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011 Leistungsbeschreibung_final_23.09.2026.pdf

Maschinelle und manuelle Straßen- und Flächenreinigung in Grevenbroich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

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EU-weite Ausschreibung

von Leistungen der Straßenreinigung

für die Stadt Grevenbroich

Leistungsbeschreibung und

besondere vertragliche Bedingungen

für die Lose 1 und 2

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkungen.................................................................................................................... 3

2 Leistungsbeschreibung für die Lose 1 und 2 ....................................................................... 4

2.1 Allgemeine Regelungen zu den Losen 1 und 2 ................................................................. 4 2.1.1 Leistungszeitraum ................................................................................................. 4 2.1.2 Vorgesehene Satzungsänderungen ........................................................................ 4 2.1.3 Grundlagen der Zusammenarbeit .......................................................................... 4 2.1.4 Unterbeauftragung ................................................................................................. 5 2.1.5 Entgeltanpassung ................................................................................................... 5 2.1.6 Begriffsdefinition .................................................................................................. 6 2.1.7 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang für die Lose 1 und 2 .................. 6 2.1.8 Dokumentation .................................................................................................... 15 2.2 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 1 ..................................................................... 17 2.2.1 Maschinelle Reinigung von Straßen, Kreisverkehren und Verkehrsinseln ......... 17 2.2.2 Sondereinsätze ..................................................................................................... 17 2.2.3 Transport des Kehrgutes ...................................................................................... 18 2.3 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 2 ..................................................................... 19 2.3.1 Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen ............................................ 19 2.3.2 Leerung öffentlicher Papierkörbe ........................................................................ 19 2.3.3 Sondereinsätze ..................................................................................................... 20 2.3.4 Transport des Kehrgutes und der Abfälle ........................................................... 20

3 Besondere vertragliche Bedingungen für die Lose 1 und 2 .............................................. 22

4 Anlagen.................................................................................................................................. 43

A Satzung der Stad Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss B Stadtplan C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 1. Vorbemerkungen

1 Vorbemerkungen

Die hier vorliegenden Vergabeunterlagen erläutern die zu vergebende Leistung textlich und sollen

den Bieter in die Lage versetzen, sein Angebot so zweifelsfrei wie möglich zu kalkulieren und zu

formulieren. Für die Angebotsausarbeitung und Kalkulation der angebotenen Leistungen in den

Losen 1 und 2 stehen dem Bieter u.a. die vorliegende Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen und

besonderen vertragliche Bedingungen) und – als gesonderte Dokumente – der Preisblättervordruck

sowie die Bewerbungs- und Angebotsbedingungen zur Verfügung.

Den Bietern wird zudem empfohlen, sich im Stadtgebiet Grevenbroich selbst ein Bild von den zu

reinigenden Straßen und Flächen zu machen.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

2 Leistungsbeschreibung für die Lose 1 und 2

Punkt 2.1 enthält die allgemeinen Regelungen und Pflichten sowie weitere Hinweise hinsichtlich

der Leistungserbringung in den Losen 1 und 2. In den Punkten 2.2 und 2.3 sind die losspezifischen

Aufgabeninhalte und Pflichten des Auftragnehmers dargestellt.

2.1 Allgemeine Regelungen zu den Losen 1 und 2

2.1.1 Leistungszeitraum

Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 und 2 sind jeweils vom 01.01.2027 bis zum

31.12.2030 (Laufzeit: vier Jahre) vollständig zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in jedem

Los maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2031 bzw. bis zum 31.12.2032), wenn

er nicht spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber

schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr). Die Verlängerungsoptionen

können für jedes Los einzeln ausgeübt werden.

Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.

2.1.2 Vorgesehene Satzungsänderungen

Bis zum Leistungsbeginn sind keine Änderungen der Satzung der Stadt Grevenbroich über die

Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren („Straßenreinigungs- und

Gebührensatzung vom 21.12.2023“) (vgl. Anlage A) geplant, welche die ausgeschriebenen

Leistungen betreffen.

2.1.3 Grundlagen der Zusammenarbeit

Für jedes Los wird der Auftrag mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Die in diesen

Vergabeunterlagen formulierten besonderen vertraglichen Bedingungen für die Lose 1 und 2 werden

jeweils bei Zuschlagserteilung gemeinsam mit den Regelungen der Leistungsbeschreibung

wirksam. Vertragspartner ist jeweils die Stadt Grevenbroich.

Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses erklärt sich bereit, die besonderen vertraglichen

Bedingungen – soweit möglich – den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen sowie

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

unter Einbeziehung der jeweils gültigen Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 21.12.2023 anzupassen. Der

Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Änderungen auf Grundlage der den

besonderen vertraglichen Bedingungen jeweils beiliegenden Kalkulation und den Regelungen des

Preisrechts durchzuführen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur einvernehmlichen

Zusammenarbeit.

Alle vom jeweiligen Auftragnehmer genutzten Daten im Rahmen der Leistungserbringung dürfen

nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und sind dem Auftraggeber bei Vertragsende

ausnahmslos zu übergeben. Der Auftragnehmer unterliegt den datenschutzrechtlichen

Bestimmungen (vgl. auch Punkt 2.1.8).

2.1.4 Unterbeauftragung

Eine Unterbeauftragung für die zu erbringenden Leistungen ist möglich. Hierbei sind die

Regelungen in den besonderen vertraglichen Bedingungen und die Regelungen des TVgG-NRW

zu berücksichtigen.

Nachweise von Unterauftragnehmern sind dem Angebot nur dann beizulegen, wenn zum

Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters auf Unterauftragnehmer verwiesen wird. Der

Auftraggeber weist darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z. B. Schwester- oder

Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer sind.

2.1.5 Entgeltanpassung

Die Angebotsentgelte der Lose 1 und 2 unterliegen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer

Entgeltanpassung. Erstmals zum 01.01.2028 und zu jedem 01.01. der Folgejahre können die

Angebotsentgelte durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel angepasst

werden. Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Anpassungssatzes sind die in den besonderen

vertraglichen Bedingungen festgelegten Indizes.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

2.1.6 Begriffsdefinition

Straßenmeter:

Die angegebenen Straßenmeter entsprechen einem Meter Straßenlänge, der beidseitig gekehrt

wird. Dabei sind auch die Rinnsteine – soweit nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt – zu

reinigen.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass alle Straßen beidseitig, jeweils in vorgeschriebener

Fahrtrichtung [die vorgeschriebene Fahrtrichtung gilt nicht für Einbahnstraßen, soweit die

Bedingungen des § 35 (Sonderrechte) Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfüllt sind],

zu kehren sind. Soweit technisch möglich, sind auch Einbahnstraßen in Fahrtrichtung auf der

linken Straßenseite zu kehren. Dies gilt auch für Bushaltestellen (-buchten).

Kehrmeter:

Die Straße ist auf beiden Straßenseiten in der jeweils vorgegebenen Breite zu kehren. Dies bedeutet, dass die Kehrmeter mindestens das Doppelte der angegebenen Straßenmeter betragen.

2.1.7 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang für die Lose 1 und 2

Allgemeine Regelungen zum Reinigungsbetrieb

Das Stadtgebiet Grevenbroich besteht aus 9 Stadtteilen (Stadtbezirke), die in 32 Ortsteile unterteilt

sind und liegt im Rhein-Kreis Neuss (NRW). Von den 32 Ortsteilen werden aktuell 30 Ortsteile

gereinigt.

Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses hat die Straßen- sowie die Flächenreinigung in der Stadt

Grevenbroich gemäß der Straßenreinigung- und Gebührensatzung je nach Lage der Straße, des

Weges oder des zum Kehren vorgesehenen Standortes in unterschiedlichen Reinigungsintervallen

durchzuführen. Die Reinigung umfasst Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, jedoch nur die

Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht nach § 2 der Straßenreinigung- und

Gebührensatzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Von der Reinigung

ausgeschlossen sind die Straßen/Flächen, die nach § 2 der Straßenreinigung- und Gebührensatzung

den Grundstückseigentümern zur Reinigung übertragen wurden.

Die Leistungen umfassen in Los 1 insbesondere das Reinigen von Straßen (Straßenrinnen sowie

anschließende Fahrbahnen befestigter Straßen in einer Breite von mindestens 2 m),

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Bushaltestellenbuchten, Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln mittels

Großkehrmaschine/-n, sowie in Los 2 insbesondere die Reinigung von Flächen (Plätze, Parkplätze,

Marktplätze, Fußgängerunterführungen, Gehwege sowie Wartehallen u.a.) durch den Einsatz von

geeigneten Kleinkehrmaschinen sowie die Leerung öffentlicher Papierkörbe.

Die Reinigung ist so durchzuführen, dass keine Gegenstände wie Steine, Papier, Plastikteile (z.B.

Plastikbecher), Tüten oder Zigarettenreste auf den Kehrflächen verbleiben. An Tagen, an denen

die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Kehrfläche zur Staubbindung vor der Reinigung durch

eine Sprüheinrichtung zu befeuchten.

Die Räumung und Abfuhr von Schnee und Eis (Winterdienst) ist nicht vom Auftragnehmer

durchzuführen. Es ist jedoch die Pflicht des Auftragnehmers, das beim Winterdienst verwendete

Streugut sowie weitere jahreszeitlich bedingte Verschmutzungen durch Baum- und Strauchblüte

und anderen vegetationsabhängigen Verunreinigungen sowie vermehrten Laubfall ohne

gesonderte Berechnung aufzukehren.

Einen ggf. entstehenden Mehraufwand, z.B. durch mehrmaliges Befahren von

Kreuzungsbereichen oder Kreisverkehren in Los 1, hat der Bieter in sein Angebot

einzukalkulieren.

Reinigungszeiten Die Reinigung hat i.d.R. in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erfolgen. Hierbei sind die nachfolgenden Sonderregelungen zu berücksichtigen. Die Reinigungszeiten sind so zu wählen, dass Verkehrsbehinderungen möglichst vermieden werden. Die Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche in Wohngebieten eine Reinigung i.d.R. erst ab 07:00 Uhr erlaubt, sind bei der Angebotskalkulation und der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Die Anfahrt ins Reinigungsgebiet ist hiervon unabhängig.

Behinderung bzw. Unterbrechung der Leistung/Anforderungen an den Auftragnehmer

Für den Auftragnehmer besteht grundsätzlich keine Reinigungspflicht, wenn die Reinigung durch

behindernde parkende Fahrzeuge oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände

(z.B. bei Einschränkung des Lichtraumprofils durch Bäume) behindert wird. Der Auftragnehmer

hat sich zu bemühen, solche Hindernisse beseitigen zu lassen. Zudem findet die Reinigung nicht

statt bei Glatteis, wenn durch die Reinigung Glatteis entstehen würde oder bei Schnee auf den

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Reinigungsflächen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auftretende Kehrhindernisse

unverzüglich dem Auftraggeber unter genauer Angabe der Örtlichkeit mitzuteilen. Fällt ein

Reinigungstag aus den vorgenannten Gründen aus, dann hat sich der Auftragnehmer an den

darauffolgenden sieben Werktagen täglich zu überzeugen, ob die Reinigung möglich ist, und hat

sie innerhalb dieser Zeit – wenn die Witterung dies zulässt – nachzuholen.

Problematische Straßen aufgrund einer erhöhten Verkehrsbelastung oder parkenden Fahrzeugen

im üblichen Zeitraum des Büro- und Schulbeginns (Montag bis Freitag ab ca. 07:00 Uhr) sind

insbesondere:

Stadtmitte: Am Hagelkeuz, Am Ziegelkamp, Auf der Schanze, Bahnstraße, Bergheimer Straße,

Fockstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Gillbachstraße, Graf-Kessel-Straße, Gustav-

Lück-Straße, Harnischstraße, Herkenbuscher Weg, Jakob-Dickers-Weg, Karl-

Oberbach-Straße, Lindenstraße, Montanusstraße, Montzstraße, Nachtigallenstraße,

Neuenhausener Straße Niermannstraße, Nordstraße, Ostwall, Parkstraße, Rheydter

Straße Röntgenstraße, Uhlhornstraße, Von-Der-Porten-Straße, Von-Werth-Straße,

Wilhelmitenstraße, Wilhelm-Fulda-Straße, Wöhlerstraße, Zedernstraße

Hemmerden: Landstraße, Humboldtstraße, Daimlerstraße, Auf dem Mergendahl

Frimmersdorf: Weidenpeschstraße, Auf dem Broich, Erftstraße, Im Herrenbusch

Für die vorstehend aufgeführten Straßen ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer möglichst

in den Nachmittags- und Abendstunden von ca. 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr zu erbringen.

Problematische Straßen aufgrund einer erhöhten Verkehrsbelastung oder parkenden Fahrzeugen

wegen geöffneter Geschäfte (Montag bis Samstag ab ca. 07:00 Uhr) sind insbesondere:

Wevelinghoven: Marktplatz

Für diesen Bereich ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer nach Möglichkeit in den

Morgenstunden von ca. 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu erbringen, da in dieser Zeit der Platz noch

weniger beansprucht wird.

Problematische Straßen aufgrund eines erhöhten Busverkehrsaufkommens (Montag bis Samstag

ab ca. 07:00 Uhr) sind insbesondere: Seite 8 von 66

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Stadtmitte: Bahnhofsvorplatz (Omnibusbahnhof), Orkener-Straße, Von-Goldammer-Straße

Hier ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer möglichst in den Abendstunden von ca.

17:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erbringen.

Hinweis der ausschreibenden Stelle: Im Allgemeinen ist die Reinigung ab ca. 16:00 Uhr erschwert,

da ab dieser Uhrzeit bereits Berufstätige wieder heimkehren und die Straßen dann stärker befahren

und beparkt vorgefunden werden.

Kehrplan

Der Auftragnehmer arbeitet nach Auftragserteilung den Kehrplan in Abstimmung mit der Stadt

Grevenbroich aus. Bei dem Kehrplan sind auch zeitliche Verkehrsbelastungen und

Beanspruchungen der Plätze für besondere Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Leistungen

des Auftragnehmers werden nachfolgend pro Leistungsbereich beschrieben. Zusätzlich ist die

jeweils gültige Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren zu beachten.

Derzeit ist das Kehrgebiet in folgende Kehrbezirke eingeteilt:

Montag: Gustorf, Gindorf, Neuenhausen, Laach Montag: Südstadt, Stadtmitte Montag: Allrath, Barrenstein, Frimmersdorf, Neurath, Langwaden Mittwoch Hemmerden, Busch, Kapellen, Tüschenbroich, Gilverath, Vierwinden Mittwoch: Gruissem, Neubrück, Hülchrath, Mühlrath, Münchrath, Neubrück Mittwoch: Wevelinghoven, Neukirchen Mittwoch: Neu-Elfgen, Elsen, Orken, Noithausen Freitag: Industriegebiet-Ost

Der Auftragnehmer des betreffenden Loses kann diese Kehrbezirksaufteilung übernehmen oder eine Neueinteilung vornehmen, wobei ein Ortsteil nicht an unterschiedlichen Tagen gekehrt werden darf und die Ortsteile nur geschlossen einem Bezirk zuzuordnen sind.

In Los 1 hat die Straßenreinigung in einem Kehrbezirk immer am gleichen Wochentag zu erfolgen (ausgenommen sind Feiertagsverschiebungen). Die erstmalige Festlegung der/des Wochentage-/s für die Straßenreinigung sollte möglichst für die Dauer des Vertrages Bestand haben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem in Anlage C beigefügten und nach Ortsteilen gegliederten Straßenverzeichnis. Seite 9 von 66

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung hat in jeder Straße/jedem Platz immer am gleichen Wochentag zu erfolgen

(Ausnahme: Feiertagsverschiebung). Die Straßenreinigung ist zeitlich so vorzunehmen, dass die

Entleerung der Fahrzeuge innerhalb der Öffnungszeiten der Übergabestelle für Kehrgut (Lose 1

und 2) sowie Abfall aus den öffentlichen Papierkörben (nur Los 2) möglich ist. Die Einzelheiten

ergeben sich aus dem in der Anlage B genannten Stadtplan sowie den in Anlage C beigefügten

Tabellen (Straßen- und Flächenverzeichnis).

Fällt der reguläre Reinigungstermin auf einen Feiertag, so ist die Straßenreinigung am nächsten

Werktag nachzuholen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, kann der Termin nach Abstimmung mit

der Stadt Grevenbroich auch vorgezogen werden. Im Ausnahmefall kann, nach vorheriger

Absprache mit der Stadt Grevenbroich, die Reinigung auch am zweiten Werktag nach dem auf

den Feiertag gefallenen Reinigungstermin erfolgen.

Leistungsstörungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Betriebs- und Leistungsstörungen zunächst unverzüglich

telefonisch, danach unverzüglich per E-Mail an die Stadt Grevenbroich zu melden. Kann die

Straße nicht gekehrt werden, weil sie zum beabsichtigten Zeitpunkt nicht wie vorgesehen

angefahren werden konnte (z.B. ein Fahrzeug versperrt den Weg in die Straße), dann informiert

der Auftragnehmer sofort telefonisch oder per E-Mail die Stadt Grevenbroich über die Gründe und

gibt, gemäß vorgenanntem Beispiel, das Kennzeichen des verkehrsbehindernden Fahrzeuges

durch. Die Stadt Grevenbroich ist vom Auftragnehmer über plötzliche Ausfälle (dürfen nur in

Ausnahmesituationen vorkommen) und deren Ursachen sofort zu informieren.

Ist die Reinigung von Straßen oder einzelnen Plätzen, Parkplätzen bzw. Wartehallen durch

Baustellen o.Ä. vorübergehend oder aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Auftragnehmer

die Reinigung (Los 1/Los 2) bzw. Papierkorbleerung (Los 2) nach Wegfall der Behinderung

innerhalb von zwei Tagen nachzuholen, soweit der Hinderungsgrund innerhalb der ersten Hälfte

der Zeitspanne des Reinigungsintervalls entfällt. Unterbleibt die Reinigung bzw.

Papierkorbleerung am Nachholtag, so ist die Stadt Grevenbroich berechtigt, diese auf Kosten des

Auftragnehmers durchführen zu lassen.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Fahrzeug- und Maschinentechnik

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die

Reinigungsleistungen und der Transport des Kehrgutes bzw. der Abfälle umweltfreundlich,

insbesondere geruchs-, lärm- und staubarm, ausgeführt werden können.

Das deutsche Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) setzt die

europäische Clean Vehicles Directive um. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber bei

Dienstleistungsaufträgen eine feste Mindestquote an sauberen Fahrzeugen einzuhalten. Das

Gesetz unterscheidet nach den Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 und teilt diese in zwei

Kategorienklassen ein.

Die Klasse N1 umfasst kleinere Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Nutzfahrzeuge dieser Kategorie

müssen vollständig emissionsfrei sein. Eine Batterie-Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge

erfüllen diese Anforderung.

In der Kategorie der Nutzfahrzeuge (N2-N3) über 3,5 Tonnen dürfen bei Dienstleistungsaufträgen

spezialisierte selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kehrmaschinen), die mindestens die Abgaswerte

der EURO-VI-Norm einhalten, für die Erbringung der Leistung genutzt werden. Der

Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die entsprechenden

Fahrzeugpapiere der eingesetzten Fahrzeuge zu zeigen, u.a. um die Einhaltung der EURO-VI-

Norm für die eingesetzten Kehrmaschinen zu belegen.

Der Einsatz eines emissionsfreien Kleinfahrzeug (Klasse N1) u.a. zur Leerung der

Straßenpapierkörbe gemäß Los 2 wird zur Erfüllung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG für

diesen Auftrag zwingend gefordert. Aufgrund der marktüblichen Liefer- und Aufbauzeiten für

entsprechende Elektro-Spezialfahrzeuge wird den Bietern eine Übergangszeit für das erste

Vertragsjahr (01.01.2027 bis 31.12.2027) eingeräumt. Das e-Fahrzeug muss spätestens zum

01.01.2028 vollständig einsatzbereit im Entsorgungsgebiet zur Verfügung stehen.

Das geforderte e-Fahrzeug muss zwingend die Anforderungen an emissionsfreie Fahrzeuge gemäß

§ 2 Nr. 4 in Verbindung mit der Tabelle 2 der Anlage 1 des SaubFahrzeugBeschG erfüllen. Die

CO2-Emissionen des eingesetzten Fahrzeugs müssen laut offizieller Übereinstimmungs-

bescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) zwingend 0 g/km betragen. Fahrzeuge mit

verbrennungsmotorischen Antrieben (einschließlich aller Hybrid-Technologien) sind unzulässig.

Der Bieter hat mit dem Angebot für das Elektro-Fahrzeug den Nachweis der Emissionsfreiheit

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

(z.B. Kopie der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der Zulassungsbescheinigung Teil

I, Feld V.7 = 0 g/km) vorzulegen.

Für den Interimszeitraum vom 01.01.2027 bis zum Ablauf der Übergangsfrist (31.12.2027) ist der

Einsatz eines konventionellen, schadstoffarmen Ersatzfahrzeugs (mindestens Euro 6 / Abgasstufe

VI) zulässig. Der hat mit dem Angebot über die erfolgte Bestellung oder den verbindlichen Miet-

/Leasingvertrag des Elektro-Fahrzeugs inklusive Bestätigung der Lieferzeit vorzulegen.

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit genügt bei Angebotsabgaben eine

Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Beschaffung des

emissionsfreien Kleinfahrzeugs so rechtzeitig einleitet, dass diese zum 01.01.2028 einsatzbereit

zur Verfügung steht.

Bieter, die bereits bei Angebotsabgaben über ein solches Fahrzeug verfügen, werden bei der

Wertung nicht bevorzugt.

Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms den gesetzlichen

Bestimmungen (u.a. der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung in

der aktuellen Fassung) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen telefonisch vom Auftragnehmer

erreichbar sein.

Die eingesetzten Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu pflegen und stets in einem

technisch und optisch einwandfreien Zustand zu halten. Sie müssen mit der Firmenbezeichnung/

dem Namen des Auftragnehmers gekennzeichnet und ständig über Funk oder Telefon erreichbar

sein. Sie sind mit mindestens ein fließendes Deutsch sprechenden und ortskundigen Person zu

besetzen. Für die Bearbeitung von Reklamationen (z.B. Beschwerden über nicht gereinigte

Straßen) ist dem Auftraggeber zudem die aktuelle Position der Fahrzeuge auf Anfrage zu

übermitteln. Hierzu sind die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Fahrzeuge mit GPS-Geräten

auszustatten.

Beabsichtigt der Auftragnehmer (in Los 2) im Rahmen der Leistungserbringung den zusätzlichen

Einsatz von Laubbläsern oder Laubsauger, müssen diese Geräte den Anforderungen des

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

gemeinschaftlichen Umweltzeichens (EU-Umweltzeichen / EU Ecolabel) gemäß der geltenden

Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.

Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen hat der Bieter vor Leistungsbeginn das

entsprechende Zertifikat des EU-Umweltzeichens vorzulegen.

Gleichwertigkeitsklausel: Der Auftraggeber akzeptiert auch jeden anderen gleichwertigen

Nachweis, der die Einhaltung der geforderten Umwelt- und Qualitätskriterien belegt (z. B. eine

aktuelle Konformitätserklärung, technische Prüfberichte oder ein technisches Dossier des

Herstellers), sofern der Bieter nachweist, dass das von ihm angebotene Gerät die Anforderungen

des EU-Umweltzeichens vollumfänglich erfüllt. Gegen den Einsatz elektrischer Stadtmüllsauger

bestehen keine Bedenken.

Fahrzeugbeschreibung:

Der Auftragnehmer stellt die für die Straßenreinigung erforderlichen Spezialfahrzeuge, die nach

dem aktuellen Stand der Technik für eine staubfreie und möglichst lärmarme Reinigung der

Kehrflächen geeignet sind. Für Los 1 ist mindestens eine Großkehrmaschine einzusetzen. Für die

Kehrleistungen in Los 2 muss mindestens eine Kleinkehrmaschine, z.T. ergänzt um manuelle

(händische) Reinigung, eingesetzt werden.

Alle im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Straßenreinigungsfahrzeuge müssen den

jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb im öffentlichen Straßenraum

entsprechen, insbesondere den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und in einem technisch einwandfreien Zustand

sein.

Die Fahrzeuge müssen den Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechen,

insbesondere der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem

Auftraggeber auf Verlangen die aktuellen Nachweise über die mängelfreie Durchführung der

Hauptuntersuchung (HU) sowie die jeweils gültigen Prüfbefunde der jährlichen

Sachkundigenprüfung gemäß § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 (UVV-Prüfung) für die

eingesetzten Fahrzeuge vorzulegen.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen alle eingesetzten motorisierten

Reinigungsfahrzeuge (Kehrmaschinen) mindestens die Euro-VI-Abgasnorm erfüllen. Fahrzeuge

mit Verbrennungsmotor müssen mit einem funktionsfähigen, wirksamen Partikelfiltersystem

ausgestattet sein.“

Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms den gesetzlichen

Bestimmungen (u.a. der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung in

der aktuellen Fassung) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen telefonisch vom Auftragnehmer

erreichbar sein.

Der Auftragnehmer von Los 1 hat eine automatisch aufnehmende Großkehrmaschine (mit einer

Kehrbreite von mindestens 2 m und maximal 3,0 m) einzusetzen.

Die Großkehrmaschine muss auf Grund ihrer Beschaffenheit Gewähr für ein staubfreies Arbeiten

bieten. Sie muss mit Tellerbesen, Walze und Saugeinrichtung sowie Rinnenbesen mit

vorgenannter Leistung sowie mit einer Wassersprühanlage bestückt sein oder über Feinstaubfilter

im Abluftsystem verfügen. Die Besen und Walzen sind bei Abnutzung rechtzeitig zu ersetzen.

Zu den Losen 1 und 2:

Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge technisch so auszurüsten (z.B. durch entsprechende

Kamera-/Monitortechnik bzw. Fahrerassistenzsysteme) und ggf. zusätzlich mit entsprechendem

Personal zu besetzen (z.B. Einweiser), dass auch schwierige Fahrwege und Fahrzeugbewegungen

(z.B. Rückwärtsfahrten) entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden

können, wo dies erforderlich ist.

