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Ausschreibung des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)
Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO
622/2026/9562846
ELViS-ID: E84685352
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Maßnahme: MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)
Kennziffer: 622/2026/9562846 (EKG/Jahr/GV)
Überblick
Verfahrensart ☒ Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO ☐ Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO
Frist für Bieterfragen: 12.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend)
Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)
Zuschlagsfrist/Bindefrist des Angebotes: 24.01.2027
Neben den Festlegungen in diesen Bewerbungsbedingungen gelten die Festlegungen der Auftrags- bekanntmachung; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.
Administrative Adresse:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Herr Markus Schlipf EKF-DME LA Langer Grund 74239 Hardthausen
Für administrative Fragen steht Ihnen Herr Schlipf zur Verfügung.
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I. Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
The subject of this specification is a Monitoring and Control Unit for Switches and LNA’s. The Switch Matrix and LNA Controller Unit shall be composed of two parts, the switching unit and the controller unit. The switching unit shall be mounted close to the new feed and its wave guide switches; the controller unit shall be located in a 19” rack nearby.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Anlage A – Leistungsbeschreibung.
Geplanter Ausführungszeitraum des Vertrages: so schnell wie möglich. Die Lieferung muss spätes- tens bis Ende Februar 2027 erfolgen.
Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungs- geber
II. Angebotsgrundlagen
Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen zu erstellen, die gemäß § 21 UVgO aus fol- genden Teilen bestehen:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Vergabeunterlagen, Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sowie Eignungsformblätter.
Der Bieter kann jeweils nur ein Angebot abgeben! Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi- gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen.
III. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens
- Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 7 UVgO
a) Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine ver- schlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der Nachrich- tenaustausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet. Die jeweilige Dokumentengröße kann maximal 120 MB betragen.
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Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Da- teiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die Über- mittlung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser und die Verschlüsselung erfolgt nach gültigen Verschlüsselungsstandard (3072Bit) direkt über den Browser. Die verwendete Komponente zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCom- merce.
Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Person in Klar- schrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar.
b) Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt: einen Internetanschluss, einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.
c) Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizie- rung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestäti- gungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.
- Anforderungen an das Angebot und die Eignungsunterlagen
a) Form und Frist, in der die Angebote samt Eignungsunterlagen einzureichen sind Elektronisch eingereichte Angebote müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hoch- geladen sein. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Angebote, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) Vollständigkeit der Angebote und Eignungsunterlagen Mit dem Angebot sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzu- reichen. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Aus den durch den Bieter eingereichten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass bzw. wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllt werden. Hierbei ist die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fassung des Leistungsverzeichnisses allein verbindlich.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu keine Produktangabe gemacht, gilt das ausgeschriebene Fabrikat als vertraglich geschuldet.
Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Be- schaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifi- katscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindest- schadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforde- rungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot bei- zufügen.
c) Preisangaben Das Angebot muss alle erforderlichen Preisangaben in Euro (netto) enthalten. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 5 UVgO aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
d) Angebotsfrist Angebote sind bis zu der oben angegebenen Angebotsfrist abzugeben. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Angebote werden gemäß den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zu- stellung liegt beim Bieter.
e) Bindefrist Bis zum Ablauf der oben angegebenen Bindefrist ist der Bieter an das Angebot gebunden. Das An- gebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
f) Änderungen an den Eintragungen des Bieters und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bieters werden kein
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Vertragsbestandteil. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.
Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform in Text- form zurückgezogen werden. Ebenso können die Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach- träglich berichtigt oder geändert werden.
Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UVgO.
- Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
a) Nachweis der Eignung Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 35 UVgO. Hierfür stellt der Auftrag- geber das „Eignungsformblatt“ zur Verfügung. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigen- erklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vor- lage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche oder engli- sche Sprache beizufügen.
b) Bietergemeinschaften Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu be- achten:
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die ge- meinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zu- sammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeun- terlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vor- drucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mit- glied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
c) Eignungsleihe, § 34 UVgO Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot benen- nen. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter im Zuschlagsfall die 5
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erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unter- nehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vorliegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Verfügung.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müs- sen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 35 UVgO).
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
d) Unteraufträge, § 26 UVgO Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchfüh- ren zu lassen, hat er mit dem Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unter- auftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem – so- weit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 26 UVgO). Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Ver- fügung.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauftragneh- mer bestehen. Der Bieter hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bieter die für die Leistung erforderli- che berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlä- gige berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bieter die Eignung des Unterauftrag- nehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.
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Der spätere Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
e) Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.
f) Drittmittel Der Auftraggeber kann für Aufträge Mittel in Form einer Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsgeber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, dafür Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen seitens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agentu- ren und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.
g) Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Das Angebot muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.
h) Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 6 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortsbesichtigungen
a) Unklarheiten, Bieterfragen Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zu der oben angegebenen Bieterfragenfrist zu stellen.
Sollten vertragliche Fragen entstehen, so sind diese ausschließlich während der Angebots- frist über die Bieterfragenfunktion zu klären. Eine Änderung der Vergabe- und Vertragsbedingungen durch das Angebot und auch nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfah- ren! Beigefügte AGB des Bieters führen nicht zum Ausschluss, finden aber keine Anwen- dung. Verhandlungen vor oder nach Zuschlagserteilung sind im Rahmen einer Öffentlichen Aus- schreibung nicht statthaft.
Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beant- wortet.
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Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informie- ren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, wer- den zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
b) Ortbesichtigung Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen. Sollte ein Bieter eine Ortsbesichtigung wünschen, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Der Auftragge- ber entscheidet über ein solches Begehren kurzfristig. Sofern eine positive Entscheidung des Auf- traggebers erfolgt, wird aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen Bietern eine Ortsbesichtigung angeboten.
IV. Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des GWB und der UVgO. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt:
-
Formelle Prüfung Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Angebots, das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen. geprüft.
-
Materielle Prüfung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungs- matrix gewertet. Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus der weiteren Angebots- prüfung. Die Zuschlagskriterien werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix bewertet
Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen.
Eigenerklärung GWB A01
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Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristen- des nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen. A02
Erklärung, dass Sie die ICD liefern. A03
Erklärung, dass Sie die Dokumentation liefern (Wartungs-/Schulungsdokumentation, Integrati- onsdokumentation, Schnittstellenbeschreibung). A04
Erklärung, dass der geforderte Frequenzbereich der Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. A05
Erklärung, dass Ihr Produkt die EU-Vorschriften einhält. A06
Erklärung, dass Sie die Logic requirements LG-01 bis LG-18 (Seite 13) der Leistungsbeschreibung erfüllen. A07
Arbeitssprache Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in deutscher oder englischer Sprache möglich sein muss. Der Bieter hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch oder Englisch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechen- den Personals sicherstellt. Hierzu ist vom Bieter die „Erklärung zur Arbeitssprache“ verbindlich zu unterzeichnen. A08
Erklärung einer Bietergemeinschaft A09
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen A10
Eigenerklärung „BMWK-Russland“ A11
Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben) A12
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Wertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
| Matrix of Assesment to "MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)" | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Criteria / Sub-Criteria | Comment | Criteria weighting | Individual weightin | gEvaluation points |
| Q | Quality | 35% | |||
| Q1 | Performance in terms of System RF values (e.g. insertion loss, VSWR) | Grading: Highest performance of all bidders (1), then grading in 0.5 steps | 15 | 5,25 | |
| Q2 | Web GUI available | Yes (1), No (0) | 15 | 5,25 | |
| Q3 | Performance in terms of RF equipment (e.g. switches, couplers, splitter) | Grading: Highest performance of all bidders (1), then grading in 0.5 steps | 15 | 5,25 | |
| Q4 | Evaluation of the overall MCIU concept | Weighting factor = 0.0 ... 1.0 | gradation in 0.1 steps depending on quality | 55 | 19,25 | |
| Sum (Quality) | 100 | 35 | |||
| S | Service | 15% | |||
| S1 | Warranty Period | highest (1) , min of two years (0.5) | 25 | 3,75 | |
| S2 | Duration of the after-sales service including the availability of spare parts | 15 (1), 10 (0.5), 5 (0.25) or 2 (0) years after-sales service | gradation in 0.1 possible | 30 | 4,5 | |
| S3 | Response time of the After Sales Service within the warranty period | Within 4 weeks (1) or later than 4 weeks (0) | 22,5 | 3,375 | |
| S4 | Response time of After Sales Service outside the warranty period | Within 4 weeks (1) or later than 4 weeks (0) | 22,5 | 3,375 | |
| Sum (Service) | 100 | 15 | |||
| P | Pricing | 30% | |||
| P1 | Overall price | Lowest price for highest score | 100 | 30 | |
| Sum (price) | 100 | 30 | |||
| N | Performance | 20% | |||
| N1 | Form factor of the MCIU system | smallest form factor (1), all others (0) | 15 | 3 | |
| N2 | Integration and documentation | Weighting factor = 0.0 ... 1.0 | gradation in 0.1 steps depending on quality | 30 | 6 | |
| N3 | Acceptance test and training | Weighting factor = 0.0 ... 1.0 | gradation in 0.1 steps depending on quality | 30 | 6 | |
| N4 | MTBF (Mean time between failures) | > 20.000h (1), 15.000 - 20.000 (0,5), < 15.000 (0) | 25 | 5 | |
| Sum (Performance) | 100 | 20 | |||
| Overall Sum | 100% | 100 |
Aufklärung von Angeboten Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betrei- ben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
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Vertragsunterlagen
I. Leistungsbeschreibung
The subject of this specification is a Monitoring and Control Unit for Switches and LNA’s. The Switch Matrix and LNA Controller Unit shall be composed of two parts, the switching unit and the controller unit. The switching unit shall be mounted close to the new feed and its wave guide switches; the controller unit shall be located in a 19” rack nearby.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Anlage A – Leistungsbeschreibung.
