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Maschinen- und elektrotechnische Erneuerung des Mischwasserpumpwerks Studernheimer Weg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 09:45 (Europe/Berlin)

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EIGEN- UND WIRTSCHAFTSBETRIEB FRANKENTHAL (PFALZ)

Bauvorhaben: PW „Studernheimer Weg“

BA3: Maschinen- und elektrotechnische Erneuerung des Mischwasser- pumpwerks

Projekt Nr.: 100463

– BAUBESCHREIBUNG –

Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

(Technische Ausrüstung)

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 1 von 51

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EIGEN- UND WIRTSCHAFTSBETRIEB FRANKENTHAL (PFALZ)

Bauvorhaben: PW „Studernheimer Weg“

BA3: Maschinen- und elektrotechnische Erneuerung des Mischwasser- pumpwerks

Projekt Nr.: 100463

Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

  1. Baustellenbeschreibung gem. DIN 18299 VOB/C (2019-09) 4

0.1 Angaben zur Baustelle 5

0.2 Angaben zur Ausführung 19

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 31

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen

Leistungen 32

0.5 Abrechnungseinheiten 33

  1. Allgemeine zusätzliche Vorgaben zum Bauvorhaben 34

  2. Zusätzliche Vorgaben zur Durchführung des Bauvorhabens 36

  3. Beschreibung des Bauvorhabens 39

3.1 Anlass 39

3.2 Gegenstand der Ausschreibung 39

3.2.1 Maschinentechnik 39

3.2.1.1 Neuinstallation der Pumpenaggregate 39

3.2.1.2 Neuinstallation der inneren Rohrleitungen des

Pumpwerks 40

3.2.2 Elektrotechnik 41

3.2.2.1 Einspeisung und Niederspannungsverteilung41

3.2.2.1.1 Leistungsverbraucher 42

3.2.2.1.1.1 Förderpumpen /

Tauchmotorpumpen 42

3.2.2.1.1.2 Leistungsabgänge 43

3.2.2.1.1.3 Unterbrechungsfreie

Stromversorgung (USV)43

3.2.2.1.2 Gebäude- und Schachtinstallation 43

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 2 von 51

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3.2.2.2 Messtechnik 44

3.2.2.2.1 Füllstandsmessung (Radar) 44

3.2.2.2.2 Überstau- und Notsteuerung

(Schwimmerschalter) 45

3.2.2.2.3 Leckage- und Dichteüberwachung 45

3.2.2.2.4 Objektschutz und

Sicherheitssensorik 45

3.2.2.2.5 Signalverarbeitung und

Schutzkomponenten 45

3.2.2.3 Automatisierungstechnik 46

3.2.2.4 Fernwirk- und Prozessleittechnik 46

3.2.2.5 Gebäudeausstattung und Serviceinstallation46

  1. Bauablauf des Bauvorhabens 48

4.1 Voraussetzungen und Montagephasen 48

4.2 Terminplanung und Koordination 48

4.3 Durchführung und Geräteeinsatz 49

4.4 Arbeitssicherheit und Schutzausrüstung 49

  1. Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation 50

5.1 Messtechnische und elektrotechnische Prüfungen 50

5.2 Funktionsprüfungen und Probebetrieb 50

5.3 Inbetriebnahme und Endabnahme 50

5.4 Technische Dokumentation (Bestandsunterlagen) 51

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 3 von 51

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0. Baustellenbeschreibung gem. DIN 18299 VOB/C (2019-09)

Allgemeine Vorbemerkungen Die Nummerierung bezieht sich auf die Absätze des Abschnittes 0 der ATV DIN 18299 „Allge- meine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Die einzelnen Punkte des Abschnitts 0 dieser Norm werden im Folgenden wiedergegeben und für die Baumaßnahme beantwortet.

Kurzbeschreibung des kompletten Bauvorhabens Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) der Stadt Frankenthal (Pfalz) sieht die bauliche und maschinentechnische Erneuerung des Mischwasserpumpwerks (PW) „Studern- heimer Weg“ und den Neubau eines Mischwasserkanals (DN/OD 315, PP) im „Studernheimer Weg“ vor. Zukünftig soll das Mischwasserpumpwerk als Hebewerk funktionieren und das an- fallende Mischwasser aus dem Einzugsgebiet „T.EP.01.MV.b“ in den neuen Mischwasserka- nal fördern (vgl. Bild 1).

Bauliche Erneuerung des 18160 DH = 93.76 m ü. NHN Mischwasserpumpwerks 18165 SH = 86.64 m ü. NHN DH = 94.89 m ü. NHN SH = 90.45 m ü. NHN 18155 DH = 94.93 m ü. NHN SH = 93.58 m ü. NHN

18150 DH = 94.97 m ü. NHN 18135 SH = 93.56 m ü. NHN DH = 94.34 m ü. NHN 18145 SH = 92.66 m ü. NHN DH = 95.09 m ü. NHN SH = 93.26 m ü. NHN 18140 DH = 94.76 m ü. NHN SH = 92.97 m ü. NHN

Bild 1: Luftbild des Standorts des Mischwasserpumpwerks sowie der Trassen der vorhandenen Mischwasserdruckleitung (DN 20, AZ) und des bestehenden Mischwasserkanals (DN 250, AZ) im „Studernheimer Weg“ im Stadtteil Eppstein von Frankenthal (Pfalz) [GOOGLE (Hrsg.) (2025): Google Earth. Screenshot Frankenthal-Eppstein. (abgerufen am: 2025-10-27).]

Dieses Bauvorhaben besteht aus mehreren Bauabschnitten. Die nachfolgende Ausschrei- bung beinhaltet folgenden Bauabschnitt:

 BA3: Maschinen- und elektrotechnische Erneuerung des Mischwasserpumpwerks

Die bauliche Renovierung des Mischwasserpumpwerks (PW) „Studernheimer Weg“ sowie der Neubau des Mischwasserkanals erfolgen in weiteren Bauschnitten, die separat ausgeschrie- ben werden. Der 3. Bauabschnitt ist, wie in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt, innerhalb der vertraglich definierten Bauzeit umzusetzen und abzuschließen.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 4 von 51

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0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffen- heit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Lage und Umgebung: Die Baustelle der ausgeschriebenen Leistungen befindet sich im Stadtteil Eppstein der Stadt Frankenthal (Pfalz). Das Mischwasserpumpwerk (MW-PW) „Studernheimer Weg“ liegt im süd- östlichen Bereich des gleichnamigen Weges, ca. 3 km südlich des Stadtzentrums. Die Anlage befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorfluter „Neugraben“. Die weitere Umge- bung ist durch Ackerflächen sowie im Bereich des Anschlusspunktes „Verdistraße“ durch Wohnbebauung geprägt.

Der Ausführungsort auf dem Gelände des MW-PW „Studernheimer Weg“. Die UTM- Koordinaten des MW-Pumpwerkes lauten ca.:

Zone: 32U Rechtswert: 452404.493 Hochwert: 5483971.124

Ortsbesichtigung: Der Bieter bzw. der spätere Auftragnehmer hat sich in dem für die Angebotsbearbeitung er- forderlichen Umfang mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als Anlage bei hängenden Plänen (Lagepläne etc.) als Orientierung zu betrachten. Spätere Nachforderungen aufgrund Unkenntnis hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit: Die Zufahrt erfolgt über öffentliche, in der Regel zwei- bis vierstreifig ausgebaute Straßen und Wege. Die Anfahrt ist über die B9 (Ausfahrt Frankenthal-Studernheim) aus Richtung West/Süd oder über die L524 aus Richtung Ost/Nord möglich (siehe Bild 2).

Einschränkungen und Sauberhaltung: Öffentliche Verkehrsflächen sind während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Unver- meidbare Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr sind vom Auftragnehmer unverzüg- lich und fachgerecht zu beseitigen.

Erachtet der Auftragnehmer zusätzliche Oberflächenbefestigungen oder Baustraßen für seine Leistungserbringung als notwendig, so sind deren Herstellung, Vorhaltung sowie der vollstän- dige Rückbau und die Wiederherstellung des Urzustandes in die Einheitspreise einzukalkulie- ren.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 5 von 51

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Zufahrtsmöglichkeiten

PW „Studernheimer Weg“

Richtung

Speyer

Bild 2: Lage, Zufahrt und Umgebung zur baulichen Erneuerung des Mischwasserpumpwerks im Stu- dernheimer Weg in Frankenthal-Eppstein [GOOGLE (Hrsg.) (2025): Google Earth. Screens- hot Frankenthal-Eppstein und Frankenthal-Studernheim. (abgerufen am: 2025-10-27).]

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebli- che Bedingungen.

Die Arbeiten finden im außer Betrieb gesetzten Pumpwerk statt. Die Sicherstellung der Vorflut (z. B. durch ein provisorisches Überpumpen des anfallenden Abwassers) ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung (BA 3).

 Diese Leistungen werden im Rahmen der baulichen Sanierung des MW-Pumpwerks „Studernheimer Weg“ (BA 2) gesondert ausgeschrieben und beauftragt.

 Der Auftragnehmer des BA 3 hat seine Montageleistungen und Terminplanungen eng mit dem bauausführenden Unternehmen des BA 2 und dem Auftraggeber und/oder der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.

Atmosphärische Bedingungen und Arbeitssicherheit: Trotz Außerbetriebnahme des Pumpwerks kann aufgrund der räumlichen Nähe zum abwas- serführenden Provisorium mit abwassertypischen Geruchsemissionen (Gefahr durch H2S/Faulgase) im Schachtbauwerk gerechnet werden.

 Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der geltenden UVV (insb. DGUV Regel 103- 003 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“) sicher- zustellen.

 Erforderliche Freimessungen vor Einsteigevorgängen sowie ggf. eine mechanische Belüftung des Montagebereichs sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 6 von 51

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0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Das Pumpwerk besteht aus einem unterirdischen Pumpenschacht (Nassraum) und einem oberirdischen Betriebsgebäude (Trockenraum/Schaltstation). Die maschinen- und elektro- technische Erneuerung (BA 3) umfasst:

 Maschinentechnik: Lieferung und Montage zweier neuer Abwasserförderpumpen (Einbautiefe ca. 5,00 m unter GOK) mitsamt Pumpenzugvorrichtung, Rohrleitungen und Armaturen im Schachtbauwerk.

 Elektrotechnik: Lieferung und Montage zweier neuer Leistungsschränke und eines neuen Messtechnikschranks mitsamt integrierter Automatisierungstechnik (SPS/Fernwirktechnik) im oberirdischen Betriebsgebäude.

 Installation: Verlegung und Anschluss aller erforderlichen Energie- und Steuerkabel zwischen dem oberirdischen Schaltraum und den Aggregaten/Sensoren im unterirdi- schen Schacht.

 Abschluss: Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme der Gesamtanlage sowie sonstige Nebenleistungen.

Bauliche Gegebenheiten für die Montage:

 Die Einbringung der maschinentechnischen Großkomponenten erfolgt über die vor- handenen Montageöffnungen (Abmessungen ca. 1.000  1.200 mm).

 Die Aufstellung der Elektroschränke erfolgt im staubfreien und trockenen Bereich des Betriebsgebäudes auf vom Auftragnehmer zu liefernden Sockeln.

 Für die Kabelwege sind die vorhandenen bzw. im Rahmen von BA 2 vorbereiteten Leerrohrsysteme zu nutzen.

– Siehe Kapitel 3 –

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Parallel zur geplanten Maßnahme finden Bautätigkeiten der Stadtwerke Frankenthal im „Stu- dernheimer Weg“ sowie Arbeiten beauftragter Dritter auf dem Pumpwerksgelände (bauliche Erneuerung des Mischwasserpumpwerks, BA2) statt. Aufgrund dieser Überschneidungen ergibt sich für die maschinen- und elektrotechnische Erneuerung ein beengtes Baufeld. Für die logistischen Abläufe innerhalb der Baustelle kann es zu Behinderungen kommen, was eine enge Abstimmung und erhöhten Koordinationsaufwand mit weiteren Beteiligten erfordert.

Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO), davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 5 km/h festgelegt. Es besteht Einweisungspflicht für alle rückwärtsfahrenden Fahrzeuge sowie für Fahrzeuge mit eingeschränkter Sicht gemäß DGUV Vorschrift 70.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 7 von 51

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Verkehrsverhältnisse im Baustellenumfeld: Die Zu- und Ausfahrt der Baustelle kann in Richtung Frankenthal-Eppstein oder Frankenthal- Studernheim erfolgen. Die An- und Abfahrt ist so zu organisieren, dass Behinderungen des öffentlichen Verkehrs auf den umliegenden Straßen vermieden werden. Rückstaus durch war- tende Anlieferfahrzeuge im Ein- und Ausfahrtbereich sind auszuschließen.

Aufgrund paralleler Arbeiten der Stadtwerke Frankenthal wird der „Studernheimer Weg“ (Ab- schnitt Ludwig-Wolker-Straße bis Ortseingang/-ausgang Eppstein) durch Dritte in Anlehnung an den Regelplan B I/15 abgesichert. Alle darüberhinausgehenden Verkehrsbeschränkungen oder Sicherungsmaßnahmen, die aus der eigenen Leistungserbringung des Auftragnehmers resultieren, sind von diesem eigenverantwortlich mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Behörden abzustimmen.

Dem Auftragnehmer obliegt im Rahmen seines Auftragsumfanges die uneingeschränkte Ver- kehrssicherungspflicht gegenüber dem Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehr.

– Siehe auch Pkt. 0.1.15 und Pkt. 0.2.2 –

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Nach Abstimmungen mit den Landwirten haben diese eine Umfahrung mit Stahlplatten auf der südsüdöstlichen Seite der Straße während der Baumaßnahme erhalten. Diese Stahlplatten wurden parallel zur Straße auf den laufenden Äckern von der Einmündung „Verdistraße“ / „Studernheimer Weg“ bis zum Weg bei Haus-Nr. 20 verlegt. Die behelfsmäßige Fahrwegbreite beträgt 3 m und die Zufahrtsbereiche sind breiter ausgebildet. Auf diesem Fahrweg dürfen keine Materialien, Baugeräte, Werkzeuge etc. gelagert werden.

Für Fahrzeuge mit Sondersignalen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste o. ä.) ist das Durch- fahren an der Arbeitsstelle grundsätzlich jederzeit zu ermöglichen. Auf den Flucht- und Ret- tungswegen dürfen keine Materialien, Baugeräte, Werkzeuge etc. gelagert werden. Insbeson- dere an arbeitsfreien Tagen sowie über Nacht sind Baufahrzeuge, Baumaschinen und sons- tige Geräte sowie Baumaterialien, Aushubmaterial so abzustellen bzw. zu lagern, dass die Durchfahrt (auch für Großfahrzeuge) nicht behindert wird, wobei darauf zu achten ist, dass Grundstückzugängen und -zufahrten freigehalten werden.