Das zur Vermeidung von Staubentwicklung erforderliche Wasser kann der Auftragnehmer über

die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (41220 Mönchengladbach) beziehen. Es werden

dazu Standrohre mit Wasserzähler ausgegeben und der Auftragnehmer erhält die Rechnung über

die entnommenen Mengen.

Die in dieser Leistungsbeschreibung vom Auftragnehmer geforderten Leistungen und der

geforderte Service dürfen durch die Technik des jeweils vorgesehenen Kehrfahrzeuges nicht

eingeschränkt oder vermindert werden. Der Auftraggeber beabsichtigt auch nicht, die Satzung der

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

vom 21.12.2023 aufgrund einer bestimmten Fahrzeugtechnik zu ändern.

Die vom Bieter angebotene Fahrzeugtechnik ist in seinem Angebot zu beschreiben.

Verhalten gegenüber Bürgern

Die Beschäftigten des Auftragnehmers haben sich gegenüber Bürgern freundlich zu verhalten und bei Fragen zur Leistungserbringung auf den Auftraggeber zu verweisen.

Gefundene Gegenstände

Mit der Durchführung der Reinigungsleistungen bzw. der Leerung der Papierkörbe geht/gehen das Kehrgut bzw. die Abfälle, in das Eigentum des Auftraggebers über. Wertgegenstände im Kehrgut/ Abfall werden wie Fundsachen behandelt und sind am Tag des Auffindens bei dem Auftraggeber abzugeben, der die Wertgegenstände der Fundstelle weiterleitet.

Beschädigungen durch Kehreinsatz

Entstehen durch Fahrzeuge, Geräte und Personen des Auftragnehmers Schäden am Eigentum

Dritter (Beschädigungen an anderen Fahrzeugen, Gegenständen, baulichen Einrichtungen,

Bepflanzungen etc.), so hat das Personal des Auftragnehmers diese Schäden unverzüglich

telefonisch an den Auftraggeber zu melden. Die Verpflichtung des Aufragnehmers zur Meldung

an den Eigentümer, der geschädigt wurde, entfällt dadurch nicht.

2.1.8 Dokumentation

Der Auftragnehmer der Lose 1 und 2 hat folgende Daten zur Kehrleistung arbeitstäglich zu

dokumentieren:  Beiderseits gereinigte Straßen (Straßennamen gemäß Liste der Straßen mit Bezirks-

einteilung) bzw. gereinigte Parkplätze, Plätze und Wartehallen etc.  Nicht gereinigte Straßen mit Angabe des Hinderungsgrundes (z.B. Straßensperrung,

Baustelle, widerrechtlich behindernd parkende Fahrzeuge an Straßeneinmündungen)  Nummernschild des eingesetzten Kehrfahrzeuges  Kehrzeiten  Kehrmeter

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Die Anlieferungen des/der eingesammelten Kehrguts/Abfälle an der Anlieferstelle hat der

Auftragnehmer mit den folgenden Angaben zu dokumentieren (auch in Listenform zulässig):

 Abfallart  Name des Fahrers in Klarschrift  Wiegebeleg einer geeichten Waage mit Nettogewicht  Datum und Uhrzeit  Nummernschild des Fahrzeuges  Unterschrift des Fahrers sowie der Annahmestelle für die Entsorgung

Die Nachweise für den Vormonat sind dem Auftraggeber in Form von Kopien monatlich bis zum

  1. des laufenden Monats kostenfrei vorzulegen bzw. zuzusenden.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Angaben/Daten, die für die

Gebührenkalkulation und für die gesetzlich geforderten Nachweise benötigt werden, schriftlich

zur Verfügung. Die Kosten für die Dokumentation sind bei den Kosten für die Straßenreinigung

einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übermittelten und die im Rahmen

dieses Auftrages erlangten Daten wie im Datenschutzgesetz und den weiteren Rechtsvorschriften

zum Datenschutz gefordert zu behandeln.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

2.2 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 1

2.2.1 Maschinelle Reinigung von Straßen, Kreisverkehren und Verkehrsinseln

Die Reinigung umfasst die maschinelle Reinigung von ca. 139 Straßenkilometern, entsprechen rd.

278 Kehrkilometern (Straßenrinnen und den anschließenden Fahrbahnen befestigter Straßen) in

einer Breite von mindestens 2 m und die Aufnahme des Schmutzes, auch wenn dieser von den

Anliegern von Radwegen und Gehwegen in die Straßenrinnen gekehrt worden ist. Es sind jeweils

beide Seiten der Straßen zu kehren. Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, die befestigten

Seitenstreifen sowie die Bushaltestellenbuchten.

Weiterhin sind die Fahrbahnen (inkl. Straßenrinnen und den anschließenden Fahrbahnen

befestigter Straßen) von Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln zu reinigen.

Als befestigte Straßen im Sinne dieses Vertrages gelten Straßen mit einer gepflasterten, bituminös,

betoniert oder ähnlich befestigten Straßendecke. Ob die jeweiligen Straßen eine Randbefestigung

haben oder nicht, ist unerheblich, eine dadurch entstehende mögliche Verunreinigung der

Seitenstreifen muss vermieden werden.

Die Leistung ist vom Auftragnehmer ganzjährig in einem siebentäglichen Kehrrhythmus zu

erbringen.

Ist es infolge von abgebrochenen Ästen o.Ä. im Straßenraum aufgrund eines vorangegangenen

Sturms nicht möglich, die maschinelle Reinigung der Straßen durchzuführen, entfernt der

Auftraggeber die Äste o.Ä. und der Auftragnehmer nimmt danach die Reinigung vor.

2.2.2 Sondereinsätze

Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann der Auftragnehmer von ca. 2 Sonderreinigungen pro Jahr

mit insgesamt ca. 10 Stunden Einsatzzeit für Fahrzeug mit Personal ausgehen.

Das Schützenfest in Stadtmitte (als zusätzliche dritte Sonderreinigung) findet immer am ersten

Wochenende im September von Freitag bis Dienstag statt. Diese Sonderreinigung betrifft den

Bereich der Straßen: Platz der Republik, Graf-Kessel-Straße (Bahnstraße bis Am Flutgraben),

Bahnstraße (von Karl-Oberbach-Straße bis Einmündung Bergheimer Straße).

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung im Rahmen des Schützenfestes Stadtmitte soll jeweils ab 07:00 Uhr an den

Schützenfesttagen, beginnend ab Samstag bis einschließlich Dienstag erfolgen.

2.2.3 Transport des Kehrgutes

Das im Rahmen der Reinigung aufgenommene Kehrgut (Straßenkehricht) sowie alle weiteren im

Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Abfälle sind durch ein vom Auftragnehmer zu

stellendes Fahrzeug (ab dem 2. Vertragsjahr ist zwingend ein Elektro-Fahrzeug einzusetzen)

aufzunehmen und abzutransportieren.

Es besteht für das Kehrgut und die Abfälle keine Andienungspflicht an eine bestimmte

Entsorgungsanlage des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Kehrgut und die

Abfälle zu einer von ihm frei gewählten, für die jeweilige Abfallart (insb. AVV-Schlüssel 20 03

03 für Straßenkehricht) behördlich zugelassenen und zertifizierten Entsorgungs-, Verwertungs-

oder Behandlungsanlage zu transportieren.

Die Anlieferung an der WSAA Neuss-Grefrath ist optional zulässig.

Der Auftragnehmer lässt das Kehrgut an der Entsorgungsanlage verwiegen und bestätigt durch

Unterschrift die Abgabe und Menge des Kehrgutes. Einen Durchschlag dieses Nachweises sendet

er an den Auftraggeber. Weitere Ausführungen dazu sind Punkt 2.1.8 zu entnehmen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße, schadlose und gesetzeskonforme

Entsorgung bzw. Verwertung aller Mengen lückenlos gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.

Hierzu sind der genaue Entsorgungsweg (Name, Standort und Zertifikat der Anlage) sowie die

entsprechenden Wiegescheine unaufgefordert mit der monatlichen Leistungsabrechnung

einzureichen.

Sämtliche Kosten für die Aufnahme, den Transport sowie die anfallenden Deponie-, Behandlungs-

oder Verwertungsgebühren in der vom Auftragnehmer gewählten Anlage sind vollständig in die

angebotenen Preise (All-In-Preise) einzukalkulieren. Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind

einzuhalten. Die Betriebsordnung der Anlage, insbesondere die Öffnungszeiten und

Anlieferungsbedingungen sind vom Auftragnehmer zu beachten. Bei Verstößen haftet der

Auftragnehmer.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

2.3 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 2

2.3.1 Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen

Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (Plätzen, Parkplätzen, Wartehallen, Teile der Fußgängerzone sowie Gehwegen) Zu reinigen sind derzeit insgesamt ca. 32.500 m² Fläche an Plätzen, Parkplätzen, Parkhaus,

Fußgängertunnel (Unterführung) und Gehwegen mit einer Jahreskehrfläche von ca. 2.000.000 m²

(Kehrflächen x Anzahl der Reinigungstermine). Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass

es in der Stadt Grevenbroich kein Extra-Parkverbot für die Straßenreinigung gibt. Der

Auftragnehmer hat – wo es möglich ist – eine Kleinkehrmaschine einzusetzen.

Nur schwierige Kehrstellen, wie Abstände von Blumenkübeln von weniger als 1,30 m und in

Wartehäuschen sowie Unterführungen, die niedriger als 2,20 m Höhe oder nicht mit einem

Fahrzeug befahrbar sind (z.B. wegen einer Treppe) oder die unbedingt vor 07:00 Uhr morgens

(weil später keine Reinigung mehr sinnvoll erfolgen kann) gereinigt werden müssen, sollten

manuell gekehrt werden. Die Kleinkehrmaschinen dürfen nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00

Uhr eingesetzt werden. Diese Zeitbeschränkung gilt nicht für manuelles (händisches) Kehren.

Auch das Kehrgut, das bei der manuellen Reinigung anfällt, ist so abzutransportieren, dass es nicht

vom Transportfahrzeug fällt oder heruntergeweht wird.

2.3.2 Leerung öffentlicher Papierkörbe

Im Stadtgebiet Grevenbroich sind zurzeit insgesamt ca. 400 öffentliche Papierkörbe an Straßen

und öffentlichen Plätzen zu leeren, davon ca. 244 Papierkörbe an Wartehallen und Bushaltestellen.

Siehe hierzu auch die Übersicht über die Aufstellung der Papierkörbe in Anlage C.

Der Auftragnehmer hat zudem, nach Absprache mit dem Auftraggeber, auch übliche 120-l-MGB

(derzeit: 16 Behälter) sogenannte „Müllfresser-Tonnen“ als öffentliche Papierkörbe im Stadtgebiet

aufzustellen und zu leeren. Einige der MGB sind aufgrund ihres Aufstellstandortes nicht direkt per

Fahrzeug erreichbar. Jeder der MGB ist vom Auftragnehmer mit einem entsprechenden Müllsack

auszustatten. Der befüllte Müllsack ist zu entnehmen und jeweils gegen einen leeren Müllsack

auszutauschen. Für die Leerung der MGB (inkl. Lieferung der notwendigen Müllsäcke als Einsatz

in den Behältern) erfolgt eine separate Entgeltabfrage im entsprechenden Preisblatt zu Los 2.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Die Papierkörbe sind vom Auftragnehmer gemäß dem in der Leistungsbeschreibung tabellarisch

dargestellten Rhythmus vollständig zu entleeren. Defekte Papierkörbe (die so beschädigt sind, dass

sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder deren Schloss defekt ist) sowie entwendete Papierkörbe

sind umgehend dem Auftraggeber mit Standort und Art des Defektes zu melden.

Im Rahmen der Durchführung der Papierkorbentleerung, Handkehrung, Marktplatzreinigung,

Bushaltestellen- sowie Wartehallenreinigung, werden im Durchschnitt jährlich ca. 45 bis 46 Mg

Abfall erfasst.

2.3.3 Sondereinsätze

Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann der Auftragnehmer von ca. drei Sonderreinigungen pro

Jahr mit insgesamt ca. 10 Stunden Einsatzzeit für Fahrzeug mit Personal ausgehen.

2.3.4 Transport des Kehrgutes und der Abfälle

Das im Rahmen der Reinigung aufgenommene Kehrgut sowie alle weiteren im Rahmen der

Leistungserbringung anfallenden Abfälle sind durch ein vom Auftragnehmer zu stellendes

Fahrzeug aufzunehmen und abzutransportieren.

Es besteht für das Kehrgut und die Abfälle keine Andienungspflicht an eine bestimmte

Entsorgungsanlage des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Kehrgut und die

Abfälle zu einer von ihm frei gewählten, für die jeweilige Abfallart (insb. AVV-Schlüssel 20 03

03 für Straßenkehricht) behördlich zugelassenen und zertifizierten Entsorgungs-, Verwertungs-

oder Behandlungsanlage zu transportieren. Die Anlieferung an der WSAA Neuss-Grefrath ist

optional zulässig.

Der Auftragnehmer lässt das Kehrgut an der Entsorgungsanlage verwiegen und bestätigt durch

Unterschrift die Abgabe und Menge des Kehrgutes. Einen Durchschlag dieses Nachweises sendet

er an den Auftraggeber. Weitere Ausführungen dazu sind Punkt 2.1.8 zu entnehmen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße, schadlose und gesetzeskonforme

Entsorgung bzw. Verwertung aller Mengen lückenlos gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung

Hierzu sind der genaue Entsorgungsweg (Name, Standort und Zertifikat der Anlage) sowie die

entsprechenden Wiegescheine unaufgefordert mit der monatlichen Leistungsabrechnung

einzureichen.

Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Betriebsordnung der Anlage,

insbesondere die Öffnungszeiten und Anlieferungsbedingungen sind vom Auftragnehmer zu

beachten. Bei Verstößen haftet der Auftragnehmer.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

3 Besondere vertragliche Bedingungen für die Lose 1 und 2

Vertragsinhalt

§ 1 Rangfolge der Bestimmungen

§ 2 Vertragsgegenstand

§ 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

§ 4 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

§ 5 Rechte des Auftraggebers

§ 6 Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung

§ 7 Entgelte

§ 8 Zahlung/Rechnungslegung

§ 9 Entgeltanpassung

§ 10 Haftung

§ 11 Vertragsstrafen

§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung

§ 13 Beauftragung von Unterauftragnehmern

§ 14 Überwachung

§ 15 Vertragsdauer/Leistungsdauer

§ 16 Änderungskündigung

§ 17 Außerordentliche Kündigung

§ 18 Folgen der Vertragsbeendigung

§ 19 Informationspflicht

§ 20 Salvatorische Klausel

§ 21 Schlussbestimmungen

Anlagen: I. Vergabeunterlagen (inkl. Leistungsbeschreibung und Preisblättervordruck)

II. Kalkulation (innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen)

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

§ 1

Rangfolge der Bestimmungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diesen Vertrag bestimmt. Für den

Vertrag gelten folgende Regelungen mit der Maßgabe, dass bei eventuellen Widersprüchen oder

Unklarheiten die in der Aufzählung vorangehende Regelung Vorrang hat:

 Die besonderen vertraglichen Bedingungen  Das vom Auftragnehmer vorgelegte Angebot  Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

in der aktuellen Fassung

§ 2

Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer ab dem 01.01.2027 mit der Durchführung

der folgenden Leistungen (inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen) nach Maßgabe dieses

Vertrages und den Regelungen der Vergabeunterlagen:

 Los 1: Maschinelle Straßenreinigung (inkl. Reinigung der Fahrbahnen/Straßenrinnen, Busbuchten, Wendehämmer sowie von Kreisverkehren und Verkehrsinseln), Durchführung von Sondereinsätzen und Transport des Kehrgutes zur Entsorgungsanlage.

 Los 2: Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (u.a. Parkplätze, Marktplätze, Wartehallen), Durchführung von Sondereinsätzen, Leerung öffentlicher Papierkörbe und Transport des Kehrgutes und der Abfälle zur Entsorgungsanlage.

(2) Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die Bestimmungen dieses Vertrages (inkl.

Anlagen), die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der

Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und die

Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) sowie die Satzung über

die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht

Bestandteil des Vertrages.

(3) Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung unterliegt dem Werkvertragsrecht und

ist als solche erfolgsbezogen.

(4) Die beigefügte Leistungsbeschreibung ist verbindlich.

§ 3

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in eigener Verantwortung. Er verpflichtet sich,

die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen technischen und

organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die einschlägigen technischen, gesetzlichen

und gleichrangigen Vorschriften einzuhalten. Er verpflichtet sich weiterhin, die für seine

Tätigkeiten und genutzten Einrichtungen notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei

den zuständigen Behörden einzuholen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

Er hat stets für den einwandfreien und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge und

Geräte, für die Ordnung in der Betriebsführung der genutzten Anlagen und die sachgerechte

Ausführung der Leistung zu sorgen. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht

für alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Tätigkeiten sowie die Pflicht

zur abfallrechtlichen Nachweisführung.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen sachkundigen Bevollmächtigten und einen

Vertreter als Ansprechpartner in der mit der Leistungserbringung beauftragten Niederlassung zu

bestimmen. Diese stehen dem Auftraggeber montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr als

Ansprechpartner mit selbstständiger Entscheidungsgewalt bezüglich aller die Vertragserfüllung

betreffenden Fragen zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der

Handlungsbevollmächtigte im Bedarfsfall kurzfristig beim Auftraggeber persönlich erscheinen

kann. Die Ansprechpartner sind dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Leistungsbeginn

zu benennen. Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

Jegliche Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Bevollmächtigten oder sonstigen

Vertretern des Auftragnehmers sind in deutscher Sprache zu führen.

(3) Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung

behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Er unterrichtet

den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse, die für die Verkehrssicherheit und

Verkehrssicherungspflicht der Stadt Grevenbroich von Bedeutung sind.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich ergebende Änderungen für die hier

durchzuführenden Aufgaben aufgrund von rechtlichen Änderungen oder Änderungen der

Reinigungskonzeption oder der Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) nach

Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß diesen Vorgaben unverzüglich umzusetzen. Eine

mögliche Anpassung des Entgeltes kann entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 und 5

erfolgen.

(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durchgeführten Reinigungsleistungen zu

dokumentieren und die Dokumentation dem Auftraggeber monatlich in einem elektronisch weiter

verarbeitbaren Format unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist der Auftragnehmer

verpflichtet, jeden durchgeführten Reinigungseinsatz mittels GPS-Gerät aufzuzeichnen und dem

Auftraggeber bei Bedarf (z.B. bei Unstimmigkeiten über die tatsächlich erbrachte

Reinigungsdienstleistung) zu übergeben. Die entsprechenden Aufzeichnungen sind vom

Auftragnehmer für jeweils 24 Monate aufzubewahren.

(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, monatlich Nachweise über die Art, die Menge und

den Verbleib des aufgenommenen Kehrgutes (Los 1) / aufgenommenen Kehrgutes und der Abfälle

(Abfallschlüsselnummer 20 03 03) (Los 2) zu übersenden/übergeben.

§ 4

Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Entgelte gemäß § 7.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(2) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über ihm bekanntwerdende

Umstände, sofern diese für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages von Bedeutung

sein können.

(3) Der Auftraggeber zeigt dem Auftragnehmer jede Änderung der Satzung der Stadt

Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) oder der Reinigungskonzeption unverzüglich nach

ihrem Beschluss an, soweit dies für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages von

Bedeutung ist.

§ 5

Rechte des Auftraggebers

(1) Die Beauftragten des Auftraggebers haben das Recht, alle mit der Leistungserbringung

beauftragten Betriebsstätten des Auftragnehmers, nach vorheriger Ankündigung, während der

üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Im Fall der Nutzung von Anlagen von vom Auftragnehmer

beauftragten Dritten wird der Auftragnehmer für den Auftraggeber ein entsprechendes Recht

vereinbaren. Zusätzlich gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Einsicht in alle mit der

Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages im Zusammenhang stehenden Unterlagen.

(2) In Einzelfällen (Gefahr in Verzug) kann der Auftraggeber Anordnungen gegenüber den

Bediensteten des Auftragnehmers treffen.

(3) Erfüllt der Auftragnehmer die aus diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen schuldhaft

nicht und ergibt sich daraus zwingender Handlungsbedarf für den Auftraggeber, so ist der

Auftraggeber, nach einmaliger schriftlicher Abmahnung und Einhaltung einer angemessenen Frist,

zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.

(4) Entstehen dem Auftraggeber durch die nicht vertrags- oder ordnungsgemäße

Leistungserbringung des Auftragnehmers Mehrkosten, ist der Auftraggeber berechtigt, diese mit

dem zu zahlenden Entgelt zu verrechnen.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer Änderungen bei der Reinigung

anzuweisen. Eine Entgeltanpassung ist in diesem Fall auf Grundlage von § 7 Abs. 1 i.V.m. § 9

Abs. 5 möglich.

(6) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

an einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

§ 6

Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung

(1) Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen richten sich nach der als Anlage I

beigefügten Leistungsbeschreibung sowie diesen besonderen vertraglichen Bedingungen.

(2) Die vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrzeugtechnik muss die Einhaltung der in der

Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) festgelegten

Leistungsstandards uneingeschränkt sicherstellen.

(3) Unnötige Immissionen (Lärm, Staub, Verschmutzungen) sind bei der Straßenreinigung

(Los 1) / Flächenreinigung und der Papierkorbleerung (Los 2) sowie dem Transport des Kehrgutes

(Los 1) / Kehrgutes und der Abfälle (Los 2) zu unterlassen.

(4) Änderungen des Kehrplanes dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen.

(5) Die Einstellung der Reinigungsleistung darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber

erfolgen. Die Straßen- und Flächenreinigung ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem

Auftraggeber baldmöglichst nachzuholen.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

§ 7

Entgelte

(1) Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen und zu erfüllende Haupt-

und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der

tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt gemäß dem Angebot des Auftragnehmers. Die

Abrechnung der Leistungen erfolgt in Euro.

(2) Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert wie folgt

bestimmt:

Los 1:

Regelmäßige wöchentliche Reinigung der Straßen (inkl. Transport des Straßenkehrichts zur Anlieferstelle) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich durchgeführten und

dokumentierten Reinigungsleistung je Straßenkehrmeter. Können Straßen aus Gründen, die der

Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Witterungsverhältnisse oder Baustellen), überhaupt

nicht angefahren oder gereinigt werden, steht dem Auftragnehmer für diese Abschnitte keine

Vergütung zu. Hingegen stellen rechtmäßig am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge kein die

Vergütung minderndes Hindernis dar. Kann der Rinnstein wegen parkender Fahrzeuge nicht direkt

von der Großkehrmaschine angefahren werden, ist das Hindernis zu umfahren. Die

Reinigungsleistung gilt mit dem Vorbeifahren exakt für diesen Straßenabschnitt als erbracht und

wird in vollem Umfang vergütet.

Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Zahl der beauftragten und nachgewiesenen

tatsächlichen Einsatzstunden sowie einer Einsatzpauschale je Sondereinsatz.

Los 2:

Flächenreinigung (inkl. Transport des Kehrguts zur Anlieferstelle) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich gereinigten Kehrflächen in m²

(Kehrquadratmeter), wobei für die unterschiedlichen Flächen ggf. abweichende Preise genannt

werden können. Kann eine Platz oder ein Weg aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

vertreten hat (z.B. Witterungsverhältnisse oder Baustellen), vorübergehend nicht gereinigt werden,

steht dem Auftragnehmer somit keine Vergütung zu.

Leerung der Papierkörbe (inkl. Transport der Abfälle zur Anlieferstelle)

Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der Anzahl der tatsächlich durchgeführten

Papierkorbleerungen.

Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Zahl der beauftragten und nachgewiesenen tatsächlichen

Einsatzstunden sowie einer Einsatzpauschale je Sondereinsatz.

(3) Der Auftragnehmer hat bei der Kalkulation seiner Entgelte im Fall der Nutzung von

Straßen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen bzw. zu diesem Zeitpunkt bekannten

Gebührensätze gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) berücksichtigt.

(4) Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 8

Zahlung/Rechnungslegung

(1) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen monatlich auf Grundlage der tatsächlich

erbrachten Leistungen losweise und für jede Einzelleistung getrennt zu stellen.

(2) Die Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung elektronisch vorzulegen. Die prüffähigen

Rechnungen (inkl. Rechnungsbelege und aller weiteren abrechnungsrelevanten Unterlagen)

werden vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen beglichen. Überzahlungen kann der

Auftraggeber verrechnen.

(3) Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub

oder zur Zahlungsverweigerung der unstrittigen Beträge.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(4) Streitigkeiten über das zu zahlendes Entgelt berechtigen nicht zur Einstellung der

vertraglich zu erbringenden Leistungen.

§ 9

Entgeltanpassung

(1) Erstmals zum 01.01.2028 und zu jedem 01.01. der Folgejahre können die vereinbarten

Entgelte gemäß der nachstehenden Entgeltanpassungsformeln für das jeweilige Vertragsjahr

angepasst werden, sofern die Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 1 bis 3 vorliegen.

Entgeltanpassungsformel B:

Entgelt = Entgelt x (0,35 x P /P + 0,12 x D /D + 0,08 S /S +0,10 x L /L + 0,35) neu alt neu alt neu alt neu alt neu alt

Kurzlegende*:

P = Personalkosten D = Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher S = Strom für das Elektrofahrzeug L = LKW mit Kolbenverbrennungsmotor, mit Selbstzündung

  • Einzelheiten zu den Kostengruppen sind im folgenden Abs. 2 ausführlich erläutert.

(2) Grundlage für die Anpassung des Entgeltes nach Abs. 1 ist die prozentuale Differenz

zwischen den Indizes vom Juli des laufenden Jahres („neu“) und den Indizes vom Juli des Jahres,

in dem die letzte Entgeltanpassung vertragsgemäß beantragt und durchgeführt wurde („alt“), bzw.

mit den Indizes vom Juli 2026 für die erstmalige Entgeltanpassung.

Eine Entgeltanpassung kann nur dann durchgeführt werden, sofern die Änderung seit der letzten

Anpassung bzw. vor der ersten Anpassung (seit Vertragsschluss) ohne Aufrundung > 1 % beträgt.