Geplanter Ausführungszeitraum des Vertrages: so schnell wie möglich. Die Lieferung muss spätes- tens bis Ende Februar 2027 erfolgen.
Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungs- geber
II. Vertragsbedingungen
Den Vertrag entnehmen Sie bitte Anlage B.
Zahlungsziel: 30 Tage netto Lieferung: Incoterms 2020 DPU, DLR e.V., Reichenbergstraße 8, D-82362 Weilheim
Bitte bestätigen Sie in Ihrem Angebot, dass Sie mit dem Wortlaut des Vertrages einverstanden sind.
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Erklärungen/Nachweise –Übersicht
| ID- Nr. | Erklärung/Nachweis | Erläuterung | Dem Angebot beigefügt |
|---|---|---|---|
| A1 | Eigenerklärungen zu den Ausschluss- gründen und der Selbstreinigung ge- mäß der §§ 123, 124 und 125 GWB | Diese Erklärung muss von dem Bieter und (sofern zutreffend) von: Jedem Unterauftragneh- mer Jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft Jedem Eignung leihen- den Unternehmen abgegeben werden | □ |
| A2 | Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Hand- werksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens, in dem der Bieter an- sässig ist. | Dieser Nachweis muss von dem Bieter und (sofern zutreffend) von: Jedem Unterauftragneh- mer Jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft Jedem Eignung leihen- den Unternehmen abgegeben werden | □ |
| A3 | Erklärung, dass Sie die ICD liefern. | Diese Erklärung muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
| A4 | Erklärung, dass Sie die Dokumenta- tion liefern (Wartungs-/Schulungsdo- kumentation, Integrationsdokumen- tation, Schnittstellenbeschreibung). | Diese Erklärung muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
| A5 | Erklärung, dass der geforderte Fre- quenzbereich der Leistungsbeschrei- bung abgedeckt ist. | Diese Erklärung muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
| A6 | Erklärung, dass Ihr Produkt die EU- Vorschriften einhält. | Diese Erklärung muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
| A7 | Erklärung, dass Sie die Logic require- ments LG-01 bis LG-18 (Seite 13) der Leistungsbeschreibung erfüllen. | Diese Erklärung muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
| A8 | Eigenerklärung zur Arbeitssprache | Diese Erklärung muss von dem Bieter und (sofern zutreffend) von: Jedem Unterauftragneh- mer Jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abgegeben werden | □ |
| A9 | Erklärung einer Bietergemeinschaft | Diese Erklärung muss von jedem Bieter der Bietergemeinschaft abgegeben werden | □ |
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| A10 | Verpflichtungserklärungen der Un- terauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen | Diese Erklärung (siehe Anlagen) muss (sofern zutreffend) von: Jedem Eignung leihen- den Unternehmen Jeder Unterauftragneh- mer abgegeben werden | □ |
|---|---|---|---|
| A11 | Eigenerklärung „BMWK-Russland“ | Dieser Nachweis muss von dem Bieter und (sofern zutreffend) von: Jedem Unterauftragneh- mer Jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft Jedem Eignung leihen- den Unternehmen abgegeben werden | □ |
| A12 | Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben) | Dieses Formular muss von dem Bieter abgegeben werden | □ |
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Eignungsformblatt
Maßnahme: MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)
Kennziffer: 622/2026/9562846 (EKG/Jahr/GV)
Zum Nachweis der Eignung sind die durch den Auftraggeber geforderten Angaben zu machen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Im Falle eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die Angaben zum Nachweis der Eignung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei der Prüfung der Eignung werden die Angaben der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ gewertet.
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, sind die Angaben zum Nachweis der Eignung auch durch das bzw. die vom Bieter angeführte(n) an- dere(n) Unternehmen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich im Falle einer elektronisch durchgeführten Ausschreibung vor, die nicht im Original vorgelegten Erklärungen im Original nachzufordern. Der Bieter bewahrt daher alle Erklä- rungen für den Zeitraum von einem Jahr auf.
I. Ggfls. Präqualifizierung
Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen unter: Präqualifizierungsverzeichnis: _________________________ Zertifikatsnummer: _________________________ Zugangscode: _________________________
Für die in dem Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise ist dann hier kein Nach- weis mehr aufzuführen.
Eignungsformblatt Seite 1 von 3
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II. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB A01
Wir erklären, dass kein Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Tatbestände vorliegt:
☐ Ja ☐ Nein ☐ Falls Nein: Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.
Wir erklären, dass wir keine der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB erfüllen:
☐ Ja ☐ Nein, folgender Ausschlussgrund liegt vor:
☐ Falls Nein: Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.
Wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen und Nachweise auf separater Anlage)
Der Auftraggeber bewertet die Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters und teilt ihm mit, ob diese ausreichend sind. Wenn keine ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen wurde, findet § 126 GWB Anwendung.
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- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister A02
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
III. Sonstige Erklärungen
- Erklärung zur Arbeitssprache A08
Hiermit erklären wir, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch oder Englisch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache erfolgt.
- Erklärungen DSGVO/elektronische Zahlungsverkehr
Hiermit erklären wir, dass wir das Hinweisblatt zur DSGVO und dem elektronischen Zahlungs- verkehr gelesen haben.
- Sonstige Erklärungen
Hiermit erklären wir, dass wir das ICD liefern werden. A03
Hiermit erklären wir, dass wir die Dokumentation liefern (Wartungs-/Schulungsdokumentation, Integrationsdokumentation, Schnittstellenbeschreibung) werde. A04
Hiermit erklären wir, dass der geforderte Frequenzbereich der Leistungsbeschreibung abge- deckt ist. A05
Hiermit erklären wir, dass unser angebotenes Produkt die EU-Vorschriften einhält. A06
Hiermit erklären wir, dass wir die Logic requirements LG-01 bis LG-18 (Seite 13) der Leistungs- beschreibung erfüllen. A07
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Per- son/en
Eignungsformblatt Seite 3 von 3
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Angebotsformular
Maßnahme: MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)
Kennziffer: 622/2026/9562846
Bieter:
Unter Bezugnahme auf die Angebotsaufforderung unterbreiten wir das nachfolgende Angebot, an das wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden halten.
-
Angebotsspezifische Erklärungen Wir erklären, dass wir zur Kenntnis genommen haben, dass Nebenangebote nicht zulässig sind und unser Angebot alle in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllen muss; das Angebot wirtschaftlich ist und dergestalt kalkuliert wurde, dass während der Vertragslaufzeit keine Nachforderungen und Kostensteigerungen erforderlich werden. Diese sind daher vertraglich ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des § 313 BGB sind hiervon ausgenommen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt / Spezifikation Inhalt unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
-
Vertragswortlaut – Anlage B Mit dem Wortlaut des Vertrages (Anlage B) sind wir einverstanden
-
Preisangebot Wir bieten die beschriebenen Leistungen zu folgendem Festpreis verbindlich an:
MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project) € (netto)
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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[Seite 22]
Bitte Ansprechpartner für Rückfragen angeben:
Vor-/Zuname: _______________________________
Tel.: _______________________________________
Email:______________________________________
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[Seite 23]
Erklärung Bietergemeinschaft
Es handelt sich nicht um das Angebot einer Bietergemeinschaft.
