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Stand 11.06.2026
Kreis Gütersloh Zentrale Submissionsstelle
Fragen – Antworten - Infos Die neuste Information ist rot geschrieben.
| Lfd. | Bezug | Frage | Antwort / Info | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||
| 1 | Für Los 1 & 3, mit jeweils 8 Maßnahmeplätzen ergibt sich aus dem Mindestpersonalschlüssel 1:20 für die psychologische Begleitung rechnerisch ein Umfang von 0,4 VZÄ bzw. 15,6 Wochenstunden. Gleichzeitig sieht B.5.6 vor, dass pro Teilzeitstelle ein Arbeitszeitvolumen von 19,5 Wochenstunden grundsätzlich nicht unterschritten werden darf. Wir bitten um Bestätigung, dass bei Angebotsabgabe für die psychologische Begleitung in den Losen 1 & 3 der rechnerische Mindestumfang von 15,6 Wochenstunden ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung ausreichend ist, oder ob aufgrund der Teilzeituntergrenze mindestens 19,5 Wochenstunden anzusetzen sind. | Entgegen der Formulierung unter B.5.6 ist für die Lose 1 und 3 der rechnerische Mindestumfang von 15,6 Wochenstunden ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung ausreichend. |
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Stand 11.06.2026