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Medizintechnische Ausstattung für ein Herzkatheterlabor

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 21:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieter.ehealth-evergabe.de

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VERGABEUNTERLAGEN

2026000221

Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER Kreiskliniken Herford-Bünde AöR Schwarzenmoorstr. 70, 32049 Herford, Deutschland

23.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 4

Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Stand 07-26..................................................................................... 4

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 23

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 36

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 39

Anlagen.................................................................................................................................................................... 42

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Allgemeine Informationen zum Verfahren

Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

Verfahrensnummer: 2026000221

I. Allgemeines

Es ist beabsichtigt, die oben bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen die sich insbesondere aus der auf der elektronischen Vergabeplattform hinterlegten Leistungsbeschreibung ergeben.

Allgemeines

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde.

Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.

Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen (vorliegend Kreiskliniken Herford-Bünde AöR ) unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.

Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.

Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.

Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Nachrichtenmodul an die

Vergabestelle gerichtet werden.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

Auftragsnummer2026000221
Maßnahme
AuftragsbezeichnungHerzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde
AuftragsbeschreibungBeschaffung der Medizintechnischen Ausstattung für das Herzkatheterlabors der Kreiskliniken Herford-Bünde AöR

VERFAHREN

AuftraggeberKreiskliniken Herford-Bünde AöR
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort32049Herford
LeistungsartLieferleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU)(VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise Vergabe Nein

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Art der losweisen Vergabe
Höchstzahl der Lose pro Angebot
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50%
KlassifizierungenCode Bezeichnung 33111710-1 Angiografie-AusstattungBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Skonto zugelassenJa
Skonto Zahlungsziel21Tag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Sonstige

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

Vorinformation
Bekanntmachung23.09.2026

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist26.10.2026 14:00:00
Frist Bieterfragen16.10.2026 14:00
Eröffnungstermin
Bindefrist31.12.2026
Versand Vorabinformation30.11.2026

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungeneinmalige Abnahme nach Zuschlagserteilung

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal

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mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2026 14:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

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Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der EKK plus GmbH

A. Vorbemerkung und Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen gelten für Vergabeverfahren,

welche durch die Einkaufsgemeinschaft als ausschreibende Stelle durchgeführt werden,

soweit in den jeweiligen Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt

ist.

2. Die Einkaufsgemeinschaft handelt grundsätzlich im Namen der jeweiligen Auftraggeber.

Auftraggeber werden die am Verfahren teilnehmenden Einrichtungen, Verbrauchsstellen

oder sonstigen bezugsberechtigten Stellen, soweit sie in den Vergabeunterlagen, in der

Leistungsbeschreibung, in der Zuschlagsmitteilung, im Vertrag oder in späteren Abrufen

bezeichnet sind. Die Einkaufsgemeinschaft wird nur dann selbst Auftraggeber, wenn dies

ausdrücklich bestimmt ist.

3. Die Einkaufsgemeinschaft koordiniert das Vergabeverfahren, die Kommunikation, die

Angebotswertung und die Zuschlagsentscheidung, soweit sie hierzu von den Auftraggebern

beauftragt oder bevollmächtigt ist. Die spätere Leistungserbringung, Bestellung, Abnahme,

Rechnungsprüfung und Zahlung erfolgen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen

Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern die Vergabeunterlagen keine andere

Abwicklung vorsehen.

4. Diese Bedingungen bestehen aus Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen. Die

Bewerbungsbedingungen gelten für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die

Vertragsbedingungen gelten ab Zuschlagserteilung beziehungsweise ab Vertragsschluss für

die Durchführung des Vertrages.

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B. Bewerbungsbedingungen

I. Kommunikation, Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe

1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die von der

ausschreibenden Stelle vorgegebene elektronische Vergabeplattform. Angebote,

Teilnahmeanträge, Erklärungen, Nachweise, Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene

Mitteilungen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen, soweit nicht in

den Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist.

2. Angebote sind in Textform elektronisch einzureichen. Angebote in Papierform, per E-Mail,

per Telefax oder in sonstiger Form werden nicht berücksichtigt.

3. Der Bewerber oder Bieter hat sich vor Abgabe seines Teilnahmeantrages oder Angebotes zu

vergewissern, dass ihm die Vergabeunterlagen vollständig vorliegen und dass er die über

die Vergabeplattform bereitgestellten Mitteilungen, Änderungen und Antworten auf

Bieterfragen berücksichtigt hat.

4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters Unklarheiten,

Widersprüche, Lücken oder sonstige Fehler, hat er die ausschreibende Stelle unverzüglich,

spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist, über die Vergabeplattform hierauf

hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis zuvor auf anderem Wege erteilt wurde.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation im

Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache. Fremdsprachige Unterlagen müssen

ausdrücklich zugelassen werden.

6. Für das Angebot sind die Eintragungen auf der Plattform vorzunehmen. Der Bieter hat die

ansonsten auf der Plattform hinterlegten Tabellen, Formblätter oder sonstigen

Eingabemasken zu verwenden. Eintragungen sind vollständig, eindeutig und

widerspruchsfrei vorzunehmen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,

soweit sie nicht ausdrücklich vorgesehen oder von der ausschreibenden Stelle zugelassen

sind.

7. Der Bewerber oder Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen,

ändern oder zurückziehen. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahmen sind in

derselben Weise vorzunehmen wie die Angebotsabgabe.

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II. Inhalt des Angebotes

1. Das Angebot darf nur die geforderten Preise, Erklärungen, Nachweise, Produktangaben,

Konzepte, Unterlagen und sonstigen Angaben enthalten. Ergänzende Unterlagen sind nur

beizufügen, soweit sie gefordert oder für die eindeutige Beschreibung der angebotenen

Leistung erforderlich sind.

2. Preise müssen sämtliche für die angebotene Leistung erforderlichen Kosten enthalten,

insbesondere Kosten der Leistungserbringung, Nebenleistungen, Verpackung, Transport,

Versicherung, Dokumentation, Lizenzen, Nutzungsrechte, Entsorgung, Implementierung,

Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit diese nach der Leistungsbeschreibung

geschuldet sind.

3. Der Bieter hat die von ihm tatsächlich geforderten Preise an den hierfür vorgesehenen

Stellen anzugeben. Eine Verlagerung von Preisbestandteilen auf andere Positionen, die zu

einer nicht mehr nachvollziehbaren oder nicht vergleichbaren Preisbildung führt, ist

unzulässig. Angebote mit unzulässigen Mischkalkulationen können ausgeschlossen werden.

4. Sofern Muster, Proben, Teststellungen, Präsentationen oder vergleichbare Nachweise

gefordert werden, hat der Bieter diese nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

bereitzuhalten oder vorzulegen. Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind sie

innerhalb der in den Vergabeunterlagen bestimmten Frist, mangels besonderer Frist

innerhalb von sieben Kalendertagen, zum probeweisen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.

Die ausschreibende Stelle teilt mit, an wen die Muster, Proben oder Teststellungen zu

übermitteln sind.

Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle

eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu

versehen. Muster, welche nicht entsprechend gekennzeichnet sind, werden vom

Wettbewerb ausgeschlossen.

Die Vergabeunterlagen bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Vergütung oder

Rückgabe erfolgt. Soweit nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Gestellung unentgeltlich.

