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| Vergabenummer: TEK2606034 | Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen | |
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| CPV: 45262500-6 45324000-4 45431000-7 | Rahmenvertrag über Los 1: Maurerarbeiten Los 2: Trockenbauarbeiten Los 3: Fliesenlegerarbeiten | Seite 1 / 4 |
Allgemeine Vertragsbedingungen für Werk- und Dienstleistungen der
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und verbundener Unternehmen
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ALLGEMEINES entsprechend den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung und nach den Richtlinien des AG zu (1) Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend ergreifen, die einen Weiterbetrieb ermöglichen. Die „AVB“) gelten für alle Beauftragungen von Werk- und wirtschaftlichen Interessen des AG sind hierbei zu Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) der Vivantes berücksichtigen. Netzwerk für Gesundheit GmbH und verbundener (4) Ergibt sich während der Vertragsdurchführung Unternehmen (nachfolgend „AG"), sofern nicht ausdrücklich Klärungsbedarf, insbesondere hinsichtlich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. durchzuführender Arbeiten, Terminabstimmungen oder in (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AG und dem technischer Hinsicht, hat sich der AN unverzüglich mit dem Auftragnehmer (nachfolgend „AN") zwecks Ausführung von AG abzustimmen. Eine vorherige Abstimmung kann Leistungen getroffen werden, sind in schriftlich entfallen, wenn unentbehrliche Sofortmaßnahmen (z.B. im niederzulegen. Falle von Gefahr im Verzug) ergriffen werden müssen. (5) Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich (auch
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BEAUFTRAGUNG UND ANGEBOT per E-Mail) zu dokumentieren. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen (1) Für die durchzuführenden Werk- oder Dienstleistungen und deren Beseitigung nicht zu den in Abschnitt A erteilt der AG eine schriftliche Beauftragung unter beschriebenen Leistungen gehören, hat der AN den AG Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung, das Angebot unverzüglich schriftlich hinzuweisen. des AN, diese Vertragsbedingungen und alle weiteren (6) Der AN ist während der gesamten Vertragslaufzeit Vertragsgrundlagen sowie Spezifikationen und Definitionen verpflichtet, alle vom AG erhaltenen, für die vertragliche der einzelnen, zu verrichtenden Werk- und Leistungserbringung bedeutsamen Unterlagen, Pläne etc. Dienstleistungen. (z.B. technische Dokumente) auf Richtigkeit und (2) Der Beauftragung folgt eine Bestellung (mit SAP- Vollständigkeit zu prüfen und den AG auf Fehler, Bestellnummer) des AG (Eingang der Bestellung beim AN). Widersprüche sowie Unvollständigkeiten, durch welche die (3) Wenn die Beauftragung des AG ein Angebot des AN ordnungsgemäße Vertragserfüllung beeinträchtigt werden bestätigt, gilt der Vertrag als vereinbart mit dem kann, unverzüglich in Textform hinzuweisen. Leistungsinhalt und der Vergütung des Angebotes. (7) Ist für den AN während der Auftragsdurchführung Änderungen oder Erweiterungen zu dem vom AN erkennbar, dass die Leistungsbeschreibung oder andere abgegebenen Angebot sind verbindlich, wenn sie in der Anlagen zu diesem Vertrag fehlerhaft, unvollständig, nicht Beauftragung schriftlich festgehalten und vom AN bestätigt eindeutig oder objektiv nicht ausführbar sind, wird er dem worden sind. AG diesen Umstand sowie die ihm erkennbaren Folgen (4) Abweichende Geschäftsbedingungen des AN finden hieraus unverzüglich schriftlich mitteilen. Erkennt der AN, keine Anwendung, es sei denn, der AG hätte ihrer Geltung dass wegen der Änderung von gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich zugestimmt. Die AVB gelten auch dann, wenn bzw. der allgemein anerkannten Regeln der Technik oder der AG Leistungen in Kenntnis ausdrücklicher aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer abweichender Bedingungen des AN entgegennimmt. gesammelten Erfahrungen andere Leistungen oder (5) An Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält der Intervalle notwendig werden, hat er den AG ebenfalls AG sich Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen darauf hinzuweisen. Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht (8) Mängel und Schäden an Einrichtungsgegenständen sind zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die dem AG unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Leistung auf Grund der Beauftragung des AG zu Schäden eine Gefährdung des Personals des AN verwenden; nach Abwicklung der Beauftragung sind sie darstellen, darf die Leistungserbringung des AN nicht vor dem AG unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber Abstellung der festgestellten Beanstandung ausgeführt sind sie geheim zu halten. werden.;
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INFORMATIONEN UND ZUSAMMENARBEIT 4. VERWENDUNG DER GÜLTIGEN VORSCHRIFTEN
(1) Der AN hat bestehende Richtlinien des AG (z.B. Der AN hat bei seiner Leistungserbringung die dem Fremdfirmenrichtlinie) einzuhalten. Sofern diese dem AN dargestellten Leistungsumfang dienenden und nicht bereits bei Vertragsschluss vorliegen, werden diese unterstützenden gesetzlichen Vorschriften, dem AN durch den AG mitgeteilt. Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen (2) Bei der Durchführung seiner Leistungen hat der AN Bestimmungen sowie Normen, Richtlinien und Rücksicht auf die Belange des AG zu nehmen, verbindlichen Herstellerspezifikationen in ihrer zur insbesondere im Hinblick auf den Nutzungszweck des Leistungserbringung gültigen Fassung zu identifizieren und Objekts. Die Arbeiten sind so rechtzeitig durchzuführen, anzuwenden. dass ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Alle notwendigen Leistungen des AN sind zu koordinieren und – 5. BETRIEBSMITTEL UND WERKZEUGE soweit möglich und zumutbar – ohne Störung des Kerngeschäftes des AG durchzuführen. Der genaue Der AN verpflichtet sich, Betriebsmittel und Werkzeuge, die Zeitpunkt der Durchführung der Leistungen ist mit dem AG zur Erfüllung seiner Leistung notwendig sind, selbst zu rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Grundsätzlich sollten beschaffen und zu stellen. Bei Verlust oder Beschädigung alle Leistungen innerhalb der Regelbetriebszeit (Montag bis der Betriebsmittel und Werkzeuge sind diese umgehend zu Freitag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr) des AG erbracht ersetzen. Die Pflicht des AN, die Betriebsmittel und werden. Die Durchführung von Leistungen, die den Werkzeuge selbst zu stellen, wurde bei der Kalkulation Regelbetrieb des AG stören, sind durch den AG zu berücksichtigt. Der AN hat die Betriebsmittel so zu wählen genehmigen. und einzusetzen, dass durch deren Einsatz der Zustand (3) Zur Beseitigung von Störungen hat der AN zur des Objekts in keiner Weise verschlechtert wird. Sicherstellung der Betriebssicherheit geeignete Gegebenenfalls hat der AN zusätzliche Maßnahmen zu Maßnahmen auch außerhalb der Regelarbeitszeit treffen, um den Werterhalt des Objekts sicherzustellen. Die
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Betriebsmittel und Werkzeuge des AN sind als seine zu Bei Gefahr im Verzug hat der AN, soweit es im Bereich des markieren. Möglichen liegt,
- zwingend bei eigener Unmöglichkeit die
- HILFS- UND BETRIEBSSTOFFE SOWIE entsprechenden Notstellen zu alarmieren, VERBRAUCHSMATERIALIEN - diese im Anfangsstadium einzudämmen,
- den AG zu benachrichtigen und Der AN ist für die rechtzeitige Beschaffung, Lieferung und - die Einsatzkräfte soweit wie möglich zu unterstützen. Lagerhaltung von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Verbrauchsmaterialien verantwortlich, ohne dass dafür ein 11. PERSONAL DES AN gesondertes Entgelt geschuldet ist. Die Pflicht des AN einer rechtzeitigen Beschaffung, Lieferung und Lagerhaltung von (1) Der AN hat nur Personal einzusetzen, welches die für Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Verbrauchsmaterialien die vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen wurde bei der Kalkulation berücksichtigt. Der AN Fachkenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Der AN muss gewährleistet, dass die eingesetzten Hilfs- und