Messverstärker für Dehnungsmessstreifen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Technische Hochschule Brandenburg
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Messinstrumente (38300000)
- Mess- und Steuergeräte (38424000)
- Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen (38540000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25867938
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 9 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Technische Hochschule Brandenburg beschafft Messverstärker für Dehnungsmessstreifen. Der Auftrag ist der Region Brandenburg zugeordnet; Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 eingereicht werden. Angaben zu Stückzahl und Lieferzeitraum enthält die Bekanntmachung nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
DMS Messverstärker
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · DMS Messverstärker
DMS Messverstärker
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026| Sonstiges | 77 KB | |
| Vertragsbedingungen | 80 KB | |
| Sonstiges | 56 KB | |
| Anschreiben | 72 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 7 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 12 KB | |
| Formular | 223 KB | |
| Formular | 146 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25867938
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.