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EU-weite Ausschreibung
von Leistungen der Straßenreinigung
für die Stadt Grevenbroich
Leistungsbeschreibung und
besondere vertragliche Bedingungen
für die Lose 1 und 2
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen.................................................................................................................... 3
2 Leistungsbeschreibung für die Lose 1 und 2 ....................................................................... 4
2.1 Allgemeine Regelungen zu den Losen 1 und 2 ................................................................. 4 2.1.1 Leistungszeitraum ................................................................................................. 4 2.1.2 Vorgesehene Satzungsänderungen ........................................................................ 4 2.1.3 Grundlagen der Zusammenarbeit .......................................................................... 4 2.1.4 Unterbeauftragung ................................................................................................. 5 2.1.5 Entgeltanpassung ................................................................................................... 5 2.1.6 Begriffsdefinition .................................................................................................. 6 2.1.7 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang für die Lose 1 und 2 .................. 6 2.1.8 Dokumentation .................................................................................................... 15 2.2 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 1 ..................................................................... 17 2.2.1 Maschinelle Reinigung von Straßen, Kreisverkehren und Verkehrsinseln ......... 17 2.2.2 Sondereinsätze ..................................................................................................... 17 2.2.3 Transport des Kehrgutes ...................................................................................... 18 2.3 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 2 ..................................................................... 19 2.3.1 Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen ............................................ 19 2.3.2 Leerung öffentlicher Papierkörbe ........................................................................ 19 2.3.3 Sondereinsätze ..................................................................................................... 20 2.3.4 Transport des Kehrgutes und der Abfälle ........................................................... 20
3 Besondere vertragliche Bedingungen für die Lose 1 und 2 .............................................. 22
4 Anlagen.................................................................................................................................. 43
A Satzung der Stad Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss B Stadtplan C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 1. Vorbemerkungen
1 Vorbemerkungen
Die hier vorliegenden Vergabeunterlagen erläutern die zu vergebende Leistung textlich und sollen
den Bieter in die Lage versetzen, sein Angebot so zweifelsfrei wie möglich zu kalkulieren und zu
formulieren. Für die Angebotsausarbeitung und Kalkulation der angebotenen Leistungen in den
Losen 1 und 2 stehen dem Bieter u.a. die vorliegende Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen und
besonderen vertragliche Bedingungen) und – als gesonderte Dokumente – der Preisblättervordruck
sowie die Bewerbungs- und Angebotsbedingungen zur Verfügung.
Den Bietern wird zudem empfohlen, sich im Stadtgebiet Grevenbroich selbst ein Bild von den zu
reinigenden Straßen und Flächen zu machen.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
2 Leistungsbeschreibung für die Lose 1 und 2
Punkt 2.1 enthält die allgemeinen Regelungen und Pflichten sowie weitere Hinweise hinsichtlich
der Leistungserbringung in den Losen 1 und 2. In den Punkten 2.2 und 2.3 sind die losspezifischen
Aufgabeninhalte und Pflichten des Auftragnehmers dargestellt.
2.1 Allgemeine Regelungen zu den Losen 1 und 2
2.1.1 Leistungszeitraum
Die zu vergebenden Leistungen in den Losen 1 und 2 sind jeweils vom 01.01.2027 bis zum
31.12.2030 (Laufzeit: vier Jahre) vollständig zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich in jedem
Los maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2031 bzw. bis zum 31.12.2032), wenn
er nicht spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber
schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr). Die Verlängerungsoptionen
können für jedes Los einzeln ausgeübt werden.
Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
2.1.2 Vorgesehene Satzungsänderungen
Bis zum Leistungsbeginn sind keine Änderungen der Satzung der Stadt Grevenbroich über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren („Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung vom 21.12.2023“) (vgl. Anlage A) geplant, welche die ausgeschriebenen
Leistungen betreffen.
2.1.3 Grundlagen der Zusammenarbeit
Für jedes Los wird der Auftrag mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Die in diesen
Vergabeunterlagen formulierten besonderen vertraglichen Bedingungen für die Lose 1 und 2 werden
jeweils bei Zuschlagserteilung gemeinsam mit den Regelungen der Leistungsbeschreibung
wirksam. Vertragspartner ist jeweils die Stadt Grevenbroich.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses erklärt sich bereit, die besonderen vertraglichen
Bedingungen – soweit möglich – den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen sowie
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
unter Einbeziehung der jeweils gültigen Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 21.12.2023 anzupassen. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Änderungen auf Grundlage der den
besonderen vertraglichen Bedingungen jeweils beiliegenden Kalkulation und den Regelungen des
Preisrechts durchzuführen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur einvernehmlichen
Zusammenarbeit.
Alle vom jeweiligen Auftragnehmer genutzten Daten im Rahmen der Leistungserbringung dürfen
nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und sind dem Auftraggeber bei Vertragsende
ausnahmslos zu übergeben. Der Auftragnehmer unterliegt den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen (vgl. auch Punkt 2.1.8).
2.1.4 Unterbeauftragung
Eine Unterbeauftragung für die zu erbringenden Leistungen ist möglich. Hierbei sind die
Regelungen in den besonderen vertraglichen Bedingungen und die Regelungen des TVgG-NRW
zu berücksichtigen.
Nachweise von Unterauftragnehmern sind dem Angebot nur dann beizulegen, wenn zum
Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bieters auf Unterauftragnehmer verwiesen wird. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z. B. Schwester- oder
Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer sind.
2.1.5 Entgeltanpassung
Die Angebotsentgelte der Lose 1 und 2 unterliegen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer
Entgeltanpassung. Erstmals zum 01.01.2028 und zu jedem 01.01. der Folgejahre können die
Angebotsentgelte durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel angepasst
werden. Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Anpassungssatzes sind die in den besonderen
vertraglichen Bedingungen festgelegten Indizes.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
2.1.6 Begriffsdefinition
Straßenmeter:
Die angegebenen Straßenmeter entsprechen einem Meter Straßenlänge, der beidseitig gekehrt
wird. Dabei sind auch die Rinnsteine – soweit nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt – zu
reinigen.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass alle Straßen beidseitig, jeweils in vorgeschriebener
Fahrtrichtung [die vorgeschriebene Fahrtrichtung gilt nicht für Einbahnstraßen, soweit die
Bedingungen des § 35 (Sonderrechte) Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erfüllt sind],
zu kehren sind. Soweit technisch möglich, sind auch Einbahnstraßen in Fahrtrichtung auf der
linken Straßenseite zu kehren. Dies gilt auch für Bushaltestellen (-buchten).
Kehrmeter:
Die Straße ist auf beiden Straßenseiten in der jeweils vorgegebenen Breite zu kehren. Dies bedeutet, dass die Kehrmeter mindestens das Doppelte der angegebenen Straßenmeter betragen.
2.1.7 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang für die Lose 1 und 2
Allgemeine Regelungen zum Reinigungsbetrieb
Das Stadtgebiet Grevenbroich besteht aus 9 Stadtteilen (Stadtbezirke), die in 32 Ortsteile unterteilt
sind und liegt im Rhein-Kreis Neuss (NRW). Von den 32 Ortsteilen werden aktuell 30 Ortsteile
gereinigt.
Der Auftragnehmer des jeweiligen Loses hat die Straßen- sowie die Flächenreinigung in der Stadt
Grevenbroich gemäß der Straßenreinigung- und Gebührensatzung je nach Lage der Straße, des
Weges oder des zum Kehren vorgesehenen Standortes in unterschiedlichen Reinigungsintervallen
durchzuführen. Die Reinigung umfasst Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, jedoch nur die
Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht nach § 2 der Straßenreinigung- und
Gebührensatzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Von der Reinigung
ausgeschlossen sind die Straßen/Flächen, die nach § 2 der Straßenreinigung- und Gebührensatzung
den Grundstückseigentümern zur Reinigung übertragen wurden.
Die Leistungen umfassen in Los 1 insbesondere das Reinigen von Straßen (Straßenrinnen sowie
anschließende Fahrbahnen befestigter Straßen in einer Breite von mindestens 2 m),
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Bushaltestellenbuchten, Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln mittels
Großkehrmaschine/-n, sowie in Los 2 insbesondere die Reinigung von Flächen (Plätze, Parkplätze,
Marktplätze, Fußgängerunterführungen, Gehwege sowie Wartehallen u.a.) durch den Einsatz von
geeigneten Kleinkehrmaschinen sowie die Leerung öffentlicher Papierkörbe.
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass keine Gegenstände wie Steine, Papier, Plastikteile (z.B.
Plastikbecher), Tüten oder Zigarettenreste auf den Kehrflächen verbleiben. An Tagen, an denen
die Kehrflächen nicht feucht sind, ist die Kehrfläche zur Staubbindung vor der Reinigung durch
eine Sprüheinrichtung zu befeuchten.
Die Räumung und Abfuhr von Schnee und Eis (Winterdienst) ist nicht vom Auftragnehmer
durchzuführen. Es ist jedoch die Pflicht des Auftragnehmers, das beim Winterdienst verwendete
Streugut sowie weitere jahreszeitlich bedingte Verschmutzungen durch Baum- und Strauchblüte
und anderen vegetationsabhängigen Verunreinigungen sowie vermehrten Laubfall ohne
gesonderte Berechnung aufzukehren.
Einen ggf. entstehenden Mehraufwand, z.B. durch mehrmaliges Befahren von
Kreuzungsbereichen oder Kreisverkehren in Los 1, hat der Bieter in sein Angebot
einzukalkulieren.
Reinigungszeiten Die Reinigung hat i.d.R. in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erfolgen. Hierbei sind die nachfolgenden Sonderregelungen zu berücksichtigen. Die Reinigungszeiten sind so zu wählen, dass Verkehrsbehinderungen möglichst vermieden werden. Die Regelungen der aktuellen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, welche in Wohngebieten eine Reinigung i.d.R. erst ab 07:00 Uhr erlaubt, sind bei der Angebotskalkulation und der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Die Anfahrt ins Reinigungsgebiet ist hiervon unabhängig.
Behinderung bzw. Unterbrechung der Leistung/Anforderungen an den Auftragnehmer
Für den Auftragnehmer besteht grundsätzlich keine Reinigungspflicht, wenn die Reinigung durch
behindernde parkende Fahrzeuge oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände
(z.B. bei Einschränkung des Lichtraumprofils durch Bäume) behindert wird. Der Auftragnehmer
hat sich zu bemühen, solche Hindernisse beseitigen zu lassen. Zudem findet die Reinigung nicht
statt bei Glatteis, wenn durch die Reinigung Glatteis entstehen würde oder bei Schnee auf den
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Reinigungsflächen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auftretende Kehrhindernisse
unverzüglich dem Auftraggeber unter genauer Angabe der Örtlichkeit mitzuteilen. Fällt ein
Reinigungstag aus den vorgenannten Gründen aus, dann hat sich der Auftragnehmer an den
darauffolgenden sieben Werktagen täglich zu überzeugen, ob die Reinigung möglich ist, und hat
sie innerhalb dieser Zeit – wenn die Witterung dies zulässt – nachzuholen.
Problematische Straßen aufgrund einer erhöhten Verkehrsbelastung oder parkenden Fahrzeugen
im üblichen Zeitraum des Büro- und Schulbeginns (Montag bis Freitag ab ca. 07:00 Uhr) sind
insbesondere:
Stadtmitte: Am Hagelkeuz, Am Ziegelkamp, Auf der Schanze, Bahnstraße, Bergheimer Straße,
Fockstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Gillbachstraße, Graf-Kessel-Straße, Gustav-
Lück-Straße, Harnischstraße, Herkenbuscher Weg, Jakob-Dickers-Weg, Karl-
Oberbach-Straße, Lindenstraße, Montanusstraße, Montzstraße, Nachtigallenstraße,
Neuenhausener Straße Niermannstraße, Nordstraße, Ostwall, Parkstraße, Rheydter
Straße Röntgenstraße, Uhlhornstraße, Von-Der-Porten-Straße, Von-Werth-Straße,
Wilhelmitenstraße, Wilhelm-Fulda-Straße, Wöhlerstraße, Zedernstraße
Hemmerden: Landstraße, Humboldtstraße, Daimlerstraße, Auf dem Mergendahl
Frimmersdorf: Weidenpeschstraße, Auf dem Broich, Erftstraße, Im Herrenbusch
Für die vorstehend aufgeführten Straßen ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer möglichst
in den Nachmittags- und Abendstunden von ca. 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr zu erbringen.
Problematische Straßen aufgrund einer erhöhten Verkehrsbelastung oder parkenden Fahrzeugen
wegen geöffneter Geschäfte (Montag bis Samstag ab ca. 07:00 Uhr) sind insbesondere:
Wevelinghoven: Marktplatz
Für diesen Bereich ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer nach Möglichkeit in den
Morgenstunden von ca. 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu erbringen, da in dieser Zeit der Platz noch
weniger beansprucht wird.
Problematische Straßen aufgrund eines erhöhten Busverkehrsaufkommens (Montag bis Samstag
ab ca. 07:00 Uhr) sind insbesondere: Seite 8 von 66
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Stadtmitte: Bahnhofsvorplatz (Omnibusbahnhof), Orkener-Straße, Von-Goldammer-Straße
Hier ist die Reinigungsleistung vom Auftragnehmer möglichst in den Abendstunden von ca.
17:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erbringen.
Hinweis der ausschreibenden Stelle: Im Allgemeinen ist die Reinigung ab ca. 16:00 Uhr erschwert,
da ab dieser Uhrzeit bereits Berufstätige wieder heimkehren und die Straßen dann stärker befahren
und beparkt vorgefunden werden.
Kehrplan
Der Auftragnehmer arbeitet nach Auftragserteilung den Kehrplan in Abstimmung mit der Stadt
Grevenbroich aus. Bei dem Kehrplan sind auch zeitliche Verkehrsbelastungen und
Beanspruchungen der Plätze für besondere Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Leistungen
des Auftragnehmers werden nachfolgend pro Leistungsbereich beschrieben. Zusätzlich ist die
jeweils gültige Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren zu beachten.
Derzeit ist das Kehrgebiet in folgende Kehrbezirke eingeteilt:
Montag: Gustorf, Gindorf, Neuenhausen, Laach Montag: Südstadt, Stadtmitte Montag: Allrath, Barrenstein, Frimmersdorf, Neurath, Langwaden Mittwoch Hemmerden, Busch, Kapellen, Tüschenbroich, Gilverath, Vierwinden Mittwoch: Gruissem, Neubrück, Hülchrath, Mühlrath, Münchrath, Neubrück Mittwoch: Wevelinghoven, Neukirchen Mittwoch: Neu-Elfgen, Elsen, Orken, Noithausen Freitag: Industriegebiet-Ost
Der Auftragnehmer des betreffenden Loses kann diese Kehrbezirksaufteilung übernehmen oder eine Neueinteilung vornehmen, wobei ein Ortsteil nicht an unterschiedlichen Tagen gekehrt werden darf und die Ortsteile nur geschlossen einem Bezirk zuzuordnen sind.