III. Keine Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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IV. Bedingungen des Bieters und Abwehrklausel

1. Dem Vergabeverfahren und einem späteren Vertrag liegen ausschließlich die

Vergabeunterlagen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, die

Leistungsbeschreibung, die Zuschlagsentscheidung und die nach den Vergabeunterlagen

wirksam einbezogenen Vertragsbestandteile zugrunde.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen,

Lizenzbedingungen, Servicebedingungen, Wartungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

oder sonstige vorformulierte Bedingungen des Bewerbers, Bieters, Auftragnehmers,

Herstellers, Lieferanten oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht

in den Vergabeunterlagen ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen sind oder die

ausschreibende Stelle ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.

3. Etwaigen Bedingungen des Bewerbers oder Bieters wird hiermit ausdrücklich

widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen dem Angebot beigefügt

sind, in Angebotsunterlagen erwähnt werden, auf Internetseiten abrufbar sind, auf

Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten

erscheinen oder der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung auf sie Bezug

nimmt.

4. Die bloße Beifügung oder Erwähnung bieterseitiger Bedingungen führt nicht schematisch

zum Ausschluss des Angebotes, sofern diese Bedingungen aufgrund der vorstehenden

Abwehrklausel keine rechtliche Wirkung entfalten und nach Nichtberücksichtigung dieser

Bedingungen ein Angebot verbleibt, das den Vergabeunterlagen vollständig und eindeutig

entspricht.

5. Die ausschreibende Stelle kann den Inhalt des Angebotes aufklären, wenn Zweifel bestehen,

ob der Bieter sein Angebot nur auf der Grundlage eigener oder abweichender Bedingungen

abgeben will. Stellt der Bieter klar, dass ausschließlich die Vergabeunterlagen und die darin

einbezogenen Vertragsbedingungen gelten, kann das Angebot in der Wertung verbleiben,

soweit keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

6. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn der Bieter an eigenen oder abweichenden

Bedingungen festhält, sein Angebot unter einen Vorbehalt stellt, die Vergabeunterlagen

inhaltlich ändert, wesentliche Vertragsbedingungen nicht akzeptiert oder nach

Nichtberücksichtigung der bieterseitigen Bedingungen kein vollständiges, eindeutiges und

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den Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot verbleibt. Individuelle Abweichungen von

den Vergabeunterlagen werden durch diese Abwehrklausel nicht geheilt.

V. Bietergemeinschaften

1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung im Einzelfall vergabe- und

kartellrechtlich zulässig ist. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot

eine Erklärung einzureichen, aus der die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft und der

bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.

2. Die Erklärung muss enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der

Bietergemeinschaft gegenüber der ausschreibenden Stelle und den Auftraggebern

rechtsverbindlich vertritt und dass sämtliche Mitglieder für die Verpflichtungen aus

Angebot und Vertrag gesamtschuldnerisch haften.

3. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein gesondertes Unternehmensblatt oder ein

gleichwertiges Dokument einzureichen. Dieses muss mindestens die Firma einschließlich

Rechtsform, den Gegenstand des Unternehmens, die Geschäftsleitung, eine kurze

Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums sowie einen Ansprechpartner

für das Angebot enthalten.

4. Die ausschreibende Stelle kann von der Bietergemeinschaft ergänzende Angaben

verlangen, wenn dies zur Prüfung der Eignung, der Vertretungsverhältnisse oder der

vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit erforderlich ist. Die Mitglieder haben

insbesondere darzulegen, welche Leistungen sie jeweils erbringen und aus welchen

sachlichen Gründen die gemeinsame Angebotsabgabe erfolgt, soweit dies für die Prüfung

erforderlich ist.

5. Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahme-

oder Angebotsfrist sind nur zulässig, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind und die

ausschreibende Stelle ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann insbesondere

versagt werden, wenn die Änderung die Eignungsprüfung, den Wettbewerb oder die

Vergleichbarkeit der Angebote berührt.

VI. Nachunternehmer, sonstige Unternehmen und Eignungsleihe

1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Nachunternehmer oder sonstige

Unternehmen erbringen zu lassen, hat er mit dem Angebot ein Dokument einzureichen, aus

dem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welches Unternehmen erfüllt

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werden sollen, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes vorsehen.

2. Für jeden vorgesehenen Nachunternehmer oder jedes sonstige Unternehmen sind

mindestens die Firma einschließlich Rechtsform, der Gegenstand des Unternehmens, die

Geschäftsleitung, eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums

sowie ein Ansprechpartner für das Angebot anzugeben.

3. Diese Angaben sind auch für alle Unternehmen vorzulegen, auf deren Eignung sich der

Bieter stützt. Stützt sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, hat er

auf Verlangen der ausschreibenden Stelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel,

Kapazitäten und Fähigkeiten dieses Unternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich

zur Verfügung stehen.

4. Referenzen oder sonstige Eignungsnachweise eines anderen Unternehmens können nur

berücksichtigt werden, soweit dieses Unternehmen die Leistungen erbringt, für welche die

Referenz oder der Eignungsnachweis benötigt wird, oder soweit die rechtlichen

Voraussetzungen einer Eignungsleihe auf andere Weise erfüllt sind.

5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann die ausschreibende

Stelle verlangen, dass der Bieter und dieses Unternehmen entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

6. Der Austausch eines im Angebot benannten Nachunternehmers, eines eignungsleihenden

Unternehmens oder einer wesentlichen Bezugsquelle bedarf nach Zuschlagserteilung der

vorherigen Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers, soweit der Austausch die

Leistungserbringung, die Eignung, die Qualität, die Lieferfähigkeit oder sonstige vertragliche

Pflichten berührt. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

VII. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Erklärungen und Nachweise

1. Soweit durch den Bewerber oder den Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung

eingereicht wird, kann die ausschreibende Stelle den Bewerber oder Bieter, dessen Angebot

oder Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, auffordern, die geforderten

Eignungsnachweise und sonstigen Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen.

2. Die ausschreibende Stelle kann jederzeit verlangen, dass Eigenerklärungen durch geeignete

Nachweise bestätigt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des

Verfahrens erforderlich ist. Ausländische Bewerber oder Bieter haben gleichwertige

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Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen; die ausschreibende Stelle kann eine deutsche

Übersetzung verlangen.

VIII. Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung und Korrektur von Unterlagen

1. Die ausschreibende Stelle kann Bewerber oder Bieter unter Wahrung der Grundsätze der

Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder

unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen

oder zu korrigieren, soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Vergaberecht zulässig ist.

2. Unterlagen im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Erklärungen, Nachweise,

Bescheinigungen, Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Unternehmensangaben,

Produktangaben, technische Beschreibungen, Konzepte, Formblätter und sonstige

Angaben, die zur Prüfung des Teilnahmeantrages oder Angebotes erforderlich sind.

3. Eine Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur darf nicht

dazu führen, dass ein Bewerber oder Bieter sein Angebot in unzulässiger Weise nachträglich

ändert, wirtschaftlich verbessert oder erstmals eine andere Leistung anbietet. Insbesondere

dürfen Preisangaben, die für die Wertung maßgeblich sind, wertungsrelevante Konzepte,

wertungsrelevante Leistungszusagen sowie Angaben, welche die Einhaltung zwingender

Mindestanforderungen betreffen, nur in den Grenzen des anwendbaren Vergaberechts

aufgeklärt oder ergänzt werden.

4. Die ausschreibende Stelle ist nicht verpflichtet, Unterlagen nachzufordern oder eine

Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur zuzulassen, soweit das

anwendbare Vergaberecht ihr ein Ermessen einräumt oder soweit in der Bekanntmachung

oder in den Vergabeunterlagen festgelegt ist, dass eine Nachforderung ganz oder teilweise

ausgeschlossen ist.

