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Stadt Bocholt | 46393 Bocholt Recht und Vergabe
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Aktenzeichen Bocholt, 23. September 2026 13-237/26
Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Medientechnik Bietermitteilung Nr. 7
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage teile ich Ihnen das Folgende mit:
Bieterfrage Nr. 28: Die Leistungsbeschreibung der Position 01.01.004 definiert keine Bedienfunktionen, die den Einsatz eines Touchdisplays erforderlich machen. Bitte benennen Sie die über das Touchdisplay auszuführenden Funktionen oder bestätigen Sie, dass eine Sprechstelle mit Hardwaretasten und LED-Statusanzeigen ohne Touchdisplay den Anforderungen entspricht.
Antwort: Siehe Antwort Bieterfrage 8 und Anforderungen gemäß LV-Position.
Bieterfrage Nr. 29: Die ausgeschriebene Leistung umfasst aus unserer Sicht überwiegend die Lieferung, Integration, Parametrierung und Inbetriebnahme von Medientechnikkomponenten sowie zugehörige Software- und Serviceleistungen. Wesentliche Teile der Infrastruktur (z. B. Netzwerkinfrastruktur, Bodentanks und weitere bauliche Voraussetzungen) werden laut Leistungsverzeichnis bauseits bereitgestellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Erläuterung, aus welchem Grund die Ausschreibung als Bauleistung nach VOB/A durchgeführt wird und die Formblätter 221, 222 und 223 gefordert werden. Als Anbieter von Medientechnik treten wir als Lieferant bzw. Systemintegrator auf. Die erforderlichen Montage-, Installations-, Programmier- und Inbetriebnahmeleistungen werden von uns standardmäßig im Rahmen der Gesamtleistung erbracht. Eine Kalkulationsstruktur entsprechend klassischer Bauleistungen mit den für die Formblätter 221, 222 und 223 #[boh: v2.1.0 | FB00]#
Bankverbindungen Servicezeiten Stadtsparkasse Bocholt IBAN DE97 4285 0035 0000 1065 75 BIC WELADED1BOH Mo-Do 08 – 17:00 Uhr Volksbank Bocholt IBAN DE95 4286 0003 0013 1393 00 BIC GENODEM1BOH Fr 08 – 12:30 Uhr SEPA-Gläubiger-ID Stadt Bocholt: DE04 BOH 0000000 33750 Bitte vereinbaren Sie vor USt-IdNr DE124168005 Ihrem Besuch einen Termin.
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erforderlichen Angaben zu Zuschlägen, Baustellengemeinkosten, Allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn liegt jedoch nicht vor.
Wir bitten daher um Klarstellung, ob die Formblätter 221, 222 und 223 von Anbietern mit überwiegendem Liefer- und Systemintegrationscharakter zwingend einzureichen sind, ob alternativ eine Eigenerklärung zur Kalkulationsstruktur bzw. eine Nichtanwendbarkeitserklärung akzeptiert wird und ob das Fehlen dieser Formblätter bei Bietern, deren Leistungsschwerpunkt auf Lieferung, Integration, Programmierung und Inbetriebnahme der Medientechnik liegt, zum Angebotsausschluss führen würde.
Wir bitten um entsprechende Klarstellung zur Sicherstellung einer rechtssicheren und vergleichbaren Angebotsabgabe.
Antwort: Der Bauherr hat sich aufgrund des spezifischen Nutzungszweckes für eine Ausschreibung nach VOB/A entschieden. Die ausgeschriebenen Komponenten sind spezifisch für diese Räume anzupassen und für die dem Nutzungszweck entsprechende Nutzung der Räume unabdingbar. Von daher sind alle geforderten Unterlagen abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Gisela Ebbing Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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