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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Vergabeunterlage -
Offenes Verfahren
über die
Lieferung von medizinischer Einwegbettwäsche für den Einsatz-
und Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg.
gem.
Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) sowie
der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung - VgV)
Vergabenummer BJV 2026001635
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Zentralamt Referat Vergabe und Beschaffung Z12 Beschaffungs- und Vergabecenter (BVC) Ralf Eggert Z12/2 Suhrenkamp 100 22335 Hamburg
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Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINES, ANGEBOTSANFORDERUNG UND -WERTUNG .................................................. 3
1.1 AUSSCHREIBUNGSZIEL ......................................................................................................................... 3 1.2 AUSSCHREIBUNGSUMFANG ................................................................................................................... 3 1.3 NEBENANGEBOTE ................................................................................................................................. 3 1.4 BIETERGEMEINSCHAFT ........................................................................................................................ 3 1.5 UNTERAUFTRAGSVERGABE / EIGNUNGSLEIHE .................................................................................... 4 1.6 MUSTER ................................................................................................................................................. 4 A. Materialmuster ...................................................................................................................................... 4 B. Gewählte Muster.................................................................................................................................... 4 C. Nicht gewählte Muster ........................................................................................................................... 5 1.7 EIGNUNGSBEZOGENE ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE .................................................................... 5 1.8 ANGEBOTSBEZOGENE ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE .................................................................... 6 1.9 HINWEISE ZU DEN ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISEN ........................................................................ 7 1.10 ABSCHLIEßENDE LISTE ALLER MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHENDEN NACHWEISE ....................... 8 1.11 ZUSCHLAGSERTEILUNG ........................................................................................................................ 8 1.12 WEITERE INFORMATIONEN, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE .................................................................... 9
2 VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................................................... 9
2.1 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ............................................................................................. 9 2.2 RECHT ................................................................................................................................................... 9 2.3 ANSPRECHPARTNER .............................................................................................................................. 9 2.4 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG ...................................................................................................... 9 2.5 ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES.......................................................................................................... 10 2.6 DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN ................................................................................... 11 2.7 SALVATORISCHE KLAUSEL ................................................................................................................ 11 2.8 PREISGESTALTUNG UND -BINDUNG; MINDESTLOHN ......................................................................... 11 2.9 HAFTUNG ............................................................................................................................................ 12 2.10 LIEFERBEGINN, -FRISTEN UND ANLIEFERUNG ................................................................................... 12 2.11 RECHNUNGSSTELLUNG ....................................................................................................................... 13 2.12 KONTROLLEN ...................................................................................................................................... 13 2.13 LIEFERSTATISTIK ............................................................................................................................... 13 2.14 CONTENT-MANAGEMENT FÜR DIE ARTIKEL IM LEISTUNGSVERZEICHNIS ...................................... 14
3 TECHNISCHES LEISTUNGSVERZEICHNIS...................................................................................... 14
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1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung Das Beschaffungs- und Vergabecenter (BVC) weist darauf hin, dass der Bieter gem. Nr. 1.2 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bieter inhaltli- che Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, festgestellt, so hat er sich unverzüglich an das BVC zu wenden.
1.1 Ausschreibungsziel Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, be- absichtigt für die Feuerwehr Hamburg - als Auftraggeber (AG) den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von medizinischer Einwegbettwäsche für den Einsatz- und Rettungsdienst der Feuerwehr Hamburg. Die Lieferung muss an bis zu 22 Dienststellen erfolgen.
1.2 Ausschreibungsumfang Die Ausschreibung der medizinischen Einmalbettwäsche ist aufgegliedert in zwei Lose. Los eins medizinische Einmallaken und Los zwei medizinische Einmaldecken. Es können Ange- bote für ein Los, oder für alle Lose abgegeben werden. Die Wertung und Zuschlagserteilung erfolgen unabhängig voneinander.
Der voraussichtliche Beschaffungsbedarf ist abhängig von den jährlichen Einsatzzahlen. Im Jahr 2025 wurden rund 320.000 Einsätze im Rettungsdienst abgearbeitet. Eine genaue Auf- stellung kann erst nach einem Jahr durch eine Evaluation erfolgen. Es wird vom Auftraggeber monatlich eine Sammelbestellung aufgegeben. Diese Sammelbe- stellung beinhaltet die Anschrift der zu beliefernden Dienststellen sowie die Stückzahlen. Es werden seitens des Auftraggebers immer nur Gebinde (Kartons) bestellt. Die Anlieferung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Sämtliche Lieferkosten, Verpackungskosten und Logistikkosten des Auftragnehmers sind im Angebotspreis für den Einzelposten bei der Angebotseinreichung mit einzurechnen. Eine nachträgliche Berechnung ist ausgeschlossen.