5. Die ausschreibende Stelle kann Nachweise oder Erklärungen insbesondere von solchen

Bewerbern oder Bietern anfordern, deren Teilnahmeanträge oder Angebote nach dem

Stand der Prüfung für eine weitere Berücksichtigung in Betracht kommen. Eine

Nachforderung gegenüber nicht aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern ist nicht

erforderlich, soweit deren Teilnahmeanträge oder Angebote aus anderen Gründen nicht

berücksichtigt werden können.

6. Werden angeforderte Unterlagen, Erläuterungen, Ergänzungen, Vervollständigungen oder

Korrekturen nicht vollständig und fristgerecht eingereicht, kann der Teilnahmeantrag oder

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das Angebot ausgeschlossen werden. Zwingende gesetzliche Ausschlussgründe bleiben

unberührt.

IX. Wettbewerbsbeschränkungen und Integrität im Verfahren

1. Wettbewerbsbeschränkende Abreden, abgestimmte Verhaltensweisen und sonstige

unzulässige Beeinflussungen des Wettbewerbs sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für

Abreden über Preise, Preisbestandteile, Rabatte, Marktanteile, Gebiete, Kunden,

Angebotsabgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Ausgleichszahlungen, Unteraufträge

oder sonstige Maßnahmen, die den Wettbewerb beschränken können.

2. Der Bewerber oder Bieter hat auf Verlangen der ausschreibenden Stelle Auskunft darüber

zu erteilen, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich, rechtlich, personell oder

organisatorisch mit anderen Unternehmen verbunden ist, die an demselben

Vergabeverfahren beteiligt sind oder beteiligt sein könnten.

3. Angebote von Bewerbern oder Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem

Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können

nach Maßgabe des anwendbaren Vergaberechts ausgeschlossen werden. Weitergehende

gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

X. Zuschlag und Vertragsschluss

1. Der Zuschlag wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die ausschreibende Stelle im

Namen der jeweiligen Auftraggeber erteilt. Der Vertrag kommt mit denjenigen

Auftraggebern zustande, für die der Zuschlag erteilt wird oder die in den

Vergabeunterlagen als teilnehmende oder bezugsberechtigte Einrichtungen vorgesehen

sind.

2. Soweit die Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarungen, Einzelabrufe, hausbezogene

Teilmengen, Verbrauchsstellen oder optionale Beteiligungen vorsehen, richtet sich der

Umfang der späteren Leistungspflichten nach den Vergabeunterlagen, dem Zuschlag und

den jeweiligen Abrufen der Auftraggeber.

3. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter zugleich, dass sein Angebot nach Maßgabe der

Regelung zur Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen für den dort

genannten Zeitraum als Grundlage einer möglichen Ersatzbeauftragung herangezogen

werden kann, sofern der zunächst bezuschlagte Auftragnehmer ausfällt und der Bieter nach

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der ursprünglichen Wertungsreihenfolge für eine Ersatzbeauftragung in Betracht kommt.

C. Vertragsbedingungen

I. Vertragsbestandteile und Rangfolge

1. Mit Zuschlagserteilung werden die nachfolgenden Vertragsbedingungen Bestandteil des

Vertrages, soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.

2. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: der Zuschlag beziehungsweise die

Zuschlagsmitteilung, etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen, die

Leistungsbeschreibung einschließlich Leistungsverzeichnis, Preisblatt und Anlagen, die

Antworten der ausschreibenden Stelle auf Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene

Klarstellungen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, das

bezuschlagte Angebot des Auftragnehmers, soweit es den Vergabeunterlagen entspricht

und angenommen wurde, sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B

(VOL/B).

3. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Rangfolge. Individuelle Regelungen im Vertrag oder

in den besonderen Vergabeunterlagen gehen diesen Bedingungen vor.

4. Für die Auslegung und Durchführung des Vertrages gilt deutsches Recht.

II. Auftraggeber, Verbrauchsstellen und Abwicklung

1. Auftraggeber ist jeweils die teilnehmende Einrichtung oder Verbrauchsstelle, für die der

Zuschlag erteilt wird, die einen Abruf tätigt oder für die eine Leistung nach den

Vergabeunterlagen bestimmt ist. Die Einkaufsgemeinschaft bleibt koordinierende und

ausschreibende Stelle, soweit sie nicht ausdrücklich selbst Auftraggeber wird.

2. Bestellungen, Abrufe, Leistungsanforderungen, Lieferungen, Abnahmen,

Leistungsbestätigungen, Rechnungen, Mängelanzeigen und Zahlungen erfolgen

grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen

Auftraggeber oder der jeweiligen Verbrauchsstelle.

3. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle am Verfahren teilnehmenden und

bezugsberechtigten Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen

beliefert beziehungsweise bedient werden. Ein Ausschluss einzelner Auftraggeber oder

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Verbrauchsstellen ist unzulässig.

III. Art und Umfang der Leistung

1. Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße, vollständige, fachgerechte und

termingerechte Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, der

Leistungsbeschreibung, des Zuschlags und der allgemein anerkannten Regeln der

Technik beziehungsweise der einschlägigen fachlichen Standards.

2. Bei Lieferleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die

Lieferung an die benannte Anlieferungsstelle, die erforderliche Verpackung, den

Transport, die Entladung, die Lieferdokumentation, etwaige produktbezogene

Nachweise sowie die Rücknahme oder Entsorgung von Transport- und

Verpackungsmaterial nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der

Vergabeunterlagen.

3. Bei Dienstleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die

Bereitstellung geeigneter personeller, organisatorischer und sachlicher Ressourcen, die

ordnungsgemäße Leistungserbringung, die erforderliche Abstimmung mit dem

jeweiligen Auftraggeber, die Dokumentation der Leistung sowie die Vorlage prüffähiger

Leistungsnachweise, soweit diese vereinbart oder für die Rechnungsprüfung erforderlich

sind.

4. Bei IT-, Software-, Lizenz-, Implementierungs-, Wartungs-, Support-, Cloud- oder

Projektleistungen umfasst die Leistung, soweit einschlägig und vereinbart, die

Bereitstellung der vereinbarten Rechte, Zugänge, Lizenzen, Systeme, Schnittstellen,

Dokumentationen, Schulungen, Wartungs- und Supportleistungen, Projektleistungen,

Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie die Mitwirkung an Abnahme,

Inbetriebnahme und geordnetem Betrieb.

5. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen,

wenn Vorgaben, Mitwirkungshandlungen, technische Voraussetzungen, Schnittstellen,

Mengenangaben, Termine oder sonstige Umstände erkennbar unvollständig,

widersprüchlich oder für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ungeeignet sind.

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IV. Preise, Vergütung und Nebenleistungen

1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise für den vereinbarten Leistungszeitraum, soweit

keine ausdrückliche Preisänderungsregelung vereinbart ist.

2. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung

der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des

Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag, außerhalb des vereinbarten

Leistungsumfangs oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag erbringt,

werden nicht vergütet, soweit der jeweilige Auftraggeber sie nicht nachträglich annimmt

oder genehmigt.

V. Verpackung, Transport und Nachhaltigkeit bei Lieferleistungen

1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den

jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder

stofflich verwertbar sein.

2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer Transport- und Verpackungsmaterial nach

Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, der Vergabeunterlagen und der vertraglichen

Vereinbarungen zurückzunehmen, einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung,

Verwertung oder Entsorgung zuzuführen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen,

soweit nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt keine Rücknahme und ist nichts anderes

vereinbart, darf der jeweilige Auftraggeber nicht mehr benötigtes Transport- und

Verpackungsmaterial entsorgen oder verwerten lassen

3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts anderes

vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr.

