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Stadt Bocholt | 46393 Bocholt Recht und Vergabe
Peter Ingenhaag Zentrale Vergabestelle Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 | 46395 Bocholt Tel. +49 2871 953-1305 Mail rechtsreferat@bocholt.de
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Aktenzeichen Bocholt, 10. September 2026 13-237/26
Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Medientechnik Bietermitteilung Nr. 4
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage teile ich Ihnen das Folgende mit:
Bieterfrage Nr. 11: Klärung "Medienkonverter" im Foyer Im Hinweistext zum Foyer wird die Verwendung eines "Medienkonverters" für die lokale Bild- /Ton-Wiedergabe auf dem Display im Foyer beschrieben. Dieser wird unter Pos. 01.05. jedoch nicht als separate Position abgefragt. Wir bitten daher um Klarstellung, welche konkreten Geräte bzw. welche Schnittstellen mit den genannten "Medienkonverter" gemeint sind. Insbesondere bitten wir um Angaben dazu,
- welche Signalformate eingangs- und ausgangsseitig vorgesehen sind
- ob der Medienkonverter mobil oder fest verbaut werden soll
- die Anzahl der zu liefernden Medienkonverter Antwort: Im LV wird unter der Position 01.05.01 der Decoder für das Foyer spezifiziert, der für die „Senke“ / 100-Zoll-Monitor (01.05.02) passende Signale anbieten soll.
Bieterfrage Nr. 12: Dimensionierung der Dante- und AEC-Kanäle für die Diskussionsanlage Für die ausgeschriebene Diskussionsanlage ist vorgesehen, dass die Sprechstellen drahtgebunden angebunden und über einen Konzentrator bzw. eine entsprechende Schnittstelleneinheit per Dante an den zentralen Audio-/Medien-Core übergeben werden können. Für die eindeutige Dimensionierung des zentralen Audio-/Medien-Core bitten wir um Klarstellung:
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Ist gefordert, dass jede einzelne Sprechstelle sowie die Mastersprechstelle als separater Dante- Audiokanal im zentralen Core zur Verfügung stehen und dort jeweils einzeln inklusive AEC verarbeitet werden können? Oder ist es zulässig, dass das Konferenz-/Diskussionssystem die Sprechstellen intern verwaltet und dem zentralen Core lediglich die jeweils aktiven Sprechstellen, eine begrenzte Anzahl von Einzelkanälen oder einen Summenmix über Dante zur Verfügung stellt?
Sofern eine separate Verarbeitung der einzelnen Sprechstellen im zentralen Core gefordert ist, bitten wir um Angabe der mindestens erforderlichen Anzahl gleichzeitig verfügbarer Dante- Eingangskanäle sowie der gleichzeitig erforderlichen AEC-Kanäle. Die Klarstellung ist erforderlich, da diese Vorgabe unmittelbaren Einfluss auf die Dimensionierung des zentralen Audio-/Medien-Core sowie auf gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Schnittstellen bzw. Hardware hat. Antwort: Es ist zulässig, dass das Konferenz-/Diskussionssystem die Sprechstellen intern verwaltet und dem zentralen Core lediglich die jeweils aktiven Sprechstellen über Dante zur Verfügung stellt, wenn über eine „API“ zum Core sichergestellt ist, das alle geforderten Funktionen erfüllt werden (z.B. PTT steuert auf PTZ-Bild des Sprechers / Funktionen siehe LV).
Die GUI zur Verwaltung / Bedienung des vorgeschalteten „Konferenzsystems“ muss dann die geforderten Funktionen in der „Mastersprechstelle“ bzw. der „Konzentrator-Unit“ abbilden können, der Mixer im Core würde die „durchgereichten“ einzelnen Dante-Quellen verwalten (Mischer) und verteilen auf die Ton-Senken der Medientechnik.
Bieterfrage Nr.13: Nachrüstbarkeit Bluetooth Auracast / Hörschleife Es wurde mitgeteilt, dass Bluetooth Auracast derzeit nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Ausführung ist, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nachrüstbar sein soll. Zur eindeutigen technischen Auslegung und Kalkulation bitten wir um Klarstellung, welche Voraussetzungen für diese spätere Nachrüstbarkeit bereits im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung vorzusehen sind. Ist lediglich sicherzustellen, dass die angebotene Hörschleifen- bzw. Audiotechnik grundsätzlich später um ein Auracast-System ergänzt werden kann? Oder sind bereits im aktuellen Leistungsumfang konkrete technische Vorbereitungen vorzusehen, beispielsweise geeignete Audio-Schnittstellen, Netzwerkanschlüsse, Stromversorgung, Platzreserven, Verkabelungen oder sonstige Komponenten für eine spätere Auracast-Nachrüstung? Sofern bereits konkrete Vorbereitungen gefordert sind, bitten wir um Benennung des erforderlichen Leistungsumfangs sowie um Angabe, in welcher LV-Position diese Leistungen einzupreisen sind. Antwort: Eine spätere „Nachrüstbarkeit“ soll auch über eine Dante-Adapter-Anbindung erfolgen, ein TON- AUSGANG der Medientechnik ist dazu vorzusehen (Reserve Dante-Kanal).
