Anlage 2.18 Selbstauskunft_Erklärung_HSE.docx

Messsensoriksysteme mit Kommunikationsfunktion für Ortsnetzstationen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 01:51 (Europe/Berlin)

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SELBSTAUSKUNFT

Erklärung des Auftragnehmers zum HSE-Managementsystem

(Health-Safety-Environment) bei swb

Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit zur Beteiligung am Arbeitsschutz-Managementsystem des Auftraggebers und damit zur vertragsmäßigen Erfüllung der im Folgenden genannten

Forderungen:

  1. Zertifizierungsanforderungen

a. für eine Firmengröße ≤ 25 Mitarbeiter

Aufgrund der Einstufung der vertragsgemäßen Arbeiten ist ab Vertragsbeginn eine "swb-Zulassung" erforderlich. Die Zulassung erfolgt im Rahmen einer Selbstauskunft des Auftrag­nehmers. Das hierfür erforderliche Formblatt (Anlage 1: FORMBLATT "swb-Zulassung") ist dieser Erklärung beigefügt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben ggf. im Betrieb des Auftragnehmers zu überprüfen. Die swb-Zulassung wird grundsätzlich für 5 Jahre erteilt.

Sofern der Auftragnehmer (≤ 25 Mitarbeiter) ein zertifiziertes AMS hat, gilt b.

b. für eine Firmengröße > 25 Mitarbeiter

Aufgrund der Einstufung der vertragsgemäßen Arbeiten ist ab Vertragsbeginn ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem / AMS (z. B. AMS Bau, SMS, ECOSTEP, SCC/SCP, ISO45001 o. ä.) erforderlich. Eine Kopie des Zertifikates ist dem Auftraggeber vor Auftragsvergabe zu übergeben.

Das Formblatt (Anlage 1: FORMBLATT "swb-Zulassung") muss in folgenden Fällen ausgefüllt werden:

  • neue Auftragnehmer (Erstanlage)
  • Auftragnehmer > 25 Mitarbeiter ohne Nachweis eines zertifizierten AMS
  1. Meldepflicht für Unfälle und gefährliche Situationen

Folgende Ereignisse sind dem Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail möglich) zu melden, solange und soweit der Auftragnehmer Leistungen für die swb erbringt:

Unverzüglich zu meldende Ereignisse sind:

Gefährliche Situation

Meldung einer gesundheits-, arbeitsschutz- oder umweltrelevanten Auffälligkeit, die zu einer Gefährdung oder einem Unfall führen kann oder beinahe geführt hätte.

Unfälle

● Unfall mit Arbeitsausfall

(Ein Unfall, der zu einem Mindestausfall eines gesamten Arbeitstages führt. Der Arbeitstag an dem sich der Unfall ereignete, wird dabei nicht mitgezählt.)

● Unfall mit Zuweisung angepasster Arbeit

(Ein Unfall, bei dem den Betroffenen zeitweise für mehr als einen ganzen Arbeitstag angepasste Arbeiten (Schonarbeit) zugewiesen werden.)

● Unfall mit medizinischer oder mit Erste Hilfe-Behandlung

(Unfall, der zu keinem Ausfall eines gesamten Arbeitstages geführt hat.)

  1. Unfalluntersuchung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Arbeitsunfälle mit der Folge von Ausfalltagen (mindestens 1 Tag), die sich im Zusammenhang mit den Leistungen für die swb ereignen, zu untersuchen. Die Berichte sind innerhalb von 10 Werktagen nach dem Ereignis mit der Stellungnahme der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit beim HSE-Beauftragten der jeweils beauftragenden Gesellschaft (Kontakt HSE-Beauftragter) einzureichen.

  1. Standort-Sicherheitsunterweisungen und sonstige Schulungen und Trainings

Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers ist verpflichtet, die jeweiligen Standort-Sicherheitsunterweisungen vor Beginn der Arbeiten zu durchlaufen und sich ggf. auch während der Auftragsdauer zusätzlichen Unterweisungen und Schulungen durch den Auftraggeber zu unterziehen und an HSE-Veranstaltungen teilzunehmen.

  1. HSE-Rundgänge

Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung an den "HSE-Rundgängen" des Auftraggebers mitzuwirken. Eigenverantwortlich durchgeführte HSE-Rundgänge sind zu dokumentieren;der Auftraggeber behält sich vor, die Protokolle der o. g. Begehungen einzusehen.

  1. Begehungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Auftraggeber kann verlangen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Auftragnehmers die Einsatzstellen begeht. Die Anzahl der Begehungen wird jeweils auftragsspezifisch festgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Protokolle der o. g. Begehungen einzusehen.