VI. Rechnungsstellung und Zahlung

1. Rechnungen sind unmittelbar an den jeweiligen Auftraggeber zu richten, soweit in den

Vergabeunterlagen oder im Abruf keine abweichende Rechnungsadresse bestimmt ist.

Elektronische Rechnungen sind zu verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, in

den Vergabeunterlagen vorgesehen oder mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart

ist.

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2. Rechnungen müssen prüffähig sein. Sie haben, soweit einschlägig, insbesondere die

Bestell- oder Abrufnummer, die Vertrags- oder Losbezeichnung, den

Leistungsempfänger oder die Verbrauchsstelle, den Leistungszeitraum, die genaue

Bezeichnung der erbrachten Leistung, Mengen, Einzelpreise, Gesamtpreise,

Umsatzsteuer, bereits geleistete Abschläge sowie erforderliche Leistungsnachweise oder

Anlagen zu enthalten.

3. Bei Lieferleistungen sind die gelieferten Produkte oder Leistungen so zu bezeichnen,

dass eine Zuordnung zu Bestellung, Abruf, Liefervorgang, Verbrauchsstelle und

Preisblatt möglich ist. Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder

Projektleistungen sind die abgerechneten Leistungen nach Leistungszeitraum,

Leistungsinhalt, Meilenstein, Aufwand, Service-Level oder sonstiger vereinbarter

Abrechnungseinheit nachvollziehbar darzustellen.

4. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos in Euro. Zahlungsfristen beginnen erst mit

Zugang einer prüffähigen Rechnung und, soweit eine Lieferung, Leistung,

Leistungsbestätigung oder Abnahme erforderlich ist, nicht vor vertragsgemäßer

Erbringung der Leistung beziehungsweise nicht vor Abnahme.

5. Geben Lieferungen, Leistungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt

die Zahlungsfrist für den beanstandeten Teil erst mit Beseitigung der Beanstandung und

Zugang einer prüffähigen berichtigten Rechnung. Unbeanstandete Teile können

gesondert abgerechnet und bezahlt werden, soweit sie selbständig prüffähig sind.

6. Bei Bietergemeinschaften oder Arbeitsgemeinschaften kann mit befreiender Wirkung an

den bevollmächtigten Vertreter geleistet werden, soweit die Mitglieder keine

abweichende gemeinsame Weisung erteilen und der jeweilige Auftraggeber dieser

zustimmt.

VII. Umsatzmeldung, Controlling und Berichtspflichten

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Einkaufsgemeinschaft die für das

Vertragscontrolling erforderlichen Umsatz-, Mengen-, Leistungs- und

Abrechnungsdaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

2. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Umsatzmeldung vierteljährlich und

enthält mindestens Angaben zum jeweiligen Auftraggeber oder zur Verbrauchsstelle,

zur Leistung, zum Produkt oder Leistungsbereich, zu Mengen, Preisen,

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Rechnungswerten und Leistungszeiträumen.

3. Für Liefer- und produktbezogene Verfahren ist die Meldung, im jeweils aktuellen HCSR-

Format (Informationen: HCSR.de) zu übermitteln. Die Umsatzmeldung zu

Ausschreibungen muss getrennt von anderen Meldungen erfolgen.

Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Projektleistungen kann

die Einkaufsgemeinschaft ein sachgerechtes abweichendes Berichtsformat vorgeben.

4. Die gemeldeten Daten dienen der Vertragssteuerung, Konditionskontrolle, Mengen-

und Umsatzprüfung, Berichtspflicht gegenüber den Auftraggebern und Überprüfung

der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. Datenschutz- und

Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

5. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Einkaufsgemeinschaft oder des jeweiligen

Auftraggebers unklare, unvollständige oder widersprüchliche Meldungen zu erläutern

und zu korrigieren. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Berichtspflichten

können eine Vertragsverletzung darstellen.

VIII. Verzug, Leistungsstörungen und Deckungsbeschaffung

1. Der Auftragnehmer hat vereinbarte Termine, Fristen, Lieferzeiten, Leistungszeiträume,

Service-Level und sonstige zeitliche Vorgaben einzuhalten. Erkennt der Auftragnehmer, dass

eine Leistung nicht, nicht vollständig, nicht vertragsgerecht oder nicht fristgerecht erbracht

werden kann, hat er den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren

und die Gründe, die voraussichtliche Dauer sowie die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen

mitzuteilen. Die Einkaufsgemeinschaft ist nachrichtlich zu informieren, soweit die

Leistungsstörung für mehrere Auftraggeber, das Vertragscontrolling oder die

Gesamtkoordination erheblich sein kann.

2. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, nicht

rechtzeitig oder nicht vertragsgerecht, kann der jeweilige Auftraggeber nach Maßgabe der

gesetzlichen Vorschriften und der VOL/B Ersatzvornahme, Deckungsbeschaffung,

Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung oder sonstige Rechte geltend machen.

3. Überschreitet der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen verbindlich

vereinbarte Liefer-, Leistungs-, Reaktions- oder Ausführungsfristen, kann der jeweils

betroffene Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Nettoauftragswertes

des betroffenen Abrufs oder, sofern ein Einzelabruf nicht vorliegt, des auf den betroffenen

Auftraggeber entfallenden Nettoauftragswertes für jede angefangene Kalenderwoche der

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Fristüberschreitung verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt 5 % dieses

Nettoauftragswertes begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt;

eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen derselben Pflichtverletzung geltend

gemachten Schadensersatz angerechnet.

4. Soweit marktanteils-, umsatz-, mengen- oder erfolgsabhängige Konditionen vereinbart

sind, dürfen vom Auftragnehmer zu vertretende Nicht-, Minder- oder Schlechterfüllungen

nicht zu Lasten der Auftraggeber oder der Einkaufsgemeinschaft berücksichtigt werden. Der

jeweilige Auftraggeber ist insoweit so zu stellen, als wäre die vertragsgemäße Leistung

erbracht worden, soweit dies rechtlich und rechnerisch möglich ist.

IX. Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen

1. Kommt es nach Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit zu schwerwiegenden

Leistungsstörungen oder Schlechtleistungen des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers,

ist der jeweilige Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der vertraglichen und

gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, von diesem zurückzutreten oder einzelne

Leistungsbestandteile anderweitig zu beschaffen.

2. Eine schwerwiegende Leistungsstörung liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer

trotz angemessener Fristsetzung und Androhung weiterer Maßnahmen wiederholt oder

fortdauernd wesentliche Vertragspflichten verletzt, vereinbarte Leistungs-, Liefer-,

Reaktions- oder Ausführungsfristen erheblich überschreitet, geschuldete Leistungen nicht,

nicht vollständig oder nicht vertragsgerecht erbringt, vereinbarte Mindestanforderungen

oder Qualitätsanforderungen nicht einhält oder die ordnungsgemäße Versorgung der

Auftraggeber bzw. der teilnehmenden Einrichtungen gefährdet ist. Einer Fristsetzung bedarf

es nicht, soweit diese gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei endgültiger

Leistungsverweigerung, besonderer Dringlichkeit, Unzumutbarkeit des Festhaltens am

Vertrag oder wenn die Leistungsstörung nach Art oder Umfang eine sofortige

Ersatzbeschaffung erfordert.

3. Für diesen Fall behalten sich die Auftraggeber vor, den Auftrag ganz oder teilweise

demjenigen Bieter anzutragen, dessen Angebot im ursprünglichen Vergabeverfahren nach

dem Angebot des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers das wirtschaftlichste

wertungsfähige Angebot war. Ist dieser Bieter nicht bereit oder nicht in der Lage, die

Leistung zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebotes und den

Vergabeunterlagen zu übernehmen, kann der Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter

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in der ursprünglichen Wertungsreihenfolge angetragen werden.

