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00 Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf

Medientechnik für Grassistraße 12

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Dezernat 5: Finanzen Sachgebiet 53 Vergabestelle

Datum: 30.09.2026 Zuständiger Bearbeiter der Vergabestelle: Romy Kempa-Kauerhof Verfahrensordnung: VOL/A Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Ende der Angebotsfrist: 20.10.2026, 10 Uhr Ende der Bindefrist: 30.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Vergabeverfahren:

30120-2026 Medientechnik Grassistr. 12

Bezeichnung des Leistungsgegenstandes: Medientechnische Ausstattung Grassistr.

Die genaue Zusammenstellung finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

In den Angebotspreis sind alle mit diesem Auftrag verbundenen Kosten einzubeziehen, insbesondere dürfen auch keine zusätzlichen Kosten für Überführung, Zoll, Versicherung oder sonstige Nebenkosten später in Rechnung gestellt werden.

  1. Ausführungsfrist / Leistungszeitraum

Die Ausführungsfrist bzw. der Leistungszeitraum erstreckt sich bis spätestens 31.1.2027.

  1. Kommunikation / Auskünfte im Vergabeverfahren

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform DTVP (deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de).

Bieterfragen im laufenden Vergabeverfahren sind grundsätzlich über DTVP einzureichen und müssen bis spätestens zum 12.10.2026 vorliegen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr bearbeitet und beantwortet werden.

Es obliegt allein dem Interessenten, sich über die Aktualität der bereitgestellten Vergabeunterlagen zu informieren, um sein Angebot entsprechend den Anforderungen abzugeben.

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  1. Losweise Vergabe

☒ nein ☐ ja, Angebote sind möglich ☐ nur für ein Los ☐ für ein oder mehrere Lose ☐ nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

Der Zuschlag ist auf die folgende Anzahl an Losen beschränkt: .

  1. Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist ☒ nicht zugelassen. ☐ zugelassen.

Es sind Hauptangebote zulässig, unter folgenden Bedingungen: .

Die Hauptangebote sind eindeutig zu kennzeichnen. Fehlt diese Kennzeichnung oder werden mehr als die zugelassene Angebotsanzahl abgegeben, werden alle Angebote des Bieters ausgeschlossen. Die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen wird je Angebot gesondert festgestellt.

  1. Nebenangebote

☒ Nebenangebote sind nicht zugelassen. ☐ Nebenangebote sind zugelassen, unter folgenden Bedingungen: . ☐ auch ohne die Abgabe eines Hauptangebotes ☐ nur mit Abgabe eines Hauptangebotes

Nebenangebote sind auf gesonderter Anlage zu unterbreiten, als solche zu kennzeichnen und müssen die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

  1. Zugelassene Wege der Übermittlung der Angebote

☒ elektronische Übermittlung über das deutsche Vergabeportal (DTVP) ☒ in Textform ☐ mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel ☐ mit qualifizierter/m Signatur/Siegel ☐ Postalischer Versand

  1. Verhandlungen

Bei der Durchführung eines/r Verhandlungsverfahrens mit / ohne Teilnahmewettbewerb bzw. Verhandlungsvergabe mit / ohne Teilnahmewettbewerb behält sich der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 11 VgV bzw. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag, auch ohne zuvor verhandelt zu haben, auf ein Angebot zu erteilen.

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  1. Prüfung und Wertung der Angebote

Die Angebote werden gemäß den Vorschriften des § 5 SächsVergabeG und der §§ 16, 18 Abs. 1 VOL/A geprüft und gewertet.

8.1 Ausschlusskriterien

Lfd. Nr.Ausschlusskriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss
1Überschreitung der Budget-/Angebotsobergrenze in Höhe von 230.000 € inkl. USt.
2Nichterfüllung der Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand gemäß Leistungsverzeichnis (Kennzeichnung „A“)

8.2 Zuschlagskriterien

Lfd. Nr.ZuschlagskriterienGewichtung in %
1Bewertungspreis50
2Vollständige Leistungserbringung (Lieferung und Einbau bis 31.01.2027)20
3Anzahl verfügbarer Mitarbeiter mit Qualifikation Medientechniker und/oder Programmierer10
4Reaktionszeit im Gewährleistungsfall bis zur vollständigen Wiederherstellung20

Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien mit Leistungspunkten erfolgt wie nachfolgend beschrieben, sofern im Leistungsverzeichnis keine anderslautende Bewertung angegeben ist.

Die Leistungspunkte werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten vergeben, wobei 10 den Maximalwert darstellt.

Die Zuschlagskriterien unterliegen der oben angegebenen Gewichtung aus der sich im Zusammenhang mit den vergebenen Leistungspunkten die Gesamtpunkte errechnen.

Die Ermittlung der Leistungspunkte für den Bewertungspreis erfolgt mittels linearer Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Die angegebene Budgetobergrenze wird als fiktives Angebot angesetzt; Angebote darüber werden ausgeschlossen. Angebote, die die Obergrenze genau einhalten, erhalten 5 Punkte. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear.

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8.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Der Bewertungspreis ermittelt sich aus den vom Bieter im Formular „Angebot“ gemachten Angaben als Gesamtpreis (netto) + (Einfuhr-/) Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft1.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Bildung der Gesamtpunktzahl gemäß der oben angegebenen Bewertungssystematik. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird als das wirtshaftlichste Angebot angesehen.

Der Zuschlag wird entsprechend auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot erteilt.

  1. Sonstiges

Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro zzgl. USt. wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister, gemäß Wettbewerbsregistergesetz, beim Bundeskartellamt über den Bewerber, welcher zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, bzw. über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, anfordern.

  1. Checkliste für die Bieter

Hinweis: Hier werden die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sowie die ggf. weiteren vom Bieter beizufügenden Unterlagen aufgelistet.

Verträge werden nach/mit Zuschlag mit dem Bestbieter deklaratorisch unterschrieben.

A – Vergabeunterlagen, die ausgefüllt als Anlagen mit dem Angebot einzureichen sind:

01 Angebotsformular ☒ 02 LV_Medientechnik_Uni Leipzig_260904.D83 ☒ ☒ LV_Medientechnik_Uni Leipzig_260904 als pdf 03 Eigenerklärung zur Eignung national ☒ 04 Fragebogen zum Unternehmen und zur Leistung.pdf ☒

B – weitere Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind: ☒ ein bietereigenes Detailangebot - ohne bietereigene AGB - ☒ Qualifikationsnachweise der eingeplanten Mitarbeiter ☒ Zertifizierungsnachweise (Extron) der eingeplanten Programmierer ☐

C – Vergabeunterlagen, die beim Bieter verbleiben: ☒ 05 Leistungsbeschreibung ☒ 06 Allgemeine Geschäftsbedingungen Universität Leipzig_04.2022 ☒ 07 ZAVB (Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) ☒ 08 Besondere Vertragsbedingungen ☒ 09 Bewerbungsbedingungen UL ☒ 10 Abnahmeprotokoll UL (Muster) ☒ Protokoll Bieterfragen und Antworten2

1 Nettopreis des Angebots zzgl. gesetzlicher Steuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb für Bieter aus dem EU-Binnenmarkt bzw. dem Angebotspreis zzgl. gesetzlicher Einfuhrumsatzsteuer für Bieter aus Drittländern. 2 Sofern das Dokument den Vergabeunterlagen, im Laufe des Vergabeverfahrens hinzugefügt wurde. 4/4

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