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KdoGesVers BeschO Öffentlich 18. August 2026
Leistungsbeschreibung
allgemeiner Teil
Arzneimittel
Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ..................................................................................................... 3
- Materialeigenschaften ....................................................................................... 3
- Nachhaltigkeit ................................................................................................... 3
- Verpackung und Lieferschein ........................................................................... 3
- Anlieferung ........................................................................................................ 4
- Lieferorte - Adressen ........................................................................................ 4
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Vorbemerkungen Die Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil sind zusammen mit den Anforderungen aus der Anlage 2 (Preis- und Produktblatt) zu den jeweiligen Beschaffungsgegenständen (Lose) auf die ein Gebot abgegeben wird, vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erfüllen.
- Materialeigenschaften Die angebotenen Arzneimittel müssen den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), seiner Verordnungen und Durchführungsbestimmungen entsprechen. Alle Anforderungen zur Zulassung und Verkehrsfähigkeit im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sind ausnahmslos zu erfüllen. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Sofern vorhanden, ist das individuelle Erkennungsmerkmal der Arzneimittel gem. § 6 Abs. 1a Nr. 4 der „Verordnung über den Großhandel und die Arzneimittel- vermittlung“ in der gültigen Fassung zu deaktivieren.
Sofern die geforderte Menge aufgrund der verfügbaren Packungsgrößen nicht exakt angeboten werden kann, ist auf die nächstgrößere auslieferbare Menge aufzurunden, vgl. auch die Ausführungen in der Anlage 2 (Preis- und Produktblatt). Jedem gelieferten Arzneimittel ist eine papiergebundene Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) beizufügen.
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Nachhaltigkeit Dem Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung zu folgen, bedeutet für die Bundesregierung darauf hinzuarbeiten, mit ihrer Politik gleichermaßen den Bedürfnissen der heutigen sowie künftiger Generationen gerecht zu werden – in Deutschland sowie in allen Teilen der Welt – und ihnen ein Leben in voller Entfaltung ihrer Würde zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat bei der Produktion sowie bei der Auslieferung der Produkte ressourcenschonend zu arbeiten. Bei Herstellung und Betrieb sind die Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie die technischen Regeln und Normen auf dem Gebiet des Umwelt- und Gefahrstoffrechtes einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte, sowie Herstellungs- und Verwendungsverbote. Die Verwendung von besonders Besorgnis erregenden Stoffen nach REACH ist zu vermeiden. Umweltverträglichkeit ist wie technische Sicherheit ein Qualitätsmerkmal, wobei die Mindestforderungen in der Erfüllung der bestehenden Vorschriften / Gesetze bestehen.
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Verpackung und Lieferschein Verpackungen sind nach den gültigen Rechtsvorschriften und handelsüblich zu kennzeichnen. Verpackungen, die ausschließlich dem Versand dienen (Versandpackungen), sind mit Artikelname gemäß Auftragsnummer, Anzahl der enthaltenen Packungen, ggf.
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unter Angabe der wiederum enthaltenen Stückmenge, zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist die Ware so zu verpacken, dass sie vor Transportschäden geschützt ist.
Es ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben zu erstellen:
- Auftragsnummer
- Artikelname
- Menge
- Bezugseinheit der Artikel
Der Lieferschein ist in die Versandpackung oben auf den Inhalt zu legen oder in einem Packlistenbeutel außen an der Versandpackung zu befestigen.
- Anlieferung Die Anlieferung erfolgt an die jeweils genannten Lieferorte - Adressen (siehe Ziffer 5). Die Lieferung hat innerhalb von 5 bis 14 Werktagen außerhalb gesetzlicher Feiertage von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 und 15:00 und Freitag zwischen 7:00 und 11:00 zu erfolgen.
Die Lieferung muss „frei Haus“ an den Lieferort erfolgen.
Personen aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) wird aus Gründen der militärischen Sicherheit grundsätzlich kein Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr gewährt (§ 5 Abs. 7 Rahmenvereinbarung). Mitarbeitende des Auftrag-nehmers und Mitarbeitende von Erfüllungsgehilfen (Subunternehmen), die Angehörige von Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG sind, dürfen daher seitens des Auftragnehmers nicht mit Anlieferungen beauftragt werden, die einen Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr erforderlich machen.
- Lieferorte - Adressen Der Auftraggeber behält sich vor weitere inländische Lieferorte zu benennen.
Bundeswehrdepot Ost Lager Krugau Übernahme: Sanitätsmateriallager Krugau Krugauer Dorfstraße 84 15913 Märkische Heide
Bundeswehrdepot Nord Lager Epe Übernahme: Sanitätsmateriallager Epe Am Königsweg 2 48599 Gronau Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten -4/5 -
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Mit dieser Unterschrift/Signatur wird die Erfüllung aller zu erbringenden Leistungen aus dieser Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem Preis- und Produktblatt bestätigt.
Datum Unterschrift / elektronische Signatur
Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel
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