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000 Aufford. u. Beding. Ang. GV ST 26016 VgV (631 EU) 2026-07-13.pdf

Maschinelle und manuelle Straßen- und Flächenreinigung in Grevenbroich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots VgV – in Anlehnung an einheitliche Fassung Vordruck 631 EU VHB Bund 2019


Zum Verbleib beim Bieter, nicht mit dem Angebot zurückgeben! Vergabe-Nr.: GV ST 26016 Vergabestelle: Vergabeart: Rhein-Kreis Neuss ☒ Offenes Verfahren

L Z i e n n d t e ra n l s e t s r . V 4 e

r 6 g abemanagement ☐ Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahme- 41515 Grevenbroich wettbewerb Deutschland ☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- E-Mail: Submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de wettbewerb Tel: +49 (0) 2181/601 -4913 Frau Dahremöller ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- od. -4912 Frau Gallus wettbewerb od. -4910 Frau Schlick ☐ Wettbewerblicher Dialog Fax: +49 (0) 2181/601-84913 Frau Dahremöller Ablauf der Angebotsfrist und Submissionstermin: od. -84912 Frau Gallus Datum: 27.10.2026 Uhrzeit: 9:00 Uhr od. -84910 Frau Schlick Zuschlags- und Bindefrist endet am: 29.12.2026 Beschaffende Stelle: Ausführungsfrist: Stadt Grevenbroich – Der Bürgermeister Beginn: 01.01.2027 Ende: 31.12.2030 Option zur Verlängerung: in jedem der beiden Lose max. zweimalig um jeweils 1 Jahr

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

(Vergabeverfahren gem. VgV)

Achtung, es ist nur noch eine elektronische Angebotsabgabe über die Vergabe-

plattform Subreport Elvis unter dem Punkt Angebote abgeben zulässig!!!

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahme/Leistung: Leistungen der Straßenreinigung und Straßenkehrdienste im Stadtgebiet Grevenbroich Los 1: Maschinelle Straßenreinigung (inkl. Reinigung der Fahrbahnen/Straßenrinnen, Busbuch- ten, Wendehämmer sowie von Kreisverkehren und Verkehrsinseln), Durchführung von Sonderein- sätzen und Transport des Kehrgutes zur Entsorgungsanlage. Los 2: Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (u.a. Parkplätze, Marktplätze, Wartehal- len), Durchführung von Sondereinsätzen, Leerung öffentlicher Papierkörbe und Transport des Kehrgutes und der Abfälle zur Entsorgungsanlage.

A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

☒

631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

☒

632 Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017)

☒

226 Mindestanforderungen an Nebenangebote

☒

227 Zuschlagskriterien – siehe Pkt. 6

B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

☒

Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

☒

215 b Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (TVgG NRW)

☒

244 Datenverarbeitung

☒

634 Besondere Vertragsbedingungen

☒

635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)

C) Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

☒

633 Angebotsschreiben als PDF-Datei

☒

011-011.2 Leistungsverzeichnis inklusive ggfs. beigefügter Preisblätter als PDF-Datei

☒

124 EEE Europäische Eigenerklärung zur Eignung, sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist

☒

Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

☒

523 Eigenerklärung Sanktionen EU-weit

☐

GAEB-Datei im gängigen Format d84 od. x84 (ggfls. auf CD) => Um die Rückgabe

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211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots VgV – in Anlehnung an einheitliche Fassung Vordruck 631 EU VHB Bund 2019 der GAEB-Datei wird gebeten! Anlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes- 1-fach zurück zu geben sind:

☒

233 Nachunternehmerverzeichnis – falls zutreffend

☒

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – falls zutreffend

☒

235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – falls zutreffend

☐

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

D) Anlagen, die -Abhängigkeit des Angebotes- auf gesondertes Verlangen des Fachamtes 1-fach ein- zureichen sind:

☒

236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - falls zutreffend

☒

Urkalkulation

Bei der Beschaffung im Wege des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, den Zu- schlag ohne weitere Verhandlungen direkt auf das Erstangebot zu erteilen.

  1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu verge- ben im Namen und für Rechnung: Stadt Grevenbroich, Fachbereich Steuern, Gebühren und Beiträge, Am Markt 2, 41516 Greven- broich

  2. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ☐ elektronisch über die Vergabeplattform

☐

auf andere Weise (schriftlich/Textform)

☒

in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform.

