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Bezirksregierung Arnsberg
Vergabeverfahren Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in
Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Erstaufnahmeeinrich-
tungen (EAE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen – 10.3 Staf-
fel
Vergabe-Nummer: 12.21-90-26-035
Bewerbungsbedingungen – Zusammenstellung von Informationen und Regelungen
Bezirksregierung Arnsberg Vergabe Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 19 Stand: 25.08.2026
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Inhalt:
1 EINFÜHRUNG .............................................................................................................4
1.1 KURZBESCHREIBUNG DER AUFGABE......................................................................................4
1.2 ZIELE DES VERFAHRENSLEITFADEN........................................................................................4
2 DAS VERGABEVERFAHREN ..........................................................................................4
2.1 AUFTRAGGEBER UND VERGABESTELLE...................................................................................4
2.2 GEGENSTAND DES VERFAHRENS ..........................................................................................4
2.3 GRUNDLAGE DES VERFAHRENS ...........................................................................................5
2.4 EINSATZFORMEN DES BIETERS ............................................................................................5
2.4.1 Angebote von Bietergemeinschaften ................................................................5
2.4.2 Einbindung von Nachunternehmern .................................................................6
2.4.3 Einbindung Dritter auf Seiten der Teilnehmer ...................................................6
2.5 KOMMUNIKATION UND RÜCKFRAGEN ...................................................................................7
2.6 TERMINE UND FRISTEN .....................................................................................................7
2.7 LOSVERGABE UND LOSLIMITIERUNG .....................................................................................8
2.8 KOSTENERSTATTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG...........................................................................9
2.9 VERFAHRENSÄNDERUNGEN ................................................................................................9
2.10 SPRACHE.......................................................................................................................9
3 DAS ANGEBOT .......................................................................................................... 10
3.1 FRIST / ORT FÜR ANGEBOTE............................................................................................. 10
3.2 STRUKTUR UND FORM DER ANGEBOTE................................................................................ 10
3.3 EIGENTUM / URHEBERRECHT / RÜCKGABE ........................................................................... 10
3.4 KENNZEICHNUNG VON GEHEIMNISSEN ................................................................................ 10
3.5 WEITERE FORMALE ANFORDERUNGEN AN DIE ANGEBOTE / AUSSCHLUSSGRÜNDE........................... 11
3.5.1 Verspäteter Eingang ...................................................................................... 11
3.5.2 Unzureichende Form ..................................................................................... 11
3.5.3 Unvollständige Angebote und Nachforderung ................................................. 11
3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle ....................... 12
3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe ............................................................................ 12
4 VORZULEGENDE UNTERLAGEN UND MINDESTANFORDERUNGEN .............................. 12
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4.1 VORZULEGENDE UNTERLAGEN .......................................................................................... 12
4.2 MINDESTANFORDERUNGEN ............................................................................................. 13
5 ALLGEMEINER HINWEIS ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN............................................ 17
6 ZUSCHLAGSKRITERIEN .............................................................................................. 17
7 BETRIEBSÜBERGANG IM SINNE DES § 613A BGB ........................................................ 17
8 UNKLARHEITEN UND RECHTSCHUTZ.......................................................................... 18
8.1 UNKLARHEITEN............................................................................................................. 18
8.2 RÜGEFRISTEN ............................................................................................................... 18
8.3 ZUSTÄNDIGE STELLE FÜR NACHPRÜFUNGSVERFAHREN ............................................................ 19
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1 Einführung
1.1 Kurzbeschreibung der Aufgabe
Das Land Nordrhein-Westfalen bekennt sich zu seiner rechtlichen und humanitären Ver- pflichtung und Verantwortung, Asylsuchende nach dem Asylverfahrensgesetz unterzu- bringen und zu versorgen. Deren Unterbringung, Versorgung und Betreuung wird hierbei vom Grundsatz eines menschenwürdigen und respektvollen Umgangs getragen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Medizinischen Dienstleistungen (Sani- tätsstation) in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Erstaufnahmeein- richtungen (EAE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Die jeweilige ZUE bzw. EAE ist eine Einrichtung des Landes NRW. Die Einrichtungsleitung obliegt den Beschäftig- ten der jeweiligen Bezirksregierung vor Ort in eigener Zuständigkeit. Der in dem Vergabe- verfahren gesuchte Dienstleister stellt die Medizinische Versorgung der dort unterge- brachten Personen an 365 Tagen im Jahr sicher.