In Los 1 hat die Straßenreinigung in einem Kehrbezirk immer am gleichen Wochentag zu erfolgen (ausgenommen sind Feiertagsverschiebungen). Die erstmalige Festlegung der/des Wochentage-/s für die Straßenreinigung sollte möglichst für die Dauer des Vertrages Bestand haben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem in Anlage C beigefügten und nach Ortsteilen gegliederten Straßenverzeichnis. Seite 9 von 66
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung hat in jeder Straße/jedem Platz immer am gleichen Wochentag zu erfolgen
(Ausnahme: Feiertagsverschiebung). Die Straßenreinigung ist zeitlich so vorzunehmen, dass die
Entleerung der Fahrzeuge innerhalb der Öffnungszeiten der Übergabestelle für Kehrgut (Lose 1
und 2) sowie Abfall aus den öffentlichen Papierkörben (nur Los 2) möglich ist. Die Einzelheiten
ergeben sich aus dem in der Anlage B genannten Stadtplan sowie den in Anlage C beigefügten
Tabellen (Straßen- und Flächenverzeichnis).
Fällt der reguläre Reinigungstermin auf einen Feiertag, so ist die Straßenreinigung am nächsten
Werktag nachzuholen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, kann der Termin nach Abstimmung mit
der Stadt Grevenbroich auch vorgezogen werden. Im Ausnahmefall kann, nach vorheriger
Absprache mit der Stadt Grevenbroich, die Reinigung auch am zweiten Werktag nach dem auf
den Feiertag gefallenen Reinigungstermin erfolgen.
Leistungsstörungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Betriebs- und Leistungsstörungen zunächst unverzüglich
telefonisch, danach unverzüglich per E-Mail an die Stadt Grevenbroich zu melden. Kann die
Straße nicht gekehrt werden, weil sie zum beabsichtigten Zeitpunkt nicht wie vorgesehen
angefahren werden konnte (z.B. ein Fahrzeug versperrt den Weg in die Straße), dann informiert
der Auftragnehmer sofort telefonisch oder per E-Mail die Stadt Grevenbroich über die Gründe und
gibt, gemäß vorgenanntem Beispiel, das Kennzeichen des verkehrsbehindernden Fahrzeuges
durch. Die Stadt Grevenbroich ist vom Auftragnehmer über plötzliche Ausfälle (dürfen nur in
Ausnahmesituationen vorkommen) und deren Ursachen sofort zu informieren.
Ist die Reinigung von Straßen oder einzelnen Plätzen, Parkplätzen bzw. Wartehallen durch
Baustellen o.Ä. vorübergehend oder aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Auftragnehmer
die Reinigung (Los 1/Los 2) bzw. Papierkorbleerung (Los 2) nach Wegfall der Behinderung
innerhalb von zwei Tagen nachzuholen, soweit der Hinderungsgrund innerhalb der ersten Hälfte
der Zeitspanne des Reinigungsintervalls entfällt. Unterbleibt die Reinigung bzw.
Papierkorbleerung am Nachholtag, so ist die Stadt Grevenbroich berechtigt, diese auf Kosten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Fahrzeug- und Maschinentechnik
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die
Reinigungsleistungen und der Transport des Kehrgutes bzw. der Abfälle umweltfreundlich,
insbesondere geruchs-, lärm- und staubarm, ausgeführt werden können.
Das deutsche Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) setzt die
europäische Clean Vehicles Directive um. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber bei
Dienstleistungsaufträgen eine feste Mindestquote an sauberen Fahrzeugen einzuhalten. Das
Gesetz unterscheidet nach den Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 und teilt diese in zwei
Kategorienklassen ein.
Die Klasse N1 umfasst kleinere Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Nutzfahrzeuge dieser Kategorie
müssen vollständig emissionsfrei sein. Eine Batterie-Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge
erfüllen diese Anforderung.
In der Kategorie der Nutzfahrzeuge (N2-N3) über 3,5 Tonnen dürfen bei Dienstleistungsaufträgen
spezialisierte selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kehrmaschinen), die mindestens die Abgaswerte
der EURO-VI-Norm einhalten, für die Erbringung der Leistung genutzt werden. Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Anforderung die entsprechenden
Fahrzeugpapiere der eingesetzten Fahrzeuge zu zeigen, u.a. um die Einhaltung der EURO-VI-
Norm für die eingesetzten Kehrmaschinen zu belegen.
Der Einsatz eines emissionsfreien Kleinfahrzeug (Klasse N1) u.a. zur Leerung der
Straßenpapierkörbe gemäß Los 2 wird zur Erfüllung der Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG für
diesen Auftrag zwingend gefordert. Aufgrund der marktüblichen Liefer- und Aufbauzeiten für
entsprechende Elektro-Spezialfahrzeuge wird den Bietern eine Übergangszeit für das erste
Vertragsjahr (01.01.2027 bis 31.12.2027) eingeräumt. Das e-Fahrzeug muss spätestens zum
01.01.2028 vollständig einsatzbereit im Entsorgungsgebiet zur Verfügung stehen.
Das geforderte e-Fahrzeug muss zwingend die Anforderungen an emissionsfreie Fahrzeuge gemäß
§ 2 Nr. 4 in Verbindung mit der Tabelle 2 der Anlage 1 des SaubFahrzeugBeschG erfüllen. Die
CO2-Emissionen des eingesetzten Fahrzeugs müssen laut offizieller Übereinstimmungs-
bescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) zwingend 0 g/km betragen. Fahrzeuge mit
verbrennungsmotorischen Antrieben (einschließlich aller Hybrid-Technologien) sind unzulässig.
Der Bieter hat mit dem Angebot für das Elektro-Fahrzeug den Nachweis der Emissionsfreiheit
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
(z.B. Kopie der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der Zulassungsbescheinigung Teil
I, Feld V.7 = 0 g/km) vorzulegen.
Für den Interimszeitraum vom 01.01.2027 bis zum Ablauf der Übergangsfrist (31.12.2027) ist der
Einsatz eines konventionellen, schadstoffarmen Ersatzfahrzeugs (mindestens Euro 6 / Abgasstufe
VI) zulässig. Der hat mit dem Angebot über die erfolgte Bestellung oder den verbindlichen Miet-
/Leasingvertrag des Elektro-Fahrzeugs inklusive Bestätigung der Lieferzeit vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit genügt bei Angebotsabgaben eine
Eigenerklärung des Bieters, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Beschaffung des
emissionsfreien Kleinfahrzeugs so rechtzeitig einleitet, dass diese zum 01.01.2028 einsatzbereit
zur Verfügung steht.
Bieter, die bereits bei Angebotsabgaben über ein solches Fahrzeug verfügen, werden bei der
Wertung nicht bevorzugt.
Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms den gesetzlichen
Bestimmungen (u.a. der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung in
der aktuellen Fassung) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen telefonisch vom Auftragnehmer
erreichbar sein.
Die eingesetzten Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu pflegen und stets in einem
technisch und optisch einwandfreien Zustand zu halten. Sie müssen mit der Firmenbezeichnung/
dem Namen des Auftragnehmers gekennzeichnet und ständig über Funk oder Telefon erreichbar
sein. Sie sind mit mindestens ein fließendes Deutsch sprechenden und ortskundigen Person zu
besetzen. Für die Bearbeitung von Reklamationen (z.B. Beschwerden über nicht gereinigte
Straßen) ist dem Auftraggeber zudem die aktuelle Position der Fahrzeuge auf Anfrage zu
übermitteln. Hierzu sind die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Fahrzeuge mit GPS-Geräten
auszustatten.
Beabsichtigt der Auftragnehmer (in Los 2) im Rahmen der Leistungserbringung den zusätzlichen
Einsatz von Laubbläsern oder Laubsauger, müssen diese Geräte den Anforderungen des
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
gemeinschaftlichen Umweltzeichens (EU-Umweltzeichen / EU Ecolabel) gemäß der geltenden
Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.
Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen hat der Bieter vor Leistungsbeginn das
entsprechende Zertifikat des EU-Umweltzeichens vorzulegen.
Gleichwertigkeitsklausel: Der Auftraggeber akzeptiert auch jeden anderen gleichwertigen
Nachweis, der die Einhaltung der geforderten Umwelt- und Qualitätskriterien belegt (z. B. eine
aktuelle Konformitätserklärung, technische Prüfberichte oder ein technisches Dossier des
Herstellers), sofern der Bieter nachweist, dass das von ihm angebotene Gerät die Anforderungen
des EU-Umweltzeichens vollumfänglich erfüllt. Gegen den Einsatz elektrischer Stadtmüllsauger
bestehen keine Bedenken.
Fahrzeugbeschreibung:
Der Auftragnehmer stellt die für die Straßenreinigung erforderlichen Spezialfahrzeuge, die nach
dem aktuellen Stand der Technik für eine staubfreie und möglichst lärmarme Reinigung der
Kehrflächen geeignet sind. Für Los 1 ist mindestens eine Großkehrmaschine einzusetzen. Für die
Kehrleistungen in Los 2 muss mindestens eine Kleinkehrmaschine, z.T. ergänzt um manuelle
(händische) Reinigung, eingesetzt werden.
Alle im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Straßenreinigungsfahrzeuge müssen den
jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb im öffentlichen Straßenraum
entsprechen, insbesondere den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und in einem technisch einwandfreien Zustand
sein.
Die Fahrzeuge müssen den Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechen,
insbesondere der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem
Auftraggeber auf Verlangen die aktuellen Nachweise über die mängelfreie Durchführung der
Hauptuntersuchung (HU) sowie die jeweils gültigen Prüfbefunde der jährlichen
Sachkundigenprüfung gemäß § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 (UVV-Prüfung) für die
eingesetzten Fahrzeuge vorzulegen.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen alle eingesetzten motorisierten
Reinigungsfahrzeuge (Kehrmaschinen) mindestens die Euro-VI-Abgasnorm erfüllen. Fahrzeuge
mit Verbrennungsmotor müssen mit einem funktionsfähigen, wirksamen Partikelfiltersystem
ausgestattet sein.“
Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich des von ihnen ausgehenden Lärms den gesetzlichen
Bestimmungen (u.a. der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Lärmschutzverordnung in
der aktuellen Fassung) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen telefonisch vom Auftragnehmer
erreichbar sein.
Der Auftragnehmer von Los 1 hat eine automatisch aufnehmende Großkehrmaschine (mit einer
Kehrbreite von mindestens 2 m und maximal 3,0 m) einzusetzen.
Die Großkehrmaschine muss auf Grund ihrer Beschaffenheit Gewähr für ein staubfreies Arbeiten
bieten. Sie muss mit Tellerbesen, Walze und Saugeinrichtung sowie Rinnenbesen mit
vorgenannter Leistung sowie mit einer Wassersprühanlage bestückt sein oder über Feinstaubfilter
im Abluftsystem verfügen. Die Besen und Walzen sind bei Abnutzung rechtzeitig zu ersetzen.
Zu den Losen 1 und 2:
Der Auftragnehmer hat die Fahrzeuge technisch so auszurüsten (z.B. durch entsprechende
Kamera-/Monitortechnik bzw. Fahrerassistenzsysteme) und ggf. zusätzlich mit entsprechendem
Personal zu besetzen (z.B. Einweiser), dass auch schwierige Fahrwege und Fahrzeugbewegungen
(z.B. Rückwärtsfahrten) entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden
können, wo dies erforderlich ist.
Das zur Vermeidung von Staubentwicklung erforderliche Wasser kann der Auftragnehmer über
die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (41220 Mönchengladbach) beziehen. Es werden
dazu Standrohre mit Wasserzähler ausgegeben und der Auftragnehmer erhält die Rechnung über
die entnommenen Mengen.
Die in dieser Leistungsbeschreibung vom Auftragnehmer geforderten Leistungen und der
geforderte Service dürfen durch die Technik des jeweils vorgesehenen Kehrfahrzeuges nicht
eingeschränkt oder vermindert werden. Der Auftraggeber beabsichtigt auch nicht, die Satzung der
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
vom 21.12.2023 aufgrund einer bestimmten Fahrzeugtechnik zu ändern.
Die vom Bieter angebotene Fahrzeugtechnik ist in seinem Angebot zu beschreiben.
Verhalten gegenüber Bürgern
Die Beschäftigten des Auftragnehmers haben sich gegenüber Bürgern freundlich zu verhalten und bei Fragen zur Leistungserbringung auf den Auftraggeber zu verweisen.
Gefundene Gegenstände
Mit der Durchführung der Reinigungsleistungen bzw. der Leerung der Papierkörbe geht/gehen das Kehrgut bzw. die Abfälle, in das Eigentum des Auftraggebers über. Wertgegenstände im Kehrgut/ Abfall werden wie Fundsachen behandelt und sind am Tag des Auffindens bei dem Auftraggeber abzugeben, der die Wertgegenstände der Fundstelle weiterleitet.
Beschädigungen durch Kehreinsatz
Entstehen durch Fahrzeuge, Geräte und Personen des Auftragnehmers Schäden am Eigentum
Dritter (Beschädigungen an anderen Fahrzeugen, Gegenständen, baulichen Einrichtungen,
Bepflanzungen etc.), so hat das Personal des Auftragnehmers diese Schäden unverzüglich
telefonisch an den Auftraggeber zu melden. Die Verpflichtung des Aufragnehmers zur Meldung
an den Eigentümer, der geschädigt wurde, entfällt dadurch nicht.
2.1.8 Dokumentation
Der Auftragnehmer der Lose 1 und 2 hat folgende Daten zur Kehrleistung arbeitstäglich zu
dokumentieren: Beiderseits gereinigte Straßen (Straßennamen gemäß Liste der Straßen mit Bezirks-
einteilung) bzw. gereinigte Parkplätze, Plätze und Wartehallen etc. Nicht gereinigte Straßen mit Angabe des Hinderungsgrundes (z.B. Straßensperrung,
Baustelle, widerrechtlich behindernd parkende Fahrzeuge an Straßeneinmündungen) Nummernschild des eingesetzten Kehrfahrzeuges Kehrzeiten Kehrmeter
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Die Anlieferungen des/der eingesammelten Kehrguts/Abfälle an der Anlieferstelle hat der
Auftragnehmer mit den folgenden Angaben zu dokumentieren (auch in Listenform zulässig):
Abfallart Name des Fahrers in Klarschrift Wiegebeleg einer geeichten Waage mit Nettogewicht Datum und Uhrzeit Nummernschild des Fahrzeuges Unterschrift des Fahrers sowie der Annahmestelle für die Entsorgung
Die Nachweise für den Vormonat sind dem Auftraggeber in Form von Kopien monatlich bis zum
- des laufenden Monats kostenfrei vorzulegen bzw. zuzusenden.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Angaben/Daten, die für die
Gebührenkalkulation und für die gesetzlich geforderten Nachweise benötigt werden, schriftlich
zur Verfügung. Die Kosten für die Dokumentation sind bei den Kosten für die Straßenreinigung
einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übermittelten und die im Rahmen
dieses Auftrages erlangten Daten wie im Datenschutzgesetz und den weiteren Rechtsvorschriften
zum Datenschutz gefordert zu behandeln.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
2.2 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 1
2.2.1 Maschinelle Reinigung von Straßen, Kreisverkehren und Verkehrsinseln
Die Reinigung umfasst die maschinelle Reinigung von ca. 139 Straßenkilometern, entsprechen rd.
