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Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Stadt Bocholt Vergabeart
- Fachbereich Recht und Vergabe - Offenes Verfahren Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58 Verhandlungsverfahren 46395 Bocholt
Eröffnungs-/Einreichungstermin:
Datum: 22.09.2026 Uhrzeit: 09:00
Ort: Stadtverwaltung Bocholt Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Zuschlagsfrist endet am: 2 Monate nach dem
Submissionstermin
Voraussichtliche Ausführungsfrist
Beginn: Jan. 2027 Ende: Oktober 2027
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Baumaßnahme: Sanierung Rathaus mit Kulturzentrum
Angebot für: Medientechnik
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben
- Bewerbungsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Information zur Datenschutz-Grundverordnung
B) die immer zurück zu geben sind
- Angebotsschreiben mit den Erklärungen
1.1 Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 1.2 Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 1.3 Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
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Eigenerklärung Sanktionspaket
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Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren Juli 2024 bis Juli 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz über die Erbringung der Leistung der Medientechnik vergleich- barer Größenordnung. Der Auftraggeber sieht eine vergleichbare Größenordnung als ge- geben an, wenn der Leistungsumfang des Einbaus der Medientechnik eine Auftragssumme von mindestens 200.000 Euro netto erreicht wurde.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Kalenderjahre 2023 bis
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Erklärung nach § 6d EU-VOB/A welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu ver- geben beabsichtigt sind (> Formular Nachunternehmererklärung). Es wird im Falle der Bil- dung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapa- zitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf be- sonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
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Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ Formular 221 (Alternativ: „Anga- ben zur Kalkulation über die Endsumme“ Formular 222)
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Angaben zur Kalkulation Formular 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“
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Leistungsverzeichnis mit den geforderten Preisen und Erklärungen
C) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurückzugeben sind Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bekanntmachung)
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer 1 und 2, die übrigen Erklärungen von Ziffer 3 bis 8 ist nur von einem Mitglied zu erbringen
D) Auf Verlangen Urkalkulation
- Die Stadt Bocholt (Gebäudewirtschaft Bocholt) beschafft, unter Bezugnahme auf die Ver- öffentlichung im EU-Amtsblatt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Die Antworten auf Fragen von wettbewerbsrelevanter Bedeutung werden allen Bietern schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zu- grunde zu legen wie die Verdingungsunterlagen. Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen nicht mehr zu beantworten, die bis in der EU-Bekanntmachung benannten Termin eingegangen sind.
- Vorlage von Nachweisen/Angaben durch den Bieter und ggf. Nachunternehmer 2.1 Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqua- lifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Auf Verlangen sind Eignungsnachweise durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
2.2 Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestentlohnung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen.
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Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: Nein
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Ihr Angebot (Haupt- und Nebenangebote, Bedarfs-, Grund- und Alternativpositionen) wird nach dem folgenden Kriterium gewertet: Preis 100 %
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Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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- Elektronische Angebotsabgabe ist verpflichtend.
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarkt- platz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Re- gistrierung erforderlich.
Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem An- schreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb ste- hen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarkt- platz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
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Sonstiges Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückge- zogen werden. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.
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Nachprüfungsstelle: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich Be- werber an die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1- 3, 48143 Münster wenden.
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