Oder:
wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bietergemeinschaft, geschäftsführendes Mitglied: Mitglied 2: Mitglied 3: Mitglied 4: schließen uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Wir erklären, dass • das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, • das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mit- glied Zahlungen anzunehmen und • alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. Weiterhin erklären sämtliche o.g. Mitglieder der o.g. Bietergemeinschaft, dass die Bildung der Bie- tergemeinschaft aus den unten näher genannten Gründen keinen Verstoß gegen Art. 101 AEUV / § 1 GWB darstellt und wir keine diesbezügliche wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen ha- ben:
Geschäftsführendes Mitglied
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 2
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 3
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 4
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
[Seite 24]
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignung
leihenden Unternehmen
Es ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgesehen, Leistungen von Unterauftrag- nehmern oder Eignung leihenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Oder: Wir, (Name des Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens / Dritten),
verpflichten uns im Falle der Auftragsvergabe an
(Bezeichnung des Bieters)
für die o.g. Maßnahme, nachfolgend aufgeführte Leistungen / Ressourcen im Auftragsfall für den Bieter zu erbringen / zur Verfügung zu stellen und bestätigen, dass uns die benannten Mittel zur vertragsgerechten Leistungserbringung zur Verfügung stehen:
Leistungsbereich Beschreibung der Leistung
Der Bieter nimmt die berufliche und technische Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens in Anspruch. Der Bieter nimmt die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Unterneh- mens in Anspruch. Wir verpflichten uns im Fall einer entsprechenden Eignungsleihe im Fall der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter, mit diesem gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften.
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
[Seite 25]
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
Bewerber/Bieter:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Unterschrift / Digitale Signatur
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
[Seite 27]
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das DLR gem. Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: contact-dlr@dlr.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter des DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: datenschutz@dlr.de
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Das DLR verarbeitet im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, um Vergabeverfahren (Einkauf, Beschaffung) durchführen zu können. Die Rechtsgrundlage dafür sind Art. 6 Absatz 1 (b) und (c) DSGVO.
Die Datenverarbeitung ist zwecks Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens erforderlich und gesetzlich geboten.
- Empfänger der Daten
Mitarbeitende der Hauptabteilung Einkauf, der Fachabteilung sowie Mitarbeitende der Lieferantenbuchhaltung. In Einzel- fällen erhält die Firma Creditreform AG sowie das Bundesamt für Justiz personenbezogene Daten von Ihnen, die dort ver- arbeitet werden, außerdem Mitarbeitende des Zolls, der Exportkontrolle sowie der Firma Carousel Logistics GmbH.
- Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden
Von den unter 4. genannten Empfängern erhält das DLR ggf. Daten zu Ihrer Person, die das DLR zur rechtmäßigen Durch- führung der Vergabeverfahren benötigt. Das sind ggf. Daten der Holding-Gesellschaft Creditreform AG sowie Daten des Bundesamtes für Justiz zum Gewerbezentralregisterauszug.
-
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung aufbewahrt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Soweit für bestimmte Vor- gänge gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betroffenen personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert.
-
Betroffenenrechte
Sie können das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbar- keit wahrnehmen – sofern die entsprechenden Voraussetzungen der DSGVO zutreffen.
Sollten Sie Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten verletzt sehen, können Sie Ihr Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde wahrnehmen.
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Wichtige Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung
Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR e.V.)
und dessen Standorte weltweit haben die Einführung der elektronischen Rechnung ( = xRechnung ) vorgenommen. Das DLR als mittelbare Bundeseinrichtung folgt somit der gesetzlichen Verpflichtung, Abrechnungsdokumente in dem von der Koordinierungsstelle des Bundes (KOSIT = Koordinierungsstelle für IT Standards) vorgeschriebenen strukturierten Datenformat zu verarbeiten.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen über digitale Kanäle zu empfangen und medienbruchfrei zu verarbeiten. Somit sind die Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung, der E-Rech-V folgend, erfüllt.
Die elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat ist das Originaldokument nach § 14 UstG. i.V.m. § 5 E-Rech-V und ist den Finanzverwaltungen vorzulegen bzw. bereitzustellen Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung im strukturierten Datenformat ist die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zu nutzen.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller im strukturierten Datenformat bei Geschäften mit unmittelbaren/mittelbaren Behörden/Einrichtungen des Bundes verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto (Gesamtauftragswert) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V) geregelt.
In § 4 der E-Rech-V des Bundes sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert xRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-V entsprechende elektronische Rechnungen. Zusätzlich müssen alle elektronischen Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen. Alle Informationen über den Standard xRechnung, erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards.
Sofern der Gesamtauftragswert einen Betrag von € 1.000 netto nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit das Abrechnungsdokument über das Verwaltungsportal des Bundes (siehe oben), per Post oder Email (PDF-Format) einzureichen.
Papier- und PDF-Formate können nicht über das Verwaltungsportal des Bundes eingereicht werden!
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Lieferantenbuchhaltung Linder Höhe 51147 Köln
Werden Abrechnungsdokumente im PDF-Format oder in Papierform über einem Gesamtauftragswert von € 1.000 netto eingereicht, so sind diese nicht ordnungsgemäß und werden seitens des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. abgewiesen.
Nicht ordnungsgemäss eingereichte Abrechnungsdokumente begründen keinen Verzug nach § 286 BGB.
Für technische Fragen im Zusammenhang mit der OZG-RE steht Ihnen der Support der Bundesdruckerei GmbH, Berlin unter Telefon +49 (0)30 – 25 98 44 36 oder sendersupport-xRechnung@bdr.de zur Verfügung.
Ihre Lieferantenbuchhaltung
Köln, Oktober 2021
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Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben von Rechnungsbestandteilen nach § 14 UstG, bspw. Leistungs-/Lieferdatum, UST ID des Leistenden, fortlaufende / einmalig vergebene Rechnungsnummer, Name, Adresse des Leistenden und Leistungsempfängers, etc. muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rech-V des Bundes folgende Angaben enthalten: Leitweg-Identifikationsnummer Die Leitweg ID des DLR e.V.für alle Standorte weltweit, lautet: 992-03005-81. Fälligkeitsdatum oder alternativ die Zahlungsbedingung Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden: Bestellnummer Hat das DLR keine Bestellung offiziell übermittelt, so ist die Kostenstelle oder der vollständige Name des Bestellers anzugeben.
Lieferantennummer (Kreditorennummer), gemäss der übermittelten Bestellung.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Es muss ein Standard nach EN 16931 verwendet werden, sofern er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der E-RechV des Bundes entspricht. Zusätzlich müssen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllt werden. Rechnungsformate, welche nicht diesen Anforderungen entsprechen, können nicht berücksichtigt werden und werden seitens der OZG-RE abgewiesen. Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden. Die maximale Größe einer Rechnung beträgt 15 MB. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, „jpeg“, „xlsx“, „ods“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.).
Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung-bdr.de abgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus. Unter der angegeben Adresse finden Sie zudem weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung. Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier / PDF zu übersenden.
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Anlage A – Leistungsbeschreibung
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Raumflugbetrieb und Astronautentraining
Project
EX30
Document-No. DLR-WM_EX30_MCIU
Issue 1
Date 2026-08-06
| Date/Signature | Function/Department | |
|---|---|---|
| Prepared: | DATE, C. OETTL | DOCUMENT CREATOR |
| Approved: | DATE, W. ENGELHARDT | GROUND STATION ENGINEERING |
| Released: | DATE, K. SCHLICKENRIEDER | GROUND STATION ENGINEERING |
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1 DOCUMENT INFORMATION
1.1 AUTHORS AND CONTRIBUTORS
| Organization / Unit | Name | Function | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DLR/RB-KOB | K. Schlickenrieder | Head of Ground Station Weilheim | ||||||
| DLR/RB-KOB | C. Oettl | GS Engineering | ||||||
| DLR/RB-KOB | W. Engelhardt | GS Engineering |
1.2 DISTRIBUTION LIST
| Name | Copies | Organization | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DLR/RB-KOB | K. Schlickenrieder | Head of Ground Station Weilheim |
Custodian of this document is Klaus Schlickenrieder (RB-KOB).
Mail: klaus.schlickenrieder@dlr.de
Phone: +49(0)8809 / 14-279
Note: this is a controlled document. New issues and revisions will be submitted to the holders of this document for approval. Paper and electronic copies are not subject to change control.