während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Betriebsstoffe sowie Verbrauchsmaterialien den Vorgaben ausreichende Zahl qualifizierter Mitarbeiter verfügen, so des Herstellers entsprechen sowie zur Erfüllung seiner dass auch bei Urlaub, Krankheit etc. eine ordnungsgemäße Leistung und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Leistungserbringung ohne Einschränkung in der Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet geschuldeten Qualität und Quantität sichergestellt ist. sind und fachkundig angewandt werden. Die vom AN (2) Der AG ist berechtigt, unter Angabe von eingesetzten Verbrauchsmaterialien unterliegen dem sachvernünftigen Gründen Mitarbeiter des AN bei der Zustimmungsvorbehalt des AG. Ausführung der Leistung abzulehnen. Die Ablehnung eines Arbeitnehmers des AN geht auch bzgl. etwaiger Kosten
- ARBEITSMITTEL nicht zu Lasten des AG. Der AN stellt sicher, dass ein entsprechendes AG-Recht auch gegenüber vom AN Der AN verpflichtet sich, zur Erbringung seiner Leistungen eingesetzten Nachunternehmern besteht. Arbeitshilfsmittel einzusetzen, die dem Stand der Technik (3) Der AG kann einen Mitarbeiter sofort von dem entsprechen. Die Dateiformate zum Informationsaustausch Betriebsgelände verweisen und ihm den Zutritt zu dem sind im Einzelfall abzustimmen. Standort untersagen, sofern dieser Arbeitsschutzbestimmungen und sonstige
- UNTERLAGEN, DOKUMENTATION FÜR DEN AG Verhaltenspflichten im Standort grob missachtet hat. (4) Das Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung Unterlagen, die dem AG zur Verfügung gestellt werden, auszustatten. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird sind grundsätzlich mit IT zu erstellen. Alle Kosten für IT, besonderer Wert gelegt. Datenübernahme, Datensicherung und Datenübergabe sind (5) Der Einsatz von Nachunternehmern, anstatt des in den kalkulierten Preisen enthalten. eigenen Personals, ist dem AN nur nach vorheriger Bestandsdokumentation sind die Unterlagen, die den Zustimmung des AGs gestattet. aktuellen Ist-Stand beschreiben (z.B. Anlagenkataster, Mengenübersichten, Betriebs- und 12. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Bedienungsanleitungen). Die Bestandsdokumentation ist ggf. vom AN weiterzupflegen und fortzuschreiben und dem (1) Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind AG nach Ende der Leistungserbringung zu übergeben. bindend und schließen Nachforderungen aller Art aus. Mit der Betriebsdokumentation werden die laufenden Kosten für Verpackung und Transport bis zu dem vom AG Vorgänge dokumentiert (z.B. Prüfbücher). angegebenen Erbringungsort sind in den Preisen enthalten. (2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten und
- TERMINE MIT DEM AG in Angeboten und allen Rechnungen jeweils am Ende gesondert aufzuführen. Der AN hat aufgrund seiner Tätigkeiten ggf. Schnittstellen (3) Rechnungen kann der AG nur bearbeiten, wenn diese mit Anderen am Gebäudebetrieb Beteiligten. Für einen — entsprechend den Vorgaben in der Bestellung — die dort reibungslosen Betriebsablauf ist es erforderlich, dass ein ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen reger Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen stattfindet. Ein wichtiges Werkzeug für einen konsequenten ist der AN verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er Informationsaustausch stellen regelmäßige Gespräche mit diese nicht zu vertreten hat. dem Fachbereich dar. Während dieser Besprechungen (4) Der AG bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich werden alle das Leistungsspektrum betreffenden vereinbart ist, das Entgelt nach seiner Wahl entweder Thematiken im Zusammenhang mit Beteiligten innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 30 einschließlich Nutzervertretern abgestimmt. Die Teilnahme Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen der Mitarbeiter von AG- und AN- Seite richtet sich nach netto, gerechnet ab Leistung und Rechnungserhalt. dem Themenbereich (Notwendigkeit). Die Inhalte der (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Gespräche werden jeweils zwischen AG und AN dem AG in gesetzlichem Umfang zu. abgestimmt.
- ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS
- GEFAHR IM VERZUG (1) Der AG kann bei Bedarfsabweichungen Mehrleistungen Im Fall von Gefahr im Verzug hat der AN sofortige – ggf. bis zu 20 v. H. der Auftragssumme bzw. der beauftragten vorläufige – Maßnahmen auch ohne vorherige Abstimmung Mengen und Massen zu den gleichen vertraglichen mit dem AG durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch, Bedingungen wie für die vereinbarte Hauptleistung fordern. wenn diese nicht im Leistungsumfang enthalten sind Entsprechendes gilt für Minderleistungen. und/oder zusätzlich zu beauftragen und zu vergüten wären. (2) Änderungswünsche des AG hat der AN auf ihre Der AN ist verpflichtet, die notwendigen und möglichst möglichen Konsequenzen hin zu überprüfen und dem AG kostengünstigsten Maßnahmen zur Beseitigung der akuten das Ergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang Gefahrenlage zu treffen, soweit dies im Möglichkeitsbereich des Änderungsersuchens schriftlich mitzuteilen. Dabei hat des AN liegt. Die zur Abwendung der Gefahr getroffenen der AN insbesondere die Auswirkungen auf die technische Maßnahmen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. Ausführung und die Verkehrssicherheit sowie etwaige Bedenken gegen die Leistungsänderung mitzuteilen.
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(3) Das Risiko der ordnungsgemäßen Erfüllung der Werkleistungen des AN werden vom AG grds. förmlich geänderten Leistung trägt der AN, soweit er nicht schriftlich abgenommen, sofern sie vollständig und vertragsgemäß Bedenken geäußert hat. Hat der AN hinreichend konkrete erbracht sind, es sei denn der AG verzichtet hierauf im Bedenken geäußert und entscheidet sich der AG – auch Einzelfall. gegen die Bedenken des AN – für die Leistungsänderung, (4) Will der AG eine zur Abnahme angezeigte Leistung so trägt das Risiko der Leistungsänderung der AG. förmlich abnehmen, teilt er dem AN binnen eines Monats ab Zugang einer Fertigstellungsmitteilung schriftlich oder per 14. LIEFER- UND FERTIGSTELLUNGSTERMINE E-Mail mit, dass er die Leistung förmlich abnehmen will. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten die jeweiligen (1) Die in der Beauftragung angegebenen Liefer- und Leistungen mit Ablauf dieser Monatsfrist als abgenommen, Fertigstellungstermine sowie die zwischen dem AG und soweit der AN in seiner Fertigstellungsmitteilung auf diese dem AN für Teilleistungen abgestimmten Liefer- und Wirkung hingewiesen hat. Der AG hat die Abnahme in Fertigstellungstermine sind für den AN als Fixtermine angemessener Frist vorzunehmen. verbindlich. (5) Eine stillschweigende Abnahme von Werkleistungen (2) Wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus durch Zahlung des AG bzw. eine konkludente Abnahme denen sich ergibt, dass die Liefer- und/oder (z.B. durch eine Nutzung/Inbetriebnahme von Anlagen) ist Fertigstellungsterine nicht eingehalten werden können, ist ausgeschlossen. das dem AG unter Angabe der Gründe und der (6) Ist die Erstellung von Leistungen in prüfbaren voraussichtlichen Dauer / schriftlich — vorab per Telefax — Teilleistungen vorgesehen, ist der AN verpflichtet, dem AG unverzüglich mitzuteilen. die Fertigstellung der Teilleistungen mitzuteilen und sie zur (3) Sofern sich der AN in Verzug befindet, stehen dem AG Abnahme anzuzeigen. die gesetzlichen Ansprüche zu. Er ist insbesondere (7) Zur Abnahme oder Teilabnahme gehört, soweit berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten zutreffend, die Übergabe von prüfbaren Unterlagen und angemessenen Frist, nach seiner Wahl Schadenersatz Dokumentationen über die zur Abnahme anstehenden wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Leistungen oder Teilleistungen. Vertrag zurückzutreten. Wenn Schadenersatz verlangt wird, (8) Im Fall einer förmlichen (Teil-)Abnahme ist ein steht dem AN das Recht zu nachzuweisen, dass er die schriftliches, von beiden Vertragsparteien zu un- Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. terzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen, welches der (4) Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die AN unverzüglich nach dem Abnahmetermin dem AG zur Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang Unterzeichnung vorzulegen hat. ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der AG ist von der Verpflichtung zur Abnahme der beauftragten Leistung 17. GEWÄHRLEISTUNG ganz oder teilweise befreit und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Leistung wegen der durch die höhere (1) Der AN steht dafür ein, dass die Leistungen in Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen — unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte nach dem neuesten Stand der Technik sowie allen — nicht mehr verwertbar ist. einschlägigen Gesetzen, Normen und Richtlinien erbracht werden. 15. UMWELTSCHUTZ UND MENSCHENRECHTE (2) Der AG ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und (1) Der AN verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, dass in der gesamten Lieferkette des Vertragsproduktes die sofern sie innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen, gesetzlichen Bestimmungen und international anerkannten gerechnet ab Anzeige der Fertigstellung oder bei Standards zum Schutz der Umwelt und zur Achtung der versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim AN eingeht. Menschenrechte, insbesondere Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit und Diskriminierung, Vorschriften über 18. HAFTUNG Mindestlöhne sowie Sicherheit und grundlegende Rechte der Arbeitnehmer eingehalten werden. Auf Verlangen des (1) Der AN haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern oder AG hat der AN die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Beauftragten auf Grund nicht ordnungsgemäßer, Beschaffung und Übermittlung geeigneter Dokumente insbesondere nicht fachgerechter Leistungserbringung oder nachzuweisen. sonstiger Pflichtverletzungen verursachte Schäden nach (2) Der AN verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und den gesetzlichen Vorschriften. auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im (2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des AN Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten summenmäßig auf die in der der Beauftragung zu Grunde umweltfreundliche Produkte und Verfahren bevorzugt liegenden Leistungsbeschreibung genannten einzusetzen. Der AG betreibt ein Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung Energiemanagementsystem. begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder 16. ABNAHME Gesundheit und der Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. (1) Der AN ist verpflichtet, jede erstellte Werk- und/oder (3) Der AN wird von seiner Verantwortung für die von ihm Dienstleistung nach deren Abschluss dem AG unverzüglich zu erbringenden Leistungen nicht dadurch befreit, dass der zur Abnahme anzuzeigen. Der AG wird Leistungen nur AG oder ein Dritter die Leistungen kontrollieren, nach deren ordnungsgemäßer, vollständiger Erledigung, überwachen oder ebenfalls erbringen muss. d.h. ggf. durch Unterzeichnung eines entsprechenden (4) Etwaige Sicht- und Freigabevermerke des AG oder Regiezettels und/oder eines Abnahmeprotokolls, dessen Beauftragten auf Plänen, Planungsunterlagen u.ä. abnehmen. Unterlagen des AN stellen lediglich eine Kenntnisnahme (2) Hat der AN im Rahmen des Berichtswesens Monats- dar und entbinden den AN nicht von seiner Haftung. oder Quartalsberichte vorzulegen, sind die Berichte (5) Die Haftung umfasst auch Schäden, die dem AG aus zugleich Fertigstellungsmitteilungen des AN. Mit Zugang der Inanspruchnahme Dritter erwachsen. Der AN eines Berichts ist die Fertigstellungsmitteilung für die dort verpflichtet sich, den AG von einer Inanspruchnahme Dritter ausgewiesenen Leistungen bewirkt. freizustellen, wenn der Schadenersatzanspruch auf einem (3) Der AG ist aber nicht verpflichtet, die vom AN zu den AN gegenüber dem AG zum Schadensersatz erbringenden Leistungen jeweils förmlich abzunehmen. verpflichtenden Ereignis beruht.