Die Anpassung der Entgelte für das nächste Kalenderjahr ist von dem die Anpassung fordernden

Vertragspartner beim jeweils anderen Vertragspartner spätestens bis zum 30. September des Seite 30 von 66

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

laufenden Jahres schriftlich mit prüffähigen Berechnungsgrundlagen geltend zu machen. Die

neuen Entgelte gelten ab Beginn des Kalenderjahres, das auf das Jahr der schriftlichen und

fristgerechten Antragstellung der Entgeltänderung folgt.

Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe P ist der Index der tariflichen

Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen im Wirtschaftszweig WZ08-38-01 „Recycling,

Beseitigung von Umweltverschmutzungen“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom

Statistischen Bundesamt in der GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 62231-0001.

Mit dem Index sind zudem alle Sonderzahlungen, insbesondere Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,

Leistungsprämien, Abfindungen und Gewinnbeteiligungen sowie Nachzahlungen, z.B. aufgrund

von Tariferhöhungen, die sich auf Zeiträume außerhalb des laufenden Kalenderjahres beziehen,

ausgeglichen. Ausgangsbasis für die erstmalige Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.

Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe D ist der Index der Erzeugerpreise

gewerblicher Produkte, (derzeit) lfd. Nr. GP09-1920260052 „Dieselkraftstoff, bei Abgabe an

Großverbraucher“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in der

GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die erstmalige

Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.

Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe S ist der Index der Erzeugerpreise

gewerblicher Produkte, lfd. Nr. GP09-351112000 „Elektrischer Strom bei Abgabe an

Sondervertragskunden“ (Gewerbestrom), gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen

Bundesamt in der GENESIS-Online-Datenbank, als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die

erstmalige Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.

Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe L ist der Index der Erzeugerpreise

gewerblicher Produkte, (derzeit) lfd. Nr. GP09-2910411001 „Lkw mit Kolbenverbrennungsmotor,

mit Selbstzündung“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in der

GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die erstmalige

Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.

Bei der Ermittlung der neuen Einzelentgelte anhand der jeweiligen Entgeltanpassungsformel

gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Die neuen Entgelte sind für das Endergebnis

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

centgenau (bis auf höchstens drei Nachkommastellen) zu ermitteln. Bei Zwischenergebnissen wird

nicht gerundet.

(3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Entgeltanpassungsformeln nach Abs. 1

genehmigungsfrei sind.

(4) Sollten nach Vertragsabschluss gesetzliche Vorschriften eingeführt, abgeschafft oder

geändert werden, welche die Leistungen dieses Vertrages zum Gegenstand haben, kann jeder

Vertragspartner Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des / der festgelegten

Entgelte/-s (gem. § 7) verlangen. Mit dem Verlangen hat der die Entgeltanpassung verlangende

Vertragspartner darzulegen, zu welchen Mehrkosten oder Kosteneinsparungen die

Rechtsänderung bei den Leistungen nach diesem Vertrag führen. Die Einführung, Änderung oder

Abschaffung von Steuern von Einkommen und Ertrag, wie z.B. Körperschaftssteuer,

Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragssteuer, sowie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe

gültigen bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits allgemein bekannten Gebührensätze gemäß BFStrMG,

berechtigen jeweils zu keiner Entgeltanpassung.

(5) Die Kalkulation des Auftragnehmers wird Anlage zu diesen Besonderen vertraglichen

Bedingungen. Sie bildet die Kalkulationsbasis bei künftigen Leistungsänderungen, um das bei

Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.

Widersprüche innerhalb der Kalkulation gehen zu Lasten des Auftragsnehmers.

(6) Bei einer Entgeltanpassung gemäß Abs. 4 und 5 sind die Vorschriften über Preise bei

öffentlichen Aufträgen zu beachten.

§ 10

Haftung / Sicherheitsleistung

(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden,

die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen, und stellt den Auftraggeber

von Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Prozess- und Anwaltskosten, frei.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(2) Der Auftraggeber ist über Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses

Vertrages stehen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Abdeckung seiner vertraglichen und

gesetzlichen Haftung erforderliche/-n Versicherung/-en für Personen-, Sach- und

Vermögensschäden abzuschließen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der

Auftragnehmer hat den Fortbestand der Versicherung/-en auf Verlangen des Auftraggebers

nachzuweisen.

(4) Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden muss

für mindestens 3,0 Mio. EUR je Schadensfall betragen und für Sach- und Vermögensschäden

(pauschal) mindestens 1,0 Mio. EUR betragen.

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres muss

mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen je Los betragen.

Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch von eventuell eingeschalteten

Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen.

(5) Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung durch den Unterauftragnehmer / Erfüllungs-

gehilfen schränkt die Haftung des Auftragnehmers nicht ein. Der Auftraggeber kann Zahlungen

vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. Der

Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit

Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.

(6) Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der Vertragserfüllung bis spätestens 14 Tage nach

Zuschlagserteilung eine Bürgschaftsurkunde gemäß dem dieser Ausschreibung beigefügtem

Formblatt 421 LD (VHB Bund) einzureichen. Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt zu

Vertragsbeginn 5% der Brutto-Gesamtauftragssumme der vierjährigen Festlaufzeit (berechnet aus

dem angebotenen jährlichen Brutto-Auftragswert des/der bezuschlagten Lose(s) multipliziert mit

der Festlaufzeit von 4 Jahren. Werden einem Auftragnehmer beide Lose zugeschlagen, ist die

Einreichung einer einzigen, gemeinsamen Bürgschaftsurkunde über die Gesamtsumme beider

Lose zulässig.

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(7) Um der Verringerung des verbleibenden Gesamtrisikos Rechnung zu tragen, verringert

sich der abzusichernde Betrag jeweils zum Ende eines Vertragsjahres automatisch um ein Viertel

(1/4) des ursprünglichen Bürgschaftsbetrages. Der Auftragnehmer reicht dem Auftraggeber hierzu

unaufgefordert eine neue, auf den reduzierten Betrag ausgestellte Bürgschaftsurkunde nach dem

identischen Formblatt 421 LD ein. Der Auftraggeber händigt dem Auftragnehmer im Gegenzug

die alte Bürgschaftsurkunde zu Entlastung des Bürgen aus.

(8) Macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, den Vertrag jeweils, um ein weiteres

Jahr zu verlängern (maximal 2 Verlängerungsjahre, Gesamtlaufzeit: maximal 6 Jahre), gelten für

die Sicherheitsleistung folgende Bestimmungen:

Für jedes gezogene Optionsjahr hat der Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Beginn des

jeweiligen Verlängerungsjahres eine neue Bürgschaftsurkunde (Formblatt 421 LD) vorzulegen.

Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt für das jeweilige Optionsjahr 5 % des vertraglich vereinbarten

Brutto-Jahresauftragsvolumens der bezuschlagten Lose. Nach Ablauf des jeweiligen

Optionsjahres wird diese Urkunde im Austausch gegen die ordnungsgemäße Erbringung oder

gegen die Folgebürgschaft des nächsten Optionsjahres zurückgegeben.

(9) Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der jeweiligen alten Bürgschaftsurkunde im

Austausch gegen eine neue oder reduzierte Urkunde nur verpflichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt

keine ungeklärten, schriftlich geltend gemachten Pflichtverletzungen, Schadensersatzforderungen

oder offenen Vertragstrafen aus dem jeweils abgelaufenen Vertragszeitraum gegen den

Auftragnehmer vorliegen. Nach endgültiger Beendigung des Vertrages und Ausgleich alter

Ansprüche wird die verbleibende Rest-Urkunde unverzüglich zurückgegeben.

(10) Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.

§ 11

Vertragsstrafen

(1) Für die vereinbarten Vertragsstrafen gelten die §§ 339 bis 345 BGB, sofern sich aus den

nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben. Die Geltendmachung einer

Vertragsstrafe hat schriftlich unter Angabe des Grundes und der Höhe zu erfolgen. Das Recht des

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

Auftraggebers, Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu

kündigen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.

(2) Erfüllt der Auftragnehmer die nachfolgenden bezeichneten Pflichten aus dem Vertrag

schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß, so hat der Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher

Abmahnung (Rüge) neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe für jeden einzelnen

Vorgang der Zuwiderhandlung. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn eine Nachholung der Leistung für

den betroffenen Leistungszeitraum objektiv unmöglich ist. Die Vertragspartner sind sich darüber

einig, dass die Sanktionierung im schutzwürdigen Interesse der Öffentlichkeit an einer

ordnungsgemäßen Straßenreinigung liegt.

(3) Die einzelnen Vertragsstrafen werden wie folgt festgesetzt:

a) Operative Pflichtverletzungen (Schlechtleistung/Verzug) je Vorgang:

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Nichtreinigung eines zusammenhängenden

Straßenabschnitts laut dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis (ausgenommen bei

rechtmäßigen Hindernissen).

• 100 EUR je Vorgang bei schuldhaft nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Reinigung einer

im Leistungsverzeichnis konkret benannten Fläche (z.B. P&R-Anlagen, Plätze, Unterführungen)

• 200 EUR je Vorgang, wenn eine berechtigte Rüge wegen Schlechtleistung an

Straßenabschnitten, Sonderflächen oder Wartehallen nicht innerhalb von zwei Werktagen nach

Aufforderung durch den Auftraggeber schuldhaft nachgeholt wird (fruchtloser Fristablauf).

b) Allgemeine und administrative Pflichtverletzungen:

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen

Dokumentation der durchgeführten Leistungen oder bei Verletzung der Pflicht zur Duldung der

Aufsicht und Kontrolle.

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Beauftragung von Unterauftragnehmern ohne vorherige

schriftliche Genehmigung des Auftraggebers oder trotz Untersagung.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

• 300 EUR je Vorgang bei schuldhaftem Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben zur

technischen Fahrzeugausstattung (insb. Nichteinsatz des zwingend vorgeschriebenen N1-

Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2028 im Los 1 oder Nichteinhaltung der Abgasnormen).

• 100 EUR je Werktag bei schuldhaft verspäteter Vorlage des geforderten Versicherungsnach-

weises sowie zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und der damit

verbundenen Mitteilungspflicht.

• 100 EUR je Werktag bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur fristgemäßen Benennung einer

bevollmächtigten Person.

• 100 EUR je Werktag bei Einstellung des Reinigungsbetriebes ohne zeitnahe Information des

Auftraggebers oder bei Änderung des Kehrplans ohne Zustimmung des Auftraggebers.

(4) Verstößt der Auftragnehmer ab dem Leistungsbeginn gegen Regelungen des Tariftreue- und

Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), so beträgt die Höhe der Vertragsstrafe ein

Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Netto-Auftragswertes.

(5) Wird eine berechtigte Schlechtleistung nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung

durch den Auftraggeber nachgeholt (sofern eine Nachholung technisch noch möglich und sinnvoll

ist) – auch außerhalb der regulären Reinigungszeiten (ausgenommen Sonn- und Feiertage) –, ist

der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte

durchführen zu lassen (Ersatzvornahme).

(6) Der Höchstbetrag aller verwirkten Vertragsstrafen nach den Absätzen 3 und 5 wird auf

maximal 5 % der monatlichen Netto-Abrechnungssumme des jeweils betroffenen Loses begrenzt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen direkt von dem zu zahlenden Entgelt in

Abzug zu bringen und zu verrechnen.

(7) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unter Anrechnung der

verwirkten Vertragsstrafe unberührt.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

§ 12

Behinderung und Unterbrechung der Leistung

(1) Soweit und solange ein Vertragspartner durch Umstände oder Ereignisse, deren

Verhinderung nicht in seiner Einflusssphäre liegt, wie z.B. Krieg, Natur- oder Brandkatastrophen

sowie Streik und rechtlich zulässige Aussperrungen etc. an der Vertragserfüllung gehindert ist,

ruhen seine Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Schutz-, Sorgfalts-, Mitteilungs-,

Aufklärungs-, Sicherungs- und Verschwiegenheitspflichten der Vertragspartner.

(2) Die Vertragspartner werden sich bemühen, etwaige Störungen oder Unterbrechungen

unverzüglich zu beheben. Die Vertragspartner haben einander über Fälle höherer Gewalt

unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

§ 13

Beauftragung von Unterauftragnehmern

(1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Der Auftragnehmer hat spätestens

sechs Wochen vor dem geplanten Einsatz die Unterbeauftragung unter Benennung des

Unterauftragnehmers schriftlich beim Auftraggeber zu beantragen. Diesem Antrag sind geeignete

Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers sowie zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB beim Unterauftragnehmer (gemäß den

Anforderungen des Vergabeverfahrens von Mai/Juni 2026) beizufügen. Der Auftraggeber kann

einen Unterauftragnehmer bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder beim Vorliegen von

Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang

des Antrages ablehnen.

(2) Eine Änderung der Unterbeauftragung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des

Auftraggebers möglich. Dem Antrag auf Zustimmung zur Änderung der Unterbeauftragung sind

die in Abs. 1 genannten Nachweise beizufügen. Die Zustimmung darf von Seiten des

Auftraggebers nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere

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eine nicht ausreichende Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§

123 und 124 GWB.

(3) Für Schäden Dritter, welche die Unterauftragnehmer im Zuge ihrer Leistungserbringung

verursachen, haftet der Auftragnehmer.

§ 14

Überwachung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die dem Auftragnehmer übertragenen Aufgaben zu über-

wachen oder überwachen zu lassen und notwendige Anordnungen im Rahmen der vertraglichen

Vereinbarungen zu treffen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen alle für die

ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(2) Die einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners

weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt

werden. Die Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.

