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3135 DRSA Freising – Anlage zu Steckbrief BNB 1.1.6
Nachhaltigkeitsbewertung BNB - allgemeine Anforderungen
TGA MSR
Für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten sind die Anforderungen zur Schadstoffreiheit nach Steckbrief 1.1.6, Qualitätsstufe 3 vereinbart, einzuhalten und nachzuweisen. Diese sind nach Produktgruppen aufgeschlüsselt nachstehend angegeben.
Der AN hat für die aufgeführten Produktgruppen die geforderten Nachweise in Form von Produkt- und Sicherheitsdatenblättern und ggf. Herstellererklärungen unaufgefordert min. 2 Wochen vor Materialbestellung der Bauleitung und dem Nachhaltigkeitskoordinator vorzulegen (Die „Zeile“ bezieht sich auf die Materialmatrix des Steckbriefs 116, BNB Version 2015, diese wird hier auszugsweise wiedergegeben).
Es dürfen keine Materialien eingebaut werden die nicht durch den Auditor ausdrücklich hinsichtlich materialökologischer Anforderungen freigegeben wurden.
Keine Anforderungen für
- Geräte + Armaturen inkl. Dämmung + angeschlossene Kabel
- Einbauteile
Nur Produktgruppen, die verwendet werden, sind zu berücksichtigen:
| Relevante Bauteile und Materialien | Anforderung Q3 | betrachteter | Produkt- |
|---|---|---|---|
| Stoff | gruppe |
Alle genannten Baustoffe Deklaration enthaltener SVHC >0,1% SVHC Zeile 0 Außer: Holz, Metalle, rein Gemische, Nachweis: Sicherheitsdatenblatt mineralische Baustoffe Erzeugnisse, Nachweise: Sicherheitsdatenblatt, Produktkennzeichen die SVHC ausschließen
Kleb- und Dichtstoffe aus PU, Chlorparaffine < 0,1 % VOC + SVHC + Zeile 8 SMP (silanmodifizierte Polymere), für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % Biozide Acrylat, Silikon Nachweise: Sicherheitsdatenblatt und Herstellererklärung
Bauprodukte aus PVC keine Cadmium- und Bleistabilisatoren Schwermetalle Zeile 29 Fensterprofile, Rinnen, Rohre, Für Weich-PVC gilt: Weichmacher Kanäle, Kabel Reproduktionstoxische Phthalate < 0,1 % (= SVHC) Nachweise: Produktdatenblatt und Herstellererklärung
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