1.2 Ziele des Verfahrensleitfaden
Dieser Verfahrensleitfaden soll alle Interessenten in die Lage versetzen, zu entscheiden, ob sie sich an der Ausschreibung beteiligen und ein wertungsfähiges Angebot abgeben wollen.
2 Das Vergabeverfahren
2.1 Auftraggeber und Vergabestelle
Auftraggeber des Verfahrens ist das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die für die jeweilige Aufnahmeeinrichtung zuständige Bezirks- regierung
Vergabestelle für das Verfahren ist Bezirksregierung Arnsberg Zentrale Vergabestelle Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg Deutschland
2.2 Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Medizinischen Dienstleistungen (Sani- tätsstation) in Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen.
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2.3 Grundlage des Verfahrens
Der Auftraggeber verfährt nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentli- cher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Bestimmungen können im Internetportal „www.vergabe.nrw.de“ eingesehen werden.
Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprü- fung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die am Ende dieses Verfahrensleitfadens genannte Vergabekammer wenden.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung im Rahmen eines offenen Verfahrens aus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei dieser Verfahrensart keine Verhandlungsge- spräche geführt werden. Nach Feststellung der Eignung (Mindestanforderungen) der Bie- ter / Bietergemeinschaften auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen zählt der günstigste Preis als Zuschlagskriterium.
Es wird darauf hingewiesen, dass die eingereichten Angebote nicht mehr überarbeitet werden können, sodass etwaige Zweifelsfragen sowohl zum Inhalt der ausgeschriebenen Leistung als auch zur Erstellung und Kalkulation des Angebots möglichst frühzeitig und vor Abgabe des Angebots gestellt werden sollen.
2.4 Einsatzformen des Bieters
Im Rahmen der Angebotsabgabe steht es jedem Wirtschaftsteilnehmer frei, in welcher Konstellation (Einzelbieter, mit/ohne Nachunternehmen, Bietergemeinschaft, etc.) er sich beteiligen möchte. Auf die u. g. Mindestanforderungen wird hingewiesen.
2.4.1 Angebote von Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbind- lich unterschriebene Erklärung (Vordruck 7) abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Ver- tretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Bietergemeinschaft innerhalb von sechs Kalen- dertagen die Gründe der Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
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2.4.2 Einbindung von Nachunternehmern
Der geplante Einsatz von Nachunternehmen – zu welcher Leistungsart und für welchen Zeitraum auch immer – ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art nach grund- sätzlich im Angebot mitzuteilen.
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der eigenen Leis- tungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmens zu berufen, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot (Vordruck 6)
anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Nachunter- nehmen im Auftragsfall übernommen werden sollen; die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen; für diese die Unterlagen / Erklärungen in dem unter Ziffer 4.1 genannten Umfang vorzulegen; die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmen über deren Zu- sicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters / der Bietergemeinschaft die erklär- ten Nachunternehmerleistungen als Nachunternehmen zu erbringen, vorzulegen. Ein vergleichbarer Nachweis zu dieser Verpflichtungserklärung wird akzeptiert.
2.4.3 Einbindung Dritter auf Seiten der Teilnehmer
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner / ihrer finan- ziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er / sie mit seinem / ihrem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfüg- barkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Der Bieter kann auch einen gleichwertigen Nachweis vorlegen, aus dem sich ergibt, dass der Dritte entsprechend verfügbar ist.
Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Be- urteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Soll im Hinblick auf den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgese- hen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen im Auftragsfall ge- meinsam für die Auftragsausführung haften. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall eine gesonderte Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung anzufordern, die in- nerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen ist.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erfor- derliche einschlägige berufliche Erfahrung (insbesondere Referenzen) die Kapazitäten an- derer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (siehe § 47 Abs. 1 VgV).
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2.5 Kommunikation und Rückfragen
Der Auftraggeber stellt die Unterlagen im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz NRW in elektronischer Form den Beteiligten zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch übersandt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Der Auftraggeber nutzt für diese Vergabe eine Vergabeplattform (Vergabemarktplatz des Landes NRW). Fragen zu diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind ausschließ- lich über die genutzte Vergabeplattform zu richten. Telefonische Auskünfte werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erteilt.