Nr. 2.2 und 2.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Lie- ferung einer Mindestmenge entsteht.
1.3 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angebote, die von den Vorgaben dieser Vergabeun- terlagen oder des Leistungsverzeichnisses abweichen, werden zwingend vom Verfahren aus- geschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
1.4 Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften sind zugelassen. In diesem Fall ist die beigefügte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen. Sie müssen mit der Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern eigenhändig unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung einreichen. In dieser ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren und bei der Vertragserfüllung rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sich die Mitglieder im Falle einer Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haftbar erklären (§ 43 VgV).
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1.5 Unterauftragsvergabe / Eignungsleihe Der AN darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon jeweils nur mit vorhe- riger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen.
Unterauftragsvergabe: Sofern Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, hat der Bieter diese Leistungen und die vorgesehenen Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers zu fordern. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unterauf- träge liegt beim AN. Der Bieter muss im Angebot benennen, welche Leistungen an Unterauftragnehmer abgege- ben werden sollen. Auch für den/die Unterauftragnehmer sind von Ihnen Angaben gem. Ziffer 1.8 dieser Vergabeunterlagen zu machen.
Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungs- fähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe), muss er mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungs- erklärung des Drittunternehmens). Mit dem Angebot sind die entsprechenden Unterlagen zur Eignung vorzulegen und die entsprechenden Eintragungen im Eignungsvordruck vorzuneh- men.
Des Weiteren gelten die Bestimmungen des § 5 HmbVgG.
1.6 Muster A. Materialmuster
Mit der Angebotseinreichung sind je zwei Exemplare für die Lose 1 + 2 kostenfrei einzu- reichen. Einreichungsfrist bis zum 30.10.2026 -12:00 Uhr an folgende Adresse zu senden oder per- sönlich dort abzugeben: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Zentralamt – Z 12 – Beschaffung/Vergabe Muster zur Vergabe BJV 2026001635 Suhrenkamp 100 22335 Hamburg
Die Muster sind mit der Anbieternummer und der Losnummer jedoch ohne Namen des Bie- ters zu versehen (z.B. Anbieter A, Los 1.)
Die Bieternummer erhalten Sie auf Anfrage von der Vergabestelle unter:
ausschreibungen@justiz.hamburg.de B. Gewählte Muster Gewählte Muster verbleiben bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindli- che Qualitätsmuster beim AG. Die Muster sind vom AN nach Beendigung des Vertrages abzuholen. Bei Nichtabholung werden die Musterartikel ohne Berechnung zur freien Verfügung (vo- raussichtlich Übergabe an eine gemeinnützige Organisation durch den AG oder Ent- sorgung) übernommen. Vor Abholung der Muster muss mit dem AG ein Termin zur Abholung vereinbart werden. (siehe hierzu Nr. 8 ZVB)
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C. Nicht gewählte Muster Nicht gewählte Muster sind von den Bewerbern grundsätzlich abzuholen. In Ausnah- mefällen können sie - nach Absprache - „unfrei“ zurückgesandt werden.
Bei Nichtabholung werden die Musterartikel ohne Berechnung zur freien Verfügung (voraussichtlich Übergabe an eine gemeinnützige Organisation durch den AG oder Entsorgung) übernommen. Vor Abholung der Muster muss mit dem AG ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
Soweit Muster bei der Prüfung beschädigt oder verbraucht werden, wird eine Vergü- tung nicht gewährt. Auf die Nummern 3.6 und 3.7 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird hingewiesen.
1.7 Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen dienen der Prüfung der Fachkunde, Leis- tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters (§ 122 GWB). Sie werden ausschließlich mit "JA/NEIN" (erfüllt/nicht erfüllt) gewertet. Das Fehlen führt nach Ablauf einer etwaigen Nachfor- derungsfrist zum Ausschluss Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähig- keit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes einreichen: A. Anlagen zum Angebot Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anlagen sind entsprechend zu nummerieren.
| Anlagen-Nr. | Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise |
|---|---|
| E 1 | Eignungsvordruck Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterla- gen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 29.07.2021, BGBl. I S. 27393141) |
| E 2 | Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Um- fangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchge- führt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Auftragsumfang, • AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer, • Auftragsjahr und • Gesamtumsatz zu nennen. (Diese werden von dem BVC streng vertraulich be- handelt) Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistun- gen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend. |
| E 3 | Eigenerklärung hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige / Unternehmen / Lieferanten |
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Sie haben als Bieter die Möglichkeit, Ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig zu be- legen. Der öffentliche Auftraggeber kann Sie dann jederzeit gem. § 50 (2) VgV während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Un- terlagen beizubringen.