Alle Baustraßen und Verkehrswege innerhalb des Baufeldes sowie die Ein- und Ausfahrtbe- reich zur Baustelle sind dauerhaft in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.

Die Anfahrt der Arbeitsstelle erfolgt ausschließlich über die in Pkt. 0.1.1 beschriebenen Wege. Weitere Zuwegungen existieren nicht.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 8 von 51

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Transport zum Einbauort: Der horizontale und vertikale Transport aller Materialien, Maschinenteile (Pumpen, Rohre etc.) und Elektrokomponenten (Schaltschränke etc.) von der Entladestelle bis zum endgültigen Ein- bauort im Pumpwerk/Betriebsgebäude obliegt dem Auftragnehmer des BA 3.

 Einbringung Elektrotechnik: Das oberirdische Betriebsgebäude ist über eine 1-flü- gelige Tür (Rohbaumaß ca. 1.100  2.100 mm) zugänglich. Die drei vorgesehenen Schaltschränke (je ca. 600  600  2.000 mm) sind einzeln einzubringen und vor Ort zu einer Schrankkombination zu verbinden.

 Einbringung Maschinentechnik: Wie in Pkt. 0.1.3 beschrieben, stehen im Decken- bereich für die Schachtmontage Montageöffnungen von ca. 1.000 x 1.200 mm zur Verfügung.

 Eigenleistung: Der Transport hat eigenständig mit eigenen Hebezeugen (z. B. Lade- kran, Kettenzüge, Rollwagen) zu erfolgen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Vom Auftraggeber werden keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen für die Bauausführung (Baustrom, Bauwasser) zur Verfügung gestellt.

 Bauphase: Es ist Sache des Auftragnehmers, die erforderlichen Anschlüsse für Was- ser, Energie und Abwasser bei den zuständigen Stellen (z. B. Stadtwerke Frankent- hal) zu beantragen und die entsprechenden Anschlussmöglichkeiten herzustellen. Die Kosten für etwaige Anschlüsse und den Verbrauch trägt der Auftragnehmer; diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 Abgrenzung Probebetrieb: Ab dem Zeitpunkt der betriebsfertigen Montage der neuen Schaltschränke und der Herstellung des endgültigen Netzanschlusses (durch den Versorger) stellt der Auftraggeber die elektrische Energie für die Durchführung von Funktionsprüfungen, den Probebetrieb und die Abnahme kostenfrei zur Verfü- gung.

 Abwasserableitung: Während der Reinigungs- oder Spülarbeiten im Schacht anfal- lendes Schmutzwasser ist in Abstimmung mit dem Auftragnehmer der baulichen Sa- nierung (BA 2) über dessen Vorflutsicherung abzuleiten.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.

Lager- und Aufenthaltsräume sowie sanitäre Einrichtungen (z. B. Sanitärcontainer oder Che- mietoilette) werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Diese sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu erbringen.

 Verfügbare Flächen: Als Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE) und Lagerung stehen dem Auftragnehmer des BA 3 lediglich die jeweils in Bearbeitung befindli- chen Flächen am Pumpwerk zur Verfügung. Aufgrund der parallelen Arbeiten durch den BA 2 und die Stadtwerke sind diese Flächen begrenzt.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 9 von 51

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 Nutzung des Betriebsgebäudes: Das oberirdische Betriebsgebäude darf nach Ab- stimmung mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftragge- bers für die unmittelbare Montage der Elektrotechnik genutzt werden. Eine langfris- tige Lagerung von Material, das nicht unmittelbar verbaut wird, ist im Gebäude auf- grund der Beengtheit nicht gestattet.

 Drittflächen: Müssen darüber hinaus fremde Flächen in Anspruch genommen wer- den, hat der Auftragnehmer des BA 3 diese eigenverantwortlich und auf eigene Kos- ten zu organisieren (Anmietung, Genehmigung, Wiederherstellung). Der Nachweis über die ordnungsgemäße Rückgabe (Freistellungserklärung des Eigentümers) ist vor der Abnahme vorzulegen.

 Öffentlicher Verkehrsraum: Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für die BE ist genehmigungspflichtig (Ordnungsamt bzw. Straßenverkehrsbehörde). Die Kosten hierfür sowie für erforderliche Schutzmaßnahmen (z. B. Stahlplatten/Bagger- matratzen zur Lastverteilung bei Kranstellung) trägt der Auftragnehmer des BA 3.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersu- chungen.

Für die maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung im Bestand sind keine Erdarbeiten durch den Auftragnehmer des BA 3 vorgesehen.

 Baugrundgutachten: Das geotechnische Gutachten des Ing.-Büros IGB vom 01.04.2025 liegt vor und kann bei Bedarf beim Auftraggeber eingesehen werden. Es dient für diesen Bauabschnitt lediglich der Information über die generelle Bodenbe- schaffenheit im Umfeld des Pumpwerks.

 Tragfähigkeit für Montagegerät: Der Auftragnehmer des BA 3 hat die Tragfähigkeit des Untergrundes für seine einzusetzenden Hebezeuge (z. B. Autokran für das Ein- heben der Pumpen) eigenverantwortlich zu prüfen. Etwaige Lastverteilungsmaßnah- men (z. B. Baggermatratzen) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 Baulicher Bestand: Die Montage der Rohrleitungen und Pumpen erfolgt innerhalb des vorhandenen Schachtbauwerks. Die Tragfähigkeit der Schachtsohle und der De- cken ist für die vorgesehenen Lasten der neuen Maschinentechnik ausgelegt.

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern, Art, Lage, Abfluss, Abfluss- vermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranaly- sen.

Für die Planung und Ausführung der maschinen- und elektrotechnischen Erneuerung sind folgende hydrologische Rahmenparameter des Standortes zu berücksichtigen:

 Grundwasserstände: Basierend auf dem Gutachten des Ing.-Büros IGB (04/2025) wurden folgende charakteristische Stände ermittelt: o Maximaler Grundwasserstand (HGW): 92,65 mNHN o Bemessungsgrundwasserstand Bauwerke (BWS): 94,00 mNHN o Saisonal bedingte Schwankungen des Spiegels von bis zu 2,50 m sind möglich.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 10 von 51

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 Wasseranalysen (Aggressivität): Entnommene Grundwasserproben wurden auf Beton- und Stahlaggressivität untersucht. Gemäß DIN 4030 und DIN 50929-3 ist das Grundwasser als nicht angreifend einzustufen; die Korrosionswahrscheinlichkeit für Stahlbauteile wird als sehr gering bewertet.

 Relevanz für BA 3: Der Auftragnehmer hat diese Werte bei der Auswahl der Werk- stoffe (z. B. Edelstahlqualitäten für Rohrleitungen/Halterungen) sowie bei der Abdich- tung von Kabel- und Rohrdurchführungen gegen drückendes Wasser zu beachten. Während der Montage im außer Betrieb gesetzten Schacht ist die Dichtigkeit der bauseits (durch BA 2) vorhandenen Bauwerkshülle vorauszusetzen; dennoch ist die Eigenüberwachungspflicht bei Montagearbeiten an Durchdringungen zu beachten.

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Die einschlägigen geltenden umweltrechtlichen Vorschriften (z. B. BImSchG, BBodSchG, WHG etc.) sind bei der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer zu beachten und einzuhal- ten.

Abfallarme Baustelle: Die Bauarbeiten sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auszuführen.

 Spezifische Abfälle BA 3: Der Auftragnehmer hat insbesondere metallische Wert- stoffe (Rohrreste), Kabelabschnitte sowie Transportverpackungen (Paletten, Folien, Verschläge der Schaltschränke) sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen.

 Kommt der Auftragnehmer seiner Entsorgungspflicht nicht nach, erfolgt die Beräu- mung durch den Auftraggeber auf Kosten des Verursachers.

Lärmarme Baustelle: Gemäß BImSchG sind vermeidbare Geräusche (z. B. unnötiger Leerlauf von Aggregaten, laute Stemmarbeiten außerhalb der Kernzeiten) zu verhindern. Aufgrund der Nähe zur Wohn- bebauung (Verdistraße) sind lärmintensive Montagearbeiten vorab mit dem Auftraggeber und/oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen.

Staubarme Baustelle: Bei Montagearbeiten im Betriebsgebäude (z. B. Bohren von Dübellöchern für Kabelschienen) sind Absaugvorrichtungen gemäß Stand der Technik einzusetzen, um die bereits montierte Elektrotechnik vor Baustaub zu schützen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzu- kalkulieren.

Bodenschutz und Gewässerschutz: Die Vorgaben der BBodSchV und des WHG sind strikt einzuhalten.

 Umgang mit Gefahrstoffen: Beim Einsatz von Schmierstoffen, Korrosionsschutzmit- teln oder Reinigungschemikalien im Schachtbauwerk ist sicherzustellen, dass keine Stoffe in die Vorflut (Neugraben) oder den Untergrund gelangen.

 Auffangwannen und geeignete Bindemittel sind durch den Auftragnehmer des BA 3 auf der Baustelle vorzuhalten.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 11 von 51

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– Siehe auch Pkt. 0.1.12 und Pkt. 0.1.13 –

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Abfallentsorgung: Der Auftragnehmer des BA 3 hat geeignete Behälter (z. B. abschließbare Absetzcontainer) für seine spezifischen Abfälle (Kabelreste, Metallverschnitt, Paletten, Verpackungen) vorzuhal- ten.

 Standorte: Aufgrund der Beengtheit (siehe Pkt. 0.1.8) sind die Standorte für Entsor- gungsbehälter zwingend mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen, um den Auftragnehmer der baulichen Sanierung (BA 2) nicht zu behindern.

 Sicherung: Behälter sind gegen Fremdeinwurf zu sichern.

Abwässer und Sanitär:

 Sanitär: Die Vorhaltung einer mobilen Toilettenkabine inkl. Entsorgung obliegt dem Auftragnehmer.

 Prozessabwässer: Abwässer aus Montageprozessen (z. B. Spülwasser nach Rohr- leitungsreinigung, Reste von Korrosionsschutz- oder Reinigungsmitteln) dürfen nicht ungefiltert in das System eingeleitet werden. Sie sind in geeigneten Behältern aufzu- fangen und fachgerecht zu entsorgen.

 Schachtwasser: Da der BA 3 im außer Betrieb gesetzten Schacht arbeitet, ist anfal- lendes Niederschlagswasser oder Restabwasser über die vom BA 2 betriebene Vor- flutsicherung abzuleiten. Sollten für die Inbetriebnahme der Pumpen größere Wasser- mengen (z. B. für Füllproben) benötigt werden, ist die Einleitung vorab mit dem Ka- nalnetzbetreiber abzustimmen.

– Siehe auch Pkt. 0.2.14 –

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Für den Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz und Gewässer- schutz gelten die entsprechenden Gesetze und Richtlinien in ihrer neuesten Fassung.

Naturdenkmale (Säulenpappeln): Die Säulenpappeln am Neugraben und entlang des Studernheimer Weges sind als Natur- denkmal gemäß § 28 BNatSchG geschützt.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 12 von 51

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 Schutzmaßnahmen: Der Auftragnehmer des BA 3 hat bei der Aufstellung von Hebe- zeugen (z. B. Autokran für den Pumpentausch) und beim Rangieren von Lieferfahr- zeugen sicherzustellen, dass keine Äste beschädigt werden und kein Befahren der Wurzelbereiche außerhalb der befestigten Flächen erfolgt.

 Haftung: Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an den geschützten Bäumen, die durch seine Arbeitstechniken oder den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ent- stehen.

Baulärm: Die AVV Baulärm ist strikt zu beachten. Da die Umgebung durch Wohnbebauung geprägt ist, gelten folgende Immissionsrichtwerte:

 Tagsüber (07:00 bis 20:00 Uhr): 55 dB (A)

 Nachts (20:00 bis 07:00 Uhr): 40 dB (A) (Arbeiten in diesem Zeitraum sind nur in be- gründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung zulässig).

 Montagearbeiten: Lärmintensive Arbeiten (z. B. Kernbohrungen, Stemmarbeiten für Rohrhalterungen) sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Eingesetzte Aggre- gate und Kompressoren müssen dem Stand der Lärmbekämpfungstechnik entspre- chen.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Vor Beginn der Montagearbeiten wird gemeinsam mit dem Auftraggeber und/oder der örtli- chen Bauüberwachung des Auftraggebers ein Bestandsprotokoll erstellt. Da der BA 3 zeitlich nach oder parallel zur baulichen Sanierung (BA 2) erfolgt, ist insbesondere der Zustand der frisch sanierten Betonoberflächen, Beschichtungen und neuen Einbauteile zu dokumentieren.

Schutz von Bauteilen und Bauwerken:

 Der Auftragnehmer des BA 3 hat die bereits sanierten Bauteile (z. B. Schachtwände, Beschichtungen, neue Bodenbeläge im Betriebsgebäude) während der Montage der schweren Maschinentechnik und Elektroschränke wirksam gegen mechanische Be- schädigungen, Verschmutzung und Schweißperlen zu schützen.

 Schäden an der Bausubstanz, die durch die Einbringung oder Montage der Anlagen- technik entstehen, sind vom Auftragnehmer des BA 3 auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben.

Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen:

 Angrenzende Grünflächen und die als Naturdenkmal geschützten Säulenpappeln (siehe Pkt. 0.1.13) dürfen nicht als Lager- oder Stellfläche genutzt werden.

 Sollte für den Einsatz eines Mobilkrans (Pumpentausch) ein Befahren von Randberei- chen unvermeidbar sein, ist die Fläche mit Lastverteilungsplatten (z. B. Stahlplatten) zu schützen.

Druckdatum: 16.03.2026 Seite 13 von 51

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 Erdarbeiten oder Wurzelabträge sind im BA 3 nicht vorgesehen; sollten diese in Aus- nahmefällen notwendig werden, gelten die strengen Vorgaben der DIN 18920 und des Merkblatts DWA-M 162.

Schutz von Verkehrsflächen:

 Öffentliche Verkehrsflächen sind bei Nutzung als Stellfläche (z. B. für Liefer-LKW oder Kran) eigenverantwortlich zu schützen.

 Ein Befahren mit Kettenfahrzeugen ohne Polster ist untersagt. Die Reinigung und Verkehrssicherung der genutzten Flächen obliegen dem Auftragnehmer des BA 3.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs

Der Auftragnehmer des BA 3 hat alle für die Sicherheit seiner Arbeiten und des fließenden Verkehrs erforderlichen Maßnahmen gemäß StVO, RSA 21 und ZTV-SA zu treffen.

Zusammenwirken mit BA 2:

 Die grundlegende Verkehrssicherung (z. B. halbseitige Sperrung mit Lichtsignalan- lage im „Studernheimer Weg“) wird im Rahmen der baulichen Sanierung (BA 2) ein- gerichtet und vorgehalten.