278 Kehrkilometern (Straßenrinnen und den anschließenden Fahrbahnen befestigter Straßen) in
einer Breite von mindestens 2 m und die Aufnahme des Schmutzes, auch wenn dieser von den
Anliegern von Radwegen und Gehwegen in die Straßenrinnen gekehrt worden ist. Es sind jeweils
beide Seiten der Straßen zu kehren. Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, die befestigten
Seitenstreifen sowie die Bushaltestellenbuchten.
Weiterhin sind die Fahrbahnen (inkl. Straßenrinnen und den anschließenden Fahrbahnen
befestigter Straßen) von Wendehämmern, Kreisverkehren und Verkehrsinseln zu reinigen.
Als befestigte Straßen im Sinne dieses Vertrages gelten Straßen mit einer gepflasterten, bituminös,
betoniert oder ähnlich befestigten Straßendecke. Ob die jeweiligen Straßen eine Randbefestigung
haben oder nicht, ist unerheblich, eine dadurch entstehende mögliche Verunreinigung der
Seitenstreifen muss vermieden werden.
Die Leistung ist vom Auftragnehmer ganzjährig in einem siebentäglichen Kehrrhythmus zu
erbringen.
Ist es infolge von abgebrochenen Ästen o.Ä. im Straßenraum aufgrund eines vorangegangenen
Sturms nicht möglich, die maschinelle Reinigung der Straßen durchzuführen, entfernt der
Auftraggeber die Äste o.Ä. und der Auftragnehmer nimmt danach die Reinigung vor.
2.2.2 Sondereinsätze
Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann der Auftragnehmer von ca. 2 Sonderreinigungen pro Jahr
mit insgesamt ca. 10 Stunden Einsatzzeit für Fahrzeug mit Personal ausgehen.
Das Schützenfest in Stadtmitte (als zusätzliche dritte Sonderreinigung) findet immer am ersten
Wochenende im September von Freitag bis Dienstag statt. Diese Sonderreinigung betrifft den
Bereich der Straßen: Platz der Republik, Graf-Kessel-Straße (Bahnstraße bis Am Flutgraben),
Bahnstraße (von Karl-Oberbach-Straße bis Einmündung Bergheimer Straße).
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung im Rahmen des Schützenfestes Stadtmitte soll jeweils ab 07:00 Uhr an den
Schützenfesttagen, beginnend ab Samstag bis einschließlich Dienstag erfolgen.
2.2.3 Transport des Kehrgutes
Das im Rahmen der Reinigung aufgenommene Kehrgut (Straßenkehricht) sowie alle weiteren im
Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Abfälle sind durch ein vom Auftragnehmer zu
stellendes Fahrzeug (ab dem 2. Vertragsjahr ist zwingend ein Elektro-Fahrzeug einzusetzen)
aufzunehmen und abzutransportieren.
Es besteht für das Kehrgut und die Abfälle keine Andienungspflicht an eine bestimmte
Entsorgungsanlage des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Kehrgut und die
Abfälle zu einer von ihm frei gewählten, für die jeweilige Abfallart (insb. AVV-Schlüssel 20 03
03 für Straßenkehricht) behördlich zugelassenen und zertifizierten Entsorgungs-, Verwertungs-
oder Behandlungsanlage zu transportieren.
Die Anlieferung an der WSAA Neuss-Grefrath ist optional zulässig.
Der Auftragnehmer lässt das Kehrgut an der Entsorgungsanlage verwiegen und bestätigt durch
Unterschrift die Abgabe und Menge des Kehrgutes. Einen Durchschlag dieses Nachweises sendet
er an den Auftraggeber. Weitere Ausführungen dazu sind Punkt 2.1.8 zu entnehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße, schadlose und gesetzeskonforme
Entsorgung bzw. Verwertung aller Mengen lückenlos gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Hierzu sind der genaue Entsorgungsweg (Name, Standort und Zertifikat der Anlage) sowie die
entsprechenden Wiegescheine unaufgefordert mit der monatlichen Leistungsabrechnung
einzureichen.
Sämtliche Kosten für die Aufnahme, den Transport sowie die anfallenden Deponie-, Behandlungs-
oder Verwertungsgebühren in der vom Auftragnehmer gewählten Anlage sind vollständig in die
angebotenen Preise (All-In-Preise) einzukalkulieren. Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind
einzuhalten. Die Betriebsordnung der Anlage, insbesondere die Öffnungszeiten und
Anlieferungsbedingungen sind vom Auftragnehmer zu beachten. Bei Verstößen haftet der
Auftragnehmer.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
2.3 Spezielle Leistungsbeschreibung zu Los 2
2.3.1 Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen
Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (Plätzen, Parkplätzen, Wartehallen, Teile der Fußgängerzone sowie Gehwegen) Zu reinigen sind derzeit insgesamt ca. 32.500 m² Fläche an Plätzen, Parkplätzen, Parkhaus,
Fußgängertunnel (Unterführung) und Gehwegen mit einer Jahreskehrfläche von ca. 2.000.000 m²
(Kehrflächen x Anzahl der Reinigungstermine). Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass
es in der Stadt Grevenbroich kein Extra-Parkverbot für die Straßenreinigung gibt. Der
Auftragnehmer hat – wo es möglich ist – eine Kleinkehrmaschine einzusetzen.
Nur schwierige Kehrstellen, wie Abstände von Blumenkübeln von weniger als 1,30 m und in
Wartehäuschen sowie Unterführungen, die niedriger als 2,20 m Höhe oder nicht mit einem
Fahrzeug befahrbar sind (z.B. wegen einer Treppe) oder die unbedingt vor 07:00 Uhr morgens
(weil später keine Reinigung mehr sinnvoll erfolgen kann) gereinigt werden müssen, sollten
manuell gekehrt werden. Die Kleinkehrmaschinen dürfen nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00
Uhr eingesetzt werden. Diese Zeitbeschränkung gilt nicht für manuelles (händisches) Kehren.
Auch das Kehrgut, das bei der manuellen Reinigung anfällt, ist so abzutransportieren, dass es nicht
vom Transportfahrzeug fällt oder heruntergeweht wird.
2.3.2 Leerung öffentlicher Papierkörbe
Im Stadtgebiet Grevenbroich sind zurzeit insgesamt ca. 400 öffentliche Papierkörbe an Straßen
und öffentlichen Plätzen zu leeren, davon ca. 244 Papierkörbe an Wartehallen und Bushaltestellen.
Siehe hierzu auch die Übersicht über die Aufstellung der Papierkörbe in Anlage C.
Der Auftragnehmer hat zudem, nach Absprache mit dem Auftraggeber, auch übliche 120-l-MGB
(derzeit: 16 Behälter) sogenannte „Müllfresser-Tonnen“ als öffentliche Papierkörbe im Stadtgebiet
aufzustellen und zu leeren. Einige der MGB sind aufgrund ihres Aufstellstandortes nicht direkt per
Fahrzeug erreichbar. Jeder der MGB ist vom Auftragnehmer mit einem entsprechenden Müllsack
auszustatten. Der befüllte Müllsack ist zu entnehmen und jeweils gegen einen leeren Müllsack
auszutauschen. Für die Leerung der MGB (inkl. Lieferung der notwendigen Müllsäcke als Einsatz
in den Behältern) erfolgt eine separate Entgeltabfrage im entsprechenden Preisblatt zu Los 2.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Die Papierkörbe sind vom Auftragnehmer gemäß dem in der Leistungsbeschreibung tabellarisch
dargestellten Rhythmus vollständig zu entleeren. Defekte Papierkörbe (die so beschädigt sind, dass
sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen oder deren Schloss defekt ist) sowie entwendete Papierkörbe
sind umgehend dem Auftraggeber mit Standort und Art des Defektes zu melden.
Im Rahmen der Durchführung der Papierkorbentleerung, Handkehrung, Marktplatzreinigung,
Bushaltestellen- sowie Wartehallenreinigung, werden im Durchschnitt jährlich ca. 45 bis 46 Mg
Abfall erfasst.
2.3.3 Sondereinsätze
Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann der Auftragnehmer von ca. drei Sonderreinigungen pro
Jahr mit insgesamt ca. 10 Stunden Einsatzzeit für Fahrzeug mit Personal ausgehen.
2.3.4 Transport des Kehrgutes und der Abfälle
Das im Rahmen der Reinigung aufgenommene Kehrgut sowie alle weiteren im Rahmen der
Leistungserbringung anfallenden Abfälle sind durch ein vom Auftragnehmer zu stellendes
Fahrzeug aufzunehmen und abzutransportieren.
Es besteht für das Kehrgut und die Abfälle keine Andienungspflicht an eine bestimmte
Entsorgungsanlage des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Kehrgut und die
Abfälle zu einer von ihm frei gewählten, für die jeweilige Abfallart (insb. AVV-Schlüssel 20 03
03 für Straßenkehricht) behördlich zugelassenen und zertifizierten Entsorgungs-, Verwertungs-
oder Behandlungsanlage zu transportieren. Die Anlieferung an der WSAA Neuss-Grefrath ist
optional zulässig.
Der Auftragnehmer lässt das Kehrgut an der Entsorgungsanlage verwiegen und bestätigt durch
Unterschrift die Abgabe und Menge des Kehrgutes. Einen Durchschlag dieses Nachweises sendet
er an den Auftraggeber. Weitere Ausführungen dazu sind Punkt 2.1.8 zu entnehmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ordnungsgemäße, schadlose und gesetzeskonforme
Entsorgung bzw. Verwertung aller Mengen lückenlos gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 2. Leistungsbeschreibung
Hierzu sind der genaue Entsorgungsweg (Name, Standort und Zertifikat der Anlage) sowie die
entsprechenden Wiegescheine unaufgefordert mit der monatlichen Leistungsabrechnung
einzureichen.
Die abfallrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Betriebsordnung der Anlage,
insbesondere die Öffnungszeiten und Anlieferungsbedingungen sind vom Auftragnehmer zu
beachten. Bei Verstößen haftet der Auftragnehmer.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
3 Besondere vertragliche Bedingungen für die Lose 1 und 2
Vertragsinhalt
§ 1 Rangfolge der Bestimmungen
§ 2 Vertragsgegenstand
§ 3 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
§ 4 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
§ 5 Rechte des Auftraggebers
§ 6 Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung
§ 7 Entgelte
§ 8 Zahlung/Rechnungslegung
§ 9 Entgeltanpassung
§ 10 Haftung
§ 11 Vertragsstrafen
§ 12 Behinderung und Unterbrechung der Leistung
§ 13 Beauftragung von Unterauftragnehmern
§ 14 Überwachung
§ 15 Vertragsdauer/Leistungsdauer
§ 16 Änderungskündigung
§ 17 Außerordentliche Kündigung
§ 18 Folgen der Vertragsbeendigung
§ 19 Informationspflicht
§ 20 Salvatorische Klausel
§ 21 Schlussbestimmungen
Anlagen: I. Vergabeunterlagen (inkl. Leistungsbeschreibung und Preisblättervordruck)
II. Kalkulation (innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen)
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
§ 1
Rangfolge der Bestimmungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diesen Vertrag bestimmt. Für den
Vertrag gelten folgende Regelungen mit der Maßgabe, dass bei eventuellen Widersprüchen oder
Unklarheiten die in der Aufzählung vorangehende Regelung Vorrang hat:
Die besonderen vertraglichen Bedingungen Das vom Auftragnehmer vorgelegte Angebot Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
in der aktuellen Fassung
§ 2
Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer ab dem 01.01.2027 mit der Durchführung
der folgenden Leistungen (inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen) nach Maßgabe dieses
Vertrages und den Regelungen der Vergabeunterlagen:
Los 1: Maschinelle Straßenreinigung (inkl. Reinigung der Fahrbahnen/Straßenrinnen, Busbuchten, Wendehämmer sowie von Kreisverkehren und Verkehrsinseln), Durchführung von Sondereinsätzen und Transport des Kehrgutes zur Entsorgungsanlage.
Los 2: Maschinelle und manuelle Reinigung von Flächen (u.a. Parkplätze, Marktplätze, Wartehallen), Durchführung von Sondereinsätzen, Leerung öffentlicher Papierkörbe und Transport des Kehrgutes und der Abfälle zur Entsorgungsanlage.
(2) Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die Bestimmungen dieses Vertrages (inkl.
Anlagen), die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der
Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und die
Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) sowie die Satzung über
die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht
Bestandteil des Vertrages.
(3) Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung unterliegt dem Werkvertragsrecht und
ist als solche erfolgsbezogen.
(4) Die beigefügte Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
§ 3
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in eigener Verantwortung. Er verpflichtet sich,
die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen technischen und
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die einschlägigen technischen, gesetzlichen
und gleichrangigen Vorschriften einzuhalten. Er verpflichtet sich weiterhin, die für seine
Tätigkeiten und genutzten Einrichtungen notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bei
den zuständigen Behörden einzuholen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Er hat stets für den einwandfreien und verkehrssicheren Zustand der eingesetzten Fahrzeuge und
Geräte, für die Ordnung in der Betriebsführung der genutzten Anlagen und die sachgerechte
Ausführung der Leistung zu sorgen. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht
für alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Tätigkeiten sowie die Pflicht
zur abfallrechtlichen Nachweisführung.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen sachkundigen Bevollmächtigten und einen
Vertreter als Ansprechpartner in der mit der Leistungserbringung beauftragten Niederlassung zu
bestimmen. Diese stehen dem Auftraggeber montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr als
Ansprechpartner mit selbstständiger Entscheidungsgewalt bezüglich aller die Vertragserfüllung
betreffenden Fragen zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der
Handlungsbevollmächtigte im Bedarfsfall kurzfristig beim Auftraggeber persönlich erscheinen
kann. Die Ansprechpartner sind dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Leistungsbeginn
zu benennen. Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
Jegliche Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem Bevollmächtigten oder sonstigen
Vertretern des Auftragnehmers sind in deutscher Sprache zu führen.
