Medientechnik für den Umbau und die Sanierung des Klosterbräustadls Geisenfeld
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Geisenfeld
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
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- Beleuchtungssysteme (31527260)
- Videokonferenzeinrichtungen (32232000)
- Mikrofone und Lautsprecher (32340000)
- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Installation von elektrischen Kabeln (45311100)
- Beschallungsanlagen (48952000)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 737076-2026
- Verfahrensnummer
- e7596e1b-c949-4b25-802a-898f0b4a883e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Geisenfeld beschafft Medientechnik für den Umbau und die Sanierung des historischen Klosterbräustadls in Geisenfeld. Zum Auftrag gehören unter anderem Beschallungsanlagen mit rund 40 Lautsprechern, ein Laserprojektor mit Projektionswand, Mikrofone, Steuerungs- und Verstärkertechnik sowie Bühnenbeleuchtung. Die Angebotsfrist endet am 23. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Umbau und Sanierung des Klosterbräustadls in Geisenfeld: Das bestehende Gebäudeensemble der ehemaligen Klosteranlage befindet sich in Ortsmitte, unmittelbar beim Rathaus und der Kirche, zwischen Stadtplatz und Kirchplatz gelegen. Der Klosterbräustadel ist ein historisches Gebäude, steht aber selbst nicht unter Denkmalschutz, allerdings unter Ensembleschutz. Im Zuge der Baumaßnahme soll der Klosterbräustadel generalsaniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Umgriff ums Gebäude soll ebenso neugestaltet werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Umbau und Sanierung Klosterbräustadl Geisenfeld - LV 22 Medientechnik
Umbau und Sanierung des Klosterbräustadls in Geisenfeld - Gewerk Medientechnik:Baustelleneinrichtung; Beschallungsanlage Medienzentrum EG (ca. 25 Stk. Lautsprecher mit Steuerung und Zubehör); Beschallungsanlage Saal OG (ca. 15 Stk. Lautsprecher mit Steuerung und Zubehör); Laser-Projektor mit Projektionswand; Netzwerkschränke als Medienzentrale; Handsende- und Nackenbügelmikrofone; Steuerungs- und Verstärkertechnik; Sender- und Empfängertechnik; Touchpanel und Touch-Screen; Bühnenbeleuchtung Saal OG (ca. 12 Stk. Scheinwerfer mit Steuerung und Zubehör); 2 Stk. Lichttraversen, Länge je ca. 9,5 m; Konferenzanlage Saal OG (ca. 6 Stk. Einfach-Sprechstellen, ca. 15 Stk. Doppel-Sprechstellen, ca. 21 Stk. Kondensatormikrofone, Ladestation für Akkus, incl. Konferenz-Management-Software und Zubehör); Induktive Höranlage Saal OG mit Kupferfolie, Fläche ca. 250 m²; Medienverkabelung (Audio, HDBT, HDMI, CAT, DMX); Verlegesysteme; Werks- und Montageplanung; Programmierung, Inbetriebnahme, Abnahme; Einweisung und Schulung; Bestandsunterlagen; Wartungsvertrag
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach§§ 123 bis 126 GWB bzw.§ 6e EU VOB/A. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und weiter, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Der Bieter hat zudem anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil Angebots abzugeben. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beteiligung an einer kriminellen VereinigungTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenGeldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBetrug KorruptionKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEinstellung der gewerblichen Tätigkeit Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Unterlagen werden gern. § 16a EU VOB/A nachgefordert. Präqualifizierte Bieter sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in ihrem Präqualifikationsverzeichnis. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Informationen den Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltlich unzureichende Eignungsnachweise ausdrücklich nicht dem Nachforderungsmöglichkeit nach§ 16a EU VOB/A unterliegen.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach§§ 123 bis 126 GWB bzw.§ 6e EU VOB/A. Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und weiter, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Der Bieter hat zudem anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil Angebots abzugeben. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beteiligung an einer kriminellen VereinigungTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenGeldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBetrug KorruptionKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Zahlungsunfähigkeit Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEinstellung der gewerblichen Tätigkeit Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenTäuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Unterlagen werden gern. § 16a EU VOB/A nachgefordert. Präqualifizierte Bieter sind selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in ihrem Präqualifikationsverzeichnis. Präqualifizierte Bieter müssen sicherstellen, dass die im Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Informationen den Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass inhaltlich unzureichende Eignungsnachweise ausdrücklich nicht dem Nachforderungsmöglichkeit nach§ 16a EU VOB/A unterliegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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