 Dem Auftragnehmer des BA 3 wird das Arbeiten innerhalb dieser gesicherten Ver- kehrsführung ermöglicht. Er hat seine Tätigkeiten und Anlieferungen eng mit dem Auf- tragnehmer des BA 2 und mit dem Auftraggeber oder örtlichen der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen.

Eigene Sicherungspflichten des BA 3:

 Sonder- und Schwertransporte: Erforderliche Schwertransporte (z. B. Anlieferung der Pumpen/Schaltschränke) sowie temporäre Sperrungen für Kranstellungen, die über die bestehende Absicherung des BA 2 hinausgehen, sind vom Auftragnehmer des BA 3 eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden (Stadtverwaltung Fran- kenthal) abzustimmen und zu beantragen.

 Haltverbote: Das Aufstellen von temporären Haltverboten für Lieferzonen des BA 3 obliegt dem Auftragnehmer und ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

 Verkehrssicherungspersonal: Sofern für das Rangieren von Großfahrzeugen im en- gen Baufeld Einweiser erforderlich sind, sind diese durch den BA 3 zu stellen.

Sauberhaltung: Zufahrtswege sind während der Montagezeit sauber zu halten. Durch die Tätigkeit des BA 3 (z. B. Hydraulikölverlust bei Kranen, Verpackungsreste) verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Reinigungsleistungen gelten mit der Baustelleneinrichtung als abgegolten.

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0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versor- gungsleitungen.

In der unmittelbaren Umgebung des Pumpwerks befinden sich diverse Versorgungsleitungen (Abwasser, Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation).

 Relevanz: Da der BA 3 im Bestand montiert, sind diese Leitungen vor allem bei der Herstellung neuer Wanddurchbrüche oder der Installation von Außenschaltschränken zu beachten.

 Erkundungspflicht: Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn von Montagearbeiten, die das Bauwerk verlassen oder die Bodenplatte durchdringen, über die genaue Lage dieser Leitungen zu informieren.

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Zusätzliche Hindernisse über die in Pkt. 0.1.16 genannten Leitungen hinaus sind im Schacht- und Betriebsgebäude nicht bekannt.

 Bestehende Einbauten: Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass im Be- stand mit alten Rohrhalterungen, Kabelschellen oder Fundamentresten zu rechnen ist, die ggf. für die Neumontage im Weg stehen.

 Dokumentation: Die genaue Lage neuer Durchdringungen ist eigenverantwortlich zu prüfen und mit der Bauüberwachung abzustimmen, um Kollisionen mit verdeckt liegenden Leitungen zu vermeiden.

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkun- dungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden.

Für das Gelände liegt eine Luftbildauswertung (2024) sowie eine Kampfmittelfreimessung (2025) vor, die eine Freigabe bis 3 m unter GOK bescheinigt.

 Besonderheit BA 3: Da keine nennenswerten Erdarbeiten vorgesehen sind, ist das Risiko eines Kampfmittelfundes für den BA 3 als sehr gering einzustufen.

 Verhalten bei Fund: Sollten wider Erwarten bei kleinteiligen Eingriffen (z. B. Funda- mente für Außenschränke) verdächtige Gegenstände gefunden werden, gilt ein so- fortiger Arbeitsstopp und die Informationspflicht an den Auftraggeber sowie die Poli- zei.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.

Ob für die Baustelle ein Koordinator (SiGeKo) durch den Auftraggeber bestellt wird, wird dem Auftragnehmer des BA 3 rechtzeitig mitgeteilt. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer ge- mäß BaustellV und ArbSchG alle Vorkehrungen zum Schutz seiner Mitarbeiter und Nachun- ternehmer zu treffen.

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Spezifische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im BA 3:

 Absturzsicherung: Sicherung der offenen Montageöffnungen (1.000 x 1.200 mm) sowie der Schachteinstiege während der Einbringung der Pumpen und Rohrleitungen.

 Lastentransport: Sicherung beim vertikalen Transport der Maschinentechnik in den 5 m tiefen Schacht (Einsatz geprüfter Anschlagmittel und Hebezeuge).

 Arbeiten in engen Räumen: Sicherstellung der Rettungskette und Einhaltung der DGUV Regel 103-003 (Gefahr durch Gase/H2S, siehe auch Pkt. 0.1.2).

 Elektrische Gefährdung: Sicherung beim Anschluss der neuen Leistungsschränke und bei Arbeiten an aktiven Betriebsmitteln.

 Schnittstelle zu BA 2: Vorhandene Schutzgeländer oder Abdeckungen, die für die Montage des BA 3 vorübergehend entfernt werden müssen, sind unmittelbar nach Abschluss der Tätigkeit wieder ordnungsgemäß herzustellen. Während der Arbeiten sind die Gefahrenstellen durch den BA 3 eigenverantwortlich abzusichern.

Kalkulationshinweis: Die Aufwendungen für die Teilnahme an Sicherheitsbegehungen, die Einweisung des Perso- nals sowie die Überwachung der Baustellensicherheit sind in die Einheitspreise einzukalkulie- ren. Kosten durch mangelhafte Sicherungsmaßnahmen (z. B. Baustopp durch SiGeKo) trägt der Verursacher.

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der an- deren Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, We- gen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Die besonderen Anordnungen und Schutzmaßnahmen beim Arbeiten in der Nähe von Kabeln oder Ver- und Entsorgungsleitungen sind bei den zuständigen Trägern (insb. Stadtwerke Fran- kenthal) zu erfragen und einzuhalten.

 Netzanschluss und Inbetriebnahme: Der Auftragnehmer des BA 3 hat die Arbeiten am elektrischen Hausanschluss und die Einbindung in das Fernwirknetz in enger Ab- stimmung mit den Stadtwerken Frankenthal und dem Auftraggeber durchzuführen. Die DGUV Vorschrift 3 ist hierbei zwingend einzuhalten.

 Schadenmeldung: Bei Beschädigung einer Leitung ist der Versorgungsnetzbetreiber sowie der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Gefahrenbereich ist durch den Auftragnehmer des BA 3 sofort zu sichern.

 Regelwerke: Neben den Schutzanweisungen der Versorger sind das Arbeitsblatt DVGW GW 315 sowie die ASR A5.2 zum Schutz vor Gefahren durch den fließenden Verkehr (Studernheimer Weg) zu beachten.

 Warnkleidung: Gemäß DGUV Information 212-016 ist im gesamten Baustellenbe- reich (einschließlich der Zufahrten über die Stahlplattenumfahrung) geeignete Warn- kleidung zu tragen.

 Fremdeigentum: Das Betreten oder Nutzen angrenzender landwirtschaftlicher Flä- chen außerhalb der in Pkt. 0.1.5 definierten Wege ist nur nach vorheriger Absprache mit den jeweiligen Eigentümern gestattet.

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0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Da der BA 3 primär innerhalb des bestehenden Bauwerks stattfindet, sind keine großflächigen Bodenbewegungen vorgesehen. Dennoch sind folgende Vorgaben zur Entsorgung und Schadstoffbehandlung zwingend einzuhalten:

Allgemeine Entsorgungspflicht: Der Auftraggeber bleibt Abfallerzeuger; der Auftragnehmer des BA 3 wird Abfallbesitzer und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen, getrennten Erfassung und Entsorgung aller im Zuge der De- und Montage anfallenden Stoffe (z. B. Altmetalle, Kabelreste, Verpackungen).

 Dokumentation: Der Auftragnehmer hat die Entsorgungswege spätestens 14 Kalen- dertage vor Arbeitsbeginn nachzuweisen (Annahmeerklärung des Entsorgers).  Gewerbeabfallverordnung: Die Dokumentationspflichten gemäß GewAbfV gehen auf den Auftragnehmer über.

Spezifische Abfallschlüssel für BA 3 (Beispiele):

Eisen und Stahl (alte Rohrleitungen/Pumpen): AVV 17 04 05

Kabel (Altverkabelung): AVV 17 04 11

Kunststoffe (Verpackungen/Rohre): AVV 17 02 03

Baumischabfälle: AVV 17 09 04

Gefährliche Abfälle (Bestand): Beim Rückbau der Altanlage ist auf potenziell gefährliche Abfälle zu achten:

 Öle/Fette: Gebrauchte Schmierstoffe oder ölhaltige Betriebsmittel aus Altpumpen sind als gefährlicher Abfall (AVV 13 02 05*) einzustufen und über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zu entsorgen.

 Andienungspflicht: Gefährliche Abfälle sind in Rheinland-Pfalz der SAM (Sonderab- fall-Management-Gesellschaft) anzudienen. Die anfallenden Gebühren sind einzukal- kulieren.

Auffälligkeiten: Sollten im Zuge der Arbeiten (z. B. beim Öffnen alter Durchbrüche) unerwartete Schadstoffe (z. B. Asbestverdacht bei alten Dichtungen oder teerhaltige Anstriche) entdeckt werden, ist der Auftraggeber oder die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers sofort zu informieren.

– Siehe Pkt. 0.2.5 –

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0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Zusätzlich zu den im Vorfeld durchgeführten Baumfällungen werden vor Beginn der Montage- leistungen des BA 3 folgende wesentliche Vorarbeiten im Rahmen der baulichen Sanierung und des Neubaus (BA 2) abgeschlossen sein:

 Bauwerkshülle: Das neue Stahlbeton-Fertigteilgebäude zur Einhausung der Schalt- anlage ist inklusive der Außentür fertiggestellt.

 Schachtbauwerk: Der bestehende Pumpenschacht wurde entkernt, aufbetoniert und mit einer neuen Abdeckplatte versehen. Ein neuer PE-Schacht (DN 1800) wurde als Inliner eingebaut und für die Aufnahme der Maschinentechnik vorbereitet.

 Vorflutsicherung: Das provisorische Überpumpen des anfallenden Abwasses ist durch den Auftragnehmer des BA 2 eingerichtet und in Betrieb genommen, sodass der Hauptschacht für die Montagen des BA 3 außer Betrieb gesetzt und gereinigt zur Verfügung steht.

 Leitungsbau: Die Zulauf- und Druckleitungen außerhalb der Bauwerke sowie der neue Schieberschacht (DN 1200) wurden durch den BA 2 hergestellt. Die Rohrlei- tungsenden sind bis in die Bauwerke geführt.

 Infrastruktur: Die Sanitär-Basisinstallation (Trinkwasser/Abwasser) im Fertigteilge- bäude ist als Aufputz-Installation durch den BA 2 vorinstalliert.

 Gelände: Die Pflasterarbeiten und die Zaunanlage sind weitestgehend fertiggestellt; die Zufahrtstrompete für Anlieferungen ist nutzbar.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.

Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die maschinen- und elektrotechnische Erneuerung (BA 3) in enger zeitlicher und räumlicher Abhängigkeit zur baulichen Sanierung (BA 2) sowie zu Arbeiten der Stadtwerke Frankenthal steht.

 Zusammenwirken mit BA 2: Die Montage der Pumpen- und Elektrotechnik erfolgt in die durch den BA 2 neu hergestellten Bauwerke (PE-Inlinerschacht DN 1800 und Be- ton-Fertigteilgebäude). Der Auftragnehmer des BA 3 hat kein Recht zur alleinigen Be- legung der Montageflächen. Er hat seine Einbringungs- und Montagevorgänge (insb. Kraneinsätze) zwingend mit dem Auftragnehmer des BA 2 abzustimmen.

 Koordination: Zur Abstimmung der Gewerke und zur Sicherung der Terminkette fin- den wöchentliche Baubesprechungen mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern statt. Die Teilnahme ist für den Auftragnehmer des BA 3 verpflichtend.

 Schnittstelle Stadtwerke Frankenthal: Die Koordination zur Herstellung des elektri- schen Netzanschlusses (Energieversorgung) im neuen Fertigteilgebäude ist durch den Auftragnehmer des BA 3 mit den Stadtwerken abzustimmen.

 Schnittstelle Eigen- und Wirtschaftsbetrieb der Stadt Frankenthal (EWF): Die Einbindung der neuen Automatisierungstechnik (SPS) in das bestehende Fernwirk- netz des EWF sowie die Abstimmung der Datenpunkte für das Prozessleitsystem ist durch den Auftragnehmer des BA 3 in enger Zusammenarbeit mit der Fachabteilung des Auftraggebers und der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers durchzufüh- ren.

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 Bauablaufplanung: Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen detaillierten Bauablauf- und Montageplan zu erstellen, der die Abhängigkeiten zu den Vorleistun- gen des BA 2 berücksichtigt. Der Montagebeginn erfolgt unmittelbar nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, sobald die baulichen Voraussetzungen (siehe Pkt. 0.1.22) gegeben sind.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Allgemeines: Die Ausführung ist mit dem Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) der Stadt Fran- kenthal (Pfalz) und mit der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers zu koordinieren. Die zeitliche Koordination ist Aufgabe des Auftragnehmers. Ein detaillierter Bauzeitenplan ist 14 Kalendertage nach Auftragserteilung vorzulegen. Dieser muss insbesondere die Bestell- und Lieferzeiten der maschinen- und elektrotechnischen Hauptkomponenten (Pumpen, Armatu- ren, Schaltschränke) sowie die Montage- und Inbetriebsetzungsphasen ausweisen.

Bauleitung und Bautagesberichte: Der Auftragnehmer benennt schriftlich seine verantwortlichen Vertreter (Projektleiter/Ober- monteur). Ein Wechsel dieser Personen bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Wö- chentlich sind Bautagesberichte vorzulegen, die neben den Standardangaben (Wetter, Per- sonal, Stunden) auch den Fortschritt der Werkstattplanung sowie den Status der Materiallie- ferungen enthalten. Bauunfälle sind unverzüglich zu melden.

Technische Aufmaße und Vorabnahmen: Sollten Komponenten verbaut werden, die im Endzustand nicht mehr oder nur schwer zugäng- lich sind (z. B. Fundamenterder im neuen Gebäude, Einbauteile im PE-Schacht-Boden), ist zwingend vor dem nächsten Arbeitsschritt ein gemeinsames Aufmaß und eine technische Teil- abnahme mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers durch- zuführen.

Bauablauf und Abhängigkeiten: Die Leistungen sind innerhalb der vertraglichen Bauzeit ohne Unterbrechung auszuführen.

 Abhängigkeit von BA 2: Der Montagebeginn des BA 3 ist zwingend mit dem Fort- schritt der baulichen Sanierung (BA 2) zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat seine Montageplanung so flexibel zu gestalten, dass er unmittelbar nach Baufreigabe der baulichen Anlagen (siehe Pkt. 0.1.22) beginnen kann.

 Koordination: Die Bauabwicklung ist so zu gestalten, dass Behinderungen anderer Gewerke (BA 2 / Stadtwerke) ausgeschlossen sind. Verzögerungen durch mangelnde Abstimmung begründen keine Mehrvergütung.