(3) Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung
behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Er unterrichtet
den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse, die für die Verkehrssicherheit und
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Grevenbroich von Bedeutung sind.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich ergebende Änderungen für die hier
durchzuführenden Aufgaben aufgrund von rechtlichen Änderungen oder Änderungen der
Reinigungskonzeption oder der Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) nach
Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß diesen Vorgaben unverzüglich umzusetzen. Eine
mögliche Anpassung des Entgeltes kann entsprechend den Regelungen des § 9 Abs. 4 und 5
erfolgen.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die durchgeführten Reinigungsleistungen zu
dokumentieren und die Dokumentation dem Auftraggeber monatlich in einem elektronisch weiter
verarbeitbaren Format unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist der Auftragnehmer
verpflichtet, jeden durchgeführten Reinigungseinsatz mittels GPS-Gerät aufzuzeichnen und dem
Auftraggeber bei Bedarf (z.B. bei Unstimmigkeiten über die tatsächlich erbrachte
Reinigungsdienstleistung) zu übergeben. Die entsprechenden Aufzeichnungen sind vom
Auftragnehmer für jeweils 24 Monate aufzubewahren.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, monatlich Nachweise über die Art, die Menge und
den Verbleib des aufgenommenen Kehrgutes (Los 1) / aufgenommenen Kehrgutes und der Abfälle
(Abfallschlüsselnummer 20 03 03) (Los 2) zu übersenden/übergeben.
§ 4
Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Entgelte gemäß § 7.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(2) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über ihm bekanntwerdende
Umstände, sofern diese für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages von Bedeutung
sein können.
(3) Der Auftraggeber zeigt dem Auftragnehmer jede Änderung der Satzung der Stadt
Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) oder der Reinigungskonzeption unverzüglich nach
ihrem Beschluss an, soweit dies für die Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages von
Bedeutung ist.
§ 5
Rechte des Auftraggebers
(1) Die Beauftragten des Auftraggebers haben das Recht, alle mit der Leistungserbringung
beauftragten Betriebsstätten des Auftragnehmers, nach vorheriger Ankündigung, während der
üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Im Fall der Nutzung von Anlagen von vom Auftragnehmer
beauftragten Dritten wird der Auftragnehmer für den Auftraggeber ein entsprechendes Recht
vereinbaren. Zusätzlich gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Einsicht in alle mit der
Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages im Zusammenhang stehenden Unterlagen.
(2) In Einzelfällen (Gefahr in Verzug) kann der Auftraggeber Anordnungen gegenüber den
Bediensteten des Auftragnehmers treffen.
(3) Erfüllt der Auftragnehmer die aus diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen schuldhaft
nicht und ergibt sich daraus zwingender Handlungsbedarf für den Auftraggeber, so ist der
Auftraggeber, nach einmaliger schriftlicher Abmahnung und Einhaltung einer angemessenen Frist,
zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.
(4) Entstehen dem Auftraggeber durch die nicht vertrags- oder ordnungsgemäße
Leistungserbringung des Auftragnehmers Mehrkosten, ist der Auftraggeber berechtigt, diese mit
dem zu zahlenden Entgelt zu verrechnen.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer Änderungen bei der Reinigung
anzuweisen. Eine Entgeltanpassung ist in diesem Fall auf Grundlage von § 7 Abs. 1 i.V.m. § 9
Abs. 5 möglich.
(6) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
an einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
§ 6
Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung
(1) Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen richten sich nach der als Anlage I
beigefügten Leistungsbeschreibung sowie diesen besonderen vertraglichen Bedingungen.
(2) Die vom Auftragnehmer eingesetzte Fahrzeugtechnik muss die Einhaltung der in der
Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) festgelegten
Leistungsstandards uneingeschränkt sicherstellen.
(3) Unnötige Immissionen (Lärm, Staub, Verschmutzungen) sind bei der Straßenreinigung
(Los 1) / Flächenreinigung und der Papierkorbleerung (Los 2) sowie dem Transport des Kehrgutes
(Los 1) / Kehrgutes und der Abfälle (Los 2) zu unterlassen.
(4) Änderungen des Kehrplanes dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen.
(5) Die Einstellung der Reinigungsleistung darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
erfolgen. Die Straßen- und Flächenreinigung ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem
Auftraggeber baldmöglichst nachzuholen.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
§ 7
Entgelte
(1) Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen und zu erfüllende Haupt-
und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der
tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt gemäß dem Angebot des Auftragnehmers. Die
Abrechnung der Leistungen erfolgt in Euro.
(2) Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert wie folgt
bestimmt:
Los 1:
Regelmäßige wöchentliche Reinigung der Straßen (inkl. Transport des Straßenkehrichts zur Anlieferstelle) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich durchgeführten und
dokumentierten Reinigungsleistung je Straßenkehrmeter. Können Straßen aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Witterungsverhältnisse oder Baustellen), überhaupt
nicht angefahren oder gereinigt werden, steht dem Auftragnehmer für diese Abschnitte keine
Vergütung zu. Hingegen stellen rechtmäßig am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge kein die
Vergütung minderndes Hindernis dar. Kann der Rinnstein wegen parkender Fahrzeuge nicht direkt
von der Großkehrmaschine angefahren werden, ist das Hindernis zu umfahren. Die
Reinigungsleistung gilt mit dem Vorbeifahren exakt für diesen Straßenabschnitt als erbracht und
wird in vollem Umfang vergütet.
Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Zahl der beauftragten und nachgewiesenen
tatsächlichen Einsatzstunden sowie einer Einsatzpauschale je Sondereinsatz.
Los 2:
Flächenreinigung (inkl. Transport des Kehrguts zur Anlieferstelle) Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der tatsächlich gereinigten Kehrflächen in m²
(Kehrquadratmeter), wobei für die unterschiedlichen Flächen ggf. abweichende Preise genannt
werden können. Kann eine Platz oder ein Weg aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
vertreten hat (z.B. Witterungsverhältnisse oder Baustellen), vorübergehend nicht gereinigt werden,
steht dem Auftragnehmer somit keine Vergütung zu.
Leerung der Papierkörbe (inkl. Transport der Abfälle zur Anlieferstelle)
Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der Anzahl der tatsächlich durchgeführten
Papierkorbleerungen.
Sondereinsätze auf gesonderte Anforderung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Zahl der beauftragten und nachgewiesenen tatsächlichen
Einsatzstunden sowie einer Einsatzpauschale je Sondereinsatz.
(3) Der Auftragnehmer hat bei der Kalkulation seiner Entgelte im Fall der Nutzung von
Straßen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen bzw. zu diesem Zeitpunkt bekannten
Gebührensätze gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) berücksichtigt.
(4) Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
§ 8
Zahlung/Rechnungslegung
(1) Der Auftragnehmer hat die Rechnungen monatlich auf Grundlage der tatsächlich
erbrachten Leistungen losweise und für jede Einzelleistung getrennt zu stellen.
(2) Die Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung elektronisch vorzulegen. Die prüffähigen
Rechnungen (inkl. Rechnungsbelege und aller weiteren abrechnungsrelevanten Unterlagen)
werden vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen beglichen. Überzahlungen kann der
Auftraggeber verrechnen.
(3) Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub
oder zur Zahlungsverweigerung der unstrittigen Beträge.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(4) Streitigkeiten über das zu zahlendes Entgelt berechtigen nicht zur Einstellung der
vertraglich zu erbringenden Leistungen.
§ 9
Entgeltanpassung
(1) Erstmals zum 01.01.2028 und zu jedem 01.01. der Folgejahre können die vereinbarten
Entgelte gemäß der nachstehenden Entgeltanpassungsformeln für das jeweilige Vertragsjahr
angepasst werden, sofern die Voraussetzungen des Abs. 2 Satz 1 bis 3 vorliegen.
Entgeltanpassungsformel B:
Entgelt = Entgelt x (0,35 x P /P + 0,12 x D /D + 0,08 S /S +0,10 x L /L + 0,35) neu alt neu alt neu alt neu alt neu alt
Kurzlegende*:
P = Personalkosten D = Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher S = Strom für das Elektrofahrzeug L = LKW mit Kolbenverbrennungsmotor, mit Selbstzündung
- Einzelheiten zu den Kostengruppen sind im folgenden Abs. 2 ausführlich erläutert.
(2) Grundlage für die Anpassung des Entgeltes nach Abs. 1 ist die prozentuale Differenz
zwischen den Indizes vom Juli des laufenden Jahres („neu“) und den Indizes vom Juli des Jahres,
in dem die letzte Entgeltanpassung vertragsgemäß beantragt und durchgeführt wurde („alt“), bzw.
mit den Indizes vom Juli 2026 für die erstmalige Entgeltanpassung.
Eine Entgeltanpassung kann nur dann durchgeführt werden, sofern die Änderung seit der letzten
Anpassung bzw. vor der ersten Anpassung (seit Vertragsschluss) ohne Aufrundung > 1 % beträgt.
Die Anpassung der Entgelte für das nächste Kalenderjahr ist von dem die Anpassung fordernden
Vertragspartner beim jeweils anderen Vertragspartner spätestens bis zum 30. September des Seite 30 von 66
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
laufenden Jahres schriftlich mit prüffähigen Berechnungsgrundlagen geltend zu machen. Die
neuen Entgelte gelten ab Beginn des Kalenderjahres, das auf das Jahr der schriftlichen und
fristgerechten Antragstellung der Entgeltänderung folgt.
Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe P ist der Index der tariflichen
Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen im Wirtschaftszweig WZ08-38-01 „Recycling,
Beseitigung von Umweltverschmutzungen“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom
Statistischen Bundesamt in der GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 62231-0001.
Mit dem Index sind zudem alle Sonderzahlungen, insbesondere Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
Leistungsprämien, Abfindungen und Gewinnbeteiligungen sowie Nachzahlungen, z.B. aufgrund
von Tariferhöhungen, die sich auf Zeiträume außerhalb des laufenden Kalenderjahres beziehen,
ausgeglichen. Ausgangsbasis für die erstmalige Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.
Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe D ist der Index der Erzeugerpreise
gewerblicher Produkte, (derzeit) lfd. Nr. GP09-1920260052 „Dieselkraftstoff, bei Abgabe an
Großverbraucher“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in der
GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die erstmalige
Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.
Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe S ist der Index der Erzeugerpreise
gewerblicher Produkte, lfd. Nr. GP09-351112000 „Elektrischer Strom bei Abgabe an
Sondervertragskunden“ (Gewerbestrom), gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen
Bundesamt in der GENESIS-Online-Datenbank, als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die
erstmalige Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.
Maßgebend für alle Veränderungen der Kostengruppe L ist der Index der Erzeugerpreise
gewerblicher Produkte, (derzeit) lfd. Nr. GP09-2910411001 „Lkw mit Kolbenverbrennungsmotor,
mit Selbstzündung“, gültig für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in der
GENESIS-Online-Datenbank, (derzeit) als Tabelle 61241-0004. Ausgangsbasis für die erstmalige
Entgeltanpassung ist die Indexzahl von Juli 2026.
Bei der Ermittlung der neuen Einzelentgelte anhand der jeweiligen Entgeltanpassungsformel
gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Die neuen Entgelte sind für das Endergebnis
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
centgenau (bis auf höchstens drei Nachkommastellen) zu ermitteln. Bei Zwischenergebnissen wird
nicht gerundet.
(3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Entgeltanpassungsformeln nach Abs. 1
genehmigungsfrei sind.
(4) Sollten nach Vertragsabschluss gesetzliche Vorschriften eingeführt, abgeschafft oder
geändert werden, welche die Leistungen dieses Vertrages zum Gegenstand haben, kann jeder
Vertragspartner Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des / der festgelegten
Entgelte/-s (gem. § 7) verlangen. Mit dem Verlangen hat der die Entgeltanpassung verlangende
Vertragspartner darzulegen, zu welchen Mehrkosten oder Kosteneinsparungen die
Rechtsänderung bei den Leistungen nach diesem Vertrag führen. Die Einführung, Änderung oder
Abschaffung von Steuern von Einkommen und Ertrag, wie z.B. Körperschaftssteuer,
Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragssteuer, sowie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
gültigen bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits allgemein bekannten Gebührensätze gemäß BFStrMG,
berechtigen jeweils zu keiner Entgeltanpassung.
(5) Die Kalkulation des Auftragnehmers wird Anlage zu diesen Besonderen vertraglichen
Bedingungen. Sie bildet die Kalkulationsbasis bei künftigen Leistungsänderungen, um das bei
Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.
Widersprüche innerhalb der Kalkulation gehen zu Lasten des Auftragsnehmers.
(6) Bei einer Entgeltanpassung gemäß Abs. 4 und 5 sind die Vorschriften über Preise bei
öffentlichen Aufträgen zu beachten.
§ 10
Haftung / Sicherheitsleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden,
die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen, und stellt den Auftraggeber
von Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Prozess- und Anwaltskosten, frei.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(2) Der Auftraggeber ist über Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
Vertrages stehen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Abdeckung seiner vertraglichen und
gesetzlichen Haftung erforderliche/-n Versicherung/-en für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden abzuschließen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der
Auftragnehmer hat den Fortbestand der Versicherung/-en auf Verlangen des Auftraggebers
nachzuweisen.
(4) Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden muss
für mindestens 3,0 Mio. EUR je Schadensfall betragen und für Sach- und Vermögensschäden
(pauschal) mindestens 1,0 Mio. EUR betragen.
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres muss
mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen je Los betragen.
Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch von eventuell eingeschalteten
Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen.
(5) Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung durch den Unterauftragnehmer / Erfüllungs-
gehilfen schränkt die Haftung des Auftragnehmers nicht ein. Der Auftraggeber kann Zahlungen
vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. Der
Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit
Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.
(6) Der Auftragnehmer hat zur Absicherung der Vertragserfüllung bis spätestens 14 Tage nach
Zuschlagserteilung eine Bürgschaftsurkunde gemäß dem dieser Ausschreibung beigefügtem
Formblatt 421 LD (VHB Bund) einzureichen. Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt zu
Vertragsbeginn 5% der Brutto-Gesamtauftragssumme der vierjährigen Festlaufzeit (berechnet aus
dem angebotenen jährlichen Brutto-Auftragswert des/der bezuschlagten Lose(s) multipliziert mit
der Festlaufzeit von 4 Jahren. Werden einem Auftragnehmer beide Lose zugeschlagen, ist die
Einreichung einer einzigen, gemeinsamen Bürgschaftsurkunde über die Gesamtsumme beider
Lose zulässig.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(7) Um der Verringerung des verbleibenden Gesamtrisikos Rechnung zu tragen, verringert
sich der abzusichernde Betrag jeweils zum Ende eines Vertragsjahres automatisch um ein Viertel
(1/4) des ursprünglichen Bürgschaftsbetrages. Der Auftragnehmer reicht dem Auftraggeber hierzu
unaufgefordert eine neue, auf den reduzierten Betrag ausgestellte Bürgschaftsurkunde nach dem
identischen Formblatt 421 LD ein. Der Auftraggeber händigt dem Auftragnehmer im Gegenzug
die alte Bürgschaftsurkunde zu Entlastung des Bürgen aus.
(8) Macht der Auftraggeber von seinem Recht Gebrauch, den Vertrag jeweils, um ein weiteres
Jahr zu verlängern (maximal 2 Verlängerungsjahre, Gesamtlaufzeit: maximal 6 Jahre), gelten für
die Sicherheitsleistung folgende Bestimmungen:
Für jedes gezogene Optionsjahr hat der Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Beginn des
jeweiligen Verlängerungsjahres eine neue Bürgschaftsurkunde (Formblatt 421 LD) vorzulegen.