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(6) Soweit der AN für einen Produktschaden verantwortlich - Anlagen (teilweise) aus rechtlichen Gründen von Dritten ist, ist er verpflichtet, den AG insoweit von gewartet werden müssen Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern - Anlagen (teilweise) verkauft oder nicht nur freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und vorübergehend außer Betrieb genommen werden Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis sollen; selbst haftet. (2) Dem AN stehen im Fall einer Sonderkündigung keine (7) Die Haftung des AG für alle Fälle einfacher Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese entgangenem Gewinn oder andere Ansprüche wegen dem Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Ausspruch der Sonderkündigung zu. Er erhält die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vereinbarte Vergütung bis zum Wirksamwerden der (8) Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Kündigung für die von ihm mangelfrei erbrachten Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften Leistungen eingebrachten Sachen. (3) Der AG ist berechtigt diesen Vertrag ganz oder teilweise (9) Sollte dieser Vertrag ausnahmsweise Schutzwirkung für ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund Dritte entfalten, gilt die Haftungsbeschränkung des AG auch zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere gegenüber diesen. dann gegeben,
- wenn der AN wesentlichen Verpflichtungen auch nach
- VERSICHERUNGSSCHUTZ Abmahnung nicht nachkommt,
- der AN trotz Abmahnung einen wiederholten Verstoß (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine gegen eine maßgebliche Bestimmung dieses Vertrages Betriebshaftpflichtversicherung mit den in der der zu Schulden kommen lässt, insbesondere sich in Beauftragung zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung Verzug mit Leistungen befindet, genannten Deckungssummen für Personenschäden, - ein Eigentümerwechsel bzw. maßgebliche Änderung Sachschäden und Vermögensschäden vorzuhalten und der Gesellschaftsstruktur ("change of control") des AN während der Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten. dergestalt vorliegt, dass sich die Besitzverhältnisse der Entsprechende Nachweise sind dem AG vor der Gesellschaft des AN derart verändern, dass der neue Beauftragung sowie auf Verlangen vorzulegen. Eigentümer mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile (2) Der Versicherungsschutz im Rahmen der und/oder Kontrollmöglichkeiten erwirbt, sofern hierdurch Versicherungssummen für Sach– und Vermögensschäden die Geschäftsinteressen des AG beeinträchtigt werden, muss Leitungs- und Bearbeitungsschäden ohne - bei dem AN der Insolvenzfall eingetreten ist; dieser ist Haftungsbeschränkung beinhalten. gegeben, wenn die Eröffnung eines (3) Werden dem AN im Rahmen des Auftragsverhältnisses Insolvenzverfahrens beantragt wird und die jeweils auch Schlüssel ausgehändigt, muss der andere Partei entweder den Antrag selbst gestellt hat Versicherungsschutz im Rahmen der oder zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist oder das Versicherungssummen für Sach– und Vermögensschäden Gericht Sicherungsmaß-nahmen nach § 21 InsO zudem Schlüsselschäden abdecken. angeordnet hat, (4) Die Gesamtleistung für alle Personenschäden, - der AN Mitarbeitern des AG Geschenke oder andere Sachschäden und Vermögensschäden einschließlich Vorteile im Sinne der §§ 331 ff. StGB verspricht, Leitungs-, Bearbeitungs- und ggf. Schlüsselschäden eines anbietet oder gewährt; Versicherungsjahres muss das Zweifache der - der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Versicherungssummen betragen. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (5) Der AN ist verpflichtet, den AG bei Wegfall oder zustande gekommen ist. Änderung des Versicherungsschutzes oder Minderung der (4) Wird aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der AN Deckungssummen durch Schadensereignisse schriftlich zu vertreten hat, werden dem AN nur die bis zur Kündigung und unverzüglich zu informieren. erbrachten Leistungen vergütet. Weitergehende An-sprüche des AG, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben
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SCHUTZRECHTE unberührt. (5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der (1) Der AN steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit Schriftform. seinen Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden. (2) Wird der AG von einem Dritten deswegen in Anspruch 22. UMSTELLUNG LANGJÄHRIGER VERTRÄGE genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten — 4 Kalendermonate vor dem Inkrafttreten einer ohne Zustimmung des AN — irgendwelche Vereinbarungen Umsatzsteuer-Änderung geschlossen wurde, kann der eine zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen (3) Die Freistellungspflicht des AN bezieht sich auf alle Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang Minderbelastung verlangen. Ist die Höhe der Mehr- oder mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der notwendigerweise erwachsen. Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
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KÜNDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES 23. GERICHTSSTAND - ERFÜLLUNGSORT
(1) Dem AG werden - unbeschadet seiner sonstigen Kündi- (1) Gerichtsstand ist Berlin. gungsrechte - die nachfolgenden Sonderkündigungs-rechte (2) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, zugestanden. Der AG kann diesen Vertrag mit einer Frist ist der Geschäftssitz des AG Erfüllungsort. von einem Monat zum Monatsende kündigen, wenn