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Arbeitszeiten: Die Regelarbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Baustelle ist mit ausreichend Fachpersonal zu besetzen. Nachtarbeiten oder Arbeiten an Wochenenden (z. B. für finale Umschaltvorgänge/Inbetriebnahme) sind rechtzeitig schriftlich beim Auftragge- ber zu beantragen.

– Siehe auch Kapitel 4 –

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen, oder bei außerge- wöhnlichen äußeren Einflüssen.

Räumliche Beengung im Schacht und Gebäude Die Montage der Maschinentechnik erfolgt im neuen PE-Inlinerschacht (DN 1800) sowie im neuen Fertigteilgebäude.

 Montagebedingungen: Der Auftragnehmer hat die räumliche Beengung bei der In- stallation der Rohrleitungen, Pumpenführungen und Schaltschränke zu berücksichti- gen.

 Hebezeuge: Aufgrund der geringen Deckenhöhen im Gebäude und der tiefen Schachtlage (5 m) sind kompakte Montagegeräte und Hebezeuge einzusetzen. Mehr- aufwendungen durch erschwerte Einbringung sind in die Einheitspreise einzukalkulie- ren.

Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen: Die Zugänglichkeit zur Baustelle ist eigenverantwortlich zu prüfen. Behinderungen durch den parallel tätigen BA 2 oder durch Lieferverkehr sind im Bauablauf einzukalkulieren. Die Siche- rung des Verkehrs (z. B. Einweiser bei Kranstellung) obliegt dem Auftragnehmer (siehe Pkt. 0.1.15).

Aufrechterhaltung der Vorflut (Schnittstelle): Die Vorflutsicherung wird durch den BA 2 betrieben.

 Erschwernis: Der Auftragnehmer des BA 3 muss seine Arbeiten (z. B. den Anschluss der neuen Druckleitungen) so takten, dass die bauseits gestellte Interimsentwässerung nicht behindert wird.

 Umschaltvorgänge: Kurzzeitige Unterbrechungen der Vorflut für finale Einbindungen sind mindestens 10 Werktage im Voraus mit dem Auftraggeber und dem BA 2 abzu- stimmen.

Anwohnerinformation: Sollten durch die Arbeiten des BA 3 (z. B. Nachtarbeiten bei der Inbetriebnahme oder kurz- zeitige Versperrung von Zufahrten durch Kräne) Anwohner beeinträchtigt werden, ist dies nach Freigabe durch den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

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Vermeidung von Schäden im Bestand: Besondere Vorsicht gilt beim Arbeiten im neuen PE-Inliner. Beschädigungen der Schachtwan- dung durch Schweißarbeiten oder mechanische Einwirkung sind durch geeignete Schutzmaß- nahmen (z. B. Schweißmatten) auszuschließen.

– Siehe auch Pkt. 0.1.2 und Pkt. 0.2.1 –

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

– keine –

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.

Der Auftragnehmer des BA 3 hat sicherzustellen, dass durch seine Montagetätigkeiten keine Gefährdungen für Mitarbeiter des BA 2 oder des Auftraggebers entstehen.

 Sicherung von Montageöffnungen: Werden Schachtabdeckungen oder Montageöff- nungen für die Einbringung von Pumpen und Rohrleitungen durch den BA 3 geöffnet, sind diese für die Dauer der Arbeiten lückenlos gegen Absturz zu sichern (z. B. durch Absperrketten, Geländer oder trittsichere provisorische Abdeckungen). Nach Beendi- gung der täglichen Montagearbeit sind die Öffnungen wieder sicher zu verschließen.

 Schweiß- und Schleifarbeiten: Bei Heißarbeiten im Schacht (Edelstahl-Rohrleitungs- bau) ist auf Funkenflug und Rauchentwicklung zu achten. Mitarbeiter anderer Unter- nehmen im Wirkungsbereich sind vorab zu warnen; Brandschutzmatten zum Schutz des neuen PE-Inliners (BA 2) sind einzusetzen.

 Elektrische Sicherheit: Bei der Inbetriebnahme der Schaltschränke und Pumpen ist sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen (z. B. Mitarbeiter des BA 2) Zugang zu unter Spannung stehenden Bauteilen haben.

 Nachunternehmer: Der Auftragnehmer ist für die Einweisung und Einhaltung der UVV- Vorgaben durch seine Nachunternehmer eigenverantwortlich.

 Meldepflicht: Sollten zusätzliche, gewerbeübergreifende Schutzmaßnahmen notwen- dig werden, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauüberwachung mitzuteilen.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Arbeiten in und an abwassertechnischen Anlagen bestehen Gefährdungen durch Krank- heitserreger (Biostoffe), Faulgase (H2S), chemische Substanzen und Sauerstoffmangel.

 Arbeitssicherheit im Bestand: Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich Maßnah- men gemäß DGUV Regel 103-003 (Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwas- sertechnischen Anlagen) zu treffen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Gaswarngeräten, Belüftungsgeräten und Rettungsausrüstung (Dreibock/Höhensiche- rungsgerät).

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 Anomalien: Sollten bei kleinteiligen Eingriffen (z. B. Kernbohrungen oder Fundament- arbeiten) unvorhergesehene Kontaminationen oder Geruchsauffälligkeiten festgestellt werden, ist die Bauüberwachung sofort zu informieren.

 Hygiene: Die Vorgaben der Biostoffverordnung und der TRBA 220 (Sicherheit und Ge- sundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Abwasseranlagen) sind strikt einzuhalten. Entsprechende Hautschutz- und Hygienemaßnahmen sind durch den Auf- tragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren.

 Regelwerke: Es gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die BaustellV sowie er- gänzend die TRGS 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Berei- chen), falls im Zuge der Sanierung belastete Altbeschichtungen oder Bauteile bearbei- tet werden müssen.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtun- gen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.

Zum Einrichten und Räumen der Baustelle im Rahmen des BA 3 gehören:

 Lager- und Arbeitsflächen: Das Anlegen notwendiger Flächen für die Montage der Maschinentechnik und die Bereitstellung der Schaltschränke. Aufgrund der Beengtheit (siehe Pkt. 0.1.8) ist die Nutzung von Flächen außerhalb des Pumpwerksgeländes ei- genverantwortlich durch den Auftragnehmer zu organisieren.

 Zufahrten: Nutzung der vorhandenen Straßen. Zusätzliche Wege sind nur nach Ab- stimmung mit dem Auftraggeber und dem BA 2 zulässig. Schäden an genutzten Wegen sind im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

 Hebezeuge: Das Beschaffen und Vorhalten aller für die Einbringung der Pumpen und Schaltschränke erforderlichen Hebezeuge (z. B. Mobilkrane, Kettenzüge, Lastaufnah- memittel).

 Versorgung: Eigenständiges Beschaffen notwendiger Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom (siehe Pkt. 0.1.7).

 Sanitär: Ableiten von Abwasser bzw. das Aufstellen und Entsorgen eines Baustellen- WC.

 Beleuchtung: Das ausreichende Beleuchten der Arbeitsstellen. Im neuen PE-Schacht ist eine Beleuchtungsstärke von ≥ 50 lx, im neuen Fertigteilgebäude (Schaltraum) zur Montage der Elektrotechnik von ≥ 200 lx sicherzustellen.

 Entsorgung: Aufstellen von Behältern für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (Metallschrott, Kabelreste) und Abfällen (Verpackungen). Das Baugelände ist von eige- nen Abfällen des Auftragnehmers ständig sauber zu halten.

 Schutzmaßnahmen: Die Baustelleneinrichtung muss so gewählt werden, dass die be- reits sanierten Oberflächen des BA 2 (z. B. PE-Inliner, Gebäudeanstrich etc.) nicht be- schädigt werden.

– Siehe auch Pkt. 0.1.11 und Pkt. 0.1.12 –

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0.2.7 Besondere Anordnungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer keine Arbeitsgerüste oder Montageplattformen zur Verfügung.

 Montagehilfen: Alle für die Installation der Maschinentechnik (z. B. Rohrleitungen, Ar- maturen, Kabelpritschen) im Schacht oder im Gebäude erforderlichen Gerüste, Leitern oder Montageplattformen sind vom Auftragnehmer des BA 3 zu stellen.

 Kalkulation: Sofern der Montageort nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des Gerüsts liegt, sind die Kosten in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren, es sei denn, das Leistungsverzeichnis enthält gesonderte Positionen (z. B. für Spezialgerüste im Schachtgrund).

 Schutz des Schachtes: Da der Schacht im BA 2 mit einem neuen PE-Inliner versehen wurde, müssen alle eingesetzten Gerüste und Leitern mit geeigneten Schutzfüßen/Un- terlagen versehen werden, um die PE-Oberfläche vor mechanischen Beschädigungen und Punktlasten zu schützen.

 Sicherheit: Die Gerüste sind jederzeit verkehrssicher zu halten. Die Benutzung durch den Auftraggeber oder die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers für Kontrollen und Abnahmen ist jederzeit gestattet.

 Freigabe: Die korrekte Montage ist durch einen sichtbaren Gerüstfreigabeschein am Gerüst zu kennzeichnen.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Die Bereitstellung von Hebezeugen, Aufzügen, Aufenthalts- und Lagerräumen sowie sonsti- gen Einrichtungen durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind vom Auftragnehmer des BA 3 vollumfänglich einzukalkulieren.

 Abstimmung mit BA 2: Eine Mitbenutzung von Hebezeugen (z. B. Mobilkranen), Ge- rüsten oder Lagereinrichtungen des Auftragnehmers der baulichen Sanierung (BA 2) ist grundsätzlich nicht Teil dieser Ausschreibung.

 Eigenverantwortliche Regelung: Sollte der Auftragnehmer des BA 3 Einrichtungen des BA 2 mitnutzen wollen, sind alle damit verbundenen Absprachen und Kosten (z. B. Standzeiten, Mietanteile) direkt und eigenverantwortlich zwischen den beteiligten Fir- men zu regeln. Ein Anspruch auf Mitbenutzung besteht nicht.

 Haftung: Bei Mitbenutzung fremder Einrichtungen haftet der Auftragnehmer des BA 3 für alle daraus resultierenden Schäden oder Verzögerungen.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auf- tragnehmer seine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrich- tungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

– nicht relevant –

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0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen.

 Technische Komponenten: Für die funktionalen Kernkomponenten der maschinen- und elektrotechnischen Erneuerung (z. B. Abwasserpumpen, Rohrleitungen, Armatu- ren, Schaltschränke und Kabel) ist die Verwendung von Recycling-Stoffen ausge- schlossen, sofern dies nicht explizit in der technischen Spezifikation (Kapitel 3) zuge- lassen ist.

 Schutz- und Hilfsstoffe: Bei Maßnahmen zum Schutz der bereits sanierten Bauteile des BA 2 oder zum Schutz der neu gelieferten Schaltschränke während der Bauphase (z. B. Abdeckvliese, Schutzfolien, Unterlagen) sind bevorzugt Produkte aus Recycling- material (z. B. PE-Regenerat, Alttextilien) zu verwenden.

 Anzeigepflicht: Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz von Recycling-Stoffen über den Bereich der Schutzmaßnahmen hinaus, ist dies vorab schriftlich beim Auftrag- geber anzuzeigen. Entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Produktbe- schreibungen sind vorzulegen. Eine Freigabe durch den Auftraggeber ist zwingend er- forderlich.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.

Stoffe und Bauteile müssen den aktuellen DIN-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen VDE-Richtlinien, Brandschutzanforderungen und DGUV- Vorschriften entsprechen.

 Kennzeichnung und Nachweise: Alle verwendeten Produkte (insbesondere Pumpen, Armaturen, Schaltschränke und Kabel) müssen über die erforderlichen CE- Kennzeichnungen und Verwendungsnachweise verfügen. Diese Dokumente sind dem Auftraggeber oder dessen Vertreter vor dem Einbau unaufgefordert zu übergeben.

 Werkstoffnachweise: Für alle medienberührten Metallbauteile im Schacht (Rohre, Halterungen, Schrauben) sind Werkstoffzeugnisse (z. B. nach DIN EN 10204 - 3.1) vor- zulegen, um die geforderte Korrosionsbeständigkeit (z. B. Edelstahl 1.4404) nachzu- weisen.

 Nicht genormte Stoffe: Die Verwendung von nicht genormten oder nicht bauaufsicht- lich zugelassenen Stoffen und Bauteilen ist unzulässig.

 Alternative Produkte: Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz von alternativen Produkten zu den im Leistungsverzeichnis genannten Leitfabrikaten, ist die Gleichwer- tigkeit hinsichtlich Funktion, Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit vorab schriftlich nachzuweisen. Die Freigabe erfolgt durch den Auftraggeber.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bau- teile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

Allgemeine Anforderungen: Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene, umweltschonende und emissionsarme Baustoffe zu- lässig. Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen sind auf Anweisung der Bau- überwachung unaufgefordert zu übergeben.

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Maschinen- und Rohrleitungstechnik (Abwasser):

 Korrosionsschutz: Da die Bauteile ständig aggressiven Abwassergasen (H2S) und Feuchtigkeit ausgesetzt sind, müssen alle metallischen Einbauteile im Schacht (Rohre, Halterungen, Schrauben, Pumpenketten) aus Edelstahl (mindestens Werkstoff-Nr. 1.4404 / X2CrNiMo17-12-2) ausgeführt sein.

 Beschichtungen: Die Pumpen und Armaturen müssen über einen hochwertigen, ab- wasserresistenten Korrosionsschutz (z. B. Epoxidharzbeschichtung) verfügen.

 Dichtungen: Alle Dichtungen müssen beständig gegen häusliches und gewerbliches Abwasser sowie silikonfrei sein.

Sanitärtechnik (Trinkwasser):

 Hygiene: Für die im Gebäude installierten Trinkwasserleitungen und Armaturen (Aus- gussbecken) sind die DIN 2000, die DVGW-Richtlinien und die aktuellen KTW- Empfehlungen zwingend zu beachten. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die für den Kontakt mit Trinkwasser zertifiziert sind.

Elektrotechnik:

 Halogenfreiheit: Kabel und Leitungen im Gebäude sollten nach Möglichkeit halogen- frei und flammwidrig ausgeführt sein, um im Brandfall die Rauchentwicklung zu mini- mieren.

 Schutzart: Die Schaltschränke und Vor-Ort-Bedienstellen müssen die im Leistungsver- zeichnis geforderte Schutzart (z. B. IP 54 oder IP 68) dauerhaft erfüllen.