Bieterfrage Nr.14: Wurde ein mögliches System bereits bei der Stadt Bocholt bemustert? Antwort: Ist für die Angebotserstellung irrelevant.
Bieterfrage Nr.15: Soll der Ratssaal zukünftig hybride Sitzungen mit externen Teilnehmern über Microsoft Teams, Zoom, Webex oder vergleichbare Plattformen unterstützen? Antwort: Ja.
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Bieterfrage Nr.15: Soll das Sprechstellensystem zukünftig um elektronische Abstimmungen erweitert werden können? Antwort: Dies ist zurzeit nicht geplant.
Bieterfrage Nr. 16: Soll die Abstimmung auch für hybride Teilnehmer oder nur für im Saal anwesende Ratsmitglieder möglich sein? Antwort: Dies ist zurzeit nicht geplant.
Bieterfrage Nr.17: Soll das System später um mobile Sprechstellen erweitert werden können, z.B. für wechselnde Sitzordnungen, Ausschüsse, Podien oder zusätzliche Gästeplätze? Antwort: Gemäß der Anforderung, ja. Alle Sprechstellen sind als Mobil anzusehen.
Bieterfrage Nr. 18: Sollen mobile Einheiten auch Abstimmung, Teilnehmeridentifikation, Display, NFC/Kartenlogin oder Rollenverwaltung unterstützen Antwort: Nein.
Bieterfrage Nr. 19: Soll die Anlage später an ein Ratsinformationssystem oder eine Tagesordnungssteuerung angebunden werden können? Antwort: Dies ist zurzeit nicht geplant.
Bieterfrage Nr. 20: Soll die Anlage KI-Protokollierung ermöglichen? Antwort: Dies ist zurzeit nicht geplant.
Bieterfrage Nr.21: Frage - Helligkeit der LED-Wall Für die LED-Wall ist ein Helligkeitsbereich von 800-1.000 nit angegeben. Da die LED-Wall ausschließlich im Innenbereich eingesetzt wird, erscheint diese Vorgabe aus technischer Sicht vergleichsweise hoch. Im professionellen Indoor-Bereich werden von mehreren etablierten Herstellern Systeme mit einer maximalen Helligkeit von ca. 600 nit angeboten, die für Konferenz-, Corporate- und vergleichbare Innenraumanwendungen ausgelegt sind.
Die wahrgenommene Bildqualität einer Indoor-LED-Wall wird nicht ausschließlich durch die maximale Leuchtdichte bestimmt. Maßgeblich sind ebenfalls Schwarzwert, Kontrast, Farbwiedergabe, Gleichmäßigkeit, Graustufenverarbeitung und eine präzise Helligkeitsregelung.
Durch die feste Vorgabe von 800-1.000 nit könnten technisch geeignete und marktübliche Indoor- LED-Systeme ausgeschlossen werden, obwohl diese unter den vorgesehenen Raum- und Lichtverhältnissen eine gleichwertige Bildqualität, Lesbarkeit und Kontrastwirkung erreichen.
Ist es daher zulässig, eine LED-Wall mit einer maximalen Helligkeit von ca. 600 nit anzubieten, sofern sämtliche übrigen technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden und die geforderte Bildqualität sowie Lesbarkeit unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen gewährleistet sind?
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Falls der Bereich von 800-1.000 nit zwingend einzuhalten ist, bitten wir um Klarstellung, ob sich dieser Wert auf die maximale technische Helligkeit des LED-Moduls oder auf die kalibrierte Helligkeit der vollständig installierten LED-Wall bezieht. Antwort: Der Bereich 800-1000 Nit ist als maximal technische Helligkeit der Module einzuhalten, eine Angabe der Leistungsaufnahme (abhängig von der LED-Chip-Technologie) ist vorzunehmen (siehe Pflicht-Bieterangaben in Pos. 01.04.01/ Energiebedarf (Watt) bei 60% Helligkeit und 100% Helligkeit jeweils mit Angabe des NITs-Wert). Die Daten der eingesetzten Module sind durch entsprechende Nachweise (Beschreibungen des Herstellers in Form von PDF-Dokumenten) zu belegen.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Peter Ingenhaag Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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