den Referenz- bauteilen für einen Neubaustandard ausgelegt (nach Anlage 3).

Vorläufige Ergebnisse GEG

Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 sind erfüllt.

Mittlere U-Werte [W/(m²K)]Ist-WertSoll-Wert% vom Soll-
Wert
Opake Außenbauteile (>= 19 °C)0,220,2878,6 %
Transparente Außenbauteile (>= 19 °C)1,01,566,7 %
Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln (>= 19 °C)1,52,560,0 %
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung