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011.1 Angebotsbedingungen_final_23.09.2026.pdf

Maschinelle und manuelle Straßen- und Flächenreinigung in Grevenbroich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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EU-weite Ausschreibung

von Leistungen der Straßenreinigung

für die Stadt Grevenbroich

Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung........................................................................................................................ 3

2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ............................................................................. 3

2.1 Allgemeine Bedingungen ............................................................................................... 3

2.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung ................................................ 3

2.1.2 Kennzeichnung von Geheimnissen .................................................................. 4

2.1.3 Kalkulation ....................................................................................................... 4

2.1.4 Bietergemeinschaften ....................................................................................... 4

2.1.5 Form der Angebote ........................................................................................... 5

2.1.6 Verbindlichkeit der Angebote .......................................................................... 7

2.2 Bewertung der Angebote ................................................................................................ 8

2.2.1 Eignungsprüfung .............................................................................................. 8

2.2.2 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise .......................................... 10

2.2.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes .................................................... 10

2.2.4 Aufklärungsgespräche .................................................................................... 11

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

1 Vorbemerkung

Die Stadt Grevenbroich hat zum 01.01.2027 Leistungen zur Straßenreinigung im Stadtgebiet von

Grevenbroich neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Grevenbroich verpflich-

tet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu zu beauftragen. Die Stadt

Grevenbroich ist somit für die ausgeschriebene Leistung die Auftraggeberin.

2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen

2.1 Allgemeine Bedingungen

2.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen

aus den folgenden Einzelleistungen:

Los 1: Reinigung der Straßen, Kreisverkehre und Verkehrsinseln  Beidseitige Maschinelle Reinigung von ca. 277.790 Kehrmetern (Straßenrinnen

sowie anschließende Fahrbahnen befestigter Straßen in einer Breite von mindestens

2 m) mit einer Großkehrmaschine.  Reinigung der zu den zu reinigenden Straßen und Fahrbahnen zählenden

Busbuchten, Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln  Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber  Transport und fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung des nicht

andienungspflichtigen Kehrichts (das Kehrgut geht in das Eigentum des

Auftragnehmers über)

Los 2: Reinigung der Plätze, Parkplätze und Wartehallen (inkl. Papierkorbleerung)  Maschinelle und manuelle Reinigung von ca. 39.100 m² Flächen (u.a. Parkplätze,

Marktplätze, Wartehallen, etc.) mit Einsatz einer Kleinkehrmaschine  Leerung öffentlicher Papierkörbe (ca. 400 Stück)  Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber  Transport des Kehrgutes und der Abfälle (AVV 20 03 03) zur Anlieferstelle

Es können Angebote zu einem oder beiden Losen abgegeben werden.

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

2.1.2 Kennzeichnung von Geheimnissen

Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die ein Betriebs- oder

Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen.

2.1.3 Kalkulation

Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der

Angebotsbewertung für jedes angebotene Los die Kalkulation zur angebotenen Leistung in einem

separaten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Bezeichnung

„Kalkulation“ und der entsprechenden Los-Nr. zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer

dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf.

im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von

Fragen zum Angebot.

Hierbei sind losspezifisch unter anderem die Leistungskennzahlen, die Investitions- und

Betriebskosten der Fahrzeuge, die Personalkosten, die Verwaltungskosten sowie Wagnis und

Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise

rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der

Auftraggeber behält sich vor, nach Öffnung der Kalkulation bei Unklarheiten weitere Ergänzungen

nachzufordern. Die Kalkulation wird Anlage zu den besonderen vertraglichen Bedingungen und

dient beiden Seiten als Grundlage für mögliche spätere Entgeltanpassungen, die sich innerhalb der

Vertragsdauer aufgrund von Leistungsänderungen ergeben können.

Sofern die Kalkulation nicht bereits während der Angebotsbewertung angefordert wurde, ist diese

vom Auftragnehmer innerhalb von spätestens 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung

unaufgefordert vorzulegen.

2.1.4 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck

„Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der

alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung

muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als

Gesamtschuldner haften.

Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass

die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann.

2.1.5 Form der Angebote

I. Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung

Los 1:  Beschreibung der Organisation und Durchführung der maschinellen

Reinigungsleistungen (inkl. Sondereinsätzen)  Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik

Los 2:  Beschreibung der Organisation und Durchführung der maschinellen und manuellen

Reinigungsleistungen (inkl. Sondereinsätzen) sowie der Leerung der öffentlichen

Papierkörbe  Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik

Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen in den Losen 1 und 2:

Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im

Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.

II. Eignungsnachweise

Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:

Los 1:  Mindestens 3 Referenzen (als Eigenerklärung) über die Straßenreinigung mit einer

Großkehrmaschine in Städten mit mind. 40.000 Einwohnern. Die Referenzen ist/sind

für jedes der Jahre 2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit

Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen

(es gilt die Summe der Referenzen).

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

Los 2:  Mindestens 3 Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Reinigung von befestigten

Flächen für öffentliche oder private Auftraggeber. Die Reinigungsfläche muss mind.

15.000 m² pro Monat betragen haben. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Jahre

2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der

jeweiligen Reinigungsfläche vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht (Lose 1 und 2):  Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatzes (Netto) der letzten drei Jahre in

Höhe von rd. 1.180.000 € für das Los 1. Der Mindestjahresumsatz muss für jedes

Jahr erreicht worden sein.

 (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende

Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder

Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere

geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers

oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter

ergänzend zu fordern.

Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit

einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und

mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.