B. Weitere Angaben zur Eignung Weitere Angaben zur Eignung sind in den Vergabeunterlagen in den dafür vorgesehenen Ant- wortfeldern zu machen.
1.8 Angebotsbezogene Erklärungen und Nachweise Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes einreichen:
A. Anlagen zum Angebot Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anlagen sind entsprechend zu nummerieren.
| Anlagen- Nr. | Angebotsbezogene Erklärungen und Nachweis (für beide Lose) | Wertung als… |
|---|---|---|
| A 1 | Technische Leistungsbeschreibung ausgefüllt. Bitte benennen Sie die Anlage: A 1 Los 1 bzw. Los 2 bzw. Los 1 und Los 2, wenn auf beide geboten wird. | Ausschlusskriterium |
| A 2 | Nachweis: Verpackung Recyclingmaterial und/oder Material das aus 80 % erneuerbaren Ressourcen be- steht. Bitte benennen Sie die Anlage: A 2 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 3 | EU-Konformitätserklärung für die angebotenen Pro- dukte nach MDR (EU 2017/745). Bitte benennen Sie die Anlage: A 3 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 4 | Technische Dokumentation (Auszug) mit Risikobewer- tung nach ISO 14971, Biocompatibility-Nachweis nach EN ISO 10993 und Prüfberichte zu den mechanischen und chemischen Eigenschaften. Bitte benennen Sie die Anlage: A 4 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 5 | Zertifikat des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 13485. Bitte benennen Sie die Anlage: A 5 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 6 | Muster der Kennzeichnung mit CE, UDI und Hersteller- angaben. Bitte benennen Sie die Anlage: A 6 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 7 | Datenblatt mit Materialzusammensetzung, Abmessun- gen und technischen Spezifikationen. | Ausschlusskriterium |
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| Anlagen- Nr. | Angebotsbezogene Erklärungen und Nachweis (für beide Lose) | Wertung als… |
|---|---|---|
| Bitte benennen Sie die Anlage: A 7 Los 1 bzw. Los 2 | ||
| A 8 | Nachweis Brandschutz Sie müssen schwerentflammbar oder selbstverlöschend und die DIN EN ISO 1182 oder DIN 4102-1 erfüllen. Bitte benennen Sie die Anlage: A 8 Los 1 bzw. Los 2 | Ausschlusskriterium |
| A 9 | Nachweis Wärmeisolation Für die Wärmeisolation ist ein Rct-Wert nach DIN EN ISO 11092 zwischen 2,3 m²K/W und 4,0 m²K/W erforder- lich und nachzuweisen. Der Höchstwert ist anzustreben. Bitte benennen Sie die Anlage: A 9 Los 2 | Ausschlusskriterium |
B. Weitere Angaben zum Angebot Weitere Angaben zum Angebot in den Vergabeunterlagen sind in den dafür vorgesehenen Antwortfeldern zu machen.
B. Weitere Angaben zum Angebot Weitere Angaben zum Angebot in den Vergabeunterlagen sind in den dafür vorgesehenen Antwortfeldern zu machen.
1.9 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen Für den Fall, dass einzelne Antwortfelder in den Vergabeunterlagen (Eignungskriterien/ Zu- schlagskriterien) für Ihre Angaben nicht ausreichen, sind weitere Angaben von Ihnen auf An- lagen, die entsprechend zu kennzeichnen sind, zu machen und mit den Angebotsunterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen. Nach § 56 Abs. 2 VgV können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Ange- botsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen des AG.
Ausgeschlossen gem. § 57 Abs. 3 VgV werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nach- forderung -
-
die geforderten eignungsbezogenen Erklärungen und Nachweise: A. Anlagen zum Angebot B. Weitere Angaben zur Eignung
-
die geforderten angebotsbezogenen Erklärungen und Nachweise: A. Anlagen zum Angebot B. Weitere Angaben zum Angebot
nicht enthalten.