Die Höhe dieser Bürgschaft beträgt für das jeweilige Optionsjahr 5 % des vertraglich vereinbarten
Brutto-Jahresauftragsvolumens der bezuschlagten Lose. Nach Ablauf des jeweiligen
Optionsjahres wird diese Urkunde im Austausch gegen die ordnungsgemäße Erbringung oder
gegen die Folgebürgschaft des nächsten Optionsjahres zurückgegeben.
(9) Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der jeweiligen alten Bürgschaftsurkunde im
Austausch gegen eine neue oder reduzierte Urkunde nur verpflichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt
keine ungeklärten, schriftlich geltend gemachten Pflichtverletzungen, Schadensersatzforderungen
oder offenen Vertragstrafen aus dem jeweils abgelaufenen Vertragszeitraum gegen den
Auftragnehmer vorliegen. Nach endgültiger Beendigung des Vertrages und Ausgleich alter
Ansprüche wird die verbleibende Rest-Urkunde unverzüglich zurückgegeben.
(10) Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.
§ 11
Vertragsstrafen
(1) Für die vereinbarten Vertragsstrafen gelten die §§ 339 bis 345 BGB, sofern sich aus den
nachfolgenden Regelungen keine Abweichungen ergeben. Die Geltendmachung einer
Vertragsstrafe hat schriftlich unter Angabe des Grundes und der Höhe zu erfolgen. Das Recht des
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Auftraggebers, Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu
kündigen, wird dadurch nicht ausgeschlossen.
(2) Erfüllt der Auftragnehmer die nachfolgenden bezeichneten Pflichten aus dem Vertrag
schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß, so hat der Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher
Abmahnung (Rüge) neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe für jeden einzelnen
Vorgang der Zuwiderhandlung. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn eine Nachholung der Leistung für
den betroffenen Leistungszeitraum objektiv unmöglich ist. Die Vertragspartner sind sich darüber
einig, dass die Sanktionierung im schutzwürdigen Interesse der Öffentlichkeit an einer
ordnungsgemäßen Straßenreinigung liegt.
(3) Die einzelnen Vertragsstrafen werden wie folgt festgesetzt:
a) Operative Pflichtverletzungen (Schlechtleistung/Verzug) je Vorgang:
• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Nichtreinigung eines zusammenhängenden
Straßenabschnitts laut dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis (ausgenommen bei
rechtmäßigen Hindernissen).
• 100 EUR je Vorgang bei schuldhaft nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Reinigung einer
im Leistungsverzeichnis konkret benannten Fläche (z.B. P&R-Anlagen, Plätze, Unterführungen)
• 200 EUR je Vorgang, wenn eine berechtigte Rüge wegen Schlechtleistung an
Straßenabschnitten, Sonderflächen oder Wartehallen nicht innerhalb von zwei Werktagen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber schuldhaft nachgeholt wird (fruchtloser Fristablauf).
b) Allgemeine und administrative Pflichtverletzungen:
• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen
Dokumentation der durchgeführten Leistungen oder bei Verletzung der Pflicht zur Duldung der
Aufsicht und Kontrolle.
• 300 EUR je Vorgang bei schuldhafter Beauftragung von Unterauftragnehmern ohne vorherige
schriftliche Genehmigung des Auftraggebers oder trotz Untersagung.
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• 300 EUR je Vorgang bei schuldhaftem Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben zur
technischen Fahrzeugausstattung (insb. Nichteinsatz des zwingend vorgeschriebenen N1-
Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2028 im Los 1 oder Nichteinhaltung der Abgasnormen).
• 100 EUR je Werktag bei schuldhaft verspäteter Vorlage des geforderten Versicherungsnach-
weises sowie zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und der damit
verbundenen Mitteilungspflicht.
• 100 EUR je Werktag bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur fristgemäßen Benennung einer
bevollmächtigten Person.
• 100 EUR je Werktag bei Einstellung des Reinigungsbetriebes ohne zeitnahe Information des
Auftraggebers oder bei Änderung des Kehrplans ohne Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Verstößt der Auftragnehmer ab dem Leistungsbeginn gegen Regelungen des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), so beträgt die Höhe der Vertragsstrafe ein
Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu 5 % des Netto-Auftragswertes.
(5) Wird eine berechtigte Schlechtleistung nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber nachgeholt (sofern eine Nachholung technisch noch möglich und sinnvoll
ist) – auch außerhalb der regulären Reinigungszeiten (ausgenommen Sonn- und Feiertage) –, ist
der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte
durchführen zu lassen (Ersatzvornahme).
(6) Der Höchstbetrag aller verwirkten Vertragsstrafen nach den Absätzen 3 und 5 wird auf
maximal 5 % der monatlichen Netto-Abrechnungssumme des jeweils betroffenen Loses begrenzt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen direkt von dem zu zahlenden Entgelt in
Abzug zu bringen und zu verrechnen.
(7) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unter Anrechnung der
verwirkten Vertragsstrafe unberührt.
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
§ 12
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
(1) Soweit und solange ein Vertragspartner durch Umstände oder Ereignisse, deren
Verhinderung nicht in seiner Einflusssphäre liegt, wie z.B. Krieg, Natur- oder Brandkatastrophen
sowie Streik und rechtlich zulässige Aussperrungen etc. an der Vertragserfüllung gehindert ist,
ruhen seine Verpflichtungen. Ausgenommen hiervon sind Schutz-, Sorgfalts-, Mitteilungs-,
Aufklärungs-, Sicherungs- und Verschwiegenheitspflichten der Vertragspartner.
(2) Die Vertragspartner werden sich bemühen, etwaige Störungen oder Unterbrechungen
unverzüglich zu beheben. Die Vertragspartner haben einander über Fälle höherer Gewalt
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
§ 13
Beauftragung von Unterauftragnehmern
(1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Der Auftragnehmer hat spätestens
sechs Wochen vor dem geplanten Einsatz die Unterbeauftragung unter Benennung des
Unterauftragnehmers schriftlich beim Auftraggeber zu beantragen. Diesem Antrag sind geeignete
Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB beim Unterauftragnehmer (gemäß den
Anforderungen des Vergabeverfahrens von Mai/Juni 2026) beizufügen. Der Auftraggeber kann
einen Unterauftragnehmer bei mangelnder Leistungsfähigkeit oder beim Vorliegen von
Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang
des Antrages ablehnen.
(2) Eine Änderung der Unterbeauftragung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers möglich. Dem Antrag auf Zustimmung zur Änderung der Unterbeauftragung sind
die in Abs. 1 genannten Nachweise beizufügen. Die Zustimmung darf von Seiten des
Auftraggebers nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
eine nicht ausreichende Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§
123 und 124 GWB.
(3) Für Schäden Dritter, welche die Unterauftragnehmer im Zuge ihrer Leistungserbringung
verursachen, haftet der Auftragnehmer.
§ 14
Überwachung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die dem Auftragnehmer übertragenen Aufgaben zu über-
wachen oder überwachen zu lassen und notwendige Anordnungen im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen zu treffen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen alle für die
ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) Die einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners
weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt
werden. Die Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.
§ 15
Vertragsdauer/Leistungsdauer
(1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungen in den Losen 1 bis 2
sind jeweils vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 (vier Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert
sich in jedem der beiden Lose einmalig um jeweils ein Jahr (bis zum 31.12.2031 bzw. bis zum
31.12.2032), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den
Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr). Die
Verlängerungsoption kann für jedes Los einzeln ausgeübt werden.
(2) Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistungserbringung nach Maßgabe dieses
Vertrages, inklusive aller damit verbundenen weiteren Leistungen, beginnt am 01.01.2027 und
endet bei Vertragsende.
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[Seite 39]
Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (vgl. dazu insbesondere
§ 17).
§ 16
Änderungskündigung
(1) Ändern sich die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen oder das Reinigungskonzept
oder die Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) oder die Satzung über die
Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss und ist deshalb eine Änderung des Leistungsumfanges
notwendig, sind beide Vertragspartner verpflichtet, notwendige Vertragsanpassungs-
verhandlungen zu führen.
(2) Kommt eine Einigung innerhalb von drei Monaten, nachdem der Auftraggeber eine
Anpassung verlangt hat, nicht zustande, ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhalt einer Frist von
sechs Monaten durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.
(3) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer frühzeitig auf geplante Änderungen gemäß
Abs. 1 hin.
§ 17
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus
wichtigem Grund berechtigt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn
a) die Frist für die Aufnahme der Reinigungsleistungen um mehr als fünf Werktage
überschritten wird,
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Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
b) der Auftragnehmer die Leistungen ganz oder teilweise einstellt und der
Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat,
c) der Auftragnehmer sonstige wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag
nicht erfüllt und den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer vom
Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist beendet,
d) der Auftragnehmer den Insolvenzantrag stellt, über das Vermögen des
Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
(2) Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Auftraggeber vom Eintritt
des zur Kündigung berechtigenden Ereignisses Kenntnis erhalten hat, schriftlich durch
eingeschriebenen Brief erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim
Empfänger maßgebend.
(3) Wird der Vertrag aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu
vertreten hat, sind jegliche Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber
ausgeschlossen.
(4) Hat der Auftragnehmer den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten, hat er
die nachgewiesenen Mehrkosten sowie den vom Auftraggeber nachgewiesenen weiteren Schaden,
der diesem durch die Kündigung entsteht, zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten, die dem
Auftraggeber durch eine erforderliche erneute Vergabe entstehen.
(5) Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit
sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auftraggebers Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des
Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder
gewährt werden.
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[Seite 41]
Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
(6) Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragspartner bleiben unberührt.
§ 18
Folgen der Vertragsbeendigung
Bei Beendigung dieses Vertrages – gleich aus welchem Grund – hat der Auftragnehmer alles
Erforderliche und ihm Zumutbare zu unternehmen, damit dem Auftraggeber oder einem anderen
Auftragnehmer die Übernahme der Leistungen in möglichst reibungsloser Form ermöglicht wird.
§ 19
Informationspflicht
Wird der Auftragnehmer mehrheitsanteilig oder ganz veräußert oder übertragen, so ist der
Auftraggeber unter Angabe des geplanten neuen Eigentümers und des Übernahmezeitpunktes
schriftlich, möglichst frühzeitig, darüber zu informieren.
§ 20
Salvatorische Klausel
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und/oder der im Vertrag in Bezug
genommenen Unterlagen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden in
diesem Fall die ungültige/-n oder unwirksame/-n Bestimmung/-en durch eine Neuregelung
ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.
(2) Sollte in diesem Vertrag ein regelungsbedürftiger Punkt versehentlich nicht geregelt
worden sein, werden die Vertragspartner die so entstandene Lücke im Sinne und Geiste dieses
Vertrages schließen.
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[Seite 42]
Stadt Grevenbroich 3. Besondere vertragliche Bedingungen EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung für die Lose 1 und 2
§ 21
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.
(2) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze
kaufmännischer Loyalität gelten. Sie werden insbesondere alle Handlungen unterlassen, die das
Erreichen des Vertragszweckes, gleich in welcher Form, gefährden. Sie sichern sich gegenseitig
zu, den Vertrag in diesem Sinne auszufüllen und dabei sowie bei eventuell künftigen Änderungen
der Verhältnisse den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben Rechnung zu tragen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des zustande gekommenen
Vertrags und aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz des Auftraggebers
zuständige Gericht. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
4 Anlagen
A Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss
B Stadtplan
C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis
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[Seite 44]
Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
A Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren/Satzung über die Abfallent- sorgung im Rhein-Kreis Neuss
A.1 Satzung der Stadt Grevenbroich über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Die aktuelle Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Grevenbroich ist im Internet zu
finden unter:
https://www.grevenbroich.de/fileadmin/Ortsrecht/Strassenreinigungssatzung_2024.pdf
A.2 Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss
Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss (inkl. Anlage 1) ist im
Internet zu finden unter:
www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/satzungen/abfallentsorgung-im-rhein-kreis-neuss
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
B Stadtplan
Ein Stadtplan der Stadt Grevenbroich ist im Internet zu finden unter:
www.grevenbroich.de/stadtportrait/stadtplan
alternativ
https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
C Straßen-, Flächen- und Papierkörbeverzeichnis
Los 1:
Kehren von Kreisverkehren
(Die Meter-Angaben der jeweiligen Kreisverkehre sind in der Auflistung der maschinell zu reinigenden Straßen mit aufgeführt und damit rechnerisch mit enthalten - siehe Seiten 48-58).
| Ortsteil | Straßenname | Umfang der Kreisverkehre in Meter [m] |
|---|---|---|
| Kapellen | Talstraße (Vierwinden) | 92 |
| Kapellen | Auf den Hundert Morgen | 100 |
| Stadtmitte | Bahnstraße / Rheydter Straße / Kaplan- Hahn-Straße | 90 |
| Stadtmitte | Karl-Oberbach-Straße | 90 |
| Wevelinghoven | Grevenbroicher Straße | 103 |
| Wevelinghoven | Poststraße | 86 |
Kehren von Wendekreis-, Park-, Bushaltestellen- und Verkehrsinseln
(Die Meter-Angaben der jeweiligen Verkehrsinseln sind in der Auflistung der maschinell zu reinigenden Straßen mit aufgeführt und damit rechnerisch mit enthalten - siehe Seiten 48-58).