Überprüfung vor Montage:

 Höhenkontrolle: Vor Montagebeginn der Rohrleitungen im Schacht ist die vorhandene Höhenlage der vom BA 2 vorinstallierten Anschlüsse (Zulauf/Druckleitung) einzumes- sen. Bei Unstimmigkeiten zur Planung ist der Auftraggeber oder die örtliche Bauüber- wachung des Auftraggebers vor dem Einbau der eigenen Passstücke zu informieren.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Qualifikation des Unternehmens und des Personals:

 Schweißtechnik: Der Auftragnehmer (oder der beauftragte Nachunternehmer) muss ein zertifizierter Schweißfachbetrieb nach DIN EN 1090-1 (mind. Ausführungsklasse EXC2) sein. Die Qualifikation ist durch entsprechende Zulassungen nachzuweisen.

 Personalqualifikation: Die ausführenden Schweißer müssen über eine gültige Prü- fung nach DIN EN ISO 9606-1 verfügen. Die Zeugnisse sind vor Beginn der Schweiß- arbeiten dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers vor- zulegen.  Elektrotechnik: Arbeiten an der Elektro- und Fernwirktechnik dürfen nur von Elektro- fachkräften ausgeführt werden. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Ver- teilungsnetzbetreibers (VNB) ist auf Verlangen nachzuweisen.

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Prüfungen der Maschinentechnik und Rohrleitungen:

 Schweißnähte: Die Schweißnähte an den Edelstahlrohrleitungen sind gemäß DIN EN ISO 17635 zerstörungsfrei zu prüfen (z. B. Farbeindringverfahren). Die Prüfbe- richte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und dem Auftraggeber oder der örtli- chen Bauüberwachung des Auftraggebers zu übergeben.

 Dichtheitsprüfung: Die neu installierten Rohrleitungen und Armaturen sind im Beisein des Auftraggebers und/oder der örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers einer Druck- und Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

 Werksprüfprotokolle (FAT): Für die Abwasserpumpen und die Schaltschränke sind vor Auslieferung Werksprüfprotokolle des Herstellers vorzulegen.

Prüfungen der Elektrotechnik:

 VDE-Prüfung: Nach Fertigstellung der Installation ist eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100 durchzuführen. Die entsprechenden Prüfprotokolle sind Voraussetzung für die Inbetriebnahme.

 Funktionstest: Die gesamte Automatisierungstechnik ist einem vollständigen E/A- Check (Eingangs-/Ausgangstest) zu unterziehen.

Stoffe und Bauteile:

 Werkstoffnachweise: Für alle Edelstahlbauteile sind Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN 10204 vorzulegen, bevor der Einbau erfolgt.

 Fabrikatsangaben: Werden im Angebot keine Hersteller/Fabrikate eingetragen, wird das im Leistungsverzeichnis genannte Leitfabrikat Vertragsbestandteil.

Eigenüberwachung: Der Auftragnehmer ist zur lückenlosen Eigenüberwachung verpflichtet. Der Auftraggeber be- hält sich stichprobenartige Kontrollprüfungen vor. Alle Lieferscheine und Materialnachweise sind unaufgefordert mit den Abschlagsrechnungen vorzulegen.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.

Abgrenzung zum BA 2 (Rückbau): Die groben Abbruch- und Rückbauarbeiten am Bauwerk (z. B. Schachtdeckel, Treppen, Pum- penfundamente) erfolgen durch den BA 2. Stoffe, die im Zuge dieser baulichen Entkernung anfallen, gehen in den Besitz des Auftragnehmers des BA 2 über.

Gewonnene Stoffe im BA 3 (Anlagen- und Elektrotechnik): Sämtliche Stoffe, die im Rahmen der maschinentechnischen und elektrotechnischen Erneue- rung (BA 3) demontiert werden, gehen in den Besitz des Auftragnehmers (BA 3) über, sofern im Leistungsverzeichnis keine Rückgabe an den Auftraggeber gefordert ist. Dies betrifft ins- besondere:

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 Elektrotechnik: Alte Leistungsschränke, Messwertaufnehmer sowie die gesamte Alt- verkabelung (Kupfer/Alu), die für die Neuinstallation weichen muss.

 Maschinentechnik: Etwaige Restbestände an Rohrhalterungen oder Armaturen, die nach der groben Entkernung durch den BA 2 noch im Bauwerk verblieben sind.

Verwertung und Entsorgung:

 Recycling: Der Auftragnehmer hat alle gewonnenen Altmetalle und Kabelreste fachge- recht abzutransportieren und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

 Montageabfälle: Alle durch die Neuinstallation entstehenden Abfälle (Kabelabschnitte, Isolierreste, Verpackungsmaterial der neuen Schaltschränke) sind durch den Auftrag- nehmer des BA 3 eigenverantwortlich und fachgerecht zu entsorgen.

 Gefahrstoffe: Schmierstoffreste aus dem Rückbau oder der Erstbefüllung der neuen Pumpen sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

 Nachweis: Ein lückenloser Nachweis über die fachgerechte Entsorgung (insb. bei ge- fährlichen Abfällen und metallischen Wertstoffen) ist dem Auftraggeber vorzulegen.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsor- genden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsor- gungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

Allgemeine Entsorgungspflicht: Alle im Zuge der maschinen- und elektrotechnischen Erneuerung (BA 3) anfallenden Abfälle und Altmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über. Sie sind gemäß KrWG nach Fraktionen (insb. Metalle, Kabel, Kunststoffe, Bauschutt) zu sortieren und fachgerecht zu ent- sorgen. Die Baustelle im neuen PE-Schacht und im Fertigteilgebäude ist durch den Auftrag- nehmer des BA 3 ständig besenrein zu halten.

Zusammensetzung der Stoffe im BA 3: Es ist mit folgenden Stoffgruppen zu rechnen:

 Metalle: Alte Rohrleitungen, Pumpenteile, Halterungen (Stahl/Guss/Edelstahl).  Elektroschrott: Alte Schaltschränke, Messumformer, Leistungsteile.

 Buntmetalle: Altverkabelung (Kupfer/Alu) aus dem Rückbau der Steuerung.

 Gefährliche Abfälle: Ölhaltige Betriebsmittel aus Altpumpen, ggf. alte Akkumulatoren aus USV-Anlagen.

Nachweise und Dokumentation:

 Entsorgungsnachweise: Für alle Stoffe, die das Gelände verlassen, ist die Entsor- gung oder Wiederverwendung lückenlos zu dokumentieren. Die Nachweise sind dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers spätestens mit den Abschlagsrechnungen digital und schriftlich vorzulegen.

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 Gefährliche Abfälle: Für nachweispflichtige (gefährliche) Abfälle sind Begleit- und Übernahmescheine gemäß Nachweisverordnung (eANV) unaufgefordert einzureichen.

 Kosten: Sämtliche Entsorgungsgebühren, Transportkosten und Aufwendungen für die Nachweisführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Umgang mit Verdachtsfällen: Sollten beim Rückbau der Anlagentechnik Stoffe mit Kontaminationsverdacht (z. B. asbest- haltige Dichtungen oder PCB-haltige Bauteile in Altschränken) entdeckt werden, ist die Bau- überwachung sofort zu informieren. Eine Beprobung darf nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beige- stellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.

– keine –

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Ver- fügung stellt.

Der Auftragnehmer hat sämtliche Materialtransporte selbst zu tätigen und zu organisieren.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Die Ausführung von Leistungen für andere Unternehmer (z. B. für den BA 2) ist, sofern dies nicht zur Erbringung der eigenen, maschinen- und elektrotechnisch geschuldeten Leistung erforderlich ist, nicht vorgesehen.

 Eigenverantwortung: Sofern zwischen dem Auftragnehmer des BA 3 und anderen am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen (z. B. dem Polier des BA 2) Vereinbarungen über die gegenseitige Unterstützung (z. B. Mitnutzung eines Krans oder Hilfe beim Ein- heben von Bauteilen) getroffen werden, erfolgt dies ausschließlich im Innenverhältnis der beteiligten Firmen.

 Ausschluss von Mehrkosten: Solche Abstimmungen dürfen nicht zu Behinderungen der eigenen Vertragserfüllung oder zu Terminverzögerungen führen. Ein Vergütungs- anspruch gegenüber dem Auftraggeber resultiert aus diesen privaten Vereinbarungen zwischen den Unternehmern nicht.

 Haftung: Regelungen zu Haftung und Gewährleistung für solche Leistungen sind ei- genverantwortlich zwischen den Firmen zu klären.

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0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Ge- bäudeautomation.

Der Auftragnehmer des BA 3 hat die vollständige Inbetriebnahme der gelieferten maschinen- und elektrotechnischen Anlagen im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber durchzuführen.

 Zusammenwirken: Da der BA 3 sowohl die Pumpentechnik als auch die Schaltanlagen umfasst, hat der Auftragnehmer die interne Abstimmung der Komponenten (z. B. Fre- quenzumrichter-Parametrierung auf die Pumpenkennlinien) eigenverantwortlich sicher- zustellen.

 Inbetriebnahme und Probebetrieb: Die Inbetriebnahme hat zwingend im Beisein des Betreiberpersonals des Auftraggebers sowie der örtlichen Bauüberwachung des Auf- traggebers zu erfolgen. Die Anlagen sind hierzu vor der endgültigen Abnahme in einem mehrtägigen Probebetrieb unter realen Bedingungen (Mischwasserzufluss) zu testen.

 Fernwirktechnik: Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Datenpunktlisten und technischen Unterlagen (Leistungsdaten, Protokolle etc.) rechtzeitig zur Verfügung stel- len, um die Einbindung in das Fernwirknetz des Auftraggebers zu ermöglichen. Er hat bei der Signalsimulation und dem Datentest mitzuwirken.

 Terminabstimmung: Der Auftraggeber ist mindestens 10 Werktage vor den geplanten Inbetriebsetzungs- oder Umschaltvorgängen zu unterrichten, um die Abstellung des Be- triebspersonals und ggf. die Überwachung der bauseitigen Vorflutsicherung (BA 2) zu koordinieren.

 Dokumentation: Alle beim Einstellen ermittelten Werte (z. B. Stromaufnahmen, Schwingungswerte, eingestellte Schaltpunkte der Niveausteuerung) sind in einem In- betriebnahmeprotokoll zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu übergeben.

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Es findet stets eine förmliche Abnahme nach § 12 VOB/B statt. Eine fiktive Abnahme durch bloße Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.

 Vorgezogene Inbetriebnahme: Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit (Abwasser- entsorgung) kann es erforderlich sein, die neue Maschinentechnik und die Schalt- schränke bereits vor der förmlichen Schlussabnahme in Betrieb zu nehmen.

 Teilabnahmen: Für Anlagenteile, die vor der Schlussabnahme in Betrieb gehen (z. B. nach dem erfolgreichen Probebetrieb der Pumpen), wird dem Auftragnehmer dringend empfohlen, eine technische Teilabnahme schriftlich zu beantragen. Dies gilt insbeson- dere auch für Installationen, die später nicht mehr einsehbar sind (z. B. Rohrleitungs- anschlüsse im Schachtgrund oder verdeckte Kabelführungen).

 Gefahrenübergang: Bei einer Inbetriebnahme vor der Schlussabnahme ohne erfolgte Teilabnahme liegt die Beweispflicht für Schäden aus dem Betrieb beim Auftragnehmer des BA 3.

 Status der Teilabnahme: Teilabnahmen gelten als vorbereitende Maßnahmen zur Schlussabnahme. Sie stellen keine Abnahme in sich geschlossener Teile der Leistung dar. Die Gewährleistungsfrist für die gesamte maschinen- und elektrotechnische Anlage beginnt einheitlich erst mit der Schlussabnahme des BA 3.

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 Öffentlicher Verkehr: Die Freigabe von Verkehrsflächen (z. B. Rückbau der Kranstell- flächen) erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwa- chung des Auftraggebers und dem BA 2.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbesei- tigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktions- fähigkeit hat (vergleiche § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungs- vertrag.

Die Wartung aller im Rahmen des BA 3 gelieferten maschinellen, elektrotechnischen sowie elektronischen Anlagen (insb. Abwasserpumpen, Armaturen, Schaltanlagen und MSR- Technik) verbleibt während der zweijährigen Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B beim Auftragnehmer.

 Leistungsumfang: Die Kosten für die regelmäßige Wartung zur Erhaltung der Sicher- heit und Funktionsfähigkeit sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies umfasst alle vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle (z. B. Ölwechsel bei Pumpen, Prüfung der elektrischen Betriebsmittel).

 Drittvergabe: Eine Übertragung dieser Wartungsverpflichtung auf Dritte ist während der zweijährigen Gewährleistungszeit nicht zulässig, um eine eindeutige Haftungszu- ordnung bei Mängelbeseitigungsansprüchen zu gewährleisten.

 Wartungsvertrag: Der Auftraggeber behält sich vor, über die zweijährige Frist hinaus- gehende Wartungsleistungen separat zu beauftragen. Entsprechende Positionen sind, sofern zutreffend, im Leistungsverzeichnis aufgeführt und fließen in die Wertung des Angebotes ein.

 Nachweis: Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Wartungsarbeiten unaufgefor- dert durch schriftliche Berichte gegenüber der Betriebsleitung des EWF nachzuweisen.

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.

Maßprüfung und Vorbereitung: Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Maße sind Richtmaße. Der Auftragnehmer des BA 3 ist verpflichtet, diese vor Produktionsbeginn der Schaltschränke und Rohrleitungen im neuen PE-Schacht und Fertigteilgebäude (BA 2) eigenverantwortlich aufzunehmen und zu kontrollieren.

Abschlagsrechnungen und Aufmaß:

 Abschlagsrechnungen können monatlich eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines gemeinsamen örtlichen Aufmaßes mit dem Auftraggeber oder der örtli- chen Bauüberwachung des Auftraggebers.

 Bauteile oder Installationen, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind (z. B. Rohrverbindungen im Schachtgrund, Fundamenterder, eingezogene Kabel), müssen dokumentiert werden, solange sie einsehbar sind. Die Bauüberwachung ist hierüber rechtzeitig zu informieren.

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Abrechnungsunterlagen:

 Jeder Rechnung sind prüffähige Leistungsnachweise und Abrechnungszeichnungen (z. B. revidierte Werkstatt- und Montagepläne) beizufügen.

 Materiallieferungen werden erst nach deren endgültigem, funktionsfähigem Einbau in Abschlagszahlungen berücksichtigt.

 Stundenlohnarbeiten bedürfen einer vorherigen schriftlichen Anordnung durch den Auf- traggeber und sind innerhalb von vier Wochen abzurechnen.

Schlussrechnung und Bestandsdaten: In der Schlussrechnung sind die Leistungen nach Hauptangebot, Nachträgen und Stunden- lohn zu ordnen.

 Revisionsunterlagen: Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Auftragnehmer zu liefernden und vom Auftraggeber geprüften digitalen Bestandsdaten (z. B. revidierte Schaltpläne, R&I-Fließschemata).

 Soll-Ist-Vergleich: Für Positionen, die über Lieferscheine abgerechnet werden, ist ein Soll-Ist-Vergleich vorzulegen.