4. Diese Regelung stellt eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Option beziehungsweise

Überprüfungsklausel für den Fall schwerwiegender Leistungsstörungen dar. Der Eintritt

eines nachrangig platzierten Bieters erfolgt ausschließlich auf Grundlage der ursprünglichen

Vergabeunterlagen, seines ursprünglichen Angebotes und der im ursprünglichen

Vergabeverfahren festgestellten Rangfolge..

5. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er für den Fall einer Ersatzbeauftragung nach

dieser Regelung bereit ist, den Auftrag ganz oder teilweise zu den Bedingungen seines

ursprünglichen Angebotes zu übernehmen. Diese Bereitschaft gilt für einen Zeitraum von 3

Monaten ab Zuschlagserteilung an den zunächst erfolgreichen Bieter. Nach Ablauf dieses

Zeitraums steht die Ersatzbeauftragung unter dem Vorbehalt, dass der nachrangig

platzierte Bieter die Übernahme des Auftrags zu den ursprünglichen Bedingungen erneut

bestätigt. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, eine Ersatzbeauftragung vorzunehmen.

Sie können stattdessen ein neues Vergabeverfahren durchführen oder, soweit die

vergaberechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Interims- oder Ersatzbeschaffung

vornehmen. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen, Rechte aus Mängeln, Rücktritts- und

Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte gegen den zunächst

bezuschlagten Auftragnehmer bleiben unberührt.

X. Mängel, Gewährleistung und Rechte bei Pflichtverletzungen

1. Mängelrechte richten sich nach dem Vertrag, der VOL/B und den gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftragnehmer hat Mängel unverzüglich, fachgerecht und nachhaltig zu beseitigen,

soweit der jeweilige Auftraggeber dies verlangt und keine abweichende gesetzliche oder

vertragliche Regelung gilt.

2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer mangelhafte Produkte nach Wahl des jeweiligen

Auftraggebers nachzubessern, auszutauschen oder neu zu liefern, soweit die gesetzlichen

Voraussetzungen vorliegen. Bei Dienstleistungen und projektbezogenen Leistungen hat der

Auftragnehmer die mangelhafte Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen, soweit

dies möglich und zumutbar ist.

3. Bei IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Cloudleistungen hat der Auftragnehmer

Störungen, Fehler, Sicherheitsmängel, Verfügbarkeitsmängel oder sonstige Abweichungen

nach Maßgabe der vereinbarten Service-Level, Prioritäten und Reaktionszeiten zu beheben.

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[Seite 21]

Gesetzliche und vertragliche Rechte des jeweiligen Auftraggebers bleiben unberührt.

4. Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere auf Schadensersatz, Rücktritt,

Minderung, Kündigung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Herausgabe von

Unterlagen, bleiben unberührt.

XI. Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruption und Compliance

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag, dem

Vergabeverfahren, der Leistungserbringung und der Abrechnung keine

wettbewerbsbeschränkenden Abreden, abgestimmten Verhaltensweisen, Bestechungs-,

Vorteilsgewährungs-, Untreue-, Betrugs- oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen

vorzunehmen, zu veranlassen oder zu fördern.

2. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Organe, Mitarbeiter, Nachunternehmer,

verbundenen Unternehmen und sonstigen von ihm eingeschalteten Dritten die

vorstehenden Pflichten beachten, soweit sie in die Vertragsanbahnung oder

Vertragsdurchführung eingebunden sind.

3. Beteiligt sich der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder dem

Vertrag nachweislich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung oder einer

Korruptionshandlung, können der jeweilige Auftraggeber und, soweit eigene Rechte

betroffen sind, die Einkaufsgemeinschaft den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder

vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben

unberührt.

4. Hat der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe oder der Vertragsdurchführung

nachweislich eine Abrede getroffen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

darstellt und die geeignet war, den Auftrag oder die Vertragskonditionen zu beeinflussen,

schuldet er dem jeweils betroffenen Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz in

Höhe von 10 Prozent des auf den betroffenen Auftraggeber entfallenden

Nettoauftragswertes, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass kein oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt

dem Auftraggeber vorbehalten.

5. Bei fortlaufenden Verträgen, Rahmenvereinbarungen oder wiederkehrenden Abrufen ist für

die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes der Nettoauftragswert maßgeblich,

der von der Wettbewerbsbeschränkung betroffen ist. Ist dieser Wert nicht zuverlässig

bestimmbar, kann auf den voraussichtlichen oder bisherigen Nettojahresumsatz des

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betroffenen Auftraggebers aus dem Vertrag abgestellt werden, soweit dies angemessen ist.

6. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Unteraufträgen sicherzustellen, dass

wesentliche Integritäts-, Wettbewerbs-, Antikorruptions- und Compliancepflichten in

angemessener Weise an Nachunternehmer weitergegeben werden. Die Verantwortlichkeit

des Auftragnehmers gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber bleibt unberührt.

XII. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit

1. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der

Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen vertraulich

zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Preise, Konditionen, Verbrauchsdaten, Patienten-,

Kunden-, Beschäftigten-, IT-, Sicherheits-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

2. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der

Vergabeunterlagen, des Vertrages und etwaiger gesonderter Datenschutzvereinbarungen

verarbeitet werden. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit

vorliegt, sind die hierfür erforderlichen Vereinbarungen vor Beginn der Verarbeitung

abzuschließen.

3. Bei IT-, Software-, Cloud-, Wartungs-, Support- oder sonstigen sicherheitsrelevanten

Leistungen hat der Auftragnehmer die vereinbarten Anforderungen an

Informationssicherheit, Zugriffsschutz, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit,

Protokollierung, Löschung, Datenportabilität und Notfallmanagement einzuhalten.

4. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht, soweit Informationen allgemein bekannt sind,

ohne Pflichtverletzung bekannt werden, aufgrund gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher,

vergabe-, steuer-, handelsrechtlicher oder compliancebezogener Pflichten offenzulegen

oder aufzubewahren sind oder der jeweilige Auftraggeber einer Offenlegung zugestimmt

hat.

XIII. Insolvenz, Leistungsfähigkeit und wesentliche Veränderungen

1. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn

über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt

oder eröffnet wird, ein Antrag mangels Masse abgelehnt wird, eine nicht nur

vorübergehende Zahlungseinstellung eintritt oder sonstige Umstände entstehen, welche die

ordnungsgemäße Vertragserfüllung wesentlich gefährden können.

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2. Gleiches gilt bei wesentlichen Änderungen in der Unternehmensstruktur, bei Verlust

erforderlicher Erlaubnisse, Zertifizierungen, Zulassungen, Bezugsrechte,

Herstellerautorisierungen, Lizenzen oder sonstiger Grundlagen der Leistungserbringung,

soweit diese für den Vertrag erheblich sind.

3. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Auftraggeber, insbesondere Kündigung,

Rücktritt, Sicherungsmaßnahmen, Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte, bleiben

unberührt.

XIV. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

1. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen einen Auftraggeber bedarf der

vorherigen Zustimmung des betroffenen Auftraggebers, soweit nicht gesetzlich etwas

anderes gilt.

2. Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder

entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers

bleiben unberührt, soweit ein Ausschluss unzulässig wäre.

3. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftragnehmer nur geltend machen, soweit sie auf

demselben Vertragsverhältnis mit dem jeweils betroffenen Auftraggeber beruhen und ihre

Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt.

XV. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern

1. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der deutsche Vertragswortlaut verbindlich,

soweit nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart ist.