Eine Pauschalversicherung wird anerkannt, sofern sie beide Mindestwerte

gleichzeitig abdeckt. Diese Anforderung gilt einheitlich für beide Lose. Bei

Angeboten für beide Lose ist keine Verdoppelung der Summen erforderlich.

Hinweis:

Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den

Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.

Weiterer Nachweis der Eignung (Lose 1 und 2):

 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

Die Angaben bzw. Nachweise zu I-II dienen zur Überprüfung, ob der Bieter geeignet ist, und ob

durch das Angebot des Bieters die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.

Bei der Abgabe des Angebotes ist Folgendes zu beachten:

  1. Es sind für das jeweils angebotene Los alle in den Preisblättern aufgeführten

Positionen auszufüllen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen

auszufüllen.

  1. Bei der Abgabe von Angeboten zu mehreren Losen sind gleiche Angebotsteile

lediglich einmal, voneinander abweichende Beschreibungen oder Nachweise jedoch

gesondert im jeweiligen Angebotsteil beizufügen.

  1. Etwaige Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen nach Angebotsabgabe sind

elektronisch (in Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform

und innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.

  1. Die Rücknahme des Angebotes kann innerhalb der Angebotsfrist elektronisch (in

Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform erfolgen.

  1. Das Angebot ist elektronisch (in Textform) als PDF-Dokumente über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform einzureichen.

2.1.6 Verbindlichkeit der Angebote

Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der

Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf

sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes

einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

2.2 Bewertung der Angebote

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten

Punkte.

2.2.1 Eignungsprüfung

Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122

GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die

erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und bei denen keine zwingenden Ausschluss-

gründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen. Bei der

Beurteilung der Leistungsfähigkeit können z.B. auch Unterauftragnehmer oder

konzernverbundene Unternehmen berücksichtigt werden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen

personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in

angemessener Qualität ausführen zu können.

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der unter

Punkt II. Eignungsnachweise vorgelegten Referenz/-en geprüft.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen

über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des

Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem

angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der

Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der

Leistungsaufnahme zu berücksichtigen.

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den

Nachweisen unter Punkt II. Eignungsnachweise geprüft.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird entsprechend der Anlage „124 Einheitlichen

Eigenerklärung EEE“ geprüft.

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In diesem ist vom Bieter das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123

Abs. 1 und 4 GWB sowie das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124

Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB zu bestätigen.

Sofern der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB

oder gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GWB nicht bestätigt und zudem gemäß § 125 GWB bzw.

aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht von einem Ausschluss abgesehen werden

kann, wird das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Sofern der Bieter das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 8

GWB nicht bestätigt, behält sich der Auftraggeber – unter Berücksichtigung des Grundsatzes der

Verhältnismäßigkeit – den Ausschluss des Angebotes des Bieters ausdrücklich vor. § 125 GWB

gilt entsprechend.

Die ausschreibende Stelle behält sich die Prüfung der weiteren fakultativen Ausschlussgründe

gemäß § 124 Abs. 1 GWB ausdrücklich vor. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere

Erkenntnisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Dies sind u.a.

Eintragungen im Wettbewerbsregister betreffend Strafverfahren, Verstöße gegen die Zahlung von

Mindestlöhnen oder Ähnliches. Ob ein entsprechender Ausschlussgrund vorliegt, ist im Einzelfall

zu prüfen.

Die Vorlage der geforderten Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, zur

wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen stellt den Nachweis der Eignung dar.

Ein Unternehmen kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der

wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nachweis der technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen,

ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden

Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die für den

Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem es beispielsweise

eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV).

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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen

Dabei kann ein Unternehmen für den Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit

(hier: Referenz/-en zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung) die Kapazitäten anderer

Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese

Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).

Unternehmen, deren Kapazitäten für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch

genommen werden, haben zusätzlich das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den

Regelungen der Vergabeunterlagen nachzuweisen (§ 47 Abs. 2 VgV).

Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in technischer und

beruflicher sowie in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit

nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, während der Nachweis

zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (hier: „Weiterer Nachweis der Eignung“) von jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen ist.

2.2.2 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise

In diesem Prüfpunkt werden die Angebote auf Angemessenheit der Angebotspreise überprüft.

Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der

Ausschreibung auch der Marktpreis. Bevor ein Angebot möglicherweise ausgeschlossen werden

kann, wird mit dem betreffenden Bieter gegebenenfalls ein Aufklärungsgespräch geführt oder die

Angebotskalkulation nachgefordert. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt,

muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden.

2.2.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt losweise unter den Angeboten, die in den

anderen Prüfpunkten (vgl. Punkte 2.2.1 bis 2.2.3) nicht ausgeschlossen wurden.

Grundlagen

Die preisliche Auswertung erfolgt je Los durch einen Vergleich der angebotenen Gesamtentgelte

(brutto) für die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive Verlängerungsoption). Das Gesamtentgelt

errechnet sich aus der Summe der Jahresentgelte, die wiederum unter Anwendung der in den

Preisblättern angegebenen Auswertungsgrößen ermittelt werden, multipliziert mit der

Vertragslaufzeit (soweit zutreffend) in Jahren (inklusive Verlängerungsoption). Eine

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Entgeltanpassung wird bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Im Rahmen der

Auswertung wird die Umsatzsteuer mit 19 % angesetzt.

Bewertung der Angebote

Der Zuschlag erfolgt in den Losen 1 und 2 jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten

Gesamtentgelt.

2.2.4 Aufklärungsgespräche

Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote

bis zur Zuschlagserteilung Aufklärungsgespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die

Eignung der Bieter oder der Angebote im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten

Angebotes zu beseitigen (vgl. § 15 Abs. 5 VgV). Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.

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