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Bezirksregierung Arnsberg
Vergabe von medizinischen Dienstleistungen (Sanitätsstation)
im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen
Erläuterungen der Zuschlagskriterien
Inhalt: A. Übersicht über den Ablauf der Angebotsbewertung.................................... 2 B. Zuschlagskriterien.................................................................................... 2 C. Loslimitierung.......................................................................................... 2
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A. Übersicht über den Ablauf der Angebotsbewertung
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens. Nähere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und nach Maßgabe der nachste- henden Regelungen. Jedes Los wird separat anhand der nachfolgenden Ausführungen bewertet. Es erfolgt eine Loslimitierung. Grundlage für die Angebotsbewertung sind die mit dem Angebot eingereichten geforderten Angebotsbestandteile.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen im Rahmen des verga- berechtlich Zulässigen nachzufordern. Sofern sich der Auftraggeber für eine Nachforderung ent- scheidet, wird er eine angemessene Nachforderungsfrist setzen. Die nachgeforderten Unterla- gen sind über das Kommunikations-Tool im Projektraum zu übermitteln. Ein Anspruch des Bie- ters auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben von einer Nach- forderung abzusehen. Jeder ist daher im eigenen Interesse gehalten, ein vollständiges Angebot einzureichen.
Wichtiger Hinweis: Sofern der Bieter einen Angebotsbestandteil nicht einreicht, der für die Bewertung der Wirt- schaftlichkeit relevant ist, gilt das Angebot als unvollständig. Es ist damit als nicht formgerecht eingegangen zu bewerten. Das hat zur Folge, dass das Angebot des Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Bietern wird daher dringend geraten, sich bei Übersendung der Angebote zu vergewissern, dass ihr Angebot vollständig enthalten ist.
B. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste wertungsfähige Angebot erteilt. Das einzige Zuschlags- kriterium ist der Angebotspreis (netto). Im Preisblatt werden diverse Preise abgefragt.
Der Auftraggeber wird angebotenes Skonto bei der Wertung nicht berücksichtigen. Nicht zu wer- tendes Skonto bleibt aber Inhalt des Angebotes und wird im Fall der Auftragserteilung Vertrags- inhalt. Bedingte Preisnachlässe (wie z.B. Kopplungsnachlässe) werden ebenfalls bei der Wertung nicht berücksichtigt, werden aber im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Anhand der im Preisblatt angegebenen Preise wird für jedes Los ein Angebotsvergleichspreis (AVP) ermittelt. Maßgeblich für die Bewertung ist der Netto-Preis. Nähere Einzelheiten zur Er- mittlung des Angebotsvergleichspreises ergeben sich aus dem Preisblatt.
C. Loslimitierung
Es erfolgt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung liegt in diesem
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Verfahren bei 1 Los. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar für alle Lose ein Angebot abge- ben kann. Es erhält aber maximal bei 1 Los den Zuschlag. Der Bieter hat im Angebotsvordruck seine Prioritäten für den Fall anzugeben, dass er für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat als er nach der vorgesehenen Loslimitierung erhalten kann. Hierdurch trägt der Auftraggeber dem möglichen Anliegen der Bieter Rechnung, an der Leistungserbringung bei einzelnen Aufnahmeeinrichtungen ein größeres Interesse zu ha- ben als an anderen Einrichtungen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
- Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Prioritätenliste darüber, bei welchem Los er den Zuschlag erhält.
- Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. usf. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein- getragen hat als bei den ihm zugeschlagenem Los aus dem ersten Durchgang.
Bei der Berechnung für die Loslimitierung relevanten Aufträgen werden berücksichtigt (1) alle von dem Bieter angebotenen Lose, (2) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Bieter mit dem jeweiligen Bie- ter gesellschaftlich verbunden ist (z.B. gemeinsame Gesellschafter, gesellschaftliche Be- teiligung, dieselben Geschäftsführer o.ä.), (3) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, bei denen der Bieter als Nachunternehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen benannt ist, (4) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese Unternehmen beim Bieter als Nachunternehmer oder eignungsverschaffendes Unternehmen benannt sind oder (5) alle von anderen Bietern angebotenen Lose, wenn diese anderen Bieter auf dieselben Unternehmen als Nachunternehmer für medizinische Dienstleistungen oder eignungs- verschaffendes Unternehmen für medizinische Dienstleistungen zurückgreifen.
Sofern eine Angabe zur Priorität fehlt, die Angabe nicht eindeutig ist, oder bei mehreren oder allen Losen dieselbe Priorität gewählt wird (Bsp.: „Alle Einrichtungen haben die Priorität 1.“), bestimmt sich in dem Fall, dass es aufgrund der Loslimitierung auf die Priorität ankommt, die Priorität nach dem jeweiligen Angebotsvergleichspreis. Je höher der Angebotsvergleichspreis, desto stärker ist die Priorität. Eine Nachforderung der fehlenden Priorisierungsangabe oder Auf- klärung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Um diesen Fall zu vermeiden, werden alle Bieter aufgefordert, diese Angabe sorgfältig zu erstellen.
Sofern die zuvor dargestellte Loslimitierung dazu führt, dass für ein einzelnes Los kein zuschlags- fähiges Angebot vorliegt, greift die Loslimitierung für dieses Los nicht.
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