  1. HSE Audit

Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers am HSE-Managementsystem, nach Vorankündigung, jederzeit ein HSE-Audit beim Auftragnehmer durchzuführen. Ziel dieses HSE-Audit ist eine systematische und objektive Wirksamkeitsüberprüfung der Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz relevanten Tätigkeiten, damit verbundener Ergebnisse sowie der Eignung zur Erreichung der angestrebten Ziele.

8. Gefährdungsbeurteilung

Der Auftraggeber behält sich vor, die gem. §§ 5 u. 6 ArbSchG erforderliche Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers für die jeweils beauftragten Tätigkeiten vor Arbeitsaufnahme einzusehen.

Projekt- oder anlagenspezifische Gefährdungen, welche relevant für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind, müssen dem Auftragnehmer jeweils projektspezifisch mitgeteilt werden.

9. Unfallstatistik

Hier sind anzugeben:

  1. die Unfallhäufigkeit "Ereignisse pro 1.000.000 Arbeitsstunden" beträgt: ………………

oder

  1. die "1000 Mann-Quote" beträgt: …………………, bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre

  2. Ansprechpartner in HSE-Fragen:

Name: ....................................................................................................................

Tel.:/Fax: .......................................... E-Mail: ......................................................

  1. Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen

□ "swb-Zulassung" soll erteilt werden (nur wenn ≤ 25 Mitarbeiter).

Vollständig ausgefülltes Formblatt "swb-Zulassung" ist beigefügt.

□ AMS-Zertifikat besteht bereits und eine Kopie ist dieser Erklärung beigefügt.

□ AMS-Zertifikat ist für den ………………………. geplant.

□ AMS-Zertifikat ist nicht geplant.

  1. Sanktionspolitik des Auftraggebers

Änderungen der Angaben (z.B. verantwortliche Personen im Unternehmen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, signifikante Veränderung der Unfallhäufigkeit, Anzahl der Mitarbeiter, Gültigkeit des AMS-Zertifikates, Verwendung neuer Gefahrstoffe) sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird vom Auftraggeber während der gesamten Vertragsdauer und projektspezifisch überprüft.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen berechtigt den Auftraggeber die Weiterführung des Vertragsverhältnisses mit zusätzlichen Sicherheitsauflagen (z. B. Durchführung von HSE-Rundgängen, Verpflichtung zu speziellen Unterweisungen) für den Auftragnehmer zu verbinden.

Verstöße berechtigen zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und Löschung aus der Liste der Auftragnehmer der swb für mindestens 12 Monate.

Diese Erklärung gilt für alle swb-Konzerngesellschaften.

Hiermit bestätigt der Auftragnehmer die o. g. Erklärung.

……………………… ……………………………………………………………………………………

(Ort, Datum) Rechtsverbindliche Unterschrift + Firmenstempel

……………………………………………………………………………………

Name in Druckbuchstaben

Anlagen:

  • Anlage 1: Formblatt "swb-Zulassung" (3 Seiten)
  • Anlage 2: Liste der Ansprechpartner (HSE-Manager) zum Verbleib

Anlage 1: FORMBLATT "swb-Zulassung"

Checkliste zum Erwerb der swb-Zulassung für

  • neue Auftragnehmer (Erstanlage).
  • Auftragnehmer ≤ 25 Mitarbeiter,
  • Auftragnehmer > 25 Mitarbeiter ohne Nachweis eines zertifizierten AMS,
1.Firmenname und Anschrift:
2.Telefon: E-Mail:
3.Welcher Berufsgenossenschaft gehören Sie an?
4.Anzahl aller Mitarbeiter/-innen im Unternehmen:
5.Ansprechpartner zur ausgefüllten Checkliste: Telefon: E-Mail:

Nur mit Ihrer Originalunterschrift gültig!

.............................................................

Ort / Datum

........................................................................