Interessenten sind gehalten, Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die dem Auf- traggeber nicht bis zum Ablauf des unter Ziffer 2.6 genannten Termins vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Frist beantwortet werden, außer die Beantwortung ist vergaberechtlich geboten.
Die Fragen werden möglichst zeitnah durch die Auftraggeber beantwortet und die Ant- worten allen Interessenten in anonymisierter Form zeitgleich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Fragen so zu formulieren, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass der Auftraggeber diese zwecks Anonymisierung umformulie- ren muss.
Alle Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber über die Vergabeplattform mit den Interessenten kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Interessen- ten / die Bieter gelten als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt wer- den (siehe hierzu die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabeplattform). Interes- senten/Bieter sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig den Projektraum auf Mitteilungen des Auftraggebers zu kontrollieren, insbesondere wegen Beantwortung et- waiger Fragen sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Für die elektronische Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabemarktplatz des Landes NRW) erforderlich. Die frühzeitige Re- gistrierung wird nachdrücklich empfohlen, da nur nach Registrierung eine Kommunika- tion über die Vergabeplattform erfolgen kann.
Angaben, welche den Verfahrensleitfaden ergänzen oder berichtigen, gelten ab dem Zeit- punkt der Bekanntgabe als verbindliche Bestandteile des Verfahrensleitfadens.
2.6 Termine und Fristen
Die nachfolgend genannten Termine geben lediglich den derzeitigen Planungsstand wie- der. Sie sind nicht verbindlich und können vom Auftraggeber jederzeit einseitig an die
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jeweiligen Umstände angepasst werden. Die teilnehmenden Unternehmen werden im Laufe des Verfahrens umgehend über etwaige Änderungen informiert.
Frist für Rückfragen: 16.09.2026 Frist für Antworten: 23.09.2026 Angebotsfrist: 30.09.2026, 10:00 Uhr
2.7 Losvergabe und Loslimitierung
Die Gesamtleistung ist in Teillose aufgeteilt. Jedes Teillos bezieht sich auf eine Unterbrin- gungseinrichtung (Objektlos). Der Umfang der bei dem jeweiligen Los zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Angebot kann sich erstrecken auf ein Objektlos oder mehrere Objektlose.
Es erfolgt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung liegt in diesem Verfahren bei 1 Los. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar für alle Lose ein Angebot abgeben kann. Es erhält aber maximal bei 1 Los den Zuschlag.
Der Bieter hat im Angebotsvordruck seine Prioritäten für den Fall anzugeben, dass er für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, als er nach der vorgesehenen Loslimitierung erhalten kann. Hierdurch trägt der Auftraggeber dem möglichen Anliegen der Bieter Rechnung, an der Leistungserbringung bei einzelnen Aufnahmeeinrichtungen ein größeres Interesse zu haben als an anderen Einrichtungen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
- Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Prioritätenliste darüber, bei welchen Losen er den Zu- schlag erhält.
- Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zu- schlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zu- schlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimi- tierung ausgeschöpft ist, usw. usf. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität eingetragen hat als bei den ihm zuge- schlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
Bei der Berechnung für die Loslimitierung relevanten Aufträgen werden berücksichtigt
(1) alle von dem Bieter angebotenen Lose, (2) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Bieter mit dem jeweili- gen Bieter gesellschaftlich verbunden sind (z.B. gemeinsame Gesellschafter, ge- sellschaftliche Beteiligung o.ä.) oder (3) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, bei denen der Bieter als Nachunter- nehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen benannt ist,
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(4) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Unternehmen beim Bieter als Nachunternehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen be- nannt sind oder (5) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese anderen Bieter auf die- selben Unternehmen als Nachunternehmer für medizinische Dienstleistungen oder eignungs-verschaffendes Unternehmen für medizinische Dienstleistungen zurückgreifen. Sofern eine Angabe zur Priorität fehlt, die Angabe nicht eindeutig ist, oder bei mehreren oder allen Losen dieselbe Priorität gewählt wird (Bsp.: „Alle Einrichtungen haben die Pri- orität 1.“), bestimmt sich in dem Fall, dass es aufgrund der Loslimitierung auf die Priorität ankommt, die Priorität nach dem jeweiligen Angebotsvergleichspreis. Je höher der Ange- botsvergleichspreis, desto stärker ist die Priorität. Eine Nachforderung der fehlenden Pri- orisierungsangabe oder Aufklärung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Um diesen Fall zu vermeiden, werden alle Bieter aufgefordert, diese Angabe sorgfältig zu erstellen.