1.3 DOCUMENT CHANGE CONTROL
| Issue | Revision | Date | Affected | Change | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| pages/chapters | ||||||
| 1 | 0 | 29.06.2026 | all | Creation of document |
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1.4 TABLE OF CONTENTS
1 DOCUMENT INFORMATION .............................................................................................. 3
1.1 AUTHORS AND CONTRIBUTORS ............................................................................................... 3 1.2 DISTRIBUTION LIST ................................................................................................................. 3 1.3 DOCUMENT CHANGE CONTROL ............................................................................................... 3 1.4 TABLE OF CONTENTS ............................................................................................................. 4
2 INTRODUCTION ................................................................................................................. 5
2.1 SCOPE................................................................................................................................... 5 2.2 APPLICABILITY ........................................................................................................................ 5
3 ABBREVIATIONS ............................................................................................................... 6
4 X-BAND MCIU SPECIFICATION ........................................................................................ 7
4.1 TECHNICAL REQUIREMENTS .................................................................................................... 7 4.2 ELECTRICAL REQUIREMENTS ................................................................................................... 9 4.3 INTERFACE REQUIREMENTS .................................................................................................... 9 4.4 ENVIRONMENTAL SPECIFICATION .......................................................................................... 10 4.5 DIMENSIONS ........................................................................................................................ 11 4.6 INTEGRATION AND DOCUMENTATION ..................................................................................... 11 4.7 ACCEPTANCE ....................................................................................................................... 12 4.8 LOGIC .................................................................................................................................. 13
TABLES
Table 1: Abbreviations ........................................................................................................................... 6 Table 2: Technical Requirements ......................................................................................................... 8 Table 3: Electrical Requirements .......................................................................................................... 9 Table 4: Interface Requirements ........................................................................................................... 9 Table 5: Environmental and mechanical specification .................................................................... 10 Table 6: Dimensions ............................................................................................................................ 11 Table 7: Integration and documentation ............................................................................................ 11 Table 8: Acceptance ............................................................................................................................. 12 Table 9: Logic ....................................................................................................................................... 13
FIGURES
Figure 1: Description of the MS112E14-12P connector with circuit #5 .......................................... 10 Figure 2: Block diagram with the Logic ............................................................................................. 14
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2 INTRODUCTION
The aim of the project is to make the 30 m antenna at the DLR ground station in Weilheim capable of transmitting in X-band. This upgrading of the antenna requires a new feed system, an amplifier system and a newly designed sub-reflector. After completion of the project, the antenna system should be able to successfully support lunar and deep-space missions with TTC and ranging.
2.1 SCOPE
The subject of this specification is a Monitoring and Control Unit for Switches and LNA’s. The Switch Matrix and LNA Controller Unit shall be composed of two parts, the switching unit and the controller unit. The switching unit shall be mounted close to the new feed and its wave guide switches; the controller unit shall be located in a 19” rack nearby.
2.2 APPLICABILITY
This document applies for the DLR X-Band antenna S68, situated at the ground station Weilheim as part of the EX30 project.
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3 ABBREVIATIONS
| Abbreviation | Meaning | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AD | Applicable Document | ||||
| CDR | Critical Design Review | ||||
| DLR | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt | ||||
| ENR | Device to provide „Excess Noise Ratio“ | ||||
| FAT | Factory Acceptance Test | ||||
| HPA | High Power Amplifier | ||||
| kW | Kilowatt | ||||
| LNA | Low Noise Amplifier | ||||
| MHz | Megahertz | ||||
| MCIU | Monitoring and Control Interface Unit | ||||
| MTTR | Mean Time to Repair | ||||
| PDR | Preliminary Design Review | ||||
| RD | Reference Document | ||||
| RF | Radiofrequency | ||||
| SAT | Site Acceptance Test | ||||
| SSPA | Solid-State Power Amplifier | ||||
| TBC | To Be Confirmed | ||||
| TBD | To Be Defined | ||||
| TTC | Telemetry, Tracking and Command | ||||
| VSWR | Voltage Standing Wave Ratio |
Table 1: Abbreviations
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4 X-BAND MCIU SPECIFICATION
4.1 TECHNICAL REQUIREMENTS
The subject of this specification is a Monitoring and Control Interface Unit (MCIU) for Switches and LNA’s.
The Monitoring and Control Interface Unit shall be composed of two parts, the switching unit and the controller unit.
Switching Unit:
The switching unit shall contain the coaxial switches including internal wiring according to the attached block diagram, the interface to the waveguide switches and the power supply for the LNA´s and ENR´s. The metal box shall provide the SMA connectors for the SMA cables to the Feed, LNA´s etc.
The switching unit shall be mounted close to the feed with its wave guide switches, LNA´s and ENR´s.
Antenna Feed where the switching unit shall be installed.
The Supplier shall connect all wave guide switches, LNA Power Supply and ENR Power Supply to the switching unit.
Controller Unit:
The controller unit shall provide the LAN interface to the DLR Monitoring and Control system, the interface to the switching unit and the front panel with pushbuttons or a touch display. The controller unit shall be installed into a 19” rack. A control via WEB interface shall be possible. The unit is to be controlled either locally or via remote access (local /remote switch).
The controller unit shall be connected to the switching unit in order to control and monitor all devices.
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| ID | Requirement | Description | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TE-01 | Quantity of Coax Switches | 8, to be provided | ||||||
| TE-02 | Couplers | 5 pcs, to be provided, details in block diagram | ||||||
| TE-03 | Splitter | 1, to be provided, details in block diagram | ||||||
| TE-04 | Termination | At Coax Switches, details in block diagram | ||||||
| TE-05 | TE-05 | Quantity of Waveguide Switches | 8 switches (to be connected to switching unit) | 8 switches (to be connected to switching unit) | ||||
| (provided by DLR at Feed) | ||||||||
| TE-06 | Quantity of LNAs (provided by DLR) | 3 (to be connected to switching unit) | ||||||
| TE-07 | Quantity ENRs (provided by DLR) | 2 (to be connected to switching unit) | ||||||
| TE-08 | TE-08 | Frequencies X-Band: | Frequencies X-Band: | Rx: 7.90 – 8.50 GHz | ||||
| Tx: 7.145 – 7.235 GHz | ||||||||
| TE-09 | Impedance | 50 Ohm | ||||||
| TE-10 | TE-10 | Control | Control | Local and remote control | ||||
| • For the local control, two options are | ||||||||
| possible: front panel with pushbuttons or | ||||||||
| a touch display. | ||||||||
| The block diagram (or an equivalent) | ||||||||
| should be shown on the local control | ||||||||
| panel, including the labels of the switches, | ||||||||
| LNAs and ENRs. | ||||||||
| • The remote control shall have SNMP and | ||||||||
| a Web-GUI to monitoring and control the | ||||||||
| system. | ||||||||
| TE-11 | Additional requirements | • LNA monitoring voltage and current | ||||||
| • Interface to external alarms | ||||||||
| • Modular construction | ||||||||
| • PSU and Cards alarmed (local and remote) |
Table 2: Technical Requirements
The switching unit shall have low insertion loss and VSWR. Please specify values in your offer.
Please indicate key specifications for the built-in coaxial switches (frequency, maximum VSWR, maximum insertion loss, minimum isolation, minimum times of switching) in your offer.
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4.2 ELECTRICAL REQUIREMENTS
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EC-01 | Mains voltage | 220 to 230 Vac | ||||
| EC-02 | Mains frequency | 50 to 60 Hz | ||||
| EC-03 | Switch DC Voltage | 28 Vdc | ||||
| EC-04 | Switch Current max. | 1.5 A | ||||
| EC-05 | Switching time max. | 100 ms (TBC) | ||||
| EC-06 | LNA DC Voltage | 8 to 24 Vdc (variable) | ||||
| EC-07 | LNA Current max. | 500 mA | ||||
| EC-08 | ENR DC Voltage | 15 to 28 Vdc (variable) | ||||
| EC-09 | ENR Current max. | 1 A | ||||
| EC-10 | Additional requirements | • Power supplies shall be fall redundant | ||||
| • Turn on/off the voltage of LNA and ENR |
Table 3: Electrical Requirements
4.3 INTERFACE REQUIREMENTS
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| IN-01 | Switch connector | At “Sector Microwave 3 AFM5S ROHS” switches | ||||
| IN-02 | LNA connector | DC and ground (status feedback tbd) | ||||
| IN-03 | Upconverter RF-Inhibit deactivate | Closed circuit | ||||
| IN-04 | Upconverter RF-Inhibit activate (mute) | Open circuit | Open circuit | |||
| IN-05 | SSPA RF-Inhibit deactivate | Closed circuit | ||||
| IN-06 | SSPA RF-Inhibit active (mute) | Open circuit | ||||
| IN-07 | Tracking Receiver Pinout (S11) | Σ1 = Closed, Σ2 = Open circuit | ||||
| IN-08 | ENR Pinout | DC and GND | ||||
| IN-09 | Network | RJ45 TCP/IP 100/1000 Mbit/s |
Table 4: Interface Requirements
The connection (cable) between the MCIU switching unit and all switches shall be provided.