2. Erklärungen, Verhandlungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung erfolgen in deutscher

Sprache, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Ausländische Auftragnehmer haben sicherzustellen, dass sie die für die Leistungserbringung

in Deutschland einschlägigen rechtlichen, steuerlichen, arbeits-, sozialversicherungs-,

datenschutz-, zoll-, außenwirtschafts-, produkt- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen

erfüllen.

XVI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der auf Basis der Ausschreibung geschlossener Verträge

bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form

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vorgeschrieben ist.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder

werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit keine wirksame

ergänzende Vereinbarung getroffen wird.

3. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Vertragslaufzeit hinaus fortbestehen,

insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, Dokumentations-, Herausgabe-, Mängel-,

Schadensersatz-, Compliance- und Berichtspflichten, bleiben nach Vertragsende bestehen,

soweit dies nach Inhalt und Zweck der jeweiligen Regelung erforderlich ist.

Stand 27.07.2026

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 23.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000221 - Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

SKONTO

Skonto zugelassenJa
Zahlungsziel (falls zugelassen)21 Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Die EKK plus GmbH führt für die am Verfahren teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen eine Ausschreibung zur Beschaffung von einem Herzkatheterlabor durch. Auftraggeber werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unmittelbar und nicht die EKK plus GmbH.

Kalkulatorische Hinweise Bonifizierung

Auf den gesamten fakturierten Netto Jahresumsatz der Ausschreibung, zahlt der Vertragspartner (der Bieter, der den Zuschlag erhält) an die Auftraggeber (die Teilnehmer der Ausschreibung!) einen Bonus in Höhe von 2 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf alle getätigten Netto Umsätze (Umsätze ohne Umsatzsteuer) innerhalb der Laufzeit des bezuschlagten Vertrages bei dem Vertragspartner. Zu bonifizieren sind die Umsätze bezogen auf alle Produkte, welche auf Grundlage der Ausschreibung beschafft werden. Zu bonifizieren ist nur der Investanteil, nicht aber der Service/Wartung! Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Vertragspartner jährlich spätestens bis zum 30. Januar und ist am 10. Kalendertag des jeweils übernächsten Monats zur Zahlung auf das Konto der EKK plus fällig. Die EKK plus wird im Rahmen des treuhänderischen Inkasso die Rückvergütungen und Bonuszahlungen, vom Vertragspartner einfordern, um diese entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen an die Gesellschafter weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Rückvergütung und der Bonusabrechnung an die einzelnen Gesellschafter obliegt ausschließlich der EKK plus. Nur an diese kann schuldbefreiend geleistet werden. Soweit zwischen dem Gewinner der Ausschreibung und der EKK plus oder der GDEKK ein Vertrag über die Vereinbarung von Rückvergütungen bestehen, findet eine doppelte Bonifizierung NICHT statt, es kommt bei Bestehen einer Vereinbarung immer der höhere Bonussatz zum tragen.

Erläuterung zur Bewertung 50/50 nur Medizintechnik

Das hier berechnete Preis / Leistungsverhältnis wurde exemplarisch gewählt, dient als allgemeine Erläuterungsbasis und ist NICHT auf dieses Vergabeverfahren speziell bezogen.

Das Verhältnis Preis Leistung ist systemisch hinterlegt. Die Bewertungspunkte sind ebenfalls hinterlegt und für die Bieter sichtbar.

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Die Berechnung von Preis und Leistung erfolgt nach dem nachfolgendem Beispiel, welches nur exemplarischen Charakter hat! Die tatsächlich erreichbaren Leistungspunkte entnehmen Sie bitte der Plattform. Das Preis-Leistungsverhältnis entnehmen Sie bitte ebenfalls der Plattform.

Beispiel für maximal 360 Bewertungspunkte bei einer Bewertung 50 Preis und 50 Qualität:

Für jedes Los kann eine Maximalpunktzahl von 360 Punkten (skaliert auf 100 %) in der Leistung erzielt werden. Beispiel: Bieter A erreicht 300 Punkte (von 360=100) 300/360100=83,33 Bieter B erreicht 320 Punkte (von 360=100) 320/360100=88,88 Punkte Unter Berücksichtigung von 50% Leistung ergibt sich dann eine erreichte Punktzahl Leistung für Bieter A von 44,16 und für Bieter B eine solche von 44,44

Die Umrechnung der Angebotspreise in Punkte erfolgt mit folgender Berechnung: Preis günstigster Bieter geteilt durch Preis zu bewertender Bieter mal 100 mal Gewichtung in %

Beispiel:

Verhältnis Preis/Leistung 50%/50% Bieter A als günstigster Bieter Preis: 100.000,- Euro Bieter B als teurerer Bieter Preis: 120.000,- Euro

Ergebnis: Bieter A Preispunkte: 50 Bieter B Preispunkte: 41,66

Gesamtergebnis: Bieter A: 94,16 Bieter B: 86,10

Bieter A hat dann das wirtschaftlichste Angebot abgegeben!

Achtung: Die Qualitative Bewertung ergibt sich aus der Bewertung der technischen Parameter und der Bewertung der Nutzer.

Das Verhältnis zwischen Bewertung technischer Parameter und Nutzerbewertung können Sie auf der Plattform einsehen. Die dezidierte technische Bewertung können Sie aus der hinterlegten Excel Tabelle erkennen. Die Mindestanforderungen sind dort deutlich in rot als KO-Kriterien gekennzeichnet. Die Felder, die nicht als KO- oder Bewertungskriterium gekennzeichnet sind, sind auszufüllen und dienen der näheren Beschreibung des angebotenen Systems. Hinterlegte Bewertungspunkte 1.=10, 2.=5, sonst=0 (höchster Wert) bedeutet, dass das angebotene System, mit dem höchsten Wert 10 Punkte, das angebotene System mit dem zweithöchsten Wert 5 Punkte und alle Werte darunter mit 0 Punkten bewertet werden. Hinterlegte Bewertungspunkte 1.=10, 2.=5, sonst=0 (niedrigster Wert) bedeutet, dass das angebotene System, mit dem niedrigsten Wert 10 Punkte, das angebotene System mit dem zweitniedrigsten Wert 5 Punkte und alle Werte darunter mit 0 Punkten bewertet werden. Wenn unter "sonst" ein andere Punktewert hinterlegt ist, erhält das angebotene System dann diese Punktzahl. Eine Hinterlegte Bewertung ja=10, nein=0 bedeutet, dass wenn ein angebotenes System die Anforderung erfüllt, 10 Punkte erhält und falls das System die Anmforderung nicht erfüllt eben 0 Punkte. Die Bewertung der technischen Parameter nimmt die Vergabestelle nach Eingang und Prüfung der Angebote anhand der Angaben der Bieter und der technischen Unterlagen vor.

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Die Nutzerbewertung wird durch die Anwender des Auftraggebers z.B. anhand von Referenzbesuchen durchgeführt.

Sehr gut entspricht hierbei einem hohen technischen Erfüllungsgrad/ einer hoher Verfügbarkeit ohne weitere Zusatzkomponenten oder weiteren Aufwand. Gut entspricht einem durchschnittlichen Erfüllungsgrad/durchschni ttlicher Verfügbarkeit, entspricht nur teilweise den Anforderungen und kann mit Zusatzkomponenten realisiert werden Befriedigend entspricht einem geringeren technischen Erfüllungsgrad mit technischen Abstriche.