| Ortsteil | Straßenname | Art der Verkehrsinsel | Umfang der Verkehrsinsel in Meter [m] |
|---|---|---|---|
| Elsen | Hebbelstraße | Wendekreisinsel | 53 |
| Elsen | Am Hammerwerk | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 126 |
| Elsen | Deutsch-Ritter-Allee | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 42 |
| Frimmersdorf | Glockenstraße | Wendekreisinsel | 70 |
| Frimmersdorf | In der Laag | Parkinsel | 125 |
| Gustorf | Reisdorfer Straße | Verkehrsinsel | 88 |
| Langwaden | Am Eichenbroich | Verkehrsinsel | 88 |
| Neuenhausen | Kiefernweg | Verkehrsinsel | 107 |
| Orken | Rosenstraße | Verkehrsinsel | 75 |
| Stadtmitte | Am Zehnthof | Wendekreisinsel | 28 |
| Stadtmitte | Ostwall | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 64 |
| Stadtmitte | Karl-Oberbach-Straße / Auf der SChanze | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 46 |
| Stadtmitte | Orkener Straße | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 32 |
| Stadtmitte | Am Sodbach | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 45 |
| Stadtmitte | Kaplan-Hahn-Straße | Verkehrsinsel (Kreuzung) | 46 |
| Südstadt | Erftwerkstraße | Bushaltestelleninsel | 100 |
| Südstadt | Wöhlerstraße | Parkinsel | 148 |
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Maschinell zu reinigende Straßen
| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Allrath | Allrather Platz | 600 | |
| Allrath | Am Kruchenhof | 813 | |
| Allrath | Am Schwanenhof | 222 | |
| Allrath | August-Münker-Straße | 541 | |
| Allrath | Barrensteiner Weg | 332 | |
| Allrath | Bongarder Straße | 651 | |
| Allrath | Flothgasse | 212 | |
| Allrath | Im Kamp | 270 | |
| Allrath | Kirchhofstraße | 392 | |
| Allrath | Maarstraße | 556 | |
| Allrath | Matthäusplatz | 216 | |
| Allrath | Matthäusstraße | 330 | |
| Allrath | Neurather Straße | 728 | |
| Allrath | Theodor-Körner-Straße | 1.291 | |
| Barrenstein | Hoeninger Straße | 451 | |
| Barrenstein | Karl-Herriger-Weg | 144 | |
| Barrenstein | Kompweg | bis Wendehammer | 285 |
| Barrenstein | Muchhausener Straße | 743 | |
| Barrenstein | Wevelinghovener Straße | 1.021 | |
| Elsen | Am Hammerwerk | 1.000 | |
| Elsen | Am Hammerwerk | Verkehrsinsel-Kreuzung | 126 |
| Elsen | Am Klostereck | 376 | |
| Elsen | Am Limpertz-Hof | 485 | |
| Elsen | Am Ziegelhof | 496 | |
| Elsen | An der Sud | 300 | |
| Elsen | Arndtstraße | 520 | |
| Elsen | Auf dem Grießen | 817 | |
| Elsen | Berger Busch | 400 | |
| Elsen | Deutsch-Ritter-Allee | 2.230 | |
| Elsen | Deutsch-Ritter-Allee | Verkehrsinsel-Kreuzung | 42 |
| Elsen | Düsseldorfer Straße | 2.204 | |
| Elsen | Elsener Haus | von Deutsch-Ritter-Allee bis Kirche | 228 |
| Elsen | Hebbelstraße | 220 | |
| Elsen | Hebbelstraße | Wendekreisinsel | 53 |
| Elsen | Herrenhof | 302 | |
| Elsen | Im Buschfeld | 993 | |
| Elsen | In der Herrschaft | 1.180 | |
| Elsen | Jülicher Straße | 1.483 | |
| Elsen | Kleiststraße | 310 | |
| Elsen | Königstraße | 976 | |
| Elsen | Konrad-Thomas-Straße | 650 | |
| Elsen | Merkatorstraße | 1.004 |
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Elsen | Richard-Wagner-Straße | 2.425 | |
| Elsen | Uhlandstraße | 404 | |
| Frimmersdorf | Am Blutgraben | 280 | |
| Frimmersdorf | Am Dürstenbach | 280 | |
| Frimmersdorf | Am Rückertsgraben | 506 | |
| Frimmersdorf | Am Stüßges End | 266 | |
| Frimmersdorf | An der Erfthalle | 570 | |
| Frimmersdorf | An St. Martin | 597 | |
| Frimmersdorf | Auf dem Broich | 364 | |
| Frimmersdorf | Auf dem Kuchenacker | 298 | |
| Frimmersdorf | Auf dem Leuchtenberg | 841 | |
| Frimmersdorf | Erftstraße | 1.959 | |
| Frimmersdorf | Frankenstraße | 1.561 | |
| Frimmersdorf | Friedhofstraße | 729 | |
| Frimmersdorf | Glockenstraße | 400 | |
| Frimmersdorf | Glockenstraße | Wendekreis-Insel | 70 |
| Frimmersdorf | Gustorfer Straße | 493 | |
| Frimmersdorf | Hansendstraße | 289 | |
| Frimmersdorf | Im Herrenbusch | 399 | |
| Frimmersdorf | Im Kirchental | 347 | |
| Frimmersdorf | In der Laag | 1.445 | |
| Frimmersdorf | In der Laag | Parkinsel | 125 |
| Frimmersdorf | In der Tiefschley | 384 | |
| Frimmersdorf | Josef-Lützenkirchen-Straße | 403 | |
| Frimmersdorf | Kasterstraße | 549 | |
| Frimmersdorf | Kleine Straße | 80 | |
| Frimmersdorf | Unterbruchstraße | 392 | |
| Frimmersdorf | Von-Hochstaden-Straße | 378 | |
| Frimmersdorf | Weidenpeschstraße | 341 | |
| Frimmersdorf | Weststraße | 483 | |
| Gewerbegebiet Ost | Alfred-Nobel-Straße | 1.074 | |
| Gewerbegebiet Ost | Benzstraße | 940 | |
| Gewerbegebiet Ost | Heinrich-Goebel-Straße | 872 | |
| Gewerbegebiet Ost | Lilienthalstraße | 1.078 | |
| Gewerbegebiet Ost | Lise-Meitner-Straße | 460 | |
| Gewerbegebiet Ost | Nikolaus-Otto-Straße | 970 | |
| Gewerbegebiet Ost | Otto-Hahn-Straße | 1.060 | |
| Gewerbegebiet Ost | Siemensstraße | 980 | |
| Gewerbegebiet Ost | Zeppelinstraße | 797 | |
| Gindorf | Am Schillingshof | 320 | |
| Gindorf | Auf dem Hamm | 543 | |
| Gindorf | Böhlerstraße | 397 | |
| Gindorf | Eschenstraße | 625 | |
| Gindorf | Friedensstraße | 1.178 | |
| Gindorf | Grubenstraße | 180 | |
| Gindorf | Langer Weg | 1.265 |
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Gindorf | Morkener Straße | 228 | |
| Gindorf | Mühlenstraße | 794 | |
| Gindorf | St.-Leonhard-Straße | 447 | |
| Gindorf | Südstraße | 777 | |
| Gindorf | Westfeldstraße | 266 | |
| Gindorf | Zur Hammhöhe | 447 | |
| Gindorf | Zur Wassermühle | Provinzstraße bis Frenzenhofstraße | 140 |
| Gruissem | Gruissem | 563 | |
| Gustorf | Am Flachen Broich | 1.028 | |
| Gustorf | Am Heiligenhäuschen | 474 | |
| Gustorf | Am Westrand | 313 | |
| Gustorf | Auf dem Wiler | 836 | |
| Gustorf | Beethovenstraße | 511 | |
| Gustorf | Brucknerstraße | 538 | |
| Gustorf | Christian-Kropp-Straße | 1.259 | |
| Gustorf | Dr.-Hans-Wattler-Straße | 724 | |
| Gustorf | Dreibergestraße | 406 | |
| Gustorf | Dunantstraße | 397 | |
| Gustorf | Erlenstraße | 1.927 | |
| Gustorf | Fürther Straße | 1.013 | |
| Gustorf | Gustav-Mahler-Straße | 745 | |
| Gustorf | Hermann-Löns-Straße | 200 | |
| Gustorf | Hugo-Wolf-Straße | 412 | |
| Gustorf | Hünselerstraße | 427 | |
| Gustorf | Josef-Bremer-Platz | 223 | |
| Gustorf | Kirchstraße | 1.153 | |
| Gustorf | Markusplatz | 156 | |
| Gustorf | Mittelstraße | 1.014 | |
| Gustorf | Mörikestraße | 352 | |
| Gustorf | Mozartstraße | 284 | |
| Gustorf | Paul-Hindemith-Straße | 480 | |
| Gustorf | Provinzstraße | / Gindorf | 1.890 |
| Gustorf | Reisdorfer Straße | 513 | |
| Gustorf | Reisdorfer Straße | Verkehrsinsel | 88 |
| Gustorf | Richard-Strauß-Straße | 705 | |
| Gustorf | Schellestraße | 433 | |
| Gustorf | Sinstedenstraße | 1.032 | |
| Gustorf | Torfstecherweg | inkl. 450 Meter ab Brücke | 1.008 |
| Gustorf | Zum Bussebach | 636 | |
| Gustorf | Zur Dreikant | / Gindorf | 217 |
| Hemmerden | Am Flockenhof | 213 | |
| Hemmerden | Am Langen Morgen | 885 | |
| Hemmerden | Auf dem Mergendahl | Richtung Kapellen bis Unterführung | 200 |
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Hemmerden | Bedburdycker Straße | von Kirchplatz links bis KästnerStraße und von Kirchplatz rechts bis Rochusweg | 220 |
| Hemmerden | Buscher Straße | 620 | |
| Hemmerden | Daimlerstraße | 1.200 | |
| Hemmerden | Dycker Mühlenweg | 217 | |
| Hemmerden | Gladiolenstraße | 584 | |
| Hemmerden | Goldregenstraße | 873 | |
| Hemmerden | Hibiskusstraße | 936 | |
| Hemmerden | Humboldtstraße | 284 | |
| Hemmerden | Josefstraße | 239 | |
| Hemmerden | Kästnerstraße | 532 | |
| Hemmerden | Kirchplatz | 609 | |
| Hemmerden | Landstraße | 1.483 | |
| Hemmerden | Mauristraße | 376 | |
| Hemmerden | Pfannenstraße | 916 | |
| Hemmerden | Rochusweg | 222 | |
| Hemmerden | Rossinistraße | 367 | |
| Hemmerden | Schrieverspfad | 342 | |
| Hemmerden | Schulstraße | 651 | |
| Hemmerden | Sebastianusstraße | bis Hausnummer 36 | 386 |
| Hemmerden | Verdistraße | 182 | |
| Hemmerden | Wingensteiner Weg | bis Tennisanlage | 312 |
| Hemmerden | Winzerather Straße | 746 | |
| Hemmerden | Wittgesgasse | 260 | |
| Hülchrath | Broichstraße | 720 | |
| Hülchrath | Calvinerbuschstraße | 678 | |
| Hülchrath | Grunewaldstraße | 230 | |
| Hülchrath | Herzogstraße | 1.226 | |
| Hülchrath | Im Wiesengrund | 150 | |
| Hülchrath | Jägerhof | 363 | |
| Hülchrath | Josef-Lecher-Weg | 204 | |
| Hülchrath | Lauffenberger Weg | 157 | |
| Hülchrath | Von-Pröpper-Straße | 156 | |
| Kapellen | Am Burghof | 235 | |
| Kapellen | Am Schellberg | 2.690 | |
| Kapellen | Am Tolles | 100 | |
| Kapellen | An der Glashütte | 1.374 | |
| Kapellen | Auf dem Mergendahl | 290 Meter zuzüglich 120 Meter | 410 |
| Kapellen | Auf den Hundert Morgen | 624 | |
| Kapellen | Auf den Hundert Morgen | Kreisverkehr | 110 |
| Kapellen | Brandenburger Straße | 610 | |
| Kapellen | Brentanostraße | 156 | |
| Kapellen | Copernicusstraße | 440 | |
| Kapellen | Dresdener Straße | 480 | |
| Kapellen | Eichendorffplatz | 200 |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Kapellen | Ermlandstraße | / Tüschenbroich | 240 |
| Kapellen | Fischerstraße | 655 | |
| Kapellen | Friedrichstraße | 2.981 | |
| Kapellen | Gartenstraße | 681 | |
| Kapellen | Gerhart-Hauptmann-Straße | 162 | |
| Kapellen | Gilverather Straße | 1.330 | |
| Kapellen | Gleiwitzer Straße | 160 | |
| Kapellen | Heinestraße | 180 | |
| Kapellen | Heinrich-Hertz-Straße | 545 | |
| Kapellen | Heisterweg | 680 | |
| Kapellen | Hoffmannstraße | 170 | |
| Kapellen | Hölderlinstraße | 286 | |
| Kapellen | Immermannstraße | 510 | |
| Kapellen | Industriestraße | 1.440 | |
| Kapellen | Josef-Thienen-Straße | 1.300 | |
| Kapellen | Konrad-Zuse-Straße | 476 | |
| Kapellen | Kurze Straße | 984 | |
| Kapellen | Neissestraße | ohne Rundfahrt Garagenhof | 800 |
| Kapellen | Neusser Straße | 815 | |
| Kapellen | Oderstraße | 410 | |
| Kapellen | Philipp-Reis-Straße | 470 | |
| Kapellen | Rilkestraße | 410 | |
| Kapellen | Sandweg | 289 | |
| Kapellen | Schubertstraße | 722 | |
| Kapellen | St.-Clemens-Straße | 517 | |
| Kapellen | St.-Johannis-Straße | 209 | |
| Kapellen | Stadtionstraße | 760 | |
| Kapellen | Stifterstraße | 580 | |
| Kapellen | Talstraße | / Tüschenbroich / Vierwinden | 1.800 |
| Kapellen | Talstraße | Talstraße/Auf den Hundert Morgen/Vierwinden/ - Kreisverkehr | 92 |
| Kapellen | Weimarstraße | 1.153 | |
| Kapellen | Wilhelm-Busch-Straße | 175 | |
| Kapellen | Ziegeleistraße | 230 | |
| Laach | Am Bärenbroich | 600 | |
| Laach | Am Laacher Haus | 344 | |
| Langwaden | Am Eichenbroich | 685 | |
| Langwaden | Am Eichenbroich | Verkehrsinsel | 88 |
| Langwaden | Dorfstraße | 1.668 | |
| Langwaden | St.-Bernhard-Straße | 801 | |
| Langwaden | St.-Norbert-Straße | 467 | |
| Mühlrath | Zum Vogelsang | 280 | |
| Münchrath | Am Erlenkamp | 260 | |
| Münchrath | Am Reiherbusch | 1.536 | |
| Münchrath | Auf der Metzenheide | 373 |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Münchrath | Helpensteiner Weg | 226 | |
| Münchrath | Laubfroschweg | nur bebaute Seite | 85 |
| Münchrath | Mühlrather Straße | 265 | |
| Neubrück | Neubrück | 650 | |
| Neu-Elfgen | An St. Georg | 308 | |
| Neu-Elfgen | Belmener Weg | 880 | |
| Neu-Elfgen | Elfgener Weg | 1.130 | |
| Neu-Elfgen | Lappenhof | 300 | |
| Neu-Elfgen | Hollenweg | außer Wohnwege | 400 |
| Neuenhausen | Ahornstraße | 460 | |
| Neuenhausen | Ahrstraße | 157 | |
| Neuenhausen | Am Hang | 300 | |
| Neuenhausen | Am Kleekamp | 220 | |
| Neuenhausen | Am Siefweg | 717 | |
| Neuenhausen | Am Steinacker | 1.120 | |
| Neuenhausen | Am Sturzbach | 128 | |
| Neuenhausen | Asternweg | 399 | |
| Neuenhausen | Buchenweg | 260 | |
| Neuenhausen | Damaschkestraße | 349 | |
| Neuenhausen | Fliederstraße | 370 | |
| Neuenhausen | Hauptstraße | 1.724 | |
| Neuenhausen | Kiefernweg | 600 | |
| Neuenhausen | Kiefernweg | Verkehrsinsel | 107 |
| Neuenhausen | Königslindenstraße | 584 | |
| Neuenhausen | Lahnstraße | 152 | |
| Neuenhausen | Mainstraße | 613 | |
| Neuenhausen | Moselstraße | 163 | |
| Neuenhausen | Nahestraße | 159 | |
| Neuenhausen | Neckarstraße | 122 | |
| Neuenhausen | Pestalozzistraße | 260 | |
| Neuenhausen | Rheinstraße | 364 | |
| Neuenhausen | Ruhrstraße | 155 | |
| Neuenhausen | Saarstraße | 200 | |
| Neuenhausen | Siegstraße | 164 | |
| Neuenhausen | Tannenstraße | 583 | |
| Neuenhausen | Vollrather Straße | 200 | |
| Neuenhausen | Wacholder Straße | 480 | |
| Neuenhausen | Willibrordusstraße | 1.516 | |
| Neuenhausen | Wupperstraße | 444 | |
| Neukirchen | Ackerstraße | ohne Stichwege | 127 |
| Neukirchen | Am Blumenpfad | 610 | |
| Neukirchen | Am Kühlchen | 458 | |
| Neukirchen | An den Hecken | 621 | |
| Neukirchen | Auf dem Küpper | 560 | |
| Neukirchen | Braunsberger Straße | 602 | |
| Neukirchen | Bromberger Straße | 411 |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Neukirchen | Brunnenstraße | 399 | |
| Neukirchen | Flurweg | 480 | |
| Neukirchen | Gubisrather Straße | 445 | |
| Neukirchen | Im Feldwinkel | 254 | |
| Neukirchen | In den Gärten | 256 | |
| Neukirchen | In der Gasse | 319 | |
| Neukirchen | Insterburger Straße | 481 | |
| Neukirchen | Jakobusplatz | 407 | |
| Neukirchen | Kolberger Straße | 246 | |
| Neukirchen | Landsberger Straße | 496 | |
| Neukirchen | Lohweg | 398 | |
| Neukirchen | Marienwerderstraße | 289 | |
| Neukirchen | Münchrather Straße | 346 | |
| Neukirchen | Posener Straße | 152 | |
| Neukirchen | Ramrather Straße | 560 | |
| Neukirchen | Sportstraße | 502 | |
| Neukirchen | Ulmenstraße | 600 | |
| Neukirchen | Unterdorf | 672 | |
| Neukirchen | Viehstraße | 593 | |
| Neukirchen | Wehler Straße | 858 | |
| Neukirchen | Wolliner Straße | 150 | |
| Neurath | Allrather Straße | 408 | |
| Neurath | Am Dornbusch | 730 | |
| Neurath | Am Ingenfelder Busch | 280 | |
| Neurath | Am Schimmelsbusch | 414 | |
