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EU-weite Ausschreibung
von Leistungen der Straßenreinigung
für die Stadt Grevenbroich
Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung........................................................................................................................ 3
2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ............................................................................. 3
2.1 Allgemeine Bedingungen ............................................................................................... 3
2.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung ................................................ 3
2.1.2 Kennzeichnung von Geheimnissen .................................................................. 4
2.1.3 Kalkulation ....................................................................................................... 4
2.1.4 Bietergemeinschaften ....................................................................................... 4
2.1.5 Form der Angebote ........................................................................................... 5
2.1.6 Verbindlichkeit der Angebote .......................................................................... 7
2.2 Bewertung der Angebote ................................................................................................ 8
2.2.1 Eignungsprüfung .............................................................................................. 8
2.2.2 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise .......................................... 10
2.2.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes .................................................... 10
2.2.4 Aufklärungsgespräche .................................................................................... 11
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Stadt Grevenbroich 2. Bewerbungs- und EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Angebotsbedingungen
1 Vorbemerkung
Die Stadt Grevenbroich hat zum 01.01.2027 Leistungen zur Straßenreinigung im Stadtgebiet von
Grevenbroich neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Grevenbroich verpflich-
tet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu zu beauftragen. Die Stadt
Grevenbroich ist somit für die ausgeschriebene Leistung die Auftraggeberin.
2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
2.1 Allgemeine Bedingungen
2.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen
aus den folgenden Einzelleistungen:
Los 1: Reinigung der Straßen, Kreisverkehre und Verkehrsinseln Beidseitige Maschinelle Reinigung von ca. 277.790 Kehrmetern (Straßenrinnen
sowie anschließende Fahrbahnen befestigter Straßen in einer Breite von mindestens
2 m) mit einer Großkehrmaschine. Reinigung der zu den zu reinigenden Straßen und Fahrbahnen zählenden
Busbuchten, Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber Transport und fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung des nicht
andienungspflichtigen Kehrichts (das Kehrgut geht in das Eigentum des
Auftragnehmers über)
Los 2: Reinigung der Plätze, Parkplätze und Wartehallen (inkl. Papierkorbleerung) Maschinelle und manuelle Reinigung von ca. 39.100 m² Flächen (u.a. Parkplätze,
Marktplätze, Wartehallen, etc.) mit Einsatz einer Kleinkehrmaschine Leerung öffentlicher Papierkörbe (ca. 400 Stück) Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber Transport des Kehrgutes und der Abfälle (AVV 20 03 03) zur Anlieferstelle
Es können Angebote zu einem oder beiden Losen abgegeben werden.
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2.1.2 Kennzeichnung von Geheimnissen
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen.
2.1.3 Kalkulation
Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der
Angebotsbewertung für jedes angebotene Los die Kalkulation zur angebotenen Leistung in einem
separaten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Bezeichnung
„Kalkulation“ und der entsprechenden Los-Nr. zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer
dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf.
im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von
Fragen zum Angebot.
Hierbei sind losspezifisch unter anderem die Leistungskennzahlen, die Investitions- und
Betriebskosten der Fahrzeuge, die Personalkosten, die Verwaltungskosten sowie Wagnis und
Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise
rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der
Auftraggeber behält sich vor, nach Öffnung der Kalkulation bei Unklarheiten weitere Ergänzungen
nachzufordern. Die Kalkulation wird Anlage zu den besonderen vertraglichen Bedingungen und
dient beiden Seiten als Grundlage für mögliche spätere Entgeltanpassungen, die sich innerhalb der
Vertragsdauer aufgrund von Leistungsänderungen ergeben können.
Sofern die Kalkulation nicht bereits während der Angebotsbewertung angefordert wurde, ist diese
vom Auftragnehmer innerhalb von spätestens 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung
unaufgefordert vorzulegen.
2.1.4 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck
„Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung
muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
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dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als
Gesamtschuldner haften.
Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass
die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann.
2.1.5 Form der Angebote
I. Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
Los 1: Beschreibung der Organisation und Durchführung der maschinellen
Reinigungsleistungen (inkl. Sondereinsätzen) Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik
Los 2: Beschreibung der Organisation und Durchführung der maschinellen und manuellen
Reinigungsleistungen (inkl. Sondereinsätzen) sowie der Leerung der öffentlichen
Papierkörbe Beschreibung der vorgesehenen Fahrzeugtechnik
Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen in den Losen 1 und 2:
Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im
Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.
II. Eignungsnachweise
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
Los 1: Mindestens 3 Referenzen (als Eigenerklärung) über die Straßenreinigung mit einer
Großkehrmaschine in Städten mit mind. 40.000 Einwohnern. Die Referenzen ist/sind
für jedes der Jahre 2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit
Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen
(es gilt die Summe der Referenzen).
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Los 2: Mindestens 3 Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Reinigung von befestigten
Flächen für öffentliche oder private Auftraggeber. Die Reinigungsfläche muss mind.
15.000 m² pro Monat betragen haben. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Jahre
2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der
jeweiligen Reinigungsfläche vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht (Lose 1 und 2): Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatzes (Netto) der letzten drei Jahre in
Höhe von rd. 1.180.000 € für das Los 1. Der Mindestjahresumsatz muss für jedes
Jahr erreicht worden sein.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende
Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder
Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere
geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers
oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter
ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.