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1.10 Abschließende Liste aller mit dem Angebot einzureichenden Nachweise
| Anlagen-Nr. | Erklärungen und Nachweise und sonstigen Bedingungen |
|---|---|
| E 1 | Eignungsvordruck Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. |
| E 2 | Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. |
| E 3 | Eigenerklärung hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot der |
| A 1 | Technische Leistungsbeschreibung ausgefüllt. |
| A 2 | Nachweis: Verpackung Recyclingmaterial |
| A 3 | EU-Konformitätserklärung für die angebotenen Produkte nach MDR (EU 2017/745). |
| A 4 | Technische Dokumentation (Auszug) mit Risikobewertung |
| A 5 | Zertifikat des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 13485. |
| A 6 | Muster der Kennzeichnung mit CE, UDI und Herstellerangaben. |
| A 7 | Datenblatt mit Materialzusammensetzung, Abmessungen und technischen Spezifikationen. |
| A 8 | Nachweis Brandschutz |
| A 9 | Nachweis Wärmeisolation |
1.11 Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen geprüft: I. Prüfung der formalen Anforderungen nach § 57 VgV II. Eignungsprüfung nach § 42 VgV III. Prüfung der Angemessenheit des Preises § 60 VgV IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 58 VgV In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich durchlaufen haben und somit eine einwandfreie Ausführung erwarten lassen. Als Zuschlagskriterien in der Wertungsstufe IV. werden herangezogen:
| Kriterien | Gewichtung in % |
|---|---|
| Angebotspreis | 50 |
| Bemusterung Gebrauchstest der eingereichten Exemplare. Beurteilung der Haptik und subjektiver Eindruck der Ware. Prüfen der genannten Abmaße, Gewicht und Schultergurteignung. Testen der Saugfähigkeit und das Zurückhalten von Flüssigkeiten und weitere vorgegebenen Anforderun- gen an das Produkt laut Technischer Leistungsbeschreibung Anlage 1. | 40 |
| Nachhaltigkeit Die Verpackung muss aus Recyclingmaterial und/oder Material das aus 80 % erneuerbaren Ressourcen (z.B. Holz, Hanf oder weitere Gras-, Schilf- oder Baumbestandteile) bestehen, oder es wird als Verpackung ein Mehrwegsystem eingesetzt. | 10 |
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Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
1.12 Weitere Informationen, Wirtschaftsauskünfte Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen hat der Bieter ausschließlich über die Veröffentlichungsplattform unter www.bieterportal.hamburg.de zu beziehen. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
2 Vertragsbedingungen
2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB)
- jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil.
Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind ggf. in dieser Vergabeunterlagen genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters können zum Ausschluss des Angebo- tes vom Vergabeverfahren führen. Einzelheiten hierzu unter Nr. 3.2 ZVB.
2.2 Recht Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der Vergabeunterla- gen, der ZVB, der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen, die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Nor- men in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander wider-sprechender Regelungen - Anwendung.
Die in der Vergabeunterlagen genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vor- schriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Veröffentlichung von Ver- trägen, Vereinbarungen eines Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bei Vergabe- verfahren nach VgV, UVgO, KonzVgV und nach der HmbVgRL.
2.3 Ansprechpartner Von der jeweiligen Bedarfsstelle und dem AN werden jeweils ein/eine Ansprechpartner/-in und ein/eine Vertreter/-in zu Beginn des Vertrages schriftlich benannt. Die Ansprechpartner beider Parteien bzw. deren Vertreter sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.
2.4 Vertragslaufzeit, Kündigung Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 geschlossen. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z.B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens ver- zögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet nach 24 Monaten. Danach verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2030, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
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Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit, oder wenn folgende maximale Stückzah- len pro Jahr erreicht sind: Los 1: 155.000 St. Los 2: 70.000 St. Der AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der AN • den Mitarbeitern seines Betriebes die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, • die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, • schuldhaft gegen die aus Ziffer 1.5 dieser Vergabeunterlagen resultierenden Ver- pflichtungen verstößt,
oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2.5 Änderungen des Vertrages Der Leistungsumfang kann nach Bedarf des AG erweitert, verändert oder reduziert werden. Der AG stehen dabei die Möglichkeiten des § 132 GWB zur Verfügung. Der AN kann eine Änderung des Leistungsumfanges zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung insbesondere, wenn der Gewerbebetrieb des ANs nicht auf die veränderte Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheb- lichen Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der AN Nachweise vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Der AG hat für diesen Fall die Möglich- keit die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu vergeben.
Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der AN dem AG dies gemäß Nr. 2.1 ZVB anzeigen. Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschrie- benen Leistung sind vom AN für den AG nachvollziehbar zu begründen und mit dem AG schriftlich zu vereinbaren.
Eine seitens des AN geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der Laufzeit des Ver- trages ist dem AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Der AG behält sich vor, den Vertrag aus vergaberechtlichen Gründen zu kündigen. Auf Verlangen des AG hat der AN er- neut gem. den Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Das nachträgliche Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus einer Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines oder mehrerer neuer Unternehmen in die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit sind dem AG ebenfalls mit einem Vorlauf von 3 Monaten anzuzeigen. Die Beendigung der Bietergemeinschaft oder der Eintritt eines neuen Unternehmens in die Bieter- gemeinschaft kann zur Kündigung des Vertrages durch den AG aus vergaberechtlichen Grün- den führen. Auf Verlangen des AG hat der AN die Eignung erneut gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen nachzuweisen. Gelingt dies dem AN nicht, so hat der AG das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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2.6 Datenschutzrechtliche Bestimmungen Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozial- geheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I und das Datengeheimnis nach § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis erlangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Ge- schäftsangelegenheiten des AG auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behan- deln.
Der AN hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 53 BDSG zu verpflichten. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 64 BDSG Vorsorge gegen unbefugte Systemeingriffe von außen zu treffen. Der AN hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen. Für den AG gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten ‚Allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO für Vergabeverfahren.
2.7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirk- samkeit des restlichen Vertrages.
2.8 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn Die angebotenen Preise sind Festpreise. Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbrin- genden Leistungen des AN enthalten sind. Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im anliegenden Preis-/Leistungskatalog enthal- tenen Preise ist ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils geltenden gesetzlichen Mindestent- gelt-Regelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (z.B. nach AEntG und sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindestlohnregelungen), zu entlohnen. Auch erst während der Vertragslaufzeit eingeführte Mindestentgelt-Regelungen sind vom AN einzuhalten. Der AN verpflichtet sich ferner, die Verpflichtung zur Einhaltung einer solchen Mindestentgelt-Regelung auch an die von ihm eingesetzten Subunternehmer weiterzugeben und diese Verpflichtung durchzusetzen. Hierzu ist die entsprechende Eigenerklärung zur Ta- riftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz bis zum Ende der Angebotsfrist vom Bieter einzureichen.
Die Angebotspreise basieren auf den Tarif- und ggf. Mindestlöhnen, die am letzten Tage der Angebotsfrist gültig waren. Im Falle des Inkrafttretens eines neuen allgemeinverbindlichen Tarif- und Rahmenvertrages sowie bei der Erhöhung von gesetzlichen Sozialaufwendungen oder der Einführung bzw. Än- derung einer sonstigen gesetzlichen Mindestlohnregelung kann der AN eine Erhöhung des Vertragspreises - für den Anteil der lohnabhängigen Kosten - beantragen; dieses kann bereits vor Ablauf des 1. Vertragsjahres erfolgen.
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Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrages oder nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen oder der Einführung bzw. Änderung einer sonstigen gesetzlichen Mindestlohnregelung eingehen, können nur vom 1. Tage des Eingangsmonats an Berücksichtigung finden. Kommt eine Einigung über die beantragten Preise nicht zustande, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen (jedoch frühestens zum Ende des ersten Vertragsjahres). In diesem Fall gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragsende weiter. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der vereinbarte Preis weiter. Diese Regelung findet sinngemäß Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen ergibt.
2.9 Haftung Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Best- immungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Be- auftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprü- chen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte Versicherungsprämie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen. Auf Verlangen des AG sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise, aus denen so- wohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in denen die zugrunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller Fassung vorzule- gen.
2.10 Lieferbeginn, -fristen und Anlieferung • Die Artikel werden bei Bedarf mit Auftragsschein oder das elektronische Bestellwesen durch die jeweilige Bedarfsstelle abgerufen, auf dem die Anlieferungsstelle verzeichnet ist. Darüber hinaus ist bei der Bestellung eine zuständige Ansprechperson der Bedarfs- stelle zu benennen. Diese Rahmenvereinbarung wird im elektronischen Bestellwesen abgebildet.
• Sie sind für die im Angebot vereinbarten Preise – und zwar soweit nicht anders verein- bart – innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abruf, werktags (außer sonnabends) von 9 – 15.00 Uhr, freitags jedoch von 9 –12.00 Uhr kostenfrei in die Räume der im Bestell- schein angegebenen Bedarfsstellen zu liefern.