§ 15

Vertragsdauer/Leistungsdauer

(1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungen in den Losen 1 bis 2

sind jeweils vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 (vier Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert

sich in jedem der beiden Lose einmalig um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2031 bzw. bis zum

31.12.2032), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den

Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr). Die

Verlängerungsoption kann für jedes Los einzeln ausgeübt werden.

(2) Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung nach Maßgabe dieses

Vertrages, inklusive aller damit verbundenen weiteren Leistungen, beginnt am 01.01.2027 und

endet bei Vertragsende.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (vgl. dazu insbesondere

§ 17).

§ 16

Änderungskündigung

(1) Ändern sich die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen oder das Reinigungskonzept

oder die Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) oder die Satzung über die

Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss und ist deshalb eine Änderung des Leistungsumfanges

notwendig, sind beide Vertragspartner verpflichtet, notwendige Vertragsanpassungs-

verhandlungen zu führen.

(2) Kommt eine Einigung innerhalb von drei Monaten, nachdem der Auftraggeber eine

Anpassung verlangt hat, nicht zustande, ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhalt einer Frist von

sechs Monaten durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

(3) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer frühzeitig auf geplante Änderungen gemäß

Abs. 1 hin.

§ 17

Außerordentliche Kündigung

(1) Der Auftraggeber ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus

wichtigem Grund berechtigt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn

a) die Frist für die Aufnahme der Reinigungsleistungen um mehr als fünf Werktage

überschritten wird,

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

b) der Auftragnehmer die Leistungen ganz oder teilweise einstellt und der

Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat,

c) der Auftragnehmer sonstige wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag

nicht erfüllt und den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer vom

Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist beendet,

d) der Auftragnehmer den Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen des

Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des

Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,

(2) Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Auftraggeber vom Eintritt

des zur Kündigung berechtigenden Ereignisses Kenntnis erhalten hat, schriftlich durch

eingeschriebenen Brief erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim

Empfänger maßgebend.

(3) Wird der Vertrag aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu

vertreten hat, sind jegliche Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber

ausgeschlossen.

(4) Hat der Auftragnehmer den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten, hat er

die nachgewiesenen Mehrkosten sowie den vom Auftraggeber nachgewiesenen weiteren Schaden,

der diesem durch die Kündigung entsteht, zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die dem

Auftraggeber durch eine erforderliche erneute Vergabe entstehen.

(5) Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit

sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des

Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst

sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auftraggebers Vorteile anbietet,

verspricht oder gewährt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des

Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder

gewährt werden.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

(6) Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragspartner bleiben unberührt.

§ 18

Folgen der Vertragsbeendigung

Bei Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Grund – hat der Auftragnehmer alles

Erforderliche und ihm Zumutbare zu unternehmen, damit dem Auftraggeber oder einem anderen

Auftragnehmer die Übernahme der Leistungen in möglichst reibungsloser Form ermöglicht wird.

§ 19

Informationspflicht

Wird der Auftragnehmer mehrheitsanteilig oder ganz veräußert oder übertragen, so ist der

Auftraggeber unter Angabe des geplanten neuen Eigentümers und des Übernahmezeitpunktes

schriftlich, möglichst frühzeitig, darüber zu informieren.

§ 20

Salvatorische Klausel

(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der im Vertrag in Bezug

genommenen Unterlagen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die

Gültigkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden in

diesem Fall die ungültige/-n oder unwirksame/-n Bestimmung/-en durch eine Neuregelung

ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

(2) Sollte in diesem Vertrag ein regelungsbedürftiger Punkt versehentlich nicht geregelt

worden sein, werden die Vertragspartner die so entstandene Lücke im Sinne und Geiste dieses

Vertrages schließen.

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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2

§ 21

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.

(2) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze

kaufmännischer Loyalität gelten. Sie werden insbesondere alle Handlungen unterlassen, die das

Erreichen des Vertragszweckes, gleich in welcher Form, gefährden. Sie sichern sich gegenseitig

zu, den Vertrag in diesem Sinne auszufüllen und dabei sowie bei eventuell künftigen Änderungen

der Verhältnisse den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben Rechnung zu tragen.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des zustande gekommenen

Vertrags und aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz des Auftraggebers

zuständige Gericht. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

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4 Anlagen

A Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von

Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss

B Stadtplan

C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

A Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallent- sorgung im Rhein-Kreis Neuss

A.1 Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Grevenbroich ist im Internet zu

finden unter:

https://www.grevenbroich.de/fileadmin/Ortsrecht/Strassenreinigungssatzung_2024.pdf

A.2 Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss

Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss (inkl. Anlage 1) ist im

Internet zu finden unter:

www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/satzungen/abfallentsorgung-im-rhein-kreis-neuss

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

B Stadtplan

Ein Stadtplan der Stadt Grevenbroich ist im Internet zu finden unter:

www.grevenbroich.de/stadtportrait/stadtplan

alternativ

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis

Los 1:

Kehren von Kreisverkehren

(Die Meter-Angaben der jeweiligen Kreisverkehre sind in der Auflistung der maschinell zu reinigenden Straßen mit aufgeführt und damit rechnerisch mit enthalten - siehe Seiten 48-58).

OrtsteilStraßennameUmfang der Kreisverkehre in Meter [m]
KapellenTalstraße (Vierwinden)92
KapellenAuf den Hundert Morgen100
StadtmitteBahnstraße / Rheydter Straße / Kaplan- Hahn-Straße90
StadtmitteKarl-Oberbach-Straße90
WevelinghovenGrevenbroicher Straße103
WevelinghovenPoststraße86

Kehren von Wendekreis-, Park-, Bushaltestellen- und Verkehrsinseln

(Die Meter-Angaben der jeweiligen Verkehrsinseln sind in der Auflistung der maschinell zu reinigenden Straßen mit aufgeführt und damit rechnerisch mit enthalten - siehe Seiten 48-58).

OrtsteilStraßennameArt der VerkehrsinselUmfang der Verkehrsinsel in Meter [m]
ElsenHebbelstraßeWendekreisinsel53
ElsenAm HammerwerkVerkehrsinsel (Kreuzung)126
ElsenDeutsch-Ritter-AlleeVerkehrsinsel (Kreuzung)42
FrimmersdorfGlockenstraßeWendekreisinsel70
FrimmersdorfIn der LaagParkinsel125
GustorfReisdorfer StraßeVerkehrsinsel88
LangwadenAm EichenbroichVerkehrsinsel88
NeuenhausenKiefernwegVerkehrsinsel107
OrkenRosenstraßeVerkehrsinsel75
StadtmitteAm ZehnthofWendekreisinsel28
StadtmitteOstwallVerkehrsinsel (Kreuzung)64
StadtmitteKarl-Oberbach-Straße / Auf der SChanzeVerkehrsinsel (Kreuzung)46
StadtmitteOrkener StraßeVerkehrsinsel (Kreuzung)32
StadtmitteAm SodbachVerkehrsinsel (Kreuzung)45
StadtmitteKaplan-Hahn-StraßeVerkehrsinsel (Kreuzung)46
SüdstadtErftwerkstraßeBushaltestelleninsel100
SüdstadtWöhlerstraßeParkinsel148

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

Maschinell zu reinigende Straßen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
AllrathAllrather Platz600
AllrathAm Kruchenhof813
AllrathAm Schwanenhof222
AllrathAugust-Münker-Straße541
AllrathBarrensteiner Weg332
AllrathBongarder Straße651
AllrathFlothgasse212
AllrathIm Kamp270
AllrathKirchhofstraße392
AllrathMaarstraße556
AllrathMatthäusplatz216
AllrathMatthäusstraße330
AllrathNeurather Straße728
AllrathTheodor-Körner-Straße1.291
BarrensteinHoeninger Straße451
BarrensteinKarl-Herriger-Weg144
BarrensteinKompwegbis Wendehammer285
BarrensteinMuchhausener Straße743
BarrensteinWevelinghovener Straße1.021
ElsenAm Hammerwerk1.000
ElsenAm HammerwerkVerkehrsinsel-Kreuzung126
ElsenAm Klostereck376
ElsenAm Limpertz-Hof485
ElsenAm Ziegelhof496
ElsenAn der Sud300
ElsenArndtstraße520
ElsenAuf dem Grießen817
ElsenBerger Busch400
ElsenDeutsch-Ritter-Allee2.230
ElsenDeutsch-Ritter-AlleeVerkehrsinsel-Kreuzung42
ElsenDüsseldorfer Straße2.204
ElsenElsener Hausvon Deutsch-Ritter-Allee bis Kirche228
ElsenHebbelstraße220
ElsenHebbelstraßeWendekreisinsel53
ElsenHerrenhof302
ElsenIm Buschfeld993
ElsenIn der Herrschaft1.180
ElsenJülicher Straße1.483
ElsenKleiststraße310
ElsenKönigstraße976
ElsenKonrad-Thomas-Straße650
ElsenMerkatorstraße1.004

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OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
ElsenRichard-Wagner-Straße2.425
ElsenUhlandstraße404
FrimmersdorfAm Blutgraben280
FrimmersdorfAm Dürstenbach280
FrimmersdorfAm Rückertsgraben506
FrimmersdorfAm Stüßges End266
FrimmersdorfAn der Erfthalle570
FrimmersdorfAn St. Martin597
FrimmersdorfAuf dem Broich364
FrimmersdorfAuf dem Kuchenacker298
FrimmersdorfAuf dem Leuchtenberg841
FrimmersdorfErftstraße1.959
FrimmersdorfFrankenstraße1.561
FrimmersdorfFriedhofstraße729
FrimmersdorfGlockenstraße400
FrimmersdorfGlockenstraßeWendekreis-Insel70
FrimmersdorfGustorfer Straße493
FrimmersdorfHansendstraße289
FrimmersdorfIm Herrenbusch399
FrimmersdorfIm Kirchental347
FrimmersdorfIn der Laag1.445
FrimmersdorfIn der LaagParkinsel125
FrimmersdorfIn der Tiefschley384
FrimmersdorfJosef-Lützenkirchen-Straße403
FrimmersdorfKasterstraße549
FrimmersdorfKleine Straße80
FrimmersdorfUnterbruchstraße392
FrimmersdorfVon-Hochstaden-Straße378
FrimmersdorfWeidenpeschstraße341
FrimmersdorfWeststraße483
Gewerbegebiet OstAlfred-Nobel-Straße1.074
Gewerbegebiet OstBenzstraße940
Gewerbegebiet OstHeinrich-Goebel-Straße872
Gewerbegebiet OstLilienthalstraße1.078
Gewerbegebiet OstLise-Meitner-Straße460
Gewerbegebiet OstNikolaus-Otto-Straße970
Gewerbegebiet OstOtto-Hahn-Straße1.060
Gewerbegebiet OstSiemensstraße980
Gewerbegebiet OstZeppelinstraße797
GindorfAm Schillingshof320
GindorfAuf dem Hamm543
GindorfBöhlerstraße397
GindorfEschenstraße625
GindorfFriedensstraße1.178
GindorfGrubenstraße180
GindorfLanger Weg1.265

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OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
GindorfMorkener Straße228
GindorfMühlenstraße794
GindorfSt.-Leonhard-Straße447
GindorfSüdstraße777
GindorfWestfeldstraße266
GindorfZur Hammhöhe447
GindorfZur WassermühleProvinzstraße bis Frenzenhofstraße140
GruissemGruissem563
GustorfAm Flachen Broich1.028
GustorfAm Heiligenhäuschen474
GustorfAm Westrand313
GustorfAuf dem Wiler836
GustorfBeethovenstraße511
GustorfBrucknerstraße538
GustorfChristian-Kropp-Straße1.259
GustorfDr.-Hans-Wattler-Straße724
GustorfDreibergestraße406
GustorfDunantstraße397
GustorfErlenstraße1.927
GustorfFürther Straße1.013
GustorfGustav-Mahler-Straße745
GustorfHermann-Löns-Straße200
GustorfHugo-Wolf-Straße412
GustorfHünselerstraße427
GustorfJosef-Bremer-Platz223
GustorfKirchstraße1.153
GustorfMarkusplatz156
GustorfMittelstraße1.014
GustorfMörikestraße352
GustorfMozartstraße284
GustorfPaul-Hindemith-Straße480
GustorfProvinzstraße/ Gindorf1.890
GustorfReisdorfer Straße513
GustorfReisdorfer StraßeVerkehrsinsel88
GustorfRichard-Strauß-Straße705
GustorfSchellestraße433
GustorfSinstedenstraße1.032
GustorfTorfstecherweginkl. 450 Meter ab Brücke1.008
GustorfZum Bussebach636
GustorfZur Dreikant/ Gindorf217
HemmerdenAm Flockenhof213
HemmerdenAm Langen Morgen885
HemmerdenAuf dem MergendahlRichtung Kapellen bis Unterführung200

