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8689276_Information zum Bieter 11_2023.pdf

Metall-Glas-Rahmenelemente für die Erweiterung einer Wirtschaftsschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Eigenerklärung Informationen zum Bieter (EU-Verfahren)

Weitere Angaben zum Bieter

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.1

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer: Nummer:

Art:

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

1 Die Hinweise wurden in an Anlehnung an die deutsche eForms-Spezifikation zur nationalen Identifikationsnummer erstellt.

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Eigenerklärung Informationen zum Bieter

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen ☐

Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.2

Angaben zur Nationalität des Eigentümers

Das Unternehmen ist börsennotiert: ja nein

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben. Sofern in Ausnahmefällen die Abgabe in Schriftform zugelassen wird, ist die Eigenerklärung zu unterschreiben.

Unterschriftsfeld nur für Bieter / Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft

(Ort, Datum, Unterschrift) Name des Unternehmens

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig

Stand 11/2023

2 Die Hinweise wurden der deutschen eForms-Spezifikation zur Nationalität des Eigentümers entnommen

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