Eine Pauschalversicherung wird anerkannt, sofern sie beide Mindestwerte
gleichzeitig abdeckt. Diese Anforderung gilt einheitlich für beide Lose. Bei
Angeboten für beide Lose ist keine Verdoppelung der Summen erforderlich.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den
Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Weiterer Nachweis der Eignung (Lose 1 und 2):
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände
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Die Angaben bzw. Nachweise zu I-II dienen zur Überprüfung, ob der Bieter geeignet ist, und ob
durch das Angebot des Bieters die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.
Bei der Abgabe des Angebotes ist Folgendes zu beachten:
- Es sind für das jeweils angebotene Los alle in den Preisblättern aufgeführten
Positionen auszufüllen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen
auszufüllen.
- Bei der Abgabe von Angeboten zu mehreren Losen sind gleiche Angebotsteile
lediglich einmal, voneinander abweichende Beschreibungen oder Nachweise jedoch
gesondert im jeweiligen Angebotsteil beizufügen.
- Etwaige Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen nach Angebotsabgabe sind
elektronisch (in Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform
und innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
- Die Rücknahme des Angebotes kann innerhalb der Angebotsfrist elektronisch (in
Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform erfolgen.
- Das Angebot ist elektronisch (in Textform) als PDF-Dokumente über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform einzureichen.
2.1.6 Verbindlichkeit der Angebote
Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der
Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf
sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes
einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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2.2 Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten
Punkte.
2.2.1 Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122
GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die
erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und bei denen keine zwingenden Ausschluss-
gründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen. Bei der
Beurteilung der Leistungsfähigkeit können z.B. auch Unterauftragnehmer oder
konzernverbundene Unternehmen berücksichtigt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen
personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in
angemessener Qualität ausführen zu können.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der unter
Punkt II. Eignungsnachweise vorgelegten Referenz/-en geprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen
über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem
angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der
Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der
Leistungsaufnahme zu berücksichtigen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den
Nachweisen unter Punkt II. Eignungsnachweise geprüft.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird entsprechend der Anlage „124 Einheitlichen
Eigenerklärung EEE“ geprüft.
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In diesem ist vom Bieter das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123
Abs. 1 und 4 GWB sowie das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB zu bestätigen.
Sofern der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB
oder gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GWB nicht bestätigt und zudem gemäß § 125 GWB bzw.
aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht von einem Ausschluss abgesehen werden
kann, wird das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern der Bieter das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 8
GWB nicht bestätigt, behält sich der Auftraggeber – unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit – den Ausschluss des Angebotes des Bieters ausdrücklich vor. § 125 GWB
gilt entsprechend.
Die ausschreibende Stelle behält sich die Prüfung der weiteren fakultativen Ausschlussgründe
gemäß § 124 Abs. 1 GWB ausdrücklich vor. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere
Erkenntnisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Dies sind u.a.
Eintragungen im Wettbewerbsregister betreffend Strafverfahren, Verstöße gegen die Zahlung von
Mindestlöhnen oder Ähnliches. Ob ein entsprechender Ausschlussgrund vorliegt, ist im Einzelfall
zu prüfen.
Die Vorlage der geforderten Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen stellt den Nachweis der Eignung dar.
Ein Unternehmen kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden
Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem es beispielsweise
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV).
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Dabei kann ein Unternehmen für den Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit
(hier: Referenz/-en zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung) die Kapazitäten anderer
Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Unternehmen, deren Kapazitäten für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch
genommen werden, haben zusätzlich das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den
Regelungen der Vergabeunterlagen nachzuweisen (§ 47 Abs. 2 VgV).
Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in technischer und
beruflicher sowie in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit
nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, während der Nachweis
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (hier: „Weiterer Nachweis der Eignung“) von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen ist.
2.2.2 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
In diesem Prüfpunkt werden die Angebote auf Angemessenheit der Angebotspreise überprüft.
Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der
Ausschreibung auch der Marktpreis. Bevor ein Angebot möglicherweise ausgeschlossen werden
kann, wird mit dem betreffenden Bieter gegebenenfalls ein Aufklärungsgespräch geführt oder die
Angebotskalkulation nachgefordert. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt,
muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden.
2.2.3 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt losweise unter den Angeboten, die in den
anderen Prüfpunkten (vgl. Punkte 2.2.1 bis 2.2.3) nicht ausgeschlossen wurden.
Grundlagen
Die preisliche Auswertung erfolgt je Los durch einen Vergleich der angebotenen Gesamtentgelte
(brutto) für die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive Verlängerungsoption). Das Gesamtentgelt
errechnet sich aus der Summe der Jahresentgelte, die wiederum unter Anwendung der in den
Preisblättern angegebenen Auswertungsgrößen ermittelt werden, multipliziert mit der
Vertragslaufzeit (soweit zutreffend) in Jahren (inklusive Verlängerungsoption). Eine
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Entgeltanpassung wird bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Im Rahmen der
Auswertung wird die Umsatzsteuer mit 19 % angesetzt.
Bewertung der Angebote
Der Zuschlag erfolgt in den Losen 1 und 2 jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtentgelt.
2.2.4 Aufklärungsgespräche
Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote
bis zur Zuschlagserteilung Aufklärungsgespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die
Eignung der Bieter oder der Angebote im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten
Angebotes zu beseitigen (vgl. § 15 Abs. 5 VgV). Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.
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