Befahrerlaubnis_Fremdfirmen_2022.pdf

Maschinen- und elektrotechnische Erneuerung des Mischwasserpumpwerks Studernheimer Weg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 09:45 (Europe/Berlin)

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Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) EWF – Stadtentwässerung -, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal, Tel.: 06233 / 89-585

Befahrerlaubnisschein für Fremdfirmen

Ohne Befahrerlaubnis ist das Betreten öffentlicher Abwasseranlagen des EWF verboten!

Datum: _____________ Einsatz von: bis:

Bereich / Arbeitsplatz / Ort:

Fremdfirma/Institution:


Aufsichtsperson ____________________________________________________________

Telefonisch erreichbar unter ____________________________________________________________

Eingesetzte Mitarbeiter ____________________________________________________________


Inhalte der Unterweisung:

X Notwendigkeit zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den AN / die Fremdfirma X Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen / -anweisungen (u. a. Gerüste, Seilsicherung, Atemschutz- gerät / Selbstretter, Gasmessgerät, Gehörschutz, Beachtung von Warn- / Verbotsschildern) X Notwendigkeit zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften X Unverzügliche Information an den EWF bei Unfällen oder Unregelmäßigkeiten (EWF, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal, Tel.: 06233 / 89-587 oder 89-446, Fax.: 06233 / 89-709) X Besondere Gefahren am Arbeitsplatz:

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Haftungsausschluss: Für Schäden und Unfälle bei Fremdfirmen übernimmt der EWF keine Haftung!

rung wurde ich unter- e werden von uns füllt.
Bestätigung
Über die o. g. Themen und derensachgemäße Ausführung wurde ich unter-
wiesen. Die "Vorgaben für Fremdfirmen" gemäß Anlage werden von uns
anerkannt. Die Forderungen werden vollumfänglich erfüllt.
DatumUnterschrift des Verantwortlichen der FremdfirmaDatumName, Unterschrift EWF Verantwortliche/r

Formular "Befahrerlaubnis Fremdfirmen", Stand: 01.29.2009 Seite 1 von 2

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Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) EWF – Stadtentwässerung -, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal, Tel.: 06233 / 89-585

Anlage "Vorgaben für Fremdfirmen"

Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften / Arbeitssicherheit ▪ Der Auftragnehmer / die Fremdfirma ist verantwortlich für die Einhaltung aller für die Ar- beitssicherheit maßgebenden Gesetze und Verordnungen. Die Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. ▪ Der Auftragnehmer / die Fremdfirma ist verpflichtet im Vorfeld eine Gefährdungsbeurtei- lung zu erstellen und dem EWF, Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal Pfalz vorzulegen. ▪ Vor Betreten von Abwasseranlagen ist von dem EWF eine Befahrerlaubnis einzuholen. ▪ Vor dem Betreten von umschlossenen Räumen in abwassertechnischen Anlagen ist mit einem Mehrfachgaswarngerät die Atmosphäre zu überprüfen. Über das Auftreten einer gefährlichen Atmosphäre ist der EWF unverzüglich zu verständigen. ▪ Es ist Pflicht in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen die persönli- che Schutzausrüstung (Kopf-, Hand- und Fußschutz gehören zur Standardausrüstung) zu tragen. ▪ Unfälle und Unregelmäßigkeiten bei Arbeiten an abwassertechnischen Anlagen sind dem EWF unverzüglich mitzuteilen. Unfallmeldungen im Zusammenhang mit Arbeiten an den Abwasseranlagen sind in Kopie auch an den EWF zu überstellen.

Anforderungen an das Personal ▪ An der Einsatzstelle müssen mindestens zwei Personen anwesend sein. Diese müssen innerbetrieblich oder durch Fachorganisationen (z.B. ATV-DVWK, TÜV, TBG) ausreichend und regelmäßig geschult sein. Die Dokumentation der Durchführung von den mindestens jährlichen Unterweisungen über die Unfallverhütungsvorschriften und von den arbeitsme- dizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist auf Verlangen vorzuweisen. ▪ Das Personal muss über die nach Unfallverhütungsvorschriften erforderliche Schutzaus- rüstung verfügen. ▪ Dem EWF ist (sind) die fachkundige(-n) Aufsichtsperson(-en) sowie alle für den Arbeits- einsatz bestimmten Mitarbeiter zu benennen. ▪ Die Aufsichtsperson des Auftragnehmers / der Fremdfirma muss während der Arbeitszeit jederzeit für den EWF telefonisch erreichbar sein.

Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung Der Auftragnehmer / die Fremdfirma ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Arbeitsstellen verantwortlich. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA, in der je- weils aktuellsten Fassung) sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die notwendigen Absperrun- gen und Beschilderungen zur Regelung des Verkehrs und zum Schutz des Personals vorzuneh- men. Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung hat er rechtzeitig vor Beginn der Arbei- ten bei dem Ordnungsamt zu beantragen. Die Aufsichtsperson des Auftragnehmers muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Auf Verlangen des EWF sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Forderungen ist der EWF als Anlagenbetreiber be- fugt, die Arbeiten zu Lasten des Auftragnehmers / der Fremdfirma einstellen zu lassen. Berechtigte Mitarbeiter des EWF sind: Hr. Becke, Hr. Gerth, Hr. Hofsäß, Hr. Steinert, Hr.Theuer, Hr. Volk, Fr. Anders,

Formular "Befahrerlaubnis Fremdfirmen", Stand: 01.29.2009 Seite 2 von 2

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