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08 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Medientechnik für Grassistraße 12

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Dezernat 5: Finanzen Sachgebiet 53 Vergabestelle

30120-2026 Medientechnik Grassistr. 12 Besondere Vertragsbedingungen

(1) Erfüllungsort und Ort des Gefahrübergangs

Verwendungsstelle und Lieferanschrift: Universität Leipzig Studienkolleg Grassistraße Nr. 12 04107 Leipzig

1.OG – Räume 1.11/1 und 1.11/2 2.OG – Seminarräume 07 und 11 3.OG – Besprechungsraum 104

(2) Lieferbedingungen

Die am Erfüllungsort zu erbringenden Leistungen sind mindestens zwei Kalenderwochen vor der geplanten Ausführung mit dem benannten Ansprechpartner abzustimmen (Termine, Zeiten usw.).

(3) Leistungszeitraum / Ausführungsfristen

Die Leistung (Lieferung, Montage, Installation und Abnahme) muss bis 31.01.2027 erfolgen.

Der im Angebot benannte Leistungszeitraum ist verbindlich.

Bei Überschreitung der genannten Frist oder des genannten Zeitraums kommt der Auftragnehmer automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (vgl. § 286 BGB).

(4) Garantie

Die geforderte Garantie ist dadurch gekennzeichnet, dass diese sich auf die Haltbarkeit und Funktion der Leistung über den gesamten Garantiezeitraum erstreckt. Ausgenommen ist unsachgemäßer Gebrauch.

Als Garantieleistung ist die Herbeiführung des bestimmungsgemäßen Zustandes nach einer Störung zu verstehen.

Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass ein Schaden, der die bestimmungsgemäße Funktion der Produkte einschränkt bzw. unmöglich macht, nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist und damit nicht als Garantiefall geltend gemacht werden kann.

Die Garantiezeit für die gesamte Leistung beträgt mindestens 24 Monate.

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(5) Dokumentationsunterlagen

Spätestens bei Übergabe der Leistung sind dem Nutzer umfangreiche Dokumentationsunterlagen, vorrangig in deutscher Sprache, zu übergeben.

(6) Abnahme

Es wird eine gemeinsame förmliche Abnahme an der am Erfüllungsort in Betrieb genommenen Leistung vereinbart.

Erst nach erfolgreicher Abnahme ist der Auftragnehmer zur Rechnungsstellung berechtigt. Ausgenommen davon sind ausschließlich Abrechnungen entsprechend den folgenden Besonderen Zahlungsbedingungen.

(7) Besondere Zahlungsbedingungen

Entsprechend den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universität Leipzig tritt die Zahlungspflicht grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung ein. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

(8) Rücktritt vom Vertrag

Sofern die Leistung nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Aufragnehmers im Falle des Rücktritts sind ausgeschlossen.

(9) Besondere Anforderungen und Zugänglichkeiten im Objekt

Der Baustellenbereich befindet sich in einem sehr hochwertigen Ausbildungsbereich der Universität Leipzig. Eine tägliche Beräumung der Baustelle sowie tägliche Reinigung in der Qualität besenrein ist vorzunehmen. Die Oberflächen der Transportwege und Arbeitsbereich sind zu schützen.

Für den Ausführungszeitraum vor Ort steht ein direkter Ansprechpartner der Universität Leipzig zur Verfügung.

Die im Objekt vorhandenen Sanitäreinrichtungen können mit genutzt werden. Pausen- und Lagerräume können nicht bzw. nur nach Absprache zur Verfügung gestellt werden.

Der Zugang zum Objekt (Öffnungs-/Schließzeiten) sowie eine evtl. Transponder-Regelung können aufgrund des aktuellen Baufortschritts noch nicht endgültig benannt werden, bei der Bauanlauf- beratung erfolgt eine Konkretisierung mit dem Auftragnehmer.

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