Nachunternehmer

Für den Fall, dass beabsichtigt sein sollte, die Leistung mit dem Einsatz von Nachunternehmern zu erbringen, ist zu dem Angebot ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, aus welchem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welche Nachunternehmer erfüllt werden sollen. Zu jedem Nachunternehmer ist anzugeben:

  1. Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
  2. Gegenstand der Firma:
  3. Geschäftsleitung des Unternehmens
  4. Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
  5. Benennung des Ansprechpartners für das Angebot

Bietergemeinschaft

Sofern beabsichtigt sein sollte, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, welches die nachstehenden Informationen erhält.

  1. Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
  2. Gegenstand der Firma:
  3. Geschäftsleitung des Unternehmens
  4. Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
  5. Benennung des Ansprechpartners für das Angebot

Diese Angaben sind für alle Unternehmen anzugeben, auf deren Eignung sich der Bieter stützt.

Bei einer Abgabe des Angebotes als Bietergemeinschaft ist weiterhin eine Erklärung zu dem Angebot beizufügen, aus der erkennbar ist, aus welchen Unternehmen die Bieter-/Bewerbergemeinsch aft besteht und wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist, der diese rechtsverbindlich gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass ALLE Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.

Textform Angebote

Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach 126b BGB ! Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben. Dies erfolgt im Arbeitsschritt "Angebot einreichen"

Sie haben dann nur die Möglichkeit Ihr Angebot nach § 126b BGB in Textform abzugeben. Sie müssen nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Angebot einreichen" klicken.

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Es öffnet sich dann in der Kopfzeile ein neues Fenster mit der Überschrift "Hiermit reichen Sie Ihr Angebot ein:" mit zwei Schaltflächen, wobei eine davon mit "Ja, Angebot einrichten" beschriftet ist. Wenn Sie diese Schaltfläche verwenden ist Ihr Angebot abgegeben.

Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!

1 Herzkatheterlabor EUR .........................

1.1 Medizintechnische Ausstattung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] eines Herzkatheterlabors USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Anforderungen Geräteart Lieferung und betriebsfertige Aufstellung von Medizintechnischer Ausstattung eines Herzkatheterlabors Klinische Anwendung Einebenen-Kard-Angiograph ie-System für Elektrophysiologische Eingriffe, Koronarangiographie, PTCA, IVUS, FFR und/oder iFR. Der Einsatz ist überwiegend für kardiale Interventionen geplant, diesbezüglich sollte das System optimiert sein.

Textergänzungen/Eigenscha ften Hersteller: ________ Modell: ________ Datum der Markteinführung: ________

1.2 Kosten Vollwartungsvertrag inkl. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Röntgenröhre und Detektor (3. - 10. Jahr) 8 Jahre USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Optionalposition 19% 1,00 Gesamtpreis

Kosten Vollwartungsvertrag inkl. Röntgenröhre und Detektor nach der Gewährleistung

Diese Position ist optional, fließt aber in die Wertung ein und der Auftraggeber behält sich vor, diese zu beauftragen.

Angeboten werden soll ein Vollwartungsvertrag, für alle im LV

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beschriebenen Geräte, welcher alle Wartungen , Reparaturen , Ersatzteile , Software - Updates und Software -Upgrades innerhalb des beauftragten Lieferumfanges / Leistungsspektrums sowie Fahr - , Lohn- und Ersatzteilkosten . Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen . Alle Wartungsleistungen müssen während der Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) von 24 Monaten im Angebotspreis mit enthalten sein . Die Laufzeit des Wartungsvertrages soll 8 Jahre nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes betragen.

Bitte tragen Sie hier den Preis pro Jahr für EIN Gerät ein. Das Programm errechnet dann die Gesamtwartungskosten für den Zeitraum.

Textergänzungen/Eigenscha ften Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a : ________ Euro Laufzeit Wartungsvertrag: 8 Jahre Stückzahl Geräte: 1 Stück

Berechnung Wartungsvertrag Formel: [Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a ][Stückzahl Geräte][Laufzeit Gesamtlaufzeit: Wartungsvertrag] Ergebnis: Preis

1.3 Kosten Vollwartungsvertrag ohne Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Röntgenröhre und Detektor (3. - 10. Jahr) 8 Jahre USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Optionalposition 19% 1,00 Gesamtpreis

Kosten Vollwartungsvertrag ohne Röntgenröhre und Detektor nach der Gewährleistung

Diese Position ist optional, fließt nicht in die Wertung ein und der Auftraggeber behält sich vor, diese zu beauftragen.

Angeboten werden soll ein Vollwartungsvertrag, für alle im LV beschriebenen Geräte, welcher alle Wartungen , Reparaturen , Ersatzteile , Software - Updates und Software -Upgrades innerhalb des beauftragten Lieferumfanges / Leistungsspektrums sowie Fahr - , Lohn- und Ersatzteilkosten . Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen . Alle Wartungsleistungen müssen während der Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) von 24 Monaten im Angebotspreis mit enthalten sein . Die Laufzeit des Wartungsvertrages soll 8 Jahre nach Ablauf des

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Gewährleistungszeitraumes betragen.

Bitte tragen Sie hier den Preis pro Jahr für EIN Gerät ein. Das Programm errechnet dann die Gesamtwartungskosten für den Zeitraum.

Textergänzungen/Eigenscha ften Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a : ________ Euro Laufzeit Wartungsvertrag: 8 Jahre Stückzahl Geräte: 1 Stück

Berechnung Wartungsvertrag Formel: [Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a ][Stückzahl Geräte][Laufzeit Gesamtlaufzeit: Wartungsvertrag] Ergebnis: Preis

1.4 Aufpreis Vollservicevertrag (ohne Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Röntgenröhre) bei nachträglicher Ergänzung der Röntgenröhre USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Aufpreis Vollservicevertrag (ohne Röntgenröhre) bei nachträglicher Ergänzung der Röntgenröhre

1.5 Aufpreis Vollservicevertrag (ohne Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Detektor) bei nachträglicher Ergänzung des Detektors USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Aufpreis Vollservicevertrag (ohne Detektor) bei nachträglicher Ergänzung des Detektors

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1.6 Betriebswartungsvertrag nach Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Ablauf der Gewährleistung (8 Jahre) USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Optionalposition 19% 1,00 Gesamtpreis

Kosten Betriebswartungsvertrag nach Ablauf der Gewährleistung (8 Jahre). Diese Position ist optional, fließt nicht in die Wertung ein und der Auftraggeber behält sich vor, diese zu beauftragen. Bitte tragen Sie hier den Preis pro Jahr für EIN Gerät ein. Das Programm errechnet dann die Gesamtwartungskosten für den Zeitraum.

Textergänzungen/Eigenscha ften Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a : ________ Euro Laufzeit Wartungsvertrag: 8 Jahre Stückzahl zu wartender Geräte: 1 Stück

Berechnung Wartungsvertrag Gesamtlaufzeit: Formel: [Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a ][Stückzahl zu wartender Geräte][Laufzeit Wartungsvertrag] Ergebnis: Preis

1.7 lnjektor für Kontrastmittel Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

lnjektor für Kontrastmittel

1.8 Deckenversorgungseinheit für die Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Geräte der Elektrophysiologie USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Deckenversorgungseinheit für die Geräte der Elektrophysiologie

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1.9 Intrakoronare Bildgebung IVUS / Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] OCT und FFR-Messung USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Intrakoronare Bildgebung IVUS / OCT und FFR-Messung

1.10 Unterbrechungsfreie Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Stromversorgung (USV) USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

1.11 Armauflage für Radialis-Zugang Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Armauflage für Radialis-Zugang

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1.12 Strahlenschutzwand Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Strahlenschutzwand

1.13 Software zur verbesserten Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Visualisierung von Stents USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Software zur verbesserten Visualisierung von Stents

2 Hämodynamischer Messplatz EUR .........................

2.1 Hämodynamischer Messplatz Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Anforderungen Geräteart Ausgeschrieben wird ein Hämodynamischer Messplatz Lieferung und betriebsfertige Aufstellung eines Hämodynamischen Messplatzes für das anzubietende Herzkatheterlabor Kompatibilität zu dem anzubietenden HKL muss gegeben sein Klinische Anwendung Koronarangiographien, PTCA, OCT, IVUS, FFR, iFR - Diagnostik und Interventionen bei Strukturelle Herzerkankungen (Aorten, Mitral-Trikuspidalklappen eingriffe, PFO /ASD/LAA-Occluder). Der Einsatz ist überwiegend für kardiale Interventionen geplant, diesbezüglich sollte das System optimiert sein.