☐

nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:

☐

Auskünfte werden erteilt: Rhein-Kreis Neuss, Zentrales Vergabemanagement, Lindenstr. 4-6, Zimmer A204, 41515 Grevenbroich, DEUTSCHLAND, Telefon-Nr. +49 2181/601-4910, -4912, -4913

werktags (außer Samstag) in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr montags – donnerstags in der Zeit von 13:30 bis 15:30 Uhr Anfragen von Bietern sind bis einschließlich bis zum 16.10.2026, 10:00 Uhr möglich, ausschließlich über das Nachrichtensystem der Vergabeplattform Subreport-Elvis unter www.subreport.de zu stellen und wer- den auch nur darüber beantwortet. Von sonstigen Anfragen (Telefon, E-Mail, Telefax etc.) ist abzusehen.

  1. Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) 3.1 Mit dem Teilnahmeantrag beim Teilnahmewettbewerb oder im offenen Verfahren sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen vorzulegen:

• Sonstige, für das Vergabeverfahren mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: -Vordruck 523 Eigenerklärung Sanktionen-national u. EU-weit. • Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis, z.B. www.pq- vol.de oder pq-verein.de, geführt werden. Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der vorläufigen Eignung mit dem Angebot die Ein- heitliche Europäische Eigenerklärung EEE vorzulegen. Zum Ausfüllen der EEE importieren Sie bitte die den Unterlagen beigefügte Datei „124 Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung.xml“ in den elektronischen Dienst der EU unter https://uea.publicprocurement.be/ Anschließend füllen Sie die Abfragen zur EEE dort aus und exportieren bzw. drucken diese aus und füllen sie per Hand. Die nach dem Ausfüllen exportierte xml-Datei fügen Sie diesem Angebot bitte bei.

• 233 Nachunternehmerverzeichnis – falls zutreffend • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – falls zutreffend • 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen – falls zutreffend

Erklärungen sind auf Verlangen des Fachamtes durch entsprechende Bescheinigungen (Nachweise der zuständigen Stellen) zu bestätigen (siehe Punkt 3.2). Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach einer vom Auftraggeber zu bestimmenden, angemessenen Frist vergleichbare Nachweise vorzulegen.

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro netto für den Bieter, der den Zuschlag er- halten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Eigenerklärung Vordruck 124) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister

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211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots VgV – in Anlehnung an einheitliche Fassung Vordruck 631 EU VHB Bund 2019 gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Eintragungen im Register können zum Ausschluss vom Vergabe- verfahren führen.

3.2 Bieter, die in die engere Wahl zur Auftragsvergabe kommen, haben auf gesondertes Verlangen des Fachamtes die nachfolgend benannten Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:

• Sonstige Unterlagen: ./. • Eignungsnachweise bzw. Eignungsunterlagen:

§44 VgV Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung:

  • Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister

  • Vorlage einer gültigen Anzeige nach § 53 KrWG für den Transport sowie die Zulassung der geplanten Ver- wertungsanlage für den AVV Code 20 03 0 3. Alternativ genügt eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Ist der Bieter ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, reicht die Vorlage dieses Zertifikats.

§ 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. für Personenschä- den u. mind. 1 Mio. für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall betragen. Eine Pauschalversiche- rung wird anerkannt, sofern sie beide Mindestwerte gleichzeitig abdeckt. Diese Anforderung gilt einheit- lich für beide Lose. Bei Angeboten für beide Lose ist keine Verdoppelung der Summen erforderlich.

Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.

  • Los 1: Eigenerklärung über den Mindestjahresumsatzes (Netto) der letzten drei Jahre in Höhe von 1.180.000,00 € für das Los 1. Der Mindestjahresumsatz muss für jedes Jahr erreicht worden sein. Los 2: Eigenerklärung über den allgemeinen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren

  • (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirt- schaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.

§ 46 VgV technische u. berufliche Leistungsfähigkeit

  • Mind. 3 Referenzprojekte der letzten fünf Jahre

Los 1: Mindestens 3 Referenzen (als Eigenerklärung) über die Straßenreinigung mit einer Großkehrma- schine in Städten mit mind. 40.000 Einwohnern. Die Referenzen ist/sind für jedes der Jahre 2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

Los 2: Mindestens 3 Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Reinigung von befestigten Flächen für öffentliche oder private Auftraggeber. Die Reinigungsfläche muss mind. 15.000 m² pro Monat betragen haben. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Jahre 2021 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftrag- geber/-s mit Angabe der jeweiligen Reinigungsfläche vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).

  • Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt wer- den sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbeson- dere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

  • Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersu- chungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens

  • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl sei- ner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist

  • Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Aus- rüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

  • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt – wird über ZVM-Vordruck 233 Nachunternehmer abgefragt

-

236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - falls zutreffend

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Die jeweils genannten Erklärungen sind vom Bieter für sich sowie seine Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeits- kräften innerhalb von einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nach Aufforderung durch das Fachamt vorzule- gen. Anderenfalls wird das Angebot/Teilnahmeantrag bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage ausge- schlossen. Es ist daher sinnvoll, diese Nachweise und Erklärungen auf freiwilliger Basis bereits mit dem Angebot vorzulegen. Eine Verpflichtung seitens des Bieters hierzu besteht jedoch nicht.

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden ☒ nachgefordert. Dies bezieht sich auf alle nicht angebotsbezogenen Unterlagen. 1

☐

teilweise nachgefordert, und zwar ggfs. folgende Unterlagen: ☐ nicht nachgefordert

  1. Losweise Vergabe:

☐

nein

☒

ja, Angebote sind möglich für

☐

nur für ein Los

☒

für ein Los oder mehrere Lose

☐

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

☐

Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann: Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.

  1. Nebenangebote 5.1

☒

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

5.2

☐

Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.

☐

für die gesamte Leistung ☐ nur für nachfolgend genannte Bereiche:

☐ mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

☐ unter folgenden weiteren Bedingungen:

  1. Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

☒

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. oder

☐

Nähere Informationen siehe Zuschlagsmatrix Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

1 § 56 Abs. 3 VgV bleibt unberührt.

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☒

Elektronisch

☒

in Textform

☐

mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel

☐

mit qualifizierter Signatur

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

☐

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Um- schlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

☐

siehe Briefkopf

☐ Stelle

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe

Der Umschlag ist außen mi Maßnahmennummer:

Vergabenummer :

Maßnahme:
Leistung:

zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.

  1. Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle der Vergabekammer, zentrales Postfach, Albrecht- Thaer-Straße 9, 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165

Ende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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632 EU VgV Bewerbungsbedingungen EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV)

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt bis zur Angebotsöffnung ausschließlich über die Vergabeplatt- form Subreport (https://www.subreport.de) unter dem Punkt Bieterkommunikation. Es muss dort v. Bewer- ber/Bieter eine aktuelle Mailadresse hinterlegt sein. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wett- bewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu ge- ben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- gerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsver- zeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamt- betrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischen- summen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzun- gen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Es wird gebeten, mit dem Angebot das kalkulierte und bepreiste LV als GAEB-Datei im Angebotsformat d84 oder x84 einzureichen. Bieter, die noch nicht über ein eigenes Kalkulationsprogramm verfügen, können unter der folgenden Internetadresse ein kostenloses Programm zur Bearbeitung von GAEB-Dateien herunterladen:

Bieterprogramm Heitker: GAEB Software | Heitker AVA Software GmbH (https://heitker.de/downloads/gaeb-software)

Digitale Angebote sind elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform Subreport Elvis unter dem Punkt Angebot abgeben einzureichen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote, z. B. über die Bie- terkommunikation von Subreport Elvis sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.

Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern / Registrierung bei Vergabeplattform Subreport-ELVIS :

Für die Abwicklung des Vergabeverfahrens wählt die ausschreibende Stelle die Vergabeplattform Subreport- ELVIS (https://www.subreport.de) als elektronisches Mittel. Über Subreport-ELVIS werden die Vergabeun- terlagen ohne Registrierungszwang zum Download bereitgestellt sowie die ausschließliche Kommunikation mit den Bietern durchgeführt.

Während der unter der Fußnote 1 genannten Phase wird ein anderer Kommunikationsweg als über die Nach- richtenfunktion von Subreport-ELVIS nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu-

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sätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege be- kannt gegeben werden.

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber schlägt daher die eindeutige kostenlose Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Verga- beplattform Subreport-ELVIS vor. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Muster und Proben müs- sen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- heitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspo- sitionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags- erteilung Vertragsinhalt.