 Ausfertigung: Alle Rechnungen sind 1-fach dem EWF Frankenthal und 2-fach der Bau- überwachung des Auftraggebers vorzulegen. Ohne beiliegende Aufmaße oder Liefer- scheine gelten Rechnungen als nicht prüffähig.

0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV

Sicherung und Bewachung: Die Sicherung und Bewachung aller erbrachten Leistungen sowie der gelieferten Materialien (insbesondere der hochwertigen Elektro- und Maschinentechnik) obliegt bis zur förmlichen Abnahme ausschließlich des Auftragnehmers des BA 3.

 Eigenverantwortung: Der Auftragnehmer ist für die sichere Verwahrung seiner Werk- zeuge, Schaltschränke, Pumpen und Kleinteile selbst verantwortlich.

 Sicherheitsmaßnahmen: Da das Pumpwerk im Studernheimer Weg frei zugänglich ist, hat der Auftragnehmer insbesondere in der Phase der Schrankmontage und Verkabe- lung eigenständig für Schutz gegen Diebstahl und Vandalismus zu sorgen (z. B. durch verschließbare Container oder Sicherung des Fertigteilgebäudes).

 Kosten: Die Kosten für diese Sicherungsmaßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren; Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung durch Dritte sind ausgeschlossen.

0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelun- gen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.

Es sind keine anderen Regelungen als die in den ATV DIN18299 bis ATV DIN 18459 vorge- sehenen.

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0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299

– keine –

0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

0.4.1 Nebenleistungen

Nebenleistungen gemäß Abschnitt 4.1 aller ATV (VOB/C) gehören auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Leistungsverzeichnis zur vertraglichen Leistung (§ 2 Abs. 1 VOB/B). Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern keine eigenständigen LV-Positionen hierfür vor- gesehen sind.

0.4.2 Besondere Leistungen

Folgende Leistungen gelten als Bestandteil der vertraglichen Leistung und sind mit den Ein- heitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Vergütung aufge- führt ist:

0.4.2.1 Besondere Leistungen nach der ATV DIN 18299

– keine, über die in den Vorbemerkungen genannten Punkte hinausgehenden Leistungen –

0.4.2.2 Aufwendungen gemäß Vorbemerkungen

Sämtliche Aufwendungen, die aus den unter Abschnitt 0.1 und 0.2 getroffenen Festlegungen resultieren, sind in die Einheitspreise einzurechnen. Dies betrifft insbesondere:

 Logistik & Transport: 0.1.6 (Transportwege), 0.1.8 (Eingeschränkte Flächen), 0.2.6 (Hebezeuge/Geräte für Einbringung).

 Schnittstellen & Koordination: 0.1.22 (Abhängigkeit von Vorleistungen BA 2), 0.1.23 (Koordination mit EWF/Stadtwerken), 0.2.1 (Bauablaufplanung), 0.2.19 (Mitwirkung In- betriebnahme).

 Qualität & Sicherheit: 0.1.18 (BaustellV/DGUV), 0.2.12 (Güteanforderungen Edel- stahl/Elektrik), 0.2.13 (Schweißzertifikate/VDE-Prüfungen), 0.2.21 (Wartung während Gewährleistung).

 Entsorgung: 0.1.12 und 0.2.15 (Fachgerechte Entsorgung/Verwertung von Altmate- rial/Kabeln).

Weitere besondere Leistungen gemäß Abschnitt 4.2 der ATV werden nur vergütet, wenn sie im Bauvertrag ausdrücklich erwähnt oder nachträglich durch den Auftraggeber angeordnet werden (§ 2 Abs. 6 VOB/B).

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0.5 Abrechnungseinheiten

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die einzelnen Positionen gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV (VOB/C) angegeben.

 Grundlage: Die Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der geprüften Ausführungspläne, Werkstattzeichnungen und der gemeinsamen örtli- chen Aufmaße (siehe Pkt. 0.2.22).

 Elektrotechnik: Pauschalpositionen für Schaltschränke oder Steuerungen werden erst nach deren vollständiger, funktionsfähiger Montage und erfolgreichem Signaltest (E/A- Check) zur Abrechnung freigegeben.

 Maschinentechnik: Rohrleitungen werden nach der tatsächlich eingebauten Länge (Achsmaß), Armaturen und Pumpen als Stückpositionen abgerechnet.

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1. Allgemeine zusätzliche Vorgaben zum Bauvorhaben

1.1 Bei Angebotsabgabe bzw. auf Verlangen der Vergabestelle sind Referenzen mit gleichwer- tigen Arbeiten und Unterlagen beizulegen. Außerdem sind die exakte und eindeutige Angabe der verwendeten Materialien, z. B. Produktname und Typ, Umweltverträglichkeit bei der Ver- arbeitung und einer eventuellen späteren umweltverträglichen Entsorgung sowie eine Bemus- terung erforderlich.

1.2 Es darf nur fachlich geschultes Personal eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise des für den Einsatz vorgesehenen Personals sind bei Angebotsabgabe bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

1.3 Falls im Leistungsverzeichnis nicht Gegenteiliges gesagt wird, verstehen sich die Einheits- preise einschl. Lieferung sämtlicher Baustoffe und einschl. sämtlicher Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung der geforderten Leistungen erforderlich sind.

1.4 Die in den Angebots- bzw. Vertragsbestandteilen generell angewandte Bezeichnung „Auftrag- nehmer“ schließt im Fall, dass mehrere Unternehmer ein Angebot gemeinschaftlich abgeben oder einen Auftrag gemeinschaftlich übernehmen, z. B. als Arbeitsgemeinschaft, jeden der beteiligten Unternehmer ein.

1.5 Alle in den Angebotsbestandteilen aufgeführten Vorschriften, Regeln, Richtlinien, Normen etc. sind in der jeweils neuesten Fassung gültig. Maßgebend ist das Datum der Erstellung des Angebots.

1.6 Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung des Arbeitsbereiches, der Bau-, Lager- und Abstellflächen eigenverantwortlich. Die einschlägigen Schutz- und Sicherungsvor- schriften sind zu beachten und einzuhalten.

1.7 Der Auftragnehmer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung aller für die Arbeitssicherheit maßgebenden Gesetze und Verordnungen. Die Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der tech- nischen Regeln für Arbeitsstätten, der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden.

Bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann der Auftraggeber oder dessen Vertreter die Arbeiten sofort einstellen lassen und den Auftrag entziehen.

1.8 Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen sind ungültig.

1.9 Bei Mangeln, die durch den Auftraggeber oder durch die örtliche Bauüberwachung des Auf- traggebers festgestellt wurden, wird dem Auftragnehmer eine Nachbesserungsfrist von 8 Ka- lendertagen eingeräumt.

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1.10 Bei Nichteinhaltung der Nachbesserungsfrist wird die Korrektur durch den Auftraggeber selbst oder über einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommen und der Aufwand dem Auftrag- nehmer in Rechnung gestellt bzw. von der Rechnungssumme des Auftragnehmers abgezo- gen.

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2. Zusätzliche Vorgaben zur Durchführung des Bauvorhabens

2.1 Der Ausführungsbeginn wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftragnehmer muss die notwendigen und vorzubereitenden Maßnahmen in seinem Bauablauf berücksichtigen. Alle Arbeiten sind über die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers mit dem Auftraggeber ab- zustimmen.

2.2 Die gesamten Arbeiten sind innerhalb der gem. besonderen Vertragsbedingungen vertraglich vorgesehenen Bauzeit auszuführen und abzuschließen.

2.3 Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung dem Auftragge- ber und der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers einen Detail-Terminplan und Zah- lungsplan (Balkendiagramm etc.) in 3-facher Ausfertigung vorzulegen, der nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Vertragsbestandteil und ein verbindlicher Terminplan wird.

2.4 Derdie betroffene Anwohnerin ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme über individuelle Auswirkungen der Maßnahmen zu informieren (Infoblatt, Wurfzettel, persönliche Ansprache, Presse etc.) und ist in die Maßnahme einzubeziehen. Grundsätzlich sind die Unannehmlich- keiten für die betroffenen Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten.

Für spezifische Situationen (z. B. eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken oder kurzzeitige Absperrung von Wasser bzw. Schmutzwasser) sind entsprechende Regelun- gen zu treffen (u. a. für Müllabfuhr, für Rückstau in den Anschlussleitungen etc.), die dann ebenfalls mit derdie betroffene Anwohnerin kommuniziert werden muss.

2.5 Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung werden Baubesprechungen (Jour-fix-Termine) nach Festlegung des Auftraggebers bzw. der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftragnehmer hat durch seinen verantwortlichen Bauleiter oder dessen Vertreter regelmäßig an diesen Terminen teilzunehmen.

2.6 Der Auftragnehmer darf nur geeignetes technisches Gerät und Ausstattung verwenden. Alle eingesetzten Maschinen, Geräte und Fahrzeuge müssen dem neuesten Stand der Technik sowie den allgemeinen DGUV und der jeweils anzuwendenden DIN bzw. DIN EN-Norm ent- sprechen. Die entsprechenden Prüfberichte sind auf Verlangen dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers vorzulegen.

Im Bedarfsfall ist besonders darauf zu achten, dass bei beengten Verhältnissen Geräte mit- entsprechend geringen Abmessungen ausgewählt werden, welche jedoch alle erforderlichen Leistungsanforderungen erfüllen.

2.7 Es dürfen nur Nachunternehmer eingesetzt werden, die im Angebot benannt worden sind oder die vor Ausführung der Arbeiten beim Auftraggeber rechtzeitig mit einem Vorlauf von

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zwei Wochen zur Prüfung der Eignung eingereicht und vom Auftraggeber ausdrücklich zuge- stimmt wurde.

Entsprechende Unterlagen und Nachweise müssen deshalb dem Auftraggeber rechtzeitig und umfassend zur Verfügung gestellt werden, damit eine zweifelsfreie Beurteilung durch den Auf- traggeber möglich ist.

Die Nachunternehmer sind verpflichtet, die bei Angebotsabgabe benannt und im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen angegeben sind, vor Ausführung der Arbeiten sich beim Auf- traggeber rechtzeitig genehmigen zu lassen.

2.8 Über die Einzelheiten der Arbeitsdurchführung sind Tagesberichte vom Auftragnehmer zu füh- ren, in denen das eingesetzte Personal, die Maschinen, das angelieferte Material, Arbeitszei- ten und alle Besonderheiten, die von Belang sind, einzutragen sind. Die Tagesberichte sind dem Auftraggeber oder dessen Vertreter zwecks Gegenzeichnung 1-mal pro Arbeitswoche vorzulegen.

2.9 Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Bau- und Einsatzstellen nach den gesetzlichen oder polizeilichen Vorschriften sowie den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maß- nahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen.

2.10 Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Überwachung der Baustelle außerhalb der Arbeits- zeit zu gewährleisten, damit bei Gewittern und sonstigen Gefahr bringenden Ereignissen un- verzüglich die Gräben bzw. Baugruben, der Verbau, freigelegte Abwasserkanäle, Anschluss- kanäle, Anschlussleitungen, Spartenleitungen usw. überprüft und gefahrdrohende Zustände verhütet werden können.

2.11 Die Arbeiter des Auftragnehmers und die Arbeiter seiner Nachunternehmer haben die notwen- dige persönliche Schutzausrüstung zu tragen, z. B. Warnkleidung nach DIN 30711 für alle Personen, die in den Verkehrsbereich treten, Kopfschutz nach DIN 4840, Schutzschuhe nach DIN 4843, Schutzhandschuhe nach DIN 4841 u. ä.

2.12 Das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen, z. B. beim Wenden sind nur mit Einweiser er- laubt. Der Einweiser muss ausreichend Kenntnisse haben, um die Fahr- und Arbeitsbewegun- gen beurteilen zu können. Der Fahrzeug- oder Maschinenführer hat sofort anzuhalten, wenn sich der Einweiser z. B. durch Hindernisse wie Gebäudeteile, Fahrzeuge, Gruben, Material- stabel etc. nicht mehr in seinem Sichtbereich befindet.

2.13 Die Stellung eines Sicherungspostens außerhalb des Schachtes, Kanals oder Sonderbau- werks durch den Auftragnehmer ist immer erforderlich. Ein ständiger Kontakt zu den Personen im Schacht usw. ist zu gewährleisten. Ständig sind an den Einsatzstellen des Personals ein erforderliches Rettungsgerät, Ex-Ox-Tox-Gasmesswarngerät, sowie bei Bedarf Geräte für den

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Atemschutz einsatzbereit vorzuhalten und ggf. einzusetzen. Dies wird nicht besonders vergü- tet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.

2.14 Das Besteigen der Schächte, Kanäle oder Sonderbauwerke ist nur mit einer geeigneten An- schlageinrichtung wie ein Dreibock auf der Schacht- oder Bauwerksöffnung zulässig. Ret- tungs-/ Auffanggurt muss von jedem Einsteigenden getragen werden.

2.15 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für alle aus der Unterlassung solcher Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erwachsenden Schäden.

2.16 Unfälle bei denen Personen- oder Sachschäden entstehen, sind vom Auftragnehmer dem Auf- traggeber oder dessen Beauftragten unverzüglich mitzuteilen.

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3. Beschreibung des Bauvorhabens

3.1 Anlass

Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) der Stadt Frankenthal (Pfalz) betreibt seit den 80’er Jahren im östlichen Teil des Studernheimer Weges im Stadtteil Eppstein in unmittelbarer Nachbarschaft zum Neugraben ein Mischwasserpumpwerk. Aufgrund des ge- ringen Pumpensumpfvolumens und dem sanierungsbedürftigen Zustand des Pumpwerks plant der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal einige bauliche, maschinen- und elektro- technische Umbauarbeiten am und im Pumpwerk auszuführen.

3.2 Gegenstand der Ausschreibung

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die maschinen- und elektrotechnische Erneuerung am und im Mischwasserpumpwerk am „Studernheimer Weg“, um die gravierenden betriebli- chen Probleme des Mischwasserpumpwerks zu beheben, den aktuellen Vorgaben der DIN EN 752 zu entsprechen und den Wartungsaufwand zu minimieren.

Die Ausschreibung wurde derart untergliedert, dass die arbeitsbegleitenden Leistungen zur maschinen- und elektrotechnischen Erneuerung des Mischwasserpumpwerks nach technik- bezogenen Unterabschnitten gebildet wurden, in denen die Arbeiten zur jeweiligen Arbeits- technik enthalten sind.

Hinsichtlich der Montage der Anlagentechnik, der elektrischen Sicherheit und der Inbetrieb- nahme im bereits baulich erneuerten Bauwerk (BA 2) sind die gültigen Vorschriften, Regeln und Normen (insb. DIN VDE 0100, DIN EN 12056, DGUV Regel 103-003 sowie die einschlä- gigen DVGW/DWA-Regelwerke) zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.