Sofern die zuvor dargestellte Loslimitierung dazu führt, dass für ein einzelnes Los kein zu- schlagsfähiges Angebot vorliegt, greift die Loslimitierung für dieses Los nicht.
2.8 Kostenerstattung und Entschädigung
Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
2.9 Verfahrensänderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Ablauf des Verfahrens zu jedem Zeitpunkt bei Vor- liegen gewichtiger Gründe zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden. Insbesondere ist es möglich, dass während des Verfahrens einzelne Unterbringungsein- richtungen (Lose) aus der Vergabe entfallen. Über etwaige Änderungen wird der Auftrag- geber alle Interessenten zeitgleich informieren. Bei der Entscheidung über Änderungen wird der Auftraggeber die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.
2.10 Sprache
Das Angebot, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidig- ten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
Arbeitssprache für die spätere Auftragsabwicklung ist deutsch.
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3 Das Angebot
3.1 Frist / Ort für Angebote
Bieter / Bietergemeinschaften haben ihr Angebot entsprechend den Anforderungen ge- mäß der europaweiten Bekanntmachung und dieses Verfahrensleitfadens bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (dort über das sog. Bieter-Tool) einzureichen.
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht und auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz (dort über das sog. Bieter-Tool) eingegangen sind.
3.2 Struktur und Form der Angebote
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote einen Vordruck samt Erklärungs- vordrucken erstellt, welche zwingend zu verwenden sind. Die Unterlagen können über die Vergabeplattform bezogen werden.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Angebote des Bieters / der Bietergemeinschaft beim Auftraggeber ist unzulässig.
Das Angebot ist elektronisch vollständig einzureichen.
Auf zusätzliche Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Diese sind durchzunummerieren.
3.3 Eigentum / Urheberrecht / Rückgabe
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern / Bietergemeinschaften vorge- legten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die eingereichten Angebotsunterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auf- traggeber und werden dort gespeichert. Ein Anspruch auf Rückgabe körperlich überlasse- ner Dokumente besteht nicht.
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er / sie in seinem / ihrem Angebot darauf hinzuweisen. Ebenso ist im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte des Bieters / der Bietergemeinschaft oder eines Dritten bereits bestehen oder beantragt sind.
Alle Bieter / Bietergemeinschaften sind gehalten, die Vertraulichkeit der Unterlagen der Angebotsphase zuzusichern.
3.4 Kennzeichnung von Geheimnissen
Die Bieter / die Bietergemeinschaften sind aufgefordert, die Teile des Angebots, die be- rechtigterweise ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf je- der betreffenden Seite deutlich als ein solches zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht ausgeschlossen werden, dass ohne wei- tere Gewährung rechtlichen Gehörs die zur Entscheidung berufene Stelle die Zustimmung
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auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Teilnehmer oder Bieter) vo- raussetzt.
3.5 Weitere formale Anforderungen an die Angebote / Ausschlussgründe
3.5.1 Verspäteter Eingang
Ausgeschlossen werden Angebote, die bis zum Ablauf der gesetzten Frist dem Auftragge- ber nicht vorgelegen haben, mit Ausnahme von solchen, die aus Gründen verspätet ein- gegangen sind, die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft nicht zu vertreten waren.
In diesem Zusammenhang soll auf die folgenden Punkte hingewiesen werden:
Das Angebot ist über das sog. Bietertool einzureichen. Nur hierdurch ist die ge- forderte Verschlüsselung gewährleistet. Es ist nicht ausreichend, das Angebot als Anhang zu einer Nachricht über die Funktion „Kommunikation“ zu übersenden.
Es gibt eine Größenbeschränkung für die Übermittlung der Dateianhänge, um de- ren Beachtung gebeten wird.
Für die elektronische Übermittlung der Angebote über das sog. Bietertool werden unterschiedliche Software und Softwareeinstellungen gefordert. Bitte informie- ren Sie sich frühzeitig vor Abgabe, ob die von Ihnen genutzte Technik diese Anfor- derungen erfüllt. Es wird empfohlen, die Abgabe des Angebotes bereits einige Tage vor Fristablauf zu testen.
Bitte planen Sie für die elektronische Übermittlung der Angebote ebenfalls Zeit ein. Maßgeblich für die Fristbetrachtung ist der Eingang der Daten auf dem Ser- ver, nicht der Beginn des Versandes der Unterlagen.