Skonto mit Bedingungen für die Zahlungsfrist wird bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit das Zahlungsziel mindestens 14 Kalendertage beträgt. 4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nach- zuweisen. Sie müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung er- forderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzu- gliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder quali- fiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zu- gelassen. 6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfül- lung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapa- zitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unterneh- men zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Ver- treter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rah- men einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eig- nungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 7 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
  • sowie die in der Auftragsbekanntmachung und/oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angege- benen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unterneh- men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deut- sche Sprache beizufügen. Zudem sind auch alle anderen in der Auftragsbekanntmachung oder in den Verga- beunterlagen angegebenen Nachweise / Zertifikate etc. als Eignungsnachweis einzureichen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

  1. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Vergaben des Rhein-Kreises Neuss die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze in der jeweils aktuell gültigen Fassung Anwendung finden. Der Bieter übernimmt Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen auch für alle seine Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen.

  2. Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern / Registrierung bei Vergabeplattform Sub- report-ELVIS1

1 Achtung, dieser Passus gilt nur für förmliche Vergabeverfahren, welche die jeweilige über Subreport Elvis durchge- führte Teilnahmeantrags- oder Angebotsphase bis zum Zeitpunkt der Submission (Öffnung aller fristgerecht einge- reichten Angebote mit Fertigung einer Niederschrift) betrifft. Nach dem Submissionstermin wird die Kommunikation zwischen Bieter und auftraggebender Stelle ausschließlich über E-Mail abgewickelt – hierfür benötigt das Fachamt eine aktuelle E-Mail-Adresse des Bieters (bitte mit Angebotsabgabe einreichen).

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632 EU VgV Bewerbungsbedingungen EU – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Für die Abwicklung des Vergabeverfahrens wählt die ausschreibende Stelle die Vergabeplattform Subreport- ELVIS (www.subreport.de) als elektronisches Mittel im Sinne von § 9 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Über Subreport-ELVIS werden die Vergabeunterlagen ohne Registrierungszwang zum Download bereitgestellt sowie die ausschließliche Kommunikation mit den Bietern durchgeführt. Die Kommunikation zwischen Bietern und aus- schreibender Stelle umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Sub- report-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits herun- tergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.

Während der unter der Fußnote 1 genannten Phase wird ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfü- gung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Re- gistrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrie- rung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bie- tern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekannt gegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.

Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt.

Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E- Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informa- tionen bereit gestellt hat.

  1. Submissionstermin

Der Submissionstermin ist nicht öffentlich; Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotseröffnung zugelassen

Ende der Teilnahmebedingungen

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215 b besondere Vertragsbedingungen TVgG

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur

Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Ta-

riftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu verein- baren die Parteien Folgendes:

  1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen 1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,

a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertra- ges,

  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom

  1. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklär- ten Tarifvertrages oder
  • einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, seinen Be- schäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Min- destarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. Absatz 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tarif- fähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festge- legten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.

c) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.

1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachun- ternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.

1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.

  1. Kontroll- und Prüfrecht Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet, (a) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterla- gen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beach- tung des Datenschutzrechts. (b) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

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215 b besondere Vertragsbedingungen TVgG

  1. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe 3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt, b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.

3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Ver- tragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auf- tragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers ange- rechnet.

3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.

Ende

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634 Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Dienst- u. Lieferleistungen (VOL/B)

Maßnahme/Leistung: Leistungen der Straßenreinigung und Straßenkehrdienste im Stadtgebiet Grevenbroich Los 1: Maschinelle Straßenreinigung (inkl. Reinigung der Fahrbahnen/Straßenrinnen, Busbuchten, Wendehämmer sowie von Kreisverkehren und Verkehrsinseln), Durchführung von Sondereinsätzen und Transport des Kehrgutes zur Entsorgungsanlage. Los 2: Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (u.a. Parkplätze, Marktplätze, Wartehallen), Durchführung von Sondereinsätzen, Leerung öffentlicher Papierkörbe und Transport des Kehrgutes und der Abfälle zur Entsorgungsanlage.

1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat die Mitarbeiterin Frau Andrea Hebing-Alex mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von der beauftragten Mitar- beiterin /Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort: gesamtes Stadtgebiet, Straßenverzeichnis siehe Anl. 011 Leistungsbe-

schreibung

Gebäude Raum:

3 Ausführungsfristen Anlieferung / Beginn 01.01.2027

Ende der Ausführung 31.12.2030

Mit der Option zur Verlängerung in jedem der beiden Lose maximal zweimal um

jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2031 bzw. bis zum 31.12.2032), wenn nicht spätes-

tens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber

schriftlich gekündigt wird. Die Verlängerungs-optionen können für jedes Los ein-

zeln ausgeübt werden.

folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

4 Vertragsstrafen (§ 11) ☐ Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart

☒ Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

Siehe Anlage 011 Leistungsbeschreibung final 23.09.2026 – S. 36 § 11:

§ 11 Vertragsstrafen

(1) Für die vereinbarten Vertragsstrafen gelten die §§ 339 bis 345 BGB, sofern sich aus den

nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe hat schriftlich

unter Angabe des Grundes und der Höhe zu erfolgen. Das Recht des Auftraggebers, Schadensersatz zu fordern oder

den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

(2) Erfüllt der Auftragnehmer die nachfolgenden bezeichneten Pflichten aus dem Vertrag

schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß, so hat der Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher Abmahnung (Rüge)

neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe für jeden einzelnen Vorgang der Zuwiderhandlung. Eine Rüge

ist entbehrlich, wenn eine Nachholung der Leistung für den betroffenen Leistungszeitraum objektiv unmöglich ist.

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Sanktionierung im schutzwürdigen Interesse der Öffentlichkeit

an einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung liegt.

(3) Die einzelnen Vertragsstrafen werden wie folgt festgesetzt:

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634 Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

a) Operative Pflichtverletzungen (Schlechtleistung/Verzug) je Vorgang:

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Nichtreinigung eines zusammenhängenden Straßenabschnitts laut dem Ver- trag zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis (ausgenommen bei rechtmäßigen Hindernissen). • 100 EUR je Vorgang bei schuldhaft nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Reinigung einer im Leistungs- verzeichnis konkret benannten Fläche (z.B. P&R-Anlagen, Plätze, Unterführungen ) • 200 EUR je Vorgang, wenn eine berechtigte Rüge wegen Schlechtleistung an Straßenabschnitten, Sonderflächen oder Wartehallen nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber schuldhaft nach- geholt wird (fruchtloser Fristablauf).

b) Allgemeine und administrative Pflichtverletzungen:

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen Dokumentation der durchge- führten Leistungen oder bei Verletzung der Pflicht zur Duldung der Aufsicht und Kontrolle. • 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Beauftragung von Unterauftragnehmern ohne vorherige schriftliche Geneh- migung des Auftraggebers oder trotz Untersagung. • 300 EUR je Vorgang bei schuldhaftem Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben zur technischen Fahrzeugaus- stattung (insb. Nichteinsatz des zwingend vorgeschriebenen N1-Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2028 im Los 1 oder Nichteinhaltung der Abgasnormen). • 100 EUR je Werktag bei schuldhaft verspäteter Vorlage des geforderten Versicherungsnach-weises sowie zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und der damit verbundenen Mitteilungspflicht. • 100 EUR je Werktag bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur fristgemäßen Benennung einer bevollmächtigten Person. • 100 EUR je Werktag bei Einstellung des Reinigungsbetriebes ohne zeitnahe Information des Auftraggebers oder bei Änderung des Kehrplans ohne Zustimmung des Auftraggebers.

(4) Verstößt der Auftragnehmer ab dem Leistungsbeginn gegen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), so beträgt die Höhe der Vertragsstrafe ein Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Netto-Auftragswertes.

(5) Wird eine berechtigte Schlechtleistung nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung durch den Auf- traggeber nachgeholt (sofern eine Nachholung technisch noch möglich und sinnvoll ist) – auch außerhalb der regu- lären Reinigungszeiten (ausgenommen Sonn- und Feiertage) –, ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte durchführen zu lassen (Ersatzvornahme).

(6) Der Höchstbetrag aller verwirkten Vertragsstrafen nach den Absätzen 3 und 5 wird auf maximal 5 % der monat- lichen Netto-Abrechnungssumme des jeweils betroffenen Loses begrenzt. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen direkt von dem zu zahlenden Entgelt in Abzug zu bringen und zu verrechnen.

(7) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unter Anrechnung der verwirkten Vertrags- strafe unberührt.