Rechtsverbindliche Unterschrift + Firmenstempel

……………………………………………………………………………………

Name in Druckbuchstaben

Nr.JaNein
1.Sind bei Ihnen die Zuständigkeiten der Führungskräfte für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz schriftlich festgelegt? Info: Die Zuständigkeiten der Führungskräfte für die Arbeitssicherheit, den Gesundheits- und Umweltschutz (von der Geschäftsführung bis zum Vorarbeiter) müssen eindeutig festgelegt sein gem. §§ 5,6 ASiG, z.B. hinsichtlich der Auswahl von Mitarbeitern Einweisung und Unterweisungen von Mitarbeitern oder Beobachtung und Korrektur von Mängeln□□
2.Haben Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen schriftlich bestellt oder nehmen Sie für die Arbeitssicherheit am Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft teil? Fachkraft für Arbeitssicherheit Name: Funktion: Telefon Nr.: oder Alternative Betreuung/Unternehmermodell: □ Info: Der Unternehmer hat zur Unterstützung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes entsprechend § 5 ASiG Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Alternativ zu einer Bestellung kann für Kleinbetriebe das im Anhang 3 der DGUV-Vorschrift 2 der jeweiligen BG genannte alternative Betreuungsmodell gewählt werden.□□
3.Haben Sie einen betriebsärztlichen Dienst oder Betriebsarzt bestellt? Info: Der Unternehmer hat einen Betriebsarzt gemäß § 2 ASiG schriftlich zu bestellen. Alternativ zu einer Bestellung kann auch ein betriebsärztlicher Dienst nach § 19 ASiG mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 ASiG beauftragt werden.□□
4.Ist eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern in Ihrem Unternehmen bestellt? Info: Um die Erstversorgung von Unfallopfern sicherstellen zu können, muss eine ausreichende Anzahl geschulter Ersthelfer entsprechend § 26 BGV A 1 an der Arbeitsstätte anwesend sein.□□
5.Werden regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz in einer für diese verständlichen Form durchgeführt? (Die Unterlagen sind im ggf. Auftragsfall vorzulegen.) Info: Der Unternehmer hat entsprechend § 831 BGB sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit Tätigkeiten beauftragt werden. Zusätzlich ist er nach § 12 ArbSchG und § 7 BGV A 1 verpflichtet, die Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.□□
6.Liegen Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz bzw. gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung vor? Info: Zur Ermittlung aller bei der Durchführung einer Tätigkeit notwendigen Schutzmaßnahmen ist nach §§ 5 und 6 ArbSchG sowie § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchzuführen.□□
7.Werden Arbeitsmittel entsprechend der Betriebs­sicherheitsverordnung eingesetzt und geprüft, und sind diese mit entsprechenden Sicherheitskenn­zeichen, wie z. B. GS, CE versehen? Info: Zur Vermeidung von arbeitssicherheitsrelevanten Zwischenfällen müssen Materialien und Geräte in einem funktionstüchtigen und hinsichtlich der Arbeitssicherheit sicheren Zustand sein. Bei Neubeschaffung ist auf die Kennzeichnung (GS-, CE-Zeichen) zu achten.□□
8.Werden Mitarbeiter durch den Unternehmer mit persönlicher Schutzausrüstung kostenlos ausgestattet, und sind die Mitarbeiter/-innen verpflichtet, diese auch zu benutzen?□□
9.Ist sichergestellt, dass vor dem Einsatz von Gefahrstoffen Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden? Info: Nach § 6 GefStoffV hat jeder Arbeitgeber zu festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Die Arbeitnehmer sind vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen.□□
10.Beauftragen Sie Subunternehmer?□□
11.Erfolgen Kontrollen des ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Verhaltens von diesen Subunternehmern, die Sie beauftragen?□□
12.Ist sichergestellt, dass alle von Ihnen beauftragten Subunternehmer den Anforderungen dieser Checkliste genügen? Durch welche Maßnahmen?□□
13.Bitte nennen Sie die Anzahl der Arbeitsunfälle, ohne Wegeunfälle, (Unfälle ab dem ERSTEN Ausfalltag) für das letzte Kalenderjahr vor Auftragsbeginn. Anzahl:__________--

Hinweis zur Beantwortung:

Um die Unfallquote dauerhaft zu senken und den Schutz aller Mitarbeiter zu gewährleisten, behalten wir uns vor, ggf. Ihre Angaben vor Ort zu prüfen oder in geeigneter Weise prüfen zu lassen. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn die Fragen nicht den gesetzlichen Bestimmungen gemäß beantwortet werden.

Angaben durch swb ausgewertet

swb-Zulassung erteilt: Ja □ Nein □

Anmerkungen:

………………… ………………………………………………………………………………………………………..

Datum Unterschrift (Fachkraft für Arbeitssicherheit des Auftraggebers)

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(Name in Druckbuchstaben)

Anlage 2:

Liste der Ansprechpartner (Für Ihre Unterlagen)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Gesellschaften
NameGesellschaftTel.-Nr.E-Mail
Thomas Kreftswb AG0421 359-2649thomas.kreft@swb-gruppe.de
Thomas Kreftswb Vertrieb Bremen GmbH swb Vertrieb Bremerhaven GmbH0421 359 2649thomas.kreft@swb-gruppe.de
Jürgen Müllerswb Erzeugung AG & Co. KG swb Entsorgung GmbH Co. KG swb Services AG & Co. KG swb Gasumstellung GmbH0421 359 2058juergen.mueller@swb-gruppe.de
Andreas Habererwesernetz Bremen GmbH wesernetz Bremerhaven GmbH0151 25318834andreas.haberer@wesernetz.de
Andreas Habererswb Beleuchtung0151 25318834andreas.haberer@wesernetz.de
Rita SchreiberEWE WASSER GmbH0162 133 12 80rita.schreiber@ewe.de

Bei Bedarf vertreten sich Ansprechpartner gegenseitig.

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