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Figure 1: Sector Microwave Waveguide Switch
The waveguide switches are installed in the feed assembly. Used are Sector Microwave Waveguide Switches.
The MCIU shall be connected to the DLR Monitoring and Control System via a LAN/Ethernet interface. The used protocol shall be described in a separate document together with the offer.
The LAN/Ethernet interface of the MCIU shall allow controlling and monitoring the unit via an integrated Web-Interface. The Interface shall allow a minimum of 4 control connections. Please provide information of the Web-Interface functions which are available as standard.
4.4 ENVIRONMENTAL SPECIFICATION
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EN-01 | Operation temperature range | +10 to +30°C (TBC) | ||||
| EN-02 | Storage temperature range | -30 to +50°C (TBC) | ||||
| EN-03 | Location | Indoor use only |
Table 5: Environmental and mechanical specification
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4.5 DIMENSIONS
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| DN-01 | Space for Control Unit | 6U in the 19” Rack | ||||
| DN-02 | Space for Switching Unit | Installed below antenna feed, | ||||
| precise dimensions tbd |
Table 6: Dimensions
4.6 INTEGRATION AND DOCUMENTATION
Table 7: Integration and documentation
The MCIU shall be delivered and integrated in the 30m Antenna at the DLR Ground Station in Weilheim.
After integration of the MCIU all switches can be operated according to the requested logic from the DLR MnC and from the control panel (local operation).
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| DO-01 | Integration documentation | The supplier shall be responsible for providing all | ||||
| documentation and drawings to DLR to clearly show | ||||||
| the integration and function of the system. | ||||||
| DO-02 | Maintenance documentation | The supplier shall be responsible for providing all | ||||
| documentation and drawings to support DLR to | ||||||
| operate and maintain the system. | ||||||
| DO-03 | Interface Description | A description of all interfaces and the used protocols | ||||
| or values shall be delivered. | ||||||
| DO-04 | Training documentation | A training documentation together with the | ||||
| aacceptance test procedure shall be delivered (if | ||||||
| not covered elsewhere, e.g. maintenance | ||||||
| documentation) |
The supplier shall integrate the MCIU into the Antenna Switching according to the attached block diagram.
Coaxial Switches according Block Diagram: S1, S2, S13, S14, S15, S16, S17, S18
Waveguide Switches according Block Diagram: S5, S6, S7, S8, S3, S4, S11, S12
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Excerpt from the block diagram; Rx path
Excerpt from the block diagram; Tx path
4.7 ACCEPTANCE AND TRAINING
A final acceptance test shall follow successful installation of all required equipment, and of all documentation in final printed form and electronic form.
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| AC-01 | Warranty | min. 12 months | min. 12 months | |||
| AC-02 | Documentation | • System design | ||||
| • Test Reports | ||||||
| • Drawings | ||||||
| • Acceptance test procedure |
Table 8: Acceptance
The Weilheim site and the 30m antenna can be inspected before project start, if requested.
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4.8 LOGIC
The 30 m antenna at the DLR ground station in Weilheim will be capable of transmitting and receiving in X-band.
In L-Band the antenna operates in receive-only.
The switching logic shall ensure that no X-Band transmission is possible while in L-Band operation.
The WG switches S5, S6, S7 and S8 are the switches that switch between L-Band and X-Band operation. The block diagram shows L-Band operation. In this case the SSPA shall be inhibited and Switch S3 is switched to LOAD.
Switching of any WG switch in the transmit path shall only be possible if the SSPA is inhibited. Switching of Rx switches shall be possible.
| ID | Requirement | Description | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| LG-01 | S1 | Normal operation | ||||
| LG-02 | S2 | When switching, the Upconverter (U/C1 and U/C2) must be inhibited. | ||||
| LG-03 | S3 | When switching, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| LG-04 | S4 | When switching, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| LG-05 | S5 | When in Position 1, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| Combined with S6, S7 and S8. | ||||||
| LG-06 | S6 | When in Position 1, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| Combined with S5, S7 and S8. | ||||||
| LG-07 | S7 | When in Position 1, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| Combined with S5, S6 and S8. | ||||||
| LG-08 | S8 | When in Position 1, the Upconverter (U/C1 and U/C2) and the SSPA must | ||||
| be inhibited. | ||||||
| Combined with S5, S6 and S7. | ||||||
| LG-09 | S9; S10 | Not in the scope of this MCIU | ||||
| LG-11 | S11 | Normal operation and the Tracking Receiver (TR) must also be capable | ||||
| of switching S11. | ||||||
| LG-12 | S12 | Normal operation | ||||
| LG-13 | S13 | Normal operation | ||||
| LG-14 | S14 | Normal operation | ||||
| LG-15 | S15 | Normal operation | ||||
| LG-16 | S16 | Normal operation | ||||
| LG-17 | S17 | Normal operation | ||||
| LG-18 | S18 | Normal operation |
Table 9: Logic
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Figure 2: Block diagram with the Logic
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Anlage B – Vertrag
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Vertrag Nr. wird später ergänzt
über die Kauf-, Werk- oder ähnliche Leistungen
zwischen
"Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)"
Linder Höhe, D-51147 Köln,
vertreten durch seinen Vorstand,
- nachfolgend „Auftraggeber“ oder “DLR” genannt –
und
Firma wird später ergänzt
vertreten durch ihre Geschäftsführung
- nachfolgend “Auftragnehmer” genannt –
DLR und Auftragnehmer gemeinsam werden nachfolgend auch Vertragspartner genannt.
„MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)“
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Präambel
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des DLR in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden.
Für die Beschaffung von „MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)“ erhält das DLR aufgrund Zuwendungsbe-scheid öffentliche Mittel als Projektförderung.
Zur Durchführung des vorgenannten Projekts möchte das DLR die im Folgenden näher beschriebene Leistung erhalten, die der Auftragnehmer zu den hier festgelegten Vertrags- bedingungen ausführen möchte.
Das DLR ist sub-zentraler öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinie RL 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen öffentlichen Auf- trag. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Vergütung für seine Leistung aus öffentlichen Mitteln erfolgt und sich haushalts-, zuwendungs- und beihilferecht- liche Vorgaben auf das Vertragsverhältnis zwischen DLR und dem Auftragnehmer auswirken.
- Definitionen
Leistung bedeutet die in Anlage A „Leistungsbeschreibung“ zu diesem Vertrag beschriebenen Leistungen.
Projekt bedeutet das mit öffentlichen Mitteln geförderte Vorhaben.
Zuwendungsgeber ist der öffentliche Fördermittelgeber des DLR für dieses Projekt.
Zuwendungsbescheid bedeutet die seitens des Zuwendungsgebers zugunsten des DLR erteilte Bewilligung einer Zuwendung als Projektförderung für das Projekt.
Angebot bedeutet das Angebot des Auftragnehmers, Nr. wird später ergänzt in der Fassung vom wird später ergänzt.
Hintergrundwissen bedeutet jegliche Kenntnis eines Vertragspartners, die bei Vertragsbeginn bereits vorhanden war oder die unabhängig von diesem Vertrag erarbeitet wurde, einschließlich Know-How, Erfindungen, angemeldete oder erteilte Schutzrechte, urheberrechtlich geschützte Werke und sonstige Rechte.
Arbeitsergebnis bedeutet die Lieferung von „MCIU 30m Antenna X-Band (EX30 Project)“ am DLR Standort Weilheim.
Empfangsstelle: DLR e.V.
Einrichtung Raumflugbetrieb und Astronautentraining
Standort Weilheim
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Reichenbergstraße 8
D-82362 Weilheim
Frau/Herr wird später ergänzt
wird später ergänzt
Tel. 08153 28- wird später ergänzt
E-Mail: wird später ergänzt
Liefertermin: wird später ergänzt
Ausführungszeitraum: wird später ergänzt
Gesamtvergütung: EUR wird später ergänzt
(in Worten: wird später ergänzt
zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer
Zahlungsplan: in 30 Tagen netto
Nach Lieferung und Abnahme
Abrechnungsvorgaben: Verwaltungsportal des Bundes, OZG-RE:
Leitweg-Identifikationsnummer: 992–03005–81
Vertragsnummer: wird später ergänzt
Datum des Inkrafttretens: wird später ergänzt (ist das Zuschlagsdatum)
Kontakt: Projektleiter DLR:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Einrichtung Raumflugbetrieb und Astronautentraining
Standort Weilheim
Reichenbergstraße 8
D-82362 Weilheim
Frau/Herr wird später ergänzt
wird später ergänzt
Tel. 08153 28- wird später ergänzt
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Vertrag, Nr.