| Neurath | An Haus Neurath | 470 | |
| Neurath | An St. Lambertus | ohne Rundfahrt hinter Bushaltestelle | 420 |
| Neurath | Äuelsbergstraße | 833 | |
| Neurath | Auf dem Goldacker | 795 | |
| Neurath | Auf dem Lieferchen | 394 | |
| Neurath | Auf dem Strenkelrath | 289 | |
| Neurath | Brahmsstraße | 196 | |
| Neurath | Donaustraße | 1.170 | |
| Neurath | Falkenstraße | 588 | |
| Neurath | Frimmersdorfer Straße | 1.290 | |
| Neurath | Glück-Auf-Straße | 1.663 | |
| Neurath | Gürather Straße | 1.368 | |
| Neurath | Händelstraße | 309 | |
| Neurath | Im Meiswinkel | 284 | |
| Neurath | Leharstraße | 157 | |
| Neurath | Martin-Luther-Straße | 146 | |
| Neurath | Mendelssohnstraße | 195 | |
| Neurath | Offenbachstraße | 297 | |
| Neurath | Schumannstraße | 200 | |
| Neurath | Viktoriastraße | 1.327 |
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[Seite 54]
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Neurath | Welchenberger Straße | 899 | |
| Noithausen | Alte Zollstraße | 274 | |
| Noithausen | Am alten Hof | 978 | |
| Noithausen | Am Rittergut | 802 | |
| Noithausen | Fröbelstraße | 1.044 | |
| Noithausen | Pommernstraße | 348 | |
| Noithausen | Ringstraße | 860 | |
| Orken | Allensteiner Straße | 240 | |
| Orken | Berliner Straße | 694 | |
| Orken | Blumenstraße | 340 | |
| Orken | Breslauer Straße | 128 | |
| Orken | Danziger Straße | 172 | |
| Orken | Elbinger Straße | 463 | |
| Orken | Fürstenwalder Straße | 283 | |
| Orken | Goethestraße | 1.662 | |
| Orken | Greifswalder Weg | 304 | |
| Orken | Hans-Sachs-Straße | 931 | |
| Orken | Herderstraße | 800 | |
| Orken | Königsberger Straße | 234 | |
| Orken | Lessingstraße | 210 | |
| Orken | Mecklenburger Straße | 458 | |
| Orken | Noithausener Straße | 1.488 | |
| Orken | Pillauer Weg | 254 | |
| Orken | Potsdamer Straße | 340 | |
| Orken | Rosenstraße | 330 | |
| Orken | Rosenstraße | Verkehrsinsel | 75 |
| Orken | Schillerstraße | 1.125 | |
| Orken | Stephanstraße | / Elsen | 720 |
| Orken | Stettiner Straße | 519 | |
| Orken | Stralsunder Straße | 582 | |
| Orken | Usedomweg | 370 | |
| Stadtmitte | Albert-Schweitzer-Weg | von Karl-Oberbach-Straße bis Bahnlinie | 640 |
| Stadtmitte | Am Elsbach | 472 | |
| Stadtmitte | Am Flutgraben | 780 | |
| Stadtmitte | Am Hagelkreuz | 588 | |
| Stadtmitte | Am Sodbach | 350 | |
| Stadtmitte | Am Sodbach | Verkehrsinsel-Kreuzung | 45 |
| Stadtmitte | Am Ständehaus | 420 | |
| Stadtmitte | Am Tackelgraben | 140 | |
| Stadtmitte | Am Zehnthof | 407 | |
| Stadtmitte | Am Zehnthof | Wendekreis-Insel | 28 |
| Stadtmitte | Auf der Schanze | 836 | |
| Stadtmitte | Bahnstraße | 1.093 | |
| Stadtmitte | Bahnstraße | Rheydter Straße/Kaplan-Hahn- Straße - Kreisverkehr | 90 |
| Stadtmitte | Bergheimer Straße | / Laach / Neu-Elfgen | 1.943 |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Stadtmitte | Dechant-Schütz-Straße | 518 | |
| Stadtmitte | Elsbachtunnel | 900 | |
| Stadtmitte | Elsener Mühle | 360 | |
| Stadtmitte | Erckensstraße | 286 | |
| Stadtmitte | Feilenhauerstraße | 700 | |
| Stadtmitte | Gilbachstraße | 245 | |
| Stadtmitte | Graf-Kessel-Straße | 808 | |
| Stadtmitte | Hartmannweg | 190 | |
| Stadtmitte | Hundhausenstraße | 450 | |
| Stadtmitte | Jakob-Dickers-Weg | 190 | |
| Stadtmitte | Kaplan-Hahn-Straße | 300 | |
| Stadtmitte | Kaplan-Hahn-Straße | Verkehrsinsel-Kreuzung | 46 |
| Stadtmitte | Karl-Oberbach-Straße | 969 | |
| Stadtmitte | Karl-Oberbach-Straße | Kreisverkehr | 90 |
| Stadtmitte | Lindenstraße | 2.000 | |
| Stadtmitte | Markgrafenstraße | 280 | |
| Stadtmitte | Montanusstraße | 1.630 | |
| Stadtmitte | Montzstraße | 394 | |
| Stadtmitte | Nachtigallenstraße | 410 | |
| Stadtmitte | Niermannstraße | 290 | |
| Stadtmitte | Nordstraße | 1.320 | |
| Stadtmitte | Orkener Straße | 719 | |
| Stadtmitte | Orkener Straße | Verkehrsinsel-Kreuzung | 32 |
| Stadtmitte | Ostwall | 1.185 | |
| Stadtmitte | Ostwall | Verkehrsinsel-Kreuzung | 64 |
| Stadtmitte | Parkstraße | 726 | |
| Stadtmitte | Platz der deutschen Einheit | 60 | |
| Stadtmitte | Rheydter Straße | 2.566 | |
| Stadtmitte | Röntgenstraße | 781 | |
| Stadtmitte | Schloßstraße | inkl. Place St. Chamond | 200 |
| Stadtmitte | Schweidweg | 828 | |
| Stadtmitte | Stadtparkinsel | mit Parkplatz | 340 |
| Stadtmitte | Uhlhornstraße | 424 | |
| Stadtmitte | Von-Goldammer-Straße | 950 | |
| Stadtmitte | Von-Werth-Straße | 400 | |
| Stadtmitte | Wilhelmitenstraße | 174 | |
| Stadtmitte | Zedernstraße | 489 | |
| Stadtmitte | Zumbuschstraße | 190 | |
| Südstadt | Am Bendgraben | 804 | |
| Südstadt | Bischof-Nettekoven-Straße | 412 | |
| Südstadt | Carl-Sonnenschein-Straße | 160 | |
| Südstadt | Edith-Stein-Straße | 424 | |
| Südstadt | Erftwerkstraße | 2.289 | |
| Südstadt | Erftwerkstraße | Bushaltestelleninsel | 100 |
| Südstadt | Ernst-Reuter-Straße | 328 | |
| Südstadt | Fockstraße | 230 |
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Südstadt | Friedrich-Ebert-Straße | 910 | |
| Südstadt | Geschwister-Scholl-Straße | 376 | |
| Südstadt | Gustav-Lück-Straße | 672 | |
| Südstadt | Hans-Böckler-Straße | 408 | |
| Südstadt | Herkenbuscher Weg | 1.508 | |
| Südstadt | Hermann-Ehlers-Straße | 160 | |
| Südstadt | Karl-Arnold-Straße | 284 | |
| Südstadt | Kolpingstraße | 3.725 | |
| Südstadt | Kurt-Huber-Straße | 334 | |
| Südstadt | Kurt-Schumacher-Straße | 809 | |
| Südstadt | Luise-Schröder-Straße | 238 | |
| Südstadt | Neuenhausener Straße | 1.363 | |
| Südstadt | Theodor-Heuss-Straße | 300 | |
| Südstadt | Von-Bodelschwingh-Straße | 254 | |
| Südstadt | Von-der-Porten-Straße | von Fockstraße bis Bahnlinie | 1.039 |
| Südstadt | Von-Galen-Straße | 75 | |
| Südstadt | Von-Stauffenberg-Straße | 1.154 | |
| Südstadt | Walter-Rathenau-Straße | 202 | |
| Südstadt | Wilhelm-Fulda-Straße | 520 | |
| Südstadt | Wöhlerstraße | 693 | |
| Südstadt | Wöhlerstraße | Parkinsel | 148 |
| Tüschenbroich | Kapellener Straße | 1.121 | |
| Wevelinghoven | Am Böhnerfeld | 413 | |
| Wevelinghoven | Am Sprenger | 856 | |
| Wevelinghoven | Am Wehr | 634 | |
| Wevelinghoven | An der Eiche | 156 | |
| Wevelinghoven | An der Kolpingschule | 774 | |
| Wevelinghoven | An der Obermühle | 1.193 | |
| Wevelinghoven | An der Untermühle | 1.151 | |
| Wevelinghoven | An der Zuckerfabrik | 1.040 | |
| Wevelinghoven | Birkenstraße | 764 | |
| Wevelinghoven | Brückenstraße | 649 | |
| Wevelinghoven | Burgstraße | 421 | |
| Wevelinghoven | Dechant-Kann-Straße | 504 | |
| Wevelinghoven | Dr.-Kottmann-Straße | 1.174 | |
| Wevelinghoven | Dr.-Widmann-Straße | 370 | |
| Wevelinghoven | Feldstraße | 596 | |
| Wevelinghoven | Friedrich-Bergius-Straße | 860 | |
| Wevelinghoven | Grevenbroicher Straße | / Stadtmitte | 791 |
| Wevelinghoven | Grevenbroicher Straße | Kreisverkehr | 103 |
| Wevelinghoven | Grünstraße | 622 | |
| Wevelinghoven | Hemmerdener Weg | 671 | |
| Wevelinghoven | Heyerweg | 639 | |
| Wevelinghoven | Heyerwinkel | 639 | |
| Wevelinghoven | Klosterweg | 280 | |
| Wevelinghoven | Krummstraße | 1.158 |
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| Ortsteil | Straße | Bemerkungen | Kehrmeter [m] |
|---|---|---|---|
| Wevelinghoven | Langwadener Straße | 718 | |
| Wevelinghoven | Lerchenweg | 808 | |
| Wevelinghoven | Marktplatz | 366 | |
| Wevelinghoven | Marktstraße | 315 | |
| Wevelinghoven | Oberstraße | 1.601 | |
| Wevelinghoven | Olligsschlägergasse | 139 | |
| Wevelinghoven | Oststraße | 1.159 | |
| Wevelinghoven | Pastor-Dehnert-Straße | 727 | |
| Wevelinghoven | Poststraße | 1.189 | |
| Wevelinghoven | Poststraße | Kreisverkehr | 86 |
| Wevelinghoven | Rhenaniastraße | 740 | |
| Wevelinghoven | Römerstraße | 1.147 | |
| Wevelinghoven | Rudolf-Diesel-Straße | 646 | |
| Wevelinghoven | Unterstraße | 1.257 | |
| Wevelinghoven | Von-Heinsberg-Straße | 645 | |
| Wevelinghoven | Zehntstraße | 772 |
Summe Kehrmeter: 277.723
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
Los 2:
Zu reinigende Plätze, deren Beschaffenheit und Fläche
| Stadtteil | Objekt | Fläche in m² | Turnus | Anzahl Reinigu ngen |
|---|---|---|---|---|
| Gustorf | Marktplatz | 930 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Gustorf | P+R-Anlage Bahnhof | 1.329 | 1 x monatlich | 13 |
| Hemmerden | Kirchplatz (Marktplatz) | 1.071 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Kapellen | Bahnunterführung St.-Clemens-Straße | 750 | 14-täglich | 26 |
| Kapellen | P+R-Anlage Talstraße | 2.400 | 1 x monatlich | 13 |
| Stadtmitte | Fußgängertunnel Auf der Schanze zur Neuenhausener Straße | 121 | 2 x wöchentl. | 104 |
| Stadtmitte | Fußgängertunnel Bahnunterführung Rheydter Straße | 418 | 4 x wöchentl. | 208 |
| Stadtmitte | Tunnel Zedernstraße | 100 | 4 x wöchentl. | 208 |
| Stadtmitte | Ostwallgasse (Ampel Monti bis Wallgasse) | 429 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Stadtmitte | Vorplatz Lindenstraße | 28 | 6 x wöchentl. | 312 |
| Stadtmitte | Bahnhofsvorplatz | 1.340 | 4 x wöchentl. | 208 |
| Stadtmitte | ehem. Fahrradunterstand neben Bahnhofsgebäude | 103 | 1 x monatlich | 13 |
| Stadtmitte | Bienefeldsgäßchen, vom Bahnhof bis Rheydter Straße | 503 | 3 x wöchentl. | 156 |
| Stadtmitte | Unterführung Graf-Kessel-Straße/Am Sodbach | 547 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Stadtmitte | Parkhaus am Bahnhof “Von-Goldammer- Straße“ | 6.540 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Stadtmitte | Unterführung Lindenstraße (Erftwerkstraße/ Aluminiumstraße) | 890 | 1 x wöchentl. | 52 |
| Südstadt | Verbindungsweg „An St. Josef“ und Schulen | 423 | 14-täglich | 26 |
Stadteigene Wartehallen (GV)
| Stückzahl | Breite (m) | Tiefe (m) | Einzelfläche (m²) | Gesamtfläche (m²) |
|---|---|---|---|---|
| 80 | 3 | 2 | 6 | 480 |
| 14 | 4,5 | 2 | 9 | 126 |
| 1 | 6 | 2 | 12 | 12 |
| 2 | 7,5 | 2 | 15 | 30 |
| 1 | 9 | 2 | 18 | 18 |
| 1 | 10,5 | 2 | 21 | 21 |
| 1 | 15 | 2 | 30 | 30 |
| Summe: 100 Stück | 717 m² |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
Fahrgastunterstände der Firma Degesta (D)
| Stückzahl | Breite (m) | Tiefe (m) | Einzelfläche (m²) | Gesamtfläche (m²) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 7,7 | 1,4 | 10,78 | 10,78 |
| 1 | 9,2 | 1,4 | 12,88 | 12,88 |
| 7 | 4,2 | 1,4 | 5,88 | 41,16 |
| 41 | 4,6 | 1,4 | 6,44 | 264,04 |
| Summe: 50 Stück | 328,86 m² rd. 329,00 m² |
Sonderobjekte
| Stadtteil | Objekt | Fläche | Turnus | Werk- tage | Anzahl Reinigungen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadtmitte | P+R-Anlage Merkatorstraße (Kehrmaschine und Handkehrung) | 6.000 m² | 14-täglich | Mi., Sa. | 26 |
| Stadtmitte | Omnibusbahnhof (Kehrmaschine) | 1.100 m² | 2 x wöchentl. | Mo., Sa. | 104 |
| Wevelinghoven | Marktplatz (Kehrmaschine und Handkehrung) | 7.443 m² | 1 x wöchentl. | Mo., Mi., Fr., Sa. | 52 |
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Leerungen Papierkörbe
| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | |
| Allrath | Allrather Platz | 1 | 1 | 1 | 1 | D | ||||||||||||
| Allrath | Am Feldtor/Krahwinkelsweg (Apfewiese) | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Allrath | Barrensteiner Weg | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||
| Allrath | Kirchhofstraße | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||
| Allrath | Kölner Landstraße | 3 | 3 | 3 | D | |||||||||||||
| Allrath | Krahwinkelsweg/Am Anger | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Allrath | Vollrather Höhe(1x Wegekreuz am Friedhof)/ | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Allrath | Vollrather Höhe Zickzackweg (1x Sitzgruppe am Kirmesplatz) | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Allrath | Vollrather Höhe Zickzackweg (1x Grillhütte) | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Allrath | Vollrather Höhe Zickzackweg (1x Spielplatz Grillhütte) | 1 | 1 | x | ||||||||||||||
| Barrenstein | Wevelinghovener Straße | 5 | 5 | 5 | 5 | GV | ||||||||||||
| Hemmerden-Busch | Gruissem Landstraße Richtung Holzheim | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||
| Hemmerden-Busch | Schulstraße L361 | 3 | 3 | 2 | GV | |||||||||||||
| Elsen | Am Klostereck | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||
| Elsen | Auf dem Griessen | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||
| Elsen | Deutsch-Ritter-Allee | 5 | 5 | 4 | D | |||||||||||||
| Elsen | Hebbelstraße/Erich-Kästner-Schule | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||
| Elsen | Im Buschfeld | 3 | 3 | 3 | GV | |||||||||||||
| Elsen | Rheydter Straße | 4 | 4 | 4 | 4 | D | ||||||||||||
| Elsen | Rheydter Straße 91 | 1 | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||
| Elsen | Richard-Wagner-Straße 134 (keine Wartehalle) | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||
| Elsen | Richard-Wagner-Straße | 1 | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||
| Elsen | Richard-Wagner-Straße | 2 | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||
| Elsen | An der Sud | 3 | 3 | 3 | 3 | x |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||||||||||||||||
| Orken | Berliner Straße in Höhe Breslauer Straße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||
| Orken | Berliner Straße in Höhe Tilsiter Straße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | Am Stüßges End | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | Auf dem Leuchtenberg | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | Auf dem Leuchtenberg/Gasse | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | Frankenstraße | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | RWE-Parkplatz und RWE-Haupteingang | 3 | 3 | 3 | 3 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Frimmersdorf | Weidenpeschstraße | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gewerbegebiet Ost | Alfred-Nobel-Straße | 1 | 1 | 1 | 1 | D | 4 | Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen) | |||||||||||||||||||||||||
