Mauer-, Beton- und Putzarbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Betonarbeiten (45262300)
- Maurerarbeiten (45262500)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- fe01f84c-d5d7-41ba-8ee0-a82cef46eeb6
- Verfahrensnummer
- 26a155a3-32e4-4163-b822-99bf02ad89c0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung schreibt in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Mauer-, Beton- und Putzarbeiten sowie die Baustelleneinrichtung aus. Der Auftrag ist der Region Bonn zugeordnet; Angaben zum Umfang und zum Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Mauer-, Beton-, Putzarbeiten und Baustelleneinrichtung nach DIN 18 330, 18 331, 18 350, 18 299
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Mauer-, Beton-, Putzarbeiten und Baustelleneinrichtung nach DIN 18 330, 18 331, 18 350, 18 299 - 2206/2026
Mauer-, Beton-, Putzarbeiten und Baustelleneinrichtung nach DIN 18 330, 18 331, 18 350, 18 299
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 883997
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.