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Bieteranfragen zum Los 2 – Materiallieferung Flutlichtanlage, Sanierung des Sportplatzes Walschleben – Stand 2026-10-21
| Nr | Bieteranfrage | Antwort Vergabestelle |
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| 1 | Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die Ausschreibung Los 2 Materiallieferung Flutlichtanlage, Bauvorhaben Sportplatz Walschleben Erneuerung Flutlichtanlage, bitten wir um Klärung folgender Frage: Ist es zulässig, alternative Flutlichtstrahler eines anderen Herstellers anzubieten, sofern diese hinsichtlich der technischen Parameter, Lichtleistung, Leistungsaufnahme, Farbtemperatur, Steuerung (DALI-2) sowie der geforderten lichttechnischen Werte mindestens gleichwertig zu den ausgeschriebenen Siteco Floodlight FL 11 maxi pro sind? Voraussetzung wäre, dass die Anforderungen der zugrunde liegenden lichttechnischen Berechnung sowie sämtliche weiteren technischen und normativen Vorgaben erfüllt werden. Wir bitten um Bestätigung, ob gleichwertige Fabrikate zugelassen sind und ob hierfür gegebenenfalls zusätzliche Nachweise oder eine aktualisierte lichttechnische Berechnung einzureichen sind. | Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die im Leistungsverzeichnis benannten Flutlichtstrahler sind Bestandteil der dem Projekt zugrunde liegenden lichttechnischen Planung. Die Dimensionierung und Anordnung der Flutlichtanlage wurde nicht ausschließlich anhand allgemeiner Leistungsdaten wie Lichtstrom, Anschlussleistung, Farbtemperatur oder DALI-2-Fähigkeit vorgenommen, sondern auf Grundlage der konkreten photometrischen Eigenschaften und Lichtverteilungen der vorgesehenen Leuchtentypen. Insbesondere sind die Lichtverteilung, Blendungsbegrenzung, Gleichmäßigkeit, die jeweiligen Abstrahlcharakteristiken sowie die festgelegte Zuordnung der unterschiedlichen Optiken zu den einzelnen Maststandorten maßgeblich für das berechnete Gesamtergebnis. Ein alternatives Fabrikat kann angeboten werden. Aufgrund vergleichbarer technischer Datenblätter ist eine Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen. Die bloße Übereinstimmung einzelner Kenndaten wie Lichtstrom, Leistung, Farbtemperatur oder DALI-2 stellt somit keinen ausreichenden Gleichwertigkeitsnachweis dar. Bei Angebot eines alternativen Fabrikates, ist die vollständige Gleichwertigkeit durch den Bieter nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine vollständige projektbezogene lichttechnische Neuberechnung auf Basis der vorgesehenen Maststandorte, Lichtpunkthöhen und Anlagengeometrie einzureichen. Dabei müssen mindestens die in der Ausschreibung bzw. der zugrunde liegenden Lichtplanung geforderten Werte für mittlere und minimale Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung erreicht werden. Die Berechnung ist mit den originalen photometrischen Datensätzen des angebotenen Leuchtentyps durchzuführen. Darüber hinaus muss das angebotene Fabrikat hinsichtlich der mechanischen und elektrischen Eigenschaften vollständig mit der ausgeschriebenen Anlage kompatibel sein. Dies betrifft insbesondere Mast- und Traversenbefestigung, Gewicht und Windangriffsfläche, Schutzart, Schlag- und Ballwurfsicherheit, Überspannungsfestigkeit, Betriebsbedingungen, DALI-2-Steuerung sowie die vorgesehene elektrische Installation. Eine Änderung der ausgeschriebenen Maststandorte, Masthöhen, Mastanzahl, Traversen, Kabelinfrastruktur oder sonstiger konstruktiver Grundlagen zur Erreichung der Gleichwertigkeit ist nicht zulässig. Sämtliche für die Beurteilung der Gleichwertigkeit erforderlichen technischen Unterlagen, photometrischen Daten und Berechnungen sind vom Bieter vollständig vorzulegen. |