| Gewerbegebiet Ost | Aluminiumstraße | 5 | 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||
| Gewerbegebiet Ost | Benzstraße | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gewerbegebiet Ost | Zeppelinstraße | 3 | Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen) | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Am Schillingshof (Wohnsiedlung) | 5 | 5 | 5 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Friedenstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Grubenstraße | 7 | 7 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Josef-Bremer-Platz (Bahngelände) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Mühlenstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Gindorf | Zur Wassermühle (Wendeplatz) | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gubisrath | B 477 Freie Strecke Richtung Gohr | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gustorf | P+R-Anlage | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Gustorf | Christian-Kropp-Straße | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||||
| Gustorf | Eichenweg | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gustorf | Erlenstraße | 2 | 2 | 2 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Gustorf | Kirchstraße /Eichenweg | 2 | 2 | 2 | 2 | GV |
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| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||||||||
| Gustorf | Schellestraße (Marktplatz) | 7 | 7 | 7 | 7 | x | |||||||||||||||||||
| Gustorf/Gindorf | Eschenstraße | 2 | 2 | 2 | 2 | x | |||||||||||||||||||
| Gustorf/Gindorf | Provinzstraße | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||
| Elsen | „Hauptstraße“ | 1 | 1 | 1 | D | ||||||||||||||||||||
| Hemmerden | Busch | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||
| Hemmerden | Dycker Mühlenweg | 3 | 3 | 3 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Hemmerden | Kirchplatz | 5 | 3 | 5 | 3 | D | |||||||||||||||||||
| Hemmerden | Landstraße | 8 | 8 | 6 | 8 | D | |||||||||||||||||||
| Hemmerden | Vierwinden Landstraße | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Hülchrath | Herzogstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||
| Kapellen | Am Schellberg | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Kapellen | Am Schellberg Gewerbegebiet | 1 | 1 | 1 | GV |
| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||
| Kapellen | Heinrich-Hertz-Straße | 1 | Müllfresser- | ||||||||||||||||
| Tonne (200-l- | |||||||||||||||||||
| Müllsack | |||||||||||||||||||
| tauschen) | |||||||||||||||||||
| Kapellen | Konrad-Zuse-Straße | 3 | Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen) | ||||||||||||||||
| Kapellen | Auf den Hundert Morgen | 4 | 4 | 4 | GV | ||||||||||||||
| Kapellen | Dinkelstraße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||
| Kapellen | Friedrichstraße | 3 | 3 | 3 | 3 | D | |||||||||||||
| Kapellen | Gartenstraße | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||
| Kapellen | Heiligenweg | 1 | 1 | ||||||||||||||||
| Kapellen | Josef-Thienen-Straße | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||
| Kapellen | Josef-Thienen-Straße (Bahnhof) | 4 | 4 | 4 | 4 | GV |
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| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||||||||
| Kapellen | St. Clemensstraße | 2 | 2 | ||||||||||||||||||||||
| Kapellen | Kurze Straße/Kindergarten | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||
| Kapellen | Neissestraße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||
| Kapellen | Stifterstraße | 2 | 2 | x | |||||||||||||||||||||
| Kapellen | Talstraße | 8 | 8 | 8 | 8 | D | |||||||||||||||||||
| Kapellen | Talstraße | 4 | 4 | ||||||||||||||||||||||
| Laach | Bergheimer Straße | 4 | 4 | 4 | 4 | D | |||||||||||||||||||
| Laach | Elfgener Platz | 1 | 1 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||
| Langwaden | Dorfstraße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||
| Langwaden | Kloster Langwaden | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||||||||||
| Mühlrath | Kottenkamp (Alt Mühlrath) | 4 | 4 | 4 | 4 | GV | |||||||||||||||||||
| Münchrath | Am Reiherbusch Abzweigung Münchrath | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||
| Neu-Elfgen | Bergheimer Straße | 3 | 3 | 3 | D | ||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Ahornstraße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Damaschkestr./Willibordusstr. | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Energiestraße | 4 | 4 | 4 | D | ||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Hauptstraße | 4 | 4 | 4 | D | ||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Hauptstraße/Schule | 4 | 4 | 4 | D | ||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Vollrather Straße/Kirmesplatz | 1 | 1 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Vollrather Straße / Tannenstraße Hundekotbeutelstation Kirmesplatz | 1 | 1 | Zufahrt mit Pollerschlüssel | |||||||||||||||||||||
| Neuenhausen | Königslindenstraße am Spielplatz | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||
| Neukirchen | Ackerstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Bilderstöckchen | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Gut Neuhaus L 142 | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Hülchrather Straße | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Jägerhof K33 | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Jägerhof L142 | 4 | 4 | 4 | 4 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | Jakobusplatz | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||
| Neukirchen | K33/Ortsausgang Richtung Rosellen | 1 | 1 | 1 | 1 | GV |
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| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | |||||||||||||||||
| Neukirchen | Rosellerstraße | 4 | 4 | 3 | 3 | D | ||||||||||||||||||||||||||||
| Neukirchen | Unterdorf/Friedhof | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Neukirchen | Wehlerstraße 24 (BHS ohne Wartehalle) | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Neurath | An St. Lambertus | 2 | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||||||||||||||||||
| Neurath | Frimmersdorfer Straße | 3 | 3 | 3 | 3 | D | ||||||||||||||||||||||||||||
| Neurath | Im Meiswinkel | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||
| Noithausen | Alte Zollstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Noithausen | Am Rittergut | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||
| Noithausen | Am Rittergut/Düsseldorfer Str./Kaufland | 2 | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||||||||||||||||||
| Noithausen | Fröbelstraße | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||
| Orken/Elsen | Düsseldorfer Straße | 4 | 4 | 4 | D | |||||||||||||||||||||||||||||
| Orken/Elsen | Hans-Sachs-Straße | 1 | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Orken/Elsen | Merkatorstraße/Rückseite Bahnhof | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | GV | ||||||||||||||||||||||||||
| Orken/Elsen | Schillerstraße | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Hagelkreuz | 1 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Hammerwerk | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Hammerwerk (An der Moschee) | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Ständehaus | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | x | |||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Zehnthof | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Am Ziegelkamp | 2 | 2 | x | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Auf der Schanze 50 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | D | ||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Kaplan-Hahn-Straße | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | GV | ||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Bergheimer Straße | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 2 | 5 | GV | ||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Graf-Kessel-Straße | 5 | 1 | 4 | 4 | 1 | 3 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Karl-Oberbach-Straße | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | x | |||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Lindenstraße | 2 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Lindenstraße/Vorplatz | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Markgrafenstraße | 3 | 3 | 3 | 3 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Nordstraße | 4 | 4 | 4 | 4 | D | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Ostwall | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | D |
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| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Ostwall/Parkstraße "Herich Bogen" | 1 | 1 | 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Ostwall/Passage + Vorplatz Rathaus | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Parkstraße | 3 | 3 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Platz der Deutschen Einheit | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Platz der Republik | 1 | 1 | 1 | 1 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Rheydter Straße | 4 | 3 | 4 | 2 | 4 | 2 | 4 | 4 | D | |||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Röntgenstraße | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 4 | GV | |||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Schloßplatz | 3 | 3 | 3 | 3 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Schloßstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Schwarzer Weg (BBZ) | 4 | 4 | 4 | x | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Stadtparkinsel Anfahrt Brücke Erckensstraße | 1 | Müllfresser- | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Tonne (200-l- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Müllsack | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| tauschen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Von-Goldammer-Straße (Busbahnhof) | 12 | 12 | 12 | 12 | 12 | 5 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Von-Goldammer-Straße/Blumenstr. (Buswendeschleife) | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Wilhelmitenstraße | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Zedernstraße | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | |||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtmitte | Zur Waldwiese/Sportplatz | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Erftwerkstraße | 3 | 3 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Erftwerkstraße/An St. Josef vor Jugendheim GOT | 1 | 1 | 3 | Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Schirnerstraße/Ecke Erftwerkstraße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Geschwister-Scholl-Straße | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Im Ried 9 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Kolpingstraße | 7 | 7 | 7 | 3 | D | |||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Kurt-Huber-Straße | 1 | 1 | 1 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Kurt-Schumacher-Straße 10 | 1 | 1 |
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Stadt Grevenbroich EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Straßenreinigung 4. Anlagen
| Papierkörbe | BHS | "Müllfresser"-Tonnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtteil | Standort | PK | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Ja | Nein | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | Bemerkung | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Neuenhausener Straße | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | D | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Herkenbuscher Weg/Ecke Gustav-Lück- Straße | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Wöhlerstraße (Verkehrsinsel Ecke Neuenhausener Straße) | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Südstadt | Neuenhausener Straße/Auf der Schanze | 3 | 3 | 3 | x | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Am Gather Hof L361 | 2 | 2 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Am Wehr | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Grevenbroicher Straße | 7 | 7 | 2 | 2 | GV | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Grevenbroicher Straße/Zuckerfabrik | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Heyerweg/Schule | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Hülserweg | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Hülserweg/Oberstraße | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Krummstraße Unterführung K10 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Langwadener Straße | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Langwadener Straße/links neben Hnr. 25 | 1 | 1 | x | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Langwadener Straße/Grünstraße | 2 | 2 | 2 | 2 | D | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Marktplatz | 7 | 7 | 7 | 7 | x | 1 | Müllfresser- Tonne (200-l- Müllsack tauschen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Oberstraße | 4 | 4 | 4 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Poststraße Könengasse | 3 | 3 | 3 | D | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wevelinghoven | Poststraße/Rathaus | 2 | 2 | 2 | GV | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 400 | 180 | 172 | 156 | 152 | 163 | 82 | 244 | 1 | 1 | 1 | 0 | 6 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 905 | Summe Leerungen pro Woche | 16 | "MüllfresserTonnen“ |
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