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OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
HemmerdenBedburdycker Straßevon Kirchplatz links bis KästnerStraße und von Kirchplatz rechts bis Rochusweg220
HemmerdenBuscher Straße620
HemmerdenDaimlerstraße1.200
HemmerdenDycker Mühlenweg217
HemmerdenGladiolenstraße584
HemmerdenGoldregenstraße873
HemmerdenHibiskusstraße936
HemmerdenHumboldtstraße284
HemmerdenJosefstraße239
HemmerdenKästnerstraße532
HemmerdenKirchplatz609
HemmerdenLandstraße1.483
HemmerdenMauristraße376
HemmerdenPfannenstraße916
HemmerdenRochusweg222
HemmerdenRossinistraße367
HemmerdenSchrieverspfad342
HemmerdenSchulstraße651
HemmerdenSebastianusstraßebis Hausnummer 36386
HemmerdenVerdistraße182
HemmerdenWingensteiner Wegbis Tennisanlage312
HemmerdenWinzerather Straße746
HemmerdenWittgesgasse260
HülchrathBroichstraße720
HülchrathCalvinerbuschstraße678
HülchrathGrunewaldstraße230
HülchrathHerzogstraße1.226
HülchrathIm Wiesengrund150
HülchrathJägerhof363
HülchrathJosef-Lecher-Weg204
HülchrathLauffenberger Weg157
HülchrathVon-Pröpper-Straße156
KapellenAm Burghof235
KapellenAm Schellberg2.690
KapellenAm Tolles100
KapellenAn der Glashütte1.374
KapellenAuf dem Mergendahl290 Meter zuzüglich 120 Meter410
KapellenAuf den Hundert Morgen624
KapellenAuf den Hundert MorgenKreisverkehr110
KapellenBrandenburger Straße610
KapellenBrentanostraße156
KapellenCopernicusstraße440
KapellenDresdener Straße480
KapellenEichendorffplatz200

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OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
KapellenErmlandstraße/ Tüschenbroich240
KapellenFischerstraße655
KapellenFriedrichstraße2.981
KapellenGartenstraße681
KapellenGerhart-Hauptmann-Straße162
KapellenGilverather Straße1.330
KapellenGleiwitzer Straße160
KapellenHeinestraße180
KapellenHeinrich-Hertz-Straße545
KapellenHeisterweg680
KapellenHoffmannstraße170
KapellenHölderlinstraße286
KapellenImmermannstraße510
KapellenIndustriestraße1.440
KapellenJosef-Thienen-Straße1.300
KapellenKonrad-Zuse-Straße476
KapellenKurze Straße984
KapellenNeissestraßeohne Rundfahrt Garagenhof800
KapellenNeusser Straße815
KapellenOderstraße410
KapellenPhilipp-Reis-Straße470
KapellenRilkestraße410
KapellenSandweg289
KapellenSchubertstraße722
KapellenSt.-Clemens-Straße517
KapellenSt.-Johannis-Straße209
KapellenStadtionstraße760
KapellenStifterstraße580
KapellenTalstraße/ Tüschenbroich / Vierwinden1.800
KapellenTalstraßeTalstraße/Auf den Hundert Morgen/Vierwinden/ - Kreisverkehr92
KapellenWeimarstraße1.153
KapellenWilhelm-Busch-Straße175
KapellenZiegeleistraße230
LaachAm Bärenbroich600
LaachAm Laacher Haus344
LangwadenAm Eichenbroich685
LangwadenAm EichenbroichVerkehrsinsel88
LangwadenDorfstraße1.668
LangwadenSt.-Bernhard-Straße801
LangwadenSt.-Norbert-Straße467
MühlrathZum Vogelsang280
MünchrathAm Erlenkamp260
MünchrathAm Reiherbusch1.536
MünchrathAuf der Metzenheide373

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
MünchrathHelpensteiner Weg226
MünchrathLaubfroschwegnur bebaute Seite85
MünchrathMühlrather Straße265
NeubrückNeubrück650
Neu-ElfgenAn St. Georg308
Neu-ElfgenBelmener Weg880
Neu-ElfgenElfgener Weg1.130
Neu-ElfgenLappenhof300
Neu-ElfgenHollenwegaußer Wohnwege400
NeuenhausenAhornstraße460
NeuenhausenAhrstraße157
NeuenhausenAm Hang300
NeuenhausenAm Kleekamp220
NeuenhausenAm Siefweg717
NeuenhausenAm Steinacker1.120
NeuenhausenAm Sturzbach128
NeuenhausenAsternweg399
NeuenhausenBuchenweg260
NeuenhausenDamaschkestraße349
NeuenhausenFliederstraße370
NeuenhausenHauptstraße1.724
NeuenhausenKiefernweg600
NeuenhausenKiefernwegVerkehrsinsel107
NeuenhausenKönigslindenstraße584
NeuenhausenLahnstraße152
NeuenhausenMainstraße613
NeuenhausenMoselstraße163
NeuenhausenNahestraße159
NeuenhausenNeckarstraße122
NeuenhausenPestalozzistraße260
NeuenhausenRheinstraße364
NeuenhausenRuhrstraße155
NeuenhausenSaarstraße200
NeuenhausenSiegstraße164
NeuenhausenTannenstraße583
NeuenhausenVollrather Straße200
NeuenhausenWacholder Straße480
NeuenhausenWillibrordusstraße1.516
NeuenhausenWupperstraße444
NeukirchenAckerstraßeohne Stichwege127
NeukirchenAm Blumenpfad610
NeukirchenAm Kühlchen458
NeukirchenAn den Hecken621
NeukirchenAuf dem Küpper560
NeukirchenBraunsberger Straße602
NeukirchenBromberger Straße411

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
NeukirchenBrunnenstraße399
NeukirchenFlurweg480
NeukirchenGubisrather Straße445
NeukirchenIm Feldwinkel254
NeukirchenIn den Gärten256
NeukirchenIn der Gasse319
NeukirchenInsterburger Straße481
NeukirchenJakobusplatz407
NeukirchenKolberger Straße246
NeukirchenLandsberger Straße496
NeukirchenLohweg398
NeukirchenMarienwerderstraße289
NeukirchenMünchrather Straße346
NeukirchenPosener Straße152
NeukirchenRamrather Straße560
NeukirchenSportstraße502
NeukirchenUlmenstraße600
NeukirchenUnterdorf672
NeukirchenViehstraße593
NeukirchenWehler Straße858
NeukirchenWolliner Straße150
NeurathAllrather Straße408
NeurathAm Dornbusch730
NeurathAm Ingenfelder Busch280
NeurathAm Schimmelsbusch414
NeurathAn Haus Neurath470
NeurathAn St. Lambertusohne Rundfahrt hinter Bushaltestelle420
NeurathÄuelsbergstraße833
NeurathAuf dem Goldacker795
NeurathAuf dem Lieferchen394
NeurathAuf dem Strenkelrath289
NeurathBrahmsstraße196
NeurathDonaustraße1.170
NeurathFalkenstraße588
NeurathFrimmersdorfer Straße1.290
NeurathGlück-Auf-Straße1.663
NeurathGürather Straße1.368
NeurathHändelstraße309
NeurathIm Meiswinkel284
NeurathLeharstraße157
NeurathMartin-Luther-Straße146
NeurathMendelssohnstraße195
NeurathOffenbachstraße297
NeurathSchumannstraße200
NeurathViktoriastraße1.327

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
NeurathWelchenberger Straße899
NoithausenAlte Zollstraße274
NoithausenAm alten Hof978
NoithausenAm Rittergut802
NoithausenFröbelstraße1.044
NoithausenPommernstraße348
NoithausenRingstraße860
OrkenAllensteiner Straße240
OrkenBerliner Straße694
OrkenBlumenstraße340
OrkenBreslauer Straße128
OrkenDanziger Straße172
OrkenElbinger Straße463
OrkenFürstenwalder Straße283
OrkenGoethestraße1.662
OrkenGreifswalder Weg304
OrkenHans-Sachs-Straße931
OrkenHerderstraße800
OrkenKönigsberger Straße234
OrkenLessingstraße210
OrkenMecklenburger Straße458
OrkenNoithausener Straße1.488
OrkenPillauer Weg254
OrkenPotsdamer Straße340
OrkenRosenstraße330
OrkenRosenstraßeVerkehrsinsel75
OrkenSchillerstraße1.125
OrkenStephanstraße/ Elsen720
OrkenStettiner Straße519
OrkenStralsunder Straße582
OrkenUsedomweg370
StadtmitteAlbert-Schweitzer-Wegvon Karl-Oberbach-Straße bis Bahnlinie640
StadtmitteAm Elsbach472
StadtmitteAm Flutgraben780
StadtmitteAm Hagelkreuz588
StadtmitteAm Sodbach350
StadtmitteAm SodbachVerkehrsinsel-Kreuzung45
StadtmitteAm Ständehaus420
StadtmitteAm Tackelgraben140
StadtmitteAm Zehnthof407
StadtmitteAm ZehnthofWendekreis-Insel28
StadtmitteAuf der Schanze836
StadtmitteBahnstraße1.093
StadtmitteBahnstraßeRheydter Straße/Kaplan-Hahn- Straße - Kreisverkehr90
StadtmitteBergheimer Straße/ Laach / Neu-Elfgen1.943

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
StadtmitteDechant-Schütz-Straße518
StadtmitteElsbachtunnel900
StadtmitteElsener Mühle360
StadtmitteErckensstraße286
StadtmitteFeilenhauerstraße700
StadtmitteGilbachstraße245
StadtmitteGraf-Kessel-Straße808
StadtmitteHartmannweg190
StadtmitteHundhausenstraße450
StadtmitteJakob-Dickers-Weg190
StadtmitteKaplan-Hahn-Straße300
StadtmitteKaplan-Hahn-StraßeVerkehrsinsel-Kreuzung46
StadtmitteKarl-Oberbach-Straße969
StadtmitteKarl-Oberbach-StraßeKreisverkehr90
StadtmitteLindenstraße2.000
StadtmitteMarkgrafenstraße280
StadtmitteMontanusstraße1.630
StadtmitteMontzstraße394
StadtmitteNachtigallenstraße410
StadtmitteNiermannstraße290
StadtmitteNordstraße1.320
StadtmitteOrkener Straße719
StadtmitteOrkener StraßeVerkehrsinsel-Kreuzung32
StadtmitteOstwall1.185
StadtmitteOstwallVerkehrsinsel-Kreuzung64
StadtmitteParkstraße726
StadtmittePlatz der deutschen Einheit60
StadtmitteRheydter Straße2.566
StadtmitteRöntgenstraße781
StadtmitteSchloßstraßeinkl. Place St. Chamond200
StadtmitteSchweidweg828
StadtmitteStadtparkinselmit Parkplatz340
StadtmitteUhlhornstraße424
StadtmitteVon-Goldammer-Straße950
StadtmitteVon-Werth-Straße400
StadtmitteWilhelmitenstraße174
StadtmitteZedernstraße489
StadtmitteZumbuschstraße190
SüdstadtAm Bendgraben804
SüdstadtBischof-Nettekoven-Straße412
SüdstadtCarl-Sonnenschein-Straße160
SüdstadtEdith-Stein-Straße424
SüdstadtErftwerkstraße2.289
SüdstadtErftwerkstraßeBushaltestelleninsel100
SüdstadtErnst-Reuter-Straße328
SüdstadtFockstraße230

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
SüdstadtFriedrich-Ebert-Straße910
SüdstadtGeschwister-Scholl-Straße376
SüdstadtGustav-Lück-Straße672
SüdstadtHans-Böckler-Straße408
SüdstadtHerkenbuscher Weg1.508
SüdstadtHermann-Ehlers-Straße160
SüdstadtKarl-Arnold-Straße284
SüdstadtKolpingstraße3.725
SüdstadtKurt-Huber-Straße334
SüdstadtKurt-Schumacher-Straße809
SüdstadtLuise-Schröder-Straße238
SüdstadtNeuenhausener Straße1.363
SüdstadtTheodor-Heuss-Straße300
SüdstadtVon-Bodelschwingh-Straße254
SüdstadtVon-der-Porten-Straßevon Fockstraße bis Bahnlinie1.039
SüdstadtVon-Galen-Straße75
SüdstadtVon-Stauffenberg-Straße1.154
SüdstadtWalter-Rathenau-Straße202
SüdstadtWilhelm-Fulda-Straße520
SüdstadtWöhlerstraße693
SüdstadtWöhlerstraßeParkinsel148
TüschenbroichKapellener Straße1.121
WevelinghovenAm Böhnerfeld413
WevelinghovenAm Sprenger856
WevelinghovenAm Wehr634
WevelinghovenAn der Eiche156
WevelinghovenAn der Kolpingschule774
WevelinghovenAn der Obermühle1.193
WevelinghovenAn der Untermühle1.151
WevelinghovenAn der Zuckerfabrik1.040
WevelinghovenBirkenstraße764
WevelinghovenBrückenstraße649
WevelinghovenBurgstraße421
WevelinghovenDechant-Kann-Straße504
WevelinghovenDr.-Kottmann-Straße1.174
WevelinghovenDr.-Widmann-Straße370
WevelinghovenFeldstraße596
WevelinghovenFriedrich-Bergius-Straße860
WevelinghovenGrevenbroicher Straße/ Stadtmitte791
WevelinghovenGrevenbroicher StraßeKreisverkehr103
WevelinghovenGrünstraße622
WevelinghovenHemmerdener Weg671
WevelinghovenHeyerweg639
WevelinghovenHeyerwinkel639
WevelinghovenKlosterweg280
WevelinghovenKrummstraße1.158