• Abweichende Lieferfristen sind im Angebot anzugeben.
• Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.
• Die Lieferung aller Produkte erfolgt fracht-, versand- und verpackungskostenfrei.
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2.11 Rechnungsstellung Rechnungen sind an die
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zu adressieren und einzureichen. Maßgebend für die Abrechnung ist die bei Wareneingang festgestellte Menge. Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rech- nungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung. Mit dem Hamburgischen E-Rech- nungs-Gesetz und der Hamburgischen E-Rechnungs-VO sind Rechtsgrundlagen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen worden. Seit dem 01. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet Rechnungen in dem Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln. Dies gilt i.d.R. ab einem Netto- Betrag von 1.000 Euro bei Lieferung und Leistung. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Website: www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung/.
Fragen zum elektronischen Rechnungsempfang beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der, Finanzbehörde, Kasse.Hamburg, Zentraler Rechnungseingang (ZRE). Bitte bei Bedarf eine formlose E-Mail an info-erechnung@kasse.hamburg.de senden.
Zusätzlich sind Leistungsnachweise an die Stelle des AG zu senden, die entsprechende Leistungen in Anspruch genommen hat. Der AG wird dem AN bei Vertragsbeginn und bei Änderungen die Anschriften mitteilen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leis- tung für den jeweiligen Kalendermonat (Abrechnungszeitraum). Maßgebend für die Abrech- nung ist die im Abrechnungszeitraum erbrachte Leistungsmenge. Der Rechnungsbetrag ist 14 Werktage nach Eingang der Rechnung und des Leistungsnachweises fällig. Grundsätzliches Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte es aufgrund fehlender Rechnungsangaben zu verspäteten Zahlungen kommen, tritt kein Verzug ein.
2.12 Kontrollen Der AN gestattet den Mitarbeitern der Bedarfsstelle zu den betriebsüblichen Zeiten das Betre- ten des Betriebsgeländes und das Besichtigen aller Räume und Anlagen, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.
Das besondere Kontrollrecht des AG wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Es um- fasst auch stichprobenartige, unangemeldete Kontrollen aller Räume und Anlagen des AN, die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages benutzt werden.
2.13 Lieferstatistik Jeweils zum 15. Juli eines Kalenderjahres, erstmals also zum 15.07.2027, muss der AN dem AG unaufgefordert den Gesamtauftragswert des zurückliegenden Vertragszeitraum mitteilen sowie eine Aufstellung/ Bilanz über:
• den Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer • Stückzahl der gelieferten Artikel
zu übersenden (Statistikpflicht).
Die Statistik ist auf der Grundlage der angebotenen Preise (Produkte/ Leistungen) zu erstellen.
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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Vergabeunterlagen
Diese Daten müssen dem AG in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Statistik hat der AN dem AG auf dessen Anforderung hin auch jederzeit binnen 10 Tagen zur Verfügung zu stellen.
Eine solche Statistik hat der AN dem AG auch beim Erreichen des Höchstwertes zu 50% und zu 75% jederzeit schnellstmöglich, spätestens aber binnen 10 Werktagen, zur Verfügung zu stellen. Die Statistik dient unter anderem der Feststellung, ob die Höchstwerte erreicht wurden oder in naher Zukunft erreicht werden.
2.14 Content-Management für die Artikel im Leistungsverzeichnis
Mit dem Angebot verpflichtet sich der Bieter, für den Fall der Erteilung des Auftrags, die erfor- derlichen Katalogdateien (Excel) und Bilddateien (jpeg-Format) unverzüglich für die von ihm zu liefernden Artikel zur Verfügung zu stellen.
Der Bieter stimmt mit der Abgabe des Angebots für den Fall der Auftragserteilung zu, dass die Informationen zu den Rahmenvertragspositionen sowie die Kontaktdaten für Rückfragen (Te- lefon, Fax, Email) elektronisch gespeichert, in der Bestellplattform bereitgestellt und verarbei- tet werden. Zu der Verarbeitung gehört auch die statistische Auswertung der Bestell- und Lie- ferdaten.
Im Falle der Auftragserteilung stellt der AG dem AN eine Excel-Tabelle für die Katalogdateien zur Verfügung. Diese wird dem Bieter auf Anforderung bereits während der Angebotsphase der Ausschreibung übermittelt.
3 Technisches Leistungsverzeichnis
Als PDF in den Anlagen beigefügt und dort zu befüllen.
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