Seite 4 von 20 wird später ergänzt
E-Mail: wird später ergänzt
Administrativer Kontakt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Langer Grund
74239 Hardthausen
Herr Markus Schlipf
Abteilung Einkauf für Drittmittelprojekte (EKF DME LA)
E-Mail: markus.schlipf@dlr.de
Lieferantenbuchhaltung:
- Bestandteile des Vertrages
(1) Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind in der Reihenfolge ihrer Geltung im Falle von Wiedersprüchen:
i) Dieser Vertrag; ii) Die Leistungsbeschreibung als Anlage A; iii) Die Vergabeunterlagen gemäß § 15 VgV vom 3. Mail 2024 gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen der Öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 2 UVgO, Kennziffer: 622 / 2026 / 9562846 (ELViS-ID: E84685352) vom 30. September 2026; iv) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 178a vom 23. September 2003 in der jeweils gültigen Fassung; v) das Zuschlagsschreiben; vi) das Angebot, Nr. wird später ergänzt vom wird später ergänzt des Auftragnehmers.
(2) Im Rahmen dieses Vertrages gilt die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
- Vertragsgegenstand und Leistungspflichten des Auftragnehmers
(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der Leistung und der vereinbarten Erfolge wie in Ziffer 1 dieses Vertrages definiert zu den Bedingungen dieses Vertrages.
(2) Soweit keine gesonderte Bestimmung in der Leistungsbeschreibung getroffen ist, muss die Leistung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsprechen.
(3) Die Leistung muss frei von Rechten Dritter sein und tatsächlich und rechtlich für das Projekt sowie für typische, satzungsgemäßen Aktivitäten des DLR nutzbar sein. Der Auftragnehmer hat an dem Leistungsgegenstand gemäß Absprache in diesem Vertrag Eigentum zu übertragen und Rechte einzuräumen.
(4) Der Auftragnehmer hat sich über alle Einzelheiten, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Insbesondere hat er im Falle unklarer, fehlender und/oder unvollständiger Angaben in der Leistungsbeschreibung entsprechende Auskünfte von dem DLR Projektleiter einzuholen.
(5) Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer kostenfrei zurückzunehmen.
(6) Der Auftragnehmer muss die Leistung in Einklang mit den Regelungen des Zuwendungsbescheides, den diesem zugrundeliegenden Antragsbedingungen und im Einklang mit anwendbarem EU, internationalem und nationalem Recht ausführen. Pflichten des Auftragnehmers, die sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben, werden in diesem Vertrag benannt und sind zu erfüllen.
- Unteraufträge
(1) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und haftet dafür, dass jeder seiner Unterauftragnehmer einschließlich dessen Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Berater oder sonstiger für diesen tätige Personen die Anforderungen aus diesem Vertrag erfüllen.
(2) Auf Nachfrage hat der Auftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer und jede Änderung auf Ebene des Unterauftragnehmers mitzuteilen. Erfolgt eine Unterbeauftragung in mehreren Stufen, so gelten die Mitteilungspflichten für sämtliche Stufen in der Kette des Auftragnehmers sowie für beteiligte Zulieferer.
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[Seite 51]
Vertrag, Nr. wird später ergänzt
- Güterprüfung
Anforderungen an die Leistung können der Güteprüfung unterliegen, insbesondere Inspektionen, Produkte- und/oder Prozessaudits, bei denen überprüft wird, ob die Leistung den Spezifikationen und Qualitätsanforderungen entspricht. Die Güteprüfung ist keine Abnahme. Für die Güteprüfung gelten ergänzend die Bestimmungen aus § 12 Nr. 2 VOL/B.
- Leistungs- und Ausführungsfristen, Projektverzögerung
(1) Die in diesem Vertrag benannten Liefertermine gelten als verbindlich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen. Vorzeitige Leistungserbringung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Die Einhaltung der Leistungs- und Ausführungsfristen ist wesentlich für die Vertragserfüllung. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er eine vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten kann, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe und aller relevanter Umstände schriftlich mitzuteilen. Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen verspäteter Leistung, bleiben hiervon unberührt.
- Vertragsstrafe
(1) Kommt der Auftragnehmer schuldhaft mit der Leistungserbringung um mehr als 14 (vierzehn) Kalendertage in Verzug, so hat er für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% (Null-Komma-Fünf Prozent) der Vergütung für den Teil der Leistung, der nicht genutzt werden kann, maximal jedoch 5% (Fünf Prozent) der Gesamtvergütung an den Auftraggeber zu zahlen
(2) Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung geltend machen.
(3) Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt, letztere ist jedoch auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen.
- Ablieferung, Abnahme, Zutrittsregelung
(1) Die Leistung ist gemäß Incoterm 2020 DPU Empfangsstelle (wie in diesem Vertrag unter Ziffer 1 festgelegt) abzuliefern. Jegliche Ablieferung an eine andere als die vom Auftraggeber benannte Empfangsstelle bewirkt auch dann keinen Gefahrenübergang zu Lasten des Auftraggebers, wenn diese Stelle die Leistung entgegennimmt. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
(2) Die Ablieferung von wissenschaftlichen Abhandlungen, Berechnungen, Zeichnungen, Abbildungen, tabellarischen oder andere Darstellungen hat auf Kosten und Gefahr des
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[Seite 52]
Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Auftragnehmers in der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Form und Weise zu erfolgen.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hiermit eine ausdrückliche und förmliche Abnahme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Die Leistung gilt nicht mit Ablieferung/Zusendung als angenommen. Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs geht erst mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber behält sich einen Probebetrieb / eine Beprobung vor.
(4) Eine Rüge erkennbarer Mängel gilt in jedem Falle als rechtzeitig erklärt, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Ablieferung am vereinbarten Ort absendet. Für nicht erkennbare Mängel einschließlich Mängel, die erst nach Weiterverwendung erkennbar werden, werden etwaige gesetzliche Rügepflichten hiermit abbedungen.
(5) Sieht die Leistungsbeschreibung eine Abnahme der Leistung im Rahmen eines Probebetriebs vor, gilt zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen das Folgende als vereinbart:
i) Der Auftraggeber erklärt nach dem Probebetrieb in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll, ob er die Leistung abnimmt oder die Abnahme verweigert und benennt für letzteren Fall die im Probebetrieb erkennbaren Mängel.
ii) Für den Fall, dass der Probebetrieb nicht am vereinbarten Leistungsort erfolgt, ist die Erklärung des Auftraggebers bei einwandfreiem Probelauf lediglich eine Vorabnahme, die weder für den Lauf von Fristen noch den Gefahrübergang relevant ist. Nach Ablieferung am vereinbarten Ort erklärt der Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen schriftlich, ob er die Leistung abnimmt (Endabnahme).
iii) Für nicht erkennbare Mängel einschließlich Mängel, die erst nach Weiterverwendung erkennbar werden, werden etwaige gesetzliche Rügepflichten hiermit abbedungen.
(6) Teilabnahmen sind möglich, die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
(7) Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Inbetriebnahmen oder andere Benutzung im Rahmen eines Probebetriebs / einer Beprobung der Leistung nicht als Abnahme gelten.
(8) Die Standorte des DLR unterliegen Sicherheitsvorschriften einschließlich Zutrittsbeschränkungen. Insbesondere müssen sich Besucher/Lieferanten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und sich in Einzelfällen zuvor anmelden und ggf. überprüfen lassen. Es obliegt dem Auftragnehmer, sich über Sicherheits- und Zutrittsanforderungen am Ablieferungsort zu informieren und diese einzuhalten. Abgewiesene Anlieferungen aufgrund Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
- Vergütung
(1) Für die Erbringung der Leistung ist die Zahlung des unter Ziffer 1 dieses Vertrages als Gesamtvergütung bezeichneten Betrages vereinbart. Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen dieses Vertrages. Teilzahlungen werden nur erbracht, wenn in diesem Vertrag ein entsprechender Zahlungsplan ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Mit der Gesamtvergütung ist auch die Übertragung der unter diesem Vertrag einzuräumenden Rechte mit abgegolten.
(3) Reisekosten werden nur erstattet, wenn diese als Position in der Leistungsbeschreibung benannt sind und den Vorgaben aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) entsprechen.