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

☐ für jede vollendete Woche Prozent

☐

für jeden Werktag Prozent

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Ver- tragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfris- ten als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollen- dung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§ 15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber einfach per E-Mail einzureichen:

Die Rechnungen sind auszustellen auf: Stadt Grevenbroich Fachbereich Steuern, Gebühren und Beiträge

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634 Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019 Ansprechpartner: Fr. Andrea Hebing-Alex Am Markt 2 41515 Grevenbroich

und per E-Mail einzureichen unter steuern@grevenbroich.de

6 Sicherheitsleistung (§ 18)

☐

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. 6.1 ☐ Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten und für Mängel i. H. v. 3 Prozent zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

Siehe Anlage 011 Leistungsbeschreibung final 23.09.2026 – S. 33 § 10 Abs. 6-9:

§ 10 Haftung / Sicherheitsleistung

Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der Vertragserfüllung bis spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung eine Bürgschaftsurkunde gemäß dem dieser Ausschreibung beigefügtem Formblatt 421 LD (VHB Bund) einzureichen. Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt zu Vertragsbeginn 5% der Brutto-Gesamtauftragssumme der vierjährigen Fest- laufzeit (berechnet aus dem angebotenen jährlichen Brutto-Auftragswert des/der bezuschlagten Lose(s) multipliziert mit der Festlaufzeit von 4 Jahren. Werden einem Auftragnehmer beide Lose zugeschlagen, ist die Einreichung einer einzigen, gemeinsamen Bürgschaftsurkunde über die Gesamtsumme beider Lose zulässig.

(7) Um der Verringerung des verbleibenden Gesamtrisikos Rechnung zu tragen, verringert sich der abzusi- chernde Betrag jeweils zum Ende eines Vertragsjahres automatisch um ein Viertel (1/4) des ursprünglichen Bürg- schaftsbetrages. Der Auftragnehmer reicht dem Auftraggeber hierzu unaufgefordert eine neue, auf den reduzierten Betrag ausgestellte Bürgschaftsurkunde nach dem identischen Formblatt 421 LD ein. Der Auftraggeber händigt dem Auftragnehmer im Gegenzug die alte Bürgschaftsurkunde zu Entlastung des Bürgen aus.

(8) Macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlän- gern (maximal 2 Verlängerungsjahre, Gesamtlaufzeit: maximal 6 Jahre), gelten für die Sicherheitsleistung folgende Bestimmungen: Für jedes gezogene Optionsjahr hat der Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Verlänge- rungsjahres eine neue Bürgschaftsurkunde (Formblatt 421 LD) vorzulegen. Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt für das jeweilige Optionsjahr 5 % des vertraglich vereinbarten Brutto-Jahresauftragsvolumens der bezuschlagten Lose. Nach Ablauf des jeweiligen Optionsjahres wird diese Urkunde im Austausch gegen die ordnungsgemäße Erbrin- gung oder gegen die Folgebürgschaft des nächsten Optionsjahres zurückgegeben.

(9) Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der jeweiligen alten Bürgschaftsurkunde im Austausch gegen eine neue oder reduzierte Urkunde nur verpflichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt keine ungeklärten, schriftlich geltend ge- machten Pflichtverletzungen, Schadensersatzforderungen oder offenen Vertragstrafen aus dem jeweils abgelaufenen Vertragszeitraum gegen den Auftragnehmer vorliegen. Nach endgültiger Beendigung des Vertrages und Ausgleich alter Ansprüche wird die verbleibende Rest-Urkunde unverzüglich zurückgegeben. Kommentiert [WS1]: Wurde neu eingefügt und regelt den Um- gang mit der Sicherheitsleistung (Formblatt 421 LD)

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürg- schaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach

Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der

Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen

nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

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634 Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist:

./.

8 Gerichtsstand ist Grevenbroich.

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

9.1 Masernschutzgesetz Falls Leistungen innerhalb schutzwürdiger Einrichtungen gem. Infektionsschutzgesetz zu erbrin- gen sind, ist das Masernschutzgesetz zu beachten. Seitens der Einrichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall ein Nachweis ge- fordert werden.

9.2 Sauberes Fahrzeug Beschaffungs Gesetz Auskünfte und Angaben gem. dem Sauberen Fahrzeug Beschaffungsgesetz sind zu erbringen.

9.3 Kalkulation Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung für jedes angebotene Los die Kalkulation zur angebotenen Leistung in einem separaten, verschlossenen Umschlag einzureichen.

Siehe Anlage 011.1 Angebotsbedingungen_final_23.09.2026– S. 4 Pkt. 2.1.3.

  • E N D E der besonderen Vertragsbedingungen

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635 Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen – in Anlehnung an einheitliche Fassung VHB Bund 2019

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anliefe- rungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Pa- tentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schrift- lich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder- kosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,

- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstat- tet.

7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Fei- ertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätekenngrößen enthalten.

Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

Ende der zusätzlichen Vertragsbedingungen

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