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Textergänzungen/Eigenscha ften Hersteller: ________ Modell: ________ Datum der Markteinführung: ________

2.2 Kosten Vollwartungsvertrag (3. - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 10. Jahr) 8 Jahre USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Optionalposition 19% 1,00 Gesamtpreis

Kosten Vollwartungsvertrag nach der Gewährleistung

Diese Position ist optional, fließt aber in die Wertung ein und der Auftraggeber behält sich vor, diese zu beauftragen.

Angeboten werden soll ein Vollwartungsvertrag, für alle im LV beschriebenen Geräte, welcher alle Wartungen , Reparaturen , Ersatzteile , Software - Updates und Software -Upgrades innerhalb des beauftragten Lieferumfanges / Leistungsspektrums sowie Fahr - , Lohn- und Ersatzteilkosten . Es dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen . Alle Wartungsleistungen müssen während der Gewährleistung ( Sachmängelhaftung ) von 24 Monaten im Angebotspreis mit enthalten sein . Die Laufzeit des Wartungsvertrages soll 8 Jahre nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes betragen.

Bitte tragen Sie hier den Preis pro Jahr für EIN Gerät ein. Das Programm errechnet dann die Gesamtwartungskosten für den Zeitraum.

Textergänzungen/Eigenscha ften Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a : ________ Euro Laufzeit Wartungsvertrag: 8 Jahre Stückzahl Geräte: 1 Stück

Berechnung Wartungsvertrag Formel: [Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a ][Stückzahl Geräte][Laufzeit Gesamtlaufzeit: Wartungsvertrag] Ergebnis: Preis

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2.3 Betriebswartungsvertrag nach Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Ablauf der Gewährleistung (8 Jahre) USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Optionalposition 19% 1,00 Gesamtpreis

Kosten Betriebswartungsvertrag nach Ablauf der Gewährleistung (8 Jahre). Diese Position ist optional, fließt nicht in die Wertung ein und der Auftraggeber behält sich vor, diese zu beauftragen. Bitte tragen Sie hier den Preis pro Jahr für EIN Gerät ein. Das Programm errechnet dann die Gesamtwartungskosten für den Zeitraum.

Textergänzungen/Eigenscha ften Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a : ________ Euro Laufzeit Wartungsvertrag: 8 Jahre Stückzahl zu wartender Geräte: 1 Stück

Berechnung Wartungsvertrag Gesamtlaufzeit: Formel: [Kosten Wartungsvertrag je Stück Gerät p.a ][Stückzahl zu wartender Geräte][Laufzeit Wartungsvertrag] Ergebnis: Preis

2.4 Unterbrechungsfreie Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Stromversorgung (USV) USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Stück ................ Optionalposition 19% 1,00 Stück

Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________

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Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 23.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000221 - Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

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Leistungsverzeichnis - 13/13

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KRITERIENKATALOG 23.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000221 - Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

4 Bestätigung [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/3

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5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

6 Referenzen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über mind. 3 Referenzen erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben! In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

7 QM System [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben. Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

8 Russland-Sanktionen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.

Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

9 LkSG [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:

  1. rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro

oder

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit

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einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

10 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]

Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 3/3

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KRITERIENKATALOG 23.09.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000221 - Herzkatheterlabor Kreiskliniken Herford-Bünde

LEISTUNGSKRITERIEN

1 Soziale Kriterien

1.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

1.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die zu liefernden Produkte wurden unter Einhaltung der Mindestarbeitsstandards, die sich aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ergeben, hergestellt:

Keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, BGBl. 1956 II S. 641, und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957, BGBl. 1959 II S. 442).

Allen Arbeitnehmern/-innen steht das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123). Es hat keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft gegeben, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98). Männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde das gleiche Entgelt gezahlt (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24). Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen wurde nicht geleistet(entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.3 Lieferkettensorgfaltspfli chtengesetz [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dem Anwendungsbereich des LkSG. In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine umfassende Risikoanalyse zu Lieferanten bezogen auf mögliche Menschenrechtsverletzunge n und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Risikoanalyse benötigt werden, ggf. auch für Vorlieferanten.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.4 CSRD [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmende/n Gesundheitseinrichtung/en unterliegt/unterliegen aufgrund ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen um sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Zudem sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und der/den teilnehmenden Gesundheitseinrichtung/en auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Berichtspflicht aus der Zusammenarbeit mit uns benötigt werden.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

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2 Tariftreuegesetz NRW

2.1 Tariftreuegesetz NRW [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Mit Abgabe unseres Angebots erklären wir für den Zuschlagsfall:

(1) Bei öffentlichen Aufträgen für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich

  1. eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages,
  2. eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegese tzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder
  3. einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegese tzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, muss das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Bei öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene muss das beauftragte Unternehmen seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.

(3) Darüber hinaus muss bei allen anderen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 1 Absatz 2 das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Entgelt zahlen, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung entspricht. Satz 1 gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.

(4) Die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten gelten entsprechend für sämtliche Nachunternehmen des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die Nachunternehmen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.

(5) Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der in Absatz 1 bis 4 auferlegten Pflichten zu überprüfen.

(6) Öffentliche Auftraggeber müssen Vertragsbedingungen verwenden,

  1. durch die die beauftragten Unternehmen verpflichtet sind, die in den Absatz 1 bis 4 genannten Vorgaben einzuhalten,
  2. die dem öffentlichen Auftraggeber ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
  3. die dem öffentlichen Auftraggeber ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in Absatz 1 bis 4 genannten Pflichten einräumen.

(7) Bei öffentlichen Aufträgen im Sinne von § 1 Absatz 3 sind die gemäß § 3 von dem für Arbeit zuständigen Ministerium für repräsentativ erklärten Tarifverträge sowie die Vertragsbedingungen vom öffentlichen Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags aufzuführen.

(8) Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der in Absatz 1 bis 3 getroffenen Regelungen, so gilt die für die Beschäftigten jeweils günstigste Regelung.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3 Herzkatheterlabor

Gewichtung: 50,00% 3.1 Technische Kriterien

Gewichtung: 10,00% Maximalpunktzahl: 2.750 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl der technischen Kriterien gemäß der auf der Plattform hinterlegten Excel-Tabelle

3.2 Anwenderbewertung

Gewichtung: 40,00% Maximalpunktzahl: 330 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Anwenderbewertung.

4 Hämodynamischer Messplatz

Gewichtung: 50,00% 4.1 Technische Kriterien

Gewichtung: 10,00% Maximalpunktzahl: 1.250 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl der technischen Kriterien gemäß der auf der Plattform hinterlegten Excel-Tabelle

4.2 Anwenderbewertung

Gewichtung: 40,00% Maximalpunktzahl: 170 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Anwenderbewertung.

Kriterienkatalog - 2/3

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Kriterienkatalog - 3/3

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