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

OrtsteilStraßeBemerkungenKehrmeter [m]
WevelinghovenLangwadener Straße718
WevelinghovenLerchenweg808
WevelinghovenMarktplatz366
WevelinghovenMarktstraße315
WevelinghovenOberstraße1.601
WevelinghovenOlligsschlägergasse139
WevelinghovenOststraße1.159
WevelinghovenPastor-Dehnert-Straße727
WevelinghovenPoststraße1.189
WevelinghovenPoststraßeKreisverkehr86
WevelinghovenRhenaniastraße740
WevelinghovenRömerstraße1.147
WevelinghovenRudolf-Diesel-Straße646
WevelinghovenUnterstraße1.257
WevelinghovenVon-Heinsberg-Straße645
WevelinghovenZehntstraße772

Summe Kehrmeter: 277.723

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

Los 2:

Zu reinigende Plätze, deren Beschaffenheit und Fläche

StadtteilObjektFläche in m²TurnusAnzahl Reinigu ngen
GustorfMarktplatz9301 x wöchentl.52
GustorfP+R-Anlage Bahnhof1.3291 x monatlich13
HemmerdenKirchplatz (Marktplatz)1.0711 x wöchentl.52
KapellenBahnunterführung St.-Clemens-Straße75014-täglich26
KapellenP+R-Anlage Talstraße2.4001 x monatlich13
StadtmitteFußgängertunnel Auf der Schanze zur Neuenhausener Straße1212 x wöchentl.104
StadtmitteFußgängertunnel Bahnunterführung Rheydter Straße4184 x wöchentl.208
StadtmitteTunnel Zedernstraße1004 x wöchentl.208
StadtmitteOstwallgasse (Ampel Monti bis Wallgasse)4291 x wöchentl.52
StadtmitteVorplatz Lindenstraße286 x wöchentl.312
StadtmitteBahnhofsvorplatz1.3404 x wöchentl.208
Stadtmitteehem. Fahrradunterstand neben Bahnhofsgebäude1031 x monatlich13
StadtmitteBienefeldsgäßchen, vom Bahnhof bis Rheydter Straße5033 x wöchentl.156
StadtmitteUnterführung Graf-Kessel-Straße/Am Sodbach5471 x wöchentl.52
StadtmitteParkhaus am Bahnhof “Von-Goldammer- Straße“6.5401 x wöchentl.52
StadtmitteUnterführung Lindenstraße (Erftwerkstraße/ Aluminiumstraße)8901 x wöchentl.52
SüdstadtVerbindungsweg „An St. Josef“ und Schulen42314-täglich26

Stadteigene Wartehallen (GV)

StückzahlBreite (m)Tiefe (m)Einzelfläche (m²)Gesamtfläche (m²)
80326480
144,529126
1621212
27,521530
1921818
110,522121
11523030
Summe: 100 Stück717 m²

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

Fahrgastunterstände der Firma Degesta (D)

StückzahlBreite (m)Tiefe (m)Einzelfläche (m²)Gesamtfläche (m²)
17,71,410,7810,78
19,21,412,8812,88
74,21,45,8841,16
414,61,46,44264,04
Summe: 50 Stück328,86 m² rd. 329,00 m²

Sonderobjekte

StadtteilObjektFlächeTurnusWerk- tageAnzahl Reinigungen
StadtmitteP+R-Anlage Merkatorstraße (Kehrmaschine und Handkehrung)6.000 m²14-täglichMi., Sa.26
StadtmitteOmnibusbahnhof (Kehrmaschine)1.100 m²2 x wöchentl.Mo., Sa.104
WevelinghovenMarktplatz (Kehrmaschine und Handkehrung)7.443 m²1 x wöchentl.Mo., Mi., Fr., Sa.52

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

Leerungen Papierkörbe

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
AllrathAllrather Platz1111D
AllrathAm Feldtor/Krahwinkelsweg (Apfewiese)11x
AllrathBarrensteiner Weg2222GV
AllrathKirchhofstraße2222GV
AllrathKölner Landstraße333D
AllrathKrahwinkelsweg/Am Anger11x
AllrathVollrather Höhe(1x Wegekreuz am Friedhof)/11x
AllrathVollrather Höhe Zickzackweg (1x Sitzgruppe am Kirmesplatz)11x
AllrathVollrather Höhe Zickzackweg (1x Grillhütte)11x
AllrathVollrather Höhe Zickzackweg (1x Spielplatz Grillhütte)11x
BarrensteinWevelinghovener Straße5555GV
Hemmerden-BuschGruissem Landstraße Richtung Holzheim111GV
Hemmerden-BuschSchulstraße L361332GV
ElsenAm Klostereck222D
ElsenAuf dem Griessen222GV
ElsenDeutsch-Ritter-Allee554D
ElsenHebbelstraße/Erich-Kästner-Schule11111GV
ElsenIm Buschfeld333GV
ElsenRheydter Straße4444D
ElsenRheydter Straße 911111x
ElsenRichard-Wagner-Straße 134 (keine Wartehalle)111
ElsenRichard-Wagner-Straße1111x
ElsenRichard-Wagner-Straße2222D
ElsenAn der Sud3333x

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
OrkenBerliner Straße in Höhe Breslauer Straße11x
OrkenBerliner Straße in Höhe Tilsiter Straße11x
FrimmersdorfAm Stüßges End1111GV
FrimmersdorfAuf dem Leuchtenberg2222D
FrimmersdorfAuf dem Leuchtenberg/Gasse11
FrimmersdorfFrankenstraße111GV
FrimmersdorfRWE-Parkplatz und RWE-Haupteingang3333GV
FrimmersdorfWeidenpeschstraße222GV
Gewerbegebiet OstAlfred-Nobel-Straße1111D4Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen)
Gewerbegebiet OstAluminiumstraße552222D
Gewerbegebiet OstBenzstraße222GV
Gewerbegebiet OstZeppelinstraße3Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen)
GindorfAm Schillingshof (Wohnsiedlung)555x
GindorfFriedenstraße11111GV
GindorfGrubenstraße7711x
GindorfJosef-Bremer-Platz (Bahngelände)22222D
GindorfMühlenstraße1111GV
GindorfZur Wassermühle (Wendeplatz)111x
GubisrathB 477 Freie Strecke Richtung Gohr222GV
GustorfP+R-Anlage11
GustorfChristian-Kropp-Straße2222D
GustorfEichenweg222GV
GustorfErlenstraße222x
GustorfKirchstraße /Eichenweg2222GV

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
GustorfSchellestraße (Marktplatz)7777x
Gustorf/GindorfEschenstraße2222x
Gustorf/GindorfProvinzstraße22222GV
Elsen„Hauptstraße“111D
HemmerdenBusch111GV
HemmerdenDycker Mühlenweg3332GV
HemmerdenKirchplatz5353D
HemmerdenLandstraße8868D
HemmerdenVierwinden Landstraße2222GV
HülchrathHerzogstraße1111GV
KapellenAm Schellberg2222GV
KapellenAm Schellberg Gewerbegebiet111GV
PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
KapellenHeinrich-Hertz-Straße1Müllfresser-
Tonne (200-l-
Müllsack
tauschen)
KapellenKonrad-Zuse-Straße3Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen)
KapellenAuf den Hundert Morgen444GV
KapellenDinkelstraße11x
KapellenFriedrichstraße3333D
KapellenGartenstraße222GV
KapellenHeiligenweg11
KapellenJosef-Thienen-Straße2222GV
KapellenJosef-Thienen-Straße (Bahnhof)4444GV

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
KapellenSt. Clemensstraße22
KapellenKurze Straße/Kindergarten111x
KapellenNeissestraße11x
KapellenStifterstraße22x
KapellenTalstraße8888D
KapellenTalstraße44
LaachBergheimer Straße4444D
LaachElfgener Platz1111x
LangwadenDorfstraße11x
LangwadenKloster Langwaden222D
MühlrathKottenkamp (Alt Mühlrath)4444GV
MünchrathAm Reiherbusch Abzweigung Münchrath2222D
Neu-ElfgenBergheimer Straße333D
NeuenhausenAhornstraße11x
NeuenhausenDamaschkestr./Willibordusstr.11
NeuenhausenEnergiestraße444D
NeuenhausenHauptstraße444D
NeuenhausenHauptstraße/Schule444D
NeuenhausenVollrather Straße/Kirmesplatz1111x
NeuenhausenVollrather Straße / Tannenstraße Hundekotbeutelstation Kirmesplatz11Zufahrt mit Pollerschlüssel
NeuenhausenKönigslindenstraße am Spielplatz11
NeukirchenAckerstraße1111GV
NeukirchenBilderstöckchen1111GV
NeukirchenGut Neuhaus L 1422222GV
NeukirchenHülchrather Straße2222GV
NeukirchenJägerhof K331111GV
NeukirchenJägerhof L1424444GV
NeukirchenJakobusplatz2222GV
NeukirchenK33/Ortsausgang Richtung Rosellen1111GV

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
NeukirchenRosellerstraße4433D
NeukirchenUnterdorf/Friedhof1111GV
NeukirchenWehlerstraße 24 (BHS ohne Wartehalle)22
NeurathAn St. Lambertus2222D
NeurathFrimmersdorfer Straße3333D
NeurathIm Meiswinkel1111GV
NoithausenAlte Zollstraße1111x
NoithausenAm Rittergut111GV
NoithausenAm Rittergut/Düsseldorfer Str./Kaufland2222D
NoithausenFröbelstraße111GV
Orken/ElsenDüsseldorfer Straße444D
Orken/ElsenHans-Sachs-Straße1111x
Orken/ElsenMerkatorstraße/Rückseite Bahnhof444444GV
Orken/ElsenSchillerstraße11x
StadtmitteAm Hagelkreuz111x
StadtmitteAm Hammerwerk21211GV
StadtmitteAm Hammerwerk (An der Moschee)11
StadtmitteAm Ständehaus2222222x
StadtmitteAm Zehnthof11x
StadtmitteAm Ziegelkamp22x
StadtmitteAuf der Schanze 5022222222D
StadtmitteKaplan-Hahn-Straße44433334GV
StadtmitteBergheimer Straße55555525GV
StadtmitteGraf-Kessel-Straße5144131GV
StadtmitteKarl-Oberbach-Straße6666666x
StadtmitteLindenstraße21222222GV
StadtmitteLindenstraße/Vorplatz22222222
StadtmitteMarkgrafenstraße3333x
StadtmitteNordstraße4444D
StadtmitteOstwall21111221D

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
StadtmitteOstwall/Parkstraße "Herich Bogen"111
StadtmitteOstwall/Passage + Vorplatz Rathaus33333333
StadtmitteParkstraße33x
StadtmittePlatz der Deutschen Einheit66666663GV
StadtmittePlatz der Republik1111GV
StadtmitteRheydter Straße43424244D
StadtmitteRöntgenstraße44433334GV
StadtmitteSchloßplatz3333x
StadtmitteSchloßstraße1111x
StadtmitteSchwarzer Weg (BBZ)444x
StadtmitteStadtparkinsel Anfahrt Brücke Erckensstraße1Müllfresser-
Tonne (200-l-
Müllsack
tauschen)
StadtmitteVon-Goldammer-Straße (Busbahnhof)12121212125GV
StadtmitteVon-Goldammer-Straße/Blumenstr. (Buswendeschleife)11x
StadtmitteWilhelmitenstraße1111111x
StadtmitteZedernstraße3323332
StadtmitteZur Waldwiese/Sportplatz11x
SüdstadtErftwerkstraße332GV
SüdstadtErftwerkstraße/An St. Josef vor Jugendheim GOT113Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen)
SüdstadtSchirnerstraße/Ecke Erftwerkstraße11x
SüdstadtGeschwister-Scholl-Straße11x
SüdstadtIm Ried 911
SüdstadtKolpingstraße7773D
SüdstadtKurt-Huber-Straße111GV
SüdstadtKurt-Schumacher-Straße 1011

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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen

PapierkörbeBHS"Müllfresser"-Tonnen
StadtteilStandortPKMoDiMiDoFrSaJaNeinMoDiMiDoFrSaBemerkung
SüdstadtNeuenhausener Straße5555555D
SüdstadtHerkenbuscher Weg/Ecke Gustav-Lück- Straße11
SüdstadtWöhlerstraße (Verkehrsinsel Ecke Neuenhausener Straße)11
SüdstadtNeuenhausener Straße/Auf der Schanze333x
WevelinghovenAm Gather Hof L3612222GV
WevelinghovenAm Wehr2222D
WevelinghovenGrevenbroicher Straße7722GV
WevelinghovenGrevenbroicher Straße/Zuckerfabrik2222D
WevelinghovenHeyerweg/Schule222GV
WevelinghovenHülserweg11x
WevelinghovenHülserweg/Oberstraße222GV
WevelinghovenKrummstraße Unterführung K1011
WevelinghovenLangwadener Straße222GV
WevelinghovenLangwadener Straße/links neben Hnr. 2511x
WevelinghovenLangwadener Straße/Grünstraße2222D
WevelinghovenMarktplatz7777x1Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen)
WevelinghovenOberstraße444GV
WevelinghovenPoststraße Könengasse333D
WevelinghovenPoststraße/Rathaus222GV
40018017215615216382244111060
905Summe Leerungen pro Woche16"MüllfresserTonnen“

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