3.5.2 Unzureichende Form
Ausgeschlossen werden auch Angebote, die nicht elektronisch über den Vergabemarkt- platz eingereicht wurden.
3.5.3 Unvollständige Angebote und Nachforderung
Ebenfalls werden Angebote ausgeschlossen, die – auch nach Ablauf einer ggf. gesetzten Nachfrist – unvollständig sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung entscheidet, wird er eine angemessene Nachforde- rungsfrist setzen. Die nachgeforderten Unterlagen sind über das Kommunikations-Tool im Projektraum zu übermitteln. Ein Anspruch des Bieters / der auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben von einer Nachforderung abzusehen. Jeder ist daher im eigenen Interesse gehalten, ein vollständiges Angebot einzureichen.
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3.5.4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.5.5 Sonstige Ausschlussgründe
Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe der VgV verwiesen.
4 Vorzulegende Unterlagen und Mindestanforderungen
Bieter, die sich am Verfahren beteiligen wollen, müssen die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorlegen:
4.1 Vorzulegende Unterlagen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
| 1. | Angebotsschreiben | |
|---|---|---|
| 2. | Preisblatt | |
| 3. | Vordruck 1: Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil | |
| 4. | Vordruck 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB) | |
| 5. | Vordruck 3: Erklärung zum Umsatz | |
| 6. | Vordruck 4: Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten | |
| 7. | Vordruck 5: Referenzen | |
| 8. | Vordruck 6: Nachunternehmer / Dritte | |
| 9. | Vordruck 7: Bietergemeinschaftserklärung | |
| 10. | Vordruck 8: Eigenerklärung EU-Sanktionen |
Von Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot für jedes Mitglied die unter Ziffer 3 bis Ziffer 8 sowie 10 genannten Unterlagen einzureichen. Für die Bietergemeinschaft gemein- sam sind die unter den Nummern 1, 2 sowie 9 genannten Unterlagen einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Bietergemeinschaft innerhalb von sechs Kalen- dertagen die Gründe der Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
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Bei Einsatz von Nachunternehmern / sonstigen Dritten, auf die der Bieter / die Bieterge- meinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit verweist, sind für jeden Nachunterneh- mer / sonstiges Unternehmen mit dem Angebot die Nachweise / Erklärungen unter den Ziffern 3 bis 7, Ziffer 10 sowie die nachstehenden Erklärungen vorzulegen:
- Verfügbarkeitserklärung des Nachunternehmens / sonstigen Dritten – unterschrieben – oder anderer Nachweis, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden
Beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern, auf die der Bieter/ die Bietergemein- schaft nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit verweist, ist mit dem Angebot nichts einzureichen.
4.2 Mindestanforderungen
Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaft ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung. Diese lauten im Einzelnen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwin- gend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
-
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck 2).
-
Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
-
Eigenerklärung EU-Sanktionen (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Sanktionspaket 5 – (Vordruck 8);
Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemein- schaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bie- ter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist
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für die Einreichung der Angebote zu geben; siehe ferner die Ausführungen der Bekannt- machung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwin- gend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025); als vergleichbar angesehen werden Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in Unterbrin- gungseinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck 3).
Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Form- blatts zu erfolgen.
Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemein- schaft abzugeben.
Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bie- ter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes zu geben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwin- gend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
- Benennung von Referenzen (Vordruck 5) aus den letzten drei Jahren (seit August 2023), die Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in Unterbringungseinrich- tung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit folgenden Angaben: a) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Un- terbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz) b) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft c) Zeitraum der Leistungserbringung d) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung,
- erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbar- keit mit den zu vergebenden Leistungen,
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- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der vom Unternehmen gestellten Leitung,
- Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich und aktuell fest angestellten Beschäftigten, aufgeteilt nach Aufga- benbereichen (Vordruck 4); Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheini- gungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzu- legen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten An- gaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots zu ge- ben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemein- schaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt.
Geforderte Mindeststandards:
zu 1.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letz- ten drei Jahren (seit August 2023) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag ver- gleichbaren Leistungen zur Medizinischen Dienstleistung (Sanitätsstation) von Flüchtlin- gen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt er- brachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus:
a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen: Medizinische Dienstleistungen (Sanitätsstation) in einer Unterbringungseinrich- tung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen);
b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt / erbrachte hauptver- antwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der An- gebotsfrist,
c) Die ausgeschriebenen Einrichtungen werden anhand der ausgewiesenen aktiven Plätze zuzüglich 50 % der Stand-by Plätze in folgende Kategorien aufgeteilt:
• bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) bis 400
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Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mind. 150 Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 1).
• bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) ab 401 und bis 700 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mind. 250 Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 2).
• bzgl. der Lose mit einer Belegungszahl (inkl. 50% der Standby-Plätze) ab 701 Personen werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 350 Personen als vergleichbar angesehen (Kategorie 3).
Sofern ein Bewerber sich um eine Einrichtung bewerben möchte, muss er die der Kategorie entsprechend erforderliche Belegungsplatzzahl mit zwei Referenzeinrich- tungen nachweisen. Es ist nicht möglich, die Belegungszahlen verschiedener Insti- tutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Be- legungsplätzen nachzuweisen. Die geforderte Belegungszahl ist jeweils in einer Ein- richtung nachzuweisen.
Dabei können Stand-by Plätze der Referenzeinrichtung mit 50 % berücksichtigt wer- den.
Die Einrichtungen der Staffel 10.3 wurden in nachfolgende Kategorien eingeteilt.
| Los | Einrichtung | Belegung | Kategorie | Nachzuweisende Belegung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | ZUE Gladbeck | 150 + 155 Plätze | 1 | 150 |
| 2 | ZUE Lohmar | 360 | 1 | 150 |
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabe- gesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
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5 Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind, soweit schutzrechtsfä- hig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten, Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Er- stellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unter- nehmen zulässig. Einer darüber hinaus gehenden Weitergabe und insbesondere der Ver- kauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Verga- bemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauf- tragte Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz dringend empfohlen. Vergabeunterla- gen können von der Vergabestelle geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunika- tion, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hin- weise der Vergabestelle enthalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabe- verfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
6 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste wertungsfähige Angebot erteilt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (netto). Im Preisblatt werden diverse Preise ab- gefragt.
Der Auftraggeber wird angebotenes Skonto bei der Wertung nicht berücksichtigen. Nicht zu wertendes Skonto bleibt aber Inhalt des Angebotes und wird im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt. Bedingte Preisnachlässe (wie z.B. Kopplungsnachlässe) werden eben- falls bei der Wertung nicht berücksichtigt, werden aber im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.
Anhand der im Preisblatt angegebenen Preise wird für jedes Los ein Angebotsvergleichs- preis (AVP) ermittelt. Maßgeblich für die Bewertung ist der Netto-Preis. Nähere Einzelhei- ten zur Ermittlung des Angebotsvergleichspreises ergeben sich aus dem Preisblatt.
7 Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Falle eines Wechsels des Medizinischen Dienstleisters durch die Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf die Urteile des ArbG Det- mold vom 11.10.2017 (Az: 2 CA 237/17) sowie die LT-Drucksache 17/2779 verwiesen. Die Möglichkeit eines Betriebsübergangs i.S.d. § 613a BGB kann auch vom Verhalten des zu- künftigen Betreibers abhängen. Da der Auftraggeber diese Umstände des Einzelfalls, die
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sich zudem evtl. erst nach Vertragsschluss manifestieren, nicht vorab prüfen kann, ist je- der Bieter / jede Bietergemeinschaft gehalten, selbst zu bewerten, ob im jeweiligen Ein- zelfall die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen (könnten). Hierbei handelt es sich um eine Sach- und Rechtsfrage, die von jedem Bieter eigenverantwortlich und in jedem Einzelfall zu beurteilen ist.
8 Unklarheiten und Rechtschutz
8.1 Unklarheiten
Die Bieter / Bietergemeinschaften werden aufgefordert, den Verfahrensleitfaden sowie die EU-Bekanntmachung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige Un- klarheiten und Widersprüche zu überprüfen.
Enthalten diese nach Auffassung des Bieters / der Bietergemeinschaft Unklarheiten, Wi- dersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, die Inhalt oder Vollständigkeit des Teilnahmeantrags bzw. Angebots betreffen, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Der Hinweis muss über die Vergabe- plattform an die o.g. Kontaktstelle erfolgen.
8.2 Rügefristen
Die Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nach- prüfungsantrag unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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8.3 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmun- gen ist die
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland Fax: +49 251 4112165
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