3.2.1 Maschinentechnik

Die maschinentechnische Erneuerung umfasst die komplette Ausrüstung des im BA 2 vorbe- reiteten PE-Inlinerschachtes (DN 1800).

3.2.1.1 Neuinstallation der Pumpenaggregate

Für den Umbau des MW-PW „Studernheimer Weg“ zu einem nassaufgestellten Pumpwerk werden zwei neue Tauchmotorpumpen installiert. Jedes Aggregat muss die gesamte Förder- leistung (100 % Redundanz) übernehmen können.

Leistungsdaten und Betrieb:

 Förderstrom: Einzelbetrieb Q = 25 – 45 l/s, Parallelbetrieb Q = 70 l/s. P P

 Förderhöhe: Die Anlage ist für Förderhöhen zwischen 3,5 und 8,0 m ausgelegt.

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 Regelung: Jede Pumpe wird mit einem Frequenzumrichter (FU) ausgerüstet, um bei schwankenden Gegendrücken einen konstanten Förderstrom (z. B. 30 l/s) sicherzustel- len. Der Regelbereich liegt zwischen ca. 30 Hz und 50 Hz.

 Steuerung: Die Schaltung erfolgt höhenstandsabhängig. Der Ausschaltpunkt im Ein- zelbetrieb ist bei 40 cm über der Schachtsohle definiert und der Einschaltpunkt im Pa- rallelbetrieb ist bei 180 cm über der Schachtsohle definiert. Zur Verschleißminimierung wird eine Betriebsstundenoptimierung (Laufzeitverteilung ca. 60 % zu 40 %) program- miert.

Fabrikat und Spezifikation: Aufgrund der Standardisierung und positiven Betriebserfahrungen des EWF Frankenthal sind ausschließlich Pumpen des Herstellers KSB (oder gleichwertig, sofern kein expliziter Aus- schluss erfolgt) vorgesehen.

 Vorgesehener Typ: KSB Amarex KRT F 100-254/074 XEG-S (Explosionsgeschützt).

 Laufrad: Freistromlaufrad (F-Rad) mit einem freien Kugeldurchgang von 100 mm für maximale Verstopfungssicherheit.

 Installation: Nassaufstellung auf stationärem Kupplungsfuß mit Doppel-Führungsrohr- system aus Edelstahl (1.4404).

3.2.1.2 Neuinstallation der inneren Rohrleitungen des Pumpwerks

Die Neuinstallation der druckseitigen Rohrleitungen erfolgt im neuen PE-Inlinerschacht (DN 1800).

Material und Dimensionierung:

 Werkstoff: Alle Rohrleitungen und Formstücke werden in Edelstahl 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2) ausgeführt, nach der Schweißung im Vollbad gebeizt und passi- viert.

 Steigleitungen: Ausführung in DN 150 (168,3  3,0 mm).

 Anbindung: An den Druckstutzen der beiden Pumpen (DN 100) wird jeweils ein Redu- zierungsstück (DN 150  100) zur Erweiterung auf die Steigleitungsdimension mon- tiert.

Armaturen und Formstücke:

 Ausrüstung je Steigleitung: In jede der beiden Steigleitungen werden ein Pass- und Ausbaustück (DN 150) sowie ein Kugelrückschlagventil (DN 150) zur Verhinderung des Rückflusses installiert.

 Zusammenführung: o Pumpe 1: Nach dem Rückflussverhinderer folgen ein Q-Stück (DN 150) und ein Absperrschieber (DN 150). o Pumpe 2: Nach dem Rückflussverhinderer folgt ein Absperrschieber (DN 150). Mittels eines F-Stücks (DN 150) und eines Einschweißbogens wird die Leitung

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an ein FF-Stück (DN 150) herangeführt und dort mit der Druckleitung der ersten Pumpe zusammengeführt.

 Übergabe: Die gesammelte Druckleitung wird über ein FF-Stück (DN 150) an den im Rahmen der baulichen Erneuerung (BA 2) installierten PE-Sonderflansch (da 200 / DN 150) angeschlossen.

Montagehinweise: Die Anordnung der Armaturen hat so zu erfolgen, dass eine gute Zugänglichkeit und Bedien- barkeit gewährleistet ist. Sämtliche Rohrhalterungen und Konsolen sind ebenfalls in Edelstahl (1.4404) auszuführen und schwingungsgedämpft am neuen PE-Inlinerschacht zu befestigen.

Die genaue Anordnung und Dimensionen der Armaturen, Rohrleitungen und Formstücke sind dem beigefügten Plan (Plan-Nr. 5.2) zu entnehmen.

3.2.2 Elektrotechnik

Die elektrotechnische Erneuerung wird parallel zu den geplanten maschinentechnischen Ar- beiten am Mischwasserpumpwerk (MW-PW) „Studernheimer Weg“ umgesetzt.

Im Rahmen der baulichen Erneuerung (BA 2) wurden bereits alle alten Anlagenteile sowie die bestehende Schaltanlage vollständig entfernt. Die für die Bauzeit erforderliche Interimsent- wässerung wird im Rahmen des BA 2 errichtet, betrieben, vorgehalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückgebaut. Die Koordination der Inbetriebnahme der neuen EMSR- Ausrüstung mit dem Rückbau der Interimsentwässerung ist eng mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.

Die neue Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik ersetzt die zurückgebaute Technik. Sie findet in zwei neuen Leistungsschränken und einem neuen Messtechnikschrank mitsamt integrierter Automatisierungstechnik (SPS/Fernwirktechnik) Platz. Diese Schaltschränke wer- den im neuen Fertigteilgebäude aus Stahlbeton (L × B × H = ca. 2,50 × 2,18 × 2,50 m i. L.), welches im Rahmen des BA 2 errichtet wurde, aufgestellt.

Die elektrische Energieversorgung (Installation des Hausanschlusskastens/Zählerschranks sowie die Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber) erfolgt ebenfalls im Rahmen des BA 3. Seitens des BA 2 werden hierfür lediglich die erforderlichen Kabelschutzrohre als Vorleistung zur Verfügung gestellt.

3.2.2.1 Einspeisung und Niederspannungsverteilung

Die Stromversorgung des Pumpwerks erfolgt über einen neuen Netzanschluss des zuständi- gen Verteilnetzbetreibers (VNB). Der Auftragnehmer des BA 3 hat den Hausanschlusskasten (HAK) sowie den Zählerschrank gemäß den geltenden TAB (Technische Anschlussbedingun- gen) des VNB zu liefern und zu montieren. Die Koordination und Anmeldung beim VNB sind Bestandteil der Leistung.

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Hausanschluss und Zählung:

 Hausanschlusskasten (HAK): Lieferung und Montage eines normgerechten Hausan- schlusskastens im neuen Betriebsgebäude. Die Einführung des Erdkabels erfolgt über die im BA 2 vorinstallierten Kabelschutzrohre.

 Zählerschrank: Installation eines Zählerschranks nach geltender VDE- Anwendungsregel (VDE-AR-N 4100). Dieser muss für die Aufnahme eines elektroni- schen Haushaltszählers (eHZ) oder eines Lastgangzählers (je nach Vorgabe des VNB) sowie für die Aufnahme des RFZ (Raum für Zusatzanwendungen) und APZ (Abschluss- Punkt Zählerplatz) vorbereitet sein.

 Koordination: Der Auftragnehmer des BA 3 ist für die vollständige Anmeldung der An- lage beim VNB verantwortlich. Dies umfasst die Einreichung der Inbetriebsetzungsan- zeige durch einen eingetragenen Installateur sowie die Terminabstimmung für die Zäh- lermontage.

Niederspannungs-Hauptverteilung (NSP-V): Die NSP-V wird als standsichere Schrankkombination im Betriebsgebäude aufgestellt und be- steht aus:

 Zwei Leistungsschränken: Zur Aufnahme der Frequenzumrichter für die Förderpum- pen, der Lastabgänge (Verdichter, Hebezeug) und der erforderlichen Schutz- und Schaltgeräte.

 Einem Messtechnikschrank: Zur räumlich getrennten Unterbringung der SPS- Steuerung, der Fernwirktechnik sowie der empfindlichen Sensorik-Anschlüsse (MSR).

Ausführung:

 Schutzart: Die Schaltschränke sind in Schutzart min. IP 54 auszuführen.  Sammelschienensystem: Auslegung des Schienensystems auf die zu erwartende Ge- samtlast inkl. einer Reserve von ca. 20 % für zukünftige Erweiterungen.

 Dokumentation: Jedem Schrank ist ein aktueller Stromlaufplan (erstellt in EPLAN oder gleichwertig) in einer Schaltplantasche beizufügen.

3.2.2.1.1 Leistungsverbraucher

In den Leistungsschränken sind alle erforderlichen Schalt-, Schutz- und Steuergeräte für die nachfolgenden Verbraucher unterzubringen:

3.2.2.1.1.1 Förderpumpen / Tauchmotorpumpen

 Ansteuerung: Jede der zwei Tauchmotorpumpen (z.B. KSB Amarex KRT F oder gleichwertig) wird über einen eigenen Frequenzumrichter (FU) betrieben.

 Regelungsziel: Konstanthaltung eines einstellbaren Förderstroms (z. B. 30 l/s) bei variablen Gegendrücken.

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 Schutz: Überwachung der Wicklungstemperatur (Bimetall/PTC) und der Feuchtig- keitsüberwachung im Motorraum. Die FU müssen über integrierte EMV-Filter und Netzdrosseln verfügen.

3.2.2.1.1.2 Leistungsabgänge

 Belüftungssystem: Anschluss des Drehschieber-Verdichters (z. B. Becker DT 4.16 oder gleichwertig) inklusive der in Kapitel 3.2.2.3.1.3 beschriebenen Zeit- und Ver- riegelungslogik (Kavitationsschutz).

 Absperrschieber „Schieberschacht“: Versorgung und Ansteuerung des AUMA- Stellantriebs im Schieberschacht (Plan-Nr. 5.8). Die Steuerung muss die Zustands- meldungen (Endlagen AUF/ZU, Sammelstörung, Drehmoment) erfassen und im Leitsystem visualisieren.

 Hebezeug: Ein separater Abgang (CEE-Steckdose oder Festanschluss) für den bauseitigen Kran/Hebezeug zur Pumpenwartung.

 Hilfsantriebe: Absicherung für Gebäudebeleuchtung, Schachtbeleuchtung (Ex) und Service-Steckdosen.

3.2.2.1.1.3 Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

 Zweck: Sicherstellung des Betriebs der Steuerungs- und Kommunikationstechnik bei Netzausfall.

 Umfang: Installation einer DC 24V USV-Anlage (inkl. wartungsfreier Batteriemo- dule) zur Pufferung der SPS, der Fernwirktechnik, der Niveausensorik und des AUMA-Antriebs (Steuerspannung).

 Autonomiezeit: Die Anlage ist für eine Überbrückungszeit von mindestens 60 Mi- nuten auszulegen.

 Meldung: Der Status der USV (Batteriebetrieb, Tiefentladeschutz, Batteriestörung) ist als Sammelstörmeldung an das Prozessleitsystem des EWF zu übertragen.

3.2.2.1.2 Gebäude- und Schachtinstallation

Die Installation umfasst die komplette Kabelverlegung, die Montage der Beleuchtung sowie die fachgerechte Anbindung der Feldgeräte unter Berücksichtigung des Explosionsschut- zes.

Kabelwege und Verlegung:

 Schachtbereich: Sämtliche Kabelträger, Ausleger und Befestigungselemente im unterirdischen Schachtbauwerk sind in Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4404) auszufüh- ren. Die Verlegung erfolgt übersichtlich und mechanisch geschützt.

 Betriebsgebäude: Installation von Kabelrinnen oder -pritschen (verzinkt oder Edelstahl) zur Zuführung der Leitungen aus dem Schacht und vom Hausanschluss zu den Schaltschränken.

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 Durchführungen: Alle Mauerdurchführungen zwischen Schaltschrankraum und Schacht bzw. Außenbereich sind gas- und wasserdicht (z. B. mittels Ringraum- dichtungen) zu versiegeln, um den Eintritt von Kanalgasen (Korrosionsschutz) zu verhindern.

Beleuchtungsanlage:

 Betriebsgebäude: Ausstattung mit energieeffizienten LED-Wannenleuchten (Schutzart min. IP 54). Die Schaltung erfolgt über einen Bewegungsmelder im Ein- gangsbereich sowie einen zusätzlichen Handschalter an der Tür.

 Schachtbereich: Installation einer fest installierten Ex-geschützten LED-Leuchte (Zone 1), die eine sichere Ausleuchtung der Pumpenebene und der Armaturen ermöglicht. Die Leuchte muss über den Schaltschrank im Gebäude separat schalt- bar sein.

Steckdosen und Service:

 Innenraum: Montage von mindestens zwei Schuko-Steckdosen (IP 44) für Ser- vicegeräte sowie einer CEE-Steckdose (16A) zur Versorgung von Wartungsgerä- ten (z. B. Hebezeug).

 Potentialausgleich: Einbindung aller metallischen Einbauteile (Leitern, Podeste, Rohrleitungen etc.) in den örtlichen Potentialausgleich mittels flexibler Erdungs- bänder.

Explosionsschutz (ATEX):

 Alle im Schacht installierten Betriebsmittel (Pumpen, Sensoren, Leuchten, An- schlussdosen) müssen über eine gültige ATEX-Zulassung für die entsprechende Zone verfügen.

 Die Trennung von Ex- und Nicht-Ex-Stromkreisen erfolgt im Messtechnikschrank über zertifizierte Trennschaltverstärker bzw. Zenerbarrieren.

3.2.2.2 Messtechnik

Die Messtechnik dient der automatisierten Steuerung des Pumpwerks, der Überwachung von Betriebszuständen sowie dem Schutz der Anlage vor Überflutung und Schäden. Sämtliche im Schacht installierten Komponenten sind in Ex-Ausführung (ATEX) vorzusehen.

3.2.2.2.1 Füllstandsmessung (Radar)

Die kontinuierliche Erfassung des Wasserstandes im Pumpensumpf erfolgt über eine Ra- darmessung.

 Beistellung durch AG: Der Füllstandssensor (VEGAPULS C23) inkl. Wandhalte- rung sowie das Auswerte- und Steuergerät (VEGAMET 391) werden vom Auftrag- geber bereitgestellt.

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 Leistung AN: Der Auftragnehmer des BA 3 übernimmt die betriebsfertige Montage des Sensors im Schacht sowie den Einbau des Auswertegeräts in die Schalt- schranktür. Die Anbindung an die Steuerung und die Signalübertragung (4-20 mA) inklusive der notwendigen Ex-Speisetrenner und des Überspannungsschutzes sind Bestandteil der Leistung.