- Zahlungsbedingungen / Elektronische Rechnungsstellung
(1) Zahlungen sind nach Abnahme der Leistung gemäß den Vorgaben in diesem Vertrag und nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der gemäß Absatz (2) erstellten und übermittelten Abrechnungsdokumente zu bewirken.
(2) Das DLR hat die E-Rechnungsverordnung (ERechV) anzuwenden. Abrechnungsdokumen- te des Auftragnehmers sind ausschließlich über das Verwaltungsportal des Bundes, OZG-RE unter Verwendung der Leitweg-Identifikationsnummer und Angabe der Vertragsnummer (insgesamt „Abrechnungsvorgaben“, siehe Ziffer 1 dieses Vertrages) zu übermitteln. Eine Erlaubnis zur Einreichung von Abrechnungsdokumenten auf anderem Wege und in anderer Form wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Diese Ausnahmefälle sind in § 3 E-RechV geregelt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Lieferantenbuchhaltung des Auftraggebers rechtzeitig zu kontaktieren.
(3) Abrechnungsdokumente, die nicht den Abrechnungsvorgaben entsprechen, begründen keinen Verzug gemäß § 286 Absatz 3 BGB. Dies gilt auch für Abrechnungsdokumente, die als elektronisches Dokument (z.B. pdf-Format via E-Mail) ohne vorherige formale Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand und Registrierung des Auftragnehmers eingehen.
- Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden an anderen Rechtsgütern als dem Leistungsgegenstand nur, wenn diese entstanden sind
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
(a) aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen;
(b) aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
(c) aufgrund von Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, deren Abwesenheit er garantiert hat und/oder aufgrund übernommener Garantien;
(d) aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Ersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt ist, soweit nicht zugleich ein anderer der in diesem Artikel genannten Fälle gegeben ist.
(e) Von diesen Einschränkungen unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbegrenzungen aus diesem Artikel gelten nicht für die schuldhafte Verletzung des Auftragnehmers von Schutzrechten oder anderen Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Erbringung der Leistung oder deren Nutzung stehen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür die vollumfängliche und alleinige Haftung und hat den Auftraggeber von sämtlichen Forderungen Dritter freizustellen und behauptete Ansprüche Dritter abzuwehren. Werden zur Ausführung der Leistung Zeichnungen oder andere Unterlagen seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt, und erkennt der Auftragnehmer mögliche oder tatsächliche Schutzrechtsverletzungen oder andere Rechteverletzungen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Verjährung von Mängelansprüchen
Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 24 Monaten ab vertragsgemäßer Abnahme.
- Geräte, Gegenstände zur Leistungserbringung
(1) Gegenstände und Geräte, die zum Zwecke der Leistungserbringung an den Auftragnehmer übergeben wurden oder aus Vertragsmitteln angeschafft wurden, sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Vernichtung und Verlust zu schützen.
(2) Nach Leistungserbringung oder Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet,
(a) Die Gegenstände oder Geräte in Absprache mit dem Auftraggeber zu veräußern und den Erlös an den Auftraggeber abzuführen, oder
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
(b) nach näherer Vereinbarung mit dem Auftraggeber an diesen einen Wertausgleich zu leisten.
(c) Kommt eine Einigung über einen Veräußerungserlös oder einen Wertausgleich nicht zustande, kann der Auftraggeber die Herausgabe der Gegenstände oder Geräte frei von Rechten Dritter unentgeltlich an den Auftraggeber oder einen von ihm zu benennenden Dritten verlangen.
- Eigentum und Rechte am Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentum an gemäß der Leistungsbeschreibung zu liefernden Sachen, herzustellenden Werken, technischen Unterlagen, digitalen Produkten und anderen Bestandteilen der Leistung (insgesamt „Leistungsgegenstand“) zu verschaffen. Der Leistungsgegenstand muss frei von Rechten Dritter übertragen werden.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber gegenüber die Möglichkeit der uneingeschränkten Nutzung des Leistungsgegenstandes sicherzustellen. An einem Leistungsgegenstand, der, insgesamt oder in Teilen, schutzrechtsfähig, durch gewerbliches Schutzrecht, Urheberrecht oder anderes Persönlichkeitsrecht geschützt ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ausschließliche, weltweite, unbefristete, inhaltlich uneingeschränkte, übertragbare, unwiderrufliche und unkündbare Rechte zur Nutzung im Projekt sowie für jede typische, satzungsgemäße Aktivität des DLR ein. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere auch die Vervielfältigung, Verwertung, Bearbeitung sowie jegliche andere Änderung des Leistungsgegenstandes durch den Auftraggeber oder Dritte und das Recht, den veränderten Leistungsgegenstand uneingeschränkt zu nutzen. Ggf. sind zusätzliche Nutzungsrechte in der Leistungsbeschreibung benannt.
(3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seiner vertraglich geschuldeten Eigentumsübertragung und/oder Einräumung von Nutzungsrechten keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Inanspruchnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern zu bewirken, nicht unter das Arbeitnehmererfindergesetz oder vergleichbare Regelungen fallende Beteiligte zu Mitteilungen und Abtretungen an ihn zu verpflichten und gegenüber dem DLR erforderliche Abtretungserklärungen unverzüglich zu bewirken.
- Geheimhaltung
(1) Vorbehaltlich der Einschränkungen unter Absatz (2) gelten sämtliche als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die ein Vertragspartner von dem anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren empfängt oder empfangen hat, als „Vertrauliche
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Informationen“. Informationen, die eine solche Kennzeichnung nicht zulassen, gelten als „Vertrauliche Informationen“, wenn sie bei ihrer Offenbarung als „vertraulich“ bezeichnet werden. In jedem Fall unterliegen Informationen, die der Auftragnehmer während Vor-Ort-Aufenthalten an Standorten oder in Geschäftsräumen des DLR erlangt und die vernünftigerweise als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden müssen, den Pflichten aus diesem Artikel.
(2) Eine Kennzeichnung des Leistungsgegenstandes als „vertraulich“ ist nicht zulässig und begründet keinerlei Geheimhaltungspflichten des DLR. Die Nutzung der zu erbringenden Leistung darf nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus besteht zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen darüber, dass das DLR seine Pflichten, insbesondere Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Auskunftspflichten, sowie sonstige Pflichten aufgrund haushalts-, zuwendungs- und/oder beihilfe-rechtlicher Vorgaben vollumfänglich nachkommen können muss und dem DLR diesbezüglich keine Einschränkungen auferlegt werden.
(3) Der „Vertrauliche Informationen“ empfangende Vertragspartner („Empfänger“) übernimmt bezüglich der „Vertraulichen Informationen“ die folgenden Pflichten:
(a) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ausschließlich für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / Durchführung des Projekts verwenden.
(b) Empfänger wird sie nicht an Dritte, seien es natürliche oder juristische Personen, einschließlich verbundener Unternehmen, weitergeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an diejenigen Angestellten und / oder Berater des Empfängers, die die Vertraulichen Informationen zur Erbringung der Leistung / Durchführung des Projekts kennen müssen, und nur, soweit diese Personen ihrerseits vom Empfänger zur Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet wurden. Diese Verpflichtung muss unabhängig vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Beratervertrages bestehen und muss in ihrem Ausmaß vergleichbar mit den Anforderungen aus diesem Vertrag sein. Die Anforderungen an die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten des DLR gelten nicht mit Bezug auf Zuwendungsgeber, dessen externe Stellen und beauftragte Dritte sowie Projektpartner im Sinne des Zuwendungsbescheids. Das DLR wird sich jedoch um angemessenen Schutz der Vertraulichen Informationen des Auftragnehmers bemühen.
(c) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen nicht in irgendeiner Weise, selbst oder durch Dritte, reproduzieren, nachahmen, dekompilieren, disassemblieren (reverse engineering), es sei denn, dies ist für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / die Durchführung des Projekts zwingend und nachweislich erforderlich. Der Zugang zu Vertraulichen Informationen begründet für den Empfänger kein Recht zu einer Nutzung, Verwertung, Schutzrechtsanmeldung mit Bezug auf die Vertraulichen Informationen. Der Empfänger wird das Zugänglichmachen weder als neuheitsschädlich geltend machen noch hieraus ein Vorbenutzungsrecht herleiten.
