[Seite 1]
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit § 49 Abs. 4 SGB IX (DIA-AM) / 2027
A_Wertungshinweise
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach die- sen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt für jedes Los getrennt.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Basis des im Leistungsverzeichnis/Losblatt eingetragenen Preises je Teilnahmemonat (brutto in Euro) (= Wertungspreis). Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Datei A_Bewertungsmatrix aufgeführten Kri- terien vorgenommen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende 4 Bewertungsstufen:
0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.
1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den An- forderungen.
2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzep- tion inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg ver- spricht.
Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (zum Beispiel kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Die Bewertungsmatrix (vergleiche Datei A_Bewertungsmatrix) besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wertungskriterien enthalten. Sowohl die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsbe- reiche sind gewichtet (Spalte „Kriteriengewichtung“). Die Gewichtung (GP = Gewichtungspunkte) spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbe- reiche untereinander wider.
Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:
- Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit den jeweiligen Gewichtungspunk- ten des Kriteriums multipliziert.
Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches, dividiert durch die Summe der Gewichtungspunkte, wird der gewichtete Mittelwert gebildet und mit 100 multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.
- Der unter 1. errechnete Wert wird multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsbereiches. Damit ergeben sich die Leistungspunkte des Wertungsbereiches.
Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus der Addition der Leistungspunkte aller Wer- tungsbereiche.
Angebote, bei denen die Summe der Punkte aller Wertungsbereiche nicht mindestens 85 Prozent der Ge- samtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – entspricht den Anforderungen“ erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Stand: 14.09.2026 301-26-DIAAM-60237 Seite 1 von 2
[Seite 2]
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit § 49 Abs. 4 SGB IX (DIA-AM) / 2027
Nach Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag zur Durchführung des Loses erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Um- stände am wirtschaftlichsten ist.
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibung und Be- wertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04) nach der Erweiterten Richtwertmethode.
Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Gesamtsumme der Leistungspunkte Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = x 100 Wertungspreis
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 Prozent ergibt, ermittelt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium in- nerhalb dieser Gruppe ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien I.1, II.1 und II.2 ergibt. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung. Hat das Angebot eines bevorzugten Bieters (Inklusi- onsbetrieb) die gleiche Punktzahl im Entscheidungskriterium wie das eines nicht bevorzugten Bieters, er- hält der bevorzugte Bieter auch bei einem identischen Wertungspreis den Zuschlag. Liegen mehrere sol- cher Angebote von bevorzugten Bietern vor, erfolgt eine Auslosung unter diesen bevorzugten Bietern.
Bei Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird einem bevorzugten Bieter unabhängig vom Abschneiden seines Angebotes in den Schritten 1 bis 3 immer dann der Zuschlag erteilt, wenn der Wertungspreis für sein Angebot den des wirtschaftlichsten, nicht bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 Prozent übersteigt. Sofern dies für Angebote mehrerer bevorzugter Bieter zutrifft, ist Entschei- dungskriterium innerhalb dieser Gruppe die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Krite- riums bei den Wertungskriterien I.1, II.1 und II.2 ergibt. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskri- terium greift das preisgünstigere Angebot unter den Angeboten der bevorzugten Bieter. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung.
Stand: 14.09.2026 301-26-DIAAM-60237 Seite 2 von 2