3.2.2.2.2 Überstau- und Notsteuerung (Schwimmerschalter)

Zur redundanten Absicherung gegen Überflutung und für eine Notsteuerung bei Ausfall der Hauptmessung werden zwei Schwimmerschalter in Ex-Ausführung installiert.

 Funktion: Meldung „Überstau“ (Hochwasseralarm) und Sicherstellung einer pum- peninternen Not-Einschaltung.

 Ausführung: ATEX-Zulassung (Ex ia IIC T6), Gehäuse aus robustem PP, inkl. 20 m Spezialkabel und Edelstahl-Halterung im Schacht.

 Anschluss: Die Signale werden über 2-kanalige Trennschaltverstärker (Trennbarri- eren) im Schaltschrank galvanisch getrennt und auf die SPS geführt.

3.2.2.2.3 Leckage- und Dichteüberwachung

Zum Schutz der neuen Tauchmotorpumpen (z. B. KSB Amarex KRT F oder gleichwertig) wird eine Überwachung auf Medieneintritt (Leckage) in den Motorraum realisiert.

 Komponenten: Einsatz von zwei Füllstandgrenzschaltern für leitfähige Flüssigkei- ten (Ex-Ausführung).

 Auswertung: Die Geräte werden als Hutschienenmodule im Schaltschrank verbaut und dienen der Signalisierung von Störungen im Pumpenaggregat, um Folgeschä- den (Wicklungsschluss) zu verhindern.

3.2.2.2.4 Objektschutz und Sicherheitssensorik

Unter diesen Punkt fallen Sensoren zur Überwachung des Betriebsgebäudes und der Schachtzugänge:

 Einbruchüberwachung: Überwachung der Zugangstüren zum Betriebsgebäude (und ggf. der Schachtabdeckung) mittels Magnetkontakten. Die Meldungen sind als „Einbruch/Unbefugtes Öffnen“ an das Fernwirksystem zu übertragen.

 Gaswarntechnik: Falls im Schaltschrankraum eine Überwachung auf CH4 oder H2S vorgesehen ist, wird diese hier aufgeführt.

3.2.2.2.5 Signalverarbeitung und Schutzkomponenten

Die gesamte Sensorik ist im Schaltschrank durch entsprechende Schutzbausteine abzusi- chern:

 Ex-i-Absicherung: Einsatz von Speisetrennern für Analogsignale (Radar) und Trennschaltverstärkern für Binärsignale (Schwimmer/Grenzschalter).

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 Überspannungsschutz (MSR): Installation von feinstufigem Überspannungsschutz für alle 2-adrigen Signalreise (Ex-i und Standard 24V) direkt auf der Tragschiene.

3.2.2.3 Automatisierungstechnik

Die Automatisierungstechnik bildet die Schnittstelle zwischen der örtlichen Bedienung und dem vollautomatischen Betrieb des Mischwasserpumpwerks.

 Steuerungskonzept: Es wird eine hybride Steuerung realisiert. Die grundlegenden Funktionen (Start/Stopp) sind über Betriebsarten-Wahlschalter (Hand-0-Auto) und Leuchttaster in der Schaltschranktür örtlich bedienbar. Im Automatikbetrieb übernimmt eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) die bedarfsabhängige Regelung.

 Pumpensteuerung: Die SPS verarbeitet die Signale der Radarmessung (Radar) und steuert die Pumpen in Abhängigkeit der definierten Niveaustufen (40 cm bis 180 cm). Hierbei wird eine Betriebsstundenoptimierung (60/40 Lastverteilung) sowie die Parallel- fahrt beider Aggregate bei Starkregen sichergestellt.

 Notsteuerung: Für den Fall einer Störung der Hauptsteuerung wird eine vollautomati- sche Notsteuerung über die redundanten Schwimmerschalter realisiert, um einen Über- stau im Einzugsgebiet autark zu verhindern.

 Überwachung: Die Steuerung erfasst kontinuierlich die Motordaten (Thermistor-Motor- schutz), Leckagemeldungen sowie die Zustände des AUMA-Antriebs im Schieber- schacht und des Belüfter-Verdichters.

3.2.2.4 Fernwirk- und Prozessleittechnik

Zur zentralen Überwachung und Protokollierung wird das Mischwasserpumpwerk an das Pro- zessleitsystem des EWF Frankenthal angebunden.

 Datenfernübertragung (DFÜ): Die Anbindung erfolgt über industrielle Fernwirkkompo- nenten, die im Messtechnikschrank untergebracht sind. Diese übertragen alle relevan- ten Betriebsdaten, Durchflussmengen und Störmeldungen in Echtzeit.

 Signalkopplung: Sämtliche Meldungen (Betrieb, Störung, Einbruch, Netzausfall) wer- den über eine definierte Signalkopplung an das Fernwirksystem übergeben.

 USV-Pufferung: Die Fernwirktechnik ist an die 24V-USV angeschlossen, sodass auch bei einem Netzausfall eine Alarmierung („Stromausfall“) an die Zentrale sichergestellt ist.

3.2.2.5 Gebäudeausstattung und Serviceinstallation

Um einen sicheren Ganzjahresbetrieb der EMSR-Technik zu gewährleisten und die Anforde- rungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen, wird das Betriebsgebäude mit fol- genden Komponenten ausgestattet:

 Beheizung und Klimatisierung: Zur Vermeidung von Kondensatbildung und zum Frostschutz der Anlagentechnik wird eine Rippenrohrheizung (2000 W) aus Edelstahl

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(1.4301) inklusive Schutzkorb fest installiert. Die Steuerung erfolgt über einen Raum- thermostaten. Die Schaltschränke selbst werden zusätzlich mit internen Heizungen und einer temperaturgeregelten Lüftung (IP 55) ausgestattet.

 Sanitäre Kleinausstattung: Für Wartungsarbeiten wird ein Waschbecken mit einem Mini-Elektro-Durchlauferhitzer inklusive passender Armatur betriebsfertig montiert und angeschlossen.

 Service-Schnittstellen: Im Innenraum wird eine Steckdosenkombination (CEE 16A / CEE 32A / Schuko) sowie weitere Einzel-Schukosteckdosen mit Klappdeckel (IP 44) für mobile Prüfgeräte und Werkzeuge installiert.

 Sicherheit: Die Innenbeleuchtung wird durch LED-Notleuchten (IP 65) ergänzt, die bei Netzausfall die Fluchtwege und den Arbeitsbereich im Gebäude sicher ausleuchten.

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4. Bauablauf des Bauvorhabens

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten mit den örtlichen Gegebenheiten (Lage der Baustelle im Studernheimer Weg, Geräumigkeit, Zufahrtsmöglichkeiten sowie den An- schlussmöglichkeiten für Wasser- und Stromversorgung) vertraut zu machen.

Die Eintragungen in die Pläne über vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sind unver- bindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich selbst beim Auftraggeber und den einzelnen Leitungsverwaltungen über die genaue Lage der Leitungen vor Beginn seiner Arbeiten zu un- terrichten.

4.1 Voraussetzungen und Montagephasen

Der Beginn der MET-Montage (BA 3) setzt den Abschluss der wesentlichen baulichen Arbei- ten am Schacht (PE-Inliner) und das Aufstellen des neuen Fertigteilgebäudes (BA 2) voraus. Die Kabelschutzrohre und Mauerdurchführungen müssen für den BA 3 zugänglich und nutz- bar sein. Die Montage gliedert sich im Wesentlichen in:

  1. Installation der Erdungsanlage und Montage der Schaltschränke im Betriebsgebäude.

  2. Einbau der Pumpenzugvorrichtungen, Rohrleitungen und Armaturen im Schacht.

  3. Einheben und Montage der Tauchmotorpumpen (z. B. KSB Amarex oder gleichwer- tig).

  4. Kabelzug und Anschluss der Feldgeräte (Radar, Schwimmer, AUMA-Antrieb, Verdich- ter).

4.2 Terminplanung und Koordination

Grundsätzlich sind die Reihenfolge und die Abwicklung der Arbeiten Sache des Auftragneh- mers. Da die maschinen- und elektrotechnische Erneuerung (BA 3) unmittelbar auf den bau- lichen Vorleistungen des 2. Bauabschnitts (BA 2) aufbaut, hat die terminliche Abstimmung höchste Priorität:

 Basis-Terminplan: Der Auftragnehmer des BA 3 hat einen detaillierten Bauzeiten- plan in geeigneter Darstellungsform anzufertigen und dem Auftraggeber und der örtli- chen Bauüberwachung des Auftraggebers vor Baubeginn vorzulegen. Dieser dient der Abstimmung mit den anderen am Bau Beteiligten.

 Fortschreibung: Der Plan ist regelmäßig zu aktualisieren, monatlich an das tatsäch- liche Baugeschehen anzupassen und vorausschauend zu führen, um die vertragliche Bauzeit sicherzustellen.

 Arbeitsabschnitte: Die Leistungen müssen ggf. in mehreren Einzelabschnitten ent- sprechend dem Baufortschritt der Vorleistungen (BA 2) ausgeführt werden. Von einer durchgehenden, kontinuierlichen Baustellentätigkeit kann ggf. nicht ausgegangen werden.

 Schnittstelle Interimsentwässerung: Die Umschaltung von der durch den BA 2 be- triebenen Interimsentwässerung auf die neue MET-Ausrüstung des BA 3 muss als

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kritischer Meilenstein im Terminplan verankert und eng mit der Bauleitung abgestimmt werden.

4.3 Durchführung und Geräteeinsatz

Der geplante Einsatz von Spezialgeräten ist dem Auftraggeber oder der örtlichen Bauüberwa- chung des Auftraggebers vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Die Eintaktung der Arbeiten und des Personals obliegt dem Auftragnehmer. Die Baustellenbesetzung ist nach jeweiligem Erfordernis anzupassen.

4.4 Arbeitssicherheit und Schutzausrüstung

Aufgrund der Einstufung des Mischwasserpumpwerks als abwassertechnische Anlage (Ex- plosionsgefahr, Absturzgefahr, Biostoffe) sind für die Dauer der Arbeiten vor Ort folgende Ge- räte und Ausrüstungen ständig vorzuhalten:

 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helm, Schutzhandschuhe, etc.  Mobiles Multigasmessgerät (zur kontinuierlichen Überwachung der Atmosphäre).

 Sicherungstechnik: Dreibock, Sitz- und Rettungsgurt, Höhensicherungsgerät.  Rettungsmittel: Sauerstoffschnellretter.

 Explosionsgeschützte Handlampe und Bewetterungsanlage.

 Gitterroste zum Sichern der Kanal- und Bauwerkseinstiege während der Montage.

Die vorgenannten Geräte und Ausrüstungen sind dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung vor Baubeginn vorzuzeigen. Die Tauglichkeit ist durch gültige Prüfbescheinigungen (z. B. TÜV/UVV) nachzuweisen und schriftlich zu protokollieren.

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5. Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation

Die Abnahme der maschinen- und elektrotechnischen Gesamtanlage erfolgt stufenweise und setzt den erfolgreichen Nachweis der Betriebssicherheit sowie der vertraglich vereinbarten Leistungsdaten voraus.

5.1 Messtechnische und elektrotechnische Prüfungen

Vor der ersten Inbetriebnahme sind folgende Nachweise zu erbringen:

 Erstprüfung: Vollständige Prüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie Prüfung der ei- gensicheren Stromkreise (Ex-i).

 Sicherheit: Prüfung/Abnahme gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sowie Er- stellung einer Errichterbescheinigung.

 Anlagenselektivität: Kurzschluss- und Lastflussberechnung gemäß VDE 0102 für die gelieferten Schaltanlagen.

 Thermografie: Infrarot-Überprüfung der Schaltanlage unter Last zur Detektion ther- mischer Schwachstellen.

 Signaltest: Protokollierung sämtlicher Signale vom Feldgerät bis zur SPS und der Datenfernübertragung (DFÜ).

 Abnahme durch Prüfsachverständige (ZÜS): Koordination und Durchführung der Abnahme aller relevanten Einrichtungen (elektrotechnische Anlage, Erdung, Ex- Schutz gemäß BetrSichV, Hebezeuge/Winden) durch eine zugelassene Überwa- chungsstelle.

5.2 Funktionsprüfungen und Probebetrieb

 Einzelfunktionsprüfung: Test aller Aggregate (Pumpen, Belüfter, AUMA-Antrieb) und Armaturen auf mechanische/elektrische Korrektheit.

 Gesamtfunktionsprüfung: Überprüfung des Zusammenspiels aller Komponenten (Ni- veaustratifizierung, Kavitationsschutz-Logik) unter Verwendung von Betriebsmedium.

 Probebetrieb & Einweisung: Nach erfolgreicher Funktionsprüfung folgt ein mindes- tens 3-tägiger Probebetrieb unter Aufsicht des Auftragnehmers. In dieser Phase erfolgt die fachliche Einweisung des EWF-Personals (inkl. Protokollierung).

5.3 Inbetriebnahme und Endabnahme

Die endgültige Inbetriebnahme erfolgt unter realen Betriebsbedingungen.

 Abnahmekriterien: Die förmliche Abnahme findet frühestens nach 300 Betriebsstun- den statt (Voraussetzung: 150 Stunden störungsfreier Dauerbetrieb).

 Nachregulierung: Optimierung der Regelparameter (FU-Einstellung) und Leistungs- messung durch einen Fachingenieur des Auftragnehmers.

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5.4 Technische Dokumentation (Bestandsunterlagen)

Sämtliche Unterlagen sind 14 Tage vor der Abnahme in 2-facher Papierform (in Ordnern) sowie digital (PDF, DWG, XLSX) auf zwei Datenträgern zu liefern. Die Dokumentation muss das Anlagenkennzeichnungssystem (AKZ) des Auftraggebers konsequent anwenden. Der Umfang umfasst insbesondere:

 Pläne: Überarbeitete Projekt-, Montage- und Revisionspläne (EPLAN, Rohrleitungsiso- metrien 1:50, Maschinenpläne mit Werkstoffangaben).

 Listen & Daten: Messstellen- und Gerätelisten, Stücklisten mit technischen Daten so- wie ein Ordinatenblatt je Pumpe (Darstellung der Betriebs- und Schaltpunkte bezogen auf Saugraumsohle, WSP etc.).

 Handbücher: Funktionsbeschreibungen, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie ein spezifischer Betriebs- und Wartungsplan (Übersichtstabelle für 4 Jahre inkl. Intervalle und Schmierstoffe).

 Sicherheit & Ex-Schutz: o Vollständiges Explosionsschutzdokument gemäß GefStoffV (Gefährdungsbeur- teilung, Zoneneinteilung, Schutzkonzept). o EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Ex-Geräte und CE-Konformitäts– erklärungen.

 Protokolle: Sämtliche Inbetriebnahme-, Signaltest- und Prüfprotokolle der Sachver- ständigen.

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