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[Seite 57]
Vertrag, Nr. wird später ergänzt
(4) Ausgenommen von der Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwendung sind Vertrauliche Informationen, von denen der Empfänger beweisen kann, dass sie
(a) zum Zeitpunkt der Offenbarung allgemein bekannt waren, oder nach Offenbarung ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt wurden;
(b) der Empfänger zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits kannte;
(c) der Empfänger rechtmäßiger Weise von einem Dritten erlangt hat, und er davon ausgehen durfte, dass dieser Dritte die Vertrauliche Information ohne Verletzung eigener Geheimhaltungspflichten weitergeben durfte;
(d) in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, dem der Empfänger unterworfen ist, offenbart werden müssen. Dabei wird der Empfänger den anderen Vertragspartner- soweit es das entsprechende Verfahren zulässt – vor einer Offenbarung rechtzeitig schriftlich über die bevorstehende Offenbarung warnen und alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Offenbarung auf das zur Erfüllung der ihm auferlegten gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung Erforderliche zu beschränken.
(5) Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten gelten für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Schlusszahlung des Zuwendungsgebers an das DLR fort.
(6) Jegliche Vertraulichkeitserklärung oder -vereinbarung, die ein Vertragspartner oder die Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren unterzeichnet hat, werden von den vorstehenden Regelungen weder eingeschränkt noch aufgehoben.
- Veröffentlichungen, öffentliche Kommunikation, Kennzeichnung
(1) Jegliche Veröffentlichung oder andere öffentliche Kommunikation des Auftragnehmers mit Bezug zu diesem Vertrag bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers.
(2) Veröffentlichungen oder andere öffentliche Kommunikation mit Bezug zu diesem Vertrag müssen auf die Unterstützung mit Fördermitteln gemäß den Vorgaben des Zuwendungsgebers hinweisen. Hierfür sind zwingend die Formulierungen und Embleme des Zuwendungsgebers zu verwenden und der Auftragnehmer hat die einschlägigen Vorgaben bei dem Auftraggeber anzufordern.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
- Mitwirkungs- und Auskunftspflichten aus Zuwendungsbescheid
Der Auftragnehmer wird als Unterauftragnehmer oder Zulieferer im Rahmen eines öffentlichen Auftrags tätig; die Vergütung erfolgt mit Mitteln aus Projektförderung auf
| Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel | |
|---|---|
| unterliegt der Überprüfung seitens des Zuwendungsgebers oder anderer zuständiger Stellen. | |
| Zu diesem Zwecke verpflichtet sich |
Projektschlussniederschriften und Prüfmaßnahmen. Insbesondere hat der Auftragnehmer folgende Pflichten:
(1) Der Auftragnehmer hat Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag stehen (insgesamt „Unterlagen“), zu Prüfzwecken dem Zuwendungsgeber, dem Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof und/oder Europäischem Rechnungshof oder deren Beauftragten auf Aufforderung und innerhalb der geforderten Frist zur Verfügung zu stellen und damit verbundene Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Prüfmaßnahmen, zu denen die Europäische Kommission, das Europäischen Amt zur Bekämpfung von Betrug (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) einschließlich der externen Beauftragten der Vorgenannten befugt sind.
(2) Der Auftragnehmer hat die vorgenannten Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Ende der Vertragsdurchführung aufzubewahren. Die Aufbewahrung hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfolgen. Es sind Originaldokumente aufzubewahren. Digitale und digitalisierte Dokumente werden als Original anerkannt, wenn sie unter dem geltenden nationalen Recht zugelassen sind und einschlägige Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in elektronischer Form eingehalten werden.
(3) Für örtliche Erhebungen hat der Auftragnehmer dem Zuwendungsgeber und deren Beauftragten Zugang zu seinen relevanten Standorten und Geschäftsräumen zu gestatten und sicherzustellen, dass geforderte Informationen bereit liegen.
(4) Der Auftragnehmer hat seine Daten, insbesondere Name, Adresse, gesetzliche Vertreter, Rechtsform und Art der Organisation, gegenüber dem Auftraggeber laufend aktuell zu halten.
- Export
Den Vertragspartner ist bekannt, dass für die Durchführung dieses Vertrages nationale, EU- und US- oder andere Exportkontrollvorschriften gelten können. Über relevante Exportbeschränkungen oder -hindernisse, auch bezüglich einer Überlassung von Informationen oder Know-how, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren, damit der Auftraggeber ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
- Vertragsbeginn, Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird zum Datum des Inkrafttretens wirksam.
(2) Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
(a) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers, die Beantragung der Eröffnung oder die Ablehnung des Antrages mangels Masse;
(b) der Wegfall oder die Einschränkung des Tätigkeitsfeldes des die Leistung empfangenden Institutes des Auftraggebers;
(c) jegliche haushaltsrechtliche Entscheidung, die die öffentliche Förderung des Projektes betrifft, insbesondere der Wegfall, die Sperrung oder die Kürzung der Fördermittel;
(d) ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Vertragspflichten, der nicht innerhalb angemessener Zeit geheilt werden kann;
(e) jegliches Verhalten und jegliche Unternehmenspraxis des Auftragnehmers, welche geeignet sind, gegen ethische Standards des Auftraggebers als öffentlichem Auftraggeber oder anwendbares Recht zu ethischen Grundsätzen zu verstoßen, sowie das Bekanntwerden von Verhalten des Auftragnehmers, welches einen Ausschlussgrund in Bezug auf ein Vergabeverfahren darstellen würde.
(3) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle der Kündigung ist die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachte Leistung nach Maßgabe des § 8 Nr. 3 VOL/B abrechenbar. In jedem Falle hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass zur Abrechnung gestellte Kosten im Rahmen dieser Vertragserfüllung entstanden sind und üblicherweise vom Auftraggeber erwartet werden konnten.
(4) Regelungen in diesem Vertrag, die über ein Vertragsende hinaus relevant sind, insbesondere Regelungen zu Rechten am Leistungsgegenstand, Haftung, Veröffentlichungen, Geheimhaltung, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten aus Zuwendungsbescheid, Gerichtsstand, anwendbarem Recht einschließlich Sprachwahl sowie diese Klausel selbst, bleiben auch nach Leistungserbringung und Vertragsbeendigung gültig
- Mitteilungen
(1) Mitteilungen und Kommunikation ist an die unter Ziffer 1 dieses Vertrages genannten Ansprechpartner zu richten.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
(2) Soweit in diesem Vertrag schriftliche Mitteilungen gefordert sind, kann auch die Textform (E-Mail mit elektronischer Signatur) gewählt werden.
- Höhere Gewalt
(1) Ist ein Vertragspartner aufgrund eines bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren, auch bei äußerster Sorgfalt unabwendbaren und unverschuldeten schwerwiegenden Ereignisses („Höhere Gewalt Ereignis“) an der Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert, ist dieser Vertragspartner für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Höhere Gewalt Ereignisses von seiner Leistungspflicht befreit. Der Vertragspartner, der das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses geltend macht, muss
i) den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich informieren und trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses, deren Auswirkungen und die Dauer;
ii) zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung, mindestens aber zur Minderung der Folgen für das Projekt ergreifen.
(2) Die Vertragspartner werden im Falle eines Höhere Gewalt Ereignisses eine Verlängerung der Leistungs-/Ausführungsfrist anstreben. Hält die Störung länger als drei (3) Monate an, haben die Vertragspartner das Recht, von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Sollten Vorgaben aus dem Projekt es erforderlich machen, hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, eine Neuverhandlung des Vertrages zu fordern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
- Ausschließlichkeit, Formerfordernis
Dieser Vertrag regelt die Beziehungen der Vertragspartner hinsichtlich des Vertragsgegenstandes abschließend und ersetzt alle früheren Absprachen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der übereinstimmenden Erklärung der Vertragspartner in mindestens der elektronischen Form (elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur). Dies gilt auch für jegliche Vereinbarung über die Aufhebung oder Änderung dieses Formerfordernisses selbst.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, Deutschland. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen. Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten sind in deutscher Sprache zu führen.
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
Dieser Vertrag kann in einer oder mehreren Kopien des gleichlautenden Dokuments ausgeführt werden und kann mittels elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Jede Kopie stellt ein Original dar, alle Kopien zusammen begründen ein und dieselbe Urkunde.
Die Vertragspartner haben die Unterzeichnung dieses Vertrages durch ihre/n ordnungsgemäß bevollmächtigte/n Vertreter veranlasst.
Für den Auftraggeber:
Köln, den wird später ergänzt
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
wird später ergänzt wird später ergänzt
Für den Auftragnehmer:
wird später ergänzt, den ………………...
Firmenname - wird später ergänzt
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
ANLAGE A
zum Vertrag Nr. wird später ergänzt
Leistungsbeschreibung
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
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Vertrag, Nr. wird später ergänzt
